Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · BV-146/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm liegt ein Antrag zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Dienstreise nach Kalisz in Polen im Zeitraum vom 11. bis 14. Juni 2026. Die Reise erfolgt aufgrund einer Einladung der polnischen Partnerstadt anlässlich ihrer Stadtfeierlichkeiten.
Die Fahrt soll durch den Oberbürgermeister sowie einen weiteren Bürgermeister wahrgenommen werden, wobei die Nutzung eines städtischen Dienstwagens vorgesehen ist. Da die nächste reguläre Sitzung des zuständigen Ausschusses erst am 6. Juli 2026 stattfindet, wird die Notwendigkeit einer Entscheidung im Wege der Dringlichkeit begründet. Der Ausschuss wird gebeten, diese Dringlichkeitsentscheidung gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung zu genehmigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.2Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-102/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll über die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Ev. Perthes-Stiftung e. V. für das Jahr 2026 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Zuwendung in Höhe von 72.600 Euro vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Diese Mittel dienen als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung und basieren auf dem Stand von 2019 mit einer jährlichen Erhöhung um 1.800 Euro.
Die Sozialberatungsstelle bietet Menschen in schwierigen Lebenslagen Unterstützung, Beratung und Begleitung an. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem die psychosoziale Beratung, die Sicherung des Wohnraums sowie Hilfe bei sozialen und rechtlichen Herausforderungen wie etwa nach Haftentlassungen oder bei Überschuldung. Die Einrichtung wird von der Ev. Perthes-Stiftung e. V. betrieben und ist derzeit in der Ludwig-Teleky-Straße untergebracht. Dort sind zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft tätig. Die Finanzierung des Angebots erfolgt neben der städtischen Zuwendung durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 2.3Ausstellungsplanung 2027: Der Gärtner war's! Von der Laube bis zum altägyptischen Palastgarten (AT)Zur Vorlage · BV-97/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Jahr 2027 ist im Gustav-Lübcke-Museum die Sonderausstellung „Der Gärtner war's! Von der Laube bis zum altägyptischen Palastgarten“ geplant. Die Vorlage BV-97/26 sieht vor, die Ausstellung im Zeitraum vom 17. April bis zum 3. Oktober 2027 in den Räumlichkeiten Oberlichtsaal, S-Flügel und Studio durchzuführen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Ausstellung erfolgt im Rahmen der IGA 2027 in der Metropole Ruhr und nutzt eine Fläche von knapp 1.000 Quadratmetern. Inhaltlich werden rund 5.000 Jahre Kulturgeschichte behandelt, wobei die Schwerpunkte Stadtgeschichte, Ägyptologie und Kunst umfasst. Die Themen reichen von Kleingärten über den Hammer Kurpark bis hin zu ägyptischen Palastgärten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem städtischen Wassermanagement sowie dem Hochwasser- und Hitzeschutz in Hamm. Geplant ist zudem eine Zusammenarbeit mit der Künstlerin Stephanie Pech sowie die Einbindung interaktiver Elemente wie Duftstationen und taktiler Modelle.
Als Projektpartner sind das Umweltamt der Stadt Hamm, der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V., das Bienenmuseum Gescher und die Universität Münster vorgesehen. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 297.250 Euro für die Jahre 2026 und 2027, während Einnahmen in Höhe von 112.250 Euro erwartet werden. Das Projektmanagement wird von Kathinka Engels geleitet; als Kuratorinnen sind Kathinka Engels, Ronja Friedrichs und Jalina Tschernig vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.4Ein Kinderbereich im Gustav-Lübcke-MuseumZur Vorlage · BV-108/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Gustav-Lübcke-Museum plant die Einrichtung eines neuen Kinderbereichs für Kinder im Alter von etwa drei bis zehn Jahren. Die Maßnahme soll ab Herbst 2027 realisiert werden und umfasst eine Fläche von rund 260 Quadratmetern, welche durch die Umnutzung der derzeitigen Bibliotheksfläche entsteht. Der Bereich soll es jungen Besuchern ermöglichen, die Sammlung des Museums eigenständig zu erkunden. Geplant ist die Installation einer Spielskulptur sowie haptischer Vermittlungsstationen, um den Zugang zu Originalobjekten durch Bewegung und Greifen zu fördern.
Die finanzielle Umsetzung sieht für die Jahre 2026 und 2027 Auszahlungen in Höhe von insgesamt rund 213.000 Euro vor, wobei im Jahr 2027 auch Einzahlungen in Höhe von 98.000 Euro vorgesehen sind. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung für diesen Zeitraum berücksichtigt. Der Projektablauf beginnt mit der Erstellung eines Grundkonzepts im Frühjahr 2026 und umfasst die Ausschreibung eines Gestaltungsbüros sowie die anschließende Feinplanung. Die Eröffnung des neuen Bereichs ist für November 2027 geplant. Im Zuge der Umgestaltung wird die bislang auf dieser Fläche befindliche Bibliothek in einen angrenzenden Raum verlegt. Bauordnungsrechtliche Nutzungsänderungen werden für beide Räumlichkeiten beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.5Beschaffung eines Abrollbehälters „Sonderlöschmittel“ inklusive Beladung für die Feuerwehr der Stadt HammZur Vorlage · BV-116/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll die Verwaltung beauftragen, das Vergabeverfahren für die Beschaffung eines Abrollbehälters „Sonderlöschmittel“ inklusive Beladung für die Feuerwehr Hamm einzuleiten. Die Durchführung des Verfahrens steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Anschaffung erfolgt als Ersatzbeschaffung für bereits vollständig abgeschriebene oder technisch veraltete Abrollbehälter, die ausgemustert werden sollen. Laut Sachdarstellung haben sich die Anforderungen an den Brandschutz durch neue Technologien wie Lithium-Ionen-Batterien in Elektrofahrzeugen, Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme verändert. Für diese Einsatzszenarien werden spezielle Löschmittel wie Schaummittel, Additive oder Netzmittel benötigt. Der neue Abrollbehälter soll die Effektivität der Brandbekämpfung steigern und die Sicherheit für Einsatzkräfte sowie die Bevölkerung erhöhen. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine Auszahlung in Höhe von 410.000 Euro inklusive Umsatzsteuer im Jahr 2027. Die Investitionskosten werden über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben, was zu einer jährlichen Belastung des Ergebnisses von 16.400 Euro führt. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.6Energetische QuartiersentwicklungZur Vorlage · BV-117/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll die Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzeptes sowie die Einrichtung eines Sanierungsmanagements im Bereich Hamm-Westen – Viktoriastraße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung externe Dienstleister mit der Umsetzung beauftragen kann, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ziel des Vorhabens ist es, die Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans umzusetzen und die Energieeffizienz von Gebäuden sowie der Infrastruktur zu steigern.
Das geplante Sanierungsmanagement soll Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Unternehmen im Bereich Hamm-Westen durch kostenfreie Beratung bei Modernisierungsvorhaben, dem Einsatz erneuerbarer Energien und Fragen zu Fördermöglichkeiten zur Seite stehen. Das Angebot ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Die Kosten für die Erarbeitung des Sanierungskonzepts belaufen sich auf rund 150.796 Euro, während für das Sanierungsmanagement ein Betrag von 444.444 Euro veranschlagt wird. Ein Zuwendungsbescheid über eine Förderquote von 90 Prozent liegt vor.
Das betreffende Quartier wird durch die Dortmunder Straße im Nordwesten, die Phönixstraße und Viktoriastraße im Nordosten sowie die Radbodstraße im Westen begrenzt. Weitere Gebiete wie Herringen oder Teile von Hamm-Mitte wurden als potenziell geeignet für zukünftige energetische Entwicklungen identifiziert, sind jedoch derzeit nicht für das spezifische KfW-Förderprogramm 432 antragsberechtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.7Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2026 ff.Zur Vorlage · BV-52/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2026 ein Programm zur Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-52/26 wird die Umsetzung dieses Vorhabens beantragt, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der Beschluss soll die Grundlage für die Beantragung von Erstattungen durch das Land Nordrhein-Westfalen schaffen, wie es die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW vorsieht. Zur Durchführung der Maßnahmen soll die Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt werden.
Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Die Notwendigkeit dieser Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter sowie dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die Maßnahmen sollen im Rahmen von Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm für die Versorgung mit Gas, Wasser, Fernwärme oder Strom durchgeführt werden, um den sicheren Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und deren Altersstruktur zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 922.618,23 Euro. Diese Kosten sind auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt, mit Beträgen von 222.618,23 Euro im Jahr 2026, 300.000,00 Euro in 2027 und 400.000,00 Euro in 2028. Mögliche Erstattungen des Landes nach Fertigstellung der Maßnahmen sind vorgesehen, deren genaue Höhe jedoch derzeit noch nicht absehbar ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.8Ausbauplan S 03/26 WernerstraßeZur Vorlage · BV-82/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 03/26 für die Wernerstraße soll vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beschlossen werden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Kanalisation zwischen Glatzelstraße und Römerstraße sowie die Instandsetzung von Versorgungsleitungen, Gehwegen und der Straßenbeleuchtung. Die Maßnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Lippeverband und den Stadtwerken Hamm.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von insgesamt rund 2,45 Millionen Euro im Zeitraum von 2026 bis 2029. Davon werden voraussichtlich 1,7 Millionen Euro durch einen Straßenbaubeitrag des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 750.000 Euro liegt.
Im Rahmen der baulichen Neugestaltung soll die Fahrbahnbreite durch wechselseitige Engstellen mit Längsparkstreifen und Baumbeeten unterbrochen werden. Insgesamt sind 20 Parkplätze vorgesehen. Die Gehwege bleiben weitgehend in ihrer Breite von 2,25 Metern erhalten, verringern sich jedoch an den Engstellen auf 1,75 Meter. Zur Klimaanpassung sind Neupflanzungen von Bäumen wie Feldahorn oder Japanische Zellkove geplant. An der Kreuzung zum Arthur-Schauerte-Weg wird die Fahrbahn durch Rampen angehoben, um die Aufmerksamkeit im Verkehr zu erhöhen. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden bereits Anregungen zu Themen wie Parkraum und Schulverkehr entgegengenommen. Der Ausbauplan liegt vom 18. Mai bis zum 1. Juni 2026 öffentlich aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Empfehlungen
- 3.18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2025Zur Vorlage · BV-138/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich im Juli 2026 mit der achten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm befassen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-138/26 ist die Anpassung von Wertgrenzen innerhalb des § 8 Absatz 2 der bestehenden Satzung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, verschiedene finanzielle Schwellenwerte und Kostengrenzen aus dem Text zu entfernen. Konkret sollen Zusätze zu Kostenvolumina von bis zu 500.000 Euro sowie Vorgaben zu veranschlagten Bausummen oder Kosten von mehr als 50.000 Euro netto in mehreren Unterpunkten des genannten Paragrafen entfallen. Eine finanzielle Auswirkung der Änderung auf den städtischen Haushalt wird in der Vorlage nicht angegeben, und es besteht keine Klimarelevanz.
Der Beratungs- und Beschlussprozess ist für den Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli 2026 angesetzt. Die Bezirksvertretungen Pelkum, Mitte, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen, Uentrop und Rhynern sollen die Vorlage zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend behandeln. Im Anschluss findet am 6. Juli 2026 eine Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · BV-142/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über eine Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage BV-142/26 sieht Anpassungen vor, die der inhaltlichen Klarstellung der bestehenden Regelungen dienen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Neufassung von Paragraf 3. Hierbei soll ein Betrag von 25.000 Euro als Richtwert für die Feststellung eines Geschäfts der laufenden Verwaltung dienen. Damit wird die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Bezirksvertretungen und der laufenden Verwaltung konkretisiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, in Paragraf 4 die Nummern 12 und 13 so zu ändern, dass der Wortlaut bezüglich einer jährlichen Grenze von 25.000 Euro bei Miet- und Pachtzinsen entfällt.
Die Vorlage geht vom Amt für gesamtstädtische Steuerung aus und weist keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz aus. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend Stellung beziehen. Nach der Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 soll der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.31. Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-69/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die erste Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-69/26 des Stadtplanungsamtes sieht Anpassungen in der personellen Zusammensetzung sowie im organisatorischen Ablauf des Gremiums vor.
Um den Übergang bei auslaufenden Amtszeiten externer Mitglieder im Jahr 2027 sicherzustellen, wird eine Überlappung der Mandatsperioden vorgeschlagen. Dies soll eine schrittweise Neuberufung ermöglichen und die Einarbeitung neuer Mitglieder durch das bestehende Gremium unterstützen. Zudem soll die bisher festgelegte Sitzungsfrequenz von zwei Monaten entfallen; stattdessen wird auf die zeitliche Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität verwiesen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung betrifft die fachliche Erweiterung des Beirates. Angesichts klimatischer Herausforderungen soll die Anzahl der externen Mitglieder von drei auf vier erhöht werden. Dabei soll die Landschaftsarchitektur als Fachdisziplin ergänzt werden, um die Expertise für Themen wie Stadtgrün, Fassadenbegrünung und Außenanlagen zu stärken. Mit der Neuregelung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.4Verabschiedung des Inklusionsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-107/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den vorliegenden Inklusionsplan als strategische Grundlage für die Weiterentwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft verabschieden. Die Beschlussvorlage BV-107/26 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege legt ein ressortübergreifendes Handlungskonzept zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor, das sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert.
Der Plan definiert Ziele und Maßnahmen in neun zentralen Handlungsfeldern. Diese umfassen Bereiche wie Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität sowie Gesundheit, Selbstbestimmung, Freizeit, Kultur und Sport, politische Partizipation und eine inklusive Verwaltung. Die Erarbeitung des Plans erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Planungsbüro transfer. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, der unter anderem Workshops und die Arbeit einer Lenkungsgruppe beinhaltete, wurden Maßnahmen erarbeitet und anschließend innerhalb der Stadtverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit sowie Zuständigkeit geprüft.
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll durch die Verwaltung schrittweise erfolgen. Die Finanzierung der einzelnen Vorhaben ist dabei an die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gebunden. Der Rat wird über den Stand der Umsetzung regelmäßig informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 23.06.2026 · Inklusionsbeirat
- 3.5Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2025Zur Vorlage · BV-141/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2025 liegt dem Rat zur Kenntnisnahme und Prüfung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf zur weiteren Untersuchung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2025 schließt mit einem negativen Ergebnis von 61 Millionen Euro ab. Damit folgt auf neun Jahre positive Ergebnisse erstmals wieder ein negatives Resultat. Das Eigenkapital der Stadt verringerte sich auf 129,6 Millionen Euro. Im Bereich der Investitionen wurde ein Volumen von 50,3 Millionen Euro umgesetzt. Die Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung stiegen auf insgesamt 497,4 Millionen Euro an.
In der Finanzrechnung weist die laufende Verwaltungstätigkeit einen Saldo von -50,3 Millionen Euro aus, verglichen mit -13,7 Millionen Euro im Vorjahr. Als Gründe für diese Entwicklung werden steigende Preise, Auswirkungen aus Tarifabschlüssen sowie zunehmende Aufgaben ohne entsprechende finanzielle Beteiligung von Bund und Land angeführt. In der Folge ist für den Haushaltsplan 2026/2027 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vorgesehen, da für das Jahr 2027 eine bilanzielle Überschuldung erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.6Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-136/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresablag 2025 des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) feststellen. Laut der Beschlussvorlage BV-136/26 schließt das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von 38.905.654,89 Euro ab. Dabei wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.238.292,31 Euro erwirtschaftet, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 31,8 Millionen Euro auf 33,4 Millionen Euro an, was insbesondere auf höhere Erträge in den Bereichen Abfallsammlung, Fuhrpark sowie gewerbliche Entsorgungsdienstleistungen zurückzuführen ist. Diesen Zuwächsen standen gestiegene Aufwendungen bei Personal, Material sowie Abschreibungen gegenüber. Im Bereich der Investitionen wurden im Jahr 2025 insgesamt 4,2 Millionen Euro aufgewendet, wobei ein Schwerpunkt auf der Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark lag, darunter 14 vollelektrische Personenkraftwagen sowie weitere Spezialfahrzeuge.
Die Entwicklung der einzelnen Sparten zeigt unterschiedliche Ergebnisse: Während die Deponie, die Kompostierung sowie der Fuhrpark und gewerbliche Dienstleistungen positive Beiträge lieferten, verzeichneten die Abfallsammlung und die Straßenreinigung negative Ergebnisse. Letzteres wird mit Erhöhungen der Rückstellungen für Versorgungsleistungen von pensionierten Beamten begründet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Es wurden keine bestandsgefährdenden Risiken festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.7Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2025Zur Vorlage · BV-149/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2025. Gemäß der Beschlussvorlage BV-149/26 beläuft sich der ausgewiesene Jahresüberschuss auf 2.143.842,34 Euro. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Einstellung in die freie Rücklage sind nicht vorgesehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgte durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Abschluss bereits in seiner Sitzung am 29. Juni 2026 festgestellt und über die Verwendung des Überschusses beraten. Im Rahmen der Vorlage wird dem Rat zudem vorgeschlagen, die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses zu entlasten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.8Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlausschüsse der Wahlkreis 117 und 118 zur Landtagswahl 2027Zur Vorlage · BV-96/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Besetzung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl 2027 vor. Gemäß der Beschlussvorlage BV-96/26 sollen für die Wahlkreise 117 und 118 Beisitzer sowie deren Stellvertreter gewählt werden.
Der Wahlkreis 117 umfasst den Stadtbezirk Herringen sowie die Gemeinden Bergkamen, Bönen und Kamen. Da der Landrat des Kreises Unna als Kreiswahlleiter fungiert, wird für das dem Gebiet der Stadt Hamm zustehende Mandat die Wahl eines Beisitzers und eines stellvertretenden Beisitzers durch die SPD vorgeschlagen.
Für den Wahlkreis 118, der die Stadtbezirke Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen umfasst, ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm als Wahlleiter zuständig. Die Besetzung der sechs Sitze im Kreiswahlausschuss erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses der letzten Ratswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Die Sitzverteilung sieht drei Sitze für die SPD, zwei Sitze für die CDU und einen Sitz für die AfD vor. Die entsprechenden personellen Vorschläge der Fraktionen sind Bestandteil der Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.8.1Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlausschüsse der Wahlkreis 117 und 118 zur Landtagswahl 2027Zur Vorlage · BV-96/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Besetzung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl 2027 vor. Mit der Beschlussvorlage BV-96/26 1. Ergänzung sollen Beisitzer und deren Stellvertreter für die Wahlkreise 117 und 118 bestimmt werden.
Für den Wahlkreis 117, der neben dem Stadtbezirk Herringen auch die Gemeinden Bergkamen, Bönen und Kamen umfasst, wird ein Mandat durch den Rat der Stadt Hamm zu besatzten. Auf Vorschlag des Kreiswahlleiters des Kreises Unna sind hierfür Jörg Großekappenberg als Beisitzer und Ralf Jähn als stellvertretender Beisitzer vorgesehen.
Im Wahlkreis 118, der die Stadtbezirke Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen umfasst, sollen sechs Mitglieder sowie deren Stellvertreter gewählt werden. Die Sitzverteilung ergibt sich aus dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren und sieht drei Sitze für die SPD, zwei für die CDU und einen Sitz für die AfD vor. Als Beisitzer werden Monika Simshäuser, Michael Schäfer, Sabine Zumbrink, Bernhard Haberkamp, Anita Heinemann und Dennis Reinert vorgeschlagen. Die entsprechenden Stellvertretungen umfassen Christa Pohl, Tobias Lohse, Tina Kemper, Michael Pricking, Sinan Karaagaç und Manuel Brandt.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt und dem Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.9Umbesetzung im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, im Kreispolizeibeirat und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-LippeZur Vorlage · BV-154/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-154/26 regelt personelle Umbesetzungen in verschiedenen Gremien der Stadt Hamm. Auf Antrag der AfD-Ratsfraktion soll ein Ratsmitglied für ein anderes Ratsmitglied in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration gewählt werden.
Zudem ist vorgesehen, dass das genannte Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat nachrückt und dabei die Position eines weiteren Ratsmitglieds übernimmt. Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe. Hier soll das ebenfalls vorgeschlagene Ratsmitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in die Versammlung gewählt werden.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz der vorgeschlagenen Änderungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.10Umbesetzung in einem städtischen Ausschuss hier: Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und FreizeitZur Vorlage · BV-153/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm – BSW hat eine personelle Änderung im Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit beantragt. In der Beschlussvorlage BV-153/26 wird vorgeschlagen, Kürsad Cacmak als stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss zu wählen. Er soll die Position von Zehra Savas übernehmen.
Die Vorlage liegt dem Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten vor. Der Vorgang ist im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für die Sitzung am 06. Juli 2026 zur Vorberatung vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll durch den Rat in der Sitzung am 07. Juli 2026 erfolgen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Umbesetzung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Zudem wird die Klimarelevanz des Vorhabens mit „Nein“ angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.112030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"Zur Vorlage · BV-134/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über den Anschluss an die Erklärung „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für gesamtstädtische Steuerung sieht vor, die Stadt in die Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung einzubinden.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehört die Fortführung der Zielsetzungen der Charta Faire Metropole Ruhr im Bereich des fairen Handels sowie der fairen öffentlichen Beschaffung. Ein weiteres Ziel ist die Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035. Hierzu sollen auch Projekte des Umweltamtes, wie ein Hitzeaktionsplan und ein Klimafolgen-Anpassungskonzept, umgesetzt werden.
Die Vorlage sieht zudem eine verstärkte Beteiligung an Nachhaltigkeitsnetzwerken auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene vor, beispielsweise im Netzwerk der Fair Trade Towns. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die nachhaltige Entwicklung bei zukünftigen Planungen stärker zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des Globalen Süden durch das Städtepartnerschaftsnetz vertieft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 3.12Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Jahre 2026-2030Zur Vorlage · BV-133/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für den Zeitraum 2026 bis 2030 zur Kenntnis nehmen. Die Beschlussvorlage des Amtes für schulische Bildung sieht vor, dass die Verwaltung die Empfehlungen eines Gutachters in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung umsetzt. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die vorhandene Telefonie auf Voice over Internetprotokoll (VoIP) umzustellen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hinsichtlich der digitalen Endgeräte empfiehlt das Gutachten für die Jahrgänge eins bis sechs eine Ausstattungsquote von 50 Prozent, während ab der siebten Jahrgangsstufe eine 1:1-Ausstattung vorgesehen ist. Für Förderschulen und Berufskollegs wird eine durchgehende 1:1-Ausstattung angestrebt. Im Bereich der Infrastruktur ist die Beschaffung neuer Firewalls vorgesehen, um den Anforderungen an die Netzwerksicherheit gerecht zu werden. Die Vorlage bezieht sich auf die Ergebnisse des vorangegangenen Medienentwicklungsplans 2020–2024, durch dessen Umsetzung bereits eine Glasfaseranbindung der Schulen sowie ein flächendeckendes WLAN in den Schulgebäuden realisiert wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.13Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-129/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kita-Jahr 2026/2027 fortzuführen. Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) sowie der DRK Kreisverband Hamm e.V. mit der Durchführung beauftragt werden. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Das Programm „Griffbereit“ richtet sich an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern, während „Rucksack KiTa“ die sprachliche Entwicklung von vier- bis sechsjährigen Kindern unterstützt. Die fachliche Koordination und Betreuung erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) Hamm. Für das kommende Kita-Jahr haben 30 Einrichtungen Interesse an „Rucksack KiTa“ angemeldet, während in 18 Einrichtungen das Programm „Griffbereit“ fortgeführt wird. Die Umsetzung findet in den Sozialräumen Hamm-Mitte, Westen, Pelkum, Herringen, Norden, Bockum-Hövel und Heessen statt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Aufwendungen von 187.930 Euro für das Jahr 2026 sowie 249.470 Euro für das Jahr 2027. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung vorgesehen. Laut den vorliegenden Daten stiegen die Teilnehmerzahlen der Programme von 285 Familien im Kitajahr 2023/2024 auf 370 Familien im Kitajahr 2025/2026 an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 24.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.14Betriebskostenfinanzierung Kindertageseinrichtungen Herabsetzung des Trägeranteils für den evangelischen Kirchenkreis HammZur Vorlage · BV-100/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Herabsetzung des Trägeranteils für den evangelischen Kirchenkreis Hamm im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung von Kindertageseinrichtungen beschließen. Ab dem 1. August 2026 ist vorgesehen, den Anteil des Trägers von derzeit etwa 4,07 % auf 2,3 % zu senken. Diese Regelung soll für die nächsten fünf Kindergartenjahre, beginnend mit dem Zeitraum 2026/2027 bis zum Jahr 2030/2031, gelten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Trägervertrag mit dem evangelischen Kirchenkreis abzuschließen.
Die durch die Anpassung entstehenden Mehrausgaben werden im Durchschnitt jährlich 445.000 Euro betragen und stehen im Budget der frühkindlichen Bildung des Jugendamtes zur Verfügung. Die Vorlage führt an, dass steigende Kosten in den Bereichen Personal, Energie und Sachkosten sowie die Festlegung der landesseitigen Kindpauschalen durch das Land Nordrhein-Westfalen die finanzielle Situation der Träger prägen. Da die Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2026/2027 auf minus 0,14 % festgelegt wurde, sinken die Pauschalen rechnerisch leicht. Die Maßnahme dient der Stabilisierung der Trägerlandschaft und der Sicherstellung des Betreuungsangebots in Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.15Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen VerbrauchsmaterialienZur Vorlage · BV-111/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Beschaffung von medizinischen Verbrauchsmaterialien für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Grundlage hierfür ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung entsprechender Güter, der ab dem 1. Januar 2027 eine Laufzeit von zwei Jahren vorsieht. Eine einmalige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre ist möglich, sodass sich die maximale Vertragslaufzeit auf insgesamt vier Jahre beläuft.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf circa 1.280.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sehen jährliche Auszahlungen in Höhe von etwa 320.000 Euro für die Jahre 2027 bis 2030 vor. Laut der Beschlussvorlage sind die Mittel in der Haushaltsplanung ausreichend veranschlagt, wobei die Aufwendungen durch Rettungsdienstgebühren vollumfänglich refinanziert werden. Das Verfahren zur Einleitung des Ausschreibungsprozesses soll bereits jetzt gestartet werden, um den zeitlichen Vorlauf für die Durchführung des Verfahrens sowie die Abwicklung des Auftrags zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.16Kommunale Wärmeplanung für die Stadt HammZur Vorlage · BV-114/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.176. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West – erneute OffenlegungZur Vorlage · BV-128/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West soll gemäß § 17 Landesnaturschutzgesetz erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird eine zweite Beteiligungsphase eingeleitet, um den überarbeiteten Planentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im bisherigen Verfahren wurden Einwendungen gegen die vorgesehene Abgrenzung des Naturschutzgebietes vorgebracht, insbesondere durch Vertreter der Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund wurde die Flächengröße des geplanten Schutzgebiets von ursprünglich 268,8 Hektar auf etwa 235 Hektar angepasst. Die Reduzierung umfasst unter anderem rund 23,8 Hektar intensiv bewirtschaftetes Ackerland sowie Flächen aus Grünland und Wald. Diese Änderung dient der Orientierung an den Festsetzungen des Regionalplans für Bereiche zum Schutz der Natur.
Das geplante Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ liegt im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße. Die Festsetzung zielt auf den Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Laubwäldern und Fließgewässern ab. Während der einmonatigen Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese werden anschließend dem Rat der Stadt Hamm zur Prüfung und Abwägung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.18Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, der künftig als planerische Grundlage für die gewerbliche Entwicklung der Stadt dienen soll. Im Zuge dessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Ziel ist es, diese potenziellen Flächen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch die Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt sowie der IMPULS. Die Analyse umfasste eine Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar. Der Plan beinhaltet ein Zielsystem sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Bestands und zur Entwicklung künftiger Standorte.
Für die Stadt Hamm wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Dieser Bedarf soll durch die Mobilisierung bestehender Flächen sowie die Identifikation neuer Potenziale gedeckt werden. Dabei sind auch Anpassungen der Infrastruktur und Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen. Projekte wie der Multi Hub Westfalen und das Industriegebiet Westfalen könnten die Nachfrage nach Gewerbeflächen zusätzlich beeinflussen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.19Weiterentwicklung der Strukturen des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): Trägerwechsel und SatzungsänderungZur Vorlage · BV-95/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-95/26 zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Die Vorlage sieht vor, die Satzung des NWL zu ändern und die Stadt Hamm zum 1. Oktober 2026 als Mitglied in den Verband aufzunehmen. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Hamm in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) angewiesen werden, dem Ausscheiden des ZRL aus dem NWL sowie der Satzungsänderung zuzustimmen.
Die strukturellen Anpassungen erfolgen im Rahmen der Reform des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Ab Januar 2027 wird die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr auf die neue Landesgesellschaft „Schiene.NRW“ übertragen. Die Neugestaltung des NWL sieht einen Trägerwechsel vor, bei dem alle 19 Kreise und kreisfreien Städte der Region unmittelbar Träger des Verbandes werden sollen. Die Satzungsänderung umfasst zudem eine Erweiterung der Verbandsversammlung auf 66 Sitze sowie die Einrichtung eines Hauptausschusses für Entscheidungen mit großer finanzieller Tragweite. Der NWL soll sich künftig als regionaler Mobilitätsverbund auf Aufgaben wie Digitalisierung, Datenmanagement und die Koordinierung von Verkehrsangeboten konzentrieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.20Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erbringung von Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH auf dem Gebiet der Stadt HammZur Vorlage · BV-73/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna bezüglich der Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) auf dem Stadtgebiet. Grundlage für diese Anpassung ist der im Jahr 2024 vom Kreis Unna beschlossene neue Nahverkehrsplan, der Auswirkungen auf die Buslinien in Hamm hat.
Konkret sind von dieser Neufassung die Linien 184, 193, S10 (zukünftig X1), S20 (zukünftig X4) sowie R14 (zukünftig 215) betroffen. Die Anpassungen der Vereinbarung dienen primär redaktionellen Zwecken, um den neuen Nahverkehrsplan sowie die bestehende Direktvergabe an die VKU abzubilden. Wesentliche inhaltliche Änderungen am Charakter der Vereinbarung sind nicht beabsichtigt.
Finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Hamm entstehen durch die Neufassung nicht. Die genannten Linien werden weiterhin auf eigene Rechnung der VKU betrieben. Bei der Linie R14, die künftig als Linie 215 geführt wird, erfolgt eine Verrechnung der Kosten zwischen der VKU und dem Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Hamm (VBH).
Die Vorlage steht zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 30. Juni 2026 sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 an. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 7. Juli 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.21Bebauungsplan Nr. 03.081 - Klostergarten - 2. Änderung (Einzelhandel) hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-115/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm strebt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 03.081 „Klostergarten“ an, um eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Netto-Marktes in Rhynern zu ermöglichen. Die Beschlussvorlage BV-115/26 bezieht sich auf das Grundstück Nr. 444 an der Unnaer Straße im Stadtbezirk Rhynern.
Gegenstand der Planung ist die Vergrößerung der bestehenden Verkaufsfläche von 1.080 Quadratmetern auf maximal 1.200 Quadratmeter. Da das aktuelle Planungsrecht eine Grenze von 1.100 Quadratmetern festlegt, ist die Erweiterung derzeit nicht umsetzbar. Mit der Änderung soll die Standortsicherung des Einzelhandels und die wohnortnahe Versorgung im Stadtteil sichergestellt werden. Das Gebiet soll weiterhin als Sondergebiet für Lebensmittel und Einzelhandel ausgewiesen bleiben, wobei auch ergänzende Angebote wie ein Bäcker möglich sind.
Das Verfahren ist als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung erfolgen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens sowie dem Abschluss erforderlicher städtebaulicher Verträge zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.22Satzung gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB über die Veränderungssperre "Südlich Holtmannskamp"Zur Vorlage · BV-137/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht die Einführung einer Veränderungssperre „Südlich Holtmannskamp“ vor. Grundlage hierfür ist das laufende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 07.112, dessen Aufstellungsbeschluss im März 2024 erfolgte. Ziel des Bebauungsplans ist es, bisher gewerblich genutzte Flächen in Wohngebiete umzuwandeln, um den Wohnraumbedarf zu decken und die bestehende Gemengelage zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung aufzulösen.
Die Einrichtung der Veränderungssperre dient der Sicherung dieser Planungsziele. Hintergrund ist eine vorliegende Bauvoranfrage für einen Discountermarkt, die den Zielen des neuen Bebauungsplans sowie dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt widersprechen würde. Da das Gebiet im derzeit gültigen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, wäre eine Ansiedlung von Einzelhandel grundsätzlich möglich.
Das Planverfahren verzögerte sich bislang aufgrund liegenschaftlicher Hemmnisse sowie der notwendigen Prüfung auf Altlasten. Die weitere Ausarbeitung des Entwurfs erfolgt in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung würde die Sperre im Januar 2027 enden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.231. Verlängerung der Satzung gem. §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre "Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße"Zur Vorlage · BV-103/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet der „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beraten. Ziel der Maßnahme ist es, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02.126 planungsrechtlich abzusichern und städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Satzung soll sicherstellen, dass die geplanten Freiraum- und Naherholungsstrukturen nicht durch Bauvorhaben beeinträchtigt werden.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden bereits Bauvoranfragen für ein Mehrfamilienhaus sowie Bauanträge für eine Infrastrukturanlage zurückgestellt. Da die bestehende Veränderungssperre aufgrund der zeitlichen Abfolge der bisherigen Zurückstellungen im Oktober 2026 auslaufen würde, sieht das Stadtplanungsamt eine einjährige Verlängerung vor. Damit soll der Zeitraum überbrückt werden, bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Umsetzung übergeordneter Planungen, wie etwa des Masterplans Freiraum. Ein Entwurf des Bebauungsplanes soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 zur öffentlichen Auslegung vorgelegt werden. Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung bildet das Baugesetzbuch.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.24Grüne Umweltachse Werries Ausbau der Bauabschnitte BA 2 Barrierefreier Anschluss Datteln-Hamm-Kanal sowie BA 4.2 Radweg Ostwennemarstraße, östliche Seite, Abschnitt Alter Uentroper Weg bis EickhoffstraßeZur Vorlage · BV-101/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-101/26 des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht den Ausbau zweier Bauabschnitte der Grünen Umweltachse Werries vor. Im zweiten Bauabschnitt ist die barrierefreie Erschließung des Datteln-Hamm-Kanals geplant. Hierzu sollen eine Rampenanlage sowie eine Treppenanlage errichtet werden, um den Zugang von der Brücke zur Promenade zu ermöglichen. Die Planung umfasst zudem Handläufe, Absturzsicherungen und eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie die Überarbeitung eines Anschlusswegstücks zum Radweg Marderweg-Biberweg.
Der vierte Bauabschnitt betrifft die Erweiterung des kombinierten Fuß- und Radwegs auf der östlichen Seite der Ostwennemarstraße, von der Kita Villa Kunterbunt bis zur Eickhoffstraße. Durch diesen Ausbau soll die Lücke zwischen dem Zentrum Werries und der Ost-West-Radwegeanbindung geschlossen werden. Im Zuge dieser Maßnahme ist der Ersatz geschädigter Bestandsbäume durch klimaanpassende Arten vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den barrierefreien Kanalanschluss auf etwa 1,47 Millionen Euro und für den Radweg auf rund 328.000 Euro. Die Umsetzung wird vorbehaltlich gesicherter Finanzierung vorgeschlagen, wobei Fördermittel aus der Städtebauförderung sowie Programmen zur Nahmobilität beantragt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.25Realschule Heessen | Sanierung Schulhof- u. Sportfreifläche: BaubeschlussZur Vorlage · BV-109/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Sanierung der Schulhof- und Sportfreiflächen an der Realschule Heessen sowie die Errichtung eines Kleinspielfeldes. Das Vorhaben soll im Anschluss an die Sanierungsarbeiten der Kanalgrundleitungen im Sommer 2026 umgesetzt werden. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 500.000 Euro, wobei die Finanzierung aus Restmitteln der Schulpauschale erfolgen kann. Zudem wird geprüft, ob zusätzliche Mittel über das NRW-Infrastrukturgesetz zur Verfügung stehen können.
Im Rahmen der Baumaßnahme soll der bisherige Asphaltbelag durch Betonsteinpflaster ersetzt werden. Zur Gestaltung des Geländes sind die Installation von Sitzgelegenheiten aus Anröchter Sandstein sowie die Neuanlage eines Street-Workout-Bereichs mit Fallschutzflächen vorgesehen. Ein wesentlicher Teil der Maßnahmen umfasst klimarelevante Anpassungen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Pflanzung von 16 neuen Bäumen zur Verbesserung des Mikroklimas.
Im Bereich der Sportanlage wird die bestehende Weitsprunggrube durch ein multifunktionales Kleinspielfeld mit einer Fläche von etwa 20 mal 13 Metern ersetzt, das mit einem Ballfangzaun und einem roten Kunststoffsportbelag ausgestattet wird. Zudem soll die 90 Meter lange Tennenlaufbahn überarbeitet und eine Fallschutzfläche an der Kletterwand angelegt werden. Die Bauzeit wird auf etwa fünf bis sechs Monate geschätzt, wobei die Umsetzung für das Jahr 2026 geplant ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.26Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-89/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk Hamm-Pelkum soll im Bereich südlich der Dünnebank ein neues Wohngebiet entstehen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04.079 wird die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohnparks auf einer rund 0,75 Hektar großen Fläche geschaffen, die derzeit als Gartenland genutzt wird. Das Vorhaben der Deutschen Reihenhaus AG sieht den Bau von insgesamt 31 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern vor, die in Gruppen von jeweils drei bis fünf Gebäuden angeordnet werden sollen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum zur Förderung der Wohneigentumsbildung, insbesondere für junge Familien. Die technische Umsetzung sieht eine Wärme- und Stromversorgung durch Grundlast-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen sowie ein eigenes Nahwärme-, Strom- und Kaltwasserverteilernetz vor. Ein Bestandteil des Plans ist zudem die Ausweisung einer privaten Grünfläche als Gemeinschaftsplatz für die Bewohner.
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-89/26, den Entwurf des Bebauungsplans in der abschließend ausgearbeiteten Fassung zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach dem Baugesetzbuch und zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich der Siedlung „Wiescherhöfen“ ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Verschiedenes