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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 0186/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0186/20 eine Neubesetzung der Schriftführung für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beantragt. Der Vorschlag sieht vor, eine Person aus dem Amt für Finanzen und Controlling mit sofortiger Wirkung zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen.
Zusätzlich ist die Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers vorgesehen. Auch diese Funktion soll durch eine Person aus dem Amt für Finanzen und Controlling besetzt werden. Die Vorlage dient der organisatorischen Ausstattung des neu gegründeten Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Bestellung werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Entscheidung über die Bestellung war für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 9. Dezember 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- B.Verpflichtung von Bürgervertretern
- 1.Einführung und Verpflichtung von Bürgervertretern
- C.Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zu Corona-Auswirkungen
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt „Sanierung Sportzentrum Ost“Zur Vorlage · 0066/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Sportzentrums Ost. Das Vorhaben umfasst den Rückbau der im Jahr 1961 errichteten Gebäude im Eingangsbereich, die durch einen barrierefreien, mehrteiligen Neubau ersetzt werden sollen, sowie die Erneuerung der östlichen Stehtribüne.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf 3.191.000 Euro beziffert. Davon entfallen etwa 800.000 Euro auf die Sanierung der Tribüne und rund 2.391.000 Euro auf den Abriss sowie den Ersatzneubau des Eingangsbereichs. Die Finanzierung erfolgt durch eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 2.871.900 Euro, während die Stadt einen Eigenanteil von 319.100 Euro übernimmt. Die Umsetzung der Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Planung sowie Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Der Zeitplan sieht nach Erhalt des Förderbescheids ein EU-weites Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen vor. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das zweite Halbjahr 2023 geplant. Das Projekt dient der Modernisierung der Leichtathletikanlagen und ist Teil der städtebaulichen Rahmenplanung für das Gebiet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2020 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Fortführung des MVA VerbundesZur Vorlage · 0069/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0069/20_VL befasst sich mit der Fortführung des MVA Hamm-Verbundes zur langfristigen Entsorgung von Siedlungsabfällen über den 31. Dezember 2022 hinaus bis mindestens zum 31. Dezember 2032. Die Stadt Hamm ist über die WFH GmbH mit jeweils 15,08 % an der MVA Hamm Eigentümer GmbH sowie der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt und liefert jährlich etwa 43.000 Tonnen Haus- und Sperrmüll an die Anlage.
Im Rahmen der Weiterentwicklung ist eine Teilmodernisierung der Anlage vorgesehen, die eine Kapazitätserhaltungslinie sowie die Erneuerung der Rauchgasreinigung umfasst. Das Investitionsvolumen für diese Maßnahmen, einschließlich des Einbaus von fünf Katalysatoren, beläuft sich auf circa 62,8 Millionen Euro, wobei ein Anteil von 9,47 Millionen Euro auf die WFH entfällt. Durch den Bau der Kapazitätserhaltungslinie erhöht sich die Grundauslastungsmenge von 217.500 Tonnen pro Jahr auf 257.600 Tonnen pro Jahr.
Die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit soll durch einen neuen Konsortialvertrag und die Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen der beteiligten Gesellschaften erreicht werden. Die Verbundpartner verpflichten sich zu anteiligen Verbrennungskapazitäten ab dem 1. Januar 2023 bzw. nach Inbetriebnahme der neuen Linie. Zudem sind die Übertragung von Gesellschaftsanteilen der VBU sowie die Umverteilung von Verbrennungskapazitäten zwischen den Partnern vorgesehen. Alle vertraglichen Regelungen sind zum 31. Dezember 2032 kündbar. Der Rat soll die Verhandlungsergebnisse zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beauftragen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.Änderung der Abfallgebührensatzung 2021Zur Vorlage · 0071/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0071/20 eine Änderung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Rat hat der Neufassung der Satzung sowie der zugrunde liegenden Gebührenberechnung zugestimmt.
Nach Angaben der Verwaltung bleiben die Gebühren für die Restabfallentsorgung unverändert. Im Gegensatz dazu werden die Gebühren für die Biotonne gesenkt. Die Senkung der Bioabfallgebühren soll als Anreiz dienen, die Nutzung der Biotonne zu erhöhen und somit die Mengen an Restabfall und Sperrmüll zu reduzieren. Da die Stadt Hamm derzeit über begrenzte Entsorgungskontingente in bestehenden Verbrennungsanlagen verfügt und die Entsorgung in alternativen Anlagen mit höheren Kosten verbunden ist, verfolgt das Abfallwirtschaftsamt (ASH) das Ziel, die Menge des zu verbrennenden Abfalls zu verringern. Durch die freiwillige Nutzung der Biotonne in Hamm wird eine hohe Qualität des Bioabfalls erreicht, was die Aufbereitungskosten für Kompost im Vergleich zur thermischen Verwertung senkt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Streichung der Schwerkraftschlösser aus der Gebührensatzung. Die Abrechnung dieser Leistungen soll künftig über privatrechtliche Entgelte erfolgen, um flexibler auf unterschiedliche technische Ausführungen und schwankende Einkaufspreise reagieren zu können. Die Gebührensenkungen für die Biotonnen-Behälter (120 l und 240 l) treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbHZur Vorlage · 0072/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH (SEG) vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung an die neue Ausschussstruktur der Stadt Hamm anzupassen.
Nach einer Neuausrichtung der Ausschüsse soll sich die Besetzung der Gesellschafterversammlung künftig am Hauptausschuss orientieren. Die Mitgliederzahl der Versammlung reduziert sich dadurch von bisher 15 auf 13 Mitglieder. Die Regelung sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person sowie zwölf vom Rat der Stadt Hamm benannte Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. In diesem Zusammenhang wird die Beschlussfähigkeit der Versammlung ebenfalls angepasst: Eine Sitzung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Für den Fall einer nicht beschlussfähigen Sitzung wird die erforderliche Mindestteilnahme bei einer Folgesitzung auf sechs Mitglieder gesenkt.
Zusätzlich sieht die Vorlage technische Neuerungen vor. Im Rahmen einer digitalen Gremienbetreuung wird die Möglichkeit ergänzt, Einladungen sowie Abstimmungen elektronisch durchzuführen. Auch die Einberufung der Versammlung kann künftig auf elektronischem Wege erfolgen. Die Änderung der entsprechenden Paragrafen des Gesellschaftsvertrages wird nach der Beschlussfassung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 5.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis 2022Zur Vorlage · 0078/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021.
Die Finanzierung der Aufgaben des Quartiersmanagements erfolgt durch Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die Stadt Hamm übernimmt dabei den erforderlichen Eigenanteil von 20 Prozent an den förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2021 belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 210.000 Euro, wobei die Finanzierung durch die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 bereits vorliegt.
Zusätzlich werden weitere Aufgaben der Stadtteilarbeit aus kommunalen Mitteln finanziert. Dieser Bereich umfasst die Elternberatung, Elternbildung sowie die Beratung und Integration von Zuwanderern. Die kommunalen Fördermittel sind für 2021 auf maximal 232.100 Euro und für 2022 auf maximal 236.800 Euro angesetzt. Die Finanzierung umfasst jeweils pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Das Stadtteilbüro ist Teil des integrierten Handlungskonzeptes für die Weststadt und umfasst Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.„Kommunales Steuerungsnetzwerk für Gesundheitsförderung und Prävention – Gesundheit als Querschnittsaufgabe“ Antrag auf Teilnahme an einem Förderprogramm des Bündnisses für Gesundheit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Zur Vorlage · 0087/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat einen Antrag zur Teilnahme an einem Förderprogramm des Bündnisses für Gesundheit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Ziel ist der Aufbau eines kommunalen Steuerungsnetzwerkes für Gesundheitsförderung und Prävention, um Gesundheit als Querschnittsaufgabe in der Stadt zu etablieren. Die Umsetzung des Projekts steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 sowie der Bewilligung der Förderung durch die GKV.
Das Vorhaben sieht vor, im Gesundheitsamt eine Stelle mit gesundheitswissenschaftlichem Hintergrund zu schaffen. Die Aufgabe dieser Funktion umfasst den Aufbau, die Koordination und die Verstetigung von Präventionsstrukturen. Dabei sollen die gesundheitlichen Bedarfe in den Sozialräumen der Stadt durch einen fachlichen Austausch mit verschiedenen Akteuren, wie medizinischen Versorgungsanbietern, Hochschulen und Trägern der Wohlfahrtspflege, ermittelt werden. Zudem soll eine regelmäßige kommunale Gesundheitsberichterstattung etabliert werden.
Die finanzielle Planung sieht für den Zeitraum von 2021 bis Mitte 2026 Gesamtausgaben in Höhe von 489.560 Euro vor, wobei die städtischen Eigenanteile sich auf 246.399 Euro belaufen. Die GKV-Förderung erfolgt als degressive Anschubfinanzierung über maximal fünf Jahre. Das Projekt zielt darauf ab, insbesondere sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen durch niedrigschwellige Programme zu erreichen und die gesundheitliche Chancengleichheit in Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit und Teilhabe zu fördern. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 7.Fortführung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0103/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortführung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschlossen. Die Entscheidung umfasst die anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 134.791,50 Euro. Zudem wurde die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum Jahresende 2021 beschlossen.
Die Regionalagentur, deren Träger die Wirtschaftsförderung Dortmund ist, wurde ursprünglich zur Umsetzung der regionalisierten Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Die operative Arbeit wird durch die Wirtschaftsförderungen der beteiligten Kommunen und des Kreises Unna geleistet, wobei in Hamm zwei Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung für diese Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Fortführung der Finanzierung dient der Überbrückung bis zum Abschluss der Ausfinanzierung des Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum 2014 bis 2020. Die entsprechende Projektförderung durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits bis zum 31. Dezember 2021 gewährt.
Die Aufgaben der Regionalagentur umfassen die Koordination und Moderation zwischen regionalen Akteuren und dem Land sowie die Unterstützung von Unternehmen, Bildungsträgern und Netzwerken am Arbeitsmarkt. Ziel der Aktivitäten ist die Begleitung der europäischen Beschäftigungsstrategie, insbesondere die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf, die Verbesserung der beruflichen Integration junger Menschen sowie die Sicherung des Fachkräftepotentials in der Region.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 8.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 1. BauabschnittZur Vorlage · 0109/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0109/20_VL sieht den Baubeschluss für den ersten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen (Bauteil D) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung dieses ersten Bauabschnitts sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Fortführung der Planungen für den dritten Bauabschnitt bis zur Leistungsphase 6 beschließen. Voraussetzung hierfür sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Die Bruttobaukosten für den ersten Bauabschnitt werden auf etwa 16.450.000 € geschätzt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von 14.100.000 €, wobei Einzahlungen aus der Schuldendiensthilfe „Gute Schule 2020“ in Höhe von 12.093.000 € sowie ein städtischer Eigenanteil von 2.016.000 € vorgesehen sind. Für das gesamte Projekt aller drei Bauabschnitte werden Gesamtkosten von circa 30,2 Mio. € veranschlagt.
Die Kostenentwicklung resultiert aus der Projektkonkretisierung durch einen Wettbewerb sowie Anpassungen im Raumprogramm. Zu den Faktoren gehören die Erweiterung von einer Einfach- zu einer Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen, Änderungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie die Integration klimaschutzbedingter Bauteile wie Gründächer, Photovoltaikanlagen und ein BHKW. Der zeitliche Rahmen für den ersten Bauabschnitt ist von Mai 2021 bis Mai 2023 angesetzt, während die weiteren Abschnitte bis nach den Sommerferien 2024 geplant sind. Die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt wird für August 2021 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 9.Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung der Fangstraße vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Damit wird die ursprüngliche Baustrecke von 380 Metern um 200 Meter verlängert, um den Bereich zwischen der Goerallee und dem Ortsausgang ebenfalls zu sanieren und weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich zu vermeiden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Neugestaltung des Straßenquerschnitts. Die bisherige Aufteilung der überbreiten Fahrbahn soll nach aktuellem Stand der Technik angepasst werden, um den Radverkehr besser zu berücksichtigen. Geplant ist die Einrichtung von beidseitigen Radschutzstreifen sowie einem alternierenden Längsparkstreifen. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Pelkum und Herringen im Sinne des kommunalen Klimaaktionsplans aufzuwerten. Die Fahrbahnbreite wird dabei auf etwa 5,40 bis 5,50 Meter reduziert, was die Sicherheit im Begegnungsverkehr erhöhen soll.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 691.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Fördermitteln in Höhe von 370.800 Euro sowie Anliegerbeiträgen inklusive Förderung in Höhe von 212.900 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.800 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Grunderwerb von Waldflächen (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0149/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt den Erwerb von Waldflächen in Hamm-Uentrop im Umfang von insgesamt 346.076 m². Die Grundstücke der RWE Generation SE umfassen verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Schmehausen und Uentrop, darunter Flächen im Bereich „Schmehausen 4“ sowie „Uentrop 7“. Ziel des Erwerbs ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung wertvoller Waldbestände sowie die spätere Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Der Beschlussvorschlag ersetzt frühere Vorhaben zum Erwerb von Flächen der DuPont Deutschland Real Estate GmbH, da sich die Umsetzung dieses Projekts aufgrund grundbuchlicher Hindernisse als nicht realisierbar erwiesen hat. Im Zuge dessen wurden auch die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg angepasst, um die Fördermittel für den neuen Grunderwerb zielgerichtet einsetzen zu können. Während für Teile des Gebiets Fördermittel sowie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll eine Fläche in Höhe von 5.699 m² aus Eigenmitteln finanziert werden.
Die betroffenen Waldflächen, zu denen auch die Gebiete „Sundern“ und „Heimeldühlsches Holz“ gehören, weisen einen hohen Anteil an alten Eichen- und Buchenbeständen auf. Die Verwaltung plant, nach dem Erwerb ein Landschaftsplan-Änderungsverfahren einzuleiten, um die Flächen naturschutzrechtlich zu sichern. Geplante Maßnahmen umfassen den Umbau von Pappel- und Fichtenforsten in standortgerechte Waldgesellschaften sowie den Verschluss von Entwässerungsgräben zur Wiederherstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse. Die finanziellen Details zum Erwerb werden in einer gesonderten, nichtöffentlichen Vorlage dargelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.Umsetzung des zweiten Moduls des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW mittels Weiterleitung von Fördermitteln durch Zuwendungsbescheide an Träger der freien Wohlfahrtspflege im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2022.Zur Vorlage · 0156/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege beschlossen, um das zweite Modul des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Ziel der Maßnahme ist die Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case-Managements im Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Die Finanzierung erfolgt durch die Weiterleitung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg. Die Mittel sind für die Besetzung von zwei Personalstellen vorgesehen, die organisatorisch im Sozialen Fallmanagement des Amtes für Soziale Integration angesiedelt werden sollen. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2020 auf maximal 9.168 Euro, während für die Jahre 2021 und 2022 jeweils ein Betrag von bis zu 110.000 Euro veranschlagt ist. Ein städtischer Eigenanteil ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich, da die Kosten vollständig durch die Zuwendungsbescheide des Fördergebers gedeckt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch die Erteilung von Zuwendungsbescheiden an geeignete Träger, sofern diese entsprechende Anträge stellen. Die Verwaltung prüft die Anträge nach Eingang. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sport und Freizeit Hamm gGmbH
- 13.Kommunales Integrationskonzept Fortschreibung 2021
- 14.Umsetzung des Förderbausteins Coaching der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ mittels 1. Weiterleitung von Zuwendungen durch einen Weiterleitungsvertrag und Erlass eines Zuwendungsbescheides i.H.d. städtischen Eigenanteils an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege und 2. Einbindung und Abrechnung mit der Volkshochschule Hamm (VHS) im Zeitraum 01.12.2020 bis 30.06.2022.Zur Vorlage · 0163/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung des Förderbausteins Coaching im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ beschlossen. Das Programm richtet sich an junge Geflüchtete im Alter zwischen 18 und 27 Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, um deren berufliche Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen. Die Maßnahmen sind für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2022 geplant.
Die Umsetzung erfolgt durch die Weiterleitung von Fördermitteln an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie durch eine interne Abrechnung mit der Volkshochschule Hamm. Für den Coaching-Baustein ist die Besetzung einer Vollzeitstelle bei einem freien Träger vorgesehen. Die Finanzierung umfasst die Weiterleitung von Landesmitteln in Höhe von 142.560 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 15.840 Euro über einen Weiterleitungsvertrag und einen Zuwendungsbescheid. Zusätzlich sollen über eine interne Abrechnung zwischen dem Amt für Soziale Integration und der Volkshochschule Hamm Mittel in Höhe von 80.784 Euro zuzüglich eines städtischen Eigenanteils von 8.976 Euro für eine 0,5-Stelle zur Förderung sozialer Kompetenzen bereitgestellt werden.
Die Gesamtaufwendungen für den Baustein Coaching belaufen sich auf 248.160 Euro, wobei die Zuwendungen aus der Landesförderung 223.344 Euro betragen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 15.Feststellung des Wirtschaftsplans 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0165/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Entscheidung basiert auf der Zuständigkeit des Rates gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung des ASH.
Der Wirtschaftsplan umfasst verschiedene Bestandteile, darunter den Erfolgsplan für das Jahr 2021, eine Übersicht der Erfolgsplanung für die einzelnen Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2024 sowie einen Vermögens-, Finanz- und Stellenplan. Zu den Aufgaben des Betriebes gehören unter anderem die Straßenreinigung, die Abfallsammlung, der Betrieb der städtischen Deponie und der Kompostierungsanlage sowie verschiedene gewerbliche Leistungen in den Bereichen Entsorgung, alternative Energien und Werkstattleistungen.
Die geplanten Aufwendungen im Erfolgsplan setzen sich primär aus dem Personalaufwand in Höhe von etwa 10.630 T€ und den Kosten für die Entsorgung in Höhe von rund 7.101 T€ zusammen. Die Erlöse resultieren aus Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Deponie sowie aus den gewerblichen Betriebszweigen.
Im Vermögensplan sind Investitionen in Höhe von 8.554 T€ für Sachanlagen vorgesehen, was Neubauten sowie den Ersatz von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Software umfasst. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.500 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 bis 2024 veranschlagt, um die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und weiteren Investitionen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Abwassergebührensatzung 2021 der Stadt Hamm
- 17.Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und GiroverbandesZur Vorlage · 0170/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0170/20_VL befasst sich mit der Entsendung von Vertretern der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und Giroverbandes Westfalen-Lippe. Gemäß der Satzung des Verbandes sind die Mitgliedssparkassen und deren kommunale Träger dazu verpflichtet, Mitglieder für die Verbandsversammlung zu entsenden.
Die Satzung sieht vor, dass pro Mitgliedssparkasse und deren Träger zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstandes in die Verbandsversammlung entsandt werden. Für den Fall der Verhinderung der ordentlichen Mitglieder sind zudem Vertreter zu bestimmen. Die Vorlage konkretisiert die Besetzung dieser Positionen für die Stadt Hamm.
Als zweites ordentliches Mitglied gemäß § 5 Absatz 2a der Satzung ist der Oberbürgermeister vorgesehen. Für die Besetzung des ersten ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates sowie der entsprechenden Stellvertretungen ist eine entsprechende Wahl erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen für die Entsendung wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm am 4. Dezember 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001Zur Vorlage · 0173/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührentarife, die ab dem 1. Januar 2021 in neuer Fassung gelten sollen.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung sowie die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zur Erhebung von Gebühren und Entgelten. Durch den Wegfall einer bisherigen Bagatellgrenze bei der Abwassersatzung sowie veränderte klimatische Bedingungen ist die Zahl der Anträge auf Abzug von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, deutlich gestiegen. Die Verwaltung verzeichnete einen Anstieg der Fallzahlen von 111 Anträgen im Jahr 2017 auf voraussichtlich bis zu 800 Anträge im Jahr 2020.
Im Rahmen der Satzungsänderung wird eine neue Gebühr für die Durchführung der jährlichen Verbrauchsabrechnungen eingeführt, da für diese Verwaltungsleistung bisher keine Gebühr festgesetzt war. Gleichzeitig soll die Abnahmegebühr für die Prüfung von Wasserzählern aufgrund der Möglichkeit, Abnahmen teilweise durch Fotoübermittlung durchzuführen, reduziert werden. Für Gebührenpflichtige mit bereits vorhandenen Zwischenzählern gilt eine Übergangsregelung zum Schutz des Vertrauensschutzes bis zum Ablauf der aktuellen Eichung, maximal für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Verwaltung rechnet mit einem Mehrertrag von etwa 15.000 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF)Zur Vorlage · 0185/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Hamm planen eine Beteiligung an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF) sowie an der zugehörigen Verwaltungsgesellschaft mbH. Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH als Kommanditistin zugestimmt. Die Kommanditeinlage beläuft sich auf bis zu 1,325 Millionen Euro, was einem Kommanditanteil von bis zu 52 Prozent entspricht. Zudem wurde die Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft mit einer Einlage von bis zu 13.000 Euro beschlossen.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Ziel der Beteiligung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Erzeugungsportfolio der Stadtwerke zu erhöhen, die kommunale Energieversorgung langfristig zu sichern und das Beteiligungsportfolio zu diversifizieren. Die wirtschaftliche Absicherung der Investition soll durch die Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie durch geplante Wartungsverträge erfolgen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Entwicklung von Anlagenstandorten Risiken in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsrecht bestehen können. Im Falle eines Scheiterns der Projektentwicklung würden die Aufwendungen für Gutachten verloren gehen. Die Beteiligung an der BWF ermöglicht den Stadtwerken zudem eine direkte Partizipation an Windenergieprojekten in der Entwicklungsphase. Die zuständigen Verbände wurden im Rahmen des Verfahrens um Stellungnahme gebeten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 20.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbHZur Vorlage · 0188/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0188/20 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbH beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Regelung zur Leitung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH angepasst.
Nach der bisherigen Fassung des Gesellschaftsvertrages wurde der Vorsitz der Gesellschafterversammlung automatisch durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person ausgeübt. Durch die vorliegende Änderung wird diese Regelung dahingehend modifiziert, dass der Vorsitz künftig aus der Mitte der Vertreter in der Gesellschafterversammlung gewählt werden soll.
Der Rat hat die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt, die in der Sachdarstellung und Begründung dargelegten Anpassungen des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu beschließen. Die Verwaltung gab an, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zuvor im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss beraten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Fahrbahndeckschichterneuerungen an verschiedenen Fahrbahnen im StadtgebietZur Vorlage · 0100/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Behebung von Rissen und Abplatzungen, die durch Ausmagerungen an den Fahrbahnen entstanden sind. Die Arbeiten sind der Straßenunterhaltung zuzuordnen, wessofern keine Straßenbaubeitragspflichten entstehen.
Die geplanten Erneuerungen betreffen sechs Abschnitte in unterschiedlichen Bezirken: Die Hafenstraße, die Lilienstraße, der Alte Uentroper Weg, die Ostwennemarstraße, die Auf der Becke sowie die Alte Landwehrstraße. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 560.000 Euro für das Jahr 2021. Davon entfallen 504.000 Euro auf Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur, sodass der städtische Eigenanteil bei 56.000 Euro liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 vor. Ein entsprechender Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde gestellt, wobei eine Bewilligung bereits in Aussicht gestellt wurde. Ein Beginn der Straßenbaumaßnahmen ist erst nach Erteilung des offiziellen Bewilligungsbescheides vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Ausbauplan S15 /2020 Kanalquartier Hier: Ausbau Adenauerallee von der heutigen Zufahrt zum Wasser-und Schifffahrtsamt bis in Höhe der östlichen Gebäudewand der Aula des Gymnasium „ Hammonense“Zur Vorlage · 0111/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S15/2020 Kanalquartier sieht den Ausbau der Adenauerallee im Bereich zwischen der Zufahrt zum Wasser- und Schifffahrtsamt und der Aula des Gymnasiums Hammonense sowie die Asphaltierung der Fahrradpromenade vom Abzweig Münsterstraße bis zur Adenauerallee vor. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung der Fördermittel JFP 2021 sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 und der Folgejahre. Die finanziellen Auswirkungen werden mit Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 € beziffert. Durch die geplante Städtebauförderung in Höhe von 1.040.000,00 €, was einem Anteil von 80 % entspricht, ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 260.000,00 €.
Im Rahmen der Maßnahme ist zudem eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Straße An der Schleuse vorgesehen. Die Flächenbilanz umfasst eine Entsiegelung von etwa 1.600 m² zur Förderung von Alleenbäumen sowie eine Neuversiegelung von etwa 700 m² durch die Neuanlage des Gehwegs auf der Nordseite der Adenauerallee. Für den Ausbau des Gehweges und Radweges westlich der Fußgängerquerung ist ein Grunderwerb von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erforderlich. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des Behindertenkoordinators zur Barrierefreiheit, einschließlich taktiler Bodenindikatoren, optischer Kontraste an abgesenkten Borden und der Gestaltung von Bewegungsflächen auf Fußgängerschutzinseln. Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Rat und den Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · 0001/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0001/20 eine Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung in den kommunalen Gremien beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Bestellung eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses.
Nach den Inhalten der Vorlage sollen die Aufgaben der Protokollführung durch eine Person aus dem Büro des Rates übernommen werden. Parallel dazu wird die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin aus demselben Bereich vorgeschlagen. Die Vorlage sah vor, dass die entsprechenden Personen für die Dokumentation der Sitzungen des Rates und des zuständigen Ausschusses zuständig sind. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Bestellungen werden in dem Dokument nicht aufgeführt. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung vom 3. November 2020 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0008/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0008/20_VL befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm stammen sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, sieht die Vorlage ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich zur primären Wahl der Stellvertreter sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Hierbei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Die Vorlage enthält zudem den rechtlichen Hinweis, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 3.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden Mitglieder Erweiterung um drei beratende MitgliederZur Vorlage · 0010/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0010/20 die Bildung und die Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit festgelegt. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand ein Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. Da der Bereich Integration nun einem anderen Ausschuss zugeordnet wird, wurde die neue Struktur des Ausschusses für Soziales und Gesundheit definiert.
Die Mitgliederzahl des Ausschusses wurde auf insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder festgesetzt, wobei mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat zu besetzen sind. Die personelle Besetzung der stellvertretenden Mitglieder erfolgt nach festgelegten Regeln: Zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern werden Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt. Hierbei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung.
Darüber hinaus wurde beschlossen, den Ausschuss um drei beratende Mitglieder zu erweitern. Die Vorschläge für diese beratenden Positionen sind durch die Hammer Wohlfahrtsverbände sowie den Seniorenbeirat zu erbringen. Die Wahl der Ausschussmitglieder kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Andernfalls findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 4.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Ausbildung Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um zwei beratende MitgliederZur Vorlage · 0011/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0011/20_VL der Verwaltung regelt die Bildung und die Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Ausbildung in der Stadt Hamm. Gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Schulverwaltungsgesetzes sowie der Gemeindeordnung wird die Einrichtung eines solchen Ausschusses vorgesehen. Die Mitgliederzahl des Gremiums wird auf insgesamt 13 Personen festgesetzt, wobei mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm stammen sollen.
Der Beschluss umfasst zudem die Regelung zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für die Stellvertretung ist vorgesehen, dass zusätzlich zu den bereits gewählten Vertretern die Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erweiterung des Ausschusses um zwei beratende Mitglieder. Diese Positionen sollen durch Vorschläge der Bezirksschülervertretung und des Stadtsportbundes besetzt werden, womit die bisherige Praxis der Entsendung eines beratenden Mitglieds durch beide Organisationen fortgeführt wird. Die Vorlage legt zudem das Verfahren für den Fall fest, dass kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt und eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erforderlich wird.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 5.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Ständige Mitglieder mit beratender StimmeZur Vorlage · 0012/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Besetzung der ständigen Mitglieder mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule und Ausbildung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Berufung von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche in dieses Gremium.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bilden die Gemeindeordnung sowie das Schulverwaltungsgesetz. Gemäß den Bestimmungen des Schulverwaltungsgesetzes ist vorgesehen, dass jeweils ein von der katholischen und ein von der evangelischen Kirche benannter Geistlicher als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen wird. Die Mitwirkung dieser kirchlichen Vertreter ist dabei auf Angelegenheiten beschränkt, die den Ausschuss betreffen.
Zum Zeitpunkt der Vorlage liegen die entsprechenden Vorschläge der katholischen und der evangelischen Kirche für die Besetzung der regulären Mitgliedschaften sowie der stellvertretenden Mitgliedschaften noch nicht vor. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung des Berufungsverfahrens, sobald die Benennungen durch die jeweiligen Kirchen erfolgt sind. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat