Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0264/23 vom 13.06.2023, Teil I
- 2.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute PelkumZur Vorlage · 1179/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1179/23_VL befasst sich mit dem Ausbau der Hauptroute Pelkum als Teil des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“. Ziel der Initiative ist die sukzessive Erweiterung von elf Hauptrouten bis zum Jahr 2030, wobei die Maßnahmenplanung für alle Routen bis 2025 abgeschlossen sein soll. Die Umsetzung der einzelnen Abschnitte ist jeweils innerhalb von drei bis vier Jahren nach dem entsprechenden Beschluss vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zum Ausbau der Route Pelkum zur Kenntnis zu nehmen, bei Bedarf Ausbaupläne für Einzelmaßnahmen vorzulegen und die Beantragung von Fördermitteln zu prüfen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene infrastrukturelle Anpassungen. Dazu gehören die Asphaltierung, die Anpassung von Lichtsignalanlagen sowie die Umplanung von Abschnitten der Kamener Straße zur Erschließung des CreativReviers. Im Bereich der Bahnunterführung Bahnhofstraße bis Wilhelmstraße ist eine Verkehrssimulation sowie eine Umgestaltung geplant, ebenso wie eine fahrradfreundliche Gestaltung der Bahnunterführung Wilhelmstraße. Im Friedrich-Ebert-Park ist eine neue Radwegeführung mit Beleuchtung vorgesehen. In der Lohauserholzstraße wird die Einrichtung von Schutzstreifen sowie eine neue Fahrbahn geprüft. Zudem ist eine asphaltierte und beleuchtete Wegeverbindung zur Heinrich-Heine-Straße geplant. Im Bereich des CreativReviers werden der Neubau eines Radwegs auf einer ehemaligen Bahntrasse sowie der Ausbau eines etwa 310 Meter langen Weges zwischen Im Westfeld und Selbachstraße geprüft. Mit der Aufhebung des Bahnübergangs Auf der Horst ist eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen für kleinere Maßnahmen sind aktuell nicht bezifferbar, es stehen jedoch Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Fahrbahnerneuerung Südring / Neue Bahnhofstraße in TeilbereichenZur Vorlage · 1212/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn des Südrings sowie der Neuen Bahnhofstraße in Teilbereichen vorgelegt. Grund für die Maßnahme ist der Zustand der Asphaltdeckschicht, die in bestimmten Abschnitten Rissbildungen, Verdrückungen und Ausbrüche aufweist. Um diese Schäden zu beseitigen, ist eine Erneuerung des bituminösen Oberbaus vorgesehen. Die Durchführung der Arbeiten soll im Rahmen der Umgestaltung und in Abstimmung mit der Planung des Westentors erfolgen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 180.000 Euro, wobei 58.580 Euro für das Jahr 2024 und 100.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil beträgt 158.580 Euro. Dem gegenüber stehen Einzahlungen in Höhe von 21.420 Euro aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz, die sich ausschließlich auf den Südring beziehen. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm hinterlegt.
Die Vorlage sieht vor, die Erneuerung der Fahrbahnen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung zu beschließen. Der Anliegeranteil an den Kosten wird nach der derzeitigen Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Förderrrichtlinie Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent bezuschusst. Eine klimarelevante Auswirkung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.ISEK Werries: Sachstand und Umsetzung weiterer MaßnahmenschwerpunkteZur Vorlage · 1112/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1112/23_VL befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung einer „Grünen Umweltachse“ sowie die Erweiterung des Maxiparks im Hinblick auf die IGA 2027. Zu den geplanten Projekten gehören eine Sport- und Bewegungsachse, die barrierefreie Anbindung an den Dalser Kanal sowie die Neugestaltung von Verkehrsflächen zur Stärkung des Umweltverbundes. Für den ersten Bauabschnitt ist ein Antrag auf Städtebauförderung für Oktober vorgesehen.
Der Rat soll den Sachbericht zur Umsetzung des ISEK Werries zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die beschriebenen Maßnahmen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung extern zu vergeben. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist vorgesehen, wobei die Umsetzung der Einzelmaßnahmen an die sukzessive Schaffung von Ersatzparkplätzen gekoppelt ist. Zur Kompensation entfallender Schotterparkplätze sind der Bau eines mehrgeschossigen Parkhauses im Zentrum Werries sowie ein weiterer Parkplatz oder ein Parkhaus mit Anbindung an die Braamer Straße und Zugang zum Maxipark geplant. Ein dynamisches Parkleitsystem soll zudem Parksuchverkehre lenken.
Im Bereich des ÖPNV ist die Ersetzung der Haltestelle „Maxipark“ durch einen zentralen ZOB vorgesehen, um die Maximilianstraße in eine Fußgänger- und Fahrradachse umzuwandeln. Die Haltebucht in der Ostwenemarsstraße bleibt für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bestehen. Ab 2025 ist eine Taktverdichtung der Linien 1/3 auf Metrobus-Standard geplant. Die Maßnahmen dienen der ökologischen Aufwertung, der Klimafolgenanpassung und der Einrichtung eines Gartenkompetenzzentrums.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1181/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1181/23_VL betrifft den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ in Hamm-Heessen. Das etwa 17.390 m² große Areal am östlichen Rand des Gewerbegebiets „Zeche Sachsen“ ist für die Ansiedlung kleinteiliger, nicht störender Betriebe vorgesehen. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Plan sieht gewerbliche Bauflächen mit festgelegten Emissionswerten, öffentliche Verkehrsflächen sowie Grünflächen entlang der angrenzenden Bahnstrecke vor. Bauliche Vorgaben umfassen eine Geschossflächenzahl von 2,4, eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie variierende Gebäudehöhen und Vollgeschossanzahlen. Zur Klimaanpassung sind Dachbegrünungen, die Vermeidung hitzespeichernder Elemente sowie die verbindliche Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Parkplatzflächen vorgesehen. Zudem werden heimische Baumarten in der Pflanzliste festgeschrieben.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm GmbH, des Lippeverbandes, der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamtes sowie der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW E. V. ein. Ein Einwand eines Anliegers bezüglich der Wegeführung wurde von der Verwaltung als unbegründet zurückgewiesen. Die Anregungen der beteiligten Institutionen und Verbände führen zu Ergänzungen in der Begründung, erfordern jedoch keine inhaltlichen Änderungen am Plan selbst. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 24.07.2023 tritt der Plan nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – im Geltungsbereich außer Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1184/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1184/23_VL behandelt den Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße im Stadtbezirk Mitte. Das Vorhaben wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB aufgestellt, um eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1006 m² zu ermöglichen. Geplant ist eine viergeschossige Bebauung, die im Erdgeschoss eine öffentliche Fahrradgarage vorsieht und in den Obergeschossen Wohnungen oder Nutzungen im Sinne eines Kerngebiets umfasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung vom 4. August 2023 soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Das Plangebiet wird als Kerngebiet festgesetzt, wobei eine maximale Gebäudehöhe von 13,50 Metern über Gelände festgelegt ist. Zudem sind spezifische Grundflächen- und Geschossflächenzahlen vorgesehen. Um das Mikroklima auf der bereits vollständig versiegelten Fläche zu verbessern, beinhaltet der Plan eine Pflicht zur Dachbegrünung.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren, einschließlich der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, sind im Dokument dokumentiert. Anregungen der Behörden zu Themen wie Entwässerung, Kampfmitteln und Bodendenkmalen wurden in die Planurkunde integriert. Eine Untersuchung zur Bodenbelastung soll zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nachgereicht werden. Der Aufstellungsbeschluss für das Projekt erfolgte bereits am 21. Juni 2022.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 1186/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1186/23_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Ziel der Änderung ist die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie und der Freiflächen-Solarenergie. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sieht das Land vor, bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Die rechtsverbindliche Festlegung der Teilflächenziele muss bis zum 31. Mai 2024 abgeschlossen sein.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Änderung des LEP NRW zur Kenntnis nehmen und der erstellten Stellungnahme zustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW zuzuleiten.
In der Stadt Hamm werden 147 Hektar Potenzialflächen benannt. Aufgrund der geringen Planungsspielräume im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) sieht der Beschlussvorschlag vor, den Grundsatz 10.2-5 zu streichen, da eine parallele Durchführung von Planänderungsverfahren derzeit nicht realisierbar ist. Zudem wird vorgeschlagen, auf das Ziel 10.2-13 zu verzichten und stattdessen auf das Windenergiegesetz sowie das Baugesetzbuch zu verweisen, da die Festlegung von Kernpotenzialflächen bis 2025 aufgrund von Verzögerungen in der Regionalplanung nicht umsetzbar ist. Für die Windenergie wird ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnbebauung vorgesehen. Im Bereich der Freiflächen-Solarenergie wird angeregt, die geplante Erweiterung der Flächenkulisse zurückzunehmen und die ursprüngliche Formulierung des Ziels 10.2-5 aus dem LEP 2019 wieder aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Grüne Umweltachse Werries Hier: 1. Bauabschnitt Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie FahrradterminalZur Vorlage · 1192/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau des ersten Bauabschnitts der Grünen Umweltachse Werries gemäß der vorliegenden Planung beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Projekt umfasst die Umgestaltung der Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie die Errichtung eines Fahrradterminals.
Die baulichen Maßnahmen sehen die Gestaltung eines kombinierten Fuß- und Radwegs vor, der durch Sitzgelegenheiten ergänzt wird. Im Bereich des Übergangs zur Ostwennemarstraße und zum Maxipark sollen ein Entréeplatz sowie ein Wasserelement mit Fontänen entstehen. Die Sportachse wird durch Anlagen wie einen Skatepark, eine Calisthenics-Anlage, Tischtennisplatten und ein Kleinspielfeld erweitert. Zudem soll der Eingangsbereich des Maxiparks aufgewertet und der Parkplatz am Bürgeramt durch ein Fahrradterminal mit Kapazitäten für 200 bis 250 Fahrräder, inklusive Lademöglichkeiten für E-Bikes, ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahmen werden 18 Bäume bzw. Großsträucher entfernt, während insgesamt 71 Neupflanzungen vorgesehen sind.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 6.667.000 Euro. Davon entfallen 5.101.000 Euro auf die Sport- und Bewegungsachse sowie 1.566.000 Euro auf das Fahrradterminal und die Parkplatzerweiterung. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 2.234.640 Euro sowie durch Fördermittel aus der Städtebauförderung und Programmen zur Nahmobilität. Die Mittel stehen voraussichtlich ab Frühjahr 2024 zur Verfügung.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Einführung des Deutschlandtickets: Tarifanerkennung des Deutschlandtickets und Fortschreibung der bestehenden öffentlichen DienstleistungsaufträgeZur Vorlage · 1193/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Tarifanerkennung des Deutschlandtickets auf dem Stadtgebiet beschlossen. Damit wird die Anerkennung des Tickets im Sinne des Regionalisierungsgesetzes sowie die entsprechende Tarif- und Beförderungsbestimmungen bestätigt. Die Stadt übernimmt dabei die Rolle der zuständigen Behörde für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei den beteiligten Verkehrsunternehmen. Diese Anerkennung ist zunächst befristet auf den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023, da die entsprechenden Fördermittel von Bund und Ländern bis zu diesem Stichtag verbindlich zugesagt sind.
Um eine rechtskonforme Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten, wird die Verwaltung die bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zeitnah fortzuschreiben. Der Ausgleich der durch das neue Tarifangebot entstehenden Mindeneinnahmen erfolgt nach den geltenden Förderrichtlinien für das Deutschlandticket im ÖPNV Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da die Ausgaben in Höhe von etwa 2 Millionen Euro vollständig durch die Zuwendungen von Bund und Ländern refinanziert werden.
Die Maßnahme dient dazu, die Voraussetzungen für den Defizitausgleich der Verkehrsunternehmen zu schaffen, die durch die Einführung des preisgünstigen Angebots mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Vorgehensweise zur Ausreichung der Mittel wurde mit den anderen Aufgabenträgern im Raum Ruhr-Lippe abgestimmt.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1198/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1198/23_VL behandelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel. Ziel des Verfahrens, das nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt wird, ist die Sicherung des Schulstandortes sowie die Erweiterung um eine Dreifachsporthalle auf einer Fläche von etwa 56.0erm 000 m² zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Der Plan legt eine Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sport sowie eine Grünfläche als Spielplatz fest. Für das angrenzende Wohngebiet an der Stefanstraße sind eine Grundflächenzahl von 0,35 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 bei maximal vier Vollgeschossen vorgesehen, während in der Gemeinbedarfsfläche maximal drei Vollgeschosse zulässig sind.
Der Entwurf enthält Vorgaben zur ökologischen Gestaltung, darunter eine Pflicht zur Begrünung von Dachflächen bei einer Neigung unter 20 Grad sowie eine Photovoltaik-Pflicht für Dachflächen ab 20 Grad. Zudem müssen mindestens 30 Prozent der nicht überbauten Flächen begrünt werden. Bei der Erstellung des Plans wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Der Geologische Dienst NRW und die Bezirksregierung Arnsberg gaben Hinweise zu Methanausgasungen, die in der Begründung und Planurkunde aufgenommen wurden. Die Untere Naturschutzbehörde veranlasste Anpassungen der Pflanzliste, und der Lippeverband forderte die Sicherung von Leitungstrassen durch ein entsprechendes Recht. Die Stadtwerke bestätigten die Löschwasserversorgung. Mit dem Beschluss des Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.028 – Sieboldstraße – im Geltungsbereich außer Kraft.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1200/23_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 05.081 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I vorgelegt. Das Plangebiet umfasst etwa 51.647 m², wobei der Großteil als Sondergebiet für die Ansiedlung von Einzelhandel ausgewiesen ist. Ergänzend sind Flächen für Verkehrsflächen, private Grünflächen, Gewerbe sowie Maßnahmen zum Naturschutz, zur Wasserwirtschaft und zur Versorgung vorgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sondergebiets zur Ergänzung des Nahversorgungszentrums Pelkum-Wiescherhöfen, wobei unter anderem ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.250 m² vorgesehen ist.
Die Planung integriert Klimaschutzstandards und sieht eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke, Erdkollektoren sowie Photovoltaikanlagen vor. Bauliche Festsetzungen umfassen eine reduzierte Grundflächenzahl von 0,75, die Begrünung von Fassaden ab 100 m² sowie die Beschränkung auf Flachdächer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der IHK Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie der Stadt Werne und dreier Einwender nicht zu berücksichtigen. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie der Gemeinden Bönen und Bergkamen sollen teilweise berücksichtigt werden, während die Beiträge der Stadt Dortmund (REHK) und des Lippeverbandes zur Kenntnis genommen werden. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Baugebietsplans Pelkum im betroffenen Bereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1201/23_VL behandelt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert II in der Gemarkung Herringen. Das Plangebiet umfasst etwa 107.831 m², wobei der Fokus auf rund 11 Hektar liegt. Die Planung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Entwicklung mit zwei Wohnquartieren vor, ergänzt durch Verkehrsflächen, öffentliche und private Grünflächen sowie Sondergebiete. Ein zentraler Grünzug und eine Verbindung zum „CreativQuartier“ sind Bestandteil des Entwurfs.
Das Energiekonzept strebt eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Wärmepumpen sowie die Nutzung von Photovoltaikflächen an, um Klimaschutzstandards zu erfüllen. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und zum Ausgleich von Waldverlusten durch Ersatzaufforstungen vorgesehen. Für bestimmte Gebiete ist eine Belegungsquote von mindestens 50 % für geförderten Wohnraum festgeschrieben.
Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise berücksichtigt werden, während die Eingaben der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden sollen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund sind zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Satzung sowie die dazugehörige Begründung vom 04.08.2023 beschließen. Die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht wird für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und Ende 2027 erwartet.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1202/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.082 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III. Das Plangebiet umfasst etwa 220.676 m², wovon rund 22,5 Hektar im Bebauungsplan enthalten sind. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das sogenannte „CreativQuartier“, das Bildungs-, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen, Gewerbe, Wohnflächen sowie ein Parkhaus vorsieht. Zur Energieversorgung sind ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk sowie ein Landschafts- und Sicherungsbauwerk für Erdkollektoren und Photovoltaik vorgesehen.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie des LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen teilweise berücksichtigt. Die Beiträge der IHK Dortmund, des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund wurden zur Kenntnis genommen, während die Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden.
Die Planung beinhaltet Anpassungen des Entwurfs, etwa die Streichung der Pflicht für wassergebundene Wegeflächen im Bereich des Sicherungsbauwerks sowie eine geringfügige Verschiebung der Straßenfläche. Zudem wird die Grundflächenzahl im Mischgebiet von 0,6 auf 0,35 reduziert. Der Bebauungsplan sieht Vorgaben zu Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung und Photovoltaik vor. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 04.08.2023 verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Pelkum ihre Gültigkeit, sofern sie durch den neuen Geltungsbereich abgedeckt sind.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1203/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert. Das Planungsgebiet umfasst etwa 161.647 m², wobei der Fokus auf rund 16,5 ha liegt. Die geplante Flächennutzung sieht Wohngebiete, Gewerbeflächen, Wald sowie Grünflächen vor. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und ein energieautarkes Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Der Entwurf sieht spezifische bauliche Festsetzungen vor, darunter eine Begrenzung der Gebäude-Grundfläche im Wohngebiet auf maximal 120 m² sowie Vorgaben zur Fassadenbegrünung und zur Anpflanzung von Bäumen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. So wurden Hinweise der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise einbezogen, während Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes, der LWL-Denkmalpflege, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Besondere Anforderungen betreffen den Waldausgleich und den Schutz von Hochspannungsfreileitungen. Für den geplanten Waldverlust ist eine Ersatzaufforstung vorgesehen, die durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Erschließungsträger gesichert werden soll. Bautechnische Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Methanausgasungen sind ebenfalls festgeschrieben. Die Umsetzung der Bebauungsplanziele ist an die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht und die erfolgte Bodensanierung gebunden.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1205/23_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 „Martin-Luther-Straße“ für ein etwa 800 m² großes Plangebiet in Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation durch die Schaffung eines Gebäudeensembles mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Im Rahmen der Änderung soll die Widmung von einem Besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet erfolgen. Die neuen Festsetzungen sehen eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen vor. Zudem sind eine Firsthöhe von 85,00 m NHN, eine Traufhöhe von 75,00 m NHN und eine Dachbegrünung vorgeschrieben.
Die Planung umfasst zudem die städtebauliche Neugestaltung der Immobilie Nassauerstraße 36a. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Fassadenerhaltung ist eine Neubebauung vorgesehen, wobei die Materialität des Bestands sowie zwölf Kunstelemente übernommen werden sollen. Die Brandschutzwände sollen als „Kunst am Bau“ gestaltet werden. Für den Martin-Luther-Platz werden Optionen zur Erhaltung einer Kulturbühne sowie eine dauerhafte Podestfläche geprüft. Zur Bereitstellung der Planungsflächen ist die Einziehung einer 169 m² großen Teilfläche im Bereich des Grünbeetes am Martin-Luther-Platz vorgesehen.
In die Planung flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein, darunter Hinweise des Geologischen Dienstes NRW zu Methanausgasungen sowie Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit, während die Untere Denkmalschutzbehörde auf die Nähe zur Martin-Luther-Kirche hinwies. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1210/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1210/23_VL behandelt die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 für das Gebiet Lippestraße / Richardstraße in Hamm-Uentrop. Der Planbereich umfasst etwa 43.595 m², wobei der Großteil als Wohnbaufläche, ein Anteil als Verkehrsfläche und ein Teil zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen ist. Die Bebauung ist auf Einfamilienhäuser, einschließlich Doppelhäuser, beschagränkt. In den Gebieten WA 1 und WA 2 sollen Anforderungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden, um die stadtweite Quote von 35 % zu unterstützen.
Die Verwaltung plant, die Geltungsbereichsgrenzen durch spezifische Flurstücksgrenzen anzupassen, um unter anderem die Erschließung an der Hülshoffstraße zu sichern. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Hinweise von verschiedenen Trägern zu Themen wie Entwässerung, Artenschutz, Boden und Kampfmittel sowie zur Gasleitung berücksichtigt. Die Verwaltung reagiert auf Einwendungen unter anderem durch die Anpassung der Planstraße nach Norden, um die Trennung von Plan- und Privatstraße zu gewährleisten und Straßenbaubeiträge für Anwohner auszuschließen.
Zur Klimaanpassung sind Standards zur Wahrung der Kaltluftfunktion sowie eine Photovoltaikpflicht auf geeigneten Dachflächen integriert. Zudem sind Maßnahmen wie Dachbegrünungen, die Verpflichtung zu Pflanzungen und die Vermeidung von Schottergärten vorgesehen. Der Entwurf soll gemäß BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.Trägerhaus Hamm Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-WeststadtZur Vorlage · 1215/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Sachstandsbericht zum Projekt Trägerhaus Hamm zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Vorhaben als Bestandteil in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-Weststadt aufzunehmen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um Förderanträge im Rahmen der Städtebauförderung sowie der EFRE-Förderung stellen zu können.
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes auf einer Brachfläche an der Kreuzung Alleestraße und Schwarzer Weg. Die Planung sieht ein Gebäude vor, das verschiedene soziale Funktionen bündelt, darunter Flächen für die Hammer Tafel, eine Tagespflege, die Aidshilfe sowie ein Kontaktcafé mit Beratungsangeboten. Die Architektur ist auf eine flexible Nutzung ausgelegt, wobei die Konstruktion auf Prinzipien des zirkulären Bauens basiert. Hierbei sollen nachhaltige und rückbaubare Baustoffe wie Holz sowie Recyclingbeton zum Einsatz kommen. Zur energetischen Optimierung sind eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche, eine extensive Dachbegrünung sowie eine Beheizung mittels einer Sole-Wasserwärmepumpe vorgesehen.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 9,4 Millionen Euro an Nettobaukosten, was Bruttokosten von rund 11 Millionen Euro entspricht. Die Finanzierung soll unter Einbeziehung von Fördermitteln erfolgen, wobei die Eigenanteile im kommunalen Haushalt zu tragen sind. Die Planungsleistungen werden derzeit durch ein beauftragtes Architekturbüro weiter konkretisiert.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.ISEK Werries: Ausbau des Sportplatzes Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1216/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau der Sportanlage des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu einer Leichtathletikanlage des Typs C beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries und soll die multifunktionale Nutzung für den Schul- und Vereinssport sicherstellen. Die geplante Anlage umfasst ein Naturrasen-Großspielfeld, eine 400-Meter-Rundlaufbahn mit vier Bahnen, Hürdenlaufbahnen, Weitsprung-, Stabhochsprung- sowie Kugelstoß- und Speerwurfanlagen. Die Laufbahnen sollen mit einem gelenkschonenden Kunststoffbelag ausgestattet werden.
Zur Abgrenzung zur angrenzenden Wohnbebauung ist die Errichtung eines vier Meter hohen Erdwalls mit heimischen Wildsträuchern vorgesehen, der als Lärm- und Sichtschutz dient. Im Rahmen der Baumaßnahme werden drei Bäume im nördlichen Bereich der Anlage durch die Pflanzung von mindestens fünf neuen Bäumen ersetzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.550.000 Euro brutto, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 310.000 Euro trägt. Die Finanzierung der restlichen Kosten soll über Zuschüsse aus der Städtebauförderung im Programm „Lebendige Zentren“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren sowie die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die weitere Planung zu treffen. Ein Baubeginn ist für das Herbstjahr 2024 vorgesehen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr des RVRZur Vorlage · 1217/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Kenntnisnahme, die nachhaltige Mitwirkung und die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr beschlossen. Die Charta, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der Region entwickelt wurde, dient als Leitbild und strategische Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet. Sie fungiert als freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung, verfolgt jedoch das Ziel, die regionale Entwicklung durch gemeinsame Leitthemen und Oberziele zu koordinieren.
Die Vorlage beschreibt die Charta als Instrument, um die Anpassung an Herausforderungen wie den Klimawandel zu unterstützen und die multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums zu fördern. Die Stadt Hamm bekennt sich durch den Beschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Ziele. Als Beispiele für bereits bestehende oder geplante Maßnahmen in Hamm werden unter anderem die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue, die Erhöhung des Waldanteils, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Rahmen des Masterplans Mobilität angeführt. Zudem wird auf die Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Ratsvorlagen verwiesen.
Der Regionalverband Ruhr moderiert den weiteren Prozess, der nach der Festlegung der Charta in die Erarbeitung konkreter Handlungsziele und einer Strategie mündet. Ziel ist es, durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.Ahsepark, Bereitstellung von außerplanmäßigen Mittel für den Kauf von Modulbauten für GeflüchteteZur Vorlage · 1232/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Planung und Errichtung von Modulbauten auf dem Grundstück Caldenhofer Weg 192 im Ahsepark beschlossen. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Kapazitäten für die Unterbringung von 50 bis 80 Asylsuchenden. Die Umsetzung der Bauvorhaben soll im Sommer 2024 erfolgen, wobei die Verwaltung mit der Unterstützung externer Ingenieure beauftragt wurde.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 2,5 Millionen Euro. Diese Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt und sind durch Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gedeckt. Die Finanzierung erfolgt somit ohne einen städtischen Eigenanteil.
Die geplanten zweigeschossigen Gebäude in modularer Bauweise sollen an die bestehende Infrastruktur des Standorts angebunden werden, um Synergien bei der Betreuung, Sicherheit und Reinigung zu nutzen. Die Konstruktion sieht eine Stahlrahmenstruktur mit Fassaden aus Putz oder Holz vor und soll den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Geplant sind Wohngruppen mit Schlaf-, Wohn- und Gemeinschaftsbereichen sowie sanitären Einrichtungen. Die Maßnahme umfasst zudem die Erschließung der Außenanlagen sowie die Erstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Nutzung des Grundstücks, welches im Eigentum der DFH steht, muss mit der entsprechenden Organisation vereinbart werden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule Ergänzung der Vorlage 0966/22 um: Rückbau Erdwall, Baumfällarbeiten und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 1235/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1235/23 den Rückbau eines Erdwalls, Baumfällarbeiten sowie Ersatzpflanzungen im Bereich der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschlossen. Diese Maßnahme dient als Ergänzung zum bereits im Dezember 2022 beschlossenen Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau. Um die Errichtung der neuen Halle zu ermöglichen und den Zeitplan sowie die wirtschaftliche Gestaltung der Generalunternehmerleitung zu sichern, muss das Baufeld vorab geräumt werden.
Im Zuge der Arbeiten ist die Entfernung eines vorhandenen Erdwalls sowie das Fällen verschiedener Bäume, darunter Platanen, Feldahorn, Eichen und Weiden, vorgesehen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll das Erdwallmaterial auf dem Grundstück umgelagert werden, wofür auch das Unterholz und weitere Bäume entfernt werden müssen. Die Verwaltung strebt dabei an, so viele der vorhandenen Bäume wie möglich zu erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der Außensportanlage wird der gesamte Außenbereich inklusive der Wallanlage überarbeitet. Dabei ist eine entsprechende Ersatzpflanzung geplant, die voraussichtlich in der Pflanzperiode Winter 2026/27 erfolgt. Während der Bauphase wird die neue Wallanlage vorläufig mit einer Saatmischung begrünt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die geplante 100-Meter-Kurzstreckenlaufbahn auf eine Länge von 75 Metern reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 400.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Kita Villa Wolkenwunder, Stiftstr. 11, 59065 Hamm Anmietung von Containern für ÜbergangsgruppenZur Vorlage · 1230/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Planung, Errichtung und Anmietung von Containern für die Kita Villa Wolkenwunder beschlossen. Die Maßnahme dient der Schaffung von Übergangsgruppen, um den Betreuungsbedarf im Sozialraum Mitte abzusichern, bis der geplante Neubau am Caldenhofer Weg fertiggestellt ist. Da das aktuelle Gebäude in der Stiftstraße baulich nicht dauerhaft für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geeignet ist, sollen die Container im Hinterhofbereich der bestehenden Einrichtung aufgestellt werden. Dabei soll ein vorhandener Baum erhalten bleiben.
Die Umsetzung der temporären Ersatzlösung ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure umzusetzen. Die finanziellen Auswirkungen umfassen einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 1.101.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus Baukosten und Mietkosten zusammen, wobei die Auszahlungen für die Baukosten auf die Jahre 2023, 2024 und 2027 verteilt sind. Die Mietkosten für die Containergruppen sind für die Jahre 2024 bis 2027 veranschlagt. Die Mittel stehen im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 zur Verfügung. Die vorliegende Kostenermittlung dient als Orientierung, da verbindliche Aussagen zu den endgültigen Baukosten aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage noch nicht getroffen werden können.
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Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Fahrbahnerneuerung Wiescherhöfener Straße von westlichem Bahnübergang bis KohlmeisenwegZur Vorlage · 1211/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1211/23_VL den Beschluss zur Erneuerung der Fahrbahn in der Wiescherhöfener Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt vom westlichen Bahnübergang bis zum Kohlmeisenweg. Grund für die geplante Maßnahme ist der Zustand der bestehenden Fahrbahn, die Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus ist zur Beseitigung der Schäden erforderlich.
Im Zuge der Arbeiten wird auch der vorhandene Mischwasserkanal im Bereich der Fahrbahn durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm erneuert. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme erfolgt im Anschluss an die Arbeiten am Selmigerheideweg zwischen der Wiescherhöfener Straße und der Doenchstraße.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.078.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt sind. Die Finanzierung erfolgt durch Anliegerbeiträge in Höhe von 431.200 Euro sowie durch Zuwendungen aus der Förderrichtlinie FöRi-kom-Stra in Höhe von 495.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 151.800 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm vorhanden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0247/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2021 die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 auf die einzelnen Ansätze beschlossen. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung NRW, wonach Bezirksvertretungen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel wahrnehmen. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken eigene Mittel zur freien Verwendung zugewiesen, die sich aus einem Betrag von 0,30 Euro pro Einwohner sowie einem Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zusammensetzen. Die Verteilung des Budgets auf die Einzelansätze der Verwaltung erfolgt nach der Beratung der Haushaltsansätze, wobei der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets unveränderlich bleibt.
Zusätzlich zur Entscheidung über das Budget wirkt die Bezirksvertretung an den Beratungen der Haushaltssatzung mit. Hierbei können Vorschläge und Anregungen zu allen Haushaltspositionen eingebracht werden, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk und dessen Aufgaben haben. Die Details zur Verteilung sowie Informationen zu investiven Maßnahmen und überbezirklichen Projekten sind im beigefügten Bezirksplan sowie in einer separaten Liste der investiven Maßnahmen aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- E.Anträge
- 1.Fuß- und Radweg an der Kamener StraßeZur Vorlage · 0589/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0589/23_AT liegt der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum ein Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Kamener Straße vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke regt an, die Sicherheit und Attraktivität des kombinierten Fuß- und Radwegs im Abschnitt zwischen Daberg und Herringer Weg zu erhöhen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der geringen Breite des vorhandenen Weges. Insbesondere im Bereich der dort platzierten Laternenmasten wird auf Engpässe hingewiesen, die laut Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu schwierigen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern führen können. Als mögliche Maßnahmen werden eine Verbreiterung des Weges sowie eine Versetzung der Lichtmasten angeführt.
Die Bezirksvertretung wird dazu aufgerufen, einen Beschluss zu fassen, der die Verwaltung dazu verpflichtet, ein Konzept zur Gestaltung dieser Wegeverbindung vorzulegen. Ziel des angeforderten Konzepts soll es sein, die Sicherheit und die Attraktivität für den Rad- und Fußverkehr entlang der Kamener Straße nachhaltig zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Charta Intelligente Mobilität im WohnquartierZur Vorlage · 0630/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die sogenannte Charta Intelligente Mobilität im Wohnquartier zu unterzeichnen. Mit diesem Vorhaben bezieht sich die Ratsgruppe auf den bereits im Juni 2021 beschlossenen Masterplan Mobilität der Stadt Hamm, der eine Mobilitätsentwicklung unter Berücksichtigung der angestrebten Klimaziele vorsieht. Ergänzend dazu werden bestehende Initiativen wie das Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ angeführt.
Nach Angaben der Antragstellerin dient die Unterzeichnung der Charta dazu, Verbindungen zu anderen Kommunen sowie zu relevanten Akteuren aufzubauen. Ziel ist es, gemeinsam Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung auf Bundes- und Länderebene zu nehmen und Prozesse gegebenenfalls zu beschleunigen. Zudem wird angeführt, dass die Unterzeichnung die bereits gesetzten kommunalen Ziele verdeutlicht. Die Charta selbst bietet Leitlinien zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, insbesondere innerhalb von Wohnquartieren. Der Antrag wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- Charta Intelligente Mobilität im WohnquartierZur Vorlage · 0731/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag Nummer 0630/23 die Unterzeichnung der „Charta Intelligente Mobilität im Wohnquartier“ durch den Rat der Stadt Hamm beantragt. Die Antragstellerin begründet das Vorhaben damit, dass die Unterzeichnung der Charta die Vernetzung mit anderen Kommunen und relevanten Akteuren fördere. Dies solle dazu beitragen, gemeinsam Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung auf Bundes- und Länderebene zu nehmen und Prozesse zu beschleunigen. Zudem diene die Unterzeichnung dazu, die bereits gesetzten Ziele der Stadt zu unterstreichen.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0731/23 wird darauf verwiesen, dass die Stadt Hamm bereits verschiedene Initiativen für einen umweltverträglichen Stadtverkehr umsetzt, wie etwa den Ausbau der Radhauptrouten, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans sowie die Anwendung einer innovativen Stellplatzsatzung. Der derzeitige „Masterplan Mobilität“, der die Gestaltung der Verkehrswende in Hamm bis zum Jahr 2035 zum Ziel hat, befindet sich aktuell in der Erarbeitungs- und Beteiligungsphase. Die Verwaltung prüft die Frage einer möglichen Unterzeichnung der Charta als Anregung zum Masterplan Mobilität. Ein förmlicher Beschluss des Antrags sei hierzu nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Photovoltaik auch senkrecht denkenZur Vorlage · 0638/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0638/23 gestellt, der die Untersuchung und Nutzung vertikaler Photovoltaiksysteme zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, das Potenzial der Sonnenenergie durch die Nutzung senkrechter Flächen wie Hausfassaden, Garagen, Begrenzungsmauern, Lärmschutzwände oder Zäune zu erweitern, um die Klimaneutralität der Stadt zu unterstützen und die Flächenknappheit zu berücksichtigen.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung mit der Untersuchung der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten sowie der damit verbundenen Hürden für vertikale Photovoltaikanlagen zu beauftragen. Darüber hinaus soll die Verwaltung, idealerweise in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, ein Konzept zur Steigerung der Energieerzeugung durch solche Systeme erarbeiten.
Zusätzlich wird die Verwaltung angefordert, gemeinsam mit den Stadtwerken konkrete Vorschläge für erste Pilotprojekte zu entwerfen. Diese sollen Anlagen umfassen, die durch die Stadtwerke, die Stadt Hamm oder andere städtische Töchter betrieben werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen dem zuständigen Fachausschuss zeitnah zur Beratung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Photovoltaik auch senkrecht denkenZur Vorlage · 0734/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0638/23 die Untersuchung des Potenzials vertikaler Photovoltaiksysteme in Hamm beantragt. Ziel ist es, die Nutzung von Sonnenenergie durch senkrechte Flächen wie Hausfassaden, Garagen, Begrenzungsmauern, Lärmschutzwände oder Zäune zu erweitern, um die Klimaneutralität der Stadt zu unterstützen und Flächenknappheit entgegenzuwirken. Der Antrag umfasst die Prüfung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Hürden, die Erarbeitung eines Konzepts zur Steigerung der Energieerzeugung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken sowie die Entwicklung konkreter Vorschläge für Pilotprojekte städtischer Anlagen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass bei der Untersuchung städtischer Liegenschaften vertikale PV-Anlagen bereits berücksichtigt werden. Das Immobilienmanagement arbeitet hierzu mit den Stadtwerken zusammen, wobei Anlagen primär auf Eigenverbrauch und Wirtschaftlichkeit ausgelegt werden. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Hindernisse, jedoch müssen die statische Belastbarkeit der Fassaden und die konstruktive Eignung geprüft werden.
Hinsichtlich der Nutzung von Lärmschutzwänden führt die Verwaltung technische und wirtschaftliche Gegenargumente an. Mögliche Probleme sind die veränderte Schallreflexion, erschwerte Wartung durch fehlende Betriebswege, Leistungsverlust durch Verschmutzung sowie statische Bedenken. Für Lärmschutzwände liegen derzeit keine Planungen für PV-Montagen vor. Ein konkretes Pilotprojekt am Technischen Rathaus wird jedoch geprüft. Dabei soll eine Fläche von 500 m² mit einer angestrebten Leistung von 100 kWp genutzt werden, wobei Varianten mit Glasmodulen oder Klebemodulen zur Auswahl stehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- F.Anfragen
- 1.Beschleunigte GenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0463/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Informationen zu den Auswirkungen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts angefordert. Das Urteil untersagt beschleunigte Genehmigungsverfahren für Neubaugebiete, sofern keine vorherige Umweltprüfung stattgefunden hat. Dies betrifft Bebauungspläne, die auf dem Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs basieren.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur rechtlichen und finanziellen Situation der Stadt Hamm. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, ob im Zeitraum von 2020 bis zum aktuellen Zeitpunkt beschleunigte Verfahren durchgeführt wurden, die nach der neuen Rechtsprechung unzulässig sind, und ob bestehende Vorlagen aufgrund des Urteils überarbeitet werden müssen. Zudem wird nach der Notwendigkeit von Umweltprüfungen für Bebauungspläne nach § 13b sowie nach etwaigen Spielräumen bei deren Auslegung gefragt.
Des Weiteren werden Informationen zu den potenziellen Mehrkosten durch erforderliche Umweltprüfungen und deren Verrechnung im Haushalt erbeten. Die Anfrage thematisiert zudem das Risiko für bereits bestehende Bebauungspläne, die durch eine Umweltprüfung in ihrer Realisierbarkeit gefährdet sein könnten. Abschließend wird um Klärung gebeten, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch rückwirkend Einfluss auf Bebauungspläne hat, die bereits umgesetzt wurden oder sich gegenwärtig in der Umsetzung befinden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Beschleunigte GenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0740/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Rechtslage von beschleunigten Genehmigungsverfahren für Neubaugebiete um Auskunft gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs ohne vorherige Umweltprüfung untersagt. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Identifizierung potenziell unzulässiger Verfahren seit dem Jahr 2020, zur Notwendigkeit von Anpassungen laufender Vorlagen sowie zur Notwendigkeit und den Kosten von Umweltprüfungen. Zudem wurde nach der Gefahr für die Realisierbarkeit bestehender Bebauungspläne und nach der möglichen Rückwirkung des Urteils auf bereits umgesetzte oder laufende Projekte gefragt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf die rechtliche Situation bezüglich der beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b BauGB. Zur Beantwortung der detaillierten Fragen verweist die Verwaltung auf die bereits erstellte Mitteilungsvorlage Nr. 0203/23. In dieser Vorlage werden die betroffenen Bauleitplanverfahren sowie das weitere Vorgehen der Stadt Hamm dargelegt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Verkehrssicherheit ÖstingstraßeZur Vorlage · 0464/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zur Verkehrssicherheit in der Östingstraße angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich einer veränderten Verkehrssituation.
Nach Angaben der Ratsgruppe wurden auf der Fahrbahn Fahrradsymbole angebracht, die Radfahrer aus Richtung Alleestraße dazu veranlassen, die Straße zu nutzen, da der Gehweg an bestimmten Stellen endet. Dies sei insbesondere in Bereichen mit parkenden Fahrzeugen eines anliegenden Dachdeckerbetriebs problematisch. Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass im Zuge der vorangegangenen Straßensanierung ein Fahrradweg geschaffen wurde, der laut Beschilderung in beide Richtungen nutzbar sein soll.
Die Anfrage umfasst neun Fragen an die Stadtverwaltung. Dabei wird unter anderem geklärt, ob die Symbole auf der Fahrbahn eine offizielle Kennzeichnung der Stadt darstellen oder unbefugt angebracht wurden. Zudem wird nach einer möglichen Erweiterung der Beschilderung gefragt, um Radfahrer auf den Wechsel der Fahrspur hinzuweisen. Die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen der Kennzeichnung auf die Verkehrssicherheit zu beurteilen, über etwaige Unfallgefahren zu informieren und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sowie zur Anpassung des Parkbetriebs des genannten Betriebes zu erläutern.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Mündliche Berichte
- 1."Fortschreibung der Starkregengefahrenkarte der Stadt Hamm“ – Frau Müller
- H.Verschiedenes
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0264/23 vom 13.06.2023, Teil II