Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0264/23 vom 13.06.2023, Teil I
- 2.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute PelkumZur Vorlage · 1179/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1179/23 den Ausbau der Hauptroute Pelkum im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“ vorgelegt. Ziel des übergeordneten Radwege-Bauprogramms ist es, die 11 Hauptrouten der Stadt sukzessive bis zum Jahr 2030 auszubauen, wobei die Maßnahmenplanung für alle Routen bis 2025 abgeschlossen sein soll.
Die geplante Route Pelkum führt von der Fahrrad-Promenade über die Fußgängerzone und die Wilhelmstraße bis zur Ackerstraße. Von dort verläuft die Strecke durch den Friedrich-Ebert-Park zur Lohauserholzstraße und weiter über die Kamener Straße bis zum Selbachpark. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Einbindung des zukünftigen CreativReviers, wodurch die Route langfristig von der Kamener Straße weg auf ein neues Radwegenetz verlegt werden kann.
Die geplanten Maßnahmen gliedern sich in Unterhaltungsarbeiten, kurzfristige Verbesserungen sowie mittelfristige Überplanungen. Zu den technischen Vorhaben gehören die Verkehrsplanung für die Unterquerung der Gleisanlagen im Bahnhofsbereich, die Asphaltierung und Beleuchtung von Wegabschnitten sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen. Zudem ist die Schaffung einer direkten Verbindung zwischen der Lohauserholzstraße und der Heinrich-Heine-Straße vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, für die erforderlichen Einzelmaßnahmen Ausbaupläne vorzulegen und nach Möglichkeit Fördermittel des Landes zu beantragen. Die finanziellen Auswirkungen für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen sind im aktuellen Teilergebnisplan bereits abgedeckt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Fahrbahnerneuerung Südring / Neue Bahnhofstraße in TeilbereichenZur Vorlage · 1212/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn des Südrings sowie der Neuen Bahnhofstraße in Teilbereichen vorgelegt. Grund für die Maßnahme ist der Zustand der Asphaltdeckschicht, die in bestimmten Abschnitten Rissbildungen, Verdrückungen und Ausbrüche aufweist. Um diese Schäden zu beseitigen, ist eine Erneuerung des bituminösen Oberbaus vorgesehen. Die Durchführung der Arbeiten soll im Rahmen der Umgestaltung und in Abstimmung mit der Planung des Westentors erfolgen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 180.000 Euro, wobei 58.580 Euro für das Jahr 2024 und 100.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil beträgt 158.580 Euro. Dem gegenüber stehen Einzahlungen in Höhe von 21.420 Euro aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz, die sich ausschließlich auf den Südring beziehen. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm hinterlegt.
Die Vorlage sieht vor, die Erneuerung der Fahrbahnen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung zu beschließen. Der Anliegeranteil an den Kosten wird nach der derzeitigen Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Förderrrichtlinie Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent bezuschusst. Eine klimarelevante Auswirkung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.ISEK Werries: Sachstand und Umsetzung weiterer MaßnahmenschwerpunkteZur Vorlage · 1112/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat den Sachbericht zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries zur Kenntnis genommen. Die Vorlage beschreibt den aktuellen Stand und die weiteren Planungsschritte für verschiedene Maßnahmen im Stadtteil, wobei die Entwicklung der „Grünen Umweltachse“ als zentrales Projekt im Fokus steht. Diese Achse soll Grünräume zwischen dem Maximilianpark und dem Datteln-Hamm-Kanal verknüpfen und die Klimaanpassung sowie die Lebensqualität fördern.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Gestaltung von Sport- und Bewegungsflächen, die barrierefreie Anbindung an den Kanal sowie die Umgestaltung der Maximilianstraße für den Rad- und Fußverkehr. Im Rahmen der IGA 2027 ist zudem die Schaffung eines Gartenkompetenzzentrums am östlichen Rand des Maximilianparks vorgesehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft das Handlungsfeld Verkehr und Mobilität. Ziel ist eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs, um städtebauliche Aufwertungen und neue Wohnbebauung zu ermöglichen. Hierzu sollen Parkflächen flächensparend umgestaltet, ein mehrgeschossiges Parkhaus sowie ein neuer Parkplatz für den Maxipark geschaffen und ein zentraler ZOB errichtet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungsleistungen für die beschriebenen Maßnahmen unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung extern zu vergeben. Die notwendigen Mittel sollen in den Haushalt eingestellt werden; Einzelmaßnahmen werden zu separaten Terminen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1181/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (Nr. 1181/23_VL) vorgelegt, die den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ zum Gegenstand hat. Das etwa 17.390 m² große Plangebiet liegt in Heessen im nordöstlichen Randbereich des Gewerbegebietes „Zeche Sachsen“. Ziel der Planung ist die geordnete gewerbliche Entwicklung einer bislang teils brachliegenden Fläche sowie einer Parkpalette, die aufgrund ihres Zustands abgebrochen werden soll. Die Aufstellung sieht die Bereitstellung von Flächen für die Ansiedlung kleinteiliger, nicht störender Gewerbebetriebe vor.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamtes sowie von zwei Privatpersonen und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung führt aus, dass diese Anregungen durch eine Ergänzung der Begründung berücksichtigt werden, ohne dass eine Änderung des Bebauungsplans selbst erforderlich sei.
Die Erschließung der Flächen soll über die Dessauer Straße sowie durch einen neuen Stichweg erfolgen, um flexiblere Grundstückszuschnitte zu ermöglichen. Die Planung beinhaltet zudem Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie etwa Vorgaben zur Begrünung von Dächern und zur Vermeidung hitzespeichernder Elemente. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben mit der städtebaulichen Rahmenplanung für Heessen abgestimmt ist.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1184/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.160 – Stadthausstraße – vorgelegt. Das Vorhaben umfasst eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer etwa 1.006 Quadratmeter großen Fläche im Stadtbezirk Mitte, die derzeit als private Pkw-Stellfläche genutzt wird.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer öffentlichen Fahrradgarage im Erdgeschoss, um den Radverkehr in der Innenstadt zu fördern und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten für Besucher des Marktplatzes und der Fußgängerzone zu schaffen. Die darüber liegenden drei Obergeschosse sollen für Wohnzwecke oder kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen werden. Planungsrechtlich wird das Gebiet als Kerngebiet festgesetzt. Dabei ist eine viergeschossige Bebauung vorgesehen, wobei die Obergeschosse aus städtebaulichen Gründen von den Grundstücksgrenzen zurückspringen sollen.
Der Bebauungsplan sieht eine geschlossene Bauweise für den Bestand sowie die Fahrradgarage vor. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 13,50 Meter über Gelände begrenzt. Zudem sind Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen, wie die vollständige Begrünung der Flachdächer, um die Artenvielfalt und das Stadtklima zu unterstützen. Mit dem neuen Plan wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.003 überplant. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs soll für die Dauer eines Monats erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 1186/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 den Entwurf zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zur Kenntnis genommen und der im Beteiligungsverfahren erstellten Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese abschließende Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde zuzuleiten.
Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung raumordnerischer Zielsetzungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Änderung des Landesentwicklungsplans basiert auf bundesrechtlichen Vorgaben, wie dem Wind-an-Land-Gesetz und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Diese verpflichten das Land Nordrhein-Westfalen dazu, bis Ende 202
27 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für die Windenergienutzung einzuplanen. Zudem sieht die Änderung eine Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen vor, um die gesteigerten Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu unterstützen.
In der Stellungnahme der Stadt Hamm werden die beabsichtigten Änderungen grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung weist jedoch auf die Besonderheiten der Planungsregion Regionalverband Ruhr hin, in der aufgrund fehlender Flächenpotenziale anderer Städte ein höherer Flächenanteil für die Windenergienutzung erbracht werden muss. Die Stellungnahme enthält zudem spezifische Anregungen und Hinweise zu den für die Stadt relevanten Zielen und Grundsätzen des Entwurfs.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Grüne Umweltachse Werries Hier: 1. Bauabschnitt Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie FahrradterminalZur Vorlage · 1192/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau des ersten Bauabschnitts der Grünen Umweltachse Werries gemäß der vorliegenden Planung beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Projekt umfasst die Umgestaltung der Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie die Errichtung eines Fahrradterminals.
Die baulichen Maßnahmen sehen die Gestaltung eines kombinierten Fuß- und Radwegs vor, der durch Sitzgelegenheiten ergänzt wird. Im Bereich des Übergangs zur Ostwennemarstraße und zum Maxipark sollen ein Entréeplatz sowie ein Wasserelement mit Fontänen entstehen. Die Sportachse wird durch Anlagen wie einen Skatepark, eine Calisthenics-Anlage, Tischtennisplatten und ein Kleinspielfeld erweitert. Zudem soll der Eingangsbereich des Maxiparks aufgewertet und der Parkplatz am Bürgeramt durch ein Fahrradterminal mit Kapazitäten für 200 bis 250 Fahrräder, inklusive Lademöglichkeiten für E-Bikes, ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahmen werden 18 Bäume bzw. Großsträucher entfernt, während insgesamt 71 Neupflanzungen vorgesehen sind.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 6.667.000 Euro. Davon entfallen 5.101.000 Euro auf die Sport- und Bewegungsachse sowie 1.566.000 Euro auf das Fahrradterminal und die Parkplatzerweiterung. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 2.234.640 Euro sowie durch Fördermittel aus der Städtebauförderung und Programmen zur Nahmobilität. Die Mittel stehen voraussichtlich ab Frühjahr 2024 zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Einführung des Deutschlandtickets: Tarifanerkennung des Deutschlandtickets und Fortschreibung der bestehenden öffentlichen DienstleistungsaufträgeZur Vorlage · 1193/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Tarifanerkennung des Deutschlandtickets auf dem Stadtgebiet beschlossen. Damit wird die Anerkennung des Tickets im Sinne des Regionalisierungsgesetzes sowie die entsprechende Tarif- und Beförderungsbestimmungen bestätigt. Die Stadt übernimmt dabei die Rolle der zuständigen Behörde für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei den beteiligten Verkehrsunternehmen. Diese Anerkennung ist zunächst befristet auf den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023, da die entsprechenden Fördermittel von Bund und Ländern bis zu diesem Stichtag verbindlich zugesagt sind.
Um eine rechtskonforme Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten, wird die Verwaltung die bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zeitnah fortzuschreiben. Der Ausgleich der durch das neue Tarifangebot entstehenden Mindeneinnahmen erfolgt nach den geltenden Förderrichtlinien für das Deutschlandticket im ÖPNV Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da die Ausgaben in Höhe von etwa 2 Millionen Euro vollständig durch die Zuwendungen von Bund und Ländern refinanziert werden.
Die Maßnahme dient dazu, die Voraussetzungen für den Defizitausgleich der Verkehrsunternehmen zu schaffen, die durch die Einführung des preisgünstigen Angebots mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Vorgehensweise zur Ausreichung der Mittel wurde mit den anderen Aufgabenträgern im Raum Ruhr-Lippe abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1198/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1198/23 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 56.000 m² im Bereich Hamm-Bockum-Hövel, begrenzt durch die Stefanstraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Berliner Straße. Ziel des Verfahrens ist die Sicherung des Schulstandortes der Sophie-Scholl-Gesamtschule sowie der Gebrüder-Grimm-Grundschule und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Standortes um eine weitere Dreifachsporthalle.
Durch die neue Planung soll das Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die bisherige Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der realen Entwicklung entspricht. Der Bebauungsplan legt für den Schulstandort eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ fest. Die bestehende öffentliche Grünfläche im westlichen Bereich wird als Spielplatz definiert. Für das wohnbaulich genutzte Grundstück an der Stefanstraße wird die Festsetzung als reines Wohngebiet fortgeführt.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen des Geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, der unteren Naturschutzbehörde und des Lippeverbandes berücksichtigt, während die Hinweise der Stadtwerke zur Kenntnis genommen wurden. Der Plan sieht zudem Vorgaben zur Dachgestaltung und zur Begrünung von Flächen vor.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.081 vorgelegt, der die Nachnutzung eines Teils des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert zum Ziel hat. Das etwa 51.647 m² große Plangebiet liegt am südlichen Rand des Geländes und grenzt an die Kamener Straße sowie den Stadtteil Pelkum. Die Planung sieht vor, einen Einzelhandelsstandort nördlich der Kamener Straße zu entwickeln, der die bestehende Versorgung im Stadtgebiet ergänzen soll.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung abgewogen. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V., der Stadt Werne sowie drei Einwendungen werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und der Gemeinden Bönen sowie Bergkamen werden teilweise berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt Dortmunds Stadtplanungs- und Bauordnungsbehörde sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen.
Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung für das rund 55 Hektar große Areal, die verschiedene Nutzungsschwerpunkte wie Wohnen, Gewerbe, Kultur und die Kreativwirtschaft vorsieht. Die geplante Konversion soll die funktionale Verknüpfung des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen stärken und zur Innenentwicklung beitragen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 04.077 vorgelegt, der die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II regelt. Das Plangebiet umfasst etwa 11 Hektar des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenstandortes am nördlichen Rand des Stadtteils Pelkum. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen östlich der Fangstraße und der Goerallee, ergänzt durch einen zentralen Grünzug.
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlegung wurden die Einwände der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines weiteren Einwenders nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden im Bebauungsplan teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund zur Kenntnis genommen wurden.
Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung, die das Areal als „Creativ-Quartier“ mit Schwerpunkten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie Kultur und Kreativwirtschaft entwickeln soll. Durch die Konversion der Brachfläche sollen neue Wegeverbindungen zu den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen geschaffen und die Innenentwicklung gefördert werden. Das Plangebiet umfasst voraussichtlich etwa 65,6 Prozent Wohnflächen sowie Anteile für Sondergebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen und Versorgungsflächen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.082 vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Absicherung der Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert, konkret für die Entwicklung eines sogenannten „CreativQuartiers“. Das etwa 22,5 Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenareals im Stadtteil Pelkum.
Die geplante Nutzung sieht unter anderem Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, nicht störendes Gewerbe sowie Wohnformen wie TinyHouses oder studentisches Wohnen vor. Zudem ist die Errichtung eines Parkhauses sowie eines Landschafts- und Sicherungsbauwerks vorgesehen, das zur Gewinnung regenerativer Energien durch Photovoltaik und Erdthermie genutzt werden soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erhaltung und Sanierung vorhandener Gebäudestrukturen.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Während die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden, fanden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und des LWL-Denkmalschutz teilweise Berücksichtigung. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Beschlussvorlage 1203/23 zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.083 vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert IV. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals im Südwesten der Stadt. Die geplante Entwicklung sieht eine Umnutzung der Flächen für Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie für die Kultur- und Kreativwirtschaft vor. Durch die Konversion soll eine funktionale Verknüprobung mit den angrenzenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen erreicht werden.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung behandelt. Die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines Einwenders werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes sowie der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen lediglich zur Kenntnis genommen wurden. Auch die Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet umfasst verschiedene Nutzungsarten, darunter Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen sowie Grün- und Wasserflächen. Die Planung dient der Innenentwicklung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die vorliegende Vorlage umfasst den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 für die Martin-Luther-Straße vorgelegt. Ziel der Planung ist die bauliche Schließung der Ecksituation am Martin-Luther-Platz und der Nassauerstraße im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Auf einer Fläche von etwa 800 m² soll ein Gebäudeensemble errichtet werden, das im Erdgeschoss gewerbliche Nutzungen und in den Obergeschossen primär Wohnraum für Ein- bis Zwei-Personenhaushalte vorsieht.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen des Geologischen Dienstes NRW und der unteren Naturschutzbehörde im Bebauungsplan berücksichtigt, während die Hinweise der Stadtwerke sowie der unteren Denkmalschutzbehörde zur Kenntnis genommen werden. Die Planung sieht vor, die derzeit als Parkplatz genutzte Fläche städtebaulich neu zu ordnen. Zudem wird beantragt, eine Teilfläche des Martin-Luther-Platzes im Bereich des Grünbeetes (Flurstück 311, Flur 33) mit einer Größe von 169 m² aus Gründen des öffentlichen Wohles einzuziehen.
Als erster Realisierungsschritt ist der Abriss und Neubau des Gebäudes in der Nassauerstraße 36a vorgesehen. Obwohl die Fassade dieses Gebäudes als erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft wird, wird aufgrund von Baumängeln und Unwirtschaftlichkeit kein Erhalt der Bestandshülle angestrebt; die Materialität des Bestands soll jedoch im Neubau übernommen werden. Die Vorlage umfasst zudem den Satzungsbeschluss sowie die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1210/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Geltungsbereichs sowie zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 „Lippestraße / Richardstraße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 43.595 m² im Ortsteil Uentrop und soll die bestehende Siedlungsstruktur städtebaulich erweitern, um der Nachfrage nach Wohnbauland zu begegnen.
Der Entwurf sieht vor, den Bereich durch eine präzise Festlegung verschiedener Flurstücksgrenzen neu zu begrenzen. Die geplante Nutzung umfasst überwiegend Wohnbauflächen in Form von Allgemeinen Wohngebieten. Dabei sind vor allem freistehende Einzelhäuser und Doppelhäuser vorgesehen, während im östlichen Bereich auch kleinere Mehrfamilienhäuser mit bis zu acht Wohneinheiten zulässig sind. In bestimmten Gebieten sollen zudem Anforderungen an den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden.
Die Erschließung der Flächen soll über eine Hauptachse in Ost-West-Richtung erfolgen, die an die Hülshoffstraße angebunden ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung ökologischer Belange und der Klimaanpassung. Dies umfasst die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten, die Schaffung von Grünflächen sowie Vorgaben zur intensiven Durchgrünung, etwa durch Dachbegrünungen. Die Flächennutzung teilt sich in Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf. Mit der Vorlage wird zudem die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs beantragt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.Trägerhaus Hamm Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-WeststadtZur Vorlage · 1215/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Sachstandsbericht zum Projekt Trägerhaus Hamm zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Vorhaben als Bestandteil in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-Weststadt aufzunehmen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um Förderanträge im Rahmen der Städtebauförderung sowie der EFRE-Förderung stellen zu können.
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes auf einer Brachfläche an der Kreuzung Alleestraße und Schwarzer Weg. Die Planung sieht ein Gebäude vor, das verschiedene soziale Funktionen bündelt, darunter Flächen für die Hammer Tafel, eine Tagespflege, die Aidshilfe sowie ein Kontaktcafé mit Beratungsangeboten. Die Architektur ist auf eine flexible Nutzung ausgelegt, wobei die Konstruktion auf Prinzipien des zirkulären Bauens basiert. Hierbei sollen nachhaltige und rückbaubare Baustoffe wie Holz sowie Recyclingbeton zum Einsatz kommen. Zur energetischen Optimierung sind eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche, eine extensive Dachbegrünung sowie eine Beheizung mittels einer Sole-Wasserwärmepumpe vorgesehen.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 9,4 Millionen Euro an Nettobaukosten, was Bruttokosten von rund 11 Millionen Euro entspricht. Die Finanzierung soll unter Einbeziehung von Fördermitteln erfolgen, wobei die Eigenanteile im kommunalen Haushalt zu tragen sind. Die Planungsleistungen werden derzeit durch ein beauftragtes Architekturbüro weiter konkretisiert.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.ISEK Werries: Ausbau des Sportplatzes Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1216/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau der Sportanlage des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu einer Leichtathletikanlage des Typs C beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries und soll die multifunktionale Nutzung für den Schul- und Vereinssport sicherstellen. Die geplante Anlage umfasst ein Naturrasen-Großspielfeld, eine 400-Meter-Rundlaufbahn mit vier Bahnen, Hürdenlaufbahnen, Weitsprung-, Stabhochsprung- sowie Kugelstoß- und Speerwurfanlagen. Die Laufbahnen sollen mit einem gelenkschonenden Kunststoffbelag ausgestattet werden.
Zur Abgrenzung zur angrenzenden Wohnbebauung ist die Errichtung eines vier Meter hohen Erdwalls mit heimischen Wildsträuchern vorgesehen, der als Lärm- und Sichtschutz dient. Im Rahmen der Baumaßnahme werden drei Bäume im nördlichen Bereich der Anlage durch die Pflanzung von mindestens fünf neuen Bäumen ersetzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.550.000 Euro brutto, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 310.000 Euro trägt. Die Finanzierung der restlichen Kosten soll über Zuschüsse aus der Städtebauförderung im Programm „Lebendige Zentren“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren sowie die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die weitere Planung zu treffen. Ein Baubeginn ist für das Herbstjahr 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr des RVRZur Vorlage · 1217/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Kenntnisnahme, die nachhaltige Mitwirkung und die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr beschlossen. Die Charta, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der Region entwickelt wurde, dient als Leitbild und strategische Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet. Sie fungiert als freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung, verfolgt jedoch das Ziel, die regionale Entwicklung durch gemeinsame Leitthemen und Oberziele zu koordinieren.
Die Vorlage beschreibt die Charta als Instrument, um die Anpassung an Herausforderungen wie den Klimawandel zu unterstützen und die multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums zu fördern. Die Stadt Hamm bekennt sich durch den Beschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Ziele. Als Beispiele für bereits bestehende oder geplante Maßnahmen in Hamm werden unter anderem die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue, die Erhöhung des Waldanteils, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Rahmen des Masterplans Mobilität angeführt. Zudem wird auf die Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Ratsvorlagen verwiesen.
Der Regionalverband Ruhr moderiert den weiteren Prozess, der nach der Festlegung der Charta in die Erarbeitung konkreter Handlungsziele und einer Strategie mündet. Ziel ist es, durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.Ahsepark, Bereitstellung von außerplanmäßigen Mittel für den Kauf von Modulbauten für GeflüchteteZur Vorlage · 1232/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Planung und Errichtung von Modulbauten auf dem Grundstück Caldenhofer Weg 192 im Ahsepark beschlossen. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Kapazitäten für die Unterbringung von 50 bis 80 Asylsuchenden. Die Umsetzung der Bauvorhaben soll im Sommer 2024 erfolgen, wobei die Verwaltung mit der Unterstützung externer Ingenieure beauftragt wurde.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 2,5 Millionen Euro. Diese Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt und sind durch Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gedeckt. Die Finanzierung erfolgt somit ohne einen städtischen Eigenanteil.
Die geplanten zweigeschossigen Gebäude in modularer Bauweise sollen an die bestehende Infrastruktur des Standorts angebunden werden, um Synergien bei der Betreuung, Sicherheit und Reinigung zu nutzen. Die Konstruktion sieht eine Stahlrahmenstruktur mit Fassaden aus Putz oder Holz vor und soll den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Geplant sind Wohngruppen mit Schlaf-, Wohn- und Gemeinschaftsbereichen sowie sanitären Einrichtungen. Die Maßnahme umfasst zudem die Erschließung der Außenanlagen sowie die Erstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Nutzung des Grundstücks, welches im Eigentum der DFH steht, muss mit der entsprechenden Organisation vereinbart werden.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule Ergänzung der Vorlage 0966/22 um: Rückbau Erdwall, Baumfällarbeiten und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 1235/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1235/23 den Rückbau eines Erdwalls, Baumfällarbeiten sowie Ersatzpflanzungen im Bereich der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschlossen. Diese Maßnahme dient als Ergänzung zum bereits im Dezember 2022 beschlossenen Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau. Um die Errichtung der neuen Halle zu ermöglichen und den Zeitplan sowie die wirtschaftliche Gestaltung der Generalunternehmerleitung zu sichern, muss das Baufeld vorab geräumt werden.
Im Zuge der Arbeiten ist die Entfernung eines vorhandenen Erdwalls sowie das Fällen verschiedener Bäume, darunter Platanen, Feldahorn, Eichen und Weiden, vorgesehen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll das Erdwallmaterial auf dem Grundstück umgelagert werden, wofür auch das Unterholz und weitere Bäume entfernt werden müssen. Die Verwaltung strebt dabei an, so viele der vorhandenen Bäume wie möglich zu erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der Außensportanlage wird der gesamte Außenbereich inklusive der Wallanlage überarbeitet. Dabei ist eine entsprechende Ersatzpflanzung geplant, die voraussichtlich in der Pflanzperiode Winter 2026/27 erfolgt. Während der Bauphase wird die neue Wallanlage vorläufig mit einer Saatmischung begrünt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die geplante 100-Meter-Kurzstreckenlaufbahn auf eine Länge von 75 Metern reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 400.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Kita Villa Wolkenwunder, Stiftstr. 11, 59065 Hamm Anmietung von Containern für ÜbergangsgruppenZur Vorlage · 1230/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Planung, Errichtung und Anmietung von Containern für die Kita Villa Wolkenwunder beschlossen. Die Maßnahme dient der Schaffung von Übergangsgruppen, um den Betreuungsbedarf im Sozialraum Mitte abzusichern, bis der geplante Neubau am Caldenhofer Weg fertiggestellt ist. Da das aktuelle Gebäude in der Stiftstraße baulich nicht dauerhaft für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geeignet ist, sollen die Container im Hinterhofbereich der bestehenden Einrichtung aufgestellt werden. Dabei soll ein vorhandener Baum erhalten bleiben.
Die Umsetzung der temporären Ersatzlösung ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure umzusetzen. Die finanziellen Auswirkungen umfassen einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 1.101.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus Baukosten und Mietkosten zusammen, wobei die Auszahlungen für die Baukosten auf die Jahre 2023, 2024 und 2027 verteilt sind. Die Mietkosten für die Containergruppen sind für die Jahre 2024 bis 2027 veranschlagt. Die Mittel stehen im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 zur Verfügung. Die vorliegende Kostenermittlung dient als Orientierung, da verbindliche Aussagen zu den endgültigen Baukosten aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage noch nicht getroffen werden können.
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Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Fahrbahnerneuerung Wiescherhöfener Straße von westlichem Bahnübergang bis KohlmeisenwegZur Vorlage · 1211/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1211/23_VL den Beschluss zur Erneuerung der Fahrbahn in der Wiescherhöfener Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt vom westlichen Bahnübergang bis zum Kohlmeisenweg. Grund für die geplante Maßnahme ist der Zustand der bestehenden Fahrbahn, die Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus ist zur Beseitigung der Schäden erforderlich.
Im Zuge der Arbeiten wird auch der vorhandene Mischwasserkanal im Bereich der Fahrbahn durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm erneuert. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme erfolgt im Anschluss an die Arbeiten am Selmigerheideweg zwischen der Wiescherhöfener Straße und der Doenchstraße.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.078.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt sind. Die Finanzierung erfolgt durch Anliegerbeiträge in Höhe von 431.200 Euro sowie durch Zuwendungen aus der Förderrichtlinie FöRi-kom-Stra in Höhe von 495.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 151.800 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm vorhanden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0247/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2021 die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 auf die einzelnen Ansätze beschlossen. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung NRW, wonach Bezirksvertretungen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel wahrnehmen. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken eigene Mittel zur freien Verwendung zugewiesen, die sich aus einem Betrag von 0,30 Euro pro Einwohner sowie einem Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zusammensetzen. Die Verteilung des Budgets auf die Einzelansätze der Verwaltung erfolgt nach der Beratung der Haushaltsansätze, wobei der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets unveränderlich bleibt.
Zusätzlich zur Entscheidung über das Budget wirkt die Bezirksvertretung an den Beratungen der Haushaltssatzung mit. Hierbei können Vorschläge und Anregungen zu allen Haushaltspositionen eingebracht werden, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk und dessen Aufgaben haben. Die Details zur Verteilung sowie Informationen zu investiven Maßnahmen und überbezirklichen Projekten sind im beigefügten Bezirksplan sowie in einer separaten Liste der investiven Maßnahmen aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- E.Anträge
- 1.Fuß- und Radweg an der Kamener StraßeZur Vorlage · 0589/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0589/23_AT liegt der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum ein Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Kamener Straße vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke regt an, die Sicherheit und Attraktivität des kombinierten Fuß- und Radwegs im Abschnitt zwischen Daberg und Herringer Weg zu erhöhen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der geringen Breite des vorhandenen Weges. Insbesondere im Bereich der dort platzierten Laternenmasten wird auf Engpässe hingewiesen, die laut Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu schwierigen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern führen können. Als mögliche Maßnahmen werden eine Verbreiterung des Weges sowie eine Versetzung der Lichtmasten angeführt.
Die Bezirksvertretung wird dazu aufgerufen, einen Beschluss zu fassen, der die Verwaltung dazu verpflichtet, ein Konzept zur Gestaltung dieser Wegeverbindung vorzulegen. Ziel des angeforderten Konzepts soll es sein, die Sicherheit und die Attraktivität für den Rad- und Fußverkehr entlang der Kamener Straße nachhaltig zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Charta Intelligente Mobilität im WohnquartierZur Vorlage · 0630/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die sogenannte Charta Intelligente Mobilität im Wohnquartier zu unterzeichnen. Mit diesem Vorhaben bezieht sich die Ratsgruppe auf den bereits im Juni 2021 beschlossenen Masterplan Mobilität der Stadt Hamm, der eine Mobilitätsentwicklung unter Berücksichtigung der angestrebten Klimaziele vorsieht. Ergänzend dazu werden bestehende Initiativen wie das Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ angeführt.
Nach Angaben der Antragstellerin dient die Unterzeichnung der Charta dazu, Verbindungen zu anderen Kommunen sowie zu relevanten Akteuren aufzubauen. Ziel ist es, gemeinsam Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung auf Bundes- und Länderebene zu nehmen und Prozesse gegebenenfalls zu beschleunigen. Zudem wird angeführt, dass die Unterzeichnung die bereits gesetzten kommunalen Ziele verdeutlicht. Die Charta selbst bietet Leitlinien zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, insbesondere innerhalb von Wohnquartieren. Der Antrag wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- Charta Intelligente Mobilität im WohnquartierZur Vorlage · 0731/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag Nummer 0630/23 die Unterzeichnung der „Charta Intelligente Mobilität im Wohnquartier“ durch den Rat der Stadt Hamm beantragt. Die Antragstellerin begründet das Vorhaben damit, dass die Unterzeichnung der Charta die Vernetzung mit anderen Kommunen und relevanten Akteuren fördere. Dies solle dazu beitragen, gemeinsam Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung auf Bundes- und Länderebene zu nehmen und Prozesse zu beschleunigen. Zudem diene die Unterzeichnung dazu, die bereits gesetzten Ziele der Stadt zu unterstreichen.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0731/23 wird darauf verwiesen, dass die Stadt Hamm bereits verschiedene Initiativen für einen umweltverträglichen Stadtverkehr umsetzt, wie etwa den Ausbau der Radhauptrouten, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans sowie die Anwendung einer innovativen Stellplatzsatzung. Der derzeitige „Masterplan Mobilität“, der die Gestaltung der Verkehrswende in Hamm bis zum Jahr 2035 zum Ziel hat, befindet sich aktuell in der Erarbeitungs- und Beteiligungsphase. Die Verwaltung prüft die Frage einer möglichen Unterzeichnung der Charta als Anregung zum Masterplan Mobilität. Ein förmlicher Beschluss des Antrags sei hierzu nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Photovoltaik auch senkrecht denkenZur Vorlage · 0638/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0638/23 gestellt, der die Untersuchung und Nutzung vertikaler Photovoltaiksysteme zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, das Potenzial der Sonnenenergie durch die Nutzung senkrechter Flächen wie Hausfassaden, Garagen, Begrenzungsmauern, Lärmschutzwände oder Zäune zu erweitern, um die Klimaneutralität der Stadt zu unterstützen und die Flächenknappheit zu berücksichtigen.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung mit der Untersuchung der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten sowie der damit verbundenen Hürden für vertikale Photovoltaikanlagen zu beauftragen. Darüber hinaus soll die Verwaltung, idealerweise in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, ein Konzept zur Steigerung der Energieerzeugung durch solche Systeme erarbeiten.
Zusätzlich wird die Verwaltung angefordert, gemeinsam mit den Stadtwerken konkrete Vorschläge für erste Pilotprojekte zu entwerfen. Diese sollen Anlagen umfassen, die durch die Stadtwerke, die Stadt Hamm oder andere städtische Töchter betrieben werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen dem zuständigen Fachausschuss zeitnah zur Beratung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.06.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Photovoltaik auch senkrecht denkenZur Vorlage · 0734/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0638/23 die Untersuchung des Potenzials vertikaler Photovoltaiksysteme in Hamm beantragt. Ziel ist es, die Nutzung von Sonnenenergie durch senkrechte Flächen wie Hausfassaden, Garagen, Begrenzungsmauern, Lärmschutzwände oder Zäune zu erweitern, um die Klimaneutralität der Stadt zu unterstützen und Flächenknappheit entgegenzuwirken. Der Antrag umfasst die Prüfung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Hürden, die Erarbeitung eines Konzepts zur Steigerung der Energieerzeugung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken sowie die Entwicklung konkreter Vorschläge für Pilotprojekte städtischer Anlagen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass bei der Untersuchung städtischer Liegenschaften vertikale PV-Anlagen bereits berücksichtigt werden. Das Immobilienmanagement arbeitet hierzu mit den Stadtwerken zusammen, wobei Anlagen primär auf Eigenverbrauch und Wirtschaftlichkeit ausgelegt werden. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Hindernisse, jedoch müssen die statische Belastbarkeit der Fassaden und die konstruktive Eignung geprüft werden.
Hinsichtlich der Nutzung von Lärmschutzwänden führt die Verwaltung technische und wirtschaftliche Gegenargumente an. Mögliche Probleme sind die veränderte Schallreflexion, erschwerte Wartung durch fehlende Betriebswege, Leistungsverlust durch Verschmutzung sowie statische Bedenken. Für Lärmschutzwände liegen derzeit keine Planungen für PV-Montagen vor. Ein konkretes Pilotprojekt am Technischen Rathaus wird jedoch geprüft. Dabei soll eine Fläche von 500 m² mit einer angestrebten Leistung von 100 kWp genutzt werden, wobei Varianten mit Glasmodulen oder Klebemodulen zur Auswahl stehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- F.Anfragen
- 1.Beschleunigte GenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0463/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Informationen zu den Auswirkungen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts angefordert. Das Urteil untersagt beschleunigte Genehmigungsverfahren für Neubaugebiete, sofern keine vorherige Umweltprüfung stattgefunden hat. Dies betrifft Bebauungspläne, die auf dem Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs basieren.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur rechtlichen und finanziellen Situation der Stadt Hamm. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, ob im Zeitraum von 2020 bis zum aktuellen Zeitpunkt beschleunigte Verfahren durchgeführt wurden, die nach der neuen Rechtsprechung unzulässig sind, und ob bestehende Vorlagen aufgrund des Urteils überarbeitet werden müssen. Zudem wird nach der Notwendigkeit von Umweltprüfungen für Bebauungspläne nach § 13b sowie nach etwaigen Spielräumen bei deren Auslegung gefragt.
Des Weiteren werden Informationen zu den potenziellen Mehrkosten durch erforderliche Umweltprüfungen und deren Verrechnung im Haushalt erbeten. Die Anfrage thematisiert zudem das Risiko für bereits bestehende Bebauungspläne, die durch eine Umweltprüfung in ihrer Realisierbarkeit gefährdet sein könnten. Abschließend wird um Klärung gebeten, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch rückwirkend Einfluss auf Bebauungspläne hat, die bereits umgesetzt wurden oder sich gegenwärtig in der Umsetzung befinden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Beschleunigte GenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0740/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Rechtslage von beschleunigten Genehmigungsverfahren für Neubaugebiete um Auskunft gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs ohne vorherige Umweltprüfung untersagt. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Identifizierung potenziell unzulässiger Verfahren seit dem Jahr 2020, zur Notwendigkeit von Anpassungen laufender Vorlagen sowie zur Notwendigkeit und den Kosten von Umweltprüfungen. Zudem wurde nach der Gefahr für die Realisierbarkeit bestehender Bebauungspläne und nach der möglichen Rückwirkung des Urteils auf bereits umgesetzte oder laufende Projekte gefragt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf die rechtliche Situation bezüglich der beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b BauGB. Zur Beantwortung der detaillierten Fragen verweist die Verwaltung auf die bereits erstellte Mitteilungsvorlage Nr. 0203/23. In dieser Vorlage werden die betroffenen Bauleitplanverfahren sowie das weitere Vorgehen der Stadt Hamm dargelegt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Verkehrssicherheit ÖstingstraßeZur Vorlage · 0464/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zur Verkehrssicherheit in der Östingstraße angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich einer veränderten Verkehrssituation.
Nach Angaben der Ratsgruppe wurden auf der Fahrbahn Fahrradsymbole angebracht, die Radfahrer aus Richtung Alleestraße dazu veranlassen, die Straße zu nutzen, da der Gehweg an bestimmten Stellen endet. Dies sei insbesondere in Bereichen mit parkenden Fahrzeugen eines anliegenden Dachdeckerbetriebs problematisch. Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass im Zuge der vorangegangenen Straßensanierung ein Fahrradweg geschaffen wurde, der laut Beschilderung in beide Richtungen nutzbar sein soll.
Die Anfrage umfasst neun Fragen an die Stadtverwaltung. Dabei wird unter anderem geklärt, ob die Symbole auf der Fahrbahn eine offizielle Kennzeichnung der Stadt darstellen oder unbefugt angebracht wurden. Zudem wird nach einer möglichen Erweiterung der Beschilderung gefragt, um Radfahrer auf den Wechsel der Fahrspur hinzuweisen. Die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen der Kennzeichnung auf die Verkehrssicherheit zu beurteilen, über etwaige Unfallgefahren zu informieren und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sowie zur Anpassung des Parkbetriebs des genannten Betriebes zu erläutern.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Mündliche Berichte
- 1."Fortschreibung der Starkregengefahrenkarte der Stadt Hamm“ – Frau Müller
- H.Verschiedenes
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0264/23 vom 13.06.2023, Teil II