Beschleunigte Genehmigungsverfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Rechtslage von beschleunigten Genehmigungsverfahren für Neubaugebiete um Auskunft gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs ohne vorherige Umweltprüfung untersagt. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Identifizierung potenziell unzulässiger Verfahren seit dem Jahr 2020, zur Notwendigkeit von Anpassungen laufender Vorlagen sowie zur Notwendigkeit und den Kosten von Umweltprüfungen. Zudem wurde nach der Gefahr für die Realisierbarkeit bestehender Bebauungspläne und nach der möglichen Rückwirkung des Urteils auf bereits umgesetzte oder laufende Projekte gefragt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf die rechtliche Situation bezüglich der beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b BauGB. Zur Beantwortung der detaillierten Fragen verweist die Verwaltung auf die bereits erstellte Mitteilungsvorlage Nr. 0203/23. In dieser Vorlage werden die betroffenen Bauleitplanverfahren sowie das weitere Vorgehen der Stadt Hamm dargelegt.
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