Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2021 die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 auf die einzelnen Ansätze beschlossen. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung NRW, wonach Bezirksvertretungen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel wahrnehmen. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken eigene Mittel zur freien Verwendung zugewiesen, die sich aus einem Betrag von 0,30 Euro pro Einwohner sowie einem Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zusammensetzen. Die Verteilung des Budgets auf die Einzelansätze der Verwaltung erfolgt nach der Beratung der Haushaltsansätze, wobei der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets unveränderlich bleibt.
Zusätzlich zur Entscheidung über das Budget wirkt die Bezirksvertretung an den Beratungen der Haushaltssatzung mit. Hierbei können Vorschläge und Anregungen zu allen Haushaltspositionen eingebracht werden, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk und dessen Aufgaben haben. Die Details zur Verteilung sowie Informationen zu investiven Maßnahmen und überbezirklichen Projekten sind im beigefügten Bezirksplan sowie in einer separaten Liste der investiven Maßnahmen aufgeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 07.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 23.02.2021kein Ergebnis hinterlegt