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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.03.2026
- 4.Mündliche Berichte
- 4.1Vorstellung des Geodatenportals
- 5.Beschlüsse
- 5.1Aufbau neuer Spielgeräte an der FreiligrathschuleZur Vorlage · BV-147/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel beabsichtigt, das Außengelände der Freiligrathschule durch neue Spielgeräte aufzuwerten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Installation neuer Anlagen vor, nachdem ältere Holzspielgeräte und ein Seilklettergarten aufgrund von Sicherheitsmängeln bereits zurückgebaut werden mussten.
Die Auswahl der neuen Ausstattung erfolgte in einem Beteiligungsprozess unter Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler. Geplant sind eine zweitürmige Spielanlage mit Edelstahlrutsche, ein Kletter- und Seilparcours sowie ein bodenebenes Outdoor-Trampolin. Die Maßnahme umfasst neben der Montage der Geräte auch die erforderlichen Erd-, Fundament- und Fallschutzarbeiten nach den geltenden Sicherheitsvorschriften. Um den laufenden Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen, sollen die Arbeiten in den Ferienzeiten durchgeführt werden.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 100.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036, wobei die Mittel mit den bereits von der Bezirksvertretung bereitgestellten 25.000 Euro verrechnet werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Empfehlungen
- 6.1Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2026 ff.Zur Vorlage · BV-52/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2026 ein Programm zur Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-52/26 wird die Umsetzung dieses Vorhabens beantragt, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der Beschluss soll die Grundlage für die Beantragung von Erstattungen durch das Land Nordrhein-Westfalen schaffen, wie es die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW vorsieht. Zur Durchführung der Maßnahmen soll die Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt werden.
Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Die Notwendigkeit dieser Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter sowie dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die Maßnahmen sollen im Rahmen von Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm für die Versorgung mit Gas, Wasser, Fernwärme oder Strom durchgeführt werden, um den sicheren Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und deren Altersstruktur zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 922.618,23 Euro. Diese Kosten sind auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt, mit Beträgen von 222.618,23 Euro im Jahr 2026, 300.000,00 Euro in 2027 und 400.000,00 Euro in 2028. Mögliche Erstattungen des Landes nach Fertigstellung der Maßnahmen sind vorgesehen, deren genaue Höhe jedoch derzeit noch nicht absehbar ist.
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Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.2Ausbauplan S 03/26 WernerstraßeZur Vorlage · BV-82/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 03/26 für die Wernerstraße soll vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beschlossen werden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Kanalisation zwischen Glatzelstraße und Römerstraße sowie die Instandsetzung von Versorgungsleitungen, Gehwegen und der Straßenbeleuchtung. Die Maßnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Lippeverband und den Stadtwerken Hamm.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von insgesamt rund 2,45 Millionen Euro im Zeitraum von 2026 bis 2029. Davon werden voraussichtlich 1,7 Millionen Euro durch einen Straßenbaubeitrag des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 750.000 Euro liegt.
Im Rahmen der baulichen Neugestaltung soll die Fahrbahnbreite durch wechselseitige Engstellen mit Längsparkstreifen und Baumbeeten unterbrochen werden. Insgesamt sind 20 Parkplätze vorgesehen. Die Gehwege bleiben weitgehend in ihrer Breite von 2,25 Metern erhalten, verringern sich jedoch an den Engstellen auf 1,75 Meter. Zur Klimaanpassung sind Neupflanzungen von Bäumen wie Feldahorn oder Japanische Zellkove geplant. An der Kreuzung zum Arthur-Schauerte-Weg wird die Fahrbahn durch Rampen angehoben, um die Aufmerksamkeit im Verkehr zu erhöhen. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden bereits Anregungen zu Themen wie Parkraum und Schulverkehr entgegengenommen. Der Ausbauplan liegt vom 18. Mai bis zum 1. Juni 2026 öffentlich aus.
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Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.3Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, der künftig als planerische Grundlage für die gewerbliche Entwicklung der Stadt dienen soll. Im Zuge dessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Ziel ist es, diese potenziellen Flächen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch die Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt sowie der IMPULS. Die Analyse umfasste eine Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar. Der Plan beinhaltet ein Zielsystem sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Bestands und zur Entwicklung künftiger Standorte.
Für die Stadt Hamm wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Dieser Bedarf soll durch die Mobilisierung bestehender Flächen sowie die Identifikation neuer Potenziale gedeckt werden. Dabei sind auch Anpassungen der Infrastruktur und Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen. Projekte wie der Multi Hub Westfalen und das Industriegebiet Westfalen könnten die Nachfrage nach Gewerbeflächen zusätzlich beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.4Kommunale Wärmeplanung für die Stadt HammZur Vorlage · BV-114/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.5Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Jahre 2026-2030Zur Vorlage · BV-133/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für den Zeitraum 2026 bis 2030 zur Kenntnis nehmen. Die Beschlussvorlage des Amtes für schulische Bildung sieht vor, dass die Verwaltung die Empfehlungen eines Gutachters in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung umsetzt. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die vorhandene Telefonie auf Voice over Internetprotokoll (VoIP) umzustellen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hinsichtlich der digitalen Endgeräte empfiehlt das Gutachten für die Jahrgänge eins bis sechs eine Ausstattungsquote von 50 Prozent, während ab der siebten Jahrgangsstufe eine 1:1-Ausstattung vorgesehen ist. Für Förderschulen und Berufskollegs wird eine durchgehende 1:1-Ausstattung angestrebt. Im Bereich der Infrastruktur ist die Beschaffung neuer Firewalls vorgesehen, um den Anforderungen an die Netzwerksicherheit gerecht zu werden. Die Vorlage bezieht sich auf die Ergebnisse des vorangegangenen Medienentwicklungsplans 2020–2024, durch dessen Umsetzung bereits eine Glasfaseranbindung der Schulen sowie ein flächendeckendes WLAN in den Schulgebäuden realisiert wurden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.68. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2025Zur Vorlage · BV-138/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich im Juli 2026 mit der achten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm befassen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-138/26 ist die Anpassung von Wertgrenzen innerhalb des § 8 Absatz 2 der bestehenden Satzung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, verschiedene finanzielle Schwellenwerte und Kostengrenzen aus dem Text zu entfernen. Konkret sollen Zusätze zu Kostenvolumina von bis zu 500.000 Euro sowie Vorgaben zu veranschlagten Bausummen oder Kosten von mehr als 50.000 Euro netto in mehreren Unterpunkten des genannten Paragrafen entfallen. Eine finanzielle Auswirkung der Änderung auf den städtischen Haushalt wird in der Vorlage nicht angegeben, und es besteht keine Klimarelevanz.
Der Beratungs- und Beschlussprozess ist für den Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli 2026 angesetzt. Die Bezirksvertretungen Pelkum, Mitte, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen, Uentrop und Rhynern sollen die Vorlage zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend behandeln. Im Anschluss findet am 6. Juli 2026 eine Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen soll.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.7Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · BV-142/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über eine Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage BV-142/26 sieht Anpassungen vor, die der inhaltlichen Klarstellung der bestehenden Regelungen dienen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Neufassung von Paragraf 3. Hierbei soll ein Betrag von 25.000 Euro als Richtwert für die Feststellung eines Geschäfts der laufenden Verwaltung dienen. Damit wird die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Bezirksvertretungen und der laufenden Verwaltung konkretisiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, in Paragraf 4 die Nummern 12 und 13 so zu ändern, dass der Wortlaut bezüglich einer jährlichen Grenze von 25.000 Euro bei Miet- und Pachtzinsen entfällt.
Die Vorlage geht vom Amt für gesamtstädtische Steuerung aus und weist keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz aus. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend Stellung beziehen. Nach der Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 soll der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Anträge
- 7.1Prüfung einer Optimierung an der Zufahrt zum Kaufland-Parkplatz an der Römerstraße (59075 Hamm)Zur Vorlage · AT-15/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-15/26 einen Antrag gestellt, die Verkehrssituation an der Zufahrt zum Kaufland-Parkplatz an der Römerstraße verkehrstechnisch untersuchen zu lassen. Die Bezirksvertretung soll die Verwaltung beauftragen, den Bereich zu prüfen und festzustellen, ob verkehrslenkende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geeignet sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen der Bezirksvertretung inklusive einer Kostenschätzung sowie möglicher Umsetzungszeiträume vorgelegt werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Prüfung mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Stoßzeiten sowie an Wochenenden. Dabei treffen ein- und ausfahrende Fahrzeuge auf den fließenden Verkehr sowie auf querende Fußgänger und Radfahrer. Zudem wird auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft verwiesen, wonach es an dieser Stelle bereits mehrfach zu Verkehrsunfällen gekommen sei. Ziel der beantragten Untersuchung ist eine fachliche Bewertung durch die zuständige Verwaltung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu strukturieren.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.1.1Prüfung einer Optimierung an der Zufahrt zum Kaufland-Parkplatz an der Römerstraße (59075 Hamm)Zur Vorlage · AT-15/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit dem Antrag AT-15/26-ST eine Untersuchung der Verkehrssituation im Bereich der Zufahrt zum Kaufland-Parkplatz an der Römerstraße angeregt. Die Bezirksvertretung Bockum-Hövel soll beauftragt werden, die verkehrstechnische Lage zu prüfen und festzustellen, ob verkehrslenkende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Fußgänger und Radfahrer – geeignet sind. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Ergebnisse der Prüfung inklusive einer Kostenschätzung und möglicher Umsetzungszeiträume vorgelegt werden.
Die Verwaltung des Tiefbau- und Grünflächenamtes nahm dazu Stellung und berichtete, dass dieser Abschnitt bereits im Rahmen der Unfallkommission behandelt wurde, da er zwischen 2021 und 2023 als Unfallschwerpunkt galt. Es wurden bereits Maßnahmen umgesetzt, bei denen die Ausfahrten ansässiger Unternehmen auf der Radfurt rot eingefärbt und mit Piktogrammen versehen wurden. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Wartepflicht beim Einfahren auf die Römerstraße zu verdeutlichen und den Radverkehr zu schützen. Laut Verwaltung wurde die Unfallhäufung dadurch nachhaltig behoben, weshalb nach aktuellem Stand keine weiteren Maßnahmen notwendig seien.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.2Einrichtung einer Einbahnstraße „Freiligrathstraße“Zur Vorlage · AT-20/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalition in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-20/26 beantragt, die Freiligrathstraße ab der Einmündung der Hammer Straße in südlicher Richtung bis zur Middendorfstraße versuchsweise als Einbahnstraße einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen dieser Maßnahme zu prüfen, ob eine Freigabe des Fahrradverkehrs in beide Richtungen realisierbar ist.
Als Ausweichverkehre für den restlichen Autoverkehr sind die Middendorfstraße, die Argonner Straße, die Stefanstraße sowie die Blücherstraße vorgesehen. Die Testphase für diese Verkehrsregelung soll bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 laufen. Eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße ist nach einer positiven Evaluierung der Testphase möglich.
Grund für den Antrag ist die Verkehrssituation in der Freiligrathstraße, die als Zubringer zur Freiligrath-Schule dient. Die Koalitionspartner führen an, dass es insbesondere zu Schulbeginn und zum Schulschluss durch das Verkehrsaufkommen von PKW-Zubringern zu Situationen kommt, welche die Sicherheit der Schulkinder gefährden können. Ziel des Antrags ist es, diese Situation zu entschärfen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.2.1Einrichtung einer Einbahnstraße „Freiligrathstraße“Zur Vorlage · AT-20/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalition aus SPD und B'90/Grüne hat beantragt, die Freiligrathstraße im Abschnitt von der Einmündung der Hammer Straße bis zur Middendorfstraße versuchsweise als Einbahnstraße einzurichten. Im Rahmen dieses Verkehrsversuchs soll geprüft werden, ob eine Freigabe des Fahrradverkehrs in beide Richtungen möglich ist. Als Ausweichrouten sind die Middendorfstraße, die Argonner Straße, die Stefanstraße sowie die Blücherstraße vorgesehen. Die Testphase soll bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 laufen; eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße wird nach einer positiven Evaluierung angestrebt.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat dazu Stellung bezogen und weist auf mögliche Auswirkungen hin. Es besteht die Befürchtung, dass Eltern zur Vermeidung des Umwegs vermehrt im Kreuzungsbereich Hammer Straße/Freiligrathstraße halten könnten, was den Verkehrsfluss beeinflussen kann. Zudem wird das verbleibende Straßennetz in der Zechensiedlung als nicht ausreichend leistungsfähig für den Ausweichverkehr betrachtet, da die geringen Straßenquerschnitte einem hohen Parkdruck unterliegen. Die verkehrlichen Veränderungen sollen nach Umsetzung des Versuchs beobachtet und dem Gremium zur erneuten Entscheidung vorgelegt werden.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.3AmphibienleitsystemZur Vorlage · AT-21/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalition aus SPD und B'90/Grünen in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-21/26 den Antrag gestellt, die Errichtung eines stationären Amphibienleitsystems im Bereich der Geinegge sowie des Schlosses Ermelinghoff zu prüfen. Die Verwaltung soll dabei untersuchen, ob eine durchgängige Installation möglich ist oder ob aufgrund des Baumbestands ein Teilsystem, etwa bestehend aus Tunneln und temporären flexiblen Zäunen, realisierbar wäre. Im Falle einer positiven Prüfung soll das System errichtet werden.
Hintergrund der Anfrage ist die Entlastung des ehrenamtlichen Naturschutzes. Bisher kommen im Bereich Geinegge/Schloss Ermelinghoff Krötenzäune zum Einsatz, bei denen Tiere regelmäßig manuell über die Straße transportiert werden müssen. Da die Verfügbarkeit von Arbeitskräften für diese Tätigkeit abnimmt, wird ein technisches System als Alternative vorgeschlagen. Ein festes Leitsystem mit Tunneln unter der Straße könnte den Bedarf an manuellen Maßnahmen reduzieren, auch wenn eine jährliche Reinigung des Bewuchses erforderlich bleibt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.3.1AmphibienleitsystemZur Vorlage · AT-21/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat mit dem Antrag AT-21/26-ST die Prüfung eines Amphibienleitsystems im Bereich Geinegge/Schloss Ermelinghoff beantragt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Errichtung eines stationären Leitsystems untersucht. Falls der vorhandene Baumbestand eine durchgehende Installation nicht zulässt, soll geprüft werden, ob ein Teilsystem aus Tunneln in Kombination mit temporären flexiblen Zäunen realisierbar ist. Im Falle einer positiven Prüfung der Machbarkeit wird die Errichtung des Systems angestrebt.
Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Demnach findet derzeit eine studentische Forschungsarbeit zum Thema statt. Nach der Auswertung der gewonnenen Daten soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden können.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.4Aufwertung Geinegge-WanderwegZur Vorlage · AT-22/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalition aus SPD und B'90/Grüne in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-22/26 die Aufwertung eines Teilstücks des Geinegge-Wanderweges beantragt. Die Maßnahme betrifft einen etwa 600 Meter langen Abschnitt zwischen dem Krutmerfeld und dem Naturschutzgebiet in der Nähe von Hof Bröcker, der eine Breite von maximal 1,5 Metern aufweist. Als technische Umsetzung wird die Verwendung einer wassergebundenen Deckschicht vorgeschlagen.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der Bedeutung des Wanderweges für die Naherholung und die Bildungslandschaft im Stadtteil. Der Weg wird durch den Sauerländischen Gebirgsverein (SGV) Bockum-Hövel ehrenamtlich gepflegt. Da das Gebiet regelmäßig von Kindertageseinrichtungen, Schulklassen und Familien genutzt wird, soll durch die Aufwertung die Sicherheit der Besucher sowie die Aufenthaltsqualität im Bezirk erhöht werden. Zudem regt die Koalition an, Fördermöglichkeiten zu prüfen, etwa über das Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW. Die Umsetzung der Maßnahme würde zudem den Rahmen für das 100-jährige Jubiläum des Wanderweges im Jahr 2026 bilden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.5Barrierefreie Umgestaltung Bahnübergang Arthur-Schauerte-WegZur Vorlage · AT-46/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-46/26 einen Antrag auf die barrierefreie Umgestaltung des Bahnübergangs am Arthur-Schauerte-Weg gestellt. Die Fraktion fordert, dass die Verwaltung die bestehende Absperrung entweder vollständig entfernt oder so umgestaltet, dass eine Durchfahrt für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie für Radfahrer mit Anhängern möglich ist. Dies soll durch eine Erhöhung der Durchfahrtsbreite oder eine schräge Versetzung der Anlage realisiert werden. Als Beispiel für eine bereits vorhandene ausreichende Breite wird der Bahnübergang zwischen der Radbodhalde und der Strackstraße angeführt.
In der Begründung des Antrags, eingereicht von der Fraktionsvorsitzenden Ute Schulenberg-Beiske, wird auf die Anpassung bisheriger Absperranlagen an anderen Fuß- und Radwegen verwiesen. Die aktuelle Absperrung am Arthur-Schauerte-Weg werde mit der Notwendigkeit begründet, die Bahnstrecke zur Sicherung des Betriebs aufrechtzuerhalten. Die CDU-Fraktion führt dazu an, dass die Schienen aufgrund von Bewuchs durch Unkraut und Brombeersträucher derzeit nicht befahrbar seien. Zudem wird auf den bereits vollständig entfernten Bahnübergang an der Römerstraße verwiesen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.5.1Barrierefreie Umgestaltung Bahnübergang Arthur-Schauerte-WegZur Vorlage · AT-46/26-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen des Antrags AT-46/26-ST eine barrierefreie Umgestaltung des Bahnübergangs am Arthur-Schauerte-Weg beantragt. Die Fraktion fordert, die vorhandenen Absperrungen entweder vollständig zu entfernen oder so anzupassen, dass eine Durchfahrt für Fahrräder, Rollstühle sowie Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren möglich ist. Hierfür wird eine Erhöhung der Durchfahrtsbreite oder eine schräge Versetzung der Anlage vorgeschlagen.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Wegesperren Bestandteil der planungsrechtlich festgestellten Bahnanlage sind. Veränderungen an den Sperrbügeln sind abstimmungs- und genehmigungspflichtig durch die zuständigen Bahnbetreiber. Eine kurzfristige Zwischenlösung wird von der Verwaltung nicht als zielführend bewertet, um spätere erneute Baumaßnahmen zu vermeiden.
Stattdessen strebt die Verwaltung eine gesamtheitliche Planung für den Arthur-Schauerte-Weg an. Diese umfasst neben der Verbreiterung des Weges auch die Überplanung der Knotenpunkte Wernerstraße und Ulanenstraße sowie den Umbau des Bahnübergangs an der Amprionbahn. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist von der Verfügbarkeit personeller und finanzieller Ressourcen abhängig.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.6Verschönerungsmaßnahmen in der OswaldstraßeZur Vorlage · AT-51/26 · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-51/26 einen Antrag auf Verschönerungsmaßnahmen in der Oswaldstraße eingereicht. Das Schreiben an Bezirksbürgermeister Klaus Jendreiek umfasst verschiedene Arbeiten im Bereich des Parkplatzes gegenüber der Post sowie im Umfeld des Optikergeschäfts Mersmann.
Der Antrag sieht vor, zwei Holzmasten, die laut Begründung seit längerer Zeit nicht mehr benötigt werden, abzubauen. Zudem soll ein Baumstumpf neben dem genannten Optikergeschäft entfernt und durch eine Neupflanzung eines Baumes ersetzt werden. Ein weiterer Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist die Aufarbeitung von drei Sitzbänken in diesem Bereich. Hierbei sollen morsche Holzlatten erneuert und ein Schutzanstrich aufgetragen werden.
Die Fraktionsvorsitzende Ute Schulenberg-Beiske und die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Vera Dunkel-Gierse begründen das Vorhaben mit dem Ziel, das optische Erscheinungsbild der Oswaldstraße zu verändern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität im Zentrum von Hövel zu steigern.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.7Installation einer öffentlichen Beleuchtung am Pfarrer-Erich-Büscher-Weg und Arthur-Seifert-WegZur Vorlage · AT-59/26 · Antrag
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit dem Antrag AT-59/26 die Installation einer öffentlichen Beleuchtung am Pfarrer-Erich-Büscher-Weg sowie am Arthur-Seifert-Weg beantragt. Der von Fraktionsvorsitzendem Georg Schroeter eingereichte Antrag fordert, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine ausreichende Beleuchtung entlang dieser Wege zu errichten und die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung bereitzustellen.
Begründet wird das Vorhaben mit den Sichtverhältnissen nach Einbruch der Dunkelheit. Aufgrund eines dichten Baumbestandes seien die Wege auf weiten Teilen unbeleuchtet, was die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer erschwere. Die Fraktion sieht hier Handlungsbedarf, um die Sicherheit sowie die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Zusätzlich zur Umsetzung der Beleuchtung wird die Verwaltung aufgefordert, Informationen zu verschiedenen Aspekten der vergangenen zehn Jahre vorzulegen. Dies beinhaltet die Anzahl eingegangener Bürgeranfragen oder Beschwerden zum Thema Beleuchtung sowie den Sachstand bisheriger verwaltungsinterner Prüfungen oder politischer Beratungen. Zudem sollen die Gründe für das Ausbleiben einer bisherigen Installation, etwaige geplante Nachrüstungen und Kostenhindernisse dargelegt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind durch die Verwaltung zu ermitteln und der Bezirksvertretung vorzulegen.
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- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Anfragen
- 8.1Sachstandsbericht und Zeitplan zum Rückbau des ehemaligen St.-Josef-Krankenhauses in Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · AF-14/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Anfrage AF-14/26 Informationen zum weiteren Vorgehen beim Rückbau des ehemaligen St.-Josef-Krankenhauses angefordert. In dem an Bezirksbürgermeister Klaus Jendreiek gerichteten Schreiben bittet die Fraktion die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht sowie eine Darstellung des konkreten Zeitplans für den Abriss des Gebäudekomplexes.
Darüber hinaus fordert die Fraktion Informationen über etwaige Verzögerungen und deren Ursachen sowie eine Darlegung der weiteren planerischen Schritte für das Gelände, einschließlich möglicher Perspektiven zur Nachnutzung. Die Begründung der Anfrage bezieht sich auf die städtebauliche Bedeutung des Areals für Hamm-Bockum-Hövel. Die Fraktion strebt durch die Beantragung dieser Informationen eine höhere Transparenz gegenüber der Bezirksvertretung und der Bürgerschaft an, um Planungssicherheit zu schaffen und das weitere Vorgehen am Standort begleiten zu können.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.1.1Sachstandsbericht und Zeitplan zum Rückbau des ehemaligen St.-Josef-Krankenhauses in Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · AF-14/26-ST · Stellungnahme
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Anfrage AF-14/26-ST Informationen zum aktuellen Sachstand, dem Zeitplan sowie den Nachnutzungsperspektiven des ehemaligen St.-Josef-Krankenhauses angefordert. Die Anfrage umfasste zudem Fragen zu etwaigen Verzögerungen beim Rückbau des Gebäudekomplexes.
In einer Stellungnahme der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Planungen für die Nachnutzung des Areals derzeit im Gange sind. Ein Investor arbeitet an einer städtebaulichen Entwicklungskonzeption, um das Grundstück als Teil des „Zentrums Hövel“ zu qualifizieren. Die geplante Nutzung soll medizinische Dienstleistungen ergänzen und neben Wohnraum auch die Einrichtung einer Kindertagesstätte vorsehen. Dabei wird die Option in Betracht gezogen, Teile des vorhandenen Krankenhausbaukörpers zu erhalten und einer bedarfsgerechten Nutzung zuzuführen.
Die städtebauliche Neuordnung soll im Bebauungsplan Nr. 06.099 – St. Josef-Areal – festgeschrieben werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik ist durch die anstehenden Verfahren vorgesehen, wobei eine Bürgerversammlung noch in diesem Jahr geplant ist. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Entscheidungsgewalt des Investors.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.2Prüfung des Rückbaus bzw. der Verlegung der E-Ladesäulen am Bockumer WegZur Vorlage · AF-15/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Anfrage AF-15/26 die Prüfung eines Rückbaus oder einer Verlegung von E-Ladesäulen am Bockumer Weg beantragt. Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, die verkehrliche und städtebauliche Situation an diesem Standort zu untersuchen. Dabei soll ermittelt werden, inwieweit die derzeitige Platzierung Einschränkungen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie für Fußgänger und Anwohner verursacht.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeit eines Rückbaus oder einer Versetzung an einen anderen Standort auf deren wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu prüfen und der Bezirksvertretung die Ergebnisse zusammen mit einer Kostenübersicht vorzulegen. Die Anfrage bezieht sich auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, wonach die aktuelle Positionierung den öffentlichen Verkehrsraum verengt und potenziell den Einsatz von Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen beeinträchtigt. Ziel des Antrags ist eine sachliche Untersuchung, ob eine Änderung der Standortwahl zur Entlastung der Verkehrssituation beitragen kann.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.2.1Prüfung des Rückbaus bzw. der Verlegung der E-Ladesäulen am Bockumer WegZur Vorlage · AF-15/26-ST · Stellungnahme
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Anfrage AF-15/26-ST eine Überprüfung der E-Ladesäulen am Bockumer Weg beantragt. Die Fraktion regte an, die verkehrliche und städtebauliche Situation sowie mögliche Einschränkungen für den fließenden Verkehr, Fußgänger und Anwohner zu untersuchen. Zudem wurde um eine Prüfung gebeten, ob ein Rückbau oder eine Verlegung der Ladesäulen an einen anderen Standort möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Hintergrund sind Hinweise aus der Bürgerschaft auf eine mögliche Verengung des öffentlichen Verkehrsraums.
In einer Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird ausgeführt, dass durch die Platzierung der beiden Ladesäulen lediglich zwei Parkplätze für Elektrofahrzeuge reserviert werden. Der fließende Verkehr sowie Fußgänger und Radfahrer seien nicht tangiert. Die Standorte wurden auf Basis eines vom Rat beschlossenen Kriterienkataloges geprüft, woraufhin Sondernutzungserlaubnisse erteilt wurden. Ein Rückbau sei zwar bei Vorliegen triftiger Gründe möglich, aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht erforderlich. Eine Verlegung an einen anderen Standort wird als wirtschaftlich nicht vertretbar eingestuft, da die aktuellen Standorte die festgelegten Kriterien bereits erfüllen.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.3Nachfrage zur Ablehnung des Antrags AT-14/26- Rückbau der Natursteinblöcke am TondernplatzZur Vorlage · AF-58/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Anfrage AF-58/26 Informationen zum Ablehnungsbeschluss des Antrags AT-14/26 beim Bezirksbürgermeister Klaus Jendreiek angefordert. Der betreffende Antrag sah die Entfernung von Natursteinblöcken am Tondernplatz und die Wiederherstellung von Parkmöglichkeiten vor, was in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 4. März 2026 mehrheitlich abgelehnt wurde.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darlegung der Entscheidungsgrundlagen sowie der sachlichen, rechtlichen und finanziellen Gründe gegen einen Rückbau. Die Anfrage umfasst Fragen zu den Kosten für die Planung, Beschaffung und Aufstellung der Blöcke sowie zu den jährlichen Folgekosten für deren Pflege und Reinigung. Des Weiteren werden Informationen zur aktuellen Parkplatzsituation, zur Bewertung des Nutzens der Maßnahme und zur Anzahl eingegangener Bürgerbeschwerden erbeten. Zudem wird nach der Beteiligung der Fachämter am Entscheidungsprozess sowie nach den rechtlichen Grundlagen für die Einschränkung der Parkflächen gefragt. Die Anfrage schließt mit der Bitte um Bereitstellung von Unterlagen, darunter Kostenaufstellungen, fachliche Stellungnahmen und Dokumentationen zu Bürgeranfragen.
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- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.3.1Nachfrage zur Ablehnung des Antrags AT-14/26- Rückbau der Natursteinblöcke am TondernplatzZur Vorlage · AF-58/26-ST · Stellungnahme
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Anfrage AF-58/26-ST detaillierte Informationen zur Ablehnung des Antrags AT-14/26 angefordert. Gegenstand des ursprünglichen Antrags war die Entfernung von Natursteinblöcken am Tondernplatz sowie die Wiederherstellung ehemaliger Parkmöglichkeiten. Die Fraktion bittet um Erläuterungen zu den Entscheidungsgrundlagen, den finanziellen Aspekten und den Auswirkungen auf die lokale Parksituation.
Konkret werden Fragen zu den Kosten der Maßnahme, sowohl für die Aufstellung als auch für die laufende Pflege, sowie zur Bewertung des Parkdrucks gestellt. Zudem fordert die Fraktion Auskunft über rechtliche Grundlagen, die Anzahl eingegangener Bürgerbeschwerden und die Einsicht in entsprechende Fachunterlagen wie Kostenaufstellungen oder verkehrliche Untersuchungen.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass eine Beantwortung der umfangreichen Fragen in der aktuellen Sitzungsrunde aufgrund des Zeitmangels und der Vielzahl der Fragestellungen nicht möglich ist.
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- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.4Verkehrssituation an der Zufahrt zum Kaufland-Parkplatz an der Römerstraße – Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Dokumentation der umgesetzten MaßnahmenZur Vorlage · AF-59/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat gegenüber Bezirksbürgermeister Klaus Jendreiek eine Anfrage zur Verkehrssituation an der Zufahrt zum Kaufland-Parkplatz an der Römerstraße eingereicht. Im Zentrum der Vorlage AF-59/26 steht die Überprüfung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Dokumentation der bereits umgesetzten Maßnahmen an einer bisherigen Unfallhäufungsstelle.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Auskünfte zur Datengrundlage, auf welcher die Bewertung basiert, dass die Unfallhäufung nachhaltig behoben wurde. Erfragt werden unter anderem die Entwicklung der Unfallzahlen vor und nach der Umsetzung, die Art der Unfälle sowie registrierte Personenschäden. Zudem fordert die Anfrage eine Aufschlüsselung der Kosten für Planung, Bau, Markierung und Verwaltung sowie Informationen über durchgeführte Verkehrszählungen oder Belastungsanalysen.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche alternativen Maßnahmen geprüft und aus welchen Gründen verworfen wurden sowie welche Kosten diese verursacht hätten. Die Anfrage umfasst zudem das Ersuchen um Einsicht in Stellungnahmen von Fachbehörden wie der Polizei oder der Unfallkommission sowie in Dokumentationen zu Bürgerbeschwerden seit dem Jahr 2021. Ziel ist laut Begründung die Schaffung von Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen und die Verwendung von Haushaltsmitteln im Bereich der Verkehrssicherheit.
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- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.5Sporthallenversorgung in Bockum-Hövel – Kosten, Abrissmaßnahmen, Nachnutzung und zukünftige SportstättenplanungZur Vorlage · AF-60/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Anfrage AF-60/26 Informationen zur Sportstättenversorgung im Stadtbezirk angefordert. Der Fraktionsvorsitzende Georg Schroeter richtet sich mit den Fragen an Bezirksbürgermeister Klaus Jendreiek, um eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen und die zukünftige Entwicklung der Sportinfrastruktur zu erhalten.
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der ehemaligen Fredi-Hübner-Halle. Die Fraktion bittet um eine Aufstellung der Abrisskosten, der genutzten Fördermittel sowie der verbleibenden Kosten für die Stadt Hamm. Zudem werden Informationen über die künftige Nutzung der Fläche, etwa zu geplanten Investitionen, Zeitplänen und dem erwarteten Nutzen für Schulen und Vereine, erbeten.
Hinsichtlich der Übergangssporthalle am Hallohpark fordert die Fraktion Auskunft über die Kosten von der Planung bis zum Rückbau sowie über die tatsächliche Auslastung durch Nutzer. Des Weiteren werden Fragen zum geplanten Abriss der Stefanhalle gestellt. Hierbei geht es um die zu erwartenden Kosten, verfügbare Fördermittel und Konzepte zur Nachnutzung bzw. zum Ersatz der wegfallenden Hallenkapazitäten für den Breitensport. Die Anfrage zielt darauf ab, eine vollständige Übersicht über die finanziellen Aspekte und die weitere Planung der Sportstätten im Bezirk zu erhalten.
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- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Anregungen
- 9.1Weihnachtsbaum auf dem Höveler MarktplatzZur Vorlage · AR-7/26 · Anregung
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Der Aktionskreis Bockum-Hövel plus hat mit der Vorlage AR-7/26 den Antrag gestellt, den Standort des großen Weihnachtsbaums in Hamm-Bockum zu verändern. Der Baum, der bislang an der Kreuzung Hohenhöveler Straße und Marinestraße aufgestellt wurde, soll künftig auf dem Höveler Marktplatz vor der Bezirksverwaltungsstelle platziert werden.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, den Baum mit einer Lichterkette zu beleuchten. Als Begründung für diesen Standortwechsel wird angeführt, dass am bisherigen Standort kein entsprechender Stromanschluss zur Verfügung steht, während am geplanten Platz am Marktplatz eine Stromversorgung vorhanden ist. Die Maßnahme soll die festliche Gestaltung des Bereichs unterstützen und Besucher der Behörde sowie des Marktes ansprechen.
Der Aktionskreis bietet an, die Kosten für die Lichterkette und die Bodenverankerung zu übernehmen. Die bisherige Tradition, den Baum durch Kinder aus den umliegenden Kindertagesstätten und Grundschulen schmücken zu lassen, soll dabei beibehalten werden. Der Antrag wird in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel beraten.
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