Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.03.2026
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1L 667 - Erneuerung der Brücken über die Lippe, den Lippeseitengraben und den Mühlengraben (Fr. Buschkühl und Hr. Köster vom Landesbetrieb Straßen NRW)
- 3.2Bericht zur Weiterentwicklung der Strukturen des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) - Trägerwechsel und Satzungsänderung durch Frau Auffermann vom NWL
- 3.3Vorstellung des Masterplans Flächen für Arbeit durch Herrn Heinze vom Institut für Raumforschung und Immobilienwirtschaft und Herrn Siebert vom Büro Stadtraumkonzept
- 3.4Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- u. Grünflächenamtes (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 3.5Sachstand Innenstadtbaustellen (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 3.6Sachstand Hochbaumaßnahmen des laufenden Haushalts 2026/2027 (Frau Laitko, Amtsleitung Immobilienmanagement)
- 4.Beschlüsse
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Errichtung von Stellplatzflächen für die Feuer- und Rettungswache I, Hafenstraße 45, 59067 HammZur Vorlage · BV-88/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung zusätzlicher Kfz-Stellplätze für die Feuer- und Rettungswache I in der Hafenstraße gebeten. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der räumlichen Nutzung am Standort, da durch gestiegene Einsatzzahlen im Brandschutz sowie im Rettungsdienst ein erhöhter Bedarf an Funktionsflächen, Personal und Fahrzeugen entstanden ist. Die Bezirksregierung Arnsberg und die Unfallkasse NRW haben in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf festgestellt.
Die geplanten Stellplätze sollen auf einer Fläche von 1.494 Quadratmetern entstehen, die zuvor durch Gebäude versiegelt war. Zur Klimaanpassung sind die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge sowie die Anlage von Wildblumenwiesen vorgesehen, um den Wasserhaushalt zu unterstützen und die Biodiversität zu fördern. Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 100.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon entfallen 60.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil, während ein Betrag von 40.000 Euro über Rettungsdienstgebühren refinanziert werden soll.
Die Umsetzung der Parkplatzflächen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird damit begründet, dass die Maßnahme zeitnah eingeleitet werden muss, um den weiteren Planungs- und Bauprozess für nachfolgende Maßnahmen in den Jahren 2026 und 2027 nicht zu verzögern und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.2Straßensanierung Hafenstraße (Kreisverkehr - Hafenbahn-Gleise)Zur Vorlage · BV-104/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Erneuerung der Fahrbahn in der Hafenstraße, beginnend am Kreisverkehr Hafenstraße/Dortmunder Straße bis hin zu den Gleisen der Hafenbahn. Hintergrund der Maßnahme ist ein Vorhaben der Hafen-Hamm GmbH, welche im Herbst 2026 die Gleisanlage am unbeschrankten Bahnübergang im Bereich des ehemaligen Thyssen-Areals erneuern möchte. Da diese Arbeiten eine Vollsperrung der Straße erfordern und im Zuge des Gleiswechsels Anpassungen am Asphalt notwendig werden, soll auch die bestehende Fahrbahndecke saniert werden. Die Straße weist in diesem Abschnitt bereits Risse und Verdrückungen auf.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf insgesamt 230.000 Euro, wobei 150.000 Euro im Jahr 2026 und 80.000 Euro im Jahr 2027 anfallen sollen. Der städtische Eigenanteil beträgt 138.000 Euro. Zur Finanzierung werden zudem Erstattungsansprüche des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 92.000 Euro aus dem Straßenausbaubeitrag herangezogen. Die Maßnahme ist im Straßendeckensanierungsprogramm des Tiefbau- und Grünflächenamtes vorgesehen. Der Beschlussvorschlag wird am 23. Juni 2026 in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vorberatend sowie am 30. Juni 2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beschließend behandelt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.3Errichtung von Lagermöglichkeiten und PSA-Unterbringung für die Feuer- und Rettungswache I, Hafenstr. 45, 59067 HammZur Vorlage · BV-125/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berät über die Erweiterung der Lagermöglichkeiten sowie die Unterbringung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) an der Feuer-<0xE2><0x80><0xAF>und Rettungswache I in der Hafenstraße. Hintergrund der Vorlage ist ein gestiegener Bedarf an Funktionsflächen, der durch zunehmende Einsatzzahlen im Brandschutz, der Technischen Hilfe und im Rettungsdienst sowie durch ein wachsendes Aufkommen an Personal, Fahrzeugen und Ausrüstung entstanden ist.
Die geplante Maßnahme umfasst zwei wesentliche Schritte. Zunächst soll auf dem Flurstück 628 ein Außenlager errichtet werden, etwa durch den Einsatz von Containern. Ziel ist es, bestehende Lagerkapazitäten aus der Abrollbehälterhalle auszulagern, um dort zusätzliche Flächen zu schaffen. Die Kosten für dieses Vorhaben werden auf circa 50.000 Euro geschätzt. Im zweiten Schritt sollen die dadurch im Bestandsgebäude freiwerdenden Flächen zur Unterbringung der persönlichen Schutzausrüstung genutzt werden, wofür etwa 80.000 Euro veranschlagt sind.
Die Gesamtkosten für die Umsetzung belaufen sich auf rund 130.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und sind für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Finanzierung ist im Haushalt bereits berücksichtigt. Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz ist federführend für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 5.Empfehlungen
- 5.1Ersatzneubau der Brücke über die Geithe i.Z. des Wanderweges „Nieliesberg“Zur Vorlage · BV-25/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Ersatzneubau der Brücke über die Geithe im Bereich des Wanderweges „Nieliesberg“. Die bestehende Konstruktion aus dem Jahr 1974 weist laut Prüfungen aus den Jahren 2021 und 2024 Mängel auf, die einen Neubau erforderlich machen. Ziel des Vorhabens ist es, die derzeit nur 1,42 Meter breite Verbindung auf 2,5 Meter zu erweitern und das Gefälle des angrenzenden Wegabschnitts zu optimieren, um den Anforderungen an moderne Radwege gerecht zu werden.
Die geplanten Maßnahmen umfassen neben dem Brückenbau auch die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung sowie Anpassungen am Wegebau. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 265.000 Euro für den Brückenneubau im Jahr 2029 sowie etwa 50.000 Euro für Wegeanpassungen in den Jahren 2027 und 2028. Finanziert werden die Vorhaben über das NRW-Infrastrukturgesetz, wodurch kein städtischer Eigenanteil erforderlich ist. Ein früherer Baubeginn wird abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel geprüft. Der entsprechende Beschluss soll in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gefasst werden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.21. Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-69/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die erste Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-69/26 des Stadtplanungsamtes sieht Anpassungen in der personellen Zusammensetzung sowie im organisatorischen Ablauf des Gremiums vor.
Um den Übergang bei auslaufenden Amtszeiten externer Mitglieder im Jahr 2027 sicherzustellen, wird eine Überlappung der Mandatsperioden vorgeschlagen. Dies soll eine schrittweise Neuberufung ermöglichen und die Einarbeitung neuer Mitglieder durch das bestehende Gremium unterstützen. Zudem soll die bisher festgelegte Sitzungsfrequenz von zwei Monaten entfallen; stattdessen wird auf die zeitliche Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität verwiesen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung betrifft die fachliche Erweiterung des Beirates. Angesichts klimatischer Herausforderungen soll die Anzahl der externen Mitglieder von drei auf vier erhöht werden. Dabei soll die Landschaftsarchitektur als Fachdisziplin ergänzt werden, um die Expertise für Themen wie Stadtgrün, Fassadenbegrünung und Außenanlagen zu stärken. Mit der Neuregelung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.3Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erbringung von Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH auf dem Gebiet der Stadt HammZur Vorlage · BV-73/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna bezüglich der Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) auf dem Stadtgebiet. Grundlage für diese Anpassung ist der im Jahr 2024 vom Kreis Unna beschlossene neue Nahverkehrsplan, der Auswirkungen auf die Buslinien in Hamm hat.
Konkret sind von dieser Neufassung die Linien 184, 193, S10 (zukünftig X1), S20 (zukünftig X4) sowie R14 (zukünftig 215) betroffen. Die Anpassungen der Vereinbarung dienen primär redaktionellen Zwecken, um den neuen Nahverkehrsplan sowie die bestehende Direktvergabe an die VKU abzubilden. Wesentliche inhaltliche Änderungen am Charakter der Vereinbarung sind nicht beabsichtigt.
Finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Hamm entstehen durch die Neufassung nicht. Die genannten Linien werden weiterhin auf eigene Rechnung der VKU betrieben. Bei der Linie R14, die künftig als Linie 215 geführt wird, erfolgt eine Verrechnung der Kosten zwischen der VKU und dem Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Hamm (VBH).
Die Vorlage steht zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 30. Juni 2026 sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 an. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 7. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.4Ausbauplan S 03/26 WernerstraßeZur Vorlage · BV-82/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 03/26 für die Wernerstraße soll vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beschlossen werden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Kanalisation zwischen Glatzelstraße und Römerstraße sowie die Instandsetzung von Versorgungsleitungen, Gehwegen und der Straßenbeleuchtung. Die Maßnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Lippeverband und den Stadtwerken Hamm.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von insgesamt rund 2,45 Millionen Euro im Zeitraum von 2026 bis 2029. Davon werden voraussichtlich 1,7 Millionen Euro durch einen Straßenbaubeitrag des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 750.000 Euro liegt.
Im Rahmen der baulichen Neugestaltung soll die Fahrbahnbreite durch wechselseitige Engstellen mit Längsparkstreifen und Baumbeeten unterbrochen werden. Insgesamt sind 20 Parkplätze vorgesehen. Die Gehwege bleiben weitgehend in ihrer Breite von 2,25 Metern erhalten, verringern sich jedoch an den Engstellen auf 1,75 Meter. Zur Klimaanpassung sind Neupflanzungen von Bäumen wie Feldahorn oder Japanische Zellkove geplant. An der Kreuzung zum Arthur-Schauerte-Weg wird die Fahrbahn durch Rampen angehoben, um die Aufmerksamkeit im Verkehr zu erhöhen. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden bereits Anregungen zu Themen wie Parkraum und Schulverkehr entgegengenommen. Der Ausbauplan liegt vom 18. Mai bis zum 1. Juni 2026 öffentlich aus.
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Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 103/25, Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Zum Dahl einschließlich Kurze Straße und Zu den EichenZur Vorlage · BV-85/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Ergänzung des Baubeschlusses für die Fahrbahn- und Gehwegerneuerung in den Straßen Zum Dahl, Kurze Straße und Zu den Eichen entscheiden. Hintergrund ist eine aktualisierte Kostenermittlung für das Bauvorhaben.
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich nach neuer Berechnung von bisher 590.000 Euro auf 845.000 Euro. Für die Umsetzung werden zusätzliche Mittel in Höhe von 255.000 Euro benötigt. Als Gründe für den höheren Mittelbedarf werden Preissteigerungen im Baubereich, ein erhöhter Aufwand bei der Ausführung sowie Erkenntnisse über die Bodenverhältnisse angeführt. Zudem ist aufgrund neuer Erkenntnisse eine baubegleitende Kampfmittelüberwachung erforderlich.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch Erstattungen des Lippeverbandes und der Stadtwerke Hamm sowie durch den städtischen Eigenanteil sichergestellt werden. Die Baumaßnahme, die im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit dem Lippeverband und der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH erfolgt, soll ab Sommer 2026 umgesetzt werden. Da die nächste ordentliche Sitzung der Bezirksvertretung erst am 23. Juni 2026 stattfindet, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um den geplanten Baubeginn im Sommer 2026 zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.6Ausbauplan S 03/24 Kreuzung Heßlerstraße / Marker AlleeZur Vorlage · BV-86/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 03/24 für die Kreuzung Heßlerstraße / Marker Allee soll beschlossen werden, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung des Knotenpunktes durch die Schaffung richtlinienkonformer Aufstellflächen sowie die Verbesserung der Abbiegevorgänge.
An der nördlichen Einmündung soll der Fahrstreifen um etwa einen Meter auf 5,50 Meter verbreitert werden, um Platz für mindestens zwei Fahrzeuglängen beim Linksabbiegen nach Osten zu schaffen. Zudem ist eine Ausrundung am Fahrbahnrand vorgesehen, die das Abbiegen von Müllfahrzeugen aus östlicher Richtung nach Norden ermöglicht. Durch den Rückbau einer Mauer im Bereich der östlichen Einmündung kann der Gehweg dort auf etwa 3,50 Meter verbreitert werden.
Die technischen Anpassungen umfassen auch die Verschiebung von Lichtsignalanlagen und Entwässerungseinrichtungen sowie die notwendige Anpassung der KI-gesteuerten Ampelsteuerung. Der für den Ausbau erforderliche Grunderwerb ist bereits erfolgt. Für das Jahr 2027 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 50.000 Euro veranschlagt. Die Maßnahme soll laut Begründung durch die Optimierung der Verkehrsflüsse zur Reduzierung von Lärm- und Abgasemissionen beitragen.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-89/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk Hamm-Pelkum soll im Bereich südlich der Dünnebank ein neues Wohngebiet entstehen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04.079 wird die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohnparks auf einer rund 0,75 Hektar großen Fläche geschaffen, die derzeit als Gartenland genutzt wird. Das Vorhaben der Deutschen Reihenhaus AG sieht den Bau von insgesamt 31 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern vor, die in Gruppen von jeweils drei bis fünf Gebäuden angeordnet werden sollen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum zur Förderung der Wohneigentumsbildung, insbesondere für junge Familien. Die technische Umsetzung sieht eine Wärme- und Stromversorgung durch Grundlast-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen sowie ein eigenes Nahwärme-, Strom- und Kaltwasserverteilernetz vor. Ein Bestandteil des Plans ist zudem die Ausweisung einer privaten Grünfläche als Gemeinschaftsplatz für die Bewohner.
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-89/26, den Entwurf des Bebauungsplans in der abschließend ausgearbeiteten Fassung zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach dem Baugesetzbuch und zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich der Siedlung „Wiescherhöfen“ ab.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.8Ausbauplan S 04/26 Geh- und Radweg Werler Straße / OstdorfstraßeZur Vorlage · BV-90/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Ausbau der Geh- und Radwege im Bereich der Werler Straße und Ostdorfstraße gemäß dem Ausbauplan S 04/26. Im Rahmen des Vorhabens soll auf der Westseite der Werler Straße ein etwa 209 Meter langer, getrennter Geh- und Beidrichtungsradweg mit einer Gesamtbreite von fünf Metern sowie ein Sicherheitstrennstreifen angelegt werden. An der Ostdorfstraße ist die Schaffung eines 71 Meter langen gemeinsamen Geh- und Radwegs vorgesehen. Zudem soll der Knotenpunkt Werler Straße/Ostdorfstraße/Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße barrierefrei umgestaltet, wobei auch Anpassungen an der Lichtsignalanlage sowie der Beleuchtung und eine Sanierung der Grubenverrohrung erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist auf zwei Teile aufgeteilt. Die Kosten für den Ausbau der Werler Straße und die barrierefreie Gestaltung des Knotenpunktes belaufen sich auf rund 380.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil durch das NRW-Infrastrukturgesetz refinanziert werden soll. Der Abschnitt der Ostdorfstraße wird mit geschätzten Kosten von 123.000 Euro vollständig durch den zuständigen Vorhabenträger finanziert. Das Projekt ist Teil eines kontinuierlichen Ausbaus des Hammer Radwegenetzes. Im Zuge der Bauarbeiten ist zudem die Ersatzpflanzung von vier Bäumen geplant, um den Wegfall von drei Straßenbäumen auszugleichen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.9Ausbauplan S 07/26 Fahrradstraße Grünstraße von Tierpark bis Alleestraße und Ausbau Bushaltestelle Tierpark/GrünstraßeZur Vorlage · BV-91/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Ausweisung eines etwa einen Kilometer langen Abschnitts der Grünstraße als Fahrradstraße. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Richard-Wagner-Straße bis zum Tierpark und ist Teil des Ausbaus der Radhauptroute nach Rhynern. Im Zuge dieser Umgestaltung soll zudem die Bushaltestelle Tierpark/Grünstraße barrierefrei umgebaut werden, um die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern.
Die technische Umsetzung sieht vor, die Fahrgasse durch weiße Begleitlinien und Sicherheitstrennstreifen von den Parkflächen abzugrenzen. An den Anfang- und Endpunkten sowie an Knotenpunkten soll ein rotes Farbband in Kombination mit dem Verkehrszeichen VZ 244 auf die Fahrradstraße hinweisen. Eine vollflächige rote Markierung der Fahrbahn ist aufgrund der zu erwartenden Kosten nicht vorgesehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bleibt bestehen.
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle umfasst unter anderem die Installation von Bodenindikatoren und abgesenkten Bordsteinen. Für das Vorhaben sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt 80.000 Euro vorgesehen, wobei 20.000 Euro im Jahr 2026 und 60.000 Euro im Jahr 2027 anfallen sollen. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.10Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, der künftig als planerische Grundlage für die gewerbliche Entwicklung der Stadt dienen soll. Im Zuge dessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Ziel ist es, diese potenziellen Flächen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch die Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt sowie der IMPULS. Die Analyse umfasste eine Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar. Der Plan beinhaltet ein Zielsystem sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Bestands und zur Entwicklung künftiger Standorte.
Für die Stadt Hamm wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Dieser Bedarf soll durch die Mobilisierung bestehender Flächen sowie die Identifikation neuer Potenziale gedeckt werden. Dabei sind auch Anpassungen der Infrastruktur und Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen. Projekte wie der Multi Hub Westfalen und das Industriegebiet Westfalen könnten die Nachfrage nach Gewerbeflächen zusätzlich beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.11Weiterentwicklung der Strukturen des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL): Trägerwechsel und SatzungsänderungZur Vorlage · BV-95/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-95/26 zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Die Vorlage sieht vor, die Satzung des NWL zu ändern und die Stadt Hamm zum 1. Oktober 2026 als Mitglied in den Verband aufzunehmen. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Hamm in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) angewiesen werden, dem Ausscheiden des ZRL aus dem NWL sowie der Satzungsänderung zuzustimmen.
Die strukturellen Anpassungen erfolgen im Rahmen der Reform des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Ab Januar 2027 wird die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr auf die neue Landesgesellschaft „Schiene.NRW“ übertragen. Die Neugestaltung des NWL sieht einen Trägerwechsel vor, bei dem alle 19 Kreise und kreisfreien Städte der Region unmittelbar Träger des Verbandes werden sollen. Die Satzungsänderung umfasst zudem eine Erweiterung der Verbandsversammlung auf 66 Sitze sowie die Einrichtung eines Hauptausschusses für Entscheidungen mit großer finanzieller Tragweite. Der NWL soll sich künftig als regionaler Mobilitätsverbund auf Aufgaben wie Digitalisierung, Datenmanagement und die Koordinierung von Verkehrsangeboten konzentrieren.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.12Ausbauplan S 07/25 Biberweg, Geh- und Radweg "Hammerkamp"Zur Vorlage · BV-99/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Ausbau des Geh- und Radwegs „Hammerkamp“ als Teil der Hauptroute Uentrop, Abzweig Werries. Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-99/26 soll die derzeit wassergebundene Oberfläche auf einer Länge von etwa 450 Metern durch Asphalt ersetzt werden. Die geplante Maßnahme umfasst zudem die Installation einer LED-Beleuchtung zur Steigerung der Sicherheit und des Komforts für die Nutzenden. Ein Teilabschnitt des Weges wird mit einer neuen Asphaltbauweise versehen.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 2027/2028 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 305.000 Euro. Davon werden 255.000 Euro durch eine Zuwendung aus dem Programm FöRiNah gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 50.000 Euro liegt. Das Vorhaben ist mit Zielen zur CO2-Reduktion und zur Förderung des Radverkehrs verknüpft.
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden Artenschutzprüfungen durchgeführt, wobei Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baum- und Feldgehölzpflanzungen vorgesehen sind. Die Planung berücksichtigt zudem die Anforderungen an Barrierefreiheit für eine uneingeschränkte Nutzung. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 1. Juni 2025 öffentlich ausgelegt. Eine Entscheidung über den Ausbauplan steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.13Grüne Umweltachse Werries Ausbau der Bauabschnitte BA 2 Barrierefreier Anschluss Datteln-Hamm-Kanal sowie BA 4.2 Radweg Ostwennemarstraße, östliche Seite, Abschnitt Alter Uentroper Weg bis EickhoffstraßeZur Vorlage · BV-101/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-101/26 des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht den Ausbau zweier Bauabschnitte der Grünen Umweltachse Werries vor. Im zweiten Bauabschnitt ist die barrierefreie Erschließung des Datteln-Hamm-Kanals geplant. Hierzu sollen eine Rampenanlage sowie eine Treppenanlage errichtet werden, um den Zugang von der Brücke zur Promenade zu ermöglichen. Die Planung umfasst zudem Handläufe, Absturzsicherungen und eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie die Überarbeitung eines Anschlusswegstücks zum Radweg Marderweg-Biberweg.
Der vierte Bauabschnitt betrifft die Erweiterung des kombinierten Fuß- und Radwegs auf der östlichen Seite der Ostwennemarstraße, von der Kita Villa Kunterbunt bis zur Eickhoffstraße. Durch diesen Ausbau soll die Lücke zwischen dem Zentrum Werries und der Ost-West-Radwegeanbindung geschlossen werden. Im Zuge dieser Maßnahme ist der Ersatz geschädigter Bestandsbäume durch klimaanpassende Arten vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den barrierefreien Kanalanschluss auf etwa 1,47 Millionen Euro und für den Radweg auf rund 328.000 Euro. Die Umsetzung wird vorbehaltlich gesicherter Finanzierung vorgeschlagen, wobei Fördermittel aus der Städtebauförderung sowie Programmen zur Nahmobilität beantragt werden.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.141. Verlängerung der Satzung gem. §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre "Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße"Zur Vorlage · BV-103/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet der „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beraten. Ziel der Maßnahme ist es, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02.126 planungsrechtlich abzusichern und städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Satzung soll sicherstellen, dass die geplanten Freiraum- und Naherholungsstrukturen nicht durch Bauvorhaben beeinträchtigt werden.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden bereits Bauvoranfragen für ein Mehrfamilienhaus sowie Bauanträge für eine Infrastrukturanlage zurückgestellt. Da die bestehende Veränderungssperre aufgrund der zeitlichen Abfolge der bisherigen Zurückstellungen im Oktober 2026 auslaufen würde, sieht das Stadtplanungsamt eine einjährige Verlängerung vor. Damit soll der Zeitraum überbrückt werden, bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Umsetzung übergeordneter Planungen, wie etwa des Masterplans Freiraum. Ein Entwurf des Bebauungsplanes soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 zur öffentlichen Auslegung vorgelegt werden. Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung bildet das Baugesetzbuch.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.15Ausbau Spielplatz Erich-Lütkenhaus-StraßeZur Vorlage · BV-106/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Neubau eines Spielplatzes in der Erich-Lütkenhaus-Straße. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-106/26 des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht vor, das Projekt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität umzusetzen. Für die Umsetzung sind städtische Eigenmittel in Höhe von 390.000 Euro vorgesehen.
Das Konzept basiert auf einer Kinderbeteiligung aus dem April 2024 und umfasst eine sogenannte „Ozean-Arena“ als zentrales Element, die Klettern, Schaukeln und Rutschen ermöglicht. Ergänzt wird das Angebot durch ein inklusives Karussell, eine Kokostampenschaukel sowie einen Kleinkindersandspielbereich mit einem barrierefreien Spielhäuschen. Ein ruhigerer Bereich für Turnen und freies Spiel ist ebenfalls vorgesehen. Zur Beschattung der Flächen und zur Förderung der Artenvielfalt sollen zehn Bäume sowie verschiedene Strauchpflanzungen angelegt werden.
Neben der Gestaltung der Spielfläche, die eine Größe von 1.075 Quadratmetern umfasst, sieht das Vorhaben den Ausbau der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen der Erich-Lütkenhaus- und der Jakobstraße sowie in Richtung Danielstraße vor. Die gesamte Grünanlage wird eine Fläche von 1.850 Quadratmetern einnehmen. Ein erster Bauabschnitt mit einer Balancierstrecke aus Naturmaterialien wurde bereits Ende 2025 fertiggestellt.
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- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.16Realschule Heessen | Sanierung Schulhof- u. Sportfreifläche: BaubeschlussZur Vorlage · BV-109/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Sanierung der Schulhof- und Sportfreiflächen an der Realschule Heessen sowie die Errichtung eines Kleinspielfeldes. Das Vorhaben soll im Anschluss an die Sanierungsarbeiten der Kanalgrundleitungen im Sommer 2026 umgesetzt werden. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 500.000 Euro, wobei die Finanzierung aus Restmitteln der Schulpauschale erfolgen kann. Zudem wird geprüft, ob zusätzliche Mittel über das NRW-Infrastrukturgesetz zur Verfügung stehen können.
Im Rahmen der Baumaßnahme soll der bisherige Asphaltbelag durch Betonsteinpflaster ersetzt werden. Zur Gestaltung des Geländes sind die Installation von Sitzgelegenheiten aus Anröchter Sandstein sowie die Neuanlage eines Street-Workout-Bereichs mit Fallschutzflächen vorgesehen. Ein wesentlicher Teil der Maßnahmen umfasst klimarelevante Anpassungen, wie die Entsiegelung von Flächen und die Pflanzung von 16 neuen Bäumen zur Verbesserung des Mikroklimas.
Im Bereich der Sportanlage wird die bestehende Weitsprunggrube durch ein multifunktionales Kleinspielfeld mit einer Fläche von etwa 20 mal 13 Metern ersetzt, das mit einem Ballfangzaun und einem roten Kunststoffsportbelag ausgestattet wird. Zudem soll die 90 Meter lange Tennenlaufbahn überarbeitet und eine Fallschutzfläche an der Kletterwand angelegt werden. Die Bauzeit wird auf etwa fünf bis sechs Monate geschätzt, wobei die Umsetzung für das Jahr 2026 geplant ist.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.17Kommunale Wärmeplanung für die Stadt HammZur Vorlage · BV-114/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.18Bebauungsplan Nr. 03.081 - Klostergarten - 2. Änderung (Einzelhandel) hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-115/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm strebt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 03.081 „Klostergarten“ an, um eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Netto-Marktes in Rhynern zu ermöglichen. Die Beschlussvorlage BV-115/26 bezieht sich auf das Grundstück Nr. 444 an der Unnaer Straße im Stadtbezirk Rhynern.
Gegenstand der Planung ist die Vergrößerung der bestehenden Verkaufsfläche von 1.080 Quadratmetern auf maximal 1.200 Quadratmeter. Da das aktuelle Planungsrecht eine Grenze von 1.100 Quadratmetern festlegt, ist die Erweiterung derzeit nicht umsetzbar. Mit der Änderung soll die Standortsicherung des Einzelhandels und die wohnortnahe Versorgung im Stadtteil sichergestellt werden. Das Gebiet soll weiterhin als Sondergebiet für Lebensmittel und Einzelhandel ausgewiesen bleiben, wobei auch ergänzende Angebote wie ein Bäcker möglich sind.
Das Verfahren ist als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung erfolgen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens sowie dem Abschluss erforderlicher städtebaulicher Verträge zu beauftragen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.19Energetische QuartiersentwicklungZur Vorlage · BV-117/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll die Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzeptes sowie die Einrichtung eines Sanierungsmanagements im Bereich Hamm-Westen – Viktoriastraße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung externe Dienstleister mit der Umsetzung beauftragen kann, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ziel des Vorhabens ist es, die Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans umzusetzen und die Energieeffizienz von Gebäuden sowie der Infrastruktur zu steigern.
Das geplante Sanierungsmanagement soll Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Unternehmen im Bereich Hamm-Westen durch kostenfreie Beratung bei Modernisierungsvorhaben, dem Einsatz erneuerbarer Energien und Fragen zu Fördermöglichkeiten zur Seite stehen. Das Angebot ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Die Kosten für die Erarbeitung des Sanierungskonzepts belaufen sich auf rund 150.796 Euro, während für das Sanierungsmanagement ein Betrag von 444.444 Euro veranschlagt wird. Ein Zuwendungsbescheid über eine Förderquote von 90 Prozent liegt vor.
Das betreffende Quartier wird durch die Dortmunder Straße im Nordwesten, die Phönixstraße und Viktoriastraße im Nordosten sowie die Radbodstraße im Westen begrenzt. Weitere Gebiete wie Herringen oder Teile von Hamm-Mitte wurden als potenziell geeignet für zukünftige energetische Entwicklungen identifiziert, sind jedoch derzeit nicht für das spezifische KfW-Förderprogramm 432 antragsberechtigt.
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- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.206. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West – erneute OffenlegungZur Vorlage · BV-128/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West soll gemäß § 17 Landesnaturschutzgesetz erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird eine zweite Beteiligungsphase eingeleitet, um den überarbeiteten Planentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im bisherigen Verfahren wurden Einwendungen gegen die vorgesehene Abgrenzung des Naturschutzgebietes vorgebracht, insbesondere durch Vertreter der Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund wurde die Flächengröße des geplanten Schutzgebiets von ursprünglich 268,8 Hektar auf etwa 235 Hektar angepasst. Die Reduzierung umfasst unter anderem rund 23,8 Hektar intensiv bewirtschaftetes Ackerland sowie Flächen aus Grünland und Wald. Diese Änderung dient der Orientierung an den Festsetzungen des Regionalplans für Bereiche zum Schutz der Natur.
Das geplante Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ liegt im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße. Die Festsetzung zielt auf den Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Laubwäldern und Fließgewässern ab. Während der einmonatigen Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese werden anschließend dem Rat der Stadt Hamm zur Prüfung und Abwägung vorgelegt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.21Satzung gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB über die Veränderungssperre "Südlich Holtmannskamp"Zur Vorlage · BV-137/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht die Einführung einer Veränderungssperre „Südlich Holtmannskamp“ vor. Grundlage hierfür ist das laufende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 07.112, dessen Aufstellungsbeschluss im März 2024 erfolgte. Ziel des Bebauungsplans ist es, bisher gewerblich genutzte Flächen in Wohngebiete umzuwandeln, um den Wohnraumbedarf zu decken und die bestehende Gemengelage zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung aufzulösen.
Die Einrichtung der Veränderungssperre dient der Sicherung dieser Planungsziele. Hintergrund ist eine vorliegende Bauvoranfrage für einen Discountermarkt, die den Zielen des neuen Bebauungsplans sowie dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt widersprechen würde. Da das Gebiet im derzeit gültigen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, wäre eine Ansiedlung von Einzelhandel grundsätzlich möglich.
Das Planverfahren verzögerte sich bislang aufgrund liegenschaftlicher Hemmnisse sowie der notwendigen Prüfung auf Altlasten. Die weitere Ausarbeitung des Entwurfs erfolgt in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung würde die Sperre im Januar 2027 enden.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.22Aufbau neuer Spielgeräte an der FreiligrathschuleZur Vorlage · BV-147/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel beabsichtigt, das Außengelände der Freiligrathschule durch neue Spielgeräte aufzuwerten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Installation neuer Anlagen vor, nachdem ältere Holzspielgeräte und ein Seilklettergarten aufgrund von Sicherheitsmängeln bereits zurückgebaut werden mussten.
Die Auswahl der neuen Ausstattung erfolgte in einem Beteiligungsprozess unter Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler. Geplant sind eine zweitürmige Spielanlage mit Edelstahlrutsche, ein Kletter- und Seilparcours sowie ein bodenebenes Outdoor-Trampolin. Die Maßnahme umfasst neben der Montage der Geräte auch die erforderlichen Erd-, Fundament- und Fallschutzarbeiten nach den geltenden Sicherheitsvorschriften. Um den laufenden Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen, sollen die Arbeiten in den Ferienzeiten durchgeführt werden.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 100.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036, wobei die Mittel mit den bereits von der Bezirksvertretung bereitgestellten 25.000 Euro verrechnet werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Mitteilungen
- 6.13. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: zweite Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRWZur Vorlage · MI-9/26 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm informiert über die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Im Fokus steht dabei die Neuregelung des Ziels 6.1-1, welches eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung vorsieht.
In der ersten Beteiligungsphase äußerte die Stadt Hamm Bedenken gegen die geplante Regelung, wonach Brachflächen künftig nicht mehr als Flächenreserven in die Berechnung des Siedlungsflächenbedarfs einfließen sollen. Es bestand die Befürchtung, dass dadurch der Anreiz zur Revitalisierung von Brachflächen sinkt. Die überarbeiteten Planunterlagen enthalten nun eine Klarstellung: Die neue Regelung betrifft lediglich neu entstehende Brachflächen. Für bereits vorhandene Brachflächen bleibt bestehen, dass aus ihnen kein Anspruch auf die Neufestlegung von Siedlungsraum abgeleitet werden kann.
Trotz dieser Präzisierung hält die Verwaltung die Kritik an der möglichen Verringerung der Revitalisierungsanreize aufrecht. Diese Einschätzung teilt auch der Lenkungskreis der Städteregion Ruhr. Das Netzwerk der Stadtplaner weist darauf hin, dass die neue Methodik dazu führen könnte, dass Kommunen bevorzugt Flächen im Außenbereich statt Brachflächen entwickeln. Als Alternative schlägt der Lenkungskreis ein separates Bedarfskonto für regional bedeutsame Brachflächenentwicklungen vor, um die Planung flexibler zu gestalten und die Verrechnung von Flächenbedarfen zu ermöglichen.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.2Sachstand Brückenneubau L667 (Zollstraße) und temporärer Autobahnanschluss SiegenbeckstraßeZur Vorlage · MI-16/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung für den Ersatzneubau der drei Brückenbauwerke auf der L667 (Zollstraße) über die Lippe, den Mühlengraben und den Lippeseitengraben ist abgeschlossen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW bereitet derzeit die bauliche Umsetzung vor, wobei die Ausschreibung der Bauarbeiten bereits erfolgt ist. Der geplante Baustart ist für den Herbst 202<0xC2>7 vorgesehen. Sollte der Zustand der bestehenden Brücken eine vorzeitige Sperrung erforderlich machen, könnte sich der Beginn der Arbeiten nach aktuellem Kenntnisstand auf April 2027 vorziehen.
Da die Erneuerungen der Brücken eine Vollsperrung der Zollstraße voraussetzen, wurde ein Konzept zur bauzeitlichen Verkehrsführung erstellt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat hierfür die Errichtung einer temporären Anschlussstelle an die Autobahn A2 an der Siegenbeckstraße vorbereitet und die erforderlichen Zustimmungen erhalten. Der Baubeginn für den Ersatzneubau ist mit der Fertigstellung dieser temporären Anschlussstelle sowie dem baulichen Zustand der vorhandenen Bauwerke verknüpft. Der aktuelle Stand der Vorbereitungen wird in den Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgestellt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.3Entscheidung des OVG NRW zum Regionalplan RuhrZur Vorlage · MI-19/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem mündlichen Urteil vom 12. Juni 2026 den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Der Regionalplan dient als übergeordneter Rahmen für die Raumordnung im gesamten Ruhrgebiet und koordiniert die kommunale Entwicklung mit den Zielen des Landes.
Die Begründung der Entscheidung beruht auf formellen Fehlern bei der Bekanntmachung im ersten Beteiligungsverfahren aus dem Jahr 2018 sowie auf materiellen Fehlern bei der Festlegung von Bereichen zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze für den Kiesabbau.
Der Zeitpunkt, an dem das Urteil Rechtskraft erlangt, ist derzeit noch nicht bekannt. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen durch den Regionalverband Ruhr kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung getroffen werden. Bis zur endgültigen Rechtskraft bleibt der Regionalplan jedoch weiterhin wirksam und anwendbar.
Die Stadt Hamm hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen und steht im Austausch mit dem Regionalverband Ruhr sowie anderen betroffenen Kommunen. Die Verwaltung prüft aktuell alle laufenden Vorgänge auf eine mögliche Betroffenheit durch das Urteil. Eine Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr vom 15. Juni 2026 ist der Mitteilung beigefügt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Verschiedenes