Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.03.2026
- 3.Empfehlungen
- 3.1Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, der künftig als planerische Grundlage für die gewerbliche Entwicklung der Stadt dienen soll. Im Zuge dessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Ziel ist es, diese potenziellen Flächen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch die Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt sowie der IMPULS. Die Analyse umfasste eine Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar. Der Plan beinhaltet ein Zielsystem sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Bestands und zur Entwicklung künftiger Standorte.
Für die Stadt Hamm wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Dieser Bedarf soll durch die Mobilisierung bestehender Flächen sowie die Identifikation neuer Potenziale gedeckt werden. Dabei sind auch Anpassungen der Infrastruktur und Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen. Projekte wie der Multi Hub Westfalen und das Industriegebiet Westfalen könnten die Nachfrage nach Gewerbeflächen zusätzlich beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Kommunale Wärmeplanung für die Stadt HammZur Vorlage · BV-114/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.3Energetische QuartiersentwicklungZur Vorlage · BV-117/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll die Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzeptes sowie die Einrichtung eines Sanierungsmanagements im Bereich Hamm-Westen – Viktoriastraße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung externe Dienstleister mit der Umsetzung beauftragen kann, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ziel des Vorhabens ist es, die Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans umzusetzen und die Energieeffizienz von Gebäuden sowie der Infrastruktur zu steigern.
Das geplante Sanierungsmanagement soll Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Unternehmen im Bereich Hamm-Westen durch kostenfreie Beratung bei Modernisierungsvorhaben, dem Einsatz erneuerbarer Energien und Fragen zu Fördermöglichkeiten zur Seite stehen. Das Angebot ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Die Kosten für die Erarbeitung des Sanierungskonzepts belaufen sich auf rund 150.796 Euro, während für das Sanierungsmanagement ein Betrag von 444.444 Euro veranschlagt wird. Ein Zuwendungsbescheid über eine Förderquote von 90 Prozent liegt vor.
Das betreffende Quartier wird durch die Dortmunder Straße im Nordwesten, die Phönixstraße und Viktoriastraße im Nordosten sowie die Radbodstraße im Westen begrenzt. Weitere Gebiete wie Herringen oder Teile von Hamm-Mitte wurden als potenziell geeignet für zukünftige energetische Entwicklungen identifiziert, sind jedoch derzeit nicht für das spezifische KfW-Förderprogramm 432 antragsberechtigt.
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Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.46. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West – erneute OffenlegungZur Vorlage · BV-128/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West soll gemäß § 17 Landesnaturschutzgesetz erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird eine zweite Beteiligungsphase eingeleitet, um den überarbeiteten Planentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im bisherigen Verfahren wurden Einwendungen gegen die vorgesehene Abgrenzung des Naturschutzgebietes vorgebracht, insbesondere durch Vertreter der Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund wurde die Flächengröße des geplanten Schutzgebiets von ursprünglich 268,8 Hektar auf etwa 235 Hektar angepasst. Die Reduzierung umfasst unter anderem rund 23,8 Hektar intensiv bewirtschaftetes Ackerland sowie Flächen aus Grünland und Wald. Diese Änderung dient der Orientierung an den Festsetzungen des Regionalplans für Bereiche zum Schutz der Natur.
Das geplante Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ liegt im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße. Die Festsetzung zielt auf den Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Laubwäldern und Fließgewässern ab. Während der einmonatigen Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese werden anschließend dem Rat der Stadt Hamm zur Prüfung und Abwägung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.52030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"Zur Vorlage · BV-134/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über den Anschluss an die Erklärung „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für gesamtstädtische Steuerung sieht vor, die Stadt in die Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung einzubinden.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehört die Fortführung der Zielsetzungen der Charta Faire Metropole Ruhr im Bereich des fairen Handels sowie der fairen öffentlichen Beschaffung. Ein weiteres Ziel ist die Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035. Hierzu sollen auch Projekte des Umweltamtes, wie ein Hitzeaktionsplan und ein Klimafolgen-Anpassungskonzept, umgesetzt werden.
Die Vorlage sieht zudem eine verstärkte Beteiligung an Nachhaltigkeitsnetzwerken auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene vor, beispielsweise im Netzwerk der Fair Trade Towns. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die nachhaltige Entwicklung bei zukünftigen Planungen stärker zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des Globalen Süden durch das Städtepartnerschaftsnetz vertieft werden.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.Anträge
- 4.1Transparenz und Aufarbeitung der mangelhaften Tourenplanung im Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (ASH)Zur Vorlage · AT-53/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz den Antrag AT-53/26 eingebracht. Mit diesem Vorhaben fordert das Ausschussmitglied Farid Bhihi die Verwaltung auf, das vollständige Vertragswerk zwischen der Stadt Hamm beziehungsweise dem Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (ASH) und der INFA GmbH zur Einsichtnahme bereitzustellen. Der Vertrag betrifft die Neuplanung der Müllabfuhr-Touren.
Darüber hinaus wird ein Sachstandsbericht angefordert, der den Fortschritt der strukturellen Neugestaltung der betroffenen Touren, eine Aufstellung der bisherigen und zu erwartenden Mehrkosten durch Nachfahrten sowie externe Fahrzeuge und den Stand der rechtlichen Prüfung von Regressansprüchen gegenüber der INFA GmbH umfasst. Zudem sollen ein Zeitplan zur Normalisierung der Entsorgungssituation sowie Informationen zum Stand der Digitalisierung der Kapazitätsdaten vorgelegt werden.
Grundlage des Antrags ist die Tourenneuplanung zum 1. Januar 2026, welche zu Störungen in der Entsorgungslogistik geführt hat. Laut Begründung weisen etwa fünf Prozent der Touren strukturelle Mängel auf. In den ersten drei Monaten des Jahres sind dadurch Personalkosten von circa 69.800 Euro und Fahrzeugkosten von rund 16.800 Euro entstanden. Der Antrag dient der Prüfung der vertraglichen Absicherung der Stadt Hamm gegen etwaige Planungsfehler des Dienstleisters.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.1.1Transparenz und Aufarbeitung der mangelhaften Tourenplanung im Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (ASH)
- 5.Verschiedenes