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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.03.2026
- 4.Beschlüsse
- 4.1Vereinsförderung 2026
- 4.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 103/25, Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Zum Dahl einschließlich Kurze Straße und Zu den EichenZur Vorlage · BV-85/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Ergänzung des Baubeschlusses für die Fahrbahn- und Gehwegerneuerung in den Straßen Zum Dahl, Kurze Straße und Zu den Eichen entscheiden. Hintergrund ist eine aktualisierte Kostenermittlung für das Bauvorhaben.
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich nach neuer Berechnung von bisher 590.000 Euro auf 845.000 Euro. Für die Umsetzung werden zusätzliche Mittel in Höhe von 255.000 Euro benötigt. Als Gründe für den höheren Mittelbedarf werden Preissteigerungen im Baubereich, ein erhöhter Aufwand bei der Ausführung sowie Erkenntnisse über die Bodenverhältnisse angeführt. Zudem ist aufgrund neuer Erkenntnisse eine baubegleitende Kampfmittelüberwachung erforderlich.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch Erstattungen des Lippeverbandes und der Stadtwerke Hamm sowie durch den städtischen Eigenanteil sichergestellt werden. Die Baumaßnahme, die im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit dem Lippeverband und der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH erfolgt, soll ab Sommer 2026 umgesetzt werden. Da die nächste ordentliche Sitzung der Bezirksvertretung erst am 23. Juni 2026 stattfindet, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um den geplanten Baubeginn im Sommer 2026 zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.3Ausbau Spielplatz Erich-Lütkenhaus-StraßeZur Vorlage · BV-106/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Neubau eines Spielplatzes in der Erich-Lütkenhaus-Straße. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-106/26 des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht vor, das Projekt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität umzusetzen. Für die Umsetzung sind städtische Eigenmittel in Höhe von 390.000 Euro vorgesehen.
Das Konzept basiert auf einer Kinderbeteiligung aus dem April 2024 und umfasst eine sogenannte „Ozean-Arena“ als zentrales Element, die Klettern, Schaukeln und Rutschen ermöglicht. Ergänzt wird das Angebot durch ein inklusives Karussell, eine Kokostampenschaukel sowie einen Kleinkindersandspielbereich mit einem barrierefreien Spielhäuschen. Ein ruhigerer Bereich für Turnen und freies Spiel ist ebenfalls vorgesehen. Zur Beschattung der Flächen und zur Förderung der Artenvielfalt sollen zehn Bäume sowie verschiedene Strauchpflanzungen angelegt werden.
Neben der Gestaltung der Spielfläche, die eine Größe von 1.075 Quadratmetern umfasst, sieht das Vorhaben den Ausbau der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen der Erich-Lütkenhaus- und der Jakobstraße sowie in Richtung Danielstraße vor. Die gesamte Grünanlage wird eine Fläche von 1.850 Quadratmetern einnehmen. Ein erster Bauabschnitt mit einer Balancierstrecke aus Naturmaterialien wurde bereits Ende 2025 fertiggestellt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.Empfehlungen
- 5.1Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2026 ff.Zur Vorlage · BV-52/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2026 ein Programm zur Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-52/26 wird die Umsetzung dieses Vorhabens beantragt, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der Beschluss soll die Grundlage für die Beantragung von Erstattungen durch das Land Nordrhein-Westfalen schaffen, wie es die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW vorsieht. Zur Durchführung der Maßnahmen soll die Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt werden.
Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Die Notwendigkeit dieser Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter sowie dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die Maßnahmen sollen im Rahmen von Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm für die Versorgung mit Gas, Wasser, Fernwärme oder Strom durchgeführt werden, um den sicheren Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und deren Altersstruktur zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 922.618,23 Euro. Diese Kosten sind auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt, mit Beträgen von 222.618,23 Euro im Jahr 2026, 300.000,00 Euro in 2027 und 400.000,00 Euro in 2028. Mögliche Erstattungen des Landes nach Fertigstellung der Maßnahmen sind vorgesehen, deren genaue Höhe jedoch derzeit noch nicht absehbar ist.
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Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-89/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk Hamm-Pelkum soll im Bereich südlich der Dünnebank ein neues Wohngebiet entstehen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04.079 wird die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohnparks auf einer rund 0,75 Hektar großen Fläche geschaffen, die derzeit als Gartenland genutzt wird. Das Vorhaben der Deutschen Reihenhaus AG sieht den Bau von insgesamt 31 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern vor, die in Gruppen von jeweils drei bis fünf Gebäuden angeordnet werden sollen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum zur Förderung der Wohneigentumsbildung, insbesondere für junge Familien. Die technische Umsetzung sieht eine Wärme- und Stromversorgung durch Grundlast-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen sowie ein eigenes Nahwärme-, Strom- und Kaltwasserverteilernetz vor. Ein Bestandteil des Plans ist zudem die Ausweisung einer privaten Grünfläche als Gemeinschaftsplatz für die Bewohner.
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-89/26, den Entwurf des Bebauungsplans in der abschließend ausgearbeiteten Fassung zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach dem Baugesetzbuch und zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich der Siedlung „Wiescherhöfen“ ab.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.3Kommunale Wärmeplanung für die Stadt HammZur Vorlage · BV-114/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.4Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Jahre 2026-2030Zur Vorlage · BV-133/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für den Zeitraum 2026 bis 2030 zur Kenntnis nehmen. Die Beschlussvorlage des Amtes für schulische Bildung sieht vor, dass die Verwaltung die Empfehlungen eines Gutachters in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung umsetzt. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die vorhandene Telefonie auf Voice over Internetprotokoll (VoIP) umzustellen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hinsichtlich der digitalen Endgeräte empfiehlt das Gutachten für die Jahrgänge eins bis sechs eine Ausstattungsquote von 50 Prozent, während ab der siebten Jahrgangsstufe eine 1:1-Ausstattung vorgesehen ist. Für Förderschulen und Berufskollegs wird eine durchgehende 1:1-Ausstattung angestrebt. Im Bereich der Infrastruktur ist die Beschaffung neuer Firewalls vorgesehen, um den Anforderungen an die Netzwerksicherheit gerecht zu werden. Die Vorlage bezieht sich auf die Ergebnisse des vorangegangenen Medienentwicklungsplans 2020–2024, durch dessen Umsetzung bereits eine Glasfaseranbindung der Schulen sowie ein flächendeckendes WLAN in den Schulgebäuden realisiert wurden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.5Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, der künftig als planerische Grundlage für die gewerbliche Entwicklung der Stadt dienen soll. Im Zuge dessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Ziel ist es, diese potenziellen Flächen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch die Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt sowie der IMPULS. Die Analyse umfasste eine Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar. Der Plan beinhaltet ein Zielsystem sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Bestands und zur Entwicklung künftiger Standorte.
Für die Stadt Hamm wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Dieser Bedarf soll durch die Mobilisierung bestehender Flächen sowie die Identifikation neuer Potenziale gedeckt werden. Dabei sind auch Anpassungen der Infrastruktur und Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen. Projekte wie der Multi Hub Westfalen und das Industriegebiet Westfalen könnten die Nachfrage nach Gewerbeflächen zusätzlich beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.68. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2025Zur Vorlage · BV-138/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich im Juli 2026 mit der achten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm befassen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-138/26 ist die Anpassung von Wertgrenzen innerhalb des § 8 Absatz 2 der bestehenden Satzung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, verschiedene finanzielle Schwellenwerte und Kostengrenzen aus dem Text zu entfernen. Konkret sollen Zusätze zu Kostenvolumina von bis zu 500.000 Euro sowie Vorgaben zu veranschlagten Bausummen oder Kosten von mehr als 50.000 Euro netto in mehreren Unterpunkten des genannten Paragrafen entfallen. Eine finanzielle Auswirkung der Änderung auf den städtischen Haushalt wird in der Vorlage nicht angegeben, und es besteht keine Klimarelevanz.
Der Beratungs- und Beschlussprozess ist für den Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli 2026 angesetzt. Die Bezirksvertretungen Pelkum, Mitte, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen, Uentrop und Rhynern sollen die Vorlage zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend behandeln. Im Anschluss findet am 6. Juli 2026 eine Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen soll.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.7Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · BV-142/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über eine Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage BV-142/26 sieht Anpassungen vor, die der inhaltlichen Klarstellung der bestehenden Regelungen dienen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Neufassung von Paragraf 3. Hierbei soll ein Betrag von 25.000 Euro als Richtwert für die Feststellung eines Geschäfts der laufenden Verwaltung dienen. Damit wird die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Bezirksvertretungen und der laufenden Verwaltung konkretisiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, in Paragraf 4 die Nummern 12 und 13 so zu ändern, dass der Wortlaut bezüglich einer jährlichen Grenze von 25.000 Euro bei Miet- und Pachtzinsen entfällt.
Die Vorlage geht vom Amt für gesamtstädtische Steuerung aus und weist keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz aus. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend Stellung beziehen. Nach der Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 soll der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.86. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West – erneute OffenlegungZur Vorlage · BV-128/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West soll gemäß § 17 Landesnaturschutzgesetz erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird eine zweite Beteiligungsphase eingeleitet, um den überarbeiteten Planentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im bisherigen Verfahren wurden Einwendungen gegen die vorgesehene Abgrenzung des Naturschutzgebietes vorgebracht, insbesondere durch Vertreter der Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund wurde die Flächengröße des geplanten Schutzgebiets von ursprünglich 268,8 Hektar auf etwa 235 Hektar angepasst. Die Reduzierung umfasst unter anderem rund 23,8 Hektar intensiv bewirtschaftetes Ackerland sowie Flächen aus Grünland und Wald. Diese Änderung dient der Orientierung an den Festsetzungen des Regionalplans für Bereiche zum Schutz der Natur.
Das geplante Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ liegt im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße. Die Festsetzung zielt auf den Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Laubwäldern und Fließgewässern ab. Während der einmonatigen Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese werden anschließend dem Rat der Stadt Hamm zur Prüfung und Abwägung vorgelegt.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Mitteilungsvorlagen
- 6.1Breitbandausbau im Stadtgebiet HammZur Vorlage · MI-13/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-13/26 informiert über den aktuellen Stand des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in den Stadtgebieten Hamm-Heessen und Hamm-Pelkum.
Im Stadtbezirk Hamm-Heessen wurde im Frühjahr 2026 ein städtebaulicher Vertrag mit der Westconnect GmbH abgeschlossen. Der vereinbarte Meilensteinplan sieht vor, dass die Bauarbeiten bis Dezember 2027 abgeschlossen sein sollen, sodass die Freischaltung der Anschriften bis Juni 2028 erfolgen kann. Sofern der Plan eingehalten wird, schließt die Stadt keinen weiteren rechtebegründenden Kooperationsvertrag für bestimmte Bereiche im Rahmen der NGA-Breitbandausbau-Vergabeverfahren ab. Dies ermöglicht die Erschließung von 46 Anschlüssen in Heessen ohne Bundesförderung über ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Die Stadt Hamm beteiligt sich mit einem Festzuschuss von 25.000 Euro brutto an den Kosten für die Erschließung von acht Anschriften, die mit einem hohen Aufwand verbunden sind.
Im Stadtbezirk Hamm-Pelkum hat die mih Group am 18. Mai 2026 mit den Arbeiten zum Glasfaserausbau im südlichen Stadtgebiet begonnen. Eine Übersicht der Telekommunikationsunternehmen, die einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in Hamm durchführen, sowie entsprechende Kartenmaterial sind auf der städtischen Internetseite einsehbar.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Anträge
- 7.1Ruhebank an der DoenchstraßeZur Vorlage · AT-12/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Die Linke hat mit der Vorlage AT-12/26 den Antrag gestellt, an der Doenchstraße eine Ruhebank aufzustellen. Der geplante Standort befindet sich vor der Einmündung auf die Provinzialstraße.
In der Begründung wird angeführt, dass dieser Bereich von Fußgängern zur Naherholung genutzt wird und dort die Möglichkeit für Pausen bestehen soll. Da am vorgesehenen Ort ausreichend Platz vorhanden ist, wird die Aufstellung der Bank befürwortet. Ein weiterer Punkt ist die Bahnschranke an der Provinzialstraße, die laut Antrag häufig über längere Zeiträume geschlossen bleibt. Eine Sitzgelegenheit könnte dazu dienen, die dadurch entstehenden Wartezeiten zu überbrücken.
Die Beratung des Antrags in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum ist für den 3. März sowie den 23. Juni 2026 vorgesehen. Federführend für das Verfahren ist das Bürgeramt Hamm-Pelkum.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.1.1Ruhebank an der DoenchstraßeZur Vorlage · AT-12/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Die Linke hat mit dem Antrag AT-12/26-ST die Aufstellung einer Ruhebank an der Doenchstraße beantragt. Der geplante Standort befindet sich im Bereich vor der Einmündung auf die Provinzialstraße.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der die Verwaltung das Vorhaben nicht befürwortet. Als wesentliche Gründe für die Ablehnung wird die aktuelle Situation am betreffenden Standort angeführt, der durch einen abgelegenen Schotterparkplatz gekennzeichnet ist. Laut Verwaltung führt dieser Bereich bereits jetzt zu Fehlnutzungen und einem vermehrten Mülleintrag. Eine zusätzliche Sitzgelegenheit könnte diese Tendenz unterstützen und den damit verbundenen Unterhaltungsaufwand erhöhen. Darüber hinaus sieht die Verwaltung an dieser Stelle keine Notwendigkeit für einen Ort zum Verweilen, da dort keine stark genutzte Fußgängerverbindung oder ein entsprechendes Umfeld vorhanden ist, das eine solche Einrichtung erfordern würde.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.2Ausbesserung am Radweg Kamener Straße/Höhe der Bushaltestelle Auf dem Daberg in Fahrtrichtung Creativ-RevierZur Vorlage · AT-29/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat mit der Vorlage AT-29/26 die Ausbesserung des Radwegs an der Kamener Straße beantragt. Der Antrag bezieht sich konkret auf den Abschnitt in Höhe der Bushaltestelle „Auf dem Daberg“ in Fahrtrichtung Creativ-Revier.
Als Grundlage für das Ersuchen werden Beschädigungen im Bereich der Bushaltestelle angeführt. Laut der Fraktion ist der Asphalt dort aufgebrochen und es haben sich Risse gebildet. Die Fraktion führt aus, dass dadurch ein Risiko für Unfälle besteht, wovon insbesondere Radfahrende betroffen sein können. Ziel des Antrags ist eine zeitnahe Instandsetzung, um die Sicherheit sowie eine gefahrlose Nutzung des Radweges dauerhaft zu gewährleisten.
Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden Barbara Güldenhaupt und dem Bezirksvertreter Jörg Degelmann eingereicht. Federführend für das Verfahren ist das Bürgeramt Hamm-Pelkum.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.2.1Ausbesserung am Radweg Kamener Straße/Höhe der Bushaltestelle Auf dem Daberg in Fahrtrichtung Creativ-RevierZur Vorlage · AT-29/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat mit der Vorlage AT-29/26-ST die Ausbesserung des Radwegs an der Kamener Straße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf den Abschnitt in Höhe der Bushaltestelle „Auf dem Daberg“ in Fahrtrichtung Creativ-Revier.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat dazu Stellung genommen und erklärt, dass die Ausbesserung des Radweges zeitnah durchgeführt wird. Eine Verlegung des Radwegs hinter den Fahrgastunterstand ist laut Verwaltung aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich, da Baumbestand und angrenzende Privatgrundstücke den Platz begrenzen.
Die Verwaltung prüft jedoch alternative Möglichkeiten, um das Konfliktpotenzial im Bereich der Bushaltestelle zu minimieren. Hierzu wird untersucht, ob eine Rückverlegung des Fahrgastunterstandes realisierbar ist oder ob neue Markierungen im Haltestellenbereich dazu beitragen können.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.3Antrag zur Errichtung von Hinweisschildern für den neuen Bolzplatz „Am Wasserfall“Zur Vorlage · AT-50/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat mit dem Antrag AT-50/25 die Installation von Hinweisschildern und Wegweisern für den neu errichteten Bolzplatz „Am Wasserfall“ im Stadtbezirk Hamm-Pelkum angeregt. Die Vorlage richtet sich an Bezirksbürgermeister Axel Püttner und befasst sich mit der Kennzeichnung der Sportstätte.
Der Bolzplatz wurde mit einer Investition von 100.000 Euro aus dem Bezirksbudget des Jahres 2023 fertiggestellt. Laut Begründung der Fraktion ist die Anlage aufgrund fehlender Beschilderung derzeit schwer zu finden. Um die Erreichbarkeit für Nutzer zu erleichtern, beantragt die Fraktion die Anbringung von gut sichtbaren Wegweisern an der Straßeneinfahrt „Wasserfall“. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, eine entsprechende Kennzeichnung gegebenenfalls auch im Bereich der Wielandstraße sowie der Weetfelder Straße vorzunehmen.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.4„Grüner Pfeil“ für Rechtsabbieger im Radverkehr im Stadtbezirk PelkumZur Vorlage · AT-51/25 · Antrag
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Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat mit der Vorlage AT-51/25 einen Antrag gestellt, die Umsetzung eines Konzepts für einen „Grünen Pfeil“ für rechtsabbiegende Radfahrer im Stadtbezirk Pelkum zu prüfen. Ziel ist es, den Radverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr als Alternativen zum Individualverkehr zu stärken. In diesem Zusammenhang wird auf die Einführung ähnlicher Regelungen in der Nachlagestadt Werne verwiesen.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine Untersuchung der Betriebszeiten der Signalanlage an der Kreuzung Rathenaustraße/Güntherstraße. Es soll geprüft werden, ob der Betrieb der Anlage zu den aktuellen Zeiten erforderlich ist, da Radfahrer laut Antrag in den Morgen- und Abendstunden bei geringer Verkehrsbelastung durch die Ampelschaltung aufgehalten werden.
Der Antrag verweist zudem auf bereits realisierte Maßnahmen an der Hauptradroute, wie etwa in der Baumhofstraße, sowie auf anstehende Verbesserungen im Takt des öffentlichen Personennahverkehrs ab August.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.4.1„Grüner Pfeil“ für Rechtsabbieger im Radverkehr im Stadtbezirk PelkumZur Vorlage · AT-51/25-ST · Stellungnahme
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Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat mit dem Antrag AT-51/25-ST die Prüfung eines Konzepts für einen „Grünen Pfeil“ für rechtsabbiegende Radfahrer sowie eine Überprüfung der Betriebszeiten der Signalanlage an der Kreuzung Rathenaustraße/Güntherstraße angeregt. Ziel des Antrags ist eine Verbesserung der Bedingungen im Radverkehr des Stadtbezirks Pelkum.
Die Verwaltung teilte mit, dass nach einer Prüfung aller Signalanlagen im Stadtgebiet eine Fachkommission aus Vertretern der Verkehrstechnik, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei potenzielle Standorte begutachtet hat. Dabei wurden sechs Anlagen für die Einführung des Grünen Pfeils als geeignet befunden. Für den Stadtbezirk Pelkum ist die Umsetzung an der Kreuzung Kamener Straße/Auf dem Daberg möglich.
Hinsichtlich der Signalanlage an der Kreuzung Rathenaustraße/Güntherstraße kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Betriebszeiten beibehalten werden sollen. Die Anlage dient primär der Schulwegsicherung für Schüler der Geistschule, des Märkischen Gymnasiums und der Friedrich-Ebert-Schule. Da die Anlage in der Zeit von 20:30 Uhr bis 06:00 Uhr bereits im Modus „Gelb-Blinken“ arbeitet, wird eine Änderung der Betriebszeiten als nicht notwendig eingestuft.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.5Radwegeverbindung zum Bahnhaltepunkt NordböggeZur Vorlage · AT-66/26 · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage AT-66/26 einen Antrag gestellt, eine Radwegeverbindung zum Bahnhaltepunkt Nordbögge zu prüfen. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, zu untersuchen, ob an der Bönener Straße bis zur Stadtgrenze ein Radstreifen oder Schutzstreifen realisiert werden kann oder ob alternative Verbindungen innerhalb des Stadtgebietes möglich sind.
Zudem soll die Verwaltung Kontakt zur Gemeinde Bönen aufnehmen, um eine entsprechende Weiterführung der Verbindung an der Pelkumer Straße anzuregen. Für die Umsetzung des Vorhabens wird zudem eine Abstimmung mit Straßen.NRW beantragt.
Die Begründung des Antrags, der von den Bezirksvertretern Stefan Wünnemann und Rafet Baslarli unterzeichnet wurde, weist darauf hin, dass der Bahnhaltepunkt Nordbögge für viele Bürger des Stadtbezirks eine wichtige Anbindung darstellt. Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation auf der Bönener Straße und der Pelkumer Straße nutzen derzeit viele Personen den Pkw, um den Haltepunkt zu erreichen. Die Fraktion strebt eine sicherere Erreichbarkeit mit dem Fahrrad an. Dabei wird die Verwaltung gebeten, bei der Prüfung insbesondere den landwirtschaftlichen Verkehr sowie die Auswirkungen einer möglichen Fahrbahnverengung unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Bönener Straße zu berücksichtigen.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.6Piktogramme (VZ 342) im Kreuzungsbereich Michaelstraße / Peterstraße / Am GallbergZur Vorlage · AT-67/26 · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage AT-67/26 beantragt, im Kreuzungsbereich Michaelstraße, Peterstraße und Am Gallberg Piktogramme gemäß Verkehrszeichen 342 der Straßenverkehrsordnung aufzubringen. Mit diesem Antrag, der von Fraktionsvorsitzendem Stefan Wünnemann und Bezirksvertreterin Tanja Koch gestellt wurde, soll die Vorfahrtsregelung verdeutlicht und die Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung erhöht werden.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf Rückmeldungen aus Bürgergesprächen sowie eigene Beobachtungen vor Ort. Demnach wird die Peterstraße von Fahrzeugführern teilweise als Vorfahrtsstraße wahrgenommen. Aufgrund eines Einzelhandelsgeschäfts für den täglichen Bedarf ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Peterstraße zu verzeichnen. Die Fraktion führt weiter aus, dass im Kreuzungsbereich Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auftreten. Durch die Aufbringung der Piktogramme soll die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung und die daraus resultierende Wartepflicht für den Fahrzeugverkehr visuell hervorgehoben werden.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
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- 7.7Farbauffrischung der Alltagsfiguren „Horst und Mike“ am Kreisverkehr Kamener Straße/Kleine WerlstraßeZur Vorlage · AT-72/26 · Antrag
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Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat mit der Vorlage AT-72/26 einen Antrag gestellt, die Farbauffrischung der Alltagsfiguren „Horst“ und „Mike“ zu veranlassen. Die beiden Skulpturen, welche Fußballer darstellen, befinden sich auf der Mittelinsel des Kreisverkehrs an der Kreuzung Kamener Straße und Kleine Werlstraße im Stadtbezirk Pelkum.
In dem von der Fraktionsvorsitzenden Barbara Güldenhaupt und dem Ratsherrn Volker Degelmann eingereichten Antrag wird angeführt, dass die Farben der Figuren durch die Witterung verblasst sind. Eine bereits durchgeführte Reinigung der Objekte habe nicht den gewünschten Erfolg erzielt, um den optischen Zustand zu verbessern. Die Fraktion beauftragt die Verwaltung daher, die farbliche Erneuerung in Abstimmung mit der Künstlerin Christel Lechner vorzunehmen.
Die Figuren „Horst“ und „Mike“ sind Teil einer Serie von Alltagsfiguren im Stadtbezirk, die von der Künstlerin Christel Lechner entworfen wurden. Weitere Werke dieser Serie befinden sich an verschiedenen Standorten in Pelkum, wie etwa am Selbachpark oder am Wiescherhöfener Markt.
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- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
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- 7.8Abendliche Schaltung der Lichtsignalanlage Kreuzung Kamener Straße/Fangstraße/HeinrichstraßeZur Vorlage · AT-74/26 · Antrag
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Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat mit der Vorlage AT-74/26 den Antrag gestellt, die nächtliche Abschaltung der Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Kamener Straße, Fangstraße und Heinrichstraße zu überprüfen. Die Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob anstelle der aktuellen nächtlichen Abschaltung ein durchgehender Betrieb der Ampelanlage eingerichtet werden kann.
Hintergrund des Antrags sind Rückmeldungen von Anwohnern der Kamener Straße. Laut den im Antrag aufgeführten Bezirksvertretern Björn Koegel und der Fraktionsvorsitzenden Barbara Güldenhaupt führt die nächtliche Abschaltung dazu, dass auf der Kamener Straße Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit fahren. Dies sei mit Lärm sowie sicherheitsrelevanten Situationen im Kreuzungsbereich verbunden. Aufgrund von parkenden Fahrzeugen in Richtung Innenstadt/Daberg sei die Sichtbarkeit bei Dunkelheit eingeschränkt, was laut Begründung des Antrags zu Unfällen und Beinaheunfällen geführt habe. Die Verwaltung soll untersuchen, ob durch eine dauerhafte Einschaltung der Lichtsignalanlage diese Situationen vermieden werden können.
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- 8.Anfragen
- 8.1Radstreifen an der Fangstraße, Kreuzungsbereich mit der Kamener StraßeZur Vorlage · AF-63/25 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Anfrage AF-63/25 Fragen zur Verkehrssituation an der Kreuzung Fangstraße und Kamener Straße an den Bezirksbürgermeister Axel Püttner gerichtet. Im Zentrum der Anfrage steht die Gestaltung des Radwegs in der Fangstraße, der vor der Bushaltestelle endet und nicht über den Kreuzungsbereich hinausgeführt wird.
Nach Angaben der Fraktion führt diese Verkehrsführung dazu, dass die Einordnung in die jeweilige Fahrtrichtung für Radfahrende unklar ist. Dies könne dazu führen, dass Radfahrer auf die Fahrbahn oder den Gehweg ausweichen, was zu Konflikten mit Fußgängern sowie dem motorisierten Verkehr führen kann.
Die Fraktion bittet um Informationen darüber, ob der Verwaltung Unfallstatistiken für diesen Bereich vorliegen und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrende und Fußgänger vorgesehen sind. Des Weiteren wird gefragt, ob die Stelle im Rahmen eines fahrradfreundlichen Gesamtkonzepts der Stadt Hamm betrachtet wird und ob eine kurzfristige Überprüfung vor Ort möglich ist. Zudem werden alternative verkehrsplanerische Möglichkeiten angefragt, um die Sicherheit an dieser Stelle zu erhöhen.
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- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.1.1Radstreifen an der Fangstraße, Kreuzungsbereich mit der Kamener StraßeZur Vorlage · AF-63/25-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat zur Verkehrssituation an der Kreuzung Fangstraße und Kamener Straße um Auskunft gebeten. Im Fokus steht dabei das Ende des Radwegs in der Fangstraße, welches laut Anfrage zu Unklarheiten bei der Einordnung von Radfahrenden führen kann.
Die Verwaltung gab an, dass nach polizeilichen Informationen in den letzten drei Jahren keine Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden in diesem Bereich aufgetreten sind. Als kurzfristige Maßnahme wird die Verwendung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn geprüft; eine Änderung der Lichtsignalanlage ist aktuell nicht vorgesehen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse durch die angrenzende Bebauung können in diesem Abschnitt keine baulich getrennten Radwege realisiert werden.
Für die langfristige Verkehrsplanung wird auf das Projekt „CreativRevier“ verwiesen, welches eine neue Nord-Süd-Verbindung durch das Quartier ermöglichen soll, um den Verkehr von der Kamener Straße und Fangstraße wegzuleiten. Ergänzend wird geprüft, ob eine Ost-West-Verbindung über die ehemalige Zechenbahnbrücke und die angrenzende Bahntrasse realisierbar ist.
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- 9.Verschiedenes