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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und deren / dessen Stellvertreter / Stellvertreterin
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.03.2026
- 5.Mündliche Berichte
- 5.1Flurbereinigungsverfahren Heidewälder
- 5.2Verbesserung der Müllsituation im Lippepark und auf stark frequentierten Grünflächen in HerringenZur Vorlage · AT-60/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag AT-60/26 die Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Müllsituation im Lippepark sowie auf weiteren stark genutzten Grünflächen in Herringen beantragt. In dem an die Bezirksbürgermeisterin Petra Nattke gerichteten Schreiben bitten Dr. Cevdet Gürle und Habib Kartal die Verwaltung um eine Untersuchung verschiedener Entsorgungsoptionen.
Der Antrag umfasst die Prüfung, wie die Müllentsorgung insbesondere an Wochenenden und Feiertagen optimiert werden kann. Dies beinhaltet die mögliche Einrichtung zusätzlicher Großcontainer oder temporärer Sammelstellen sowie die Prüfung von erweiterten Leerungsintervallen während der Sommermonate. Zudem soll geklärt werden, welche Mülleimer im Bereich des Lippeparks derzeit defekt oder nicht nutzbar sind und wann deren Austausch erfolgt.
Darüber hinaus wird die Entwicklung eines Sonderkonzepts für besonders besucherintensive Zeiträume sowie die Prüfung zusätzlicher Grillplätze angefragt. Ziel ist es, die Nutzung der Flächen besser zu steuern und die Entsorgung von Grillabfällen gezielter zu organisieren. Die Wählergruppe begründet das Ersuchen mit dem Müllaufkommen in den Sommermonaten und dem Ziel, die Sauberkeit sowie die hygienischen Bedingungen in den Parkanlagen sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 6.Empfehlungen
- 6.1Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2026 ff.Zur Vorlage · BV-52/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2026 ein Programm zur Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-52/26 wird die Umsetzung dieses Vorhabens beantragt, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der Beschluss soll die Grundlage für die Beantragung von Erstattungen durch das Land Nordrhein-Westfalen schaffen, wie es die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW vorsieht. Zur Durchführung der Maßnahmen soll die Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt werden.
Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Die Notwendigkeit dieser Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter sowie dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die Maßnahmen sollen im Rahmen von Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm für die Versorgung mit Gas, Wasser, Fernwärme oder Strom durchgeführt werden, um den sicheren Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und deren Altersstruktur zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 922.618,23 Euro. Diese Kosten sind auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt, mit Beträgen von 222.618,23 Euro im Jahr 2026, 300.000,00 Euro in 2027 und 400.000,00 Euro in 2028. Mögliche Erstattungen des Landes nach Fertigstellung der Maßnahmen sind vorgesehen, deren genaue Höhe jedoch derzeit noch nicht absehbar ist.
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Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.2Masterplan Flächen für Arbeit - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-94/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den „Masterplan Flächen für Arbeit“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, der künftig als planerische Grundlage für die gewerbliche Entwicklung der Stadt dienen soll. Im Zuge dessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortsuche für neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) durchzuführen. Ziel ist es, diese potenziellen Flächen im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Siedlungsbereiche im Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch die Planungsbüros IRI und Stadtraumkonzept in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt sowie der IMPULS. Die Analyse umfasste eine Flächenkulisse von insgesamt 1.366 Hektar. Der Plan beinhaltet ein Zielsystem sowie Maßnahmen zur Qualifizierung des Bestands und zur Entwicklung künftiger Standorte.
Für die Stadt Hamm wird bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen von etwa 30 Hektar prognostiziert. Dieser Bedarf soll durch die Mobilisierung bestehender Flächen sowie die Identifikation neuer Potenziale gedeckt werden. Dabei sind auch Anpassungen der Infrastruktur und Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen. Projekte wie der Multi Hub Westfalen und das Industriegebiet Westfalen könnten die Nachfrage nach Gewerbeflächen zusätzlich beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.07.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.3Kommunale Wärmeplanung für die Stadt HammZur Vorlage · BV-114/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt mit der Beschlussvorlage BV-114/26 den kommunalen Wärmeplan sowie einen dazugehörigen Maßnahmenplan zur Entscheidung vor. Die Vorlage dient als Grundlage für die Wärmewende und die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte durch das Umweltamt unter Einbeziehung von Experten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den Stadtwerken. Der Plan umfasst eine Bestands-, Potenzial- und Zielszenarioanalyse sowie einen Maßnahmenkatalog. Aktuell beläuft sich der Wärmebedarf auf 1.409 GWh pro Jahr, wobei 67 Prozent aus Erdgas und 25 Prozent aus nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdöl oder Biomasse stammen. Der Anteil der Wärmenetze liegt derzeit bei 7 Prozent.
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Ausbau der Wärmenetze in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte, unter anderem durch die Nutzung von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage und den Einsatz von Großwärmepumpen. Für das restliche Stadtgebiet wird eine dezentrale Wärmeversorgung empfohlen. Der Wärmeplan fungiert als strategisches Instrument für die langfristige Energie- und Kommunalwirtschaft. Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Stadt Hamm verpflichtet, die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen und das Planwerk mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.46. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West – erneute OffenlegungZur Vorlage · BV-128/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West soll gemäß § 17 Landesnaturschutzgesetz erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird eine zweite Beteiligungsphase eingeleitet, um den überarbeiteten Planentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im bisherigen Verfahren wurden Einwendungen gegen die vorgesehene Abgrenzung des Naturschutzgebietes vorgebracht, insbesondere durch Vertreter der Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund wurde die Flächengröße des geplanten Schutzgebiets von ursprünglich 268,8 Hektar auf etwa 235 Hektar angepasst. Die Reduzierung umfasst unter anderem rund 23,8 Hektar intensiv bewirtschaftetes Ackerland sowie Flächen aus Grünland und Wald. Diese Änderung dient der Orientierung an den Festsetzungen des Regionalplans für Bereiche zum Schutz der Natur.
Das geplante Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ liegt im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße. Die Festsetzung zielt auf den Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Laubwäldern und Fließgewässern ab. Während der einmonatigen Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese werden anschließend dem Rat der Stadt Hamm zur Prüfung und Abwägung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 30.06.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.5Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (MEP) für die Jahre 2026-2030Zur Vorlage · BV-133/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für den Zeitraum 2026 bis 2030 zur Kenntnis nehmen. Die Beschlussvorlage des Amtes für schulische Bildung sieht vor, dass die Verwaltung die Empfehlungen eines Gutachters in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung umsetzt. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die vorhandene Telefonie auf Voice over Internetprotokoll (VoIP) umzustellen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hinsichtlich der digitalen Endgeräte empfiehlt das Gutachten für die Jahrgänge eins bis sechs eine Ausstattungsquote von 50 Prozent, während ab der siebten Jahrgangsstufe eine 1:1-Ausstattung vorgesehen ist. Für Förderschulen und Berufskollegs wird eine durchgehende 1:1-Ausstattung angestrebt. Im Bereich der Infrastruktur ist die Beschaffung neuer Firewalls vorgesehen, um den Anforderungen an die Netzwerksicherheit gerecht zu werden. Die Vorlage bezieht sich auf die Ergebnisse des vorangegangenen Medienentwicklungsplans 2020–2024, durch dessen Umsetzung bereits eine Glasfaseranbindung der Schulen sowie ein flächendeckendes WLAN in den Schulgebäuden realisiert wurden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.07.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 02.07.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.68. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2025Zur Vorlage · BV-138/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich im Juli 2026 mit der achten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm befassen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-138/26 ist die Anpassung von Wertgrenzen innerhalb des § 8 Absatz 2 der bestehenden Satzung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, verschiedene finanzielle Schwellenwerte und Kostengrenzen aus dem Text zu entfernen. Konkret sollen Zusätze zu Kostenvolumina von bis zu 500.000 Euro sowie Vorgaben zu veranschlagten Bausummen oder Kosten von mehr als 50.000 Euro netto in mehreren Unterpunkten des genannten Paragrafen entfallen. Eine finanzielle Auswirkung der Änderung auf den städtischen Haushalt wird in der Vorlage nicht angegeben, und es besteht keine Klimarelevanz.
Der Beratungs- und Beschlussprozess ist für den Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli 2026 angesetzt. Die Bezirksvertretungen Pelkum, Mitte, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen, Uentrop und Rhynern sollen die Vorlage zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend behandeln. Im Anschluss findet am 6. Juli 2026 eine Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen soll.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.7Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · BV-142/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über eine Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage BV-142/26 sieht Anpassungen vor, die der inhaltlichen Klarstellung der bestehenden Regelungen dienen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Neufassung von Paragraf 3. Hierbei soll ein Betrag von 25.000 Euro als Richtwert für die Feststellung eines Geschäfts der laufenden Verwaltung dienen. Damit wird die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Bezirksvertretungen und der laufenden Verwaltung konkretisiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, in Paragraf 4 die Nummern 12 und 13 so zu ändern, dass der Wortlaut bezüglich einer jährlichen Grenze von 25.000 Euro bei Miet- und Pachtzinsen entfällt.
Die Vorlage geht vom Amt für gesamtstädtische Steuerung aus und weist keine finanziellen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz aus. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend Stellung beziehen. Nach der Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 6. Juli 2026 soll der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Anträge
- 8.Anfragen
- 8.1Recycling-Container (Altglas/Altkleider) – wiederkehrende Vermüllung, Beschwerden aus der Bürgerschaft (u. a. Holstenstraße) und mögliche Standortveränderungen im Stadtbezirk HerringenZur Vorlage · AF-7/26 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-7/26 Fragen zur Situation von Recycling-Containerstandorten im Stadtbezirk Herringen an die Bezirksbürgermeisterin Petra Nattke gestellt. Hintergrund sind wiederkehrende Beschwerden über Vermüllung, unter anderem in der Holstenstraße.
Die Antragsteller Dr. Cevdet Gürle und Habib Kartal bitten um eine Übersicht der aktuellen Standorte für Altglas- und Altkleidercontainer sowie um Informationen zur Zuständigkeit zwischen dem Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (ASH) sowie privaten Betreibern. Dabei sollen die Verantwortlichkeiten für Leerung, Reinigung und die Beseitigung von Beistellungen geklärt werden.
Des Weiteren wird nach der Anzahl der Beschwerden im vergangenen Jahr sowie nach den entstandenen Kosten durch illegale Ablagerungen gefragt. Die Anfrage umfasst zudem die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten gegenüber privaten Anbietern und die Frage, ob die Stadt oder der ASH eine Aufgabe oder Verlagerung bestimmter Standorte in Erwägung zieht. Für den Fall geplanter Standortveränderungen fordern die Antragsteller eine frühzeitende Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen sowie Informationen zu möglichen Präventionsmaßnahmen und zur Kommunikation gegenüber der Bürgerschaft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.1.1Recycling-Container (Altglas/Altkleider) – wiederkehrende Vermüllung, Beschwerden aus der Bürgerschaft (u. a. Holstenstraße) und mögliche Standortveränderungen im Stadtbezirk HerringenZur Vorlage · AF-7/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Situation der Recycling-Container im Stadtbezirk Herringen Auskunft gegeben. Anhand von Beschwerdedaten der letzten zwölf Monate lassen sich Standorte wie die Lünener Straße oder die Fritz-Husemann-Straße als problematisch identifizieren, da dort wiederkehrend Sperrmüll, Restmüll und Altkleider abgelagert werden. Für die Holstenstraße wurde eine Beschwerde über Altkleiderablagerungen aus dem Januar 2026 verzeichnet.
Zwar nimmt die Menge der illegalen Ablagerungen an den Standorten zu, ein konkreter finanzieller Mehraufwand kann jedoch nicht beziffert werden. Derzeit plant die Verwaltung keine Schließung oder Verlagerung von Containerstandorten in Herringen. Um der Verschmutzung entgegenzuwirken, wurden die Reinigungsintervalle an häufig betroffenen Stellen von wöchentlich auf fast täglich angepasst. Zudem ist ein stadtweites Litteringkonzept sowie eine zusätzliche Beschilderung in Planung.
Hinsichtlich der Zuständigkeiten werden alle Standorte des Abfallwirtschaftsbetriebs und der Stadtreinigung mindestens einmal wöchentlich gereinigt, während Glascontainer durch die Firma Reiling geleert werden. Für private Altkleidercontainer ist die Reinigung eines Umfelds von zwei Metern Auflage der Genehmigung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Auflagen zur Reinigung oder Leerung die Sondernutzungserlaubungen entzogen werden können. Informationen zu Standorten und Entsorgungsregeln sind online sowie über die Service-Hotline des ASH verfügbar.
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- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.2Gefährdung im Straßenverkehr und Lärmbelästigung in HerringenZur Vorlage · AF-32/26 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen der Anfrage AF-32/26 an Bezirksbürgermeisterin Petra Nattke Fragen zur Verkehrssicherheit und Lärmbelästigung im Stadtbezirk Herringen gestellt. Die von den Fraktionsvorsitzenden Peter Scholz und Rolf Schmersträter eingereichte Vorlage befasst sich mit Maßnahmen gegen die sogenannte „Autoposer-Szene“.
Die Fraktion erkundigt sich nach dem Einsatz von Lärmblitzern sowie der Existenz spezieller Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von Motorenlärm in Hamm. Zudem wird nach der Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei sowie nach technischen Kontrollen illegaler Tuning-Teile gefragt. Weiterhin werden Informationen über die Häufigkeit von Geschwindigkeitsmessungen in den betroffenen Gebieten und die Anzahl der Verstöße der vergangenen sechs Monate angefordert.
Als Hintergrund werden Lärmbelästigungen und Gefährdungen im Straßenverkehr in Herringen angeführt, insbesondere durch laute Auspuffanlagen und das Überfahren von Ampeln während der Abend- und Nachtstunden. Als betroffene Bereiche nennt die Anfrage unter anderem die Dortmunder Straße sowie die Straßen Zum Torksfeld, Fangstraße, Spenglerstraße, Küferstraße und Schmiedestraße.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.2.1Gefährdung im Straßenverkehr und Lärmbelästigung in HerringenZur Vorlage · AF-32/26-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat Informationen zur Verkehrssicherheit und Lärmbelästigung durch die sogenannte „Autoposer-Szene“ im Stadtbezirk Herringen angefordert. In einer Stellungnahme der Verwaltung wurde dargelegt, welche Maßnahmen gegen die Gruppe der Tuner, Poser, Raser und Dater (TPRD) ergriffen werden.
Das Polizeipräsidium Hamm führt im betroffenen Gebiet verstärkt zivile Kontrollen sowie Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten durch. Die bekannten Treffpunkte der Szene werden regelmäßig bestreift, wobei die Präsenz des Wachdienstes erhöht wurde. Da in Nordrhein-Westfalen aktuell keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Lärmblitzern besteht, setzt die Polizei bei begründetem Verdacht auf Schallpegelmessgeräte im Rahmen von Einzelkontrollen ein.
Für intensive Kontrollaktionen ist der Verkehrsdienst zuständig; temporäre Ermittlungsgruppen werden lediglich bei besonderen Ereignissen eingesetzt. Bei größeren Aktionen oder der Begleitung von Veranstaltungen findet eine Kooperation mit dem Kommunalen Ordnungsdienst statt. Zudem werden technische Kontrollen auf illegale Fahrzeugveränderungen durch geschultes Personal durchgeführt. Eine statistische Auswertung der Kontrollzahlen und Verstöße spezifisch für die Stadtbezirke wird nicht vorgenommen.
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- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.3Veranstaltung „Tag der Nachbarschaft“Zur Vorlage · AF-78/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat mit der Anfrage AF-78/26 Informationen zur Veranstaltung „Tag der Nachbarschaft“ angefordert, die am 29. Mai 2026 im Bauhof stattfand. Die Veranstaltung war ursprünglich im Lippepark geplant, wurde jedoch aufgrund eines Klima Camps in den Bauhof verlegt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wer der Veranstalter der überbezirklichen Veranstaltung war und wer die Planung koordiniert hat. Des Weiteren wird gefragt, wie die Kosten der Veranstaltung verteilt wurden und ob für das Jahr 2027 eine Wiederholung geplant ist oder es sich um ein einmaliges Ereignis handelte.
Nach Angaben der Fraktion findet im Jahr 2026 kein Stadtbezirksfest in Herringen statt, weshalb der „Tag der Nachbarschaft“ als neues, überbezirkliches Format angeboten wurde. Da auf den Veranstaltungsplakaten überwiegend städtische und andere öffentliche Träger als Beteiligte aufgeführt waren, die Bezirksvertretung jedoch nach Kenntnis der Fraktion nicht in die Planung einbezogen war, sucht die Anfrage nach Klärung bezüglich der Verantwortlichkeiten für die Organisation, Planung und Finanzierung des Formats.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 9.Verschiedenes