Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024
- 3.Beschlüsse
- 4.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1649/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters an der Kamener Straße von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Durch diese Maßnahme soll die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Pelkum-Wiescherhöfen langfristig gesichert und der Einzelhandelsstandort gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung sieht neben der Vergrößerung der Fläche auch eine Anpassung der überbaubaren Flächen sowie die Berücksichtigung aktueller baulicher Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur energetischen Nutzung und die Einhaltung der städtischen Klimastandards, wie etwa die Begrünung von Dachflächen. Zudem ist die Einleitung von Regenwasser in eine bestehende Mulde zur Rückhaltung vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu beschließen. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung Pelkum, die unter anderem Flurstücke an der Kamener Straße einschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Landesstraße L 667n: Stellungnahme der Stadt Hamm gem. §§ 38 ff. Straßen- und Wegegesetz NRWZur Vorlage · BV-1656/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der Landesstraße L 667n eine Stellungnahme abgegeben. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage BV-1656/2024 erklärt die Verwaltung ihre grundsätzliche Zustimmung zum vorgelegten Straßenentwurf. Das Vorhaben sieht die L 667n als Zubringer zur neuen Anschlussstelle „Im Sutenkamp“ der A 445 sowie als südliche Umgehung der Ortslagen Freiske und Rhynern vor. Ein Teil des Projekts umfasst den Rückbau der Unnaer Straße, die künftig als Wirtschafts-, Rad- und Gehweg genutzt werden soll.
Die Verwaltung hat im Zuge der Stellungnahme verschiedene Anregungen für die weitere Ausführungsplanung formuliert. Zur Sicherstellung des Fuß- und Radverkehrs fordert die Stadt die Herstellung zusätzlicher Querungshilfen und Wegeanschlüsse, insbesondere an Schnittpunkten mit wichtigen Radrouten. Für den öffentlichen Personennahverkehr wird die Notwendigkeit betont, die Anbindung der Ortslage Freiske durch entsprechende Haltestellen zu gewährleisten. Im Bereich der Verkehrssicherheit wird eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h empfohlen. Zudem regt die Stadt die Anlage einer Baumallee entlang des Verlaufs sowie den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt an, um den Schutz der Anwohner zu unterstützen. Auch die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Wegeverbindungen und die Entwässerungssituation aufgrund der Hanglage sind Bestandteile der fachlichen Hinweise.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1658/2024 wird der Abschluss des Beteiligungsverfahrens zum Masterplan Mobilität 2024 sowie dessen Verabschiedung vorbereitet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der verschiedene Formate wie Online-Befragungen und öffentliche Auslegungen umfasste, gingen insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Die Ergebnisse zeigen eine hohe Zustimmung zur Förderung des Umweltverbunds, insbesondere für den Ausbau von Rad- und Fußverkehr sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Bei Maßnahmen, welche die Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs betreffen, liegt die Akzeptanz laut der Auswertung niedriger.
Der Masterplan umfasst konkrete Handlungsschwerpunkte. Dazu gehören die Schaffung eines engmaschigen Radwegenetzes, die Modernisierung von Haltestellen und die Anbindung weiterer Stadtbezirke an das Metrobus-Netz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zur Steigerung der Sicherheit und Begrünung. Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise in separaten Planungsverfahren erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden, welches den Fortschritt sowie Veränderungen bei der Verkehrsmittelwahl erfasst.
Mit dem Beschluss sind keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden; für die spätere Umsetzung sollen Fördermittel beantragt und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Masterplan dient als Grundlage zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Hamm, wonach bis 2035 eine Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 Prozent angestrebt wird. Eine Fortschreibung des Plans ist spätestens für das Jahr 2035 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Lärmaktionsplan 2024 wird als Rahmenplan für die Lärmminderung in der Stadt Hamm vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz, das sogenannte Fensterprogramm, für die kommenden fünf Jahre. Zudem soll das Programm zur lärmarmen Optimierung von Straßen, etwa durch den Einsatz von lärmminderndem Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der technischen Voraussetzungen und der gesicherten Finanzierung weitergeführt werden.
Die Planung basiert auf dem neuen EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS, welches die Vergleichbarkeit von Lärmkarten auf europäischer Ebene ermöglichen soll. Durch diese neue Methodik und die angepasste Einteilung der Schallpegelklassen sind die Ergebnisse der vierten Stufe nicht direkt mit den vorangegangenen Planungsstufen vergleichbar. Während das gesamte Straßennetz der Stadt untersucht wird, liegt die Zuständigkeit für die Eisenbahnstrecken beim Eisenbahnbundesamt.
Die Verwaltung nimmt die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie bestehende Maßnahmenprogramme zur Kenntnis. Für das Jahr 2025 sind städtische Ausgaben in Höhe von 5.151 Euro vorgesehen. Die Aktualisierung der Lärmaktionspläne erfolgt grundsätzlich in einem fünfjährigen Rhythmus, wobei die Fristen für die vierte Stufe aufgrund der Corona-Pandemie einmalig angepasst wurden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Umgestaltung Pelkumer Platz – Teilbereich Spielplatz "Am Pelkumer Bach"Zur Vorlage · BV-1677/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1677/2024 sieht die Umgestaltung des Teilbereichs Spielplatz „Am Pelkumer Bach“ auf dem Pelkumer Platz vor. Die Maßnahme ist Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum-Wiescherhöfen und zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität sowie das Spielangebot im Stadtteil zu erweitern. In die Planung wurden Anregungen aus einer Kinder- und Bürgerbeteiligung einbezogen.
Das Gestaltungskonzept folgt dem Thema „Blumengarten“. Zu den geplanten Elementen gehören eine Spielkombination in Form einer Gießkanne, ein Wasser- und Sandspielbereich mit Sandsteinelementen sowie ein unterfahrbarer Matschtisch, der barrierefrei zugänglich ist. Ergänzt wird das Angebot durch Schaukelkombinationen, Balancierbalken und Sitzgelegenheiten. Ein Sonnensegel soll als Hitzeschutz dienen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Klimaanpassung. Über die Hälfte der derzeitigen Asphaltflächen soll entsiegelt und in Rasen- sowie Pflanzflächen umgewandelt werden. Durch Neupflanzungen von Bäumen sollen Schatten sowie eine bessere Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglicht werden. Zudem wird ein südwestlicher Zugang zurückgebaut, um Verkehrsbegegnungen im Bereich der Parkplatzzufahrt zu reduzieren.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 303.100 Euro. Für die Umsetzung wurden Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm NRW 2025 in Höhe von 242.480 Euro beantragt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 60.620 Euro beläuft. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.2. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm wird um einen Beschluss zur Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Die Vorlage sieht vor, den Bau des Standorts unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und des Bebauungsplanbeschlusses zu autorisieren. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) soll mit der weiteren Konkretisierung der Planung, der Beantragung erforderlicher Genehmigungen sowie der baulichen Umsetzung und dem späteren Betrieb beauftragt werden.
Die Investitionskosten werden auf 4,5 Millionen Euro geschätzt und sollen vollständig über die Abfallgebühren aus dem Wirtschaftsplan des ASH gedeckt werden.
Der neue Wertstoffhof ist für die Annahme verschiedener Abfallfraktionen von Privatpersonen vorgesehen, darunter Elektroschrott, Sperrmüll, Altholz sowie Grünabfälle. Gewerbliche Anlieferungen sind nicht Teil des Konzepts. Die Planung sieht vor, den Betrieb klimaneutral zu gestalten, unter anderem durch Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen, die Nutzung von Wärmepumpen und die Integration elektrischer Fahrzeuge im Fuhrpark. Die Anlage umfasst einen überdachten Annahmebereich, verschiedene Sammelstellen sowie ein zweigeschossiges Betriebsgebäude, das auch als Schulungsraum für die Umweltbildung dienen kann. Eine Annahme von Hausmüll oder gefährlichen Abfällen ist am Standort nicht vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.KRiS-Förderprogramm für den Gestaltungsraum Hammer-NordenZur Vorlage · BV-1697/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept für den Gestaltungsraum im Hammer-Norden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung den entsprechenden Gestaltungsraum beim Fördergeber anmeldet und anschließend die Fördermittel beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Klimafolgenanpassung im Stadtteil zu fördern, indem Retentionsflächen geschaffen, versiegelte Flächen reduziert und die Verdunstungsrate erhöht werden.
Das Projekt basiert auf Analysen, die im Hammer-Norden Bereiche mit einer Verschlechterung der thermischen Situation sowie der Hochwassergefahr durch Starkregen identifiziert haben. Ursächlich hierfür sind versiegelte Siedlungsbereiche und ein Mangel an Grünflächen in diesen Gebieten. Durch die Abkopplung von befestigten Flächen vom Mischwasserkanal soll die Belastung der Kanalisation verringert werden. Die Umsetzung des Konzepts umfasst die Integration von blau-grüner Infrastruktur, um den Überflutungsschutz zu verbessern. Für kommunale Maßnahmen im Rahmen dieses Programms ist eine Förderquote von 100 Prozent vorgesehen, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1714/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neudefinition des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Verkleinerung des ursprünglichen Planungsgebiets vor. Dies begründet sich durch Anpassungen im Planungskonzept, die zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme führen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis genommen und die Veröffentlichung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschlossen werden.
Das rund 3,26 Hektar große Gebiet im Stadtteil Braam-Ostwennemar soll die Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ bilden, welches Teil der Internationalen Gartenausstellung 2027 ist. Die Planung umfasst die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen sowie die Sicherung einer Verkehrsfläche für die zukünftige Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“. Im Zuge der Überarbeitung wurde von der ursprünglichen Planung einer größeren Stellplatzanlage abgesehen, da eine solche Konflikte mit dem Artenschutz und der verkehrlichen Anbindung mit sich bringen könnte. Die vorliegende Planung berücksichtigt zudem Ergebnisse aus artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie Umweltprüfungen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.Verschiedenes