Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024
- 3.Beschlüsse
- 4.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1649/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters an der Kamener Straße von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Durch diese Maßnahme soll die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Pelkum-Wiescherhöfen langfristig gesichert und der Einzelhandelsstandort gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung sieht neben der Vergrößerung der Fläche auch eine Anpassung der überbaubaren Flächen sowie die Berücksichtigung aktueller baulicher Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur energetischen Nutzung und die Einhaltung der städtischen Klimastandards, wie etwa die Begrünung von Dachflächen. Zudem ist die Einleitung von Regenwasser in eine bestehende Mulde zur Rückhaltung vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu beschließen. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung Pelkum, die unter anderem Flurstücke an der Kamener Straße einschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Landesstraße L 667n: Stellungnahme der Stadt Hamm gem. §§ 38 ff. Straßen- und Wegegesetz NRWZur Vorlage · BV-1656/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1656/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Landesstraße L 667n. Diese Straße ist als Zubringer zur A 445 sowie als südliche Umgehung der Ortslagen Freiske und Rhynern geplant. Der Entwurf wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erstellt, wobei der Abschluss des Verfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg für das Jahr 2025 angestrebt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht eine grundsätzliche Zustimmung zum Straßenentwurf vor. Dabei wird die Forderung gestellt, dass Hinweise und Anregungen im weiteren Planungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Stellungnahme liegen auf Anforderungen an den Lärmschutz, der Sicherung von Rad- und Fußwegverbindungen, der Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Gestaltung von Straßenbegleitgrün und Querungshilfen.
Zusätzlich behandelt die Vorlage die Planung der L 667 alt. Für den Bereich bis zum Hellweg wird aufgrund eines Verkehrsaufkommens von 3.200 Kfz pro Tag die Anwendung der Klassifizierung EKL3 angestrebt. Ein Geh- und Radweg soll zur Vermeidung von Straßenquerungen auf die Südseite verlegt werden. Ab dem Hellweg nach Osten ist eine Abstufung zur Gemeindestraße vorgesehen, wobei auf einen separaten Geh- und Radweg verzichtet werden kann, um Flächen für Entsiegelung und Beschattung durch Baumreihen zu nutzen. Die Planung umfasst zudem die Einplanung von Wendemöglichkeiten für dreiachsige Müllfahrzeuge sowie die Dimensionierung der Unterführung unter der A 2 im Bereich der A 445 Zufahrtsrampe.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1658/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens sowie der Beschlussfassung zum Masterplan Mobilität 2024 der Stadt Hamm. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2024 stattfand, gingen in der finalen Phase etwa 600 und im gesamten Prozess insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse des Verfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Masterplan Mobilität 2024 mit den darin enthaltenen Maßnahmenempfehlungen zu beschließen. Ziel des Plans ist die Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 % bis zum Jahr 2035.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise durch eigene Prozesse erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Umgestaltung von Ortsdurchfahrten, der Umbau von Kreuzungen, die Erweiterung von Tempo-30-Bereichen sowie die Anpassung der Parkraumbewirtschaftung. Zudem sind die Realisierung der Umgehungsstraßen B 63n und K 35n sowie Projekte im Wirtschaftsverkehr vorgesehen, darunter der Bau des MultiHub Westfalen, die Reaktivierung von Bahnanschlüssen und der Aufbau einer City-Logistik.
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen, jedoch sollen für die Umsetzung künftig Fördermittel und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Zeitplan sieht für die Jahre 2025 bis 2030 die Umsetzung erster Maßnahmenpakete vor. Im Jahr 2029 ist eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten sowie im Jahr 2030 ein erster Verkehrsbericht zur Evaluation der Ziele vorgesehen. Spätestens bis 2035 soll eine Fortschreibung oder Neuaufstellung des Masterplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1675/2024 des Umweltamtes behandelt den 4. Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Hamm, der auf dem EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS basiert. Der Plan umfasst die Untersuchung des gesamten Straßennetzes und nutzt neue Schallpegelklassen ab 70 dB(A). Vorgesehen ist die Verabschiedung des Plans als Rahmenplan sowie die Kenntnahme der Beteiligungsergebnisse und der Maßnahmenprogramme.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz für die nächsten fünf Jahre. Dieses Programm unterstützt Privatpersonen an Wohngebäuden an Hauptverkehrsstraßen mit hohen Lärmpegeln durch Zuschüsse für Schallschutzfenster der Klasse III und schallgedämmte Lüfter. Die Zuschüsse belaufen sich auf 100 € pro Glasfläche und 150 € pro Lüfter bei einem jährlichen Budget von 5.000 €. Zudem soll die Fortführung der lärmarmen Straßenoptimierung, etwa durch lärmmindernden Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der Finanzierung und Technik beschlossen werden. Bereits durchgeführte Deckensanierungen mit lärmminderndem Asphalt betreffen verschiedene Straßenabschnitte der Stadt.
Der Plan sieht zudem Maßnahmen zur Mobilitätssteuerung vor, darunter die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, die Förderung des Rad-, Fuß- und E-Verkehrs sowie die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten in Lärm-Hotspots. Weitere Themen sind Parkraummanagement und Leitsysteme für LKW. Für das Jahr 2025 ist ein städtischer Eigenanteil von 5.151,00 € vorgesehen. Die Beratungsfolge endet mit dem Beschluss durch den Rat am 10. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Umgestaltung Pelkumer Platz – Teilbereich Spielplatz "Am Pelkumer Bach"Zur Vorlage · BV-1677/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1677/2024 sieht die Umgestaltung des Teilbereichs Spielplatz „Am Pelkumer Bach“ auf dem Pelkumer Platz vor. Die Maßnahme ist Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum-Wiescherhöfen und zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität sowie das Spielangebot im Stadtteil zu erweitern. In die Planung wurden Anregungen aus einer Kinder- und Bürgerbeteiligung einbezogen.
Das Gestaltungskonzept folgt dem Thema „Blumengarten“. Zu den geplanten Elementen gehören eine Spielkombination in Form einer Gießkanne, ein Wasser- und Sandspielbereich mit Sandsteinelementen sowie ein unterfahrbarer Matschtisch, der barrierefrei zugänglich ist. Ergänzt wird das Angebot durch Schaukelkombinationen, Balancierbalken und Sitzgelegenheiten. Ein Sonnensegel soll als Hitzeschutz dienen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Klimaanpassung. Über die Hälfte der derzeitigen Asphaltflächen soll entsiegelt und in Rasen- sowie Pflanzflächen umgewandelt werden. Durch Neupflanzungen von Bäumen sollen Schatten sowie eine bessere Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglicht werden. Zudem wird ein südwestlicher Zugang zurückgebaut, um Verkehrsbegegnungen im Bereich der Parkplatzzufahrt zu reduzieren.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 303.100 Euro. Für die Umsetzung wurden Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm NRW 2025 in Höhe von 242.480 Euro beantragt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 60.620 Euro beläuft. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.2. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1686/2024 sieht die Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz in Hamm vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die bauliche Umsetzung sowie den anschließenden Betrieb beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der erforderliche Bebauungsplan beschlossen wurde. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm wird mit der Konkretisierung der Planungen und der Beantragung notwendiger Genehmigungen betraut. Das Brutto-Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 4,365 Millionen Euro, wobei ein Baubeschluss über eine Gesamtsumme von 4,5 Millionen Euro, inklusive eines Zuschlags von etwa 135.000 Euro, angestrebt wird. Die Finanzierung soll vollständig über die Abfallgebühren sowie über den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs erfolgen.
Die Planung sieht vor, den Wertstoffhof primär für Privatkunden mit Pauschalzahlung zu betreiben, während gewerbliche Anlieferungen weiterhin am bestehenden Recyclinghof stattfinden sollen. Der Betrieb ist auf CO2-Neutralität ausgelegt, unterstützt durch eine Photovoltaikanlage sowie elektrische Fahrzeuge. Die Anlage soll mit einer Umzäunung, einer Lärmschutzmauer und einer zweimeter hohen Eingrünung ausgestattet werden. Für den Betrieb ist eine Besetzung mit drei Mitarbeitenden und einem Fahrer vorgesehen, wobei ein Personalmehrbedarf sowie jährliche Kosten von 160.000 Euro für den Servicegrad entstehen. Nach der Fertigstellung im Jahr 2027 entstehen jährliche Mehrkosten im Gebührenhaushalt von etwa 425.648,50 Euro. Der Zeitplan sieht eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg bis Ende 2025 und einen Baubeginn Anfang 2026 vor.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.KRiS-Förderprogramm für den Gestaltungsraum Hammer-NordenZur Vorlage · BV-1697/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1697/2024 des Umweltamtes sieht die Ausweisung eines Gestaltungsraums im Hammer-Norden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll das erarbeitete KRiS-Konzept, den zugehörigen Gestaltungsraum sowie den Maßnahmenplan beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag, die Anmeldung beim Fördergeber vorzunehmen und die Beantragung von Fördermitteln einzuleiten. Das KRiS-Programm strebt im Regionalverband Ruhr bis zum Jahr 2030 die Abkopplung von 25 Prozent befestigter Flächen sowie eine Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte an. Für kommunale Maßnahmen ist eine Förderquote von 100 Prozent vorgesehen, während für private oder gewerbliche Vorhaben eine Quote von bis zu 90 Prozent gilt.
Die Grundlage für die Vorlage bildet eine Analyse zur Abkopplung von Siedlungsflächen vom Mischwasserkanal und zur Förderung der Verdunstung im Sozialraum Hamm-Norden. In einem Prozess unter Beteiligung von Fachämtern der Stadt Hamm, dem Lippeverband und der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurden spezifische Gebiete identifiziert. Dazu gehören unter anderem das Galilei-Gymnasium, das Stadtteilzentrum Norden, die Johannesschule, die Ludgerischule, der Rheinsberger Platz, der Nordenstiftsweg, das Berufsausbildungs-Zentrum Bau sowie Gebäude der HGB, Bushaltestellen und Trafohäuschen. Die schrittweise Umsetzung dieser Gebiete ist bis 2033 geplant. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den Bezirksvertretungen Hamm-Heessen und Hamm-Bockum-Hövel sowie in den zuständigen Ausschüssen und dem Hauptausschuss, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1714/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1714/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark. Gegenstand der Vorlage ist die Neudefinition des Geltungsbereichs in der Gemarkung Braam-Oswennemar auf eine Fläche von etwa 32.640 m². Dies entspricht einer Verkleinerung gegenüber der ursprünglichen Planung von 7,9 ha. Der Planungsanlass ist das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ für die IGA 2027 sowie die östliche Erweiterung des Parks.
Der Bebauungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage, um die Erweiterungsfläche in den bestehenden Park zu integrieren und den Betriebshof des Maximilianparks auf eine Fläche südlich eines Gewerbebetriebes zu verlagern. Die Planung legt öffentliche Grünflächen, Verkehrsflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft fest. Zudem werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie Maßnahmen zum Naturschutz und zur klimawandelgerechten Gestaltung gesichert.
Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse gemäß den Baugesetzbuch-Vorgaben. Da bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung im August 2023 stattgefunden hat, wird auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung vom 11. Oktober 2024 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für einen Monat veröffentlicht werden. Der Beratungsablauf sieht Vorberatungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Klima, Umwelt und Naturschutz vor, bevor der Rat im Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.Verschiedenes