Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Kommunale Wärmeplanung
- 2.21. Änderung des Regionalplanes zur Festlegung von Windenergiebereichen – Aktueller Sachstand
- 3.Beschlüsse
- 3.1Ausbauplan S 08/24 Bushaltestelle Rathaus/Bürgeramt - Caldenhofer Weg K1Zur Vorlage · BV-1642/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle „Rathaus/Bürgeramt“ am Caldenhofer Weg vor. Der Ausbauplan S 08/24 soll, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung, beschlossen werden. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 148.750 Euro. Dabei werden 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen, während die verbleibenden Kosten von den Stadtwerken übernommen werden. Ein städtischer Eigenanteil ist für das Vorhaben nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Maßnahme sollen zwei Bussteige barrierefrei ausgebaut werden. An der nördlichen Haltestelle wird ein Buskapbordstein mit 18 cm Auftritt installiert, um die Oberflächenentwässerung zu optimieren. Im Bereich der südlichen Haltestelle wird die Busbucht verengt, um ein gerades Heranfahren der Fahrzeuge zu ermöglichen, wobei eine Restfahrbahnbreite von mindestens sechs Metern für den restlichen Verkehr erhalten bleibt. Zur Unterstützung sehbehinderter Menschen werden Bodenindikatoren und taktile Leitstreifen eingesetzt, die den Weg von der südlichen Haltestelle zu den Eingängen des Bürgeramts leiten. Zudem sind die Erneuerung des Pflasterbelags vor dem Bürgeramt, die Anpassung der Fahrradständer sowie eine Vergrößerung des Baumbeets für die Linde geplant.
Die technische Ausgestaltung berücksichtigt die Anforderungen an die Barrierefreiheit, unter anderem durch die Verwendung von speziellen Bordsteinen und befestigten Bodenbelägen. Während der öffentlichen Auslegungsfrist vom 19. August bis zum 2. September 2024 gingen keine Einwendungen gegen den Plan ein.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.2Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute Bockum-HövelZur Vorlage · BV-1648/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1648/2024 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem Ausbau der Hauptroute Bockum-Hövel als Teil des Projekts „fahrradfreundliches Hamm“. Ziel der Initiative ist die sukzessive Erweiterung der elf Hauptrouten der Stadt, wobei die Überplanung aller Routen bis zum Jahr 2025 und der bauliche Ausbau bis spätestens 2030 erfolgen soll. Die Route verbindet die Fahrrad-Promenade über die Münsterstraße, die Lippeauen und die Römerstraße mit dem Ortsteil Bockum und umfasst die Erschließung von Wohngebieten sowie Schulen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zum Ausbau der Route zur Kenntnis zu nehmen, bei Bedarf Einzelausbaupläne vorzulegen und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Planung unterscheidet zwischen verschiedenen Zeiträumen. Sofortmaßnahmen umfassen unter anderem Markierungen und Rotmarkierungen von Radfahrerfurten sowie Verbesserungen der Wegweisung. Mittelfristig sind die Überplanung von Knotenpunkten, Querungen und Engstellen sowie bauliche Veränderungen vorgesehen. Dazu gehören der Umbau des Kreisverkehrs Hohenhöveler Straße, der Ausbau der Hammer Straße sowie die Neuaufteilung der Fahrbahnquerschnitte am Bockumer Weg und der Römerstraße. Weitere geplante Maßnahmen sind die Verbreiterung des Arthur-Schauerte-Wegs, die Installation von Radverkehrsdetektion an Lichtsignalanlagen sowie der Neubau einer Geh- und Radwegebrücke über die Hafenstraße, den Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe. Die entsprechenden Ausbaupläne werden für die Landesförderung angemeldet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.3Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Landesstraße L 667n: Stellungnahme der Stadt Hamm gem. §§ 38 ff. Straßen- und Wegegesetz NRWZur Vorlage · BV-1656/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1656/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Landesstraße L 667n. Diese Straße ist als Zubringer zur A 445 sowie als südliche Umgehung der Ortslagen Freiske und Rhynern geplant. Der Entwurf wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erstellt, wobei der Abschluss des Verfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg für das Jahr 2025 angestrebt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht eine grundsätzliche Zustimmung zum Straßenentwurf vor. Dabei wird die Forderung gestellt, dass Hinweise und Anregungen im weiteren Planungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Stellungnahme liegen auf Anforderungen an den Lärmschutz, der Sicherung von Rad- und Fußwegverbindungen, der Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Gestaltung von Straßenbegleitgrün und Querungshilfen.
Zusätzlich behandelt die Vorlage die Planung der L 667 alt. Für den Bereich bis zum Hellweg wird aufgrund eines Verkehrsaufkommens von 3.200 Kfz pro Tag die Anwendung der Klassifizierung EKL3 angestrebt. Ein Geh- und Radweg soll zur Vermeidung von Straßenquerungen auf die Südseite verlegt werden. Ab dem Hellweg nach Osten ist eine Abstufung zur Gemeindestraße vorgesehen, wobei auf einen separaten Geh- und Radweg verzichtet werden kann, um Flächen für Entsiegelung und Beschattung durch Baumreihen zu nutzen. Die Planung umfasst zudem die Einplanung von Wendemöglichkeiten für dreiachsige Müllfahrzeuge sowie die Dimensionierung der Unterführung unter der A 2 im Bereich der A 445 Zufahrtsrampe.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.4Elisabeth-Lüders-Berufskolleg, Erneuerung der Aufzugsanlage, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1667/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berät über die Erneuerung der Aufzugsanlage am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg. Mit der Beschlussvorlage BV-1667/2024 wird beantragt, die Durchführung der Maßnahme durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planer zu beauftragen.
Die bestehende Anlage aus dem Jahr 1970 ist zunehmend störanfällig und die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich schwierig. Eine technische Prüfung hat ergeben, dass eine Instandsetzung der Altanlage wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Zudem kann das Kellergeschoss mit dem aktuellen Aufzug nicht angefahren werden. Die geplante Neuanlage soll barrierefrei ausgeführt und giebelseitig am Hauptgebäude montiert werden, um die Erreichbarkeit von Fachräumen und der Verwaltung zu gewährleisten. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Fundamentarbeiten, die Errichtung einer Schachtwand sowie die Herstellung von Türöffnungen in der Außenwand.
Der Planungsbeginn ist für Anfang 2025 vorgesehen, während die bauliche Umsetzung in den Sommerferien 2025 und in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen soll. Die Kosten für die Erneuerung werden auf 360.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel im Jahr 2025 bereitstehen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.5Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1671/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität befasst sich mit der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in Hamm. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1671/2024 sieht ein Gesamtvolumen von 475.000 Euro vor, wobei die Finanzierung aus Rückstellungen erfolgt. Im Falle einer Annahme wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen.
Die geplanten Maßnahmen betreffen verschiedene Standorte in den Bezirken Hamm-Mitte und Hamm-Pelkum. In Hamm-Mitte ist die Erneuerung der Warmwasserbereitung in der Dreifach-Sporthalle des Friedrich-List-Berufskollegs und des Eduard-Spranger-Berufskollegs vorgesehen, um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen und den Stand der Technik zu erreichen. Hierfür sind 250.000 Euro veranschlagt. Zudem ist im Hauptgebäude des Gymnasiums Hammonense eine Teilerneuerung der Trinkwasser- sowie der Entwässerungsleitungen geplant, um die Einhaltung der Trinkwasserverordnung zu gewährleisten; die Kosten belaufen sich auf 100.000 Euro. Im Bezirk Hamm-Pelkum umfasst das Vorhaben die Erneuerung der zentralen Warmwasserbereitung in der Dreifach-Sporthalle der Alfred-Delp-Schule II durch den Einsatz von Frischwasserstationen, wofür 125.000 Euro vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 3.6Asphaltieren des vorhandenen Parkweges parallel zur Ahse von Gradierwerk bis Adenauerallee und Aufstellen von FahrradbügelnZur Vorlage · BV-1672/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1672/2024 die Asphaltierung eines bestehenden Parkweges sowie die Aufstellung von Fahrradbügeln beantragt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt parallel zur Achse vom Gradierwerk bis zur Adenauerallee. Dabei soll ein etwa 310 Meter langer, wassergebundener Weg mit einer Breite von drei Metern asphaltiert werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Unterbrechung des Wegebelages zu schließen und die Anbindung an die Radhauptroute Uentrop wetterunabhängig auszubauen.
Zusätzlich sieht die Planung die Installation von Fahrradbügeln an zwei Standorten in Höhe des Gradierwerks vor. An jedem dieser Standorte sollen jeweils vier Bügel zur Doppelnutzung aufgestellt werden, wobei die genaue Platzierung von unterirdischen Leitungen und Baumwurzeln abhängt. Die Standorte werden in wassergebundener Bauweise mit einer Einfassung aus Großpflaster angelegt.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 85.000 Euro, wobei 75.000 Euro für den Straßenbau und 10.000 Euro für die Fahrradbügel veranschlagt sind. Die Finanzierung ist für den Zeitraum 2025/2026 vorgesehen. Durch die Aufwertung des Geh- und Radweges soll der Radverkehr gefördert und die Umweltbelastung durch motorisierten Verkehr reduziert werden. Eine Beitragspflicht für Anlieger entsteht durch diese Maßnahme nicht.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.7Weiterentwicklung des regionalen Fahrradverleihsystems MetropolradRuhrZur Vorlage · BV-1673/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Fortführung und den Ausbau des regionalen Fahrradverleihsystems MetropolradRuhr. Im Rahmen einer geplanten Ausschreibung durch den Regionalverband Ruhr soll die Anzahl der verfügbaren Leihräder im Stadtgebiet von derzeit 50 auf 150 erhöht werden. Parallel dazu ist eine Erweiterung der Infrastruktur vorgesehen, wobei die Zahl der Stationen von sieben auf 36 Standorte steigen soll.
Zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage wird ein jährlicher finanzieller Beitrag in Höhe von 45.000 Euro vorgeschlagen. Die Kosten sollen ab dem Herbst 2025 aus dem Budget des Stadtplanungsamtes finanziert werden, wobei die Mittel für die Folgejahre in die Haushaltsplanung ab 2026 einzukalkulieren sind.
Der Beschlussvorschlag sieht die Unterstützung der Erweiterung sowie die Mitwirkung der Verwaltung am anstehenden Ausschreibungsverfahren vor. Zudem soll eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Regionalverband Ruhr abgeschlossen werden. Das Vergabeverfahren soll zu Beginn des Jahres 2025 veröffentlicht werden, mit dem Ziel einer Beauftragung im Sommer 2025. Ein nahtloser Übergang des Systems zum 1. September 2025 wird angestrebt. Die Verwaltung wird über den weiteren Prozess informieren und bei Bedarf zusätzliche Beschlüsse einholen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.8Ahse-Deiche - Standsicherheitsuntersuchsuchung und Errichtung einer provisorischen PumpstationZur Vorlage · BV-1706/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1706/2024 die Errichtung einer provisorischen Pumpstation sowie eine Standsicherheitsuntersuchung der Ahse-Deiche beantragt. Die Umsetzung soll unter Vorbehalt gesicherter Finanzierung erfolgen und durch die Beauftragung von Ingenieurbüros realisiert werden.
Hintergrund der Maßnahmen ist die Anordnung der zuständigen Unteren Wasserbehörde nach dem Hochwasserereignis im Dezember 2023. Zwar bescheinigte ein erstes Gutachten dem Deichkörper eine gute Kernsubstanz, jedoch ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans erforderlich. Zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes soll am alten Hohefeldweg eine provisorische Pumpstation mit einem automatisierten Schieber errichtet werden. Dieser soll bei steigenden Pegelständen den Durchlass verschließen und die Entwässerung des Polders ermöglichen, um insbesondere in Nachtstunden und an Wochenenden eine schnelle Reaktion zu gewährleisten. Die Kosten für die Pumpstation werden auf etwa 230.000 Euro geschätzt, wobei die Ausgaben auf die Jahre 2025 und 2026 entfallen.
Zudem ist eine erneute Standsicherheitsprüfung der Deiche im Bereich vom Hohefeldweg bis zur Marker Allee vorgesehen. Da die letzte Untersuchung nach dem Stand von 2006 durchgeführt wurde, soll die Prüfung nun nach aktuellen Normen erfolgen. Die veranschlagten Kosten für diese Untersuchung belaufen sich auf circa 200.000 Euro, ebenfalls verteilt auf die Jahre 2025 und 2026.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.9Beschaffung mobiler Stadtmöbel Abweichung von den VergaberichtlinienZur Vorlage · BV-1722/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll die Beschaffung mobiler Stadtmöbel für die Stadterneuerungsgebiete Innenstadt sowie Pelkum-Wiescherhöfen beschließen. Die Vorlage sieht vor, Sitz- und Pflanzkombinationen zu erwerben, um Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Dabei wird gleichzeitig eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragung, um eine Verhandlungsvergabe mit dem Unternehmen CityDecks durchzuführen.
Die Begründung für die gezielte Auswahl des Anbieters liegt in der Kompatibilität mit bereits vorhandenen Modulen im Bereich Innenstadt. Die bisher genutzten Elemente des Herstellers haben sich in einer Versuchsphase bewährt und weisen einen modularen Aufbau auf, der eine flexible Kombination von Sitz- und Pflanzelementen ermöglicht. Laut der Sachdarstellung bieten andere Anbieter zwar ähnliche Produkte an, diese sind jedoch nicht mit dem bestehenden System kompatibel oder verfügen nicht über denselben modularen Charakter. Ein Wechsel des Herstellers würde laut Verwaltung zu einem erhöhten Aufwand bei der Instandhaltung und Pflege führen.
Die Finanzierung der Maßnahme ist durch verschiedene Fördermittel sowie städtische Eigenmittel gesichert. Für das Gebiet Innenstadt sind Kosten in Höhe von insgesamt 50.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Im Bereich Pelkum-Wiescherhöfen ist eine Ausgabe von 50.000 Euro im Jahr 2025 geplant, wobei hier ein Bundesförderprogramm die Kosten weitgehend abdeckt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Empfehlungen
- 4.1Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1633/2024 1. Ergänzung des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt Hamm vor. Der Rat soll den Plan sowie die Stellungnahmen der Schulkonferenzen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung beabsichtigt, Planungen für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule weiterzuführen, um den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen durch die G9-Umstellung abzufangen. Hierbei sollen Räume des Märkischen Gymnasiums ersetzt und eine eigene Lehrküche eingeplant werden. Am Beisenkamp-Gymnasium sollen Umnutzungen zur Schaffung einer Vierzügigkeit sowie Räume für neue Technologien realisiert werden.
Für die Realschulen ist eine Kapazitätserweiterung von 17 auf 18 Züge sowie die Prüfung von Maßnahmen zur Mehrklassenbildung vorgesehen. An der Realschule Bockum-Hövel sollen vier zusätzliche Räume geschaffen werden. Die Konrad-Adenauer-Realschule wird hinsichtlich einer Erweiterung um einen Zug und der Kapazität der Sporteinheiten geprüft. An der Arnold-Freymunth-Schule sowie an den Gesamtschulen Friedensschule und Sophie-Scholl-Gesamtschule soll die Verbesserung der Raumsituation durch multifunktionale Nutzung untersucht werden.
Die Klassenbildung orientiert sich an einer Bandbreite von 25 bis 29 Schülerinnen und Schülern, wobei ein Richtwert von 27 und ein Höchstwert von 29 gilt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie die Maßnahmenplanung je nach Schülerentwicklung fortzuführen. Die abschließende Beratung im Rat ist für den 10. Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.095 - Heessener Straße / Afyonring – 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.04.2011. 2. Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGBZur Vorlage · BV-1644/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1644/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. April 2011 für das Gebiet Heessener Straße / Afyonring in Heessen. Stattdessen soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauwendungplan zur Innenentwicklung aufgestellt werden. Das betroffene Areal umfasst etwa 2.321 Quadratmeter im Bereich der Flur 21 der Gemarkung Heessen.
Das Vorhaben sieht eine wohnbauliche Nutzung des südlichen Drittels der Fläche vor, wobei ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen soll. Im Gegensatz zur früheren Planung, die eine Mischnutzung inklusive einer Kfz-Werkstatt vorsah, liegt der Fokus nun auf dem Wohnen. Die nördlichen zwei Drittel des Grundstücks sollen als private Grünfläche erhalten bleiben. Damit wird das bestehende Gehölz dauerhaft gesichert und als Teil des „Grünen Ringes um Hamm“ in den städtischen Freiraum integriert.
Die Neuausrichtung der Planung ist auf einen Eigentümerwechsel zurückzuführen, da der neue Vorhabenträger eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung anstrebt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.3Ausbauplan S 10/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Grünstraße bis Werler StraßeZur Vorlage · BV-1646/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges südlich der RLG-Trasse vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Grünstraße und der Werler Straße und ist Teil des Radwege-Bauprogramms zur Optimierung der Hauptroute nach Rhynern. Geplant ist, die etwa 1,3 Kilometer lange Strecke zu verbreitern, neu zu asphaltieren und mit einer LED-Beleuchtung auszustatten.
Die Breite des Weges soll von derzeit 2,60 Metern auf 4,00 Meter erhöht werden. Im Bereich der Bahntrasse ist eine Einzäunung vorgesehen, die in Absprache mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH erfolgt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1.353.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Die Finanzierung soll durch eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 153.000 Euro sichergestellt werden.
An den Knotenpunkten Langewanneweg und Hellweg sind bauliche Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme müssen zehn Bäume unter der Baumschutzsatzung gefällt werden; die Untere Naturschutzbehörde hat hierfür Ersatzpflanzungen von insgesamt 25 Bäumen auferlegt. Der Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.4Ausbauplan S 11/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Werler Straße bis Rottwiese und Neuanlage der Straßenbeleuchtung RottwieseZur Vorlage · BV-1647/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage BV-16lar7/2024 den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs südlich der RLG-Trasse im Abschnitt zwischen der Werler Straße und der Rottwiese beantragt. Der Plan sieht vor, den bestehenden wassergebundenen Weg auf eine Breite von 3,50 Metern zu erweitern und zu asphaltieren. Zudem ist die Neuanlage einer LED-Straßenbeleuchtung für den Bereich der Rottwiese vorgesehen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 770.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von etwa 114.800 Euro, während Fördermittel in Höhe von rund 655.200 Euro erwartet werden. Im Rahmen der Maßnahme ist auch eine Einzäunung zur Abgrenzung der Bahntrasse in Abstimmung mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH geplant.
Um die ökologischen Auswirkungen zu minimieren, sind Maßnahmen zum Artenschutz vorgesehen, darunter ein Amphibienleitsystem sowie die Pflanzung von 19 Bäumen als Ausgleichsmaßnahme. Die Erweiterung des Weges soll zudem die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Der entsprechende Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.51. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1649/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters an der Kamener Straße von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Durch diese Maßnahme soll die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Pelkum-Wiescherhöfen langfristig gesichert und der Einzelhandelsstandort gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung sieht neben der Vergrößerung der Fläche auch eine Anpassung der überbaubaren Flächen sowie die Berücksichtigung aktueller baulicher Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur energetischen Nutzung und die Einhaltung der städtischen Klimastandards, wie etwa die Begrünung von Dachflächen. Zudem ist die Einleitung von Regenwasser in eine bestehende Mulde zur Rückhaltung vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu beschließen. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung Pelkum, die unter anderem Flurstücke an der Kamener Straße einschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.6Satzungsänderung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL):Zur Vorlage · BV-1651/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als ersten Schritt einer Neustrukturierung vor. Ziel der Reform ist es, die Entscheidungsstrukturen des Verbandes anzupassen und die Kreise sowie kreisfreien Städte direkter an den Prozessen zur Planung, Finanzierung und Organisation des Schienen-Nahverkehrs zu beteiligen. Künftig sollen die Kommunen ihre Vertreter direkt in die Verbandsversammlung entsenden, statt dies über die Altverbände wie den Zweckverband Regionaler Verkehr (ZRL) abzuwickeln.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst unter anderem die Einführung eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Diese soll als Tochtergesellschaft operative Aufgaben, wie etwa die Tarifgestaltung oder die Betriebsfinanzierung, eigenverantwortlich übernehmen, um die politische Ebene von der operativen Regie zu trennen. Weitere Anpassungen betreffen die Ermöglichung digitaler Sitzungen und die formelle Regelung von Fraktionsbildungen innerhalb der Verbandsversammlung.
Es wird beantragt, der Satzungsänderung zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien des ZRL und des NWL zu mandatieren. Zudem soll die Verwaltung Vertreter in Fachgremien entsenden, um die weitere Strukturreform vorzubereiten. Der Abschluss der Neustrukturierung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.7Bebauungsplan Nr. 01.166 - Am Maximare - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1655/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1655/2024 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.166 „Am Maximare“ in der Gemarkung Hamm beantragt. Das etwa 3.280 m² große Plangebiet im Sportzentrum Hamm-Ost soll als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Hotel“ ausgewiesen werden. Geplant ist die Errichtung eines viergeschossigen Winkelgebäudes mit rund 100 Hotelzimmern sowie einer Tiefgarage. Das Vorhaben soll die Nutzung des Schwimmbades Maximare und der angrenzenden Sportflächen funktionsergänzend unterstützen.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll über die Jürgen-Graef-Allee erfolgen, wobei der im Bebauungsplan Nr. 01.098 definierte Straßenkörper nicht Teil des Plangebietes ist. Im östlichen Randbereich des Gebiets wird nach der Konkretisierung des Bauvorhabens die genaue Grenze zwischen dem Projektgrundstück und dem angrenzenden Freiraum zur Festsetzung öffentlicher Grünflächen festgelegt. Eine zusätzliche Festsetzung erschließender Verkehrsflächen wird voraussichtlich nicht benötigt.
Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 abschließend entscheidet. Die Vorlage sieht zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, die als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden soll. Durch die Aufstellung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Das Vorhaben wird als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.8Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1658/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens sowie der Beschlussfassung zum Masterplan Mobilität 2024 der Stadt Hamm. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2024 stattfand, gingen in der finalen Phase etwa 600 und im gesamten Prozess insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse des Verfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Masterplan Mobilität 2024 mit den darin enthaltenen Maßnahmenempfehlungen zu beschließen. Ziel des Plans ist die Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 % bis zum Jahr 2035.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise durch eigene Prozesse erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Umgestaltung von Ortsdurchfahrten, der Umbau von Kreuzungen, die Erweiterung von Tempo-30-Bereichen sowie die Anpassung der Parkraumbewirtschaftung. Zudem sind die Realisierung der Umgehungsstraßen B 63n und K 35n sowie Projekte im Wirtschaftsverkehr vorgesehen, darunter der Bau des MultiHub Westfalen, die Reaktivierung von Bahnanschlüssen und der Aufbau einer City-Logistik.
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen, jedoch sollen für die Umsetzung künftig Fördermittel und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Zeitplan sieht für die Jahre 2025 bis 2030 die Umsetzung erster Maßnahmenpakete vor. Im Jahr 2029 ist eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten sowie im Jahr 2030 ein erster Verkehrsbericht zur Evaluation der Ziele vorgesehen. Spätestens bis 2035 soll eine Fortschreibung oder Neuaufstellung des Masterplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.9Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.165 - Nassauerstraße / Am alten Kino - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1662/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1662/2024 liegt der Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.165 für das Areal Nassauerstraße / Am alten Kino vor. Das Verfahren ist als beschleunigte Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB auf einer etwa 1.300 m² großen Fläche vorgesehen, auf der sich ehemals das Atrium-Kino und ein Hindutempel befanden. Das Projekt umfasst die Errichtung von bis zu 37 Wohneinheiten für Ein- und Zweipersonenhaushalte, eine Wohngruppe mit circa 10 Zimmern sowie gewerbliche Flächen.
Die bauliche Planung sieht ein Gebäude in U-Form mit einem Innenhof und einem Dachgarten vor. Die Baukörper sollen entlang der Nassauerstraße eine Höhe von vier Geschossen und an der nördlichen Grenze drei Geschosse erreichen, wobei ein Anbau an den Bestand geplant ist. Zur Förderung der Klimaanpassung ist ein hoher Grünanteil festzulegen. Im Innenhof soll auf Kfram-Stellplätze verzichtet werden; der Vorhabenträger wird hierzu in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein Mobilitätskonzept zur Kompensation des Stellplatznachweises erarbeiten. Zudem sollen die vom Rat beschlossenen Klima-Standards in das Projekt integriert werden.
Die Vorlage sieht neben dem Aufstellungsbeschluss auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vor. Der Beratungsprozess umfasst Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss, bevor der Rat im Dezember 2024 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.10Sophie-Scholl-Gesamtschule, Fassadensanierung Trakte V-SL, D und EZur Vorlage · BV-1663/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Sanierung der Fassaden an den Gebäudetrakten V-SL, D und E der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschließen. Die Beschlussvorlage des Immobilienmanagements sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme unter Einbeziehung externer Planer übernimmt. Grundlage für diesen Beschluss sind die Ergebnisse der bereits durchgeführten Objektplanung.
Die Sanierung umfasst den Rückbau der bestehenden Waschbeton- und Klinkerfassaden, da diese bautechnische Mängel aufweisen und Schadstoffe wie Asbest oder PCB enthalten. Im Zuge der Maßnahme sollen die Gebäude energetisch aufgewertet werden. Geplant ist der Einbau einer neuen Klinkerschale inklusive Dämmung sowie die Erneuerung der Fenster mit integriertem Sonnenschutz. Die Arbeiten umfassen zudem Dacharbeiten, den Austausch von Fenstern und Türen sowie Anpassungen an der Elektro- und Heizungstechnik in den betroffenen Trakten.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro. Die finanziellen Mittel sind für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen, wobei die größten Auszahlungen im Jahr 2025 und 2026 anfallen sollen. Der Baubeginn ist für April 2025 geplant, während die Fertigstellung bis Ende 2026 angestrebt wird. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.11Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1666/2024 sieht den Umbau und die Sanierung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 zur neuen Stadtteilbücherei vor. Das Projekt soll zur Realisierung an die Hamm.Invest GmbH übertragen werden. Hierfür sollen erforderliche Grundstücke der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert wird. Die städtischen Vertreter in den Gremien der Hamm.Invest GmbH sollen die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Die bauliche Planung umfasst unter anderem ein Krüppelwalmdach, eine stützenfreie Etagenplanung sowie eine Wandheizung. Zur Erfüllung der Brandschutzauflagen wird ein zweiter Rettungsweg durch eine neue Treppe realisiert. Ein barrierefreies Konzept wird im Rahmen der Baugenehmigung erstellt. Für den Garten ist die Installation einer Wärmepumpe vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 2.812.000 Euro, verteilt auf die Kostengruppen 200 bis 700. Die Finanzierung erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH mittels Darlehen, welches durch ein Mietmodell mit der Stadt refinanziert wird. Ab 2026 fallen jährliche Mietaufwendungen von etwa 130.000 Euro an. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden auf rund 20.300 Euro geschätzt, während für die Instandhaltung jährlich etwa 34.000 Euro eingeplant sind. Für die Jahre 2025 und 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 57.300 Euro beziehungsweise 97.975 Euro vorgesehen. Der Beratungsprozess durch die zuständigen Ausschüsse und die Bezirksvertretung ist bis zum Ratssitzungstermin am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.12Denkmalbereich Nr. 3 - Ostenallee - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1668/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1668/2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Ostenallee beantragt. Das geplante Gebiet umfasst etwa 29.710 Quadratmeter in der Gemarkung Hamm und beinhaltet verschiedene Flurstücke der Fluren 22 und 14. Ziel ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Ensembles, das die Grundstücke Ostenallee 50a bis 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünflächen umfasst.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die größtenteils zwischen 1922 und 1925 errichtet wurden. Neben den Wohngebäuden sind auch die gepflasterte Anliegerstraße mit Basaltsteinen sowie die straßenbegleitende Grünanlage Teil des geplanten Schutzbereichs. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Osten durch das Ahseufer und im Westen durch die Josef-Schlichter-Allee.
Die Begründung für die Unterschutzstellung verweist auf die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs als Zeugnis der Stadtentwicklung Hamms zu einem Kurort im frühen 20. Jahrhundert. Die Satzung soll das zusammenhängende Gebäudeensemble und die dazugehörigen Freiflächen erhalten. Der vorgeschlagene Beschluss wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, beraten, bevor der Rat der Stadt Hamm über die Aufstellung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.13Stellplatzsatzung der Stadt Hamm: 1. FortschreibungZur Vorlage · BV-1670/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage BV-1670/2024 die erste Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, die Anforderungen an den Nachweis von PKW-Stellplätzen bei Bauvorhaben anzupassen und dabei die Mobilitätsentwicklung sowie ein flächensparendes Bauen zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Erleichterung von Nutzungsänderungen an Gebäuden. Künftig soll lediglich der eventuelle Mehrbedarf an Stellplätzen gegenüber der vorherigen Nutzung nachgewiesen oder durch Ablösebeträge ausgeglichen werden müssen. Zudem werden die Abschläge für Bauvorhaben in Gebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erhöht, insbesondere im Korridor der geplanten MetroBuslinien sowie im Umfeld des Haltepunkts Westtünnen. Ergänzend dazu können zusätzliche Reduzierungen der Stellplatzverpflichtung durch konkrete Mobilitätskonzepte, etwa durch die Einbindung von Car-Sharing oder E-Scooter-Angeboten, erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Anpassung im Stadtzentrum. Die maximale Ablösesumme für nicht realisierte Stellplätze soll in der Innenstadt von bisher 6.000 Euro auf 3.000 Euro pro Stellplatz begrenzt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine sprachliche Klarstellung der Regelungsinhalte vor, um die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Begriffe innerhalb der Satzung zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.14Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1675/2024 des Umweltamtes behandelt den 4. Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Hamm, der auf dem EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS basiert. Der Plan umfasst die Untersuchung des gesamten Straßennetzes und nutzt neue Schallpegelklassen ab 70 dB(A). Vorgesehen ist die Verabschiedung des Plans als Rahmenplan sowie die Kenntnahme der Beteiligungsergebnisse und der Maßnahmenprogramme.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz für die nächsten fünf Jahre. Dieses Programm unterstützt Privatpersonen an Wohngebäuden an Hauptverkehrsstraßen mit hohen Lärmpegeln durch Zuschüsse für Schallschutzfenster der Klasse III und schallgedämmte Lüfter. Die Zuschüsse belaufen sich auf 100 € pro Glasfläche und 150 € pro Lüfter bei einem jährlichen Budget von 5.000 €. Zudem soll die Fortführung der lärmarmen Straßenoptimierung, etwa durch lärmmindernden Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der Finanzierung und Technik beschlossen werden. Bereits durchgeführte Deckensanierungen mit lärmminderndem Asphalt betreffen verschiedene Straßenabschnitte der Stadt.
Der Plan sieht zudem Maßnahmen zur Mobilitätssteuerung vor, darunter die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, die Förderung des Rad-, Fuß- und E-Verkehrs sowie die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten in Lärm-Hotspots. Weitere Themen sind Parkraummanagement und Leitsysteme für LKW. Für das Jahr 2025 ist ein städtischer Eigenanteil von 5.151,00 € vorgesehen. Die Beratungsfolge endet mit dem Beschluss durch den Rat am 10. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.15Umgestaltung Pelkumer Platz – Teilbereich Spielplatz "Am Pelkumer Bach"Zur Vorlage · BV-1677/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1677/2024 sieht die Umgestaltung des Teilbereichs Spielplatz „Am Pelkumer Bach“ auf dem Pelkumer Platz vor. Die Maßnahme ist Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum-Wiescherhöfen und zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität sowie das Spielangebot im Stadtteil zu erweitern. In die Planung wurden Anregungen aus einer Kinder- und Bürgerbeteiligung einbezogen.
Das Gestaltungskonzept folgt dem Thema „Blumengarten“. Zu den geplanten Elementen gehören eine Spielkombination in Form einer Gießkanne, ein Wasser- und Sandspielbereich mit Sandsteinelementen sowie ein unterfahrbarer Matschtisch, der barrierefrei zugänglich ist. Ergänzt wird das Angebot durch Schaukelkombinationen, Balancierbalken und Sitzgelegenheiten. Ein Sonnensegel soll als Hitzeschutz dienen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Klimaanpassung. Über die Hälfte der derzeitigen Asphaltflächen soll entsiegelt und in Rasen- sowie Pflanzflächen umgewandelt werden. Durch Neupflanzungen von Bäumen sollen Schatten sowie eine bessere Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglicht werden. Zudem wird ein südwestlicher Zugang zurückgebaut, um Verkehrsbegegnungen im Bereich der Parkplatzzufahrt zu reduzieren.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 303.100 Euro. Für die Umsetzung wurden Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm NRW 2025 in Höhe von 242.480 Euro beantragt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 60.620 Euro beläuft. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.162. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1686/2024 sieht die Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz in Hamm vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die bauliche Umsetzung sowie den anschließenden Betrieb beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der erforderliche Bebauungsplan beschlossen wurde. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm wird mit der Konkretisierung der Planungen und der Beantragung notwendiger Genehmigungen betraut. Das Brutto-Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 4,365 Millionen Euro, wobei ein Baubeschluss über eine Gesamtsumme von 4,5 Millionen Euro, inklusive eines Zuschlags von etwa 135.000 Euro, angestrebt wird. Die Finanzierung soll vollständig über die Abfallgebühren sowie über den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs erfolgen.
Die Planung sieht vor, den Wertstoffhof primär für Privatkunden mit Pauschalzahlung zu betreiben, während gewerbliche Anlieferungen weiterhin am bestehenden Recyclinghof stattfinden sollen. Der Betrieb ist auf CO2-Neutralität ausgelegt, unterstützt durch eine Photovoltaikanlage sowie elektrische Fahrzeuge. Die Anlage soll mit einer Umzäunung, einer Lärmschutzmauer und einer zweimeter hohen Eingrünung ausgestattet werden. Für den Betrieb ist eine Besetzung mit drei Mitarbeitenden und einem Fahrer vorgesehen, wobei ein Personalmehrbedarf sowie jährliche Kosten von 160.000 Euro für den Servicegrad entstehen. Nach der Fertigstellung im Jahr 2027 entstehen jährliche Mehrkosten im Gebührenhaushalt von etwa 425.648,50 Euro. Der Zeitplan sieht eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg bis Ende 2025 und einen Baubeginn Anfang 2026 vor.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.17KRiS-Förderprogramm für den Gestaltungsraum Hammer-NordenZur Vorlage · BV-1697/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1697/2024 des Umweltamtes sieht die Ausweisung eines Gestaltungsraums im Hammer-Norden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll das erarbeitete KRiS-Konzept, den zugehörigen Gestaltungsraum sowie den Maßnahmenplan beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag, die Anmeldung beim Fördergeber vorzunehmen und die Beantragung von Fördermitteln einzuleiten. Das KRiS-Programm strebt im Regionalverband Ruhr bis zum Jahr 2030 die Abkopplung von 25 Prozent befestigter Flächen sowie eine Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte an. Für kommunale Maßnahmen ist eine Förderquote von 100 Prozent vorgesehen, während für private oder gewerbliche Vorhaben eine Quote von bis zu 90 Prozent gilt.
Die Grundlage für die Vorlage bildet eine Analyse zur Abkopplung von Siedlungsflächen vom Mischwasserkanal und zur Förderung der Verdunstung im Sozialraum Hamm-Norden. In einem Prozess unter Beteiligung von Fachämtern der Stadt Hamm, dem Lippeverband und der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurden spezifische Gebiete identifiziert. Dazu gehören unter anderem das Galilei-Gymnasium, das Stadtteilzentrum Norden, die Johannesschule, die Ludgerischule, der Rheinsberger Platz, der Nordenstiftsweg, das Berufsausbildungs-Zentrum Bau sowie Gebäude der HGB, Bushaltestellen und Trafohäuschen. Die schrittweise Umsetzung dieser Gebiete ist bis 2033 geplant. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den Bezirksvertretungen Hamm-Heessen und Hamm-Bockum-Hövel sowie in den zuständigen Ausschüssen und dem Hauptausschuss, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.18Rathaus, Sanierung Sitzungssaal 201Zur Vorlage · BV-1701/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Sanierung des Sitzungssaals 201 im Rathaus beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planungsleistungen umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ziel der Maßnahme ist es, den Raum an aktuelle Anforderungen anzupassen und eine multifunktionale Nutzung zu ermöglichen.
Die geplanten Arbeiten umfassen Sanierungen an Wänden, Böden und Decken sowie akustische Ertüchtigungen. Der derzeitige Zuschauerbereich soll künftig als Lager für Bestuhlung und Tische dienen, wofür eine räumliche Trennung vorgesehen ist. Dabei muss der zweite Rettungsweg über ein benachbartes Büro erhalten bleiben. Zudem sollen die technische Ausstattung und die Möblierung modernisiert werden. Im Zuge des Umbaus soll auch ein prägendes Wandbild durch die Nutzung einer neuen Projektionsfläche neu in Szene gesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 350.000 Euro geschätzt, wobei sich die Aufwendungen auf Baukonstruktion, technische Anlagen und Planungsleistungen verteilen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist für Anfang 2025 vorgesehen, sodass Planung und weitere Ausschreibungen bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollen. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant, wobei eine Dauer von etwa drei Monaten erwartet wird. Eventuelle Mehrkosten sollen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.19Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1714/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1714/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark. Gegenstand der Vorlage ist die Neudefinition des Geltungsbereichs in der Gemarkung Braam-Oswennemar auf eine Fläche von etwa 32.640 m². Dies entspricht einer Verkleinerung gegenüber der ursprünglichen Planung von 7,9 ha. Der Planungsanlass ist das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ für die IGA 2027 sowie die östliche Erweiterung des Parks.
Der Bebauungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage, um die Erweiterungsfläche in den bestehenden Park zu integrieren und den Betriebshof des Maximilianparks auf eine Fläche südlich eines Gewerbebetriebes zu verlagern. Die Planung legt öffentliche Grünflächen, Verkehrsflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft fest. Zudem werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie Maßnahmen zum Naturschutz und zur klimawandelgerechten Gestaltung gesichert.
Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse gemäß den Baugesetzbuch-Vorgaben. Da bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung im August 2023 stattgefunden hat, wird auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung vom 11. Oktober 2024 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für einen Monat veröffentlicht werden. Der Beratungsablauf sieht Vorberatungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Klima, Umwelt und Naturschutz vor, bevor der Rat im Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.20Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr zu G9 an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-GymnasiumZur Vorlage · BV-1715/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Stadt Hamm sieht bauliche Maßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-Gymnasium vor, die im Zusammenhang mit der Rückkehr zum G9-Profil stehen. An der Friedrich-Ebert-Realschule sollen verschiedene Bereiche im Bestand umgebaut werden, darunter ein Physikraum sowie ein Kunstraum, der in zwei Räume aufgeteilt werden soll. Zudem ist eine Erweiterung des Lehrerbereichs und die Umnutzung von Putzmittelräumen zu Besprechungsräumen geplant. Da durch die G9-Umstellung Räumlichkeiten im Märkischen-Gymnasium entfallen, sollen zudem Planungsleistungen für eine Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule ausgeschrieben werden. Die Kosten für diese Maßnahmen an der Realschule werden auf 820.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt.
Am Beisenkamp-Gymnasium sollen durch den Rückbau von Trennwänden und die Umnutzung bestehender Flächen vier zusätzliche Klassenräume entstehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Ende der Sommerferien 2026 vorgesehen, wobei die Kosten für das Gymnasium auf 620.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 geschätzt werden. Insgesamt belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf 1.440.000 Euro, wovon der städtische Eigenanteil 220.000 Euro beträgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.21Fassadensanierung der Musikschule HammZur Vorlage · BV-1725/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fassadensanierung der Musikschule Hamm ist Gegenstand einer Beschlussvorlage des Immobilienmanagements. Die geplante Maßnahme umfasst die Errichtung einer hinterlüfteten Putzfassade sowie die Verbesserung des Sonnenschutzes. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, wobei die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden soll.
Hintergrund der Sanierung ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund zur Mängelbeseitigung. Hieraus resultierten bereits Zahlungen in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro durch eine Versicherung. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 2,52 Millionen Euro. Während ein Teil der Kosten durch Versicherungsleistungen gedeckt wird, trägt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von circa 1,36 Millionen Euro. Dieser Anteil umfasst Maßnahmen, die nicht durch das Urteil abgedeckt sind, wie etwa die Erneuerung von Deckenuntersichten sowie Anpassungen im Bereich des Brandschutzes und des Taubenschutzes.
Der Zeitplan sieht einen Baubeginn Mitte Februar 2025 vor, wobei der Abschluss der Arbeiten für Mitte Dezember 2025 geplant ist. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen, wobei lärmintensive Tätigkeiten vorrangig vormittags durchgeführt werden sollen, um die Beeinträchtigungen zu begrenzen. Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 20
Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 2025 erfolgen, müssten die bereits erhaltenen Versicherungsleistungen zurückgezahlt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.22Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Bezirkliche Maßnahme in Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · BV-1735/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel soll über die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen entscheiden. Konkret ist eine Teilsanierung der Sanitärinstallationen an der Realschule Bockum-Hövel geplant. Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der Hauptleitungen im Kriechkeller sowie den möglichen Austausch abgängiger Entwässerungsleitungen. Grund für das Vorhaben ist der Zustand der weitgehend veralteten Installationen und die Notwendigkeit, nach vergangenen Rohrbrüchen die Einhaltung der Trinkwasserverordnung sowie einen sicheren Betrieb der Anlagentechnik zu gewährleisten.
Für die Umsetzung sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen, die aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 stammen. Dadurch wird das Haushaltsjahr 2025 nicht belastet. Die Durchführung der Arbeiten soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer erfolgen. Der Beschlussvorschlag ist abhängig von der Empfehlung der Ausschüsse für Schule und Ausbildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.23Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Bezirkliche Maßnahme in Hamm-HerringenZur Vorlage · BV-1736/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1736/2024 sieht die Verwendung von konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Bezirk Hamm-Herringen vor. Im Zentrum der Maßnahme steht die Erneuerung des Heizsystems in der Sporthalle der Anne-Frank-Schule. Da die vorhandene Umluftheizung nicht mehr funktionsfähig ist, soll ein flächenelastischer Sportboden mit integrierter Fußbodenheizung sowie ein Linoleumboden inklusive der erforderlichen Bodenabdichtung zur Bodenplatte installiert werden. Gleichzeitig ist die Demontage der alten Heizungsanlage vorgesehen.
Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 100.000 Euro und sind im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer beauftragt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hamm-Herringen erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Ausbildung und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.24Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2025 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-1739/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, das Deutschlandticket bis zum 31. Dezember 2025 fortzuführen, sofern die entsprechenden Fördermittel von Bund und Land zur Deckung der Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Als Voraussetzung für die Weiterleitung dieser Mittel soll eine Allgemeine Vorschrift erlassen werden, die das Deutschlandticket als Höchsttarif für in Hamm tätige Verkehrsunternehmen festlegt. Damit sollen die Anforderungen des Beihilferechts erfüllt werden.
Die Regelungen zur Tarifanwendung sollen zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden. Die Stadt Hamm übernimmt dabei keine Eigenbeteiligung an den Kosten, da die Ausgleichszahlungen vollständig aus Bundes- und Landesmitteln refinanziert werden sollen. Für den Fall, dass die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen abzuwenden. Dies gilt gleichermaßen, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlüsse nicht mehr in den WestfalenTarif integriert bleibt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Anfragen
- 5.1Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark (Ecke Mozartstraße)Zur Vorlage · AF-878/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-878/2024 Informationen zur Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark an der Ecke Mozartstraße angefordert. Der betreffende Waldspielplatz ist aufgrund einer Neugestaltung seit mehreren Monaten gesperrt.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum zeitlichen Ablauf und zum Umfang der Maßnahmen. Konkret wird nach dem genauen Beginn sowie der voraussichtlichen Dauer der Sperrung gefragt. Zudem wird thematisiert, ob die Arbeiten nicht bereits in den kälteren Frühlingsmonaten hätten durchgeführt werden können, um eine Nutzung im Sommer zu ermöglichen.
Des Weiteren möchte die Wählergruppe wissen, ob politische Gremien und Anwohner vorab über die Planung informiert wurden und welche konkreten Arbeiten sowie neue Spielgeräte Teil des Projekts sind. Auch Fragen zum bereitgestellten Budget, zu etwaigen Verzögerungen und zur Durchführung einer Bedarfsanalyse werden gestellt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.1.1Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark (Ecke Mozartstraße)Zur Vorlage · AF-878/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat Informationen zur Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark an der Ecke Mozartstraße angefragt. Laut Stellungnahme der Verwaltung ist der Bereich seit Januar 2024 gesperrt; die Wiedereröffnung wird für Ende Oktober 2024 erwartet. Eine Durchführung der Arbeiten im Frühjahr war aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten für die verwaltungsinterne Abstimmung, die Gerätebestellung sowie die Vergabe von Leistungen nicht möglich.
Im Rahmen der Maßnahme werden neue Spielgeräte aufgestellt, wobei kein neues Konzept umgesetzt wird. Die Notwendigkeit der Überarbeitung ergab sich aus der mangelnden Verkehrssicherheit der Anlagen. Die Planung wurde zwischen dem Jugendamt und dem Tiefbau- und Grünflächenamt abgestimmt. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 100.000 Euro, was auch die im Winterhalbjahr durchgeführten Baumpflanzungen umfasst. Die Bezirksvertretung wurde über den Zeitraum der Sperrung informiert, nachdem festgestellt wurde, dass eine einfache Sanierung nicht mehr wirtschaftlich vertretbar war. Aktuelle Verzögerungen werden auf die derzeit langen Liefer- und Vorlaufzeiten zurückgeführt.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Mitteilungen
- 6.1Errichtung einer Elektro-Schnellladestation an der WilhelmstraßeZur Vorlage · MI-268/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Elektro-Schnellladestation an der Wilhelmstraße im Rahmen des Bundesprogramms „Deutschlandnetz“. Ziel dieses Programms des Bundesverkehrsministeriums ist der Ausbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes für Elektromobilität auch abseits der Autobahnen. Im Zuge der Vergabe wurden die Förderbereiche in Hamm in einen westlichen und einen östlichen Bereich aufgeteilt, wobei das Los Hamm-West an die Firma EWE-An-Go-HOCHTIEF Ladepartner GmbH und das Los Hamm-Ost an die Firma ALLEGO ging.
Für den westlichen Bereich hat die Firma HOCHTIEF ein Konzept für eine Station an der Nebenfahrbahn der Wilhelmstraße vorgelegt. Da der Standort im öffentlichen Straßenraum liegt, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Die Suche nach privaten Flächen war aufgrund bestehender Exklusivverträge anderer Anbieter begrenzt, weshalb nun der Antrag für den Bereich der Wilhelmstraße 191 gestellt wurde.
Der Antrag weicht in zwei Punkten von der städtischen Ladesäulen-Richtlinie ab: Die Beanspruchung von Parkplätzen im Straßenraum soll 30 % statt der üblichen 5 % betragen, und die Genehmigungsdauer wird aufgrund von Fördervorgaben für zehn statt eines Jahres beantragt. Die Verwaltung befürwortet diese Abweichungen mit Verweis auf das öffentliche Interesse an der Schnellladeinfrastruktur sowie die geringe Auslastung der Parkplätze in diesem Bereich. Eine Rücknahme der Genehmigung bleibt bei Bedarf, etwa durch Straßenumbauten, möglich.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.2Fortführung des DeutschlandTickets (DT) in 2025Zur Vorlage · MI-274/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Deutschlandticket auch im Jahr 2025 anzubieten. Da die Fortführung des Tickets auf Bundes- und Landesebene vereinbart wurde, soll die entsprechende „Allgemeine Vorschrift“ zur Anwendung in der Stadt fortgeschrieben werden. Ein formaler Beschluss kann erst im Frühjahr 2025 erfolgen, sobald die erforderlichen Ausführungsbestimmungen vorliegen; dieser Beschluss wird rückwirkend für das gesamte Jahr gelten.
Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurde eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf 58 Euro pro Monat festgelegt. In Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen müssen dementsprechend auch die Preise für das DT-JobTicket sowie das DT-Schülerticket und das DT-Semesterticket angepasst werden.
Die Weiterführung des Angebots unterliegt bestimmten Bedingungen: Die Finanzierung muss durch Fördermittel und Fahrgeldeinnahmen sichergestellt sein, es dürfen keine signifikanten Defizite bei den Verkehrsunternehmen entstehen und eine Zuzahlung durch die Stadt Hamm darf nicht erforderlich werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird die Vorschrift zur Anwendung des Deutschlandtickets in Hamm aufgehoben. Die Finanzierung der Tickets erfolgt über Mittel von Bund und Land, welche die Stadt an die beteiligten Verkehrsunternehmen auszahlt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.3Vergabeergebnis Konzeptverfahren "Auf dem Hilkenhohl"Zur Vorlage · MI-282/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat das Ergebnis des Konzeptvergabeverfahrens für die Entwicklung und Veräußerung des etwa 2.500 Quadratmeter großen städtischen Grundstücks „Auf dem Hilkenhohl“ vorgelegt. Die Ausschreibung, die im Mai 2024 veröffentlicht wurde, konzentrierte sich auf eine besondere Wohnform, die das Quartier städtebaulich bereichern soll. Ein Auswahlgremium der Stadtverwaltung bewertete die eingegangenen Arbeiten anhand eines Punktesystems, welches die Bereiche Städtebau, Architektur und Nutzungskonzept berücksichtigte.
Als Sieger des Verfahrens wurde das Konzept des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm e.V. in Verbindung mit einem Investor ermittelt. Das Vorhaben sieht die Umsetzung der „Intensiv Ambulant Begleiteten Elternschaft“ (IABE) vor, um Eltern mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen eine dauerhafte Betreuung im Wohnumfeld zu ermöglichen. Durch die geplante Kombination mit ambulant betreutem Wohnen für ältere Menschen soll ein Mehrgenerationenprojekt entstehen. Das Projekt umfasst zwei Baukörper und bietet bei Mindestbelegung Platz für etwa 44 Personen.
Die Realisierung des Vorhabens wird für das Jahr 2025 angestrebt. Der Grundstücksverkauf ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Nach der Erteilung der Baugenehmigung stehen noch die Zusage von Fördergeldern sowie der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags aus.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.4Zwischenbericht zur Umsetzung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023)Zur Vorlage · MI-292/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zwischenbericht zur Umsetzung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) gibt Auskunft über den aktuellen Stand verschiedener Mobilitätsmaßnahmen. Die Einführung der Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 ist für den Sommer 2025 vorgesehen, wobei die Stadtwerke bereits Vorbereitungen beim Personal- und Fahrzeugeinsatz treffen. Eine langfristige Finanzierung der Betriebskosten bleibt jedoch aufgrund fehlender Mitfinanzierung durch Bund oder Land eine Herausforderung. Die Fortführung dieser Linien wird im Jahr 2026 überprüft.
Bei der Tarifgestaltung sind das Hamm-Ticket sowie die kostenlose Beförderung von Schülern und Auszubildenden an Finanzierungsvorbehalte gebunden. Während der kostenfreie Schüler- und Auszubildendenverkehr bis zum 1. August 2026 befristet ist, soll auch das Angebot des Hamm-Tickets zunächst bis zu diesem Datum befristet werden. Eine Entscheidung über die weitere Gestaltung hängt von der künftigen Mitfinanzierung des DeutschlandTickets durch Bund und Länder ab.
Die geplanten Verbesserungen auf den Regionalbuslinien werden aufgrund fehlender Förderzusagen des Landes für den Regionalverband Ruhr (RVR) auf unbestimmte Zeit verschoben. Für den On-Demand-Verkehr wird eine Umsetzung im Jahr 2026 angestrebt. Eine wirtschaftliche Realisierung ist dabei an die Nutzung vorhandener Kapazitäten, wie etwa durch lokale Taxiunternehmen, gebunden, da die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und Personals nicht darstellbar ist. Eine weitere Mitteilung mit konkretisierten Maßnahmen für das Jahr 2025 wird im Frühsommer erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.5Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Erstellung des Fokuskonzepts WärmeZur Vorlage · MI-290/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm arbeitet an der Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2035. Da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet verursacht, ist eine Umstellung von fossilen Energieträgern auf regenerative Quellen vorgesehen. Als Grundlage für den gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplan, der bis spätestens Juni 2026 veröffentlicht werden muss, dient das „Fokuskonzept Wärme“.
Die Erstellung dieses Konzepts wurde im März 2023 durch die Klimaschutz und Energie gGmbH beauftragt. Die Umsetzung erfolgte durch eine Bietergemeinschaft aus dem Ökozentrum Hamm, der B.A.U.M. Consult GmbH und der KEEA GmbH über einen Zeitraum von 18 Monaten. Der Prozess umfasste Bestandsanalysen, Potenzialermittlungen sowie die Entwicklung von Zielszenarien und Strategien. In die Erarbeitung flossen Ergebnisse aus Workshops, Befragungen und der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie lokalen Multiplikatoren ein. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden zudem mit dem Steuerungsgremium „Wärmetisch“ abgestimmt. Dabei konnten erste Szenarien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 sowie etwa 20 umsetzbare Projekte identifiziert werden.
Ab Dezember 2024 wird die Klimaschutz und Energie gGmbH die Ausschreibung des darauf aufbauenden Maßnahmenplanes durchführen. Dieser soll die Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete, die Darstellung der Versorgungsarten sowie eine konkrete Umsetzungsstrategie festlegen, um die gesetzlichen Vorgaben für den vollständigen Wärmeplan bis Mitte 2026 zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.6Sachstand Paracelsus-Areal I. Verunreinigungen II. ErschließungZur Vorlage · MI-293/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Untersuchung des Paracelsus-Areals umfasst die Prüfung der Bodenbeschaffenheit sowie den Stand der Infrastrukturerschließung. Auf städtischen Flächen im Bereich des Paracelsus-Parks wurden bei Bodenproben Rückstände von Recycling-Material aus dem Rückbau ehemaliger Kasernengebäude festgestellt. Eine Gefährdung für die städtische Fläche geht nach aktuellem Stand nicht aus. Das Umweltamt lässt nun auch die Gartenbereiche der Wohnbebauung im Paracelsus-Karree untersuchen, um festzustellen, ob dort ebenfalls Recycling-Material eingebracht wurde. Die Grundstückseigentümer wurden über die geplanten Untersuchungen informiert; im Anschluss erfolgt eine fachliche Bewertung durch einen Sachverständigen.
Hinsichtlich der Erschließung ist das Insolvenzverfahren der Paracelsus GmbH & Co. KG maßgeblich. Die Gesellschaft war vertraglich verpflichtet, die Infrastruktur wie Straßen und Entwässerungsanlagen auf eigene Kosten fertigzustellen. Da die Finanzierung durch die Gesellschaft voraussichtlich nicht mehr gesichert ist, fällt diese Aufgabe an die Stadt Hamm zurück. Die vorhandene Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von etwa 420.000 Euro wird für die geschätzten Gesamtkosten von rund 2,2 Millionen Euro voraussichtlich nicht ausreichen, was unter anderem auf gestiegene Baukosten zurückzuführen ist. Die Stadt weist darauf hin, dass preisbedingte Mehrkosten gegebenenfalls über Erschließungsbeiträge von den neuen Grundstückseigentümern geltend gemacht werden müssen. Ein konkreter Zeitplan für den Endausbau liegt derzeit nicht vor, da keine ausreichenden Finanzmittel kurzfristig zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.7ISEK Werries Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen "Grüne Umweltachse", Erweiterung Maximilianpark/IGA 2027 sowie angrenzende ProjekteZur Vorlage · MI-295/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-295/2024 des Stadtplanungsamtes informiert über den aktuellen Sachstand verschiedener Projekte im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Werries. Im Bereich der Grünen Umweltachse ist der Baubeginn für ein Fahrradterminal für März 202<0xC2>5 vorgesehen, wobei die Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen bereits ab Februar 2025 geplant ist. In diesem Zusammenhang sind Baumfällungen zwischen Dezember und Ende Februar vorgesehen.
Ein weiteres Projekt betrifft den Ausbau des Sportplatzes des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, bei dem im ersten Quartal 2025 Bodenarbeiten erwartet werden. Parallel dazu beginnt im Januar 2025 die Fassadensanierung des Hauptgebäudes des Gymnasiums, deren Abschluss für den Sommer 2026 angesetzt ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Erweiterung des Maximilianparks zum Gartenkompetenzzentrum auf einer Fläche von etwa 3,8 Hektar. Diese umfasst die Gestaltung eines Vorplatzes und einer Zuwegung von 1,2 Hektar, ein Gartenareal von 1,8 Hektar sowie einen Betriebshof von 0,8 Hektar. Ziel dieser Maßnahme ist die Teilnahme an der IGA 2027. Die rechtliche Grundlage wird durch den Bebauungsplan Nr. 02.129 vorbereitet.
Das Maßnahmenpaket im Stadtbezirk Uentrop und Zentrum Werries zielt auf die Aufwertung der Infrastruktur sowie die Förderung umweltfreundlicher Mobilität ab. Die weitere Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Maximilianpark Hamm GmbH. Begleitend zu den Planungen und Bauleitplanverfahren werden weitere Schritte der Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.8Wohnungsmarkt Ruhr - Sechster Regionaler WohnungsmarktberichtZur Vorlage · MI-297/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-297/2024 des Stadtplanungsamtes informiert über den Sechsten Regionalen Wohnungsmarktbericht, der am 22. November 2024 veröffentlicht wurde. Der Bericht der Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr, der elf kreisfreie Städte, vier Kreise sowie den Regionalverband Ruhr umfasst, analysiert Immobilienpreise, das Wohnungsangebot, die Nachfrage und die Erreichbarkeit von Daseinsvorsorgeeinrichtungen. Die Ergebnisse zeigen für den Berichtszeitraum bis 2022 steigende Bauland- und Mietpreise. Im betrachteten Gebiet existierten Ende 2022 etwa 2,7 Millionen Wohnungen. Zwischen 2019 und 2022 verzeichnete der Bestand einen Zuwachs von 26.800 neuen Wohnungen, während die Anzahl realisierter Wohneinheiten je Hektar von 42 auf 46 stieg. Laut Prognosen der NRW.BANK wird der Bestand an geförderten Wohnungen bis 2030 um 38 % sinken.
Für die Stadt Hamm zeigt der Bericht zwischen 2020 und 2022 einen Anstieg beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, während die Errichtung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern rückläufig war. Hamm wies in diesem Zeitraum die höchste Bauintensität bei Ein- und Zweifamilienhäusern unter den kreisfreien Städten und Kreisen des Ruhrgebiets auf, wobei die Werte über dem Landesdurchschnitt lagen. Im Jahr 202läufig machten diese Gebäude etwa 78,7 % des Wohngebäudebestands aus. Die Förderintensität lag zwischen 2013 und 2022 im Durchschnitt zwischen 18 % und 26,5 %. Die Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr wird die Entwicklung in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK bis zum nächsten Bericht im Jahr 2027 weiter beobachten. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den zuständigen Ausschüssen und dem Rat.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Mündliche Berichte
- 7.1Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- u. Grünflächenamtes (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 7.2Sachstand Innenstadtbaustellen (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 8.Verschiedenes