Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Kommunale Wärmeplanung
- 2.21. Änderung des Regionalplanes zur Festlegung von Windenergiebereichen – Aktueller Sachstand
- 3.Beschlüsse
- 3.1Ausbauplan S 08/24 Bushaltestelle Rathaus/Bürgeramt - Caldenhofer Weg K1Zur Vorlage · BV-1642/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle „Rathaus/Bürgeramt“ am Caldenhofer Weg vor. Der Ausbauplan S 08/24 soll, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung, beschlossen werden. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 148.750 Euro. Dabei werden 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen, während die verbleibenden Kosten von den Stadtwerken übernommen werden. Ein städtischer Eigenanteil ist für das Vorhaben nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Maßnahme sollen zwei Bussteige barrierefrei ausgebaut werden. An der nördlichen Haltestelle wird ein Buskapbordstein mit 18 cm Auftritt installiert, um die Oberflächenentwässerung zu optimieren. Im Bereich der südlichen Haltestelle wird die Busbucht verengt, um ein gerades Heranfahren der Fahrzeuge zu ermöglichen, wobei eine Restfahrbahnbreite von mindestens sechs Metern für den restlichen Verkehr erhalten bleibt. Zur Unterstützung sehbehinderter Menschen werden Bodenindikatoren und taktile Leitstreifen eingesetzt, die den Weg von der südlichen Haltestelle zu den Eingängen des Bürgeramts leiten. Zudem sind die Erneuerung des Pflasterbelags vor dem Bürgeramt, die Anpassung der Fahrradständer sowie eine Vergrößerung des Baumbeets für die Linde geplant.
Die technische Ausgestaltung berücksichtigt die Anforderungen an die Barrierefreiheit, unter anderem durch die Verwendung von speziellen Bordsteinen und befestigten Bodenbelägen. Während der öffentlichen Auslegungsfrist vom 19. August bis zum 2. September 2024 gingen keine Einwendungen gegen den Plan ein.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.2Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute Bockum-HövelZur Vorlage · BV-1648/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage BV-1648/2024 den Grundsatzbeschluss für den Ausbau der Hauptroute zwischen Bockum und Hövel vor. Im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“ sollen elf Hauptrouten sukzessive ausgebaut werden, wobei die Planung bis 2025 abgeschlossen sein soll und die Umsetzung der Maßnahmen größtenteils bis 2030 angestrebt wird. Der Beschluss sieht vor, den Bericht zum Ausbau der Route Bockum-Hövel zur Kenntnis zu nehmen, Einzelplanungen bei Bedarf vorzulegen und Fördermittel zu beantragen.
Die geplante Routenführung beginnt an der Fahrrad-Promenade und führt über die Münsterstraße, den Datteln-Hamm-Kanal sowie die Lippe in Richtung Heinz-Kruse-Weg. Über die Kornmersch und den Bockumer Weg verläuft die Strecke entlang der Römerstraße bis zur Eichstedtstraße und erreicht über die Hammer Straße den Ortsteil Bockum. Die Route erschließt dabei Wohngebiete, Schulen sowie Geschäftszentren durch den Einsatz von straßenbegleitenden Radwegen oder Schutzstreifen.
Zudem sind wichtige Verbindungen zwischen Nord-Hamm und der Kohlenbahntrasse sowie eine Anbindung an den Haltepunkt Bockum-Hövel über den Hallohpark vorgesehen. Durch die Erweiterung des Radwegenetzes soll die Nutzung des Fahrradverkehrs gefördert werden, um die Umweltbelastungen durch motorisierten Verkehr zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.3Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Landesstraße L 667n: Stellungnahme der Stadt Hamm gem. §§ 38 ff. Straßen- und Wegegesetz NRWZur Vorlage · BV-1656/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der Landesstraße L 667n eine Stellungnahme abgegeben. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage BV-1656/2024 erklärt die Verwaltung ihre grundsätzliche Zustimmung zum vorgelegten Straßenentwurf. Das Vorhaben sieht die L 667n als Zubringer zur neuen Anschlussstelle „Im Sutenkamp“ der A 445 sowie als südliche Umgehung der Ortslagen Freiske und Rhynern vor. Ein Teil des Projekts umfasst den Rückbau der Unnaer Straße, die künftig als Wirtschafts-, Rad- und Gehweg genutzt werden soll.
Die Verwaltung hat im Zuge der Stellungnahme verschiedene Anregungen für die weitere Ausführungsplanung formuliert. Zur Sicherstellung des Fuß- und Radverkehrs fordert die Stadt die Herstellung zusätzlicher Querungshilfen und Wegeanschlüsse, insbesondere an Schnittpunkten mit wichtigen Radrouten. Für den öffentlichen Personennahverkehr wird die Notwendigkeit betont, die Anbindung der Ortslage Freiske durch entsprechende Haltestellen zu gewährleisten. Im Bereich der Verkehrssicherheit wird eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h empfohlen. Zudem regt die Stadt die Anlage einer Baumallee entlang des Verlaufs sowie den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt an, um den Schutz der Anwohner zu unterstützen. Auch die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Wegeverbindungen und die Entwässerungssituation aufgrund der Hanglage sind Bestandteile der fachlichen Hinweise.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.4Elisabeth-Lüders-Berufskolleg, Erneuerung der Aufzugsanlage, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1667/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berät über die Erneuerung der Aufzugsanlage am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg. Mit der Beschlussvorlage BV-1667/2024 wird beantragt, die Durchführung der Maßnahme durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planer zu beauftragen.
Die bestehende Anlage aus dem Jahr 1970 ist zunehmend störanfällig und die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich schwierig. Eine technische Prüfung hat ergeben, dass eine Instandsetzung der Altanlage wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Zudem kann das Kellergeschoss mit dem aktuellen Aufzug nicht angefahren werden. Die geplante Neuanlage soll barrierefrei ausgeführt und giebelseitig am Hauptgebäude montiert werden, um die Erreichbarkeit von Fachräumen und der Verwaltung zu gewährleisten. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Fundamentarbeiten, die Errichtung einer Schachtwand sowie die Herstellung von Türöffnungen in der Außenwand.
Der Planungsbeginn ist für Anfang 2025 vorgesehen, während die bauliche Umsetzung in den Sommerferien 2025 und in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen soll. Die Kosten für die Erneuerung werden auf 360.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel im Jahr 2025 bereitstehen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.5Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1671/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität befasst sich mit der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in Hamm. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1671/2024 sieht ein Gesamtvolumen von 475.000 Euro vor, wobei die Finanzierung aus Rückstellungen erfolgt. Im Falle einer Annahme wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen.
Die geplanten Maßnahmen betreffen verschiedene Standorte in den Bezirken Hamm-Mitte und Hamm-Pelkum. In Hamm-Mitte ist die Erneuerung der Warmwasserbereitung in der Dreifach-Sporthalle des Friedrich-List-Berufskollegs und des Eduard-Spranger-Berufskollegs vorgesehen, um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen und den Stand der Technik zu erreichen. Hierfür sind 250.000 Euro veranschlagt. Zudem ist im Hauptgebäude des Gymnasiums Hammonense eine Teilerneuerung der Trinkwasser- sowie der Entwässerungsleitungen geplant, um die Einhaltung der Trinkwasserverordnung zu gewährleisten; die Kosten belaufen sich auf 100.000 Euro. Im Bezirk Hamm-Pelkum umfasst das Vorhaben die Erneuerung der zentralen Warmwasserbereitung in der Dreifach-Sporthalle der Alfred-Delp-Schule II durch den Einsatz von Frischwasserstationen, wofür 125.000 Euro vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 3.6Asphaltieren des vorhandenen Parkweges parallel zur Ahse von Gradierwerk bis Adenauerallee und Aufstellen von FahrradbügelnZur Vorlage · BV-1672/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1672/2024 die Asphaltierung eines bestehenden Parkweges sowie die Aufstellung von Fahrradbügeln beantragt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt parallel zur Achse vom Gradierwerk bis zur Adenauerallee. Dabei soll ein etwa 310 Meter langer, wassergebundener Weg mit einer Breite von drei Metern asphaltiert werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Unterbrechung des Wegebelages zu schließen und die Anbindung an die Radhauptroute Uentrop wetterunabhängig auszubauen.
Zusätzlich sieht die Planung die Installation von Fahrradbügeln an zwei Standorten in Höhe des Gradierwerks vor. An jedem dieser Standorte sollen jeweils vier Bügel zur Doppelnutzung aufgestellt werden, wobei die genaue Platzierung von unterirdischen Leitungen und Baumwurzeln abhängt. Die Standorte werden in wassergebundener Bauweise mit einer Einfassung aus Großpflaster angelegt.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 85.000 Euro, wobei 75.000 Euro für den Straßenbau und 10.000 Euro für die Fahrradbügel veranschlagt sind. Die Finanzierung ist für den Zeitraum 2025/2026 vorgesehen. Durch die Aufwertung des Geh- und Radweges soll der Radverkehr gefördert und die Umweltbelastung durch motorisierten Verkehr reduziert werden. Eine Beitragspflicht für Anlieger entsteht durch diese Maßnahme nicht.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.7Weiterentwicklung des regionalen Fahrradverleihsystems MetropolradRuhrZur Vorlage · BV-1673/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Fortführung und Erweiterung des regionalen Fahrradverleihsystems MetropolradRuhr zu unterstützen. Im Zuge einer Neuausschreibung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) soll das Angebot in der Stadt ausgebaut werden. Dabei ist vorgesehen, die Anzahl der Leihräder von derzeit 50 auf 150 zu erhöhen und die Zahl der Stationen von sieben auf 36 zu steigern. Die neuen Standorte sollen insbesondere an Bahnhöfen, geplanten Mobilstationen in Bezirks- und Ortsteilzentren sowie an wichtigen öffentlichen Einrichtungen platziert werden.
Zur wirtschaftlichen Absicherung des Weiterbetriebs sieht die Vorlage einen jährlichen finanziellen Beitrag der Stadt Hamm in Höhe von 45.000 Euro vor, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Die Stadt wird hierzu eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit dem RVR abschließen. Das Ausschreibungsverfahren für den neuen Betreiber soll Anfang 2025 beginnen, wobei ein Übergang der Betriebsführung zum September 2025 angestrebt wird. Die Verwaltung ist beauftragt, am Vergabeprozess des RVR mitzuwirken und über die weiteren Entwicklungen zu berichten.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.8Ahse-Deiche - Standsicherheitsuntersuchsuchung und Errichtung einer provisorischen PumpstationZur Vorlage · BV-1706/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1706/2024 die Errichtung einer provisorischen Pumpstation sowie eine Standsicherheitsuntersuchung der Ahse-Deiche beantragt. Die Umsetzung soll unter Vorbehalt gesicherter Finanzierung erfolgen und durch die Beauftragung von Ingenieurbüros realisiert werden.
Hintergrund der Maßnahmen ist die Anordnung der zuständigen Unteren Wasserbehörde nach dem Hochwasserereignis im Dezember 2023. Zwar bescheinigte ein erstes Gutachten dem Deichkörper eine gute Kernsubstanz, jedoch ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans erforderlich. Zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes soll am alten Hohefeldweg eine provisorische Pumpstation mit einem automatisierten Schieber errichtet werden. Dieser soll bei steigenden Pegelständen den Durchlass verschließen und die Entwässerung des Polders ermöglichen, um insbesondere in Nachtstunden und an Wochenenden eine schnelle Reaktion zu gewährleisten. Die Kosten für die Pumpstation werden auf etwa 230.000 Euro geschätzt, wobei die Ausgaben auf die Jahre 2025 und 2026 entfallen.
Zudem ist eine erneute Standsicherheitsprüfung der Deiche im Bereich vom Hohefeldweg bis zur Marker Allee vorgesehen. Da die letzte Untersuchung nach dem Stand von 2006 durchgeführt wurde, soll die Prüfung nun nach aktuellen Normen erfolgen. Die veranschlagten Kosten für diese Untersuchung belaufen sich auf circa 200.000 Euro, ebenfalls verteilt auf die Jahre 2025 und 2026.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.9Beschaffung mobiler Stadtmöbel Abweichung von den VergaberichtlinienZur Vorlage · BV-1722/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll die Beschaffung mobiler Stadtmöbel für die Stadterneuerungsgebiete Innenstadt sowie Pelkum-Wiescherhöfen beschließen. Die Vorlage sieht vor, Sitz- und Pflanzkombinationen zu erwerben, um Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Dabei wird gleichzeitig eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragung, um eine Verhandlungsvergabe mit dem Unternehmen CityDecks durchzuführen.
Die Begründung für die gezielte Auswahl des Anbieters liegt in der Kompatibilität mit bereits vorhandenen Modulen im Bereich Innenstadt. Die bisher genutzten Elemente des Herstellers haben sich in einer Versuchsphase bewährt und weisen einen modularen Aufbau auf, der eine flexible Kombination von Sitz- und Pflanzelementen ermöglicht. Laut der Sachdarstellung bieten andere Anbieter zwar ähnliche Produkte an, diese sind jedoch nicht mit dem bestehenden System kompatibel oder verfügen nicht über denselben modularen Charakter. Ein Wechsel des Herstellers würde laut Verwaltung zu einem erhöhten Aufwand bei der Instandhaltung und Pflege führen.
Die Finanzierung der Maßnahme ist durch verschiedene Fördermittel sowie städtische Eigenmittel gesichert. Für das Gebiet Innenstadt sind Kosten in Höhe von insgesamt 50.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Im Bereich Pelkum-Wiescherhöfen ist eine Ausgabe von 50.000 Euro im Jahr 2025 geplant, wobei hier ein Bundesförderprogramm die Kosten weitgehend abdeckt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Empfehlungen
- 4.1Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm plant die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die weiterführenden Schulen. Auf Grundlage eines Gutachtens und der Stellungnahmen der beteiligten Schulen sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, sofern die entsprechende Finanzierung gesichert ist. Ein zentraler Punkt des Vorschlags ist die Erweiterung der Kapazitäten an den Realschulen von 17 auf 18 Züge sowie die Einleitung notwendiger Schritte zur Ermöglichung von Mehrklassenunterricht.
Im Kontext der Rückkehr zum G9-Modell sollen die Planungen für bauliche Veränderungen und Umnutzungen an der Friedrich-Ebert-Realschule sowie am Beisenkamp-Gymnasium fortgeführt werden. An der Friedrich-Ebert-Realschule steht dabei der Ersatz von Räumlichkeiten im Fokus, die derzeit im Gebäude des Märkischen Gymnasiums genutzt werden. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Schritte für eine mögliche Vierzügigkeit an der Konrad-Adenauer-Realschule prüfen und einleiten.
Für den Bereich der Hauptschulen besteht laut Gutachten kein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Änderung der Schulform, jedoch wurden Raumbedarfe in Fachräumen und der Verwaltung identifiziert. Die Umsetzung des Bildungszentrums Nord wird als Empfehlung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit angeführt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahmenplanung in Abhängigkeit von der künftigen Schülerzahlenentwicklung fortzuführen und bei Bedarf neue Beschlussvorlagen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.095 - Heessener Straße / Afyonring – 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.04.2011. 2. Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGBZur Vorlage · BV-1644/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1644/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. April 2011 für das Gebiet Heessener Straße / Afyonring in Heessen. Stattdessen soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauwendungplan zur Innenentwicklung aufgestellt werden. Das betroffene Areal umfasst etwa 2.321 Quadratmeter im Bereich der Flur 21 der Gemarkung Heessen.
Das Vorhaben sieht eine wohnbauliche Nutzung des südlichen Drittels der Fläche vor, wobei ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen soll. Im Gegensatz zur früheren Planung, die eine Mischnutzung inklusive einer Kfz-Werkstatt vorsah, liegt der Fokus nun auf dem Wohnen. Die nördlichen zwei Drittel des Grundstücks sollen als private Grünfläche erhalten bleiben. Damit wird das bestehende Gehölz dauerhaft gesichert und als Teil des „Grünen Ringes um Hamm“ in den städtischen Freiraum integriert.
Die Neuausrichtung der Planung ist auf einen Eigentümerwechsel zurückzuführen, da der neue Vorhabenträger eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung anstrebt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.3Ausbauplan S 10/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Grünstraße bis Werler StraßeZur Vorlage · BV-1646/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges südlich der RLG-Trasse vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Grünstraße und der Werler Straße und ist Teil des Radwege-Bauprogramms zur Optimierung der Hauptroute nach Rhynern. Geplant ist, die etwa 1,3 Kilometer lange Strecke zu verbreitern, neu zu asphaltieren und mit einer LED-Beleuchtung auszustatten.
Die Breite des Weges soll von derzeit 2,60 Metern auf 4,00 Meter erhöht werden. Im Bereich der Bahntrasse ist eine Einzäunung vorgesehen, die in Absprache mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH erfolgt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1.353.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Die Finanzierung soll durch eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 153.000 Euro sichergestellt werden.
An den Knotenpunkten Langewanneweg und Hellweg sind bauliche Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme müssen zehn Bäume unter der Baumschutzsatzung gefällt werden; die Untere Naturschutzbehörde hat hierfür Ersatzpflanzungen von insgesamt 25 Bäumen auferlegt. Der Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.4Ausbauplan S 11/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Werler Straße bis Rottwiese und Neuanlage der Straßenbeleuchtung RottwieseZur Vorlage · BV-1647/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage BV-16lar7/2024 den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs südlich der RLG-Trasse im Abschnitt zwischen der Werler Straße und der Rottwiese beantragt. Der Plan sieht vor, den bestehenden wassergebundenen Weg auf eine Breite von 3,50 Metern zu erweitern und zu asphaltieren. Zudem ist die Neuanlage einer LED-Straßenbeleuchtung für den Bereich der Rottwiese vorgesehen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 770.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von etwa 114.800 Euro, während Fördermittel in Höhe von rund 655.200 Euro erwartet werden. Im Rahmen der Maßnahme ist auch eine Einzäunung zur Abgrenzung der Bahntrasse in Abstimmung mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH geplant.
Um die ökologischen Auswirkungen zu minimieren, sind Maßnahmen zum Artenschutz vorgesehen, darunter ein Amphibienleitsystem sowie die Pflanzung von 19 Bäumen als Ausgleichsmaßnahme. Die Erweiterung des Weges soll zudem die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Der entsprechende Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.51. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1649/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters an der Kamener Straße von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Durch diese Maßnahme soll die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Pelkum-Wiescherhöfen langfristig gesichert und der Einzelhandelsstandort gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung sieht neben der Vergrößerung der Fläche auch eine Anpassung der überbaubaren Flächen sowie die Berücksichtigung aktueller baulicher Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur energetischen Nutzung und die Einhaltung der städtischen Klimastandards, wie etwa die Begrünung von Dachflächen. Zudem ist die Einleitung von Regenwasser in eine bestehende Mulde zur Rückhaltung vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu beschließen. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung Pelkum, die unter anderem Flurstücke an der Kamener Straße einschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.6Satzungsänderung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL):Zur Vorlage · BV-1651/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als ersten Schritt einer Neustrukturierung vor. Ziel der Reform ist es, die Entscheidungsstrukturen des Verbandes anzupassen und die Kreise sowie kreisfreien Städte direkter an den Prozessen zur Planung, Finanzierung und Organisation des Schienen-Nahverkehrs zu beteiligen. Künftig sollen die Kommunen ihre Vertreter direkt in die Verbandsversammlung entsenden, statt dies über die Altverbände wie den Zweckverband Regionaler Verkehr (ZRL) abzuwickeln.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst unter anderem die Einführung eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Diese soll als Tochtergesellschaft operative Aufgaben, wie etwa die Tarifgestaltung oder die Betriebsfinanzierung, eigenverantwortlich übernehmen, um die politische Ebene von der operativen Regie zu trennen. Weitere Anpassungen betreffen die Ermöglichung digitaler Sitzungen und die formelle Regelung von Fraktionsbildungen innerhalb der Verbandsversammlung.
Es wird beantragt, der Satzungsänderung zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien des ZRL und des NWL zu mandatieren. Zudem soll die Verwaltung Vertreter in Fachgremien entsenden, um die weitere Strukturreform vorzubereiten. Der Abschluss der Neustrukturierung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.7Bebauungsplan Nr. 01.166 - Am Maximare - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1655/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.166 mit dem Titel „Am Maximare“. Das etwa 3.280 m² große Plangebiet liegt im Sportzentrum Hamm-Ost an der Jürgen-Graef-Allee, nördlich des Schwimmbades Maximare. Anlass für die Planung ist das Vorhaben eines Investors, auf diesem Areal ein Hotel zu errichten.
Das geplante Gebäude soll viergeschossig sein und etwa 100 Hotelzimmer sowie eine Tiefgarage umfassen. Als ganzjährig betriebenes Wellness- und Konferenzhaus soll die Anlage die bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen des Sportzentrums Hamm-Ost funktional ergänzen. Die Standortfestlegung orientiert sich an der im März 2024 vom Rat beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung „Rietzgartenviertel - Sportzentrum Ost - westlicher Kurpark“. Das Vorhaben soll Synergien mit dem Schwimmbad Maximare sowie nahegelegenen Gesundheitseinrichtungen nutzen.
Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Sondergebiets für die Fremdenbeherbergung vor. Dabei sollen auch Aspekte der klimagerechten Quartiersentwicklung berücksichtigt werden, wie etwa Vorgaben zur Begrünung oder Maßnahmen zur Vermeidung von hitzeerhöhenden Elementen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.8Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1658/2024 wird der Abschluss des Beteiligungsverfahrens zum Masterplan Mobilität 2024 sowie dessen Verabschiedung vorbereitet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der verschiedene Formate wie Online-Befragungen und öffentliche Auslegungen umfasste, gingen insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Die Ergebnisse zeigen eine hohe Zustimmung zur Förderung des Umweltverbunds, insbesondere für den Ausbau von Rad- und Fußverkehr sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Bei Maßnahmen, welche die Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs betreffen, liegt die Akzeptanz laut der Auswertung niedriger.
Der Masterplan umfasst konkrete Handlungsschwerpunkte. Dazu gehören die Schaffung eines engmaschigen Radwegenetzes, die Modernisierung von Haltestellen und die Anbindung weiterer Stadtbezirke an das Metrobus-Netz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zur Steigerung der Sicherheit und Begrünung. Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise in separaten Planungsverfahren erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden, welches den Fortschritt sowie Veränderungen bei der Verkehrsmittelwahl erfasst.
Mit dem Beschluss sind keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden; für die spätere Umsetzung sollen Fördermittel beantragt und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Masterplan dient als Grundlage zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Hamm, wonach bis 2035 eine Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 Prozent angestrebt wird. Eine Fortschreibung des Plans ist spätestens für das Jahr 2035 vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.9Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.165 - Nassauerstraße / Am alten Kino - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1662/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.165 für die Grundstücksflächen der Nassauerstraße 20 bis 24 vorgelegt. Das Areal, auf dem sich das ehemalige Atrium-Kino sowie ein Hindutempel befinden, soll im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB neu entwickelt werden.
Das geplante Bauvorhaben sieht die Errichtung von bis zu 37 Wohneinheiten für Ein- und Zweipersonenhaushalte vor, ergänzt durch eine Wohngruppe mit etwa zehn Zimmern. Im Erdgeschoss entlang der Nassauerstraße sind zudem gewerbliche Flächen vorgesehen, etwa für ein Büro eines Kulturvereins sowie eine Bäckerei. Die städtebauliche Planung sieht ein Gebäude in U-Form vor, das an der Nassauerstraße vier Geschosse erreicht und im Innenbereich drei Geschosse aufweist. Ein Fokus liegt dabei auf der Schaffung eines Innenhofs sowie eines Dachgartens mit hohem Grünanteil zur Klimaanpassung.
Das Projekt zielt darauf ab, den Wohnungsbedarf in der Innenstadt zu decken und die bauliche Struktur im Martin-Luther-Viertel zu verdichten. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, um den Verzicht auf Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück auszugleichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Sicherung dieses Vorhabens.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.10Sophie-Scholl-Gesamtschule, Fassadensanierung Trakte V-SL, D und EZur Vorlage · BV-1663/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Sanierung der Fassaden an den Gebäudetrakten V-SL, D und E der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschließen. Die Beschlussvorlage des Immobilienmanagements sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme unter Einbeziehung externer Planer übernimmt. Grundlage für diesen Beschluss sind die Ergebnisse der bereits durchgeführten Objektplanung.
Die Sanierung umfasst den Rückbau der bestehenden Waschbeton- und Klinkerfassaden, da diese bautechnische Mängel aufweisen und Schadstoffe wie Asbest oder PCB enthalten. Im Zuge der Maßnahme sollen die Gebäude energetisch aufgewertet werden. Geplant ist der Einbau einer neuen Klinkerschale inklusive Dämmung sowie die Erneuerung der Fenster mit integriertem Sonnenschutz. Die Arbeiten umfassen zudem Dacharbeiten, den Austausch von Fenstern und Türen sowie Anpassungen an der Elektro- und Heizungstechnik in den betroffenen Trakten.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro. Die finanziellen Mittel sind für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen, wobei die größten Auszahlungen im Jahr 2025 und 2026 anfallen sollen. Der Baubeginn ist für April 2025 geplant, während die Fertigstellung bis Ende 2026 angestrebt wird. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.11Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Übertragung des Projekts zur Umgestaltung der Unterne Straße 15 in eine Stadtteilbücherei an die Hamm.Invest GmbH. Im Rahmen dieses Vorhabens soll im Gegenzug die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die erforderlichen Grundstücke sollen der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden.
Die bauliche Planung umfasst eine Aufstockung des Dachstuhls, um die nutzbare Fläche im Dachgeschoss zu erweitern, wobei historische Elemente wie die Treppe und die Dielen erhalten bleiben sollen. Das Gebäude soll nach dem Standard eines Effizienzhauses 70 saniert werden. Geplant ist der Einsatz einer Luftwärmepumpe sowie die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen zur Klimaanpassung beinhalten den Erhalt eines Baumes auf dem Grundstück, die Reduzierung der Bodenversiegelung und die Prüfung von Photovoltaik-Anlagen sowie einer Dachbegrünung. Ein kleiner Anbau soll künftig als Lesecafé dienen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von etwa 57.300 Euro für das Jahr 2025 und rund 97.975 Euro für 2026. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Aufwendungen für Miete in Höhe von circa 130.000 Euro veranschlagt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.12Denkmalbereich Nr. 3 - Ostenallee - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1668/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1668/2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Ostenallee beantragt. Das geplante Gebiet umfasst etwa 29.710 Quadratmeter in der Gemarkung Hamm und beinhaltet verschiedene Flurstücke der Fluren 22 und 14. Ziel ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Ensembles, das die Grundstücke Ostenallee 50a bis 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünflächen umfasst.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die größtenteils zwischen 1922 und 1925 errichtet wurden. Neben den Wohngebäuden sind auch die gepflasterte Anliegerstraße mit Basaltsteinen sowie die straßenbegleitende Grünanlage Teil des geplanten Schutzbereichs. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Osten durch das Ahseufer und im Westen durch die Josef-Schlichter-Allee.
Die Begründung für die Unterschutzstellung verweist auf die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs als Zeugnis der Stadtentwicklung Hamms zu einem Kurort im frühen 20. Jahrhundert. Die Satzung soll das zusammenhängende Gebäudeensemble und die dazugehörigen Freiflächen erhalten. Der vorgeschlagene Beschluss wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, beraten, bevor der Rat der Stadt Hamm über die Aufstellung entscheidet.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.13Stellplatzsatzung der Stadt Hamm: 1. FortschreibungZur Vorlage · BV-1670/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage BV-1670/2024 die erste Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, die Anforderungen an den Nachweis von PKW-Stellplätzen bei Bauvorhaben anzupassen und dabei die Mobilitätsentwicklung sowie ein flächensparendes Bauen zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Erleichterung von Nutzungsänderungen an Gebäuden. Künftig soll lediglich der eventuelle Mehrbedarf an Stellplätzen gegenüber der vorherigen Nutzung nachgewiesen oder durch Ablösebeträge ausgeglichen werden müssen. Zudem werden die Abschläge für Bauvorhaben in Gebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erhöht, insbesondere im Korridor der geplanten MetroBuslinien sowie im Umfeld des Haltepunkts Westtünnen. Ergänzend dazu können zusätzliche Reduzierungen der Stellplatzverpflichtung durch konkrete Mobilitätskonzepte, etwa durch die Einbindung von Car-Sharing oder E-Scooter-Angeboten, erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Anpassung im Stadtzentrum. Die maximale Ablösesumme für nicht realisierte Stellplätze soll in der Innenstadt von bisher 6.000 Euro auf 3.000 Euro pro Stellplatz begrenzt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine sprachliche Klarstellung der Regelungsinhalte vor, um die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Begriffe innerhalb der Satzung zu verbessern.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.14Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Lärmaktionsplan 2024 wird als Rahmenplan für die Lärmminderung in der Stadt Hamm vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz, das sogenannte Fensterprogramm, für die kommenden fünf Jahre. Zudem soll das Programm zur lärmarmen Optimierung von Straßen, etwa durch den Einsatz von lärmminderndem Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der technischen Voraussetzungen und der gesicherten Finanzierung weitergeführt werden.
Die Planung basiert auf dem neuen EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS, welches die Vergleichbarkeit von Lärmkarten auf europäischer Ebene ermöglichen soll. Durch diese neue Methodik und die angepasste Einteilung der Schallpegelklassen sind die Ergebnisse der vierten Stufe nicht direkt mit den vorangegangenen Planungsstufen vergleichbar. Während das gesamte Straßennetz der Stadt untersucht wird, liegt die Zuständigkeit für die Eisenbahnstrecken beim Eisenbahnbundesamt.
Die Verwaltung nimmt die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie bestehende Maßnahmenprogramme zur Kenntnis. Für das Jahr 2025 sind städtische Ausgaben in Höhe von 5.151 Euro vorgesehen. Die Aktualisierung der Lärmaktionspläne erfolgt grundsätzlich in einem fünfjährigen Rhythmus, wobei die Fristen für die vierte Stufe aufgrund der Corona-Pandemie einmalig angepasst wurden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.15Umgestaltung Pelkumer Platz – Teilbereich Spielplatz "Am Pelkumer Bach"Zur Vorlage · BV-1677/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1677/2024 sieht die Umgestaltung des Teilbereichs Spielplatz „Am Pelkumer Bach“ auf dem Pelkumer Platz vor. Die Maßnahme ist Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum-Wiescherhöfen und zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität sowie das Spielangebot im Stadtteil zu erweitern. In die Planung wurden Anregungen aus einer Kinder- und Bürgerbeteiligung einbezogen.
Das Gestaltungskonzept folgt dem Thema „Blumengarten“. Zu den geplanten Elementen gehören eine Spielkombination in Form einer Gießkanne, ein Wasser- und Sandspielbereich mit Sandsteinelementen sowie ein unterfahrbarer Matschtisch, der barrierefrei zugänglich ist. Ergänzt wird das Angebot durch Schaukelkombinationen, Balancierbalken und Sitzgelegenheiten. Ein Sonnensegel soll als Hitzeschutz dienen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Klimaanpassung. Über die Hälfte der derzeitigen Asphaltflächen soll entsiegelt und in Rasen- sowie Pflanzflächen umgewandelt werden. Durch Neupflanzungen von Bäumen sollen Schatten sowie eine bessere Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglicht werden. Zudem wird ein südwestlicher Zugang zurückgebaut, um Verkehrsbegegnungen im Bereich der Parkplatzzufahrt zu reduzieren.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 303.100 Euro. Für die Umsetzung wurden Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm NRW 2025 in Höhe von 242.480 Euro beantragt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 60.620 Euro beläuft. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.162. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird um einen Beschluss zur Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Die Vorlage sieht vor, den Bau des Standorts unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und des Bebauungsplanbeschlusses zu autorisieren. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) soll mit der weiteren Konkretisierung der Planung, der Beantragung erforderlicher Genehmigungen sowie der baulichen Umsetzung und dem späteren Betrieb beauftragt werden.
Die Investitionskosten werden auf 4,5 Millionen Euro geschätzt und sollen vollständig über die Abfallgebühren aus dem Wirtschaftsplan des ASH gedeckt werden.
Der neue Wertstoffhof ist für die Annahme verschiedener Abfallfraktionen von Privatpersonen vorgesehen, darunter Elektroschrott, Sperrmüll, Altholz sowie Grünabfälle. Gewerbliche Anlieferungen sind nicht Teil des Konzepts. Die Planung sieht vor, den Betrieb klimaneutral zu gestalten, unter anderem durch Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen, die Nutzung von Wärmepumpen und die Integration elektrischer Fahrzeuge im Fuhrpark. Die Anlage umfasst einen überdachten Annahmebereich, verschiedene Sammelstellen sowie ein zweigeschossiges Betriebsgebäude, das auch als Schulungsraum für die Umweltbildung dienen kann. Eine Annahme von Hausmüll oder gefährlichen Abfällen ist am Standort nicht vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.17KRiS-Förderprogramm für den Gestaltungsraum Hammer-NordenZur Vorlage · BV-1697/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept für den Gestaltungsraum im Hammer-Norden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung den entsprechenden Gestaltungsraum beim Fördergeber anmeldet und anschließend die Fördermittel beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Klimafolgenanpassung im Stadtteil zu fördern, indem Retentionsflächen geschaffen, versiegelte Flächen reduziert und die Verdunstungsrate erhöht werden.
Das Projekt basiert auf Analysen, die im Hammer-Norden Bereiche mit einer Verschlechterung der thermischen Situation sowie der Hochwassergefahr durch Starkregen identifiziert haben. Ursächlich hierfür sind versiegelte Siedlungsbereiche und ein Mangel an Grünflächen in diesen Gebieten. Durch die Abkopplung von befestigten Flächen vom Mischwasserkanal soll die Belastung der Kanalisation verringert werden. Die Umsetzung des Konzepts umfasst die Integration von blau-grüner Infrastruktur, um den Überflutungsschutz zu verbessern. Für kommunale Maßnahmen im Rahmen dieses Programms ist eine Förderquote von 100 Prozent vorgesehen, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.18Rathaus, Sanierung Sitzungssaal 201Zur Vorlage · BV-1701/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Sanierung des Sitzungssaals 201 im Rathaus beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planungsleistungen umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ziel der Maßnahme ist es, den Raum an aktuelle Anforderungen anzupassen und eine multifunktionale Nutzung zu ermöglichen.
Die geplanten Arbeiten umfassen Sanierungen an Wänden, Böden und Decken sowie akustische Ertüchtigungen. Der derzeitige Zuschauerbereich soll künftig als Lager für Bestuhlung und Tische dienen, wofür eine räumliche Trennung vorgesehen ist. Dabei muss der zweite Rettungsweg über ein benachbartes Büro erhalten bleiben. Zudem sollen die technische Ausstattung und die Möblierung modernisiert werden. Im Zuge des Umbaus soll auch ein prägendes Wandbild durch die Nutzung einer neuen Projektionsfläche neu in Szene gesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 350.000 Euro geschätzt, wobei sich die Aufwendungen auf Baukonstruktion, technische Anlagen und Planungsleistungen verteilen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist für Anfang 2025 vorgesehen, sodass Planung und weitere Ausschreibungen bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollen. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant, wobei eine Dauer von etwa drei Monaten erwartet wird. Eventuelle Mehrkosten sollen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.19Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1714/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neudefinition des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Verkleinerung des ursprünglichen Planungsgebiets vor. Dies begründet sich durch Anpassungen im Planungskonzept, die zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme führen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis genommen und die Veröffentlichung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschlossen werden.
Das rund 3,26 Hektar große Gebiet im Stadtteil Braam-Ostwennemar soll die Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ bilden, welches Teil der Internationalen Gartenausstellung 2027 ist. Die Planung umfasst die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen sowie die Sicherung einer Verkehrsfläche für die zukünftige Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“. Im Zuge der Überarbeitung wurde von der ursprünglichen Planung einer größeren Stellplatzanlage abgesehen, da eine solche Konflikte mit dem Artenschutz und der verkehrlichen Anbindung mit sich bringen könnte. Die vorliegende Planung berücksichtigt zudem Ergebnisse aus artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie Umweltprüfungen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.20Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr zu G9 an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-GymnasiumZur Vorlage · BV-1715/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Stadt Hamm sieht bauliche Maßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-Gymnasium vor, die im Zusammenhang mit der Rückkehr zum G9-Profil stehen. An der Friedrich-Ebert-Realschule sollen verschiedene Bereiche im Bestand umgebaut werden, darunter ein Physikraum sowie ein Kunstraum, der in zwei Räume aufgeteilt werden soll. Zudem ist eine Erweiterung des Lehrerbereichs und die Umnutzung von Putzmittelräumen zu Besprechungsräumen geplant. Da durch die G9-Umstellung Räumlichkeiten im Märkischen-Gymnasium entfallen, sollen zudem Planungsleistungen für eine Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule ausgeschrieben werden. Die Kosten für diese Maßnahmen an der Realschule werden auf 820.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt.
Am Beisenkamp-Gymnasium sollen durch den Rückbau von Trennwänden und die Umnutzung bestehender Flächen vier zusätzliche Klassenräume entstehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Ende der Sommerferien 2026 vorgesehen, wobei die Kosten für das Gymnasium auf 620.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 geschätzt werden. Insgesamt belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf 1.440.000 Euro, wovon der städtische Eigenanteil 220.000 Euro beträgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.21Fassadensanierung der Musikschule HammZur Vorlage · BV-1725/2024 · Beschlussvorlage
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Die Fassadensanierung der Musikschule Hamm ist Gegenstand einer Beschlussvorlage des Immobilienmanagements. Die geplante Maßnahme umfasst die Errichtung einer hinterlüfteten Putzfassade sowie die Verbesserung des Sonnenschutzes. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, wobei die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden soll.
Hintergrund der Sanierung ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund zur Mängelbeseitigung. Hieraus resultierten bereits Zahlungen in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro durch eine Versicherung. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 2,52 Millionen Euro. Während ein Teil der Kosten durch Versicherungsleistungen gedeckt wird, trägt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von circa 1,36 Millionen Euro. Dieser Anteil umfasst Maßnahmen, die nicht durch das Urteil abgedeckt sind, wie etwa die Erneuerung von Deckenuntersichten sowie Anpassungen im Bereich des Brandschutzes und des Taubenschutzes.
Der Zeitplan sieht einen Baubeginn Mitte Februar 2025 vor, wobei der Abschluss der Arbeiten für Mitte Dezember 2025 geplant ist. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen, wobei lärmintensive Tätigkeiten vorrangig vormittags durchgeführt werden sollen, um die Beeinträchtigungen zu begrenzen. Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 20
Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 2025 erfolgen, müssten die bereits erhaltenen Versicherungsleistungen zurückgezahlt werden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.22Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Bezirkliche Maßnahme in Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · BV-1735/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel soll über die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen entscheiden. Konkret ist eine Teilsanierung der Sanitärinstallationen an der Realschule Bockum-Hövel geplant. Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der Hauptleitungen im Kriechkeller sowie den möglichen Austausch abgängiger Entwässerungsleitungen. Grund für das Vorhaben ist der Zustand der weitgehend veralteten Installationen und die Notwendigkeit, nach vergangenen Rohrbrüchen die Einhaltung der Trinkwasserverordnung sowie einen sicheren Betrieb der Anlagentechnik zu gewährleisten.
Für die Umsetzung sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen, die aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 stammen. Dadurch wird das Haushaltsjahr 2025 nicht belastet. Die Durchführung der Arbeiten soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer erfolgen. Der Beschlussvorschlag ist abhängig von der Empfehlung der Ausschüsse für Schule und Ausbildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.23Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Bezirkliche Maßnahme in Hamm-HerringenZur Vorlage · BV-1736/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1736/2024 sieht die Verwendung von konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Bezirk Hamm-Herringen vor. Im Zentrum der Maßnahme steht die Erneuerung des Heizsystems in der Sporthalle der Anne-Frank-Schule. Da die vorhandene Umluftheizung nicht mehr funktionsfähig ist, soll ein flächenelastischer Sportboden mit integrierter Fußbodenheizung sowie ein Linoleumboden inklusive der erforderlichen Bodenabdichtung zur Bodenplatte installiert werden. Gleichzeitig ist die Demontage der alten Heizungsanlage vorgesehen.
Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 100.000 Euro und sind im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer beauftragt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hamm-Herringen erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Ausbildung und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.24Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2025 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-1739/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, das Deutschlandticket bis zum 31. Dezember 2025 fortzuführen, sofern die entsprechenden Fördermittel von Bund und Land zur Deckung der Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Als Voraussetzung für die Weiterleitung dieser Mittel soll eine Allgemeine Vorschrift erlassen werden, die das Deutschlandticket als Höchsttarif für in Hamm tätige Verkehrsunternehmen festlegt. Damit sollen die Anforderungen des Beihilferechts erfüllt werden.
Die Regelungen zur Tarifanwendung sollen zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden. Die Stadt Hamm übernimmt dabei keine Eigenbeteiligung an den Kosten, da die Ausgleichszahlungen vollständig aus Bundes- und Landesmitteln refinanziert werden sollen. Für den Fall, dass die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen abzuwenden. Dies gilt gleichermaßen, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlüsse nicht mehr in den WestfalenTarif integriert bleibt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Anfragen
- 5.1Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark (Ecke Mozartstraße)Zur Vorlage · AF-878/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-878/2024 Informationen zur Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark an der Ecke Mozartstraße angefordert. Der betreffende Waldspielplatz ist aufgrund einer Neugestaltung seit mehreren Monaten gesperrt.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum zeitlichen Ablauf und zum Umfang der Maßnahmen. Konkret wird nach dem genauen Beginn sowie der voraussichtlichen Dauer der Sperrung gefragt. Zudem wird thematisiert, ob die Arbeiten nicht bereits in den kälteren Frühlingsmonaten hätten durchgeführt werden können, um eine Nutzung im Sommer zu ermöglichen.
Des Weiteren möchte die Wählergruppe wissen, ob politische Gremien und Anwohner vorab über die Planung informiert wurden und welche konkreten Arbeiten sowie neue Spielgeräte Teil des Projekts sind. Auch Fragen zum bereitgestellten Budget, zu etwaigen Verzögerungen und zur Durchführung einer Bedarfsanalyse werden gestellt.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.1.1Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark (Ecke Mozartstraße)Zur Vorlage · AF-878/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat Informationen zur Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark an der Ecke Mozartstraße angefragt. Laut Stellungnahme der Verwaltung ist der Bereich seit Januar 2024 gesperrt; die Wiedereröffnung wird für Ende Oktober 2024 erwartet. Eine Durchführung der Arbeiten im Frühjahr war aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten für die verwaltungsinterne Abstimmung, die Gerätebestellung sowie die Vergabe von Leistungen nicht möglich.
Im Rahmen der Maßnahme werden neue Spielgeräte aufgestellt, wobei kein neues Konzept umgesetzt wird. Die Notwendigkeit der Überarbeitung ergab sich aus der mangelnden Verkehrssicherheit der Anlagen. Die Planung wurde zwischen dem Jugendamt und dem Tiefbau- und Grünflächenamt abgestimmt. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 100.000 Euro, was auch die im Winterhalbjahr durchgeführten Baumpflanzungen umfasst. Die Bezirksvertretung wurde über den Zeitraum der Sperrung informiert, nachdem festgestellt wurde, dass eine einfache Sanierung nicht mehr wirtschaftlich vertretbar war. Aktuelle Verzögerungen werden auf die derzeit langen Liefer- und Vorlaufzeiten zurückgeführt.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Mitteilungen
- 6.1Errichtung einer Elektro-Schnellladestation an der WilhelmstraßeZur Vorlage · MI-268/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Elektro-Schnellladestation an der Wilhelmstraße im Rahmen des Bundesprogramms „Deutschlandnetz“. Ziel dieses Programms des Bundesverkehrsministeriums ist der Ausbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes für Elektromobilität auch abseits der Autobahnen. Im Zuge der Vergabe wurden die Förderbereiche in Hamm in einen westlichen und einen östlichen Bereich aufgeteilt, wobei das Los Hamm-West an die Firma EWE-An-Go-HOCHTIEF Ladepartner GmbH und das Los Hamm-Ost an die Firma ALLEGO ging.
Für den westlichen Bereich hat die Firma HOCHTIEF ein Konzept für eine Station an der Nebenfahrbahn der Wilhelmstraße vorgelegt. Da der Standort im öffentlichen Straßenraum liegt, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Die Suche nach privaten Flächen war aufgrund bestehender Exklusivverträge anderer Anbieter begrenzt, weshalb nun der Antrag für den Bereich der Wilhelmstraße 191 gestellt wurde.
Der Antrag weicht in zwei Punkten von der städtischen Ladesäulen-Richtlinie ab: Die Beanspruchung von Parkplätzen im Straßenraum soll 30 % statt der üblichen 5 % betragen, und die Genehmigungsdauer wird aufgrund von Fördervorgaben für zehn statt eines Jahres beantragt. Die Verwaltung befürwortet diese Abweichungen mit Verweis auf das öffentliche Interesse an der Schnellladeinfrastruktur sowie die geringe Auslastung der Parkplätze in diesem Bereich. Eine Rücknahme der Genehmigung bleibt bei Bedarf, etwa durch Straßenumbauten, möglich.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.2Fortführung des DeutschlandTickets (DT) in 2025Zur Vorlage · MI-274/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Deutschlandticket auch im Jahr 2025 anzubieten. Da die Fortführung des Tickets auf Bundes- und Landesebene vereinbart wurde, soll die entsprechende „Allgemeine Vorschrift“ zur Anwendung in der Stadt fortgeschrieben werden. Ein formaler Beschluss kann erst im Frühjahr 2025 erfolgen, sobald die erforderlichen Ausführungsbestimmungen vorliegen; dieser Beschluss wird rückwirkend für das gesamte Jahr gelten.
Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurde eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf 58 Euro pro Monat festgelegt. In Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen müssen dementsprechend auch die Preise für das DT-JobTicket sowie das DT-Schülerticket und das DT-Semesterticket angepasst werden.
Die Weiterführung des Angebots unterliegt bestimmten Bedingungen: Die Finanzierung muss durch Fördermittel und Fahrgeldeinnahmen sichergestellt sein, es dürfen keine signifikanten Defizite bei den Verkehrsunternehmen entstehen und eine Zuzahlung durch die Stadt Hamm darf nicht erforderlich werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird die Vorschrift zur Anwendung des Deutschlandtickets in Hamm aufgehoben. Die Finanzierung der Tickets erfolgt über Mittel von Bund und Land, welche die Stadt an die beteiligten Verkehrsunternehmen auszahlt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.3Vergabeergebnis Konzeptverfahren "Auf dem Hilkenhohl"Zur Vorlage · MI-282/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat das Ergebnis des Konzeptvergabeverfahrens für die Entwicklung und Veräußerung des etwa 2.500 Quadratmeter großen städtischen Grundstücks „Auf dem Hilkenhohl“ vorgelegt. Die Ausschreibung, die im Mai 2024 veröffentlicht wurde, konzentrierte sich auf eine besondere Wohnform, die das Quartier städtebaulich bereichern soll. Ein Auswahlgremium der Stadtverwaltung bewertete die eingegangenen Arbeiten anhand eines Punktesystems, welches die Bereiche Städtebau, Architektur und Nutzungskonzept berücksichtigte.
Als Sieger des Verfahrens wurde das Konzept des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm e.V. in Verbindung mit einem Investor ermittelt. Das Vorhaben sieht die Umsetzung der „Intensiv Ambulant Begleiteten Elternschaft“ (IABE) vor, um Eltern mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen eine dauerhafte Betreuung im Wohnumfeld zu ermöglichen. Durch die geplante Kombination mit ambulant betreutem Wohnen für ältere Menschen soll ein Mehrgenerationenprojekt entstehen. Das Projekt umfasst zwei Baukörper und bietet bei Mindestbelegung Platz für etwa 44 Personen.
Die Realisierung des Vorhabens wird für das Jahr 2025 angestrebt. Der Grundstücksverkauf ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Nach der Erteilung der Baugenehmigung stehen noch die Zusage von Fördergeldern sowie der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags aus.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.4Zwischenbericht zur Umsetzung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023)Zur Vorlage · MI-292/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zwischenbericht zur Umsetzung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) gibt Auskunft über den aktuellen Stand verschiedener Mobilitätsmaßnahmen. Die Einführung der Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 ist für den Sommer 2025 vorgesehen, wobei die Stadtwerke bereits Vorbereitungen beim Personal- und Fahrzeugeinsatz treffen. Eine langfristige Finanzierung der Betriebskosten bleibt jedoch aufgrund fehlender Mitfinanzierung durch Bund oder Land eine Herausforderung. Die Fortführung dieser Linien wird im Jahr 2026 überprüft.
Bei der Tarifgestaltung sind das Hamm-Ticket sowie die kostenlose Beförderung von Schülern und Auszubildenden an Finanzierungsvorbehalte gebunden. Während der kostenfreie Schüler- und Auszubildendenverkehr bis zum 1. August 2026 befristet ist, soll auch das Angebot des Hamm-Tickets zunächst bis zu diesem Datum befristet werden. Eine Entscheidung über die weitere Gestaltung hängt von der künftigen Mitfinanzierung des DeutschlandTickets durch Bund und Länder ab.
Die geplanten Verbesserungen auf den Regionalbuslinien werden aufgrund fehlender Förderzusagen des Landes für den Regionalverband Ruhr (RVR) auf unbestimmte Zeit verschoben. Für den On-Demand-Verkehr wird eine Umsetzung im Jahr 2026 angestrebt. Eine wirtschaftliche Realisierung ist dabei an die Nutzung vorhandener Kapazitäten, wie etwa durch lokale Taxiunternehmen, gebunden, da die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und Personals nicht darstellbar ist. Eine weitere Mitteilung mit konkretisierten Maßnahmen für das Jahr 2025 wird im Frühsommer erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.5Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Erstellung des Fokuskonzepts WärmeZur Vorlage · MI-290/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm arbeitet an der Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2035. Da der Wärmesektor etwa 40 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet verursacht, ist eine Umstellung von fossilen Energieträgern auf regenerative Quellen vorgesehen. Als Grundlage für den gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplan, der bis spätestens Juni 2026 veröffentlicht werden muss, dient das „Fokuskonzept Wärme“.
Die Erstellung dieses Konzepts wurde im März 2023 durch die Klimaschutz und Energie gGmbH beauftragt. Die Umsetzung erfolgte durch eine Bietergemeinschaft aus dem Ökozentrum Hamm, der B.A.U.M. Consult GmbH und der KEEA GmbH über einen Zeitraum von 18 Monaten. Der Prozess umfasste Bestandsanalysen, Potenzialermittlungen sowie die Entwicklung von Zielszenarien und Strategien. In die Erarbeitung flossen Ergebnisse aus Workshops, Befragungen und der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie lokalen Multiplikatoren ein. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden zudem mit dem Steuerungsgremium „Wärmetisch“ abgestimmt. Dabei konnten erste Szenarien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 sowie etwa 20 umsetzbare Projekte identifiziert werden.
Ab Dezember 2024 wird die Klimaschutz und Energie gGmbH die Ausschreibung des darauf aufbauenden Maßnahmenplanes durchführen. Dieser soll die Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete, die Darstellung der Versorgungsarten sowie eine konkrete Umsetzungsstrategie festlegen, um die gesetzlichen Vorgaben für den vollständigen Wärmeplan bis Mitte 2026 zu erfüllen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.6Sachstand Paracelsus-Areal I. Verunreinigungen II. ErschließungZur Vorlage · MI-293/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Untersuchung des Paracelsus-Areals umfasst die Prüfung der Bodenbeschaffenheit sowie den Stand der Infrastrukturerschließung. Auf städtischen Flächen im Bereich des Paracelsus-Parks wurden bei Bodenproben Rückstände von Recycling-Material aus dem Rückbau ehemaliger Kasernengebäude festgestellt. Eine Gefährdung für die städtische Fläche geht nach aktuellem Stand nicht aus. Das Umweltamt lässt nun auch die Gartenbereiche der Wohnbebauung im Paracelsus-Karree untersuchen, um festzustellen, ob dort ebenfalls Recycling-Material eingebracht wurde. Die Grundstückseigentümer wurden über die geplanten Untersuchungen informiert; im Anschluss erfolgt eine fachliche Bewertung durch einen Sachverständigen.
Hinsichtlich der Erschließung ist das Insolvenzverfahren der Paracelsus GmbH & Co. KG maßgeblich. Die Gesellschaft war vertraglich verpflichtet, die Infrastruktur wie Straßen und Entwässerungsanlagen auf eigene Kosten fertigzustellen. Da die Finanzierung durch die Gesellschaft voraussichtlich nicht mehr gesichert ist, fällt diese Aufgabe an die Stadt Hamm zurück. Die vorhandene Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von etwa 420.000 Euro wird für die geschätzten Gesamtkosten von rund 2,2 Millionen Euro voraussichtlich nicht ausreichen, was unter anderem auf gestiegene Baukosten zurückzuführen ist. Die Stadt weist darauf hin, dass preisbedingte Mehrkosten gegebenenfalls über Erschließungsbeiträge von den neuen Grundstückseigentümern geltend gemacht werden müssen. Ein konkreter Zeitplan für den Endausbau liegt derzeit nicht vor, da keine ausreichenden Finanzmittel kurzfristig zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.7ISEK Werries Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen "Grüne Umweltachse", Erweiterung Maximilianpark/IGA 2027 sowie angrenzende ProjekteZur Vorlage · MI-295/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt berichtet über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung verschiedener Projekte im Rahmen des ISEK Werries im Stadtbezirk Uentrop. Ein Schwerpunkt liegt auf der Grüne Umweltachse. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können die Maßnahmen am Entréebereich des Maximilianparks sowie an der Spiel- und Sportachse umgesetzt werden. Der Bau des Fahrradterminals ist für März 2025 geplant, wobei vorbereitende Arbeiten wie der Abbruch eines ehemaligen Hausmeisterhauses bereits erfolgt sind. Im Zuge der Baumaßnahmen werden notwendige Ersatzpflanzungen vorgenommen.
Zudem steht der Ausbau des Sportplatzes am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium an, dessen Bodenarbeiten voraussichtlich im ersten Quartal 2025 beginnen. Ein weiteres Vorhaben ist die Erweiterung des Maximilianparks zum Gartenkompetenzzentrum für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027. Dieses Projekt umfasst neue Gartenanlagen, Wege und ein Informationsgebäude auf einer Fläche von etwa 3,8 Hektar. Die rechtliche Absicherung erfolgt über den Bebauungsplan Nr. 02.129 zur Festsetzung von Grün- und Verkehrsflächen.
Ergänzend wird die Fassade des Hauptgebäudes des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums saniert. Die Arbeiten sind für den Zeitraum von Januar 2025 bis Sommer 2026 angesetzt. In Abstimmung mit der Schulleitung soll der Bauablauf so gestaltet werden, dass der Schulbetrieb weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.8Wohnungsmarkt Ruhr - Sechster Regionaler WohnungsmarktberichtZur Vorlage · MI-297/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sechste Regionale Wohnungsmarktbericht zur Situation im Ruhrgebiet wurde veröffentlicht. Die gemeinsame Bestandserhebung der Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr, der auch die Stadt Hamm angehört, zeigt eine anhaltende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt auf. Ein zentrales Thema bleibt die Bereitsetzung von bezahlbarem und qualitätsvollem Wohnraum für verschiedene Zielgruppen.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Baulandpreise in allen 53 Kommunen und Kreisen steigen, wobei die Dynamik in den kreisfreien Städten höher ist als in den Kreisen. Auch die Angebotsmieten haben sich fortgesetzt erhöht, insbesondere im oberen Preissegment, wenngleich das Mietniveau unter dem Landesdurchschnitt liegt. Bei der Bautätigkeit zeigt sich eine Tendenz zu höherer Dichte sowie ein Rückgang des Anteils von Ein- und Zweifamilienhäusern im Vergleich zum Landestrend.
Der Wohnungsbestand wuchs im Zeitraum von 2019 bis 2022 moderat um 26.800 Einheiten. Angesichts des Alters der Gebäude wird eine verstärkte Modernisierung zur Erfüllung von Klimaschutz- und demografischen Anforderungen als notwendig erachtet. Für den Bereich des geförderten Wohnungsbaus wird bis zum Jahr 2030 ein Rückgang des Bestandes an preisgebundenen Wohnungen prognostiziert. Langfristige Bevölkerungsvorausberechnungen deuten für die meisten kreisfreien Städte und Kreise auf einen leichten Bevölkerungsrückgang sowie eine Zunahme älterer Bevölkerungsgruppen hin. In Hamm werden neben regionalen Trends auch abweichende Entwicklungen bei der Neubautätigkeit von Ein- bis Zweifamilienhäusern verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Mündliche Berichte
- 7.1Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- u. Grünflächenamtes (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 7.2Sachstand Innenstadtbaustellen (Herr Gawin, Amtsleitung Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 8.Verschiedenes