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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.09.2024
- 4.Beschlüsse
- 5.Vorstellung der Stadtteilkoordinatorinnen
- 6.Empfehlungen
- 6.1Bebauungsplan Nr. 01.166 - Am Maximare - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1655/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1655/2024 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.166 „Am Maximare“ in der Gemarkung Hamm beantragt. Das etwa 3.280 m² große Plangebiet im Sportzentrum Hamm-Ost soll als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Hotel“ ausgewiesen werden. Geplant ist die Errichtung eines viergeschossigen Winkelgebäudes mit rund 100 Hotelzimmern sowie einer Tiefgarage. Das Vorhaben soll die Nutzung des Schwimmbades Maximare und der angrenzenden Sportflächen funktionsergänzend unterstützen.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll über die Jürgen-Graef-Allee erfolgen, wobei der im Bebauungsplan Nr. 01.098 definierte Straßenkörper nicht Teil des Plangebietes ist. Im östlichen Randbereich des Gebiets wird nach der Konkretisierung des Bauvorhabens die genaue Grenze zwischen dem Projektgrundstück und dem angrenzenden Freiraum zur Festsetzung öffentlicher Grünflächen festgelegt. Eine zusätzliche Festsetzung erschließender Verkehrsflächen wird voraussichtlich nicht benötigt.
Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 abschließend entscheidet. Die Vorlage sieht zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, die als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden soll. Durch die Aufstellung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Das Vorhaben wird als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.2Ausbauplan S 08/24 Bushaltestelle Rathaus/Bürgeramt - Caldenhofer Weg K1Zur Vorlage · BV-1642/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle „Rathaus/Bürgeramt“ am Caldenhofer Weg vor. Der Ausbauplan S 08/24 soll, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung, beschlossen werden. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 148.750 Euro. Dabei werden 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen, während die verbleibenden Kosten von den Stadtwerken übernommen werden. Ein städtischer Eigenanteil ist für das Vorhaben nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Maßnahme sollen zwei Bussteige barrierefrei ausgebaut werden. An der nördlichen Haltestelle wird ein Buskapbordstein mit 18 cm Auftritt installiert, um die Oberflächenentwässerung zu optimieren. Im Bereich der südlichen Haltestelle wird die Busbucht verengt, um ein gerades Heranfahren der Fahrzeuge zu ermöglichen, wobei eine Restfahrbahnbreite von mindestens sechs Metern für den restlichen Verkehr erhalten bleibt. Zur Unterstützung sehbehinderter Menschen werden Bodenindikatoren und taktile Leitstreifen eingesetzt, die den Weg von der südlichen Haltestelle zu den Eingängen des Bürgeramts leiten. Zudem sind die Erneuerung des Pflasterbelags vor dem Bürgeramt, die Anpassung der Fahrradständer sowie eine Vergrößerung des Baumbeets für die Linde geplant.
Die technische Ausgestaltung berücksichtigt die Anforderungen an die Barrierefreiheit, unter anderem durch die Verwendung von speziellen Bordsteinen und befestigten Bodenbelägen. Während der öffentlichen Auslegungsfrist vom 19. August bis zum 2. September 2024 gingen keine Einwendungen gegen den Plan ein.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.3Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.165 - Nassauerstraße / Am alten Kino - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1662/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1662/2024 liegt der Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.165 für das Areal Nassauerstraße / Am alten Kino vor. Das Verfahren ist als beschleunigte Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB auf einer etwa 1.300 m² großen Fläche vorgesehen, auf der sich ehemals das Atrium-Kino und ein Hindutempel befanden. Das Projekt umfasst die Errichtung von bis zu 37 Wohneinheiten für Ein- und Zweipersonenhaushalte, eine Wohngruppe mit circa 10 Zimmern sowie gewerbliche Flächen.
Die bauliche Planung sieht ein Gebäude in U-Form mit einem Innenhof und einem Dachgarten vor. Die Baukörper sollen entlang der Nassauerstraße eine Höhe von vier Geschossen und an der nördlichen Grenze drei Geschosse erreichen, wobei ein Anbau an den Bestand geplant ist. Zur Förderung der Klimaanpassung ist ein hoher Grünanteil festzulegen. Im Innenhof soll auf Kfram-Stellplätze verzichtet werden; der Vorhabenträger wird hierzu in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein Mobilitätskonzept zur Kompensation des Stellplatznachweises erarbeiten. Zudem sollen die vom Rat beschlossenen Klima-Standards in das Projekt integriert werden.
Die Vorlage sieht neben dem Aufstellungsbeschluss auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vor. Der Beratungsprozess umfasst Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss, bevor der Rat im Dezember 2024 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.4Denkmalbereich Nr. 3 - Ostenallee - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1668/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1668/2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Ostenallee beantragt. Das geplante Gebiet umfasst etwa 29.710 Quadratmeter in der Gemarkung Hamm und beinhaltet verschiedene Flurstücke der Fluren 22 und 14. Ziel ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Ensembles, das die Grundstücke Ostenallee 50a bis 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünflächen umfasst.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die größtenteils zwischen 1922 und 1925 errichtet wurden. Neben den Wohngebäuden sind auch die gepflasterte Anliegerstraße mit Basaltsteinen sowie die straßenbegleitende Grünanlage Teil des geplanten Schutzbereichs. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Osten durch das Ahseufer und im Westen durch die Josef-Schlichter-Allee.
Die Begründung für die Unterschutzstellung verweist auf die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs als Zeugnis der Stadtentwicklung Hamms zu einem Kurort im frühen 20. Jahrhundert. Die Satzung soll das zusammenhängende Gebäudeensemble und die dazugehörigen Freiflächen erhalten. Der vorgeschlagene Beschluss wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, beraten, bevor der Rat der Stadt Hamm über die Aufstellung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.5Asphaltieren des vorhandenen Parkweges parallel zur Ahse von Gradierwerk bis Adenauerallee und Aufstellen von FahrradbügelnZur Vorlage · BV-1672/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1672/2024 die Asphaltierung eines bestehenden Parkweges sowie die Aufstellung von Fahrradbügeln beantragt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt parallel zur Achse vom Gradierwerk bis zur Adenauerallee. Dabei soll ein etwa 310 Meter langer, wassergebundener Weg mit einer Breite von drei Metern asphaltiert werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Unterbrechung des Wegebelages zu schließen und die Anbindung an die Radhauptroute Uentrop wetterunabhängig auszubauen.
Zusätzlich sieht die Planung die Installation von Fahrradbügeln an zwei Standorten in Höhe des Gradierwerks vor. An jedem dieser Standorte sollen jeweils vier Bügel zur Doppelnutzung aufgestellt werden, wobei die genaue Platzierung von unterirdischen Leitungen und Baumwurzeln abhängt. Die Standorte werden in wassergebundener Bauweise mit einer Einfassung aus Großpflaster angelegt.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 85.000 Euro, wobei 75.000 Euro für den Straßenbau und 10.000 Euro für die Fahrradbügel veranschlagt sind. Die Finanzierung ist für den Zeitraum 2025/2026 vorgesehen. Durch die Aufwertung des Geh- und Radweges soll der Radverkehr gefördert und die Umweltbelastung durch motorisierten Verkehr reduziert werden. Eine Beitragspflicht für Anlieger entsteht durch diese Maßnahme nicht.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.6Konzept Steuerung von StadtteilarbeitZur Vorlage · BV-1598/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept zur Steuerung der Stadtteilarbeit beschließen und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Die Beschlussvorlage BV-1598/2024 sieht eine einheitliche Gremien- und Steuerungsstruktur vor, um die verschiedenen Entwicklungsbedarfe in den Sozialräumen zu koordinieren. Dabei werden bisherige Einzelkonzeptionen in einem gemeinsamen Rahmenwerk zusammengeführt.
Zur Umsetzung der Ziele soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Stadtteilarbeit gebildet werden, dem die zuständigen Ämter und Abteilungen angehören. Die operative Arbeit erfolgt über Arbeitskreise sowie Koordinierungsrunden in den neun Sozialräumen. Ein Bestandteil des Konzepts ist die Regelung der Beteiligung der Bezirksvertretungen. Diese sollen einheitlich in die Ausgestaltung des Jahresplans einbezogen werden, welcher die Aktivitäten der Fachdienste auf Basis stadtweiter Ziele auflistet.
Als Instrument zur Förderung der politischen Partizipation und des Informationsaustauschs ist zudem die Stadtteilkonferenz vorgesehen. Diese soll als offenes Forum für Bewohnerinnen, Bewohner und Akteure im Sozialraum dienen. Durch die neue Struktur sollen die Transparenz und Effizienz der Stadtteilarbeit gesteigert sowie die Rückbindung an die politischen Gremien, insbesondere auf Ebene der Bezirke, gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.7Ausbauplan S 10/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Grünstraße bis Werler StraßeZur Vorlage · BV-1646/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag für den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges südlich der RLG-Trasse vorgelegt. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Grünstraße und der Werler Straße und ist Teil des Radwege-Bauprogramms zur Optimierung der Hauptroute nach Rhynern. Geplant ist, die etwa 1,3 Kilometer lange Strecke zu verbreitern, neu zu asphaltieren und mit einer LED-Beleuchtung auszustatten.
Die Breite des Weges soll von derzeit 2,60 Metern auf 4,00 Meter erhöht werden. Im Bereich der Bahntrasse ist eine Einzäunung vorgesehen, die in Absprache mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH erfolgt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1.353.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Die Finanzierung soll durch eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 153.000 Euro sichergestellt werden.
An den Knotenpunkten Langewanneweg und Hellweg sind bauliche Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme müssen zehn Bäume unter der Baumschutzsatzung gefällt werden; die Untere Naturschutzbehörde hat hierfür Ersatzpflanzungen von insgesamt 25 Bäumen auferlegt. Der Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.8Ausbauplan S 11/24 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs südl. der RLG-Trasse - Abschnitt Werler Straße bis Rottwiese und Neuanlage der Straßenbeleuchtung RottwieseZur Vorlage · BV-1647/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage BV-16lar7/2024 den Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs südlich der RLG-Trasse im Abschnitt zwischen der Werler Straße und der Rottwiese beantragt. Der Plan sieht vor, den bestehenden wassergebundenen Weg auf eine Breite von 3,50 Metern zu erweitern und zu asphaltieren. Zudem ist die Neuanlage einer LED-Straßenbeleuchtung für den Bereich der Rottwiese vorgesehen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 770.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von etwa 114.800 Euro, während Fördermittel in Höhe von rund 655.200 Euro erwartet werden. Im Rahmen der Maßnahme ist auch eine Einzäunung zur Abgrenzung der Bahntrasse in Abstimmung mit der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH geplant.
Um die ökologischen Auswirkungen zu minimieren, sind Maßnahmen zum Artenschutz vorgesehen, darunter ein Amphibienleitsystem sowie die Pflanzung von 19 Bäumen als Ausgleichsmaßnahme. Die Erweiterung des Weges soll zudem die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Der entsprechende Ausbauplan wurde im Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.9Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute Bockum-HövelZur Vorlage · BV-1648/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1648/2024 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem Ausbau der Hauptroute Bockum-Hövel als Teil des Projekts „fahrradfreundliches Hamm“. Ziel der Initiative ist die sukzessive Erweiterung der elf Hauptrouten der Stadt, wobei die Überplanung aller Routen bis zum Jahr 2025 und der bauliche Ausbau bis spätestens 2030 erfolgen soll. Die Route verbindet die Fahrrad-Promenade über die Münsterstraße, die Lippeauen und die Römerstraße mit dem Ortsteil Bockum und umfasst die Erschließung von Wohngebieten sowie Schulen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zum Ausbau der Route zur Kenntnis zu nehmen, bei Bedarf Einzelausbaupläne vorzulegen und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Planung unterscheidet zwischen verschiedenen Zeiträumen. Sofortmaßnahmen umfassen unter anderem Markierungen und Rotmarkierungen von Radfahrerfurten sowie Verbesserungen der Wegweisung. Mittelfristig sind die Überplanung von Knotenpunkten, Querungen und Engstellen sowie bauliche Veränderungen vorgesehen. Dazu gehören der Umbau des Kreisverkehrs Hohenhöveler Straße, der Ausbau der Hammer Straße sowie die Neuaufteilung der Fahrbahnquerschnitte am Bockumer Weg und der Römerstraße. Weitere geplante Maßnahmen sind die Verbreiterung des Arthur-Schauerte-Wegs, die Installation von Radverkehrsdetektion an Lichtsignalanlagen sowie der Neubau einer Geh- und Radwegebrücke über die Hafenstraße, den Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe. Die entsprechenden Ausbaupläne werden für die Landesförderung angemeldet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.10Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1658/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens sowie der Beschlussfassung zum Masterplan Mobilität 2024 der Stadt Hamm. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2024 stattfand, gingen in der finalen Phase etwa 600 und im gesamten Prozess insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse des Verfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Masterplan Mobilität 2024 mit den darin enthaltenen Maßnahmenempfehlungen zu beschließen. Ziel des Plans ist die Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 % bis zum Jahr 2035.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise durch eigene Prozesse erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Umgestaltung von Ortsdurchfahrten, der Umbau von Kreuzungen, die Erweiterung von Tempo-30-Bereichen sowie die Anpassung der Parkraumbewirtschaftung. Zudem sind die Realisierung der Umgehungsstraßen B 63n und K 35n sowie Projekte im Wirtschaftsverkehr vorgesehen, darunter der Bau des MultiHub Westfalen, die Reaktivierung von Bahnanschlüssen und der Aufbau einer City-Logistik.
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen, jedoch sollen für die Umsetzung künftig Fördermittel und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Zeitplan sieht für die Jahre 2025 bis 2030 die Umsetzung erster Maßnahmenpakete vor. Im Jahr 2029 ist eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten sowie im Jahr 2030 ein erster Verkehrsbericht zur Evaluation der Ziele vorgesehen. Spätestens bis 2035 soll eine Fortschreibung oder Neuaufstellung des Masterplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.11Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1675/2024 des Umweltamtes behandelt den 4. Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Hamm, der auf dem EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS basiert. Der Plan umfasst die Untersuchung des gesamten Straßennetzes und nutzt neue Schallpegelklassen ab 70 dB(A). Vorgesehen ist die Verabschiedung des Plans als Rahmenplan sowie die Kenntnahme der Beteiligungsergebnisse und der Maßnahmenprogramme.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz für die nächsten fünf Jahre. Dieses Programm unterstützt Privatpersonen an Wohngebäuden an Hauptverkehrsstraßen mit hohen Lärmpegeln durch Zuschüsse für Schallschutzfenster der Klasse III und schallgedämmte Lüfter. Die Zuschüsse belaufen sich auf 100 € pro Glasfläche und 150 € pro Lüfter bei einem jährlichen Budget von 5.000 €. Zudem soll die Fortführung der lärmarmen Straßenoptimierung, etwa durch lärmmindernden Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der Finanzierung und Technik beschlossen werden. Bereits durchgeführte Deckensanierungen mit lärmminderndem Asphalt betreffen verschiedene Straßenabschnitte der Stadt.
Der Plan sieht zudem Maßnahmen zur Mobilitätssteuerung vor, darunter die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, die Förderung des Rad-, Fuß- und E-Verkehrs sowie die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten in Lärm-Hotspots. Weitere Themen sind Parkraummanagement und Leitsysteme für LKW. Für das Jahr 2025 ist ein städtischer Eigenanteil von 5.151,00 € vorgesehen. Die Beratungsfolge endet mit dem Beschluss durch den Rat am 10. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.122. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1686/2024 sieht die Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz in Hamm vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die bauliche Umsetzung sowie den anschließenden Betrieb beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der erforderliche Bebauungsplan beschlossen wurde. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm wird mit der Konkretisierung der Planungen und der Beantragung notwendiger Genehmigungen betraut. Das Brutto-Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 4,365 Millionen Euro, wobei ein Baubeschluss über eine Gesamtsumme von 4,5 Millionen Euro, inklusive eines Zuschlags von etwa 135.000 Euro, angestrebt wird. Die Finanzierung soll vollständig über die Abfallgebühren sowie über den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs erfolgen.
Die Planung sieht vor, den Wertstoffhof primär für Privatkunden mit Pauschalzahlung zu betreiben, während gewerbliche Anlieferungen weiterhin am bestehenden Recyclinghof stattfinden sollen. Der Betrieb ist auf CO2-Neutralität ausgelegt, unterstützt durch eine Photovoltaikanlage sowie elektrische Fahrzeuge. Die Anlage soll mit einer Umzäunung, einer Lärmschutzmauer und einer zweimeter hohen Eingrünung ausgestattet werden. Für den Betrieb ist eine Besetzung mit drei Mitarbeitenden und einem Fahrer vorgesehen, wobei ein Personalmehrbedarf sowie jährliche Kosten von 160.000 Euro für den Servicegrad entstehen. Nach der Fertigstellung im Jahr 2027 entstehen jährliche Mehrkosten im Gebührenhaushalt von etwa 425.648,50 Euro. Der Zeitplan sieht eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg bis Ende 2025 und einen Baubeginn Anfang 2026 vor.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.1350 Jahre Großstadt Hamm im Jahr 2025Zur Vorlage · BV-1694/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Planungen zum Jubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ im Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Anlass ist das 50-jährige Bestehen des Status als Großstadt, der durch die Gebietsreform von 1975 nach dem Münster/Hamm-Gesetz erreicht wurde. Unter dem Motto „Hamm – EINE Stadt der Vielfalt“ soll eine dezentrale Veranstaltungsreihe die verschiedenen Stadtbezirke in den Fokus rücken.
Die geplanten Aktionen erstrecken sich über das Jahr 2025 und beginnen am 10. Mai im Stadtbezirk Uentrop. Weitere Termine sind für die Bezirke Bockum-Hövel, Pelkum, Herringen und Heessen zwischen Mai und Juli vorgesehen. Die Veranstaltungsreihe endet am 30. August in den Stadtbezirken Mitte und Rhynern. Ein gemeinsamer Festakt im November 2025 soll den Abschluss bilden und den Übergang zu den Feierlichkeiten zum 800-jährigen Bestehen der Stadt markieren.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 35.000 Euro vorgesehen ist. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung des Dezernates I bereitgestellt. Bei der Durchführung legt die Verwaltung zudem Wert auf regionale Produkte beim Catering sowie auf die Nutzung umweltfreundlicher Anreisemöglichkeiten wie den öffentlichen Personennahverkehr oder das Fahrrad.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.14Ahse-Deiche - Standsicherheitsuntersuchsuchung und Errichtung einer provisorischen PumpstationZur Vorlage · BV-1706/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1706/2024 die Errichtung einer provisorischen Pumpstation sowie eine Standsicherheitsuntersuchung der Ahse-Deiche beantragt. Die Umsetzung soll unter Vorbehalt gesicherter Finanzierung erfolgen und durch die Beauftragung von Ingenieurbüros realisiert werden.
Hintergrund der Maßnahmen ist die Anordnung der zuständigen Unteren Wasserbehörde nach dem Hochwasserereignis im Dezember 2023. Zwar bescheinigte ein erstes Gutachten dem Deichkörper eine gute Kernsubstanz, jedoch ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans erforderlich. Zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes soll am alten Hohefeldweg eine provisorische Pumpstation mit einem automatisierten Schieber errichtet werden. Dieser soll bei steigenden Pegelständen den Durchlass verschließen und die Entwässerung des Polders ermöglichen, um insbesondere in Nachtstunden und an Wochenenden eine schnelle Reaktion zu gewährleisten. Die Kosten für die Pumpstation werden auf etwa 230.000 Euro geschätzt, wobei die Ausgaben auf die Jahre 2025 und 2026 entfallen.
Zudem ist eine erneute Standsicherheitsprüfung der Deiche im Bereich vom Hohefeldweg bis zur Marker Allee vorgesehen. Da die letzte Untersuchung nach dem Stand von 2006 durchgeführt wurde, soll die Prüfung nun nach aktuellen Normen erfolgen. Die veranschlagten Kosten für diese Untersuchung belaufen sich auf circa 200.000 Euro, ebenfalls verteilt auf die Jahre 2025 und 2026.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.15Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-1716/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der Wochenmarktsatzung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungsamtes sieht Anpassungen der bestehenden Regelungen für die städtischen Wochenmärkte vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Verkürzung der Marktzeiten um 30 Minuten an allen drei Markttagen. Diese Maßnahme basiert auf einer Umfrage unter den Markthändlern im September 2024, bei der sich eine Mehrheit für diese Anpassung aussprach, um den wirtschaftlichen Anforderungen und gestiegenen Personalkosten zu begegnen. Zudem soll es Kunden künftig ermöglicht werden, Fahrräder als Transportmittel für Einkäufe auf die Marktfläche mitzunehmen, wobei das Befahren der Fläche aus Sicherheitsgründen weiterhin untersagt bleibt.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Mitnahme von Hunden. Auf Wunsch von Kunden und mit Unterstützung der Markthändlerschaft sollen Hunde an kurzer Leine erlaubt sein, sofern die Lebensmittelüberwachung keine Bedenken hinsichtlich der Hygiene sieht. Die Anpassung soll die Attraktivität des Wochenmarktes fördern. Darüber hinaus umfasst die Vorlage eine rechtliche Anpassung des Paragrafen 6 aufgrund geänderter Rechtslagen sowie eine entsprechende Korrektur in den Bestimmungen zu den Marktregeln.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.16Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2025 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-1718/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2025 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Grundlage für den Beschlussvorschlag sind Anträge der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH plant Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Betroffen sind der 5. Mobilitätstag am 6. April, das 8. Hammer GenussFest am 28. September, der 25. Hamms Bunter Herbst am 26. Oktober sowie die Familien-Weihnacht am 14. Dezember 2025.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft und dabei Kriterien wie die Belebung der Innenstadt als erfüllt bewertet. Im Vorfeld fand ein runder Tisch mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer statt, um Stellungnahmen einzuholen. Das Ordnungsamt sieht die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen als erfüllt an, da die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der zulässigen Öffnungstage und zum Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.17Beschaffung mobiler Stadtmöbel Abweichung von den VergaberichtlinienZur Vorlage · BV-1722/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll die Beschaffung mobiler Stadtmöbel für die Stadterneuerungsgebiete Innenstadt sowie Pelkum-Wiescherhöfen beschließen. Die Vorlage sieht vor, Sitz- und Pflanzkombinationen zu erwerben, um Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Dabei wird gleichzeitig eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragung, um eine Verhandlungsvergabe mit dem Unternehmen CityDecks durchzuführen.
Die Begründung für die gezielte Auswahl des Anbieters liegt in der Kompatibilität mit bereits vorhandenen Modulen im Bereich Innenstadt. Die bisher genutzten Elemente des Herstellers haben sich in einer Versuchsphase bewährt und weisen einen modularen Aufbau auf, der eine flexible Kombination von Sitz- und Pflanzelementen ermöglicht. Laut der Sachdarstellung bieten andere Anbieter zwar ähnliche Produkte an, diese sind jedoch nicht mit dem bestehenden System kompatibel oder verfügen nicht über denselben modularen Charakter. Ein Wechsel des Herstellers würde laut Verwaltung zu einem erhöhten Aufwand bei der Instandhaltung und Pflege führen.
Die Finanzierung der Maßnahme ist durch verschiedene Fördermittel sowie städtische Eigenmittel gesichert. Für das Gebiet Innenstadt sind Kosten in Höhe von insgesamt 50.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Im Bereich Pelkum-Wiescherhöfen ist eine Ausgabe von 50.000 Euro im Jahr 2025 geplant, wobei hier ein Bundesförderprogramm die Kosten weitgehend abdeckt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.18Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1633/2024 1. Ergänzung des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt Hamm vor. Der Rat soll den Plan sowie die Stellungnahmen der Schulkonferenzen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung beabsichtigt, Planungen für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule weiterzuführen, um den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen durch die G9-Umstellung abzufangen. Hierbei sollen Räume des Märkischen Gymnasiums ersetzt und eine eigene Lehrküche eingeplant werden. Am Beisenkamp-Gymnasium sollen Umnutzungen zur Schaffung einer Vierzügigkeit sowie Räume für neue Technologien realisiert werden.
Für die Realschulen ist eine Kapazitätserweiterung von 17 auf 18 Züge sowie die Prüfung von Maßnahmen zur Mehrklassenbildung vorgesehen. An der Realschule Bockum-Hövel sollen vier zusätzliche Räume geschaffen werden. Die Konrad-Adenauer-Realschule wird hinsichtlich einer Erweiterung um einen Zug und der Kapazität der Sporteinheiten geprüft. An der Arnold-Freymunth-Schule sowie an den Gesamtschulen Friedensschule und Sophie-Scholl-Gesamtschule soll die Verbesserung der Raumsituation durch multifunktionale Nutzung untersucht werden.
Die Klassenbildung orientiert sich an einer Bandbreite von 25 bis 29 Schülerinnen und Schülern, wobei ein Richtwert von 27 und ein Höchstwert von 29 gilt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie die Maßnahmenplanung je nach Schülerentwicklung fortzuführen. Die abschließende Beratung im Rat ist für den 10. Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Mitteilungsvorlagen
- 7.1Errichtung einer Elektro-Schnellladestation an der WilhelmstraßeZur Vorlage · MI-268/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Elektro-Schnellladestation an der Wilhelmstraße im Rahmen des Bundesprogramms „Deutschlandnetz“. Ziel dieses Programms des Bundesverkehrsministeriums ist der Ausbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes für Elektromobilität auch abseits der Autobahnen. Im Zuge der Vergabe wurden die Förderbereiche in Hamm in einen westlichen und einen östlichen Bereich aufgeteilt, wobei das Los Hamm-West an die Firma EWE-An-Go-HOCHTIEF Ladepartner GmbH und das Los Hamm-Ost an die Firma ALLEGO ging.
Für den westlichen Bereich hat die Firma HOCHTIEF ein Konzept für eine Station an der Nebenfahrbahn der Wilhelmstraße vorgelegt. Da der Standort im öffentlichen Straßenraum liegt, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Die Suche nach privaten Flächen war aufgrund bestehender Exklusivverträge anderer Anbieter begrenzt, weshalb nun der Antrag für den Bereich der Wilhelmstraße 191 gestellt wurde.
Der Antrag weicht in zwei Punkten von der städtischen Ladesäulen-Richtlinie ab: Die Beanspruchung von Parkplätzen im Straßenraum soll 30 % statt der üblichen 5 % betragen, und die Genehmigungsdauer wird aufgrund von Fördervorgaben für zehn statt eines Jahres beantragt. Die Verwaltung befürwortet diese Abweichungen mit Verweis auf das öffentliche Interesse an der Schnellladeinfrastruktur sowie die geringe Auslastung der Parkplätze in diesem Bereich. Eine Rücknahme der Genehmigung bleibt bei Bedarf, etwa durch Straßenumbauten, möglich.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.2Vergabeergebnis Konzeptverfahren "Auf dem Hilkenhohl"Zur Vorlage · MI-282/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat das Ergebnis des Konzeptvergabeverfahrens für die Entwicklung und Veräußerung des etwa 2.500 Quadratmeter großen städtischen Grundstücks „Auf dem Hilkenhohl“ vorgelegt. Die Ausschreibung, die im Mai 2024 veröffentlicht wurde, konzentrierte sich auf eine besondere Wohnform, die das Quartier städtebaulich bereichern soll. Ein Auswahlgremium der Stadtverwaltung bewertete die eingegangenen Arbeiten anhand eines Punktesystems, welches die Bereiche Städtebau, Architektur und Nutzungskonzept berücksichtigte.
Als Sieger des Verfahrens wurde das Konzept des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm e.V. in Verbindung mit einem Investor ermittelt. Das Vorhaben sieht die Umsetzung der „Intensiv Ambulant Begleiteten Elternschaft“ (IABE) vor, um Eltern mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen eine dauerhafte Betreuung im Wohnumfeld zu ermöglichen. Durch die geplante Kombination mit ambulant betreutem Wohnen für ältere Menschen soll ein Mehrgenerationenprojekt entstehen. Das Projekt umfasst zwei Baukörper und bietet bei Mindestbelegung Platz für etwa 44 Personen.
Die Realisierung des Vorhabens wird für das Jahr 2025 angestrebt. Der Grundstücksverkauf ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Nach der Erteilung der Baugenehmigung stehen noch die Zusage von Fördergeldern sowie der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags aus.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.3Zwischenbericht zur Umsetzung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023)Zur Vorlage · MI-292/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Zwischenbericht zur Umsetzung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) gibt Auskunft über den aktuellen Stand verschiedener Mobilitätsmaßnahmen. Die Einführung der Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 ist für den Sommer 2025 vorgesehen, wobei die Stadtwerke bereits Vorbereitungen beim Personal- und Fahrzeugeinsatz treffen. Eine langfristige Finanzierung der Betriebskosten bleibt jedoch aufgrund fehlender Mitfinanzierung durch Bund oder Land eine Herausforderung. Die Fortführung dieser Linien wird im Jahr 2026 überprüft.
Bei der Tarifgestaltung sind das Hamm-Ticket sowie die kostenlose Beförderung von Schülern und Auszubildenden an Finanzierungsvorbehalte gebunden. Während der kostenfreie Schüler- und Auszubildendenverkehr bis zum 1. August 2026 befristet ist, soll auch das Angebot des Hamm-Tickets zunächst bis zu diesem Datum befristet werden. Eine Entscheidung über die weitere Gestaltung hängt von der künftigen Mitfinanzierung des DeutschlandTickets durch Bund und Länder ab.
Die geplanten Verbesserungen auf den Regionalbuslinien werden aufgrund fehlender Förderzusagen des Landes für den Regionalverband Ruhr (RVR) auf unbestimmte Zeit verschoben. Für den On-Demand-Verkehr wird eine Umsetzung im Jahr 2026 angestrebt. Eine wirtschaftliche Realisierung ist dabei an die Nutzung vorhandener Kapazitäten, wie etwa durch lokale Taxiunternehmen, gebunden, da die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und Personals nicht darstellbar ist. Eine weitere Mitteilung mit konkretisierten Maßnahmen für das Jahr 2025 wird im Frühsommer erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.4Sachstand Paracelsus-Areal I. Verunreinigungen II. ErschließungZur Vorlage · MI-293/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Untersuchung des Paracelsus-Areals umfasst die Prüfung der Bodenbeschaffenheit sowie den Stand der Infrastrukturerschließung. Auf städtischen Flächen im Bereich des Paracelsus-Parks wurden bei Bodenproben Rückstände von Recycling-Material aus dem Rückbau ehemaliger Kasernengebäude festgestellt. Eine Gefährdung für die städtische Fläche geht nach aktuellem Stand nicht aus. Das Umweltamt lässt nun auch die Gartenbereiche der Wohnbebauung im Paracelsus-Karree untersuchen, um festzustellen, ob dort ebenfalls Recycling-Material eingebracht wurde. Die Grundstückseigentümer wurden über die geplanten Untersuchungen informiert; im Anschluss erfolgt eine fachliche Bewertung durch einen Sachverständigen.
Hinsichtlich der Erschließung ist das Insolvenzverfahren der Paracelsus GmbH & Co. KG maßgeblich. Die Gesellschaft war vertraglich verpflichtet, die Infrastruktur wie Straßen und Entwässerungsanlagen auf eigene Kosten fertigzustellen. Da die Finanzierung durch die Gesellschaft voraussichtlich nicht mehr gesichert ist, fällt diese Aufgabe an die Stadt Hamm zurück. Die vorhandene Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von etwa 420.000 Euro wird für die geschätzten Gesamtkosten von rund 2,2 Millionen Euro voraussichtlich nicht ausreichen, was unter anderem auf gestiegene Baukosten zurückzuführen ist. Die Stadt weist darauf hin, dass preisbedingte Mehrkosten gegebenenfalls über Erschließungsbeiträge von den neuen Grundstückseigentümern geltend gemacht werden müssen. Ein konkreter Zeitplan für den Endausbau liegt derzeit nicht vor, da keine ausreichenden Finanzmittel kurzfristig zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Anträge
- 8.1Ergänzung Straßenschilder WienholdstraßeZur Vorlage · AT-788/2024-ST · Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Mitte liegt ein Antrag vor, die Straßenschilder in der Wienholdstraße um ergänzende Informationstafeln zu erweitern. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP beantragt, auf das Leben eines ehemaligen SPD-Stadtverordneten hinzuweisen, der während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde und im Konzentrationslager Sachsenhausen verstarb. Mit diesem Vorhaben wird auf ähnliche Maßnahmen in anderen Stadtteilen verwiesen, wie etwa im Baugebiet „Auf dem Beisenkamp“ oder am Erika-Salomon-Weg, wo bereits Erläuterungsschilder angebracht wurden.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben und befürwortet die Umsetzung des Vorhabens. Der konkrete Inhalt der geplanten Zusatzschilder wird derzeit noch durch die zuständigen Stellen geklärt.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.2Wartehäuschen/ -unterstand Bushaltestelle Holunderweg stadteinwärtsZur Vorlage · AT-823/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen des Antrags AT-823/2024 die Vorlage zur Errichtung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle Holunderweg eingereicht. Ziel des Antrags ist es, in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte am 19. November 2024 einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung durch die Verwaltung und die Stadtwerke zu erhalten.
Hintergrund der Anfrage ist eine Zusage der Verwaltung aus einer Sitzung im Juni 2020, an der östlichen Seite der Bushaltestelle Holunderweg ein Unterstand aufzustellen. Laut Informationen aus einer Sitzung im September 2024 sollte die Errichtung bis zum Ende des Jahres 2024 erfolgen, wobei die Ausschreibung durch die Stadtwerke als laufend beschrieben wurde. Die Bezirksfraktion weist darauf hin, dass seit der ursprünglichen Zusage keine sichtbaren Fortschritte bei der Umsetzung feststellbar sind und bittet daher um eine detaillierte Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen und der Realisierung des Bauvorhabens.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.3Hugo-Küching-StraßeZur Vorlage · AT-824/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AT-824/2024 hat die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte einen Antrag an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, die Hugo-Küching-Straße instand zu setzen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Straße den unmittelbaren Zugang zum Parkplatz des Stadtteilzentrums Hamm Westen darstellt. Die Fahrbahn weist insbesondere auf dem Abschnitt, der von der Viktoriastraße kommt, einen Zustand auf, der eine Erneuerung erforderlich macht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Errichtung des Parkplatzes lediglich die Fahrbahnbereiche unmittelbar vor dem Parkplatz erneuert wurden.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vorgesehen, wobei eine Beratung im November 2024 sowie im März 2025 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.4Aufwertung DB-Unterführung Kleine Alleestraße/Otto-Brenner-StraßeZur Vorlage · AT-834/2024 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP hat im Rahmen des Antrags AT-834/2024 eine Aufwertung der DB-Unterführung an der Kreuzung Kleine Alleestraße und Otto-Brenner-Straße beantragt. Die Verwaltung wird ersucht, die Gestaltung der Unterführung durch künstlerische Mittel, wie etwa Lichtkunst, attraktiver und heller zu gestalten. Eine Umsetzung soll bis spätestens 2026 erfolgen.
Als Begründung führt der Antrag die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Unterführung an. Durch den Neubau eines Penny-Marktes, die Planung des Trägerhauses sowie die geplante Nutzung einer gegenüberliegenden Immobilie als Gasthaus für Wohnungslose soll sich das Stadtgebiet in den kommenden Jahren verändern. Da die Unterführung zudem eine wichtige Radroute für Schüler zum Schulzentrum West darstellt, wird eine verbesserte Beleuchtung angestrebt. Die derzeitige LED-Beleuchtung entspricht zwar dem aktuellen Stand der Technik, wird jedoch als unzureichend hell beschrieben.
Die Antragsteller regen an, den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Trägerhauses für die Erarbeitung eines finanzierbaren Gestaltungskonzeptes sowie die Suche nach Fördermöglichkeiten zu nutzen. Ziel ist es, die Unterführung rechtzeitig zum 800-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2026 als einladendes Element im südlichen und westlichen Teil der Stadt zu positionieren.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.Anfragen
- 9.1Ampelanlage Marker AlleeZur Vorlage · AF-949/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Anfrage AF-949/2024 die Prüfung der Ampel-Einstellungen an der Kreuzung Heßler Straße und Marker Allee sowie eine Berichterstattung zur Entwicklung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich beantragt. Anlass für das Ersuchen an die Verwaltung ist die Mitte 2023 in Betrieb genommene KI-gesteuerte Ampelanlage, die mit dem Ziel eingeführt wurde, die Sicherheit zu erhöhen und Wartezeiten zu reduzieren.
In der Begründung der Anfrage wird angeführt, dass es zu bestimmten Tageszeiten zu erhöhten Wartezeiten für den Kfz-Verkehr komme. Dies führe zu Rückstaus auf der Heßler Straße, sowohl aus Richtung Caldenhofer Weg bis zum OLG als auch aus nördlicher Richtung bis zur Ostenallee. Die Bezirksfraktion weist darauf hin, dass solche Verkehrsbehinderungen aufgrund der teilweise engen Wohnbebauung vermieden werden sollten. Die Anfrage bittet die zuständige Verwaltung um eine Überprüfung der Einstellungen sowie um Informationen zur aktuellen Situation.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.2Fußweg Akazienallee/ Bradfordstraße Richtung WesttünnenZur Vorlage · AF-950/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Anfrage AF-950/2024 Fragen zur Situation des Fußwegs an der Akazienallee bzw. Bradfordstraße in Richtung Westtünnen an die Bezirksbürgermeisterin gerichtet. In dem Dokument wird auf die Nutzung des Weges durch Radfahrende, Fußgänger, Jogger sowie Hundebesitzer hingewiesen. Dabei wird angeführt, dass sich Teile des Weges in einem mangelhaften Zustand befinden und die geringe Breite eine parallele Nutzung von Radverkehr und Fußverkehr nicht zulasse.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob der betreffende Weg bereits in den Planungen der zuständigen Stelle berücksichtigt ist und ob Pläne für einen Ausbau bestehen. Zudem wird nach etwaigen Hinderungsgründen für eine Erweiterung gefragt. Die Anfrage fordert zudem, dass die Verwaltung Vorschläge unterbreitet, die zu einer Verbesserung der Situation für die Nutzer der Strecke führen können. Da ein Teil des Weges bis zur Ruhr-Lippe-Eisenbahn im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Hamm-Mitte liegt, wird zudem eine Abstimmung mit der Bezirksvertretung Rhynern angeregt.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.3Gewerbegebiet im RiedZur Vorlage · AF-951/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen der Anfrage AF-951/2024 Informationen zum Planungsstand des Gewerbegebiets „im Ried“ angefordert. Mit dem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin Stefanie Baranski erkundigt sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand der Entwicklung sowie nach der Frage, ob die Fläche bereits im Vertrieb ist oder welche Hinderungsgründe einer gewerblichen Nutzung entgegenstehen könnten.
Die Anfrage bezieht sich auf die bisherige Planungshistorie des Areals. Ursprünglich war für die Fläche „im Ried“ die Errichtung eines zweiten Recyclinghofes vorgesehen. Diese Planung wurde jedoch im März 2023 zugunsten des Standorts am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz eingestellt. Seit dieser Entscheidung liegen der Fraktion keine neuen Informationen zur künftigen Verwendung der Fläche vor. Die CDU-Bezirksfraktion verweist in der Begründung auf das knappe Angebot an Gewerbeflächen in Hamm und nimmt Bezug auf ein bestehendes Interesse von Unternehmen an dem Areal.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.4Hochwasserschutz AhseZur Vorlage · AF-952/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen der Anfrage AF-952/2024 Fragen zum Hochwasserschutz an der Ahse gestellt. Im Fokus steht die Klärung des aktuellen Status eines Gutachtens, welches die Stadt Hamm im Januar 2024 in Auftrag gegeben hat, um den Zustand des Deiches zu prüfen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob dieses Gutachten bereits vorliegt und welche Ergebnisse daraus hervorgegangen sind.
Darüber hinaus werden Informationen zu empfohlenen oder bereits umgesetzten Maßnahmen sowie zur möglichen Neuanpflanzung von Gehölzen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entfernung von aufstehenden Gehölzen entlang des Ahsedeichs im Bereich zwischen Hohefeldweg und Marker Allee, die im Januar 2024 nach dem Hochwasser im Dezember 2023 erfolgte. Die Fraktion merkt an, dass in diesem Bereich derzeit eine Schafherde weidet, über weitere Maßnahmen jedoch keine Informationen vorliegen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.4.1Hochwasserschutz AhseZur Vorlage · AF-952/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage AF-952/2024-ST hat die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte Informationen zum Hochwasserschutz an der Ahse angefordert. Die Fragen der Fraktion umfassten den Verbleib eines Gutachtens, dessen konkrete Ergebnisse sowie die Identifizierung bereits umgesetzter oder empfohlener Maßnahmen. Zudem wurde nach der Planung von Neuanpflanzungen bei Gehölzen gefragt.
Die Verwaltung nahm zu diesen Punkten Stellung und wies darauf hin, dass für die Deiche im Abschnitt zwischen der Marker Allee und dem Hohefeldweg eine Standsicherheitsuntersuchung beauftragt werden soll. Auf diese Maßnahme wird zudem unter Verweis auf die Vorlage BV-1706/2024 hingewiesen. Eine Beantwortung der spezifischen Fragen zur Lage des Gutachtens, zu den Ergebnissen sowie zu den geplanten Maßnahmen oder Pflanzungen kann erst erfolgen, wenn die Ergebnisse dieser anstehenden Standsicherheitsuntersuchung vorliegen.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.5LutherviertelZur Vorlage · AF-953/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Anfrage AF-953/2024 Fragen zur Situation im Lutherviertel an die Bezirksbürgermeisterin gerichtet. Die Fraktion bittet um Auskunft über die allgemeine Planung für das Viertel sowie über die Intervalle, in denen Reinigungsarbeiten und Grünschnitt erfolgen. Zudem wird angefragt, ob bereits Kontakt zu Grundstückseigentümern hinsichtlich der Mülllagerung aufgenommen wurde.
Hintergrund der Anfrage sind Beobachtungen der Bezirksfraktion bezüglich des Pflegezustands im Lutherviertel. Die Fraktion weist auf Verschmutzungen und die Lagerung von Abfällen in einzelnen Bereichen hin. Darüber hinaus bezieht sich die Anfrage auf Berichte über den Wegzug eines Ehepaares aus dem Viertel und thematisiert die Situation ansässiger Gewerbetreibender.
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Beratungsfolge
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- 9.6NordringanlageZur Vorlage · AF-954/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen der Anfrage AF-954/2024 Fragen zur aktuellen Situation an der Nordringanlage gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Sperrung von Einbuchtungen am Fußweg entlang der Wasserseite im Bereich des Nordrings.
Nach Angaben der Bezirksfraktion sind diese Bereiche seit einigen Wochen gesperrt, was dazu führt, dass sich dort Müll ansammelt. Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um eine Beantwortung von drei spezifischen Fragen: Es wird nach den Gründen für die Sperrung der Einbuchtungen gefragt sowie nach dem Zeitpunkt, an dem diese wieder geöffnet werden sollen. Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, welche Stelle in der Zwischenzeit für die Müllentfernung an diesen Stellen zuständig ist.
Die Anfrage wurde vom Bürgeramt Mitte als federführendes Amt bearbeitet und steht auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte zur Beratung.
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