Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0013/20 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 01.12.2020
- 2.Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0244/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2021 die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 auf die einzelnen Ansätze beschlossen. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung NRW, wonach Bezirksvertretungen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel wahrnehmen. Dabei steht den Bezirksvertretungen die Entscheidung über den Verwendungszweck eines Teils dieser Mittel zu. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken eigene Mittel in Höhe von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verwendung zugewiesen.
Die Verteilung des Bezirksbudgets erfolgt auf die Einzelansätze der Verwaltung. Der Gesamtbetrag des Budgets bleibt dabei unverändert. Im Rahmen der Haushaltsplanung wirken die Bezirksvertretungen zudem an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit, indem sie zu Positionen, die den eigenen Bezirk oder die dortigen Aufgaben betreffen, Vorschläge und Anregungen einbringen. Der entsprechende Bezirksplan sowie eine Liste der investiven Maßnahmen liegen der Vorlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0261/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0261/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses der Räte der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016. Dieser regelt, dass die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden ist und mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode endet.
Gemäß der geltenden Regelungen sollen die Mitglieder des neuen Seniorenbeirates innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode bestimmt werden. Hierzu benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen. Voraussetzung für die Nominierung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Pelkum haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Selmigerheideschule: Sanierung der Sporthalle, Ausführung weiterer Gewerke und Sanierung UmkleidenZur Vorlage · 0276/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen an der Sporthalle der Selmigerheideschule vorgelegt. Während bereits beschlossene Maßnahmen den Dach-, Fassaden- und Deckenbereich umfassen, sieht die neue Vorlage die Ausführung weiterer Gewerke vor. Dazu gehören die Erneuerung des Hallenbodens sowie des Prallschutzes. Zudem ist eine Sanierung der Umkleideräume geplant, bei der die Räume bis auf den Rohbau zurückgeführt und Oberflächen sowie die technische Ausstattung vollständig erneuert werden sollen.
Die Umsetzung der zusätzlichen Gewerke soll im Jahr 2021 erfolgen, während die Sanierung der Umkleiden für den Zeitraum 2021/22 vorgesehen ist. Die zeitliche Planung wird mit der Schule und den beteiligten Vereinen abgestimmt. Die Finanzierung der zusätzlichen Gewerke erfolgt zu 90 Prozent über ein Förderprogramm, während die Kosten für die Umkleideräume aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden sollen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Hauptausschusses sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2021. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen unter Einbindung externer Planer beauftragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Masterplan Freiraum – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0202/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0202/20_VL befasst sich mit der Verabschiedung des Endberichts zum „Masterplan Freiraum“. Das Projekt wurde als Nachfolge des Freiraumentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1995 initiiert, um eine neue, gesamtstädtische Konzeption für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren zu erstellen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren durch die Verwaltung und ein externes Planungsbüro.
Der Masterplan umfasst verschiedene räumliche Leitthemen, darunter das Grün-Blaue Netz, die Nutzung von Freiräumen, Ortskerne sowie Siedlungen und Magistralen. Zudem werden strategische Themen wie die klimagerechte Stadtentwicklung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund sowie die Alltags- und Nahmobilität behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Masterplan als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die Verwaltung sowie private Akteure der Stadt Hamm festzulegen. Die Inhalte des Plans sollen bei allen zukünftigen Planverfahren und Entscheidungen, die freiraumrelevant sind, als Abwägungsgrundlage dienen. Für den Fall wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Plans während seiner Laufzeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 23. März 2021 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.08.2018 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Beschluss zur frühzeitigen BürgerbeteiligungZur Vorlage · 0223/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.081 vorgelegt, der die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I. regelt. Gegenstand des Antrags ist die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 24. August 2018 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses auf Basis eines Vollverfahrens gemäß den Baugesetzbuch-Vorschriften. Der neue Geltungsbereich soll auf circa 6,0 Hektar des rund 55 Hektar großen Zechenareals in der Gemarkung Herringen erweitert werden und umfasst unter anderem Flurstücke der Kamener Straße sowie des Bergwerksgeländes.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für Einzelhandelsnutzungen. Geplant ist die Erweiterung des Nahversorgungszentrums Wiescherhöfen durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortiments, eines Drogeriemarktes sowie entsprechender Stellplatzanlagen. Zudem sollen ein Sport- und Freizeitfachmarkt sowie ein Fahrradfachmarkt realisiert werden, während die planungsrechtliche Absicherung eines bestehenden Lebensmitteldiscounts vorgesehen ist. Die Erschließung des Gebiets soll über die Kamener Straße erfolgen.
Parallel dazu ist die Durchführung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um eine Übereinstimmung mit den Bebauungsplänen Nr. 04.077, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 herzustellen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Sollte eine physische Versammlung nicht durchführbar sein, sieht die Vorlage eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung vor. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.10.2018 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Beschluss zur frühzeitigen BürgerbeteiligungZur Vorlage · 0224/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0224/21_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II. Es wird vorgeschlagen, den bestehenden Aufstellungsbeschluss vom 1. Oktober 2018 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss mit einem veränderten Geltungsbereich zu fassen. Das neue Plangebiet umfasst etwa 11 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals in der Gemarkung Herringen.
Die geplante Entwicklung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Nutzung vor, die zwei Wohnquartiere sowie einen zentralen Grünzug umfasst. Das Angebot soll unterschiedliche Wohnformen wie Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau beinhalten. Eine Fuß- und Radwegeverbindung soll das „CreativQuartier“ mit der Fangstraße verknüpfen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Fangstraße und die Goerallee erfolgen, wobei der Klimaaktionsplan, das Klimafolgenanpassungskonzept sowie der Masterplan Freiraum Berücksichtigung finden.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Parallel zur Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm vorgesehen, um eine Übereinstimmung der Planungsgrundlagen herzustellen. Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgeschlagen, die idealerweise gemeinsam mit den weiteren Bebauungsplänen Nr. 05.081, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 stattfinden soll. Als Alternative für den Fall, dass Versammlungen nicht möglich sind, ist eine Online-Beteiligung sowie eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0225/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0225/21_VL wird die formale Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 05.082 beantragt. Das Vorhaben betrifft die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III in der Gemarkung Herringen. Ziel ist die planungsrechtliche Absicherung des sogenannten „CreativQuartiers“ sowie eines Landschafts- bzw. Sicherungsbauwerks auf einer Fläche von etwa 22,5 Hektar innerhalb des Zechenareals.
Die geplante Nutzung umfasst Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, kleinflächigen Einzelhandel, nicht störendes Gewerbe sowie Wohnformen wie TinyHouses oder studentisches Wohnen. Zudem sind Freiland-Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Bebauung soll bestehende Strukturen sanieren und nachnutzen. Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr soll über eine zentrale Haupterschließungsstraße erfolgen, die an die Kamener Straße anbindet, ergänzt durch eine Zufahrt aus Norden sowie Fuß- und Radwege. Die Planung orientiert sich am Klimaaktionsplan, dem Klimafolgenanpassungskonzept und dem Masterplan Freiraum.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm durchgeführt. Für das Verfahren ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Sollten Versammlungen nicht möglich sein, sieht die Vorlage eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung vor. Das Verfahren soll zeitgleich mit dem Abschluss des Betriebsplans zur Beendigung der Bergaufsicht ablaufen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0226/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0226/21_VL wird die formale Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert IV beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals in der Gemarkung Herringen. Die geplante Entwicklung sieht eine gewerbliche und wohnbauliche Nutzung sowie die Schaffung von Grünflächen und ein Regenrückhaltebecken vor.
Parallel zum Aufstellungsverfahren soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Dieses Verfahren erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens, das auch die Bebauungspläne Nr. 04.077, Nr. 05.081 und Nr. 05.082 umfasst. Ziel ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts unter dem Projektnamen CreativRevier.
Für den Bebauungsplan Nr. 05.083 ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Es wird angestrebt, eine gemeinsame Bürgerversammlung für alle genannten Bebauungspläne durchzuführen. Sollte die Durchführung von Bürgerversammlungen aufgrund der aktuellen pandemischen Lage weiterhin nicht möglich sein, greift ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 17. März 2020. In diesem Fall wird auf Versammlungen verzichtet und stattdessen eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung im Internet angeboten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes sowie zur Sanierung ausgewählter Wirtschaftswege vorgelegt. Das Konzept dient der Anpassung des Wegenetzes an veränderte Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie an die gestiegene außerlandwirtschaftliche Nutzung. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch ein externes Planungsbüro unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe, des Stadtmarketings, der Verwaltung sowie der Bezirksregierung Arnsberg vertreten waren. Zudem fand eine Information der Öffentlichkeit über virtuelle Bürgerversammlungen statt.
Zusätzlich wird die Sanierung spezifischer Wirtschaftswege in den Stadtteilen Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel und Heessen vorgeschlagen. Die Maßnahmen umfassen die bituminöse Wegebefestigung sowie die Anlage von Banketten. Die Umsetzung der Sanierungen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Die Gesamtkosten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 832.000 Euro. Davon werden voraussichtlich 60 Prozent durch die Bezirksregierung Arnsberg gefördert, was einem Betrag von 499.200 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil wird auf 332.800 Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschätzt. Die Mittel für die Wirtschaftswege sind im Haushalt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.6. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, hier: zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0251/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts aus dem Jahr 2018 um zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Die Beschlussvorlage 0251/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm ist die Erneuerung eines Mischwasserkanals am Pankratiusplatz aufgrund des baulichen Zustands vorgesehen. Zudem soll im Bereich des Dasbecker Weges eine Teilstrecke des alten Mischwasserkanals erneuert werden, um einen durch Bergsenkungen entstandenen Rückstau zu beseitigen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Erschließung neuer Baugebiete. Im Gebiet „Auf der Helle“ sowie im Gebiet „Kupferstraße“ ist der Neubau von Mischwasserkanälen in den geplanten Erschließungsstraßen durch die jeweiligen Erschließungsträger vorgesehen. Ebenso ist im Baugebiet Ostendorfstraße der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0279/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.
Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.
Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen hier: Sportanlage Selbachpark – Sanierung Rundlaufbahn und LeichtathletikanlagenZur Vorlage · 0232/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Sanierung der Rundlaufbahn und der Leichtathletikanlagen auf der Sportanlage Selbachpark beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. sowie einer positiven Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren zu treffen, wozu auch die Einschaltung eines Ingenieurbüros gehört.
Das Projekt ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen“. Ziel ist die Aufwertung der Sportstätten zur Attraktivierung von Naherholungsräumen. Die Sanierung umfasst den Ausbau der bestehenden Tennenbeläge und deren Ersatz durch einen dauerelastischen Kunststoffbelag. Zudem sollen die Weitsprunganlage sowie die Kugelstoßanlage modernisiert und das innen liegende Spielfeld neu profiliert und mit Sportrasen eingesät werden.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 600.000 Euro. Davon werden 540.000 Euro durch eine Förderung des Landes übernommen, sodass der städtische Eigenanteil 60.000 Euro beträgt. Durch die Umstellung auf Kunststoffbeläge und die Erneuerung der Rasenflächen werden die jährlichen Folgekosten voraussichtlich niedriger ausfallen als die derzeitigen Unterhaltungskosten. Nach erfolgter Genehmigung durch die Bezirksregierung soll das Vergabeverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Bauzeit bei günstiger Witterung etwa fünf bis sechs Monate betragen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Bestellung der Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 0022/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgelegt. Dem Gremium obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, die vom Rat angeordnet werden. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern zusammen, die über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen.
Die bisherige Bestellung der Ratsmitglieder im Ausschuss erfolgte für die Wahlperiode 2014 bis 2020. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder, die dem Ausschuss angehören, so lange im Amt, bis die Nachfolger aus dem neu gewählten Rat bestimmt wurden. Der Rat wird nun gebeten, die neuen Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, die dem Rat angehören. Die Vorlage sieht die Wahl von zwei Ratsmitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Überplanung und Aufwertung des Titania-JugendparksZur Vorlage · 0087/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Beratung über die bezirksbezogenen Haushaltsansätze für das Jahr 2021 einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, investive Mittel für eine Überplanung und Aufwertung des Titania-Jugendparks in den Haushalt 2021 einzustellen.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass im aktuellen bezirksbezogenen Haushaltsplan für den Stadtbezirk Pelkum keine Investitionen für den Jugendpark vorgesehen sind. Die Ratsgruppe führt an, dass die Anlage derzeit weniger von Jugendlichen genutzt werde und vermehrt auf alternative Orte wie den Lippepark ausgewichen werde. Da das Gelände in direkter Nachbarschaft zum Schulzentrum West liegt und ein Einzugsgebiet mit einer jungen Wohnbevölkerung umfasst, sieht die Antragstellerin Potenzial für eine Weiterentwicklung.
Konkret werden Maßnahmen wie die Prüfung weiterer Sportmöglichkeiten unter Einbeziehung der Jugendlichen, die Pflanzung von Bäumen als Sonnenschutz sowie die Verbesserung der Beleuchtung im Sportbereich vorgeschlagen, um die Nutzung auch in den Wintermonaten zu ermöglichen. Der Antrag weist zudem darauf hin, dass die im Haushaltsplan 2021 vorgesehene „Nord-Süd Grünverbindung“ das Areal des Titania-Parks nicht in ihr Einzugsgebiet einbezieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Sachstandsbericht zum Gewerbegebiet SchieferstraßeZur Vorlage · 0088/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum einen Antrag zur aktuellen Situation im Gewerbegebiet Schieferstraße gestellt. Mit der Vorlage 0088/21_AT bezieht sich die Fraktion auf eine bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode gestellte Anfrage zum selben Thema, die nach Ansicht der Antragsteller noch keine Klärung der Problematik im Gewerbegebiet sowie für den Ortsteil Lohauserholz bewirkt hat.
Der Antrag fordert die Bezirksvertretung Pelkum dazu auf, die Stadtverwaltung zu beauftragen, einen mündlichen Sachstandsbericht in der Bezirksvertretung vorzustellen. Dieser Bericht soll den Ist-Zustand des Gewerbegebietes Schieferstraße sowie dessen Entwicklungspotenziale thematisieren. Die Antragsteller regen an, dass die Erstellung und Vorstellung dieses Berichts in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung zeitnah erfolgen soll. Ziel des Antrags ist es, über die aktuelle Lage und die künftigen Möglichkeiten des Gebiets zu informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Ertüchtigung und Beschilderung des Radweges zwischen den Stadtbezirken Pelkum und HerringenZur Vorlage · 0117/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Vorlage 0117/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Ertüchtigung und Beschilderung des Radweges, der die Stadtbezirke Pelkum und Herringen miteinander verbindet.
Die Fraktion verweist darauf, dass bereits eine Verbindung zwischen den beiden Stadtbezirken besteht, die durch den Individualsportparcours und die dazugehörige 10-Kilometer-Laufstrecke genutzt wird. Da eine entsprechende Beschilderung bislang weitgehend fehlt, sei diese Verbindung vielen Anwohnern sowie auswärtigen Radtouristen nicht ausreichend bekannt.
Der Antrag sieht vor, den bestehenden Fuß- und Radweg spätestens im Zuge der geplanten Bauarbeiten an der Fangstraße baulich zu verbessern. Zudem soll eine gut erkennbare Beschilderung eingerichtet werden, die den Weg als Radverbindung zwischen Pelkum und Herringen ausweist. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Einmündung Fangstraße/Goerallee, wo die Wegeverbindung in Richtung Herringen angezeigt werden soll. Zudem wird angeregt, den Bereich des Übergangs von der Hoppeistraße in die Humberthalde nach Abschluss der dortigen Baustelle instand zu setzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Markierung eines Gehweges am Wiescherhöfener MarktZur Vorlage · 0118/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Einrichtung einer Bodenmarkierung im Bereich des Wiescherhöfener Marktplatzes an der Heinrichstraße beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, einen ausgewiesenen Fußgängerstreifen in südlicher Richtung zu schaffen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen.
Nach Angaben der Fraktion ist der Verkehrsraum im Bereich des Marktplatzes derzeit nicht ausreichend für den Fußgänger- und Radverkehr ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Heinrichstraße, beginnend auf Höhe der Sparkasse, ein getrennter Gehweg existiert, im Bereich des Marktplatzes jedoch eine klare Abgrenzung fehlt. Zudem wird berichtet, dass die Nutzung der Flächen unmittelbar an den vorhandenen Parkplätzen zur Straße hin häufig für kurzzeitiges Parken außerhalb der markierten Flächen genutzt wird. Dies führe zu einer Verengung des Verkehrsraums und zwinge Verkehrsteilnehmer dazu, auf die Fahrbahn der Heinrichstraße auszuweichen.
Durch die beantragte Markierung soll ein eigener Verkehrsraum für Fußgänger entlang des Wiescherhöfener Marktplatzes geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Maßnahme dazu dienen, das Parken außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen in diesem Bereich zu unterbinden. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 23. Februar 2021 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anfragen
- 1.Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in der SelmigerheideZur Vorlage · 0043/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Informationen zum aktuellen Stand der geplanten Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in der Selmigerheide angefordert. Betroffen sind die Übergänge an der Wiescherhöfener Straße, der Provinzialstraße, dem Friedhofsweg und dem Kirchspiel.
Hintergrund der Anfrage ist die geplante Entfernung von insgesamt zwölf höhengleichen Bahnübergängen entlang der Strecken Hamm-Dortmund und Hamm-Unna. Seitens der Stadt Hamm war für dieses Vorhaben ein Baubeginn im Jahr 2025 vorgesehen. Die Fraktion verweist auf eine bereits im Jahr 2020 veröffentlichte Information, wonach eine Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Hamm und der DB Netz AG bis Mitte 2020 abgeschlossen werden sollte, zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine gesicherten Aussagen zum Projektabschluss möglich waren.
Aufgrund der aus Sicht der Fraktion fehlenden aktuellen Informationen zur weiteren Entwicklung stellt die SPD-Bezirksfraktion zwei Fragen an die Verwaltung der Stadt Hamm. Es wird gefragt, ob die entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt und der DB Netz AG mittlerweile getroffen wurde und ob der geplante Baubeginn im Jahr 2025 für den Stadtbezirk Pelkum weiterhin realisierbar ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in der SelmigerheideZur Vorlage · 0083/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand zur Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in der Selmigerheide erfragt. Im Fokus stehen dabei die Übergänge an der Wiescherhöfener Straße, der Provinzialstraße, dem Friedhofsweg und dem Kirchspiel. Die Fraktion erkundigte sich, ob die geplante Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Hamm und der DB Netz AG zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und ob der angestrebte Baubeginn im Jahr 2025 realisierbar bleibt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG noch nicht abgeschlossen werden konnte, da seitens der Deutschen Bahn noch kein Entwurf vorgelegt wurde. Aufgrund des ausstehenden Entwurfs kann die Verwaltung derzeit keine verbindliche Aussage über den Start der Baumaßnahme treffen. Zudem verwies die Verwaltung auf die Erfahrungen aus dem Projekt zur Beseitigung des Bahnübergangs in Westtünnen und merkte an, dass ein Planungszeitraum von sechs Jahren für ein solches Vorhaben als unrealistisch einzustufen sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Anzahl von Spielplätzen im Stadtbezirk mit Spielgeräten für Kinder mit BehinderungZur Vorlage · 0054/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Ausstattung der Spielplätze im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus Bürgergesprächen, wonach im Stadtbezirk keine Spielplätze mit ausgewiesenen Spielmöglichkeiten für Kinder mit körperlichem Handicap zur Verfügung stehen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine tabellarische Auflistung der im Stadtbezirk Pelkum vorhandenen Spielplätze sowie eine Beschreibung deren aktuellen Zustands und etwaiger Mängel. Zudem wird nach dem Vorhandensein von behindertengerechten Spielgeräten bzw. der Nutzbarkeit einzelner Geräte für Kinder mit körperlichem Handicap gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen zum Errichtungszeitpunkt, zur letzten Erneuerung sowie zu geplanten Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen der jeweiligen Spielplätze.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gefragt, ob ein grundsätzliches Konzept vorliegt, das die Anzahl der Spielplätze mit behindertengerechter Ausstattung im Stadtbezirk Pelkum oder im gesamten Stadtgebiet regelt. Die Vorlage wurde am 17. Februar 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 23. Februar 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Anregungen
- 1.Verschönerung der Selmigerheide durch Geranienampeln an der Wiescherhöfener StraßeZur Vorlage · 0025/21_AR · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt eine Anregung vor, die eine optische Aufwertung des Ortsteils Selmigerheide vorsieht. Im Zentrum des Vorschlags steht die Installation von sogenannten Geranienampeln an den nördlichen Straßenlaternen der Wiescherhöfener Straße. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich zwischen der Behringstraße und der Straße Auf der Horst.
Mit der Anregung wird darauf verwiesen, dass im Bereich Selmigerheide derzeit nur wenige Elemente zur optischen Verschönerung vorhanden seien, was von Anwohnern sowie Angehörigen lokaler Vereine thematisiert wurde. Die Installation der Blumenschmuck-Elemente soll durch eine entsprechende Pflege ergänzt werden. Als Referenz für eine bereits bestehende Umsetzung im Stadtgebiet sowie im Bereich Pelkum wird auf vorhandene Beispiele, wie etwa an der Kamener Straße, verwiesen. Ziel der Anregung ist die Schaffung einer kleinteiligen Aufwertung des Stadtteils durch die Bereitstellung von Blumenschmuck an den öffentlichen Lichtmasten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- I.Verschiedenes