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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.03.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Beschaffung von 10 Notstromaggregaten zur Absicherung der Handlungsfähigkeit von Standorten der Feuerwehr Hamm bei längerfristigen Stromausfällen.Zur Vorlage · BV-1520/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Beschaffung von zehn Notstromaggregaten für die Feuerwehr Hamm beschließen. Ziel der Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit verschiedener Standorte bei längerfristigen Stromausfällen sicherzustellen. Die Anschaffung erfolgt im Rahmen eines Konzepts zur Absicherung der Infrastruktur gegen Stromausfälle. Während erste Standorte bereits mit Notstromersatzanlagen ausgestattet wurden, sollen nun zehn weitere Standorte mit mobilen Netzersatzanlagen ausgerüstet werden. Diese sollen den Eigenbetrieb der Feuerwehr aufrechterhalten und im Bedarfsfall die Versorgung kritischer Infrastrukturen unterstützen können.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf 450.000 Euro, wobei die Auszahlungen jeweils 225.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 vorsehen. Die Finanzierung ist durch Mittel aus dem Bereich Katastrophenschutz gesichert. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund der zu erwartenden Vorlaufzeiten für Vergabe und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden. Die Inbetriebnahme der Aggregate ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Die jährliche Belastung des Ergebnisses beträgt pro Aggregat etwa 2.650 Euro über eine Nutzungsdauer von 17 Jahren.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.2Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2025ffZur Vorlage · BV-1491/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Fortführung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen in Hamm für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beschließen. Die Vorlage basiert auf einem seit 2012 bestehenden Fördermodell, das zwischen der Verwaltung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurde. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung sowie einer gesicherten Finanzierung.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2025 auf 47.945 Euro, im Jahr 2026 auf 49.623 Euro und im Jahr 2027 auf 51.360 Euro. In diese Beträge ist eine jährliche Anpassung von 3,5 Prozent eingerechnet, um prognostizierte Kostensteigerungen abzudecken. Die Mittel werden an die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems und den Evangelischen Kirchenkreis Hamm verteilt.
Die Förderung der Begegnungsstätten dient der Prävention von Vereinsamung und Isolation älterer Menschen im Rahmen des Leitprojektes „ÄLTERWERDEN IN HAMM“. Die Verwaltung befürwortet die Fortsetzung der Bezuschussung für drei Jahre, um nach diesem Zeitraum die Weiterführung in Abstimmung mit den Trägern und der Quartiersentwicklung erneut zu prüfen. Die beteiligten Träger sind verpflichtet, bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis über die Kosten und Aktivitäten vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.3Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-1513/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. in Hamm beschließen. Für das Jahr 2024 ist eine Zuwendung in Höhe von 69.000 Euro vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts und einer gesicherten Finanzierung. Die Mittel dienen als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen an, etwa bei Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung oder dem Verlust von Wohnraum und Arbeit. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung, sozialrechtliche Betreuung sowie Hilfe nach Haftentlassungen. Die Einrichtung wird durch die Evangelische Perthes-Stiftung e. V. betrieben und beschäftigt zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt zur Hälfte durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.4Verwendung investiver Haushaltsmittel für die Sanierungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) und InklusionZur Vorlage · BV-1507/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Verwendung von investiven Haushaltsmitteln für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der Inklusion beschließen. Die geplanten Maßnahmen umfassen bauliche Anpassungen an verschiedenen Schulen, um eine barrierefreie Beschulung zu ermöglichen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 600.000 Euro entspricht. Die Umsetzung der Vorlage soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachplanungsbüros erfolgen.
Im Fokus stehen dabei zwei größere Einzelmaßnahmen. An der Friedensschule ist der Rückbau einer veralteten Aufzugsanlage aus dem Jahr 1957 und die Installation eines neuen, barrierefreien Aufzugs geplant, wodurch das gesamte Schulgebäude barrierefrei erreichbar werden soll. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg soll durch den Einbau einer Aufzugsanlage im Hauptgebäude die Barrierefreiheit für Fach- und Klassenräume sowie die Verwaltung und Teile des Werkstattgebäudes sichergestellt werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für 2024 und 2025 in Abstimmung mit der Schulleitung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.5Bodelschwinghschule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1474/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Errichtung eines Anbaus an der Bodelschwinghschule beschließen, um die Kapazitäten der Offenen Ganztagsschule (OGS) zu erweitern. Da die bestehenden Räumlichkeiten nicht mehr den aktuellen Bedarf decken, ist die Schaffung eines zusätzlichen Speiseraums für 69 Personen vorgesehen. Die Verwaltung erhält mit dem Beschluss den Auftrag zur Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Der eingeschossige Anbau an der Südostseite des Hauptgebäudes wird durch einen Laubengang und eine Garderobe mit dem Bestand verbunden. Die Bauweise ist als Hybridkonstruktion geplant, wobei das Erdgeschoss massiv errichtet wird und eine spätere Aufstockung in Holzrahmenbauweise ermöglicht. Das Projekt umfasst zudem Maßnahmen zur Klimaschutzförderung, wie die Installation einer Photovoltaikanlage, eine Dachbegrünung sowie den Einsatz energieeffizienter Technik nach KfW 40-Standard. Die Wärmeversorgung erfolgt über die bestehende Heizungsanlage. Der Anbau wird barrierefrei gestaltet, was unter anderem durch Rampen und einen behindertengerechten Umbau eines Flurs im Bestand erreicht werden soll.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,88 Millionen Euro, wobei die Kosten für die Ausstattung etwa 171.000 Euro betragen. Die Finanzierung basiert auf einer erwarteten Förderquote von 85 Prozent. Der Zeitraum für die Durchführung der Bauarbeiten ist für die Mitte des Jahres 2025 bis Mitte 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.6Theodor-Heuss-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1475/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Errichtung eines Anbaus für die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Theodor-Heuss-Schule beschließen. Die Maßnahme umfasst den Bau einer Mensa sowie eines Verbindungselements zur Erschließung. Voraussetzung für den Baubeschluss ist eine gesicherte Finanzierung. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Das Bauvorhaben wird voraussichtlich zwischen Anfang 2025 und Ende 2026 realisiert. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,57 Millionen Euro. Dabei wird mit einer Förderquote von 85 Prozent gerechnet, wodurch der städtische Eigenanteil auf etwa 386.250 Euro sinkt. Der Neubau soll in Holzrahmenbauweise errichtet werden und den KfW-40-Standard erfüllen. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Verbesserung der Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs, der auch andere Teile der Schultrakte zugänglich machen soll.
Der Anbau dient dazu, die funktionalen und hygienischen Anforderungen an die Verpflegung zu erfüllen und die Kapazitäten für die Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 sicherzustellen. Zur ökologischen Gestaltung ist eine Dachbegrünung vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten werden zwei durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume entfernt, wobei entsprechende Ersatzpflanzungen geplant sind. Die Wärmeversorgung erfolgt über den Anschluss an die bestehende Heizungsanlage, die für einen künftigen Wechsel auf nichtfossile Energieträger vorbereitet ist.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.7Digitalisierung der Ausländerbehörde – Maßnahmen zur Verwendung der FördermittelZur Vorlage · BV-1506/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss wird ersucht, die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Digitalisierung der Ausländerbehörde in Hamm zu beschließen. Grundlage hierfür sind Fördermittel des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW in Höhe von 590.816,74 Euro. Diese Bundesmittel dienen der Anhebung des Digitalisierungsstandards in den kommunalen Auslagländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Anschaffung von Selbstbedienungsterminals zur Erfassung biometrischer Daten, Bezahlautomaten für bargeldlose Transaktionen sowie einer Aufrufanlage mit Zutrittsteuerung. Zudem sind die Digitalisierung von Altakten, die Einführung der E-Ausländerakte und die Bereitstellung von IT-Ausstattung für Home-Office-Arbeitsplätze vorgesehen. Auch Videokonferenzausstattungen für Besprechungsräume gehören zum Umfang der geplanten Investitionen.
Die Finanzierung erfolgt durch die bewilligten Mittel, wodurch die Aufwendungen für den städtischen Haushalt ergebnisneutral bleiben. Die Verwendung der Fördermittel muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen, um eine Rückforderung der Mittel an das Land zu vermeiden. Eine abschließende Priorisierung der einzelnen Maßnahmen bleibt vorbehalten, abhängig von der technischen Prüfung und der Verfügbarkeit von Dienstleistern oder Produkten.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 3.8Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-1476/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1476/2024 des Tiefbauamtes sieht verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen sowie Ingenieurbauwerken in Hamm vor. Die Durchführung der Maßnahmen ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung geplant. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 1.390.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich der Fahrbahnen sind Erneuerungen der Deckschicht an Straßen wie dem Caldenhofer Weg, dem Kirchweg und der Grönebergstraße vorgesehen, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen mittels einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau für mehrere Abschnitte geplant, unter anderem in der Spichernstraße, der Lilienstraße und der Mühlenstraße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ingenieurbauwerken. Hier sind Geländerarbeiten an verschiedenen Bauwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an der Brücke über die Lippe am Sandbochumer Weg vorgesehen, wobei bei letzterer eine Kostenbeteiligung des Kreises Unna erfolgt. Auch an Geh- und Radwegen, etwa in der Hafenstraße, sollen Schäden durch Risse und Ausbrüche beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.9Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2024 und 2025Zur Vorlage · BV-1477/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen dienen der Behebung von Schäden wie Rissbildern und Aufbrüchen an den Fahrbahnen. Für die Umsetzung sind Gesamtauszahlungen in Höhe von 1.115.000 Euro vorgesehen, wobei 315.000 Euro auf das Jahr 2024 und 800.000 Euro auf das Jahr 2025 entfallen. Für die Maßnahmen im Jahr 2025 werden Fördermittel in Höhe von 480.000 Euro angestrebt.
Die technischen Arbeiten umfassen unter anderem das Fräsen und Profilieren der vorhandenen Wege sowie den Einbau einer bituminösen Tragdeckschicht oder die Verstärkung des Oberbaus. Für 2024 sind die Wege Krähenbusch, Hölterbach und Frielick vorgesehen. Im Jahr 2025 stehen im Rahmen eines Förderantrags bei der Bezirksregierung Arnsberg die Wege Baumstraße, Auf der Breite, Romberger Straße und Ennigerberg im Fokus. Sollten die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, sieht die Vorlage alternative Maßnahmen für die Wege Pollgartenstraße, Pedinghauser Markt, Isenburg und Frielick vor.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Empfehlungen
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 44. Internationaler Hansetag vom 13. bis 16. Juni 2024 in Danzig/PolenZur Vorlage · 1479/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme am 44. Internationalen Hansetag vorgelegt, der vom 13. bis 16. Juni 2024 in Danzig stattfindet. Ziel der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die Stadt Hamm bei dieser Veranstaltung zu präsentieren.
Für die Delegation wurden Vertreter aus verschiedenen Gremien vorgeschlagen. Die Besetzung soll den Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Personen umfassen: ein Ratsmitglied der SPD, ein Ratsmitglied der CDU und einen Bürgervertreter der B 90/DIE GRÜNEN. Die Reiseplanung sieht eine Anreise am 12. Juni und eine Abreise am 17. Juni 2024 vor.
Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für den 25. Juni 2024 angesetzt ist, wird im Rahmen der Vorlage eine Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung über die Teilnahme und die Zusammensetzung der Delegation rechtzeitig vor dem Termin des Hansetages getroffen werden kann.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.2Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stadt HammZur Vorlage · BV-1531/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2023 liegt dem Rat zur Feststellung vor, wobei die Vorlage eine Überweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorsieht. Die Ergebnisrechnung weist einen Überschuss von 39,4 Millionen Euro aus. Dieser Wert beinhaltet die Aktivierung von Schäden infolge der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine in Höhe von 38,8 Millionen Euro. Ohne diese außerordentlichen Erträge beläuft sich das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 0,6 Millionen Euro, was den achten positiven Abschluss in Folge bedeutet. Das Eigenkapital der Stadt erhöht sich dadurch auf 191,7 Millionen Euro.
In der Finanzrechnung zeigt sich ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von minus 5,1 Millionen Euro, nachdem im Vorjahr noch ein Überschuss von 25,7 Millionen Euro verzeichnet wurde. Das Investitionsvolumen belief sich im Jahr 2023 auf 62 Millionen Euro. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit lagen damit über dem Vorjahreswert, blieben jedoch hinter den Planungen zurück, was auf Umsetzungsverzögerungen zurückzuführen ist. Bei den Krediten ist ein Anstieg der Liquiditätskredite sowie ein leichter Rückgang der Investitionskredite zu verzeichnen. Die Berücksichtigung der Schadenssummen dient laut Vorlage der Stärkung des Eigenkapitals zur Sicherstellung der Haushaltsplanung in den kommenden Jahren.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.3Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-1546/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes und der Stadtreinigung (ASH) zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 36.809.348,04 Euro sowie ein Jahresergebnis in Höhe von 1.531.045,11 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Behandlung der Ergebnisse der einzelnen Sparten des ASH sieht ebenfalls einen Vortrag auf neue Rechnung vor, wie aus den beigefügten Übersichten hervorgeht.
Zusätzlich zu den finanziellen Unterlagen wurde erstmals ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Dieser dient als rein informatorische Anlage und ist nicht Bestandteil des eigentlichen Jahresabschlusses. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.4Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2023Zur Vorlage · BV-1553/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den im Geschäftsjahr ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.424.168,11 Euro vollständig in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Einstellung in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind nicht vorgesehen.
Der Jahresabschluss und der dazugehörige Lagebericht wurden durch die Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Abschluss bereits in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 festgestellt und über die Verwendung des Überschusses beraten. Auf Grundlage dieses geprüften Abschlusses wird dem Rat vorgeschlagen, die Organe der Sparkasse Hamm für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.5Anpassung der Entgeltordnung der vhs zum 01.07.2024Zur Vorlage · BV-1504/2024 · Beschlussvorlage
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Die Volkshochschule Hamm beabsichtigt, ihre Entgeltordnung zum 1. Juli 2024 anzupassen. Mit dem Ende des Juni 2024 wird die Möglichkeit der Barzahlung eingestellt. Zukünftig sollen Teilnehmendenentgelte per EC- oder Kreditkarte sowie per Lastschrift erhoben werden. In begründeten Einzelfällen bleibt die Erstellung von Rechnungen weiterhin möglich.
Die Änderung erfolgt aufgrund von Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes, welches das bisherige Barzahlungsverfahren als kritisch bewertete und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch dessen Abschaffung befürwortete. Zudem wurde im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Unfallkasse NRW auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen. Da Barzahlungen derzeit weniger als 10 Prozent der Einnahmen ausmachen, wird die Umstellung als umsetzbar eingestuft. Die Anpassung umfasst die Streichung von Verweisen auf Barzahlungen in den entsprechenden Abschnitten der Entgeltordnung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.6Wasserversorgungskonzept 2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-1445/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Verabschiedung des Wasserversorgungskonzepts 2024. Die Beschlussvorlage BV-1445/2024 basiert auf der Novelle des Landeswassergesetzes NRW, welche Kommunen zur Darstellung des aktuellen Stands und der zukünftigen Entwicklung der Wasserversorgung verpflichtet. Das Ziel des Konzepts ist die Sicherung der Wassergewinnung für den Alltag sowie für potenzielle Konfliktsituationen innerhalb der Infrastruktur.
Die vorliegende erste Fortschreibung des ursprünglich 2018 vorgelegten Plans umfasst wesentliche Aspekte der Wasserinfrastruktur. Dazu gehören Informationen zu Wassergewinnungsgebieten, dem Wasserdargebot, den Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung sowie die Beschaffenheit des Trinkwassers. Ebenfalls dokumentiert werden die Verteilungsanlagen und die Zuordnung der Versorgungsgebiete zu den jeweiligen Gewinnungsanlagen.
Erarbeitet wurde das Dokument durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie dem Gesundheitsamt. Die aktuelle Fassung folgt einer neuen Gliederung, deren Einführung im Juni 2023 eine Verlängerung der Vorlagefrist bis zum 30. Juni 2024 zur Folge hatte.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.71. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 7. Fortschreibung 2024, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1465/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Abwasserbeseitigungskonzept in seiner 7. Fortschreibung für das Jahr 2024 um spezifische Maßnahmen zu ergänzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Kanalbaumaßnahmen in den bestehenden Plan aufzunehmen und den Lippeverband mit der Integration in dessen Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen.
Im Stadtbezirk Hamm-Herringen ist im Bereich Zechenweg die Verlegung eines öffentlichen Mischwasserkanals vorgesehen. Hintergrund ist das Vorhaben der Krematorium Hamm GmbH, eine weitere Kühlkammer zu errichten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 400.000 Euro geschätzt, wobei ein Anteil von 90.000 Euro durch den Lippeverband getragen werden soll.
Ein weiteres Vorhaben betrifft den Stadtbezirk Hamm-Uentrop im Bereich der Alten Soester Straße. Zur Erschließung eines Wohngebiets durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH und die Ahse-Residenz GmbH ist der Neubau eines öffentlichen Mischwasserkanals erforderlich. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 300.000 Euro, ohne Beteiligung des Lippeverbandes.
Die Verwaltung sowie der Lippeverband sollen die erforderlichen Planungen erstellen und den gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.8Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den „Masterplan Mobilität 2024“ (BV-1486/2024) zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht. Das durch das Büro RAKOM erstellte Gutachten definiert Ziele für eine nachhaltige Stadtverkehrsentwicklung in Hamm bis zum Jahr 2035. Zu den zentralen Vorgaben des Plans gehören die Reduktion der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %.
Der Plan konzentriert sich auf fünf Handlungsfelder. Dazu zählen die Förderung des Radverkehrs durch den Ausbau der Infrastruktur und die Einrichtung von Modellquartieren, die Entwicklung des ÖPNV durch die Einführung von Metro-Bussen und eine verbesserte Anbindung an das regionale Schienennetz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zu attraktiven Stadträumen. Zudem sollen nachhaltige Mobilität im Wirtschaftsverkehr implementiert und Prozesse zur Umsetzung und zum Monitoring etabliert werden.
Nach der Einbringung des Berichts wird ein abschließendes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingeleitet, das eine Online-Beteiligung sowie eine Auslegung vorsieht. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll der Masterplan Mobilität 2024 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.9Teilnahme am Landeswettbewerb ‚Ways2Work‘: Projekt ‚Neue Mobilität im Industriegebiet Uentrop‘Zur Vorlage · BV-1485/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, mit dem Projekt „Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop“ am Landeswettbewerb „Ways2Work“ teilzunehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das Vorhaben bei gesicherter Finanzierung umzusetzen und für die einzelnen Projektbausteine Förderanträge zu stellen. Dabei sollen die entsprechenden städtischen Eigenmittel eingeplant werden. Ziel des Projekts ist die Entwicklung des Industriegebiets Uentrop zu einem Modellquartier für betriebliches Mobilitätsmanagement.
Das Vorhaben konzentriert sich auf die Verbesserung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sowie die Unterstützung der Unternehmen bei der Etablierung von Mobilitätsangeboten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Erweiterung des Busangebots, die Einrichtung von Mobilstationen und die Entwicklung digitaler Angebote, wie etwa einer Fahrgemeinschafts-App. Zudem ist die Erarbeitung eines Konzepts für das Rad- und Fußwegenetz sowie die Schulung von Mobilitätsbeauftragten in den Betrieben vorgesehen. Die Projektbegleitung soll durch ein externes Büro erfolgen.
Das finanzielle Gesamtvolumen der Maßnahmen wird auf etwa 1,5 Millionen Euro geschätzt, wovon ein städtischer Eigenanteil von rund 180.000 Euro getragen werden soll. Für die Jahre 2024 und 2025 sollen nur jene Maßnahmen durchgeführt werden, die durch Förderungen gedeckt sind und deren Eigenanteile im aktuellen Budget bereitgestellt werden können. Weitere Mittel sollen für den Haushalt 2026/2027 angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.10Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-1518/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beschließt und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragt. Der Plan dient als strategische Grundlage für das Projekt „Feuerwehr Hamm 2035“ und umfasst die personelle, materielle sowie bauliche Planung. Die regelmäßige Aktualisierung der Einsatzplanung ist eine gesetzliche Vorgabe zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Kräften. Im hauptamtlichen Bereich wurde der Dienstbetrieb der Feuer- und Rettungswache 2 auf eine 24-Stunden-Wache umgestellt. Ein langfristiges Personalkonzept setzt auf die interne Gewinnung und Ausbildung von Personal, wobei für das Jahr 2025 weitere Stellen in der Leitstelle und im Brandschutz vorgesehen sind. Im Bereich der Ausrüstung wird ein Fahrzeugkonzept zur Standardisierung verfolgt, welches bereits die Ausschreibung von acht Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr beinhaltet.
Zudem umfasst die Vorlage Pläne zur Standortentwicklung. Für drei Standorte der Freiwilligen Feuerwehr werden Grundstücke erworben, um künftige Neubauten von Gerätehäusern vorzubereiten. Parallel dazu wird der Rettungsdienstbedarfsplan in Abstimmung mit den Krankenkassen aktualisiert. Auch im Katastrophenschutz wurden neue Strukturen geschaffen, etwa durch die Entwicklung von Konzepten zur Sicherstellung der Strom- und Treibstoffversorgung bei Ausfällen. Eine erneute Überprüfung des Plans ist in fünf Jahren vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.11Finanzierung Stadtteiljugendarbeit Hammer WestenZur Vorlage · BV-1517/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Finanzierung der Stadtteiljugendarbeit im Bereich Hamm-Westen entscheiden. Die Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm analog zur Finanzierung der Stadtteilzentren bis zum Ende des Jahres 2025 fortzuführen.
Die geplanten Ausgaben belaufen sich für das Jahr 2024 auf rund 216.449 Euro und für das Jahr 2025 auf etwa 208.020 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die tatsächlichen Bruttojahrespersonalkosten für zwei Stellen vollständig zu refinanzieren sowie eine Pauschale von 15 Prozent der Personalkosten für Sach- und Overheadkosten pro Vollzeitstelle zu leisten. Mit dieser Umstellung soll der strukturelle Fortbestand der Jugendarbeit gesichert und künftigen Personalkostensteigerungen flexibel begegnet werden können. Gleichzeitig soll durch die neue Finanzierungsregelung ein Fehlbedarf aus dem Jahr 2023 in Höhe von rund 8.429 Euro ausgeglichen werden, der durch gestiegene Personalausgaben und Inflation entstanden ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.12Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-1502/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Fortsetzung und Erweiterung der Familien- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung für das Kita-Jahr 2024/2025 sollen die Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) und der Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. (DRK) mit der Durchführung beauftragt werden. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Die Programme zielen darauf ab, die Bildungsbiografien von Kindern durch eine durchgängige mehrsprachige Sprachbildung zu unterstützen. Während sich „Griffbereit“ an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern richtet, bietet „Rucksack KiTa“ Anregungen für Eltern von vier- bis sechsjährigen Kindern, um die in den Kindertageseinrichtungen erworbenen deutschen Sprachkenntnisse in der Familiensprache zu festigen. Fachlich werden die Programme durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) Hamm koordiniert und begleitet.
Für das Kita-Jahr 2024/2025 haben 30 Kindertageseinrichtungen Interesse an „Rucksack KiTa“ und 18 Einrichtungen an „Griffbereit“ bekundet. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für 2024 auf 135.750 Euro und für 2025 auf 225.000 Euro. Zudem stehen Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ zur Verfügung. Parallel dazu soll das Landesprogramm „Rucksack Schule“ an Grundschulen ohne kommunale Kosten auf bis zu sechs Schulen ausgeweitet werden.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Integrationsrat
- 4.13Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des WohnungsnotfallhilfekonzeptsZur Vorlage · BV-1514/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1514/2024 die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt. Das Vorhaben ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts der Stadt Hamm. Vorgesehen ist die Besetzung von drei Vollzeitstellen für eine Dauer von zwei Jahren, wobei eine optionale einjährige Verlängerung nach einer Evaluation der geleisteten Arbeit möglich ist.
Die Maßnahme knüpft an bestehende soziale Präventionskonzepte im Bahnhofsquartier und Innenstadtbereich an. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, wohnungslosen Menschen den Zugang zu existenziellen Leistungen sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst Beratung, Begleitung und die Vermittlung in soziale Angebote oder das Gesundheitssystem. Das Projektteam dient zudem als Ansprechpartner für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen von 266.000 Euro im Jahr 2025 sowie 280.000 Euro im Jahr 2026. Für den Fall einer einjährigen Verlängerung sind im Jahr 2027 Aufwendungen in Höhe von 294.000 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich über die genannten Zeiträume auf insgesamt 840.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.14Ausbau und Stärkung schulischer Betreuungs- und FörderangeboteZur Vorlage · BV-1554/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die angepasste Ausbauplanung für schulische Betreuungsangebote im Primarbereich für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 zur Kenntnis genommen. Zur Deckung des steigenden Bedarfs an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie der Übermittagsmittagsbetreuung (ÜMi) beschloss das Gremium die bedarfsorientierte Einrichtung zusätzlicher Betreuungsplätze im Primar- und Förderschulbereich. Um der Unterfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen zu begegnen, wurde eine einmalige Sonderfinanzierung in Höhe von 65.000 Euro aus städtischen Mitteln bewilligt.
Hinsichtlich des Betreuungsangebotes „Geld oder Stelle“ an weiterführenden Schulen nahm der Rat die unzureichende Landesfinanzierung zur Kenntnis und forderte das Land auf, den Trägeraufwand künftig kostendeckend zu finanzieren. Zur Sicherstellung der Angebote übernimmt die Stadt Hamm ab dem Schuljahr 2024/2025 einen städtischen Anteil von 11,5 Prozent für Overhead- und Verwaltungstätigkeiten sowie die pädagogische Begleitung. Zudem wurde die Teilnahme von sieben Schulen am bundesweiten „Startchancen-Programm“ im Schuljahr 2024/2025 zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Säule III des Programms, welche die Stärkung multiprofessioneller Teams umfasst, beauftragt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.15Anlagenübertragung auf den LippeverbandZur Vorlage · BV-1467/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll Gespräche mit dem Lippeverband aufnehmen, um die Übertragung technischer Anlagen zu prüfen. Zuvor wurde beschlossen, die Abwasserbeseitigung durch die Übertragung auf den Lippeverband neu zu regeln, wobei maschinentechnische Anlagen wie Pumpwerke, Regenklärbecken und Messeinrichtungen der Gewässerunterhaltung sowie der Straßenentwässerung aufgrund damaliger rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Stadt verblieben.
Da das entsprechende Fachpersonal im Zuge des Übergangs an den Lippeverband abgegeben wurde, erfolgt der Betrieb dieser Anlagen bereits durch den Verband. Derzeit trägt die Stadt Hamm die Verantwortung für Investitionen und Reparaturen, wofür regelmäßig externe Fachplaner beauftragt werden müssen. Eine Übertragung der Anlagen auf den Lippeverband ist nun möglich, da die entsprechenden Rechtsgrundlagen bestehen. In diesem Fall würde der Verband die erforderlichen Investitionen direkt durchführen und die Abrechnung über die jährlichen Beitragsbescheide erfolgen. Zudem soll geprüft werden, ob eine Übertragung der Ahse-Deiche an den Lippeverband realisierbar ist. Die Ergebnisse der Gespräche sollen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.16Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbHZur Vorlage · BV-1549/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG (TFP) sowie der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementärgesellschaft entscheiden. Nach dem Beschlussvorschlag beabsichtigt die Trianel, die TFP als alleinige Kommanditistin mit einem Anteil von 100 % zu gründen. Das vorgesehene Beteiligungsvolumen beträgt bis zu 15 Millionen Euro, wobei die anfängliche Kommanditeinlage auf 7,5 Millionen Euro festgesetzt ist. Diese Einlagen können als Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen erfolgen.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Vertreter der Stadtwerke Hamm GmbH in den Organen der Trianel zustimmen können, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei Einzelprojekten, deren Kostenanteil der TFP einen Betrag von 2 Millionen Euro überschreitet, ist eine Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats einzuholen. Die neue Gesellschaft soll die Entwicklung von Großbatteriespeichern und regionalen Wasserstoffprojekten zum Ziel haben. Zudem wird der TFP ermöglicht, weitere Beteiligungen zu erwerben oder Projektgesellschaften zu gründen, sofern diese den festgelegten Investitionskriterien entsprechen. Die Struktur der neuen Gesellschaft ist als Haftungsbarriere für die Trianel konzipiert, um die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energiespeicherung und Flexibilisierung des Energiesystems zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.17Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-1540/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Fortsetzung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 in Höhe von 133.838 Euro vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2025 beantragt.
Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet setzt die Landesarbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen in der Region um. Sie fungiert als Bindeglied zwischen dem Land und den regionalen Akteuren, indem sie Unternehmen, Bildungsträger und Arbeitsmarktakteur über Fördermöglichkeiten informiert und berät. Die Arbeit basiert auf dem ESF-Programm 2021–2027 und konzentriert sich auf Handlungsfelder wie die berufliche Aus- und Weiterbildung, die digitale sowie grüne Transformation und die Fachkräftesicherung. Die Agentur übernimmt dabei Aufgaben in der Koordination regionaler Programme und unterstützt die Wirtschaftsförderungen der beteiligten Gebietskörperschaften bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.18Neubau Trägerhaus, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1530/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung eines neuen Trägerhauses an der Kleinen Alleestraße 4 beschließen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und wird durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planungsbüros durchgeführt. Das Bauvorhaben umfasst geschätzte Auszahlungen in Höhe von rund 10,8 Millionen Euro, wobei Fördergelder aus dem EFRE-Programm sowie Städtebauförderung des Bundes und des Landes in Höhe von etwa 9,3 Millionen Euro vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf circa 1,5 Millionen Euro.
Das Gebäude wird als dreigeschossiger Baukörper mit einem zusätzlichen Technikgeschoss konzipiert und soll verschiedene soziale Funktionen beherbergen. Geplant sind unter anderem Flächen für die Hammer Tafel, ein Kontaktcafé sowie Räumlichkeiten für Beratungsangebote und Tagespflege. Die Planung sieht ökologische Standards vor, darunter eine Photovoltaikanlage, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung von Geothermie sowie die Verwendung von recyclingfähigen Materialien im Sinne des zirkulären Bauens. Im Zuge der Errichtung von Parkplätzen ist die Fällung einiger Bäume vorgesehen, die durch Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet ausgeglichen werden sollen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.191. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1459/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer Verkaufsfläche eines Lebensmittel-Discounters im Stadtteil Pelkum-Wiescherhöfen von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Damit soll die Nahversorgung an der Kamener Straße sowie der gemeinsame Standort mit einem benachbarten Lebensmittelladen gestärkt werden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage wird das Verfahren zur Aufstellung der Änderung vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf das Vollverfahren nach §§ 2ff BauGB umgestellt. Dieser Schritt erfolgt auf Wunsch des Investors. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren werden dabei zur Kenntnis genommen. Der Entwurf der Änderung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen.
Die planungsrechtliche Anpassung sieht neben der Vergrößerung der Verkaufsfläche auch Änderungen an der überbaubaren Fläche vor. Zudem sollen die Klimastandards der Stadt Hamm, wie etwa Vorgaben zur Dachbegrünung, in den Plan aufgenommen werden. Auch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden sind Bestandteil der Planung. In den bisherigen Beteiligungsschritten wurden keine Einwendungen gegen die Planung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.201. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1464/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop vorgelegt. Das etwa 5.676 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Ortsteil Mark, nördlich der Alten Soester Straße. Ziel der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf bisher als Gartenland genutzten Flächen für Einzelhäuser mit zwei Wohneinheiten. Damit soll die Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk bedient und die städtische Wohnbaulandinitiative unterstützt werden.
Die Erweiterung umfasst zudem eine Ausweitung des Geltungsbereichs um etwa vier Meter nach Westen, um die Erschließung der neuen Flächen zu gewährleisten. Ein bestehender Fuß- und Radweg soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden, um die Verbindung zur Knappenstraße planungsrechtlich abzusichern. Im Rahmen der Klimaanpassung sieht die Planung Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung vor, wie etwa Dachbegrünungen und versickerungsoffene Flächen, um das anfallende Niederschlagswasser verstärkt im Gebiet zurückzuhalten.
Die Vorlage beinhaltet die Abwägung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von Trägern öffentlicher Belange, darunter der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe, der EGLV – Lippeverband und die untere Naturschutzbehörde. Der Rat der Stadt Hamm soll die angeführte Satzung zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.212. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 - Hülsweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1471/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 für den Bereich Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Entscheidung über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Das betroffene Areal umfasst etwa 7.160 Quadratmeter im Ortsteil Mark.
Ziel der Planung ist es, eine ergänzende wohnbauliche Nutzung nördlich eines bestehenden Wohngebäudes am Hülsweg zu ermöglichen. Die Eigentümer des Grundstücks beabsichtigen, neben dem vorhandenen Gebäude ein weiteres Wohnhaus zu errichten. Im Zuge dieser Entwicklung soll ein Teil der privaten Gartenfläche genutzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, einen etwa 15 Meter breiten Grünzug mit einem öffentlichen Fuß- und Radweg planungsrechtlich zu sichern. Dieser Weg soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufen und eine Verbindung zur städtischen Grünfläche herstellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Stattdessen bietet die Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung an. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung untersucht, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder Photovoltaik-Anlagen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.225. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1482/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die fünfte, vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 im Bereich Herringer Heide entscheiden. Das etwa 4.000 Quadratmeter große Areal im Stadtbezirk Herringen wird derzeit als Gartenfläche genutzt. Die vorliegende Vorlage sieht eine Neuausrichtung der überbaubaren Grundstücksflächen vor, um eine städtebaulich gewünschte Straßenkante zu schaffen. Im Gegensatz zum bisherigen Plan, der eine Bebauung parallel zur August-Bebel-Straße vorsah, soll die neue Regelung eine Errichtung entlang der Herringer Heide ermöglichen.
Die Änderung definiert das Gebiet als reines Wohngebiet mit drei bis vier zulässigen Vollgeschossen. Die überbaubare Fläche wird auf eine Breite von 17 Metern festgelegt, wobei die Grundflächenzahl auf 0,35 und die Geschossflächenzahl auf 1,1 festgesetzt werden. Der Plan umfasst zudem einen Gemeinschaftsstellplatz im Nordwesten sowie Festsetzungen zur Begrünung, um den Klimastandards der Stadt Hamm zu entsprechen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der unteren Naturschutz- und Abfall- sowie Bodenschutzbehörde sowie des EGLV – Lippeverband zur Kenntnis genommen. Ein eingegangener Einwand eines Bürgers wird nach erfolgter Abwägung nicht berücksichtigt. Der Rat soll die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschließen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.23Bebauungsplan Nr. 01.164 - An der Saarlandstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1484/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.164 für das Gebiet „An der Saarlandstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Das etwa 16.500 Quadratmeter große Areal liegt östlich der Werler Straße, südlich der Saarlandstraße und westlich der Straße Im Leinenfeld.
Das Gelände wird derzeit gewerblich genutzt und umfasst unter anderem ein Autohaus sowie Werkstattgebäude. Ein Investor hat für das Teilareal des Autohauses eine Planidee vorgelegt, die eine Neustrukturierung vorsieht. Dabei soll die bisherige Nutzung durch großflächigen Einzelhandel in Form eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes ersetzt werden. Da der aktuell gültige Baugebietsplan aus dem Jahr 1970 stammt, beabsichtigt die Verwaltung, einen neuen planerischen Rahmen zu schaffen. Ziel ist es, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten städtebaulich zu steuern und eine Anpassung an das umliegende Wohnumfeld sicherzustellen. Damit soll auch die Ordnung des Nahversorgungszentrums „Hammer Süden/Werler Straße“ gewahrt bleiben.
Das Aufstellungsverfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Dabei sollen auch klimarelevante Aspekte wie die Begrenzung der Flächenversiegelung und Grünmaßnahmen berücksichtigt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.2441. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Neuenkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1488/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Östlich Neuenkamp“. Betroffen ist ein etwa 17.900 Quadratmeter großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Uentrop, gelegen in der Gemarkung Braam-Ostwennemar östlich der Straße Neuenkamp und nördlich der Soester Straße. Ziel der Planung ist die Umwidmung der derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen Gebiete in Wohnbauflächen, um neuen Wohnraum zu schaffen und die bestehende Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung zu ergänzen.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgt vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch. Da das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB nicht mehr anwendbar ist, muss das Vorhaben nun im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB umgesetzt werden. Dies erfordert eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 02.123.
Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits in früheren Verfahren und Bürgerversammlungen Informationen bereitgestellt und Diskussionen geführt wurden. Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach der Konkretisierung des Planentwurfs vorgesehen. Die Planung soll zudem die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.25Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1487/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die rechtliche Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“ ändern. Das Verfahren wird von einem beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB auf das sogenannte Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umgestellt. Grund hierfür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Aufhebung der entsprechenden Vorschrift durch den Deutschen Bundestag. Mit der Umstellung sind die Durchführung einer Umweltprüfung sowie eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungplans verbunden.
Das Plangebiet umfasst etwa 1,8 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch eine moderate Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Die Bebauung soll sich an den städtebaulichen Charakter der angrenzenden Arbeitersiedlung Ostwennemar anpassen und einen Mix aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern umfassen.
Die Erschließung des Gebiets soll über die Straße Neuenkamp sowie eine geplante Ringstraße erfolgen, während eine direkte Anbindung an die Soester Straße aus verkehrlichen Gründen ausgeschlossen wird. Zudem sind Erweiterungen von Geh- und Radwegen sowie die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche mit einem Kinderspielplatz vorgesehen. Im Rahmen der Aufstellung werden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung untersucht.
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- 4.2642. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Kirchweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1490/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1490/2024 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Südlich Kirchweg“ beantragt. Betroffen ist eine etwa 16.300 Quadratmeter große Fläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.124. Da das bisherige beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB aufgrund gesetzlicher Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen nicht mehr anwendbar ist, wird nun ein Vollverfahren durchgeführt, welches unter anderem eine Umweltprüfung umfasst. Im Rahmen dieser Vorlage wird zudem darauf verzichtet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, da entsprechende Beteiligungsverfahren bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens stattgefunden haben.
Die Planung soll zudem die Anforderungen des kommunalen Klimaaktionsplans sowie des Klimafolgenanpassungskonzeptes berücksichtigen, um klimagerechte Maßnahmen in die Stadtentwicklung zu integrieren.
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- 4.27Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1489/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ soll in Hamm-Uentrop auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Die Verwaltung beantragt, das Verfahren von der bisherigen beschleunigten Aufstellung nach § 13b BauGB auf das sogenannte Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umzustellen. Grund für diese Änderung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Vereinbarkeit der bisherigen Regelung mit Unionsrecht verneinte. Im Zuge dieses neuen Verfahrens wird zudem eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, welche eine Umweltprüfung umfasst.
Das Plangebiet umfasst etwa 17.524 Quadratmeter im Ortsteil Braam-Ostwennemar. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch eine moderate Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Vorgesehen ist ein Mix aus Einfamilienhäusern, Doppelhäusern sowie drei Mehrfamilienhäusern im nordöstlichen Bereich des Gebiets. Die Erschließung soll über eine Verlängerung einer bestehenden Stichstraße am Kirchweg erfolgen. Zudem ist die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche mit einem Kinderspielplatz geplant. Das Vorhaben erfolgt im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Hamm und bezieht die Grundstückseigentümerin TUI Immobilien Services GmbH ein.
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- 4.28Bebauungsplan Nr. 02.054 - Grävinghoffstraße - 1. (vereinf.) Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1498/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.054 – Grävinghoffstraße im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Vorlage ist es, eine etwa 1.700 Quadratmeter große Verkehrsfläche, die derzeit als Stichstraße in der Grävinghoffstraße ausgewiesen ist, dem angrenzenden Gewerbegebiet zuzuordnen. Durch diese Änderung soll eine zusammenhängende Gewerbefläche für einen Betrieb entstehen, wodurch zudem der öffentliche Unterhalt der Verkehrsfläche entfällt.
Im Zuge dieser Anpassung wird die derzeitige Anbindung der Grävinghoffstraße an die Zollstraße aufgehoben. Als Ersatz dient eine bereits im Bebauungsplan Nr. 02.055 vorgesehene Straße, welche die Grävinghoffstraße in Höhe der Luickenstraße mit der Kranstraße verbindet. Die Rechtskraft der Änderung ist an die Nutzbarkeit dieser Alternativstrecke gebunden.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Ein Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt, da die Auswirkungen auf das weitere Umfeld als gering eingestuft werden. Die Planung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zum Flächentausch und Grundstückskauf zwischen der Stadt und einer Eigentümerin, welches auch Flächen für einen künftigen Standort der freiwilligen Feuerwehr umfasst.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
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- 4.2943. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Freizeitnutzungen Haaren - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1510/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung der Freizeitnutzungen im Bereich Haaren. Der vorliegende Beschluss umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet östlich der Sundernstraße sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung.
Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines Areals, das derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Das betroffene Grundstück umfasst die Fläche einer ehemaligen Gärtnerei sowie ein angrenzendes Parkplatzareal. Die Erweiterung der bestehenden Wasserski-Anlage soll unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften beinhalten. Zudem werden Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte in Betracht gezogen.
Da das Gelände der ehemaligen Gärtnerei durch Gewächshäuser größtenteils versiegelt ist, sieht das Vorhaben den Rückbau dieser Gebäude und eine anschließende Bodenaufbereitung vor. Im Rahmen des Verfahrens werden ein Umweltbericht sowie Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Die Planungs- und Verwaltungskosten sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages von den Antragstellern übernommen werden.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
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- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.30Umbesetzung im Aufsichtsrat der Innovationszentren Hamm GmbHZur Vorlage · BV-1525/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einer personellen Umbesetzung im Aufsichtsrat der Innovationszentren Hamm GmbH. Laut der Beschlussvorlage BV-1525/2024 soll ein bisheriges Mitglied des Aufsichtsrats abberufen und durch eine neue Vertretung ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wird die Anweisung an die kommunalen Vertreter der Stadt Hamm erteilt, dieser Neubesetzung auch in den Gremien von IMPULS, der Hammer Wirtschaftsagentur GmbH sowie der Innovationszentren Hamm GmbH zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Änderung im Aufsichtsrat erfolgt auf Wunsch der Fraktion PRO-Hamm. Die Vorlage, die vom Amt für Konzernsteuerung erstellt wurde, durchläuft vor dem abschließenden Beschluss im Rat die Beratung in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.31Wahl eines Ersatzmitgliedes und eines stellvertretenden Ersatzmitgliedes für den Ausschuss für Familie, Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · BV-1552/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1552/2024 regelt die Neubesetzung von zwei Positionen im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund von Veränderungen im persönlichen Umfeld können zwei bisherige Mitglieder ihre Funktionen in diesem Gremium nicht mehr ausüben.
Die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems, hat Vorschläge zur Besetzung der vakanten Plätze unterbreitet. Es wird beantragt, ein neues stimmberechtigtes Mitglied sowie ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied zu wählen, um die Positionen der ausgeschiedenen Mitglieder einzunehmen. Das Verfahren zur Wahl der Ersatzmitglieder folgt den rechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie der Satzung des Jugendamtes. Diese sehen vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Verbandsvertretern aus dem Ausschuss ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle zu wählen ist, welche die ursprünglichen Mitglieder vorgeschlagen hatte.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.32Umbesetzung im Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Neuberufung eines stellvertretenden Mitgliedes mit beratender StimmeZur Vorlage · BV-1555/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1555/2024 wird die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule und Ausbildung behandelt. Auf Vorschlag der evangelischen Kirche soll eine neue Person in das Gremium berufen werden, um die Nachfolge eines bisherigen Mitglieds anzutreten. Mit dieser Berufung übernimmt die Vertreterin der evangelischen Kirche zudem die Stellvertretung, welche zuvor durch einen Pfarrer ausgeübt wurde.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Hauptausschuss am 24. Juni 2024 sowie im Rat am 25. Juni 2024 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass durch diesen personellen Wechsel keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.33Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · BV-1562/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1562/2024 wird eine personelle Änderung im Integrationsrat der Stadt Hamm vorgeschlagen. Auf Initiative der FDP-Fraktion soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in das Gremium gewählt werden. Diese Umbesetzung dient dazu, den Platz eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds neu zu besetzen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die personelle Lücke im Integrationsrat durch die Wahl des genannten Ratsmitglieds geschlossen wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass dieser Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Einzahlungen oder Erträge mit dieser personellen Neubesetzung verbunden. Zudem wurde keine Klimarelevanz für das Vorhaben festgestellt. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge im Hauptausschuss und im Rat vorgesehen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.34Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbHZur Vorlage · BV-1563/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über eine personelle Veränderung in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer BV-15chaft-1563/2024 sieht vor, ein bisheriges Mitglied aus der Versammlung zu berufen und stattdessen ein neues Mitglied zu entsenden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist ein entsprechender Wunsch der AfD. Die Vorlage wurde durch das Amt für Konzernsteuerung erstellt und umfasst die Regelung zur Neubesetzung des Gremiums.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine Aufwendungen, Einzahlungen oder Erträge zu verzeichnen. Auch eine Klimarelevanz wird in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen. Der vorgesehene Beratungsablauf sah eine Vorberatung im Hauptausschuss am 24. Juni 2024 sowie die abschließende Beratung und Entscheidung im Rat am 25. Juni 2024 vor.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.35Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Sport und FreizeitZur Vorlage · BV-1564/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1564/2024 eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss gewählt wird, um die Position eines weiteren Bürgervertreters zu übernehmen.
Die Vorlage wurde im Büro des Rates erstellt und betrifft die personelle Zusammensetzung städtischer Ausschüsse. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen entstehen. Ebenso ist für das Vorhaben keine Klimarelevanz ersichtlich. Der Beschlussvorschlag war für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen, wobei der Hauptausschuss vorberatend und der Rat beschließend tätig wurde. Die Federführung liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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- 5.Verschiedenes