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Beschlussvorlage

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 3. Satzungsbeschluss

BV-1464/2024 25.06.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop vorgelegt. Das etwa 5.676 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Ortsteil Mark, nördlich der Alten Soester Straße. Ziel der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf bisher als Gartenland genutzten Flächen für Einzelhäuser mit zwei Wohneinheiten. Damit soll die Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk bedient und die städtische Wohnbaulandinitiative unterstützt werden.

Die Erweiterung umfasst zudem eine Ausweitung des Geltungsbereichs um etwa vier Meter nach Westen, um die Erschließung der neuen Flächen zu gewährleisten. Ein bestehender Fuß- und Radweg soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden, um die Verbindung zur Knappenstraße planungsrechtlich abzusichern. Im Rahmen der Klimaanpassung sieht die Planung Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung vor, wie etwa Dachbegrünungen und versickerungsoffene Flächen, um das anfallende Niederschlagswasser verstärkt im Gebiet zurückzuhalten.

Die Vorlage beinhaltet die Abwägung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von Trägern öffentlicher Belange, darunter der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe, der EGLV – Lippeverband und die untere Naturschutzbehörde. Der Rat der Stadt Hamm soll die angeführte Satzung zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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