1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 3. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1464/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.676 m². Geplant ist eine Nachverdichtung durch die Errichtung von zwei überbaubaren Grundstücksflächen, die insgesamt acht Wohneinheiten in Form von Einzelhäusern in einem reinen Wohngebiet vorsehen.
Die Flächennutzung setzt sich aus etwa 4.411 m² Wohnflächen, rund 981 m² öffentlichen Verkehrsflächen sowie etwa 284 m² öffentlichen Grünflächen zusammen. Die Erschließung soll über eine 6,50 Meter breite Verkehrsfläche erfolgen, wobei ein etwa vier Meter breiter Streifen zur Sicherung der Erschließung sowie die Aufnahme eines Fuß- und Radweges vorgesehen sind. Der Plan enthält zudem Festsetzungen zur Dachbegrünung, eine reduzierte Grundflächenzahl sowie ein Pflanzgebot für einen fünf Meter breiten Grünstreifen.
Der Rat soll die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse sowie die Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, darunter der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg, der EGLV – Lippeverband sowie die zuständige Naturschutz-, Abfallwirtschafts-, Bodenschutz- und Wasserbehörde, beschließen. Mit dem Satzungsbeschluss und der Begründung vom 12. März 2024 treten bestehende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 02.011 im Geltungsbereich außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet, die Planung wird als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
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