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Beschlussvorlage

Verwendung investiver Haushaltsmittel für die Sanierungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) und Inklusion

BV-1507/2024 24.06.2024 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Verwendung von investiven Haushaltsmitteln für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der Inklusion beschließen. Die geplanten Maßnahmen umfassen bauliche Anpassungen an verschiedenen Schulen, um eine barrierefreie Beschulung zu ermöglichen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 600.000 Euro entspricht. Die Umsetzung der Vorlage soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachplanungsbüros erfolgen.

Im Fokus stehen dabei zwei größere Einzelmaßnahmen. An der Friedensschule ist der Rückbau einer veralteten Aufzugsanlage aus dem Jahr 1957 und die Installation eines neuen, barrierefreien Aufzugs geplant, wodurch das gesamte Schulgebäude barrierefrei erreichbar werden soll. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg soll durch den Einbau einer Aufzugsanlage im Hauptgebäude die Barrierefreiheit für Fach- und Klassenräume sowie die Verwaltung und Teile des Werkstattgebäudes sichergestellt werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für 2024 und 2025 in Abstimmung mit der Schulleitung vorgesehen.

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Beratungsfolge