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Beschlussvorlage

Digitalisierung der Ausländerbehörde – Maßnahmen zur Verwendung der Fördermittel

BV-1506/2024 24.06.2024 Amt für Organisationsentwicklung, IT und Digitalisierung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Hauptausschuss wird ersucht, die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Digitalisierung der Ausländerbehörde in Hamm zu beschließen. Grundlage hierfür sind Fördermittel des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW in Höhe von 590.816,74 Euro. Diese Bundesmittel dienen der Anhebung des Digitalisierungsstandards in den kommunalen Auslagländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die geplanten Maßnahmen umfassen die Anschaffung von Selbstbedienungsterminals zur Erfassung biometrischer Daten, Bezahlautomaten für bargeldlose Transaktionen sowie einer Aufrufanlage mit Zutrittsteuerung. Zudem sind die Digitalisierung von Altakten, die Einführung der E-Ausländerakte und die Bereitstellung von IT-Ausstattung für Home-Office-Arbeitsplätze vorgesehen. Auch Videokonferenzausstattungen für Besprechungsräume gehören zum Umfang der geplanten Investitionen.

Die Finanzierung erfolgt durch die bewilligten Mittel, wodurch die Aufwendungen für den städtischen Haushalt ergebnisneutral bleiben. Die Verwendung der Fördermittel muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen, um eine Rückforderung der Mittel an das Land zu vermeiden. Eine abschließende Priorisierung der einzelnen Maßnahmen bleibt vorbehalten, abhängig von der technischen Prüfung und der Verfügbarkeit von Dienstleistern oder Produkten.

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