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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen Verfahrensgrundlage

BV-1489/2024 25.06.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ soll in Hamm-Uentrop auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Die Verwaltung beantragt, das Verfahren von der bisherigen beschleunigten Aufstellung nach § 13b BauGB auf das sogenannte Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umzustellen. Grund für diese Änderung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Vereinbarkeit der bisherigen Regelung mit Unionsrecht verneinte. Im Zuge dieses neuen Verfahrens wird zudem eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, welche eine Umweltprüfung umfasst.

Das Plangebiet umfasst etwa 17.524 Quadratmeter im Ortsteil Braam-Ostwennemar. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch eine moderate Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Vorgesehen ist ein Mix aus Einfamilienhäusern, Doppelhäusern sowie drei Mehrfamilienhäusern im nordöstlichen Bereich des Gebiets. Die Erschließung soll über eine Verlängerung einer bestehenden Stichstraße am Kirchweg erfolgen. Zudem ist die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche mit einem Kinderspielplatz geplant. Das Vorhaben erfolgt im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Hamm und bezieht die Grundstückseigentümerin TUI Immobilien Services GmbH ein.

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