Wahl eines Ersatzmitgliedes und eines stellvertretenden Ersatzmitgliedes für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1552/2024 regelt die Neubesetzung von zwei Positionen im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund von Veränderungen im persönlichen Umfeld können zwei bisherige Mitglieder ihre Funktionen in diesem Gremium nicht mehr ausüben.
Die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems, hat Vorschläge zur Besetzung der vakanten Plätze unterbreitet. Es wird beantragt, ein neues stimmberechtigtes Mitglied sowie ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied zu wählen, um die Positionen der ausgeschiedenen Mitglieder einzunehmen. Das Verfahren zur Wahl der Ersatzmitglieder folgt den rechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie der Satzung des Jugendamtes. Diese sehen vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Verbandsvertretern aus dem Ausschuss ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle zu wählen ist, welche die ursprünglichen Mitglieder vorgeschlagen hatte.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 113 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 25.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 24.06.2024kein Ergebnis hinterlegt