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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen Verfahrensgrundlage

BV-1487/2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage BV-1487/2024 beantragt das Stadtplanungsamt eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“. Das etwa 17.786 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop soll nicht länger im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, sondern im sogenannten Vollverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Diese Umstellung begründet sich mit der Unvereinbarkeit der bisherigen Rechtsgrundlage mit Unionsrecht. In diesem Zusammenhang ist zudem eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans als 41. Änderung vorgesehen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da die Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits im Zeitraum vom 7. Dezember bis 21. Dezember 2020 erfolgt ist und keine bauleitplanerisch entgegenstehenden Anregungen eingingen. Die Zielausrichtungen der Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren 2019 und 2022 bleiben unverändert bestehen. Eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes im Rahmen der späteren Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeräumt.

Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht erwartet. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Hamm.

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