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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen Verfahrensgrundlage

BV-1487/2024 25.06.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die rechtliche Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“ ändern. Das Verfahren wird von einem beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB auf das sogenannte Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umgestellt. Grund hierfür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Aufhebung der entsprechenden Vorschrift durch den Deutschen Bundestag. Mit der Umstellung sind die Durchführung einer Umweltprüfung sowie eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungplans verbunden.

Das Plangebiet umfasst etwa 1,8 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch eine moderate Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Die Bebauung soll sich an den städtebaulichen Charakter der angrenzenden Arbeitersiedlung Ostwennemar anpassen und einen Mix aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern umfassen.

Die Erschließung des Gebiets soll über die Straße Neuenkamp sowie eine geplante Ringstraße erfolgen, während eine direkte Anbindung an die Soester Straße aus verkehrlichen Gründen ausgeschlossen wird. Zudem sind Erweiterungen von Geh- und Radwegen sowie die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche mit einem Kinderspielplatz vorgesehen. Im Rahmen der Aufstellung werden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung untersucht.

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