Anpassung der Entgeltordnung der vhs zum 01.07.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Hamm beabsichtigt, ihre Entgeltordnung zum 1. Juli 2024 anzupassen. Mit dem Ende des Juni 2024 wird die Möglichkeit der Barzahlung eingestellt. Zukünftig sollen Teilnehmendenentgelte per EC- oder Kreditkarte sowie per Lastschrift erhoben werden. In begründeten Einzelfällen bleibt die Erstellung von Rechnungen weiterhin möglich.
Die Änderung erfolgt aufgrund von Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes, welches das bisherige Barzahlungsverfahren als kritisch bewertete und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch dessen Abschaffung befürwortete. Zudem wurde im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Unfallkasse NRW auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen. Da Barzahlungen derzeit weniger als 10 Prozent der Einnahmen ausmachen, wird die Umstellung als umsetzbar eingestuft. Die Anpassung umfasst die Streichung von Verweisen auf Barzahlungen in den entsprechenden Abschnitten der Entgeltordnung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 115 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 25.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 24.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 13.06.2024kein Ergebnis hinterlegt