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Beschlussvorlage

Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbH

BV-1549/2024 25.06.2024 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG (TFP) sowie der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementärgesellschaft entscheiden. Nach dem Beschlussvorschlag beabsichtigt die Trianel, die TFP als alleinige Kommanditistin mit einem Anteil von 100 % zu gründen. Das vorgesehene Beteiligungsvolumen beträgt bis zu 15 Millionen Euro, wobei die anfängliche Kommanditeinlage auf 7,5 Millionen Euro festgesetzt ist. Diese Einlagen können als Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen erfolgen.

Die Vorlage sieht zudem vor, dass Vertreter der Stadtwerke Hamm GmbH in den Organen der Trianel zustimmen können, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei Einzelprojekten, deren Kostenanteil der TFP einen Betrag von 2 Millionen Euro überschreitet, ist eine Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats einzuholen. Die neue Gesellschaft soll die Entwicklung von Großbatteriespeichern und regionalen Wasserstoffprojekten zum Ziel haben. Zudem wird der TFP ermöglicht, weitere Beteiligungen zu erwerben oder Projektgesellschaften zu gründen, sofern diese den festgelegten Investitionskriterien entsprechen. Die Struktur der neuen Gesellschaft ist als Haftungsbarriere für die Trianel konzipiert, um die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energiespeicherung und Flexibilisierung des Energiesystems zu ermöglichen.

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