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Beschlussvorlage

Neubau Trägerhaus, Baubeschluss

BV-1530/2024 25.06.2024 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung eines neuen Trägerhauses an der Kleinen Alleestraße 4 beschließen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und wird durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planungsbüros durchgeführt. Das Bauvorhaben umfasst geschätzte Auszahlungen in Höhe von rund 10,8 Millionen Euro, wobei Fördergelder aus dem EFRE-Programm sowie Städtebauförderung des Bundes und des Landes in Höhe von etwa 9,3 Millionen Euro vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf circa 1,5 Millionen Euro.

Das Gebäude wird als dreigeschossiger Baukörper mit einem zusätzlichen Technikgeschoss konzipiert und soll verschiedene soziale Funktionen beherbergen. Geplant sind unter anderem Flächen für die Hammer Tafel, ein Kontaktcafé sowie Räumlichkeiten für Beratungsangebote und Tagespflege. Die Planung sieht ökologische Standards vor, darunter eine Photovoltaikanlage, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung von Geothermie sowie die Verwendung von recyclingfähigen Materialien im Sinne des zirkulären Bauens. Im Zuge der Errichtung von Parkplätzen ist die Fällung einiger Bäume vorgesehen, die durch Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet ausgeglichen werden sollen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge