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Beschlussvorlage

Neubau Trägerhaus, Baubeschluss

BV-1530/2024 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-1530/2024 sieht den Neubau eines Trägerhauses in der Kleinen Alleestraße 4 vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung des Gebäudes unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung sowie der Beauftragung externer Planer betrauen.

Die Gesamtkosten des Bauvorhabens belaufen sich auf 10.825.876,90 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 9.348.747 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 1.477.129 Euro ergibt. Die Finanzierung soll durch Mittel der Städtebauförderung des Bundes und des Landes sowie durch einen Förderantrag des EFRE-Programms „Wohnquartiere im Wandel“ erfolgen, wobei ein Fördersatz von etwa 86 Prozent erwartet wird.

Die bauliche Planung umfasst den KfW 40 Standard, eine Photovoltaikanlage mit circa 52 kWp auf einer Dachfläche von 250 Quadratmetern sowie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Geothermie-Bohrungen. Das Konzept setzt auf zirkuläres Bauen unter Verwendung von Recyclingbeton und Holzbauteilen. Im Zuge der Errichtung ist die Fällung von sechs Bäumen bei gleichzeitiger Ersatzpflanzung vorgesehen.

Bei einem positiven Förderbescheid im Zeitraum Mai oder Juni 2024 ist ein Baubeginn im zweiten Halbjahr 2025 und eine Fertigstellung zu Beginn des Jahres 2027 geplant. Die jährlichen Folgekosten umfassen Abschreibungen, Fremdkapitalkosten sowie Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Dem stehen Mieteinnahmen sowie ein Personalanteil für die hausmeisterliche Betreuung gegenüber.

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