Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2025ff
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Fortführung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen in Hamm für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beschließen. Die Vorlage basiert auf einem seit 2012 bestehenden Fördermodell, das zwischen der Verwaltung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurde. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung sowie einer gesicherten Finanzierung.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2025 auf 47.945 Euro, im Jahr 2026 auf 49.623 Euro und im Jahr 2027 auf 51.360 Euro. In diese Beträge ist eine jährliche Anpassung von 3,5 Prozent eingerechnet, um prognostizierte Kostensteigerungen abzudecken. Die Mittel werden an die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems und den Evangelischen Kirchenkreis Hamm verteilt.
Die Förderung der Begegnungsstätten dient der Prävention von Vereinsamung und Isolation älterer Menschen im Rahmen des Leitprojektes „ÄLTERWERDEN IN HAMM“. Die Verwaltung befürwortet die Fortsetzung der Bezuschussung für drei Jahre, um nach diesem Zeitraum die Weiterführung in Abstimmung mit den Trägern und der Quartiersentwicklung erneut zu prüfen. Die beteiligten Träger sind verpflichtet, bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis über die Kosten und Aktivitäten vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 17.06.2024kein Ergebnis hinterlegt