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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Mündlicher Bericht
- 1.Vortrag zum Abwasserbeseitigungskonzept – Fortschreibung 2024 – durch das Tiefbauamt und den Lippeverband
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern vom 07.09.2023 Nr.: 0286/23
- 2.Vereinsförderung 2023
- 3.Ausrichtung des Stadtbezirksfest 2024
- 4.Nachträglicher Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung vom 31.10.2023 Verwendung von Restmitteln aus dem investiven Bezirksbudget
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1244/23 den Nahverkehrsplan (NVP) 2023 zur Verabschiedung vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2023 durchgeführt wurde. Dabei gingen rund 200 Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein, die unter anderem Themen wie die Tarifgestaltung, die Taktverdichtung sowie die Anbindung der Außenbezirke behandelten.
Der Beschluss sieht die Umsetzung spezifischer Maßnahmen vor. Bis zum Fahrplanwechsel 2025 sollen die Metrobuslinien 1/3 und 10/11 als Pilotlinien etabliert werden. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken geplant, um das Angebot zu ergänzen. Die Stadt verfolgt weiterhin die Schienenprojekte von regionaler Bedeutung sowie die Verbesserung interkommunaler Busverbindungen im Rahmen des „Mobilitätsimpulses Ruhr“.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zunächst durch die Stadtwerke, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Eine spätere Anpassung der Finanzierung wird als Option aufgeführt, falls die Ertragslage der Stadtwerke dies erforderlich macht. Eine nächste Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen. Diese soll unter anderem die Evaluation der bisherigen Maßnahmen sowie die Ausweitung des Metrobus-Netzes auf alle Stadtbezirke bis zum Jahr 2035 beinhalten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“Zur Vorlage · 1357/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat einen Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die konkrete Planung für das im Jahr 2025 stattfindende Jubiläum aufzunehmen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zudem soll die Schaffung personeller und struktureller Rahmenbedingungen ermöglicht werden, um die Durchführung der Feierlichkeiten zu gewährleisten.
Anlass des Jubiläums ist das 50-jährige Bestehen der heutigen Stadtstruktur, die durch die Kommunale Neuordnung am 1. Januar 1975 als kreisfreie Großstadt entstand. Die Stadt umfasst seitdem die Gebiete Hamm, Bockum-Hövel, Heessen, Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen. Das geplante Motto für die Feierlichkeiten lautet „Zusammen.Halt.Hamm“.
Die Planung sieht vor, die Stadtbezirksfeste aufzuwerten und die entsprechenden Bezirksbudgets einmalig zu erhöhen. Parallel dazu soll ein gemeinsamer, gesamtstädtischer Festakt organisiert werden, der unter der Moderation des Kulturbüros zusammen mit den Bezirken und der Stadtgesellschaft vorbereitet wird. Ein Fokus soll dabei auf dem westfälischen Erbe liegen, da das Jahr 202
Die finanziellen Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bezifferbar; eine erste Kostenkalkulation soll nach Beginn der weiteren Planungsphase den politischen Gremien vorgelegt werden. Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wird eine detaillierte Einschätzung nachgereicht, wobei die Einhaltung ökologischer Standards bei der Organisation angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1303/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1301/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ vor. Das etwa 1,25 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, im Ortsteil Berge gelegen, umfasst das Areal eines ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“.
Das geplante Vorhaben sieht mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen vor. Die Grundfläche der Gebäude soll circa 2.445 m² betragen, wobei eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² angestrebt wird. Im Rahmen der Erschließung sind etwa 100 Stellplätze vorgesehen, von denen ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll. Das Projekt wird durch die BOB project management GmbH realisiert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH lediglich zur Kenntnis genommen wurden, fand die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Hamm Berücksichtigung. Der Beschluss umfasst zudem die Feststellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Verabschiedung der städtebaulichen Begründung. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 1300/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals an der Ostdorfstraße betrifft. Das betroffene Gelände im Stadtbezirk Hamm-Rhynern umfasst die Flurstücke 1078 und 1080 in der Gemarkung Berge. Auf diesem Areal befindet sich ein leerstehendes Gebäude, das ehemals als Gartencenter genutzt wurde.
Das Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“. Das Vorhaben umfasst mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen und einer Grundfläche von circa 2.445 Quadratmetern. Insgesamt soll eine Mietfläche von etwa 8.800 Quadratmetern entstehen. Die Planung sieht zudem die Bereitstellung von 91 Stellplätzen vor, wovon ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung beantragt. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt ausweist, soll die Zweckbestimmung in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung geändert werden. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung geprüft. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurden, wurde der Anregung der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg nicht gefolgt. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1277/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1277/23 liegt dem Rat der Stadt Hamm ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 9,5 Hektar. Das Vorhaben dient der Schaffung von Gewerbeflächen, um dem Ansiedlungsinteresse eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens gerecht zu werden, das aufgrund von Platzmangel an seinem bisherigen Standort eine Erweiterung anstrebt. Durch die Umsetzung soll die Standortsicherung des Unternehmens sowie der Verbleib der dort beschäftigten Arbeitsplätze in der Stadt unterstützt werden.
Der Plan sieht vor, etwa 47,8 Prozent der Gesamtfläche als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der restliche Teil des Gebiets soll als Grünfläche erhalten oder ökologisch aufgewertet werden, wobei unter anderem Waldflächen, ein Teich sowie Bereiche am Bewerbach gesichert werden sollen. Die Erschließung des Gebiets soll über den Oberallener Weg erfolgen.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. nicht in den Bebauungsplan übernommen wurde. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 zur Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Hamm vorgelegt. Das Konzept dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß dem Landeswassergesetz und umfasst die Planung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet. Erarbeitet wurde die Vorlage vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Abstimmung mit dem Lippeverband sowie den zuständigen Fachämtern für Stadtplanung und Wasserbehörde.
Der Beschluss sieht vor, das ABK 2024 mit den zugehörigen Anlagen zu verabschieden. Der Lippeverband wird beauftragt, die darin enthaltenen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Für die städtischen Maßnahmen ist eine Aufnahme in die zukünftigen Haushaltspläne bzw. Investitionsprogramme vorgesehen, um die Finanzierung sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung bzw. der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen.
Das Konzept beinhaltet eine zeitliche Priorisierung der Maßnahmen in zwei Zeitstufen, wobei die erste Stufe den Zeitraum von 2024 bis 2029 abdeckt. Ein integrierter Teil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept. Die jährlichen Investitionen in das Kanalnetz belaufen sich auf durchschnittlich etwa 14,5 Millionen Euro. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Förderung der Stadtteilarbeit Rhynern, Quartier Westtünnen, hier Zuwendungen an den VKM-Hamm e.V. als TrägerZur Vorlage · 1263/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung der quartiers- und stadtteilorientierten Arbeit im Quartier Westtünnen vorgelegt. Vorgesehen ist die Förderung des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm e. V. (VKM), um die soziale Arbeit im Stadtteil Rhynern weiterzuführen. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2024 und folgende.
Die Grundlage der Maßnahme ist ein im Jahr 2019 entstandenes inklusives Wohnprojekt in Westtünnen. Nachdem die Unterstützung durch externe Stiftungen Ende 2022 ausgelaufen war, wurde bereits für das Jahr 2023 eine Teilfinanzierung durch die Stadt Hamm beschlossen. Die Verwaltung beabsichtigt nun, die Ziele, Leistungen und Inhalte der Arbeit im Rahmen von Qualitätsdialogen zwischen der Stadt und dem Verein festzulegen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen für das Jahr 2024 eine Förderung in Höhe von 41.855 Euro und für das Jahr 2025 in Höhe von 44.085 Euro. Diese Mittel setzen sich aus den Bruttojahrespersonalkosten für eine 0,5-Stelle im Bereich der Sozialpädagogik, Sachkostenpauschalen sowie Mietkosten für Büroräumlichkeiten im BFW zusammen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Budget des Jugendamtes eingeplant. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.6. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, hier: zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0251/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts aus dem Jahr 2018 um zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Die Beschlussvorlage 0251/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm ist die Erneuerung eines Mischwasserkanals am Pankratiusplatz aufgrund des baulichen Zustands vorgesehen. Zudem soll im Bereich des Dasbecker Weges eine Teilstrecke des alten Mischwasserkanals erneuert werden, um einen durch Bergsenkungen entstandenen Rückstau zu beseitigen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Erschließung neuer Baugebiete. Im Gebiet „Auf der Helle“ sowie im Gebiet „Kupferstraße“ ist der Neubau von Mischwasserkanälen in den geplanten Erschließungsstraßen durch die jeweiligen Erschließungsträger vorgesehen. Ebenso ist im Baugebiet Ostendorfstraße der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / FriedrichsfeldZur Vorlage · 0214/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Vergabe eines Namens für eine Straße, die im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes liegt und derzeit noch keine Bezeichnung besitzt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit die Errichtung von Gebäuden geplant ist, wird die Benennung als notwendig dargestellt.
Als Name für die Straße wird „Friedrichfeld“ vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Vorschlag in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erarbeitet wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Benennung der Straße gemäß der Sachdarstellung zu beschließen, wobei die Empfehlung des Hauptausschusses vorbehalten bleibt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Sitzungen der Fachausschüsse für die März-Sitzungsrunde aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Anträge
- 1.Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Hellweg in FreiskeZur Vorlage · 0569/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat einen Antrag zur Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Hellweg in Freiske gestellt. Gegenstand des Antrags ist die aktuelle Beschränkung der Brücke, die derzeit nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 16 Tonnen befahrbar ist.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuelle Gewichtsbeschränkung für landwirtschaftliche Betriebe der Region mit Umwegen und erhöhtem Aufwand verbunden ist, da die genutzten Fahrzeuge seit dem Bau der Brücke an Größe und Gewicht zugenommen haben. Als Lösung schlägt die Fraktion vor, die zulässige Belastung der Brücke auf 40 Tonnen zu erhöhen. Im Gegenzug wird eine Änderung der Verkehrsführung beantragt, nach der die Brücke nur noch einspurig und wechselseitig befahren werden darf. Ziel des Antrags ist es, eine kostengünstige Lösung zu finden, die die Anforderungen der regionalen Landwirtschaft berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Sanierung Fuß- und Radweg zwischen der Blaukittelallee und der Straße Auf dem DöhnZur Vorlage · 0684/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0684/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Sanierung des Fuß- und Radweges, der die Blaukittelallee mit der Straße „Auf dem Döhn“ verbindet.
Nach Angaben der Fraktion weist der Weg derzeit einen Zustand auf, der durch beidseitigen Bewuchs geprägt ist, wodurch die nutzbare Fläche stellenweise auf die Breite eines Trampelpfades reduziert ist. Die Fraktion führt an, dass die aktuelle Beschaffenheit des Weges mit einem erhöhten Risiko für die Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger verbunden ist.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Weg eine hohe Nutzungsfrequenz aufweist. Er dient unter anderem als Verbindungsweg für Kinder und Jugendliche zur Sportanlage „Westfalia Rhynern“. Ziel des Antrags ist die Durchführung einer umfassenden Sanierung, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Weges zu gewährleisten.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wambelner StraßeZur Vorlage · 0685/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0685/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, der eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wambelner Straße sowie eine Überprüfung der Vorfahrtregelung an der Kreuzung zur Allener Straße fordert.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang sowie auf weitere Unfälle und Beinaheunfälle auf diesem Straßenabschnitt. Zudem wird auf die zunehmende Verkehrsbelastung durch den Ziel- und Quellverkehr zum Gewerbegebiet Scheidingen sowie durch Umleitungs- und Schleichverkehr von der Werler Straße hingewiesen.
In der Begründung verweist die Fraktion auf frühere Anfragen und Anträge aus den Jahren 2016 und 2021. Während die Verwaltung in einer Stellungnahme von 2016 keine Anhaltspunkte für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sah, wurde im Jahr 2021 angekündigt, eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßen NRW zu richten, um die Unfallstatistik zu prüfen. Die Fraktion stellt fest, dass hierzu bislang keine weitere Stellungnahme vorliegt. Die Reduzierung der Geschwindigkeit sowie die Entschärfung des Kreuzungsbereichs Wambelner Straße/Allener Straße werden als notwendige Maßnahmen zur Unfallminimierung beantragt.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Opsener StraßeZur Vorlage · 0688/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0688/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Opsener Straße fordert. Hintergrund des Antrags sind die Forderungen der Anwohner sowie die Beobachtung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 und 50 km/h sowie das Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 Tonnen häufig nicht eingehalten werden.
Laut Antrag wird die Opsener Straße verstärkt als Ausweichroute für den LKW-Verkehr genutzt, um die Kreuzung Unnaer Straße / Werler Straße zu umgehen. Die Fraktion führt an, dass die Straße für dieses Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt ist. Zudem wird auf die Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Kindern hingewiesen, da es an der Straße an Gehwegen fehle und die Bankette beschädigt seien.
Als Sofortmaßnahmen beantragt die Fraktion die Wiederherstellung der schadhaften Bankette, die Reparatur abgebrochener Asphaltränder sowie die Beseitigung von Spurrillen. Des Weiteren wird die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen an engen und gefährlichen Stellen der Straße gefordert, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Sichtbehinderung an der Kreuzung Langewanneweg / SchellingstraßeZur Vorlage · 0689/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0689/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Langewanneweg und Schellingstraße zu verbessern. Hintergrund des Antrags sind Rückmeldungen von Anwohnern aus der Schellingstraße und dem Langewanneweg.
Dem Antrag zufolge kommt es im Bereich des Abbiegevorgangs von der Schellingstraße auf den Langewanneweg regelmäßig zu Situationen mit eingeschränkter Sichtbarkeit. Die Sicht auf den Querverkehr im Langewanneweg sei durch Hecken auf den Eckgrundstücken stark beeinträchtigt. Dies führe dazu, dass Fahrzeugführer beim Abbiegen bis zur Fahrbahnmitte des Langewannewegs vorfahren müssten, um den fließenden Verkehr auf der Querstraße erkennen zu können.
Die Bezirksfraktion fordert daher die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um den Einmündungsbereich sicherer zu gestalten. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 16. November 2023 zur Beratung vorgelegt.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Antrag zum LangewannewegZur Vorlage · 0694/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der Koalition der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern haben mit der Vorlage 0694/23_AT einen Antrag zur Verkehrssituation im Langewanneweg gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Nutzung der Anliegerstraße durch schwere Lkw, die laut Antrag nicht das dortige Gewerbegebiet anfahren, sondern die Straße bis zur Richard-Wagner-Straße durchfahren.
Die Antragsteller fordern die Streichung des Langewannewegs als Alternativstrecke aus dem offiziellen und interaktiven Lkw-Routenplan der Stadt Hamm. Als Begründung wird angeführt, dass die Beschaffenheit und Breite der Straße für schwere Fahrzeuge, wie etwa Sattelzüge, nicht geeignet sei. Es wird darauf hingewiesen, dass Lkw im Begegnungsverkehr teilweise die Bürgersteige nutzen, was zu Behinderungen für Fußgänger und Radfahrer führe. Zudem wird auf Beeinträchtigungen des Busverkehrs an den Bushaltestellen zwischen Heideggerstraße und dem Bahnübergang sowie auf Rückstauungen durch parkende Fahrzeuge hingewiesen.
Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Prüfung von beidseitigen Fahrradschutzstreifen in dem betroffenen Bereich. Dies soll in Rücksprache mit den Verkehrsbetrieben erfolgen, wobei eine Fortführung der bereits im südlichen Bereich vorhandenen Schutzstreifen angestrebt wird. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Beschilderung mit einem Durchfahrverbot für Lkw, ergänzt durch die Zusatzzeichen „Anlieger frei“, zur Diskussion gestellt.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.UrsulastraßeZur Vorlage · 0695/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalitionsfraktionen der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern haben mit der Vorlage 0695/23_AT einen Antrag gestellt, die Verkehrsführung in der Ursulastraße im Stadtteil Berge zu verändern. Ziel des Antrags ist die Aufhebung des Verkehrsverbots an der Einmündung Ursulastraße/Am Südbad.
Der Abschnitt der Ursulastraße zwischen der Bebauung und der Ostdorfstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen, wobei die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge und Motorräder grundsätzlich erlaubt ist. An der Kreuzung Erikastraße/Ursulastraße regelt ein Verkehrszeichen die Sackgasse für den motorisierten Verkehr, was den ortsfremden Durchgangsverkehr weitgehend einschränkt. Dennoch wird die Straße von Fahrzeugen genutzt, die primär aus dem angrenzenden Wohngebiet kommen oder Ziele wie das HSC-Vereinsgelände, die Kita oder das Freibad ansteuern.
Bisher ist das Geradeausfahren an der Einmündung Am Südbad in Richtung Ostdorfstraße durch das Verkehrszeichen 250 untersagt. Dies führt dazu, dass der Fahrzeugverkehr über den Freibad-Parkplatz und an der Kita vorbei geleitet werden muss. Laut Antrag wurde die Fahrbahn der Fahrradstraße im Zuge einer Sanierung verbreitert und beleuchtet. Die Fraktionen der Koalition beantragen nun, das Verbot an der Einmündung Am Südbad zu entfernen, um die Verkehrsbelastung im Bereich der Kita zu senken.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Verkehrssituation an der Ahse/Caldenhofer WegZur Vorlage · 0702/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE hat im Rahmen eines Antrags die Verkehrssituation an der Kreuzung zwischen der Straße „An der Ahse“ und dem „Caldenhofer Weg“ zur Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern vorgelegt. Hintergrund der Anfrage sind Darstellungen von Anwohnern, wonach die Ausfahrt aus der Straße „An der Ahse“ in Höhe der Hausnummer 1 zum „Caldenhofer Weg“ unübersichtlich sei. Als Grund wird eine Hecke angeführt, die sich südlich der Einmündung vor der Bushaltestelle „An der Ahse“ befindet und die Sicht einschränke.
Der Antrag umfasst zwei konkrete Prüfungsbitten. Zum einen wird eine Änderung der Vorfahrtsregelung angeregt, um die aktuelle Situation, bei der Fahrzeuge die Kreuzung bei gleichzeitigem Zufluss von rechts und links passieren müssen, zu verändern. Als Vorschlag wird eine Regelung nach dem Prinzip „Rechts-vor-Links“, wie sie in Tempo-30-Zonen üblich ist, für die abbiegenden Fahrzeuge aus der Straße „An der Ahse“ auf den „Caldenhofer Weg“ in Betracht gezogen. Zum anderen wird die Installation eines Spiegels an einer bestehenden Laterne in der Nähe der Ausfahrt vorgeschlagen, um die Sichtverhältnisse an der Kreuzung zu verbessern.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- H.Anfragen
- 1.Hochwasserschutz im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0136/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Andreas Obering zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Fraktion erkundigt sich darin, ob die aktuellen Gefährdungskarten regelmäßig nachgeführt werden und ob die Stadt diese Informationen aktiv in besonders betroffenen Gebieten an die Anwohner kommuniziert oder ob die Informationspflicht bei den Bewohnern liegt.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus vergangenen Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Hamm einfließen. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach einer Überprüfung bereits durchgeführter Maßnahmen auf deren Wirksamkeit bei erwarteten Extremwetterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Suche nach alternativen Schutzkonzepten für Siedlungsbereiche wie Osttünnen. Die CDU-Bezirksfraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung bisher angedachter Maßnahmen, etwa durch den Bau von Regenrückhaltebecken oder technischen Schutzbauwerken, aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb erschwert wird. Es wird nach geplanten Alternativen gefragt, um den Schutz dieser Gebiete sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Sanierung Opsener Straße vom Kuhlbachweg bis Goebel von Drechen StraßeZur Vorlage · AF-493/2023 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister zur Sanierung der Opsener Straße gestellt. Während im Rahmen eines bereits beschlossenen Sanierungsprogramms die Teilstrecke von der Werler Straße bis zum Kuhlbachweg berücksichtigt wurde, befasst sich die vorliegende Anfrage mit dem zweiten Abschnitt zwischen dem Kuhlbachweg und der Goebel von Drechen Straße.
Die Fraktion weist darauf hin, dass dieser Bereich aufgrund der Nutzung als Ausweichstrecke Schäden an den Banketten und am Asphalt aufweist. Es wird angeführt, dass Fahrzeuge auf den unbefahrbaren Randbereichen in Gräben rutschen oder Reifenschäden erleiden können. In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion die Frage, ob das zweite Teilstück der Opsener Straße Bestandteil eines weiteren Sanierungsprogramms ist und für wann eine Sanierung geplant ist.
Zudem wird nach der künftigen Beschaffenheit der Straße als Kreisstraße gefragt. Die Anfrage thematisiert, ob die Form und Breite der Straße im Hinblick auf ihre Funktion als Ausweichverbindung zwischen den Gewerbegebieten in Bönen und dem Kreis Soest beziehungsweise dem Autobahnanschluss in Werl erhalten bleiben. Dabei wird auch auf Anliegerbeschwerden hingewiesen, die Gefahrensituationen und eine hohe Geschwindigkeit, insbesondere durch Kleintransporter, betreffen.
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- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Hochwasserschutz vor StarkregenereignissenZur Vorlage · 0494/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die Auswirkungen jüngster Starkregen, die insbesondere Bewohner in den Ortsteilen Süddinker und Osttünnen vor Herausforderungen gestellt haben.
Neben der Wartung und Inspektion der Kanalisation thematisiert die Fraktion die Überprüfung von Gräben, die an Grundstücke grenzen und sich sowohl in kommunalem als auch in privatem Besitz befinden. In diesem Zusammenhang werden drei spezifische Fragen an die Verwaltung gestellt. Zunächst wird nach den Intervallen gefragt, in denen die Reinigung bzw. das Ausbaggern der Gräben erfolgt, um die Aufnahme von Wassermengen zu gewährleisten. Des Weiteren wird nach der bestehenden Verpflichtung privater Grundstückseigentümer zur Durchführung solcher Maßnahmen gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob eine häufigere Taktung der genannten Maßnahmen dazu beitragen könnte, die Problematik bei Starkregen zu verringern. Die Anfrage wurde am 2. November 2023 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 16. November 2023 vorgesehen.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Hochwasserschutz vor StarkregenereignissenZur Vorlage · 0805/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage Nr. 0494/23 Fragen zum Hochwasserschutz vor Starkregenereignissen in den Ortsteilen Süddinker und Osttünnen gestellt. Im Fokus der Anfrage standen die Intervalle der Reinigung und Ausbaggerung von Gräben, die Verpflichtung privater Grundstückseigentümer zur Durchführung von Wartungsmaßnahmen sowie die Frage, ob eine höhere Taktung dieser Maßnahmen zur Entschärfung der Problematik beitragen könnte.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erläuterte, dass Gräben nach Bedarf gemäht und ausgebaggert werden. Die Intervalle hängen von der Wasserführung und der Witterung ab, wobei bei Straßengräben der jeweilige Straßenbaulastträger und bei Gewässern die Gewässerunterhaltung zuständig ist. Die Reinigung von privaten Überfahrten über Straßengräben obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern.
Hinsichtlich der Wirksamkeit einer häufigeren Reinigung gab die Verwaltung an, dass weder das Kanalnetz noch die Straßengräben und Gewässer in den genannten Ortsteilen ausreichend leistungsfähig sind, um die bei Starkregen auftretenden Wassermengen abzuführen. Zudem stellen Verrohrungen, die einen geringeren Abflussquerschnitt als offene Gräben aufweisen, Engstellen im Abfluss dar. Ein häufigeres Ausbaggern würde daher nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu einer Verringerung der Hochwassergefahr durch Starkregen führen.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Zustand der Straßen und Wege im Bezirk RhynernZur Vorlage · 0496/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0496/23_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Zustand der Straßen und Wege im Stadtbezirk. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Klassifizierung von Verkehrswegen durch die Straßenbegeher der Verwaltung, wobei die Kategorie „rot“ für schadhafte Straßen steht.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zur Planung und Finanzierung der Instandsetzung. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob für die als schadhaft eingestuften Wege und Straßen kurzfristige Sanierungen vorgesehen sind und welcher Zeitplan hierfür existiert. Zudem wird nach der Anzahl der Wege in der Kategorie „rot“ sowie der geplanten Reihenfolge der Instandsetzung gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion den prozentualen Anteil der Straßen erfahren, die kurz- oder mittelfristig saniert werden müssen, und fragt nach der Einsichtnahme in die Ergebnisse der Straßenbegehungen. Abschließend werden Informationen zum Finanzbedarf für die Behebung der Schäden sowie zur Höhe der für den kommenden Haushalt geplanten Mittel für die Sanierung der Wege und Straßen im Bezirk erbeten.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Zustand der Straßen und Wege im Bezirk RhynernZur Vorlage · 0789/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage Nr. 0496/23 Informationen zum Zustand der Straßen und Wege im Stadtbezirk angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Anzahl der als schadhaft eingestuften Verkehrswege, die zeitliche Planung für deren Sanierung, die Einsehbarkeit der Ergebnisse der Straßenbegehungen sowie der Finanzbedarf und die bereitgestellten Haushaltsmittel für Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und erläutert, dass die Straßenbegeher primär Einzelschäden erfassen, jedoch keine Gesamtbetrachtung der Straßen vornehmen. Schäden, die der Kategorie „rot“ zugeordnet sind, werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen durch den städtischen Bauhof behoben. Auf Basis der aktuellen Straßendatenbank besteht bei etwa 28 Prozent der Straßen Sanierungs- oder Ausbaubedarf. Die detaillierten Ergebnisse der Straßenbegehungen sind nicht öffentlich einsehbar.
Eine genaue Ermittlung des gesamten Finanzbedarfs für die Behebung der identifizierten Schäden ist laut Verwaltung aus personellen Gründen derzeit nicht möglich. Es wird jedoch auf eine kontinuierliche Instandsetzung hingewiesen, die zu einer jährlichen Verringerung der schadhaften Wege führe. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen bezirksübergreifend rund 1,2 Millionen Euro sowie zusätzlich 35.000 Euro für den Bezirk Rhynern zur Verfügung. Für die kommenden Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird derzeit nicht mit einer Erhöhung der Mittel gerechnet.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Sachstand Bürgerpark PapenlohZur Vorlage · 0502/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Sachstand zum Projekt „Bürgerpark Papenloh“ sowie die künftige Nutzung des dortigen Vereinsheims thematisiert. Die Fraktion beantragt, diese Themen auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 16. November 2023 zu setzen.
Mit dem Antrag wird zudem darum gebeten, Fachkräfte aus der Verwaltung zur entsprechenden Sitzung einzuladen, um Informationen zu verschiedenen Aspekten des Projekts zu geben. Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zum aktuellen Planungsstand des Bürgerparks sowie zur geplanten Finanzierung des Vorhabens. Darüber hinaus sollen mögliche Fördermaßnahmen aufgezeigt werden, die für die Umsetzung in Anspruch genommen werden können. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Klärung der künftigen Verwendung des alten Vereinsheims auf dem Gelände.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Sachstand Bürgerpark PapenlohZur Vorlage · 0826/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand des Bürgerparks Papenloh auf eine Anfrage der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern reagiert. Gegenstand der Anfrage waren der aktuelle Planungsstand, die Finanzierung, mögliche Fördermaßnahmen sowie die künftige Nutzung des Vereinsheims.
Ein freiraumplanerischer Entwurf für den Bürgerpark Papenloh liegt vor. Diese Entwurfsplanung wurde auf Basis eines Nachnutzungskonzepts eines externen Planungsbüros erstellt. Die Umsetzung der Planung wurde im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt, wobei die Bereitstellung der Mittel an die Bedingung geknüpft ist, dass Fördermittel akquiriert werden können. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht jedoch kein Zugang zu entsprechenden Fördermaßnahmen für die Umsetzung des Projekts.
Bezüglich des alten Vereinsheims sucht die Verwaltung nach einer neuen Nutzungsmöglichkeit. Da die Suche bisher ohne Ergebnis blieb, ist der Prozess der Nachnutzung noch nicht abgeschlossen. Sollte eine entsprechende Nutzung für die Liegenschaft gefunden werden, ist eine nutzergerechte Sanierung des Gebäudes vorgesehen.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- I.Anregungen
- 1.Anregung: Entschärfung der Gefahrensituation für den Kreuzungsbereich Werler Straße, Opsener Straße und der Straße „Auf der Breite“Zur Vorlage · 0102/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0102/23_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern übermittelt. Gegenstand der Anregung ist die Prüfung von Maßnahmen zur Entschärfung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich der Werler Straße, der Opsener Straße sowie der Straße „Auf der Breite“.
Nach Angaben der Fraktion erschwert die hohe Frequenz der Fahrzeuge auf der Werler Straße das Überqueren der Fahrbahn sowie das Abbiegen von der Opsener Straße in Richtung Hamm und von der Straße „Auf der Breite“ in Richtung Werl. Auch das Abbiegen von der Werler Straße auf die beiden genannten Straßen wird als schwierig beschrieben. Die Anregung weist zudem auf eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs für die Linien R41, 141 und 526 im unmittelbaren Kreuzungsbereich hin. Die Sicherheit für Fußgänger und Fahrgäste des ÖPNV wird im Kontext der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h thematisiert.
Als mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation schlägt die Fraktion die Prüfung einer Fußgängerampel in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor. Zudem wird die Einrichtung von Abbiegespuren für die Straßen „Auf der Breite“ und die Opsener Straße angeregt, wobei auf Erfahrungen aus Bauphasen auf der Kumper Landstraße verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Anregung: Entschärfung der Gefahrensituation für den Kreuzungsbereich Werler Straße, Opsener Straße und der Straße „Auf der Breite“Zur Vorlage · 0790/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0102/23 die Entschärfung der Gefahrensituation im Kreuzungsbereich der Werler Straße, der Opsener Straße und der Straße „Auf der Breite“ beantragt. In der Anregung wird darauf hingewiesen, dass das Überqueren der Werler Straße sowie bestimmte Abbiegevorgänge aufgrund der hohen Fahrzeugfrequenz für Verkehrsteilnehmer schwierig seien. Zudem wird auf die Gefährdung für Fußgänger und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs an der dort befindlichen Haltestelle der Linien R41, 141 und 526 hingewiesen.
Die Fraktion regt an zu prüfen, ob die Situation durch Maßnahmen wie eine Fußgängerampel in Kombination mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder durch die Einrichtung von Abbiegespuren für die Straßen „Auf der Breite“ und die Opsener Straße verbessert werden kann.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass sich der betreffende Bereich an der B 63 auf freier Strecke befindet. Damit liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Die Verwaltung hat den Landesbetrieb um eine Stellungnahme gebeten. Eine ergänzende Stellungnahme zur Anregung wird nach Erhalt der Antwort des Landesbetriebs erfolgen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Verkürzung der Reinigungsintervalle für die Sinkkästen in den GullysZur Vorlage · 0106/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0106/23_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Verkürzung der Reinigungsintervalle für die Sinkkästen in den Gullys.
Die Fraktion begründet das Anliegen mit den zunehmenden Starkregenereignissen im Stadtgebiet und im Bezirk. Es wird darauf hingewiesen, dass es in tieferliegenden oder abschüssigen Straßen zu Überflutungen von Gehwegen, Kellern, Terrassen und Gärten kommen kann. Als Ursache für die Unfähigkeit der Gullys, größere Regenmengen aufzunehmen, führt die Fraktion Verstopfungen an. Es wird darauf verwiesen, dass durch solche Ereignisse Schäden an Gebäuden und Anlagen im vier- bis fünfstelligen Eurobereich entstehen können.
Die Anregung sieht vor, die Reinigung der Sinkkästen in den Gullys zu erhöhen. Dies solle insbesondere in abschüssigen Straßen sowie in Gebieten, die als gefährdet für Überschwemmungen eingestuft werden, geschehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufnahmefähigkeit der Entwässerungssysteme für größere Regenmengen zu verbessern und so zur Schadensminimierung beizutragen.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Verkürzung der Reinigungsintervalle für die Sinkkästen in den GullysZur Vorlage · 0794/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0106/23 den Vorschlag eingebracht, die Reinigungsintervalle für die Sinkkästen in den Gullys zu verkürzen. Hintergrund der Anfrage ist die Zunahme von Starkregenereignissen im Stadtgebiet, die insbesondere in tieferliegenden oder abschüssigen Straßen zu Überflutungen von Gehwegen, Kellern, Terrassen und Gärten führen können. Die Fraktion weist darauf darauf hin, dass Verstopfungen in den Gullys die Aufnahmekapazität für Regenmengen verringern und dadurch Sachschäden an Gebäuden und Anlagen in vier- bis fünfstelliger Höhe entstehen können. Ziel der Anregung ist es, durch eine häufigere Reinigung der Sinkkästen, vor allem in gefährdeten Bereichen, zur Schadensminimierung beizutragen.
Die Verwaltung nahm zu diesem Anliegen Stellung und teilte mit, dass die Reinigung der Straßenabläufe bereits seit mehreren Jahren durch den Lippeverband erfolgt. Dieser Vorgang wird nach einem bedarfsorientierten Prinzip durchgeführt.
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- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Parkplatz Freibad SüdZur Vorlage · AR-108/2023 · Anregung
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Die Fraktionen der Koalition in der Bezirksvertretung Rhynern haben mit der Vorlage AR-108/2023 angeregt, dass die Verwaltung stadtweit nach einem geeigneten Treffpunkt sucht, an dem die Nachtruhe der Anwohner nicht gestört wird. Der Parkplatz am Freibad Süd soll dabei als Standort ausgeschlossen werden.
Die Begründung für diesen Antrag bezieht sich auf die Nutzung des Parkplatzes am Freibad Süd durch junge Erwachsene aus der Tuning- und Poserszene. Laut Vorlage kommt es dort bis in die Nacht hinein zu Lärmbelästigungen durch laute Musik sowie durch das Aufheulen von Motoren und das Durchdrehen der Räder. Zudem werden Fahrten auf dem Parkplatz sowie durch umliegende Straßen wie die Ostdorfstraße, die Menzelstraße oder den Heideweg beschrieben, bei denen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Manöver wie Driften stattfinden sollen. Des Weiteren wird eine regelmäßige Vermüllung des Platzes angeführt.
Die Koalition erkennt das Bedürfnis junger Menschen nach einem Ort für den Austausch an, fordert jedoch eine Alternative ohne Beeinträchtigung der Anwohner. Es wird auf die rechtliche Grundlage in der Straßen- und Anlagenordnung verwiesen, die der Stadt Hamm ermöglicht, gegen nächtliche Treffen auf Parkplätzen vorzugehen.
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- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Spiegel Ecke Heideweg / TelemannstraßeZur Vorlage · 0109/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Prüfung der Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Heideweg/Telemannstraße beantragt. Die Fraktion begründet das Ersuchen mit der Beobachtung von Situationen, die zwischen Fußgängern und Radfahrern an dieser Stelle zu Gefahren führen können. Die Verwaltung wird gebeten, die Notwendigkeit einer solchen Verkehrsmaßnahme an der genannten Ecke zu untersuchen. Die Vorlage wurde der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern zur Beratung vorgelegt.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Wambelner Straße / Allener StraßeZur Vorlage · 0110/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anregung zur Überprüfung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Wambelner Straße und Allener Straße vorgelegt. Anlass für die Anfrage ist ein schwerer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang an dieser Kreuzung.
Nach einer Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten durch Mitglieder der Fraktion wird auf eingeschränkte Sichtverhältnisse hingewiesen. Aus Richtung Allen sei die Einsichtnahme aufgrund von zwei Bäumen und eines Kreuzes nur begrenzt möglich, zudem erschwere der Winkel des Straßenverlaufs der Wambelner Straße die Situation.
Die Fraktion schlägt vor, dass die Verwaltung die Gefahrenstelle in Abstimmung mit Straßen NRW neu bewertet. Als Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die Einrichtung eines Stoppschildes sowie eine mögliche Temporeduzierung von 70 auf 50 km/h vorgeschlagen.
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- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- J.Verschiedenes