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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift 0285/23 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel vom 06.09.2023
- 2.Zuschuss zum Karneval 2024 – GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 1249/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat in ihrer Sitzung am 15. November 2023 einen Grundsatzbeschluss zur Förderung der Karnevalsveranstaltungen für das Jahr 2024 gefasst. Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung beschließt das Gremium, die Veranstaltungen mit einer Gesamtsumme von maximal 1.500 Euro aus dem Bezirksbudget zu bezuschussen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Karnevalskonzept im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel vor einigen Jahren umgestellt wurde. In der Folge habe der Karnevalsumzug an Bedeutung gewonnen und erfahre bei der Bevölkerung des Stadtbezirks sowie der gesamten Stadt eine hohe Akzeptanz. Da die Veranstaltung durch verschiedene Institutionen gesponsert wird, dient der beantragte Betrag als Beteiligung des Stadtbezirks an den Kosten.
Die finanziellen Mittel für diese Zuwendung sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentraler Dienst (StA/ZD 17) unter der Zeile 15 für Transferaufwendungen vorgesehen und stehen zur Verfügung. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes oder des Dezernats V liegt nicht vor.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 zur Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Hamm vorgelegt. Das Konzept dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß dem Landeswassergesetz und umfasst die Planung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet. Erarbeitet wurde die Vorlage vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Abstimmung mit dem Lippeverband sowie den zuständigen Fachämtern für Stadtplanung und Wasserbehörde.
Der Beschluss sieht vor, das ABK 2024 mit den zugehörigen Anlagen zu verabschieden. Der Lippeverband wird beauftragt, die darin enthaltenen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Für die städtischen Maßnahmen ist eine Aufnahme in die zukünftigen Haushaltspläne bzw. Investitionsprogramme vorgesehen, um die Finanzierung sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung bzw. der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen.
Das Konzept beinhaltet eine zeitliche Priorisierung der Maßnahmen in zwei Zeitstufen, wobei die erste Stufe den Zeitraum von 2024 bis 2029 abdeckt. Ein integrierter Teil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept. Die jährlichen Investitionen in das Kanalnetz belaufen sich auf durchschnittlich etwa 14,5 Millionen Euro. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1195/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur zweiten, vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung der bestehenden Kita-Nutzung sowie die Anpassung von Wohnbauflächen im Bereich Bockum-Hövel.
Durch den Neubau der Kita an der Stelle einer ehemaligen Gaststätte haben sich die baulichen Rahmenbedingungen verändert. Die Änderung sieht vor, die überbaubare Grundstücksfläche an das bestehende Kita-Gebäude anzupassen und die Fläche für die Außenspielflächen der Einrichtung zu sichern. Im Zuge dessen wird eine zuvor geplante Wohnbaufläche im nördlichen Bereich zugunsten der Spielflächen reduziert. Gleichzeitig kann die Wohnbaufläche im südlichen Bereich vergrößert werden, da die dortige Trafostation durch eine Kompaktstation an der Einmündung zur Strackstraße ersetzt wurde.
Die Vorlage umfasst zudem die Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen, darunter die geplante Stichstraße mit Wendehammer sowie die neu angelegten Stellplätze und Gehwege. Die Erschließung durch einen Fuß- und Radweg bleibt bestehen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL, des Lippeverbandes sowie ein Einwand aus der Offenlage berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Standards zur klimagerechten Stadtentwicklung, etwa durch die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Oberflächenbefestigungen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1244/23 den Nahverkehrsplan (NVP) 2023 zur Verabschiedung vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2023 durchgeführt wurde. Dabei gingen rund 200 Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein, die unter anderem Themen wie die Tarifgestaltung, die Taktverdichtung sowie die Anbindung der Außenbezirke behandelten.
Der Beschluss sieht die Umsetzung spezifischer Maßnahmen vor. Bis zum Fahrplanwechsel 2025 sollen die Metrobuslinien 1/3 und 10/11 als Pilotlinien etabliert werden. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken geplant, um das Angebot zu ergänzen. Die Stadt verfolgt weiterhin die Schienenprojekte von regionaler Bedeutung sowie die Verbesserung interkommunaler Busverbindungen im Rahmen des „Mobilitätsimpulses Ruhr“.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zunächst durch die Stadtwerke, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Eine spätere Anpassung der Finanzierung wird als Option aufgeführt, falls die Ertragslage der Stadtwerke dies erforderlich macht. Eine nächste Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen. Diese soll unter anderem die Evaluation der bisherigen Maßnahmen sowie die Ausweitung des Metrobus-Netzes auf alle Stadtbezirke bis zum Jahr 2035 beinhalten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1303/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung des Stadtteilbüros Hamm-Westen und Norden ab 2024 ff.Zur Vorlage · 1339/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung der Stadtteilbüros Hamm-Westen und Hamm-Norden ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist eine klarere Aufgabenteilung zwischen der Kommune und dem Träger, dem Katholischen Sozialdienst e.V.
Im Rahmen der Neukonzeptionierung soll die städtische Stadtteilkoordination sowie die Einrichtungsleitung in den Sozialräumen Norden und Westen gestärkt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellenanteile für die Stadtteilkoordination von bisher 1,0 auf 2,0 Vollzeitstellen aufzustocken. Die Finanzierung dieser Erweiterung erfolgt durch eine Reduzierung der Förderung des Trägers um insgesamt 1,0 Vollzeitstelle, wobei jeweils 0,5 Stellen pro Stadtteilbüro zur Gegenfinanzierung der städtischen Personalhaushalte genutzt werden.
Das Stadtteilbüro Hamm-Westen wird künftig mit 5,0 Vollzeitstellen weiterbetrieben, während das Stadtteilbüro Hamm-Norden mit 4,42 Vollzeitstellen ausgestattet wird. Die Aufgaben im Bereich des Quartiersmanagements umfassen unter anderem die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung und soziale Projekte.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf 450.350 Euro für das Jahr 2024 und 472.150 Euro für das Jahr 2025. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplananmeldungen des Jugendamtes berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Von-Vincke-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung und Anpassungsarbeiten Im Bestand, BaubeschlussZur Vorlage · 1267/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Von-Vincke-Schule sowie für Anpassungsarbeiten im Bestand verabschiedet. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung (OGS). Der geplante eingeschossige Anbau an der Nordwestseite des Hauptgebäudes wird einen Speiseraum, eine Kücheneinheit, Personalräume sowie Foyer und Sanitäranlagen umfassen. Durch den Einbau eines Treppenliftes und barrierefreier Sanitäranlagen soll die Barrierefreiheit des Schulgebäudes erhöht werden.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Während der erste Abschnitt den Neubau des Anbaus umfasst, sind im zweiten Abschnitt die Anpassungen im Bestand vorgesehen, um die OGS-Räume im Obergeschoss in Klassen- und Mehrzweckräume umzunutzen. Der Baubeginn für den Anbau ist für die zweite Hälfte des Jahres 2024 geplant, wobei die Fertigstellung für die zweite Hälfte 2025 vorgesehen ist. Die Arbeiten im Bestand sollen im Jahr 2026 durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2.284.000 Euro. Davon entfallen 2.130.000 Euro auf den Anbau und 154.000 Euro auf die Anpassungen im Bestand. Der städtische Eigenanteil beträgt 324.600 Euro. Zur ökologischen Gestaltung ist eine Dachbegrünung geplant. Im Rahmen der Bauarbeiten werden drei geschützte Bäume durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Planer betraut.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0260/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0260/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Gemäß einem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016 ist die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden und endet mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.
Die Neubesetzung des Seniorenbeirates erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, bei dem die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen benennen. Voraussetzung für die Nominierung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Rhynern haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Bestimmung der Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Anträge
- 1.Optimierung Ampelanlage Nordlipperandstraße - MünsterstraßeZur Vorlage · 0670/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Optimierung der Ampelanlage an der T-Kreuzung der Lipperandstraße und der Münsterstraße beantragt. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel.
Der Antrag begründet, dass die aktuelle Ampelschaltung eine durchgehende Überquerung der Kreuzung für Fußgänger und Radfahrer erschwert. Wenn die Querung der Einmündung zur Lipperandstraße Grün zeigt, sei eine gleichzeitige Überquerung des Bypass-Bereichs nicht möglich, was zu einer Wartezeit auf der Mittelinsel führe.
Die Fraktion beantragt daher, den Straßenbaulastträger damit zu beauftragen, eine durchgehende Grünphase für die westliche Wegführung von Fußgängern und Radfahrern zu realisieren. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 6. September 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Baumpflanzungen Gottfried-Könzgen-StraßeZur Vorlage · 0693/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Anpflanzung von Straßenbäumen in der Gottfried-Könzgen-Straße angeregt. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die betreffende Straße derzeit über keinen Baumbestand verfügt, wobei die Breite der Gehwege die Umsetzung von Pflanzungen ermöglichen würde. Zudem wird auf die klimapolitische Bedeutung von Straßenbäumen verwiesen.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Standorte für die Anpflanzung von Bäumen in der Gottfried-Könzgen-Straße zu prüfen. Ziel ist es, entsprechende Bäume in der nächsten anstehenden Pflanzperiode zu setzen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 15. November 2023 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Baumpflanzungen Gottfried-Könzgen-StraßeZur Vorlage · 0813/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0693/23 die Anpflanzung von Straßenbäumen in der Gottfried-Könzgen-Straße beantragt. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Straße derzeit über keinen Baumbestand verfügt, die Breite der Gehwege jedoch Flächen für Pflanzungen zulassen würde. Zudem wird auf die klimapolitische Bedeutung von Straßenbäumen verwiesen. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung mit der Prüfung geeigneter Standorte sowie der Durchführung von Pflanzungen in der nächsten Pflanzperiode zu beauftragen.
In einer Stellungnahme vom 13. Februar 2024 nimmt die Verwaltung den Antrag an und kündigt an, das Anliegen in die Arbeitsplanung aufzunehmen. Eine Umsetzung innerhalb der nächsten Pflanzperiode wird jedoch als nicht möglich bezeichnet, da vorab eine umfassende Grundlagenermittlung zur Festlegung geeigneter Standorte sowie eine ämterübergreifende Abstimmung erforderlich sind.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Schaltung von BedarfsampelnZur Vorlage · 0708/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit dem Antrag zur Schaltung von Bedarfsampeln. Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel sowie die Bezirksvertreter der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben ein Anliegen eingereicht, das die Betriebsweise bestimmter Fußgängerampeln betrifft.
In der Vorlage wird angeführt, dass Bedarfsampeln für Fußgänger nach dem Prinzip der Betätigung funktionieren, jedoch an einigen Stellen, wie etwa an der Römerstraße auf Höhe der Einmündung „Im Sundern“, für den motorisierten Verkehr teilweise dauerhaft leuchten. Dies wird im Antrag als störend und energieverschwendend beschrieben.
Die Koalitionsparteien beantragen daher, die Schaltung der in Frage kommenden Bedarfsampeln so zu regulieren, dass eine Beleuchtung der Signalanlagen nur dann erfolgt, wenn die Ampel durch die Verkehrsteilnehmenden aktiv betätigt wurde. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 15. November 2023 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Schaltung von BedarfsampelnZur Vorlage · 0824/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit einem Antrag der Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Anpassung der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet. Die Antragsteller fordern eine Änderung der Schaltung von Bedarfsampeln für Fußgänger, sodass die Beleuchtung der Anlagen nur bei aktiver Betätigung erfolgt. Hintergrund des Antrags ist die Beobachtung, dass die Ampeln für den motorisierten Verkehr teilweise dauerhaft leuchten, was von Anwohnern als störend und energieunwirtschaftlich wahrgenommen wird.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0824/23 wird eine differenzierte Entscheidung für die betroffenen Standorte dargelegt. Für die Fußgängeranlage an der Kreuzung Römerstraße / Im Sundern wird der Antrag befürwortet. Da es sich hierbei um einen Einzelläufer handelt, kann die Anlage auf Dunkelschaltung umgestellt werden; ein entsprechender Auftrag zur Umsetzung wurde bereits erteilt.
Hinsichtlich der drei Fußgängeranlagen am Bockumer Weg zwischen dem Nordenstiftsweg und der Münsterstraße sieht die Verwaltung hingegen keine Grundlage für eine Umstellung. Diese Anlagen sind als koordinierte Strecke geschaltet. Die Verwaltung führt an, dass die Umbaukosten für die benötigten Steuergeräte etwa 5.000 Euro betragen würden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bereits verwendeten, energiearmen LED-Technik nur eine geringfügige Energieeinsparung zu erwarten wäre.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Zuwegung Kleingartenverein OntarioZur Vorlage · 0709/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit der Beschaffung einer verbesserten Zuwegung zum Gelände des Kleingartenvereins Ontario. In einem Antrag der Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Zustand der Zuwegung von der Straße „Am Böcken“ aus die Sicherheit beim Zugang zum Gelände einschränkt.
Die Antragsteller fordern daher eine Befestigung der Zuwegung in einer Weise, die einen sicheren Zugang zum Kleingartengelände dauerhaft ermöglicht. Der Antrag wurde im November 2023 zur Beratung in die Bezirksvertretung eingebracht.
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- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- G.Anfragen
- 1.PflegepartnerschaftZur Vorlage · 0500/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Pflegepartnerschaften für öffentliche Freiflächen sowie zu bezirklichen Aufräumaktionen angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel aus dem März 2022, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, Möglichkeiten zur Übernahme von Pflegepartnerschaften für öffentliche Flächen zu schaffen und Aufräumaktionen zu organisieren.
Die Fraktion bittet um eine Übersicht über die Anzahl der seit diesem Beschluss vereinbarten Pflegepartnerschaften. Zudem wird nach den konkreten Möglichkeiten gefragt, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Anliegern zur Verfügung stehen, eine solche Partnerschaft zu übernehmen. Darüber hinaus fordert die Anfrage Informationen darüber an, welche bezirklichen Aufräumaktionen die Verwaltung im Rahmen des ursprünglichen Antrags bereits organisiert hat. Die Anfrage wurde am 2. November 2023 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 15. November 2023 vorgesehen.
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- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
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- PflegepartnerschaftZur Vorlage · 0821/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel den aktuellen Stand bezüglich der Pflegepartnerschaften für öffentliche Freiflächen sowie der organisierten Aufräumaktionen dargelegt. Hintergrund der Anfrage war ein Beschluss der Bezirksvertretung aus dem März 2022, der die Einrichtung von Pflegepartnerschaften sowie die Organisation von bezirklichen Aufräumaktionen vorsah.
Beetpatenschaften werden von der Verwaltung bereits seit über 15 Jahren angeboten. Seit dem Jahr 2020 besteht zudem die Möglichkeit, Patenschaften für Wassersäcke an Straßenbäumen zu übernehmen. Derzeit werden etwa 265 Flächen, vorwiegend Beete im Straßenbegleitgrün, sowie circa 270 Bäume durch Bürgerinnen und Bürger betreut. Informationen zu den Möglichkeiten der Übernahme solcher Patenschaften sind auf der Homepage der Stadt Hamm abrufbar.
Hinsichtlich der Aufräumaktionen wird darauf verwiesen, dass der Abfallwirtschaft Hamm (ASH) bereits seit 2002 den „Frühjahrsputz“ organisiert. Darüber hinaus können ehrenamtliche Säuberungsaktionen über den ASH online angemeldet werden, wobei die Abfuhr der gesammelten Abfälle durch den ASH erfolgt. Eine entsprechende Informationsbroschüre ist ebenfalls online verfügbar.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Anfrage zum Antrag Nr. 0329/21 mit Stellungnahme Nr. 0338/22 Errichtung einer Stele zur Stadtgeschichte zum Thema „Jüdisches Leben in Bockum-Hövel“ an der St. Stephanus-Kirche in BockumZur Vorlage · 0501/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der geplanten Errichtung einer Gedenkstele zum Thema „Jüdisches Leben in Bockum-Hövel“ an der St. Stephanus-Kirche angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Antrag Nr. 0329/21 sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung, in welcher die Aufstellung einer solchen Stele ausdrücklich befürwortet wurde.
Die Fraktion erkundigt sich konkret nach dem Fortschritt der wissenschaftlichen Recherche durch die Projektgruppe im Stadtarchiv sowie nach der Kontaktaufnahme des Stadtarchivs zur Stolpersteine AG. Zudem werden Fragen zur geplanten Zeitplanung für die Aufstellung der Stele und zur Sicherstellung der Finanzierung gestellt. Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft über den Planungsstand für eine weitere Stele, die das Thema St. Pankratius-Kirche, das Pfarrhaus und den Kirchplatz behandeln soll. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die im Jahr 1933 erfolgte Flucht der zuletzt in Bockum-Hövel lebenden jüdischen Familien und betont die Bedeutung der Erinnerungskultur.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Blühstreifen und WildwiesenZur Vorlage · 0508/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich im Rahmen der Anfrage 0508/23_AF mit dem Thema Blühstreifen und Wildwiesen im Stadtbezirk. Die Anfrage, die von Vertretern der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel sowie den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestellt wurde, bezieht sich auf die Bedeutung naturnaher Flächen für den Erhalt der Insektenpopulation und deren Funktion als Nahrungsquelle.
Die Antragsteller bitten den Bezirksbürgermeister um Auskunft zu zwei spezifischen Punkten. Zum einen wird gefragt, an welchen Stellen im Stadtbezirk Bockum-Hövel bisher naturnahe Wildwiesen angelegt wurden und wie groß die Gesamtheit dieser Flächen ist. Zum anderen wird nach dem weiteren Erweiterungspotenzial durch die Verwaltung gefragt. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit zur Umwidmung bestehender Rasenflächen in Wildwiesen sowie die Planung für zukünftige Maßnahmen in diesem Bereich. Die Anfrage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 15. November 2023 vorgesehen.
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- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Blühstreifen und WildwiesenZur Vorlage · 0822/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertreter aus der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Bezirksvertretung Bockum-Hövel Informationen zum Zustand und zur Entwicklung von Blühstreifen und Wildwiesen im Stadtbezirk bereitgestellt.
Im Stadtbezirk Bockum-Hövel wurden bislang etwa 30 Blühstreifen bzw. Blühflächen mit einer Gesamtfläche von circa 7.600 m² angelegt. Zudem werden Teilflächen in Grün- und Parkanlagen als extensive Rasenflächen gepflegt, wobei eine genaue Dokumentation über deren Anzahl und Größe nicht vorliegt. Die Verwaltung stellt klar, dass es sich bei den Blühflächen nicht um dauerhafte Wildwiesen handelt, sondern um gezielte Ansaaten mit hohem Blühaspekt, die regelmäßige Neuanlagen erfordern.
Hinsichtlich eines Erweiterungspotenzials weist die Verwaltung darauf hin, dass echte Wildwiesen deutlich pflegeaufwändiger sind als Blühstreifen. Die ökologisch verträgliche Pflege erfordert den Einsatz von Balkenmähern sowie das Entfernen des Schnittguts, was einen höheren Personalbedarf und zusätzliche Entsorgungskosten nach sich zieht. Die Verwaltung hat bereits damit begonnen, den Fuhrpark um entsprechende Geräte zu ergänzen und ausgewählte Flächen in diese Form der Pflege zu überführen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz für solche Flächen in der Bevölkerung aufgrund eines geringeren Blühaspekts und eines optisch als ungepflegt wahrgenommenen Erscheinungsbildes begrenzt ist.
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- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Freilaufende Hunde im FFH GebietZur Vorlage · 0511/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Thema freilaufende Hunde in den FFH-Gebieten der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Hinweis aus der Jägerschaft, dass Hunde in den sensiblen Ökosystemen der Lippeauen teilweise ohne Leine geführt werden.
Gemäß dem Landschaftsplan Hamm-West sind die FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete geschützt, wobei das Freilaufen von Hunden in diesen Bereichen untersagt ist, um die wildlebenden Tiere sowie deren Brut- und Wohnstätten zu schützen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Maßnahmen die bezirklichen Ordnungskräfte derzeit im FFH-Gebiet durchführen, um die Einhaltung der Leinenpflicht zu gewährleisten. Zudem wird nach weiteren Entwicklungsplänen der Verwaltung für das FFH-Gebiet in Bezug auf die Hundeführung gefragt, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landschaftsplans West.
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- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Anregungen
- 1.Errichtung einer „Freilulftgalerie DIE STRECKE“Zur Vorlage · 0094/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0094/23_AR die Errichtung einer sogenannten „Freiluftgalerie“ im öffentlichen Raum des Ortsteils beantragt. Das Projekt mit dem Titel „DIE STRECKE“ soll aus drei Schautafeln bestehen, die mit Fotografien bestückt werden sollen. Ziel der Anregung ist es, die industrielle Vergangenheit des Bergbaus im Stadtbezirk durch eine dauerhafte Installation im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.
Als Grundlage dient eine temporäre Aktion vom Juni 2023, bei der eine untertägige Strecke zwischen den Schächten Radbod 5 und Donar symbolisch markiert wurde. Der Verein zur Förderung des Martin-Luther-Viertels e.V. stellt die drei Schautafeln für das Vorhaben kostenlos zur Verfügung. Die Konstruktion der Tafeln aus Holz wurde von einem lokalen Unternehmen erstellt und dem Verein bereits übereignet.
Als mögliche Standorte für die Galerie werden Bereiche im Umfeld des Rudolf-Salchow-Wegs, westlich der Barbara-Skulptur oder im südwestlichen Bereich des Franz-Walter-Wegs vorgeschlagen. Die gewählten Orte befinden sich an häufig genutzten Fußwegen. Die Anregung sieht vor, dass die Tafeln mit Bodenhülsen befestigt werden können, empfiehlt jedoch die Erstellung kleiner Fundamente zur Sicherung der Stabilität. Die Bestückung der Tafeln mit Bildmaterial soll durch einen lokalen Fotokünstler erfolgen.
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- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- I.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- J.Verschiedenes