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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Neuwahl der/des 2. Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/Bezirksbürgermeisterin
- C.Anhörung nach § 38 Abs. 3 GO NRW – Bestellung Leiter des Bürgeramtes Hamm-Mitte
- D.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0284/23 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 05.09.2023
- 2.ISEK Hamm Weststadt: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1259/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1259/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung der Förderrichtlinien zur Städtebauförderung NRW auf das Sanierungsgebiet Hamm-Weststadt. Die neuen Richtlinien, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, sehen eine Fokussierung auf kleinere Fördergebiete und maximal zehnjährige Förderzeiträume vor.
Der Bericht dokumentiert den bisherigen Verlauf des Integrierten Handlungskonzepts „Heimat bleiben – Heimat werden“. Im Bereich der städtebaulichen Entwicklung wurden Maßnahmen wie die Umgestaltung des Viktoriaplatzes, die Schaffung der Grünverbindung Weststadt sowie der Bau des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße bereits umgesetzt. Zudem wurden über das Fassaden- und Hofflächenprogramm seit 2017 rund 47 Maßnahmen bezuschusst. Im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung und des Zusammenlebens wurden unter anderem Kita-Neubauten sowie das Stadtteilbüro Hamm-Westen realisiert, wobei letzteres ab 2023 aus kommunalen Mitteln finanziert wird.
Aktuell laufen im Fördergebiet noch drei Maßnahmen, darunter der Aktionsfonds, der bis Ende 2024 fortgeführt werden kann. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Abschlussworkshop zur Evaluation und Dokumentation der Maßnahmen durchzuführen. Als abschließende bauliche Maßnahme ist die Beantragung des Trägerhauses Hamm im Rahmen des EU-Förderprogramms EFRE vorgesehen. Eine Überführung des Sanierungsgebiets in die neue Fördersystematik ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.ISEK Hamm-Innenstadt „Perspektive 2030“: Auswirkungen der neuen Richtlinien zur StädtebauförderungZur Vorlage · 1291/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1291/23_VL befasst sich mit den Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Perspektive Innenstadt 2030“. Seit dem 1. Januar 2024 gelten angepasste Richtlinien, die unter anderem vorsehen, dass beantragte Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren abgeschlossen sein müssen.
Die Verwaltung gibt einen Rückblick auf bereits realisierte Projekte im Sanierungsgebiet Hamm-Innenstadt. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem die Quartiersberatung, die Entwicklung des Kanalquartiers, die Aufwertung der Fußgängerzone sowie verschiedene Förderprogramme zur Gebäudesanierung und zur Belebung von Ladenlokalen. Auch die Umgestaltung des Schillerplatzes sowie verschiedene städtebauliche Studien und Bürgerbeteiligungsverfahren wurden durchgeführt.
Einige geplante Maßnahmen, wie die Umgestaltung der Rödinghauserstraße oder die Neugestaltung der Quartiersplätze Sedanstraße und Grünstraße, konnten bislang nicht realisiert werden. Die Verwaltung plant nun eine Fortschreibung des ISEK für die Innenstadt und die südliche Innenstadt, um die verbleibenden Maßnahmen inhaltlich und zeitlich zu prüfen und unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien erneut zu beantragen.
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat dem Verfahren unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Planungen in Auftrag zu geben und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an den Rat
- 1.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1189/23_VL behandelt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 der Stadt Hamm. Das Konzept umfasst die Abwasserbeseitigungspflicht sowie ein integriertes Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und dient dem Lippeverband als Arbeitsgrundlage. Der Entwurf sieht vor, das ABK 2024 inklusive der Anlagen I bis VIII a zu beschließen und den Lippeverband mit der Aufnahme des Konzepts in seine Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen. Zudem sollen städtische Maßnahmen aus Anlage II in zukünftige Haushaltspläne oder Investitionsprogramme aufgenommen werden, um die Finanzierung sicherzustellen. Die Verwaltung bzw. der Lippeverband wird mit Planungen und gegebenenfalls mit dem Grunderwerb beauftragt.
Das ABK stellt eine stichtagsbezogene Momentaufnahme mit Stand vom 3. August 2023 dar. Die Planung unterscheidet zwischen einer ersten Phase von 2024 bis 2029 und einer zweiten Phase ab 2030. Für die erste Zeitstufe ist ein Gesamtbudget von etwa 87 Millionen Euro für prioritäre Projekte vorgesehen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Sanierung schadhafter Kanäle, die Erneuerung hydraulisch überlasteter Anlagen, die Beseitigung von Bergschäden sowie die Erschließung neuer Gebiete. Die Stadtentwässerung Hamm veranschlagt für die Anpassung an den Stand der Technik Investitionskosten von insgesamt 200 Millionen Euro. Weitere Kostenanteile entfallen auf die RAG, die Straßenentwässerung der Stadt Hamm, Erschließungsträger sowie die Deutsche Bahn. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich bis zum 31. März über den Umsetzungsstand informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1205/23_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 „Martin-Luther-Straße“ für ein etwa 800 m² großes Plangebiet in Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation durch die Schaffung eines Gebäudeensembles mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Im Rahmen der Änderung soll die Widmung von einem Besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet erfolgen. Die neuen Festsetzungen sehen eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen vor. Zudem sind eine Firsthöhe von 85,00 m NHN, eine Traufhöhe von 75,00 m NHN und eine Dachbegrünung vorgeschrieben.
Die Planung umfasst zudem die städtebauliche Neugestaltung der Immobilie Nassauerstraße 36a. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Fassadenerhaltung ist eine Neubebauung vorgesehen, wobei die Materialität des Bestands sowie zwölf Kunstelemente übernommen werden sollen. Die Brandschutzwände sollen als „Kunst am Bau“ gestaltet werden. Für den Martin-Luther-Platz werden Optionen zur Erhaltung einer Kulturbühne sowie eine dauerhafte Podestfläche geprüft. Zur Bereitstellung der Planungsflächen ist die Einziehung einer 169 m² großen Teilfläche im Bereich des Grünbeetes am Martin-Luther-Platz vorgesehen.
In die Planung flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein, darunter Hinweise des Geologischen Dienstes NRW zu Methanausgasungen sowie Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit, während die Untere Denkmalschutzbehörde auf die Nähe zur Martin-Luther-Kirche hinwies. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1244/23_VL befasst sich mit dem Nahverkehrsplan (NVP) 2023 der Stadt Hamm sowie den Ergebnissen eines Beteiligungsverfahrens, in dessen Rahmen rund 200 Eingaben ausgewertet wurden. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Nahverkehrsplan 2023 mit den darin beschriebenen Maßnahmen förmlich zu beschließen.
Im Rahmen der Umsetzung bis zum Jahr 2025 ist die Realisierung der Metrobuslinien 1/3 und 10/11 vorgesehen. Diese sollen als Pilotlinien in einem 10-Minuten-Takt, in den Außenästen alle 20 Minuten, betrieben werden. Eine flächendeckende Versorgung aller Stadtbezirke mit Metrobuslinien ist bis zum Jahr 2035 geplant. Zudem soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein On-Demand-Verkehr eingeführt werden, um Lücken im Nacht- und Frühverkehr zu schließen. Ein entsprechendes Betriebskonzept soll im Jahr 2024 beschlossen und die Umsetzung durch die Stadtwerke im Jahr 2025 erfolgen.
Weitere Inhalte der Planung umfassen die Weiterverfolgung von Schienenprojekten, wie die Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie den Ausbau des Bahnknotens Hamm. Im Regionalbusverkehr sind Taktverdichtungen und Linienverlängerungen vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt primär durch die Stadtwerke und Fördermittel, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine Kosten für die Stadt entstehen. Eine neue Planung zur Evaluation der Maßnahmen und zur Sicherung der Finanzierung soll spätestens für den Zeitraum 2028/2029 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 1262/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich „Ostring“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Unterschutzstellung eines etwa 17.311 m² großen Gebiets in der Gemarkung Hamm vor, das die Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie Teile der angrenzenden öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen umfasst.
Der geplante Bereich umfasst eine Kombination aus Wohnbebauung, Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen. Die Bebauung besteht aus Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren zwischen 1914 und 1923 errichtet wurden. Als wesentliche Bestandteile des Ensembles gelten insbesondere drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten. Ergänzt wird das Ensemble durch die bereits seit 1984 als Baudenkmal eingestufte Grünanlage „Ostring“, die Strukturen wie eine Pergola mit Musikpavillon und den Bärenbrunnen beinhaltet. Auch die zugehörigen Garten- und Freiflächen sowie die Erschließungsstraße sind Teil der geplanten Satzung.
Hintergrund der Planung ist der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes dieser städtebaulichen Einheit, die im Kontext der historischen Begradigung der Ahse und der Gestaltung der Ringpromenade entstand. Die Satzung soll das Ensemble als Zeugnis der Stadtbaugeschichte schützen. Das Verfahren basiert auf § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Planungsrechtlich ist das Gebiet nach § 34 BauGB einzustufen, wobei der Flächennutzungsplan den Bereich bereits als Zone mit einer Häufung von Baudenkmälern markiert. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.2. Wertstoffhof: Gutachten und Grundsatzbeschluss für den Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“Zur Vorlage · 1292/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Wertstoffhofs auf dem Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Grundsatzbeschluss zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie die Beauftragung der Verwaltung, notwendige Planungen durch Ingenieurbüros erstellen zu lassen. Die Einrichtung soll private Haushalte versorgen, wobei keine Annahme von Hausmüll, Bioabfall oder Schadstoffen vorgesehen ist. Das Konzept sieht eine Kapazität von bis zu 1.000 PKW-Entladungen zu Spitzenzeiten vor.
Für die Umsetzung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 sowie die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Einhaltung von Schall- und Geruchswerten sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll durch bauliche Maßnahmen und kontinuierliche Abtransporte gewährleistet werden. Die Finanzierung der Planungsleistungen ist im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm (ASH) vorgesehen.
Nach dem Beschluss soll eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet werden, wobei die Beauftragung zunächst auf die Entwurfsplanung begrenzt bleibt. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgt nach einem separaten Baubeschluss des Rats. Die Verfahrensdauer des Bebauungsplanes wird auf mindestens 15 Monate geschätzt, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg etwa drei bis sechs Monate nach Rechtskraft des Plans erwartet wird. Bei einer Bauzeit von 12 bis 15 Monaten ist eine Inbetriebnahme Ende 2026 möglich. Das voraussichtliche Investitionsvolumen für Planung und Bau wird auf etwa 4,1 Millionen Euro geschätzt, was bei einer 40-jährigen Abschreibung einem jährlichen Aufwand von circa 57 Cent pro Bürger entspricht.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1293/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Das rund 8.000 Quadratmeter große Plangebiet umfasst den südwestlichen Teilbereich des Platzes sowie die erschließende Straße Hellweg.
An dem Standort wird seit 2020 eine provisorische Wertstoffannahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll diesen Standort dauerhaft sichern und um weitere, gebietsverträgliche Entsorgungsfraktionen erweitern. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet „Messe und Veranstaltungen“ ausweist, ist eine Anpassung im Wege der 52. Berichtigung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung sollen zudem die kommunalen Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitzebelastungen oder Starkregenereignisse zu minimieren.
Die Vorlage sieht zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Ergänzend ist eine gemeinsame Bürger- und Informationsveranstaltung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) zur Vorstellung des Vorhabens geplant. Das zuständige Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1303/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Verkaufsoffene Sonntage 2024 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 1309/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2024 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen neu geregelt hat.
Die IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing- hat für das Jahr 2024 Veranstaltungen an vier Sonntagen beantragt, die jeweils eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:0<0xC2>0 Uhr bis 18:00 Uhr vorsehen. Konkret handelt es sich um den 4. Mobilitätstag am 7. April, das 7. Hammer GenussFest am 29. September, den „Hamms Bunten Herbst“ am 27. Oktober sowie den „Familien-Weihnacht“ am 15. Dezember.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen. Die gesetzlichen Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Sonntage sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage werden eingehalten. Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit beteiligten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen, statt, um die Stellungnahmen der örtlichen Akteure einzuholen. Das Ordnungsamt bewertet die Voraussetzungen für die beantragten Öffnungen als erfüllt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung des Stadtteilbüros Hamm-Westen und Norden ab 2024 ff.Zur Vorlage · 1339/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung der Stadtteilbüros Hamm-Westen und Hamm-Norden ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist eine klarere Aufgabenteilung zwischen der Kommune und dem Träger, dem Katholischen Sozialdienst e.V.
Im Rahmen der Neukonzeptionierung soll die städtische Stadtteilkoordination sowie die Einrichtungsleitung in den Sozialräumen Norden und Westen gestärkt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellenanteile für die Stadtteilkoordination von bisher 1,0 auf 2,0 Vollzeitstellen aufzustocken. Die Finanzierung dieser Erweiterung erfolgt durch eine Reduzierung der Förderung des Trägers um insgesamt 1,0 Vollzeitstelle, wobei jeweils 0,5 Stellen pro Stadtteilbüro zur Gegenfinanzierung der städtischen Personalhaushalte genutzt werden.
Das Stadtteilbüro Hamm-Westen wird künftig mit 5,0 Vollzeitstellen weiterbetrieben, während das Stadtteilbüro Hamm-Norden mit 4,42 Vollzeitstellen ausgestattet wird. Die Aufgaben im Bereich des Quartiersmanagements umfassen unter anderem die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung und soziale Projekte.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf 450.350 Euro für das Jahr 2024 und 472.150 Euro für das Jahr 2025. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplananmeldungen des Jugendamtes berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Bau eines Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt: ObjektbeschlussZur Vorlage · 1269/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines öffentlichen Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt vorgelegt. Das Projekt soll am Standort Stadthausstraße realisiert werden, wobei das Parkhaus in ein geplantes Wohngebäude der HGB integriert wird, das auf dem derzeitigen städtischen Betriebsparkplatz entstehen soll. Das Gebäude wird neben den Stellflächen für Fahrräder auch 17 Kleinappartaments beherbergen.
Das geplante Fahrradparkhaus soll über mehr als 310 Fahrradständer, 32 Lademöglichkeiten für E-Bikes sowie Flächen für Lastenräder und eine Selfservice-Station verfügen. Zur Sicherheit sind eine Videoüberwachung und ein elektronisches Schließsystem vorgesehen. Der Betrieb der Anlage soll gemäß bestehender Beschlüsse durch die Stadtwerke erfolgen, wobei eine Übertragung der operativen Aufgaben an die Radstation im Hauptbahnhof geprüft wird.
Die Finanzierung der Planung und des Innenausbaus wird voraussichtlich durch Landesförderprogramme zu 95 Prozent gedeckt. Die verbleibenden Kosten für den städtischen Eigenanteil werden von den Stadtwerken getragen. Auch die anteiligen Kosten für die äußere Hülle des Gebäudes sollen weitgehend über Landesmittel finanziert werden, wobei die HGB als Bauherrin auftritt. Die Verwaltung plant, die Maßnahme zur Landesförderung anzumelden und bei Bedarf geeignete Planungsbüros zu beauftragen. Die Ausbauplanung wird nach der Vorbereitung der weiteren Schritte dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.1. Änderung zum Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis SüdenwallZur Vorlage · 1315/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm legt eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Ausbauplans S 18/21 für die Goethestraße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Alleestraße bis zum Südenwall. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses der 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die Planungsanpassungen ergeben sich aus einem Sicherheitsaudit sowie geänderten Richtlinien. Im Bereich der Goethestraße von der Alleestraße bis zur Schillerstraße werden die Breiten der Geh- und Radwege erhöht. Am Knotenpunkt Goethestraße/Schillerstraße soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine vollständige Lichtsignalanlage installiert werden. In den Abschnitten zwischen Schillerstraße, Feidikstraße und Bismarckstraße werden die Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahrstreifen und Parkplätzen auf 0,75 Meter verbreitert. Zudem wird der Radfahrstreifen auf der Ostseite bis zur Bismarckstraße fortgeführt. Im Bereich bis zum Südenwall werden beidseitig Radfahrstreifen angelegt, wobei die Ladezone auf der Westseite entfällt.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.300.000 Euro für den Zeitraum 2024 bis 2026. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des kommunalen Straßenbaus in Höhe von rund 1,42 Millionen Euro, Anliegerbeiträge sowie Zuschüsse für Bushaltestellen. Der städtische Eigenanteil beträgt etwa 515.950 Euro. Drei Bäume werden im Zuge der Maßnahmen gefällt und an anderer Stelle ersetzt.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / FriedrichsfeldZur Vorlage · 0214/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Vergabe eines Namens für eine Straße, die im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes liegt und derzeit noch keine Bezeichnung besitzt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit die Errichtung von Gebäuden geplant ist, wird die Benennung als notwendig dargestellt.
Als Name für die Straße wird „Friedrichfeld“ vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Vorschlag in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erarbeitet wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Benennung der Straße gemäß der Sachdarstellung zu beschließen, wobei die Empfehlung des Hauptausschusses vorbehalten bleibt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Sitzungen der Fachausschüsse für die März-Sitzungsrunde aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anträge
- 1.Nr. 0618/23 „Roter Weg“ im Hammer Süden
- 2.Werler StraßeZur Vorlage · 0672/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen der Vorlage 0672/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte gestellt, der Maßnahmen zur Aufwertung der Werler Straße zum Gegenstand hat. Die Fraktion unterteilt den Bereich in zwei Abschnitte zwischen der Stiftstraße und der Fritz-Reinedorff-Straße sowie zwischen der Alleestraße und der Fritz-Reuter-Straße.
In der Begründung wird auf Veränderungen im Einzelhandel, zunehmende Leerstände sowie den Rückzug von Bankfilialen und Postdienstleistungen hingewiesen. Gleichzeitig wird auf eine wachsende Bevölkerung sowie einen steigenden Anteil älterer Menschen im Einzugsgebiet verwiesen. Die Fraktion sieht das Ziel, die Nahversorgungsqualität zu erhalten, die Attraktivität des Bereichs zu steigern und die Sicherheit im Straßenraum, etwa im Hinblick auf Schulwege und Radverkehr, zu verbessern. Als mögliche Maßnahmen werden die Neugestaltung des Parkplatzes an der Liebfrauenkirche, die Prüfung von Gehwegbreiten sowie die Schaffung von Sitzgelegenheiten und Begrünungen angeführt.
Der Antrag umfasst zwei konkrete Forderungen: Erstens die Errichtung eines Stadtteilbüros für den Hammer Süden, in dem auch ein Quartiersarchitekt ansässig sein soll. Zweitens die Einrichtung eines Gesprächsforums bzw. eines runden Tisches, um den Dialog zwischen den Beteiligten und der Verwaltung zu fördern und gemeinsame Ideen zur Quartiersentwicklung zu sammeln.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Wertstoff-Container-Standort LiebfrauenkircheZur Vorlage · 0698/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, GRÜNE sowie die FDP-Bezirksvertretung haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag zur Veränderung der Standortsituation am Parkplatz der Liebfrauenkirche gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein vorangegangener Ortstermin, an dem Vertreter des Bezirks, der katholischen Kirche, der Polizei, des KOD sowie verschiedene Fachämter beteiligt waren. Im Rahmen dieses Termins wurde der Wunsch geäußert, den derzeitigen Standort der Wertstoff-Container vor der Liebfrauenkirche zu verlagern.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Aufwertung der Grünfläche durch die Aufstellung einer Begegnungsbank und eines Marktes. Eine Verschiebung der Container soll dazu dienen, die Sichtbeziehung zur Kirchenfassade sowie zur neuen Möblierung des Platzes zu optimieren. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, nach einem geeigneten Ersatzstandort für die Wertstoff-Container am Standort Liebfrauenkirche zu suchen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Wertstoff-Container-Standort LiebfrauenkircheZur Vorlage · 0815/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion, die FDP sowie Bezirksvertreter haben einen Antrag gestellt, die Wertstoff-Container am Standort Liebfrauenkirche zu verlagern. Hintergrund ist ein Ortstermin am Parkplatz der Liebfrauenkirche, bei dem Vertreter des Bezirks, der katholischen Kirche, der Polizei, des KOD sowie verschiedener Fachämter anwesend waren. Im Rahmen dieses Termins wurde der Wunsch geäußert, den Standort zu verlegen, um die Sichtbeziehung zur Kirche und zur neuen Möblierung des Platzes, bestehend aus einer Begegnungsbank und einem Stand für eine Marktfrau, zu optimieren. Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, einen geeigneten Ersatzstandort zu suchen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Suche nach neuen Standorten für Altglas- und Altkleidercontainer im Stadtgebiet an verschiedene Kriterien gebunden ist. Dazu gehören das Eigentum der Stadt Hamm, eine zentrale Lage, ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung sowie die Erreichbarkeit für die Entsorgungsfahrzeuge. Besonders im Bezirk Mitte erschweren die hohe Parkplatzdichte und enge Straßen die Suche nach Alternativen. Der aktuelle Standort an der Alleestraße wird als gut angenommen und als unauffällig in Bezug auf Verschmutzung beschrieben. Die vorhandene Umzäunung dient dabei als Sichtschutz. Als nächste Standorte werden die Eschenallee, die Grünstraße sowie der Ostenwall und die Richard-Wagner-Straße angeführt. Die Verwaltung gibt an, dass bisher kein adäquater Ersatzstandort gefunden werden konnte.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Markierung Fahrradstraße BrüderstraßeZur Vorlage · 0699/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, GRÜNE sowie die FDP-Bezirksvertretung haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag zur Markierung der Fahrradstraße Brüderstraße gestellt. Der Antrag bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen der Antonistraße und dem Nordenwall, der bereits als Fahrradstraße ausgewiesen ist.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass sich an diesem Abschnitt verschiedene soziale Einrichtungen, Schulen sowie die Agnes-Kirche befinden. Um die Sichtbarkeit der Verkehrsführung zu erhöhen, wird beantragt, die Kreuzungsbereiche sowie die Ein- und Ausfahrten der Fahrradstraße farblich hervorzuheben. Konkret wird die rote Markierung dieser Bereiche gefordert. Der Antrag wurde am 3. November 2023 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 14. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Markierung Fahrradstraße BrüderstraßeZur Vorlage · 0812/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion sowie die FDP-Bezirksvertreter haben mit dem Antrag Nummer 0699/23 die farbliche Hervorhebung der Kreuzungsbereiche und Ein- sowie Ausfahrten der Fahrradstraße Brüderstraße beantragt. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Antonistraße bis zum Nordenwall und umfasst verschiedene soziale Einrichtungen, Schulen sowie die Agnes-Kirche. Ziel des Antrags ist es, die Kreuzungsbereiche der als Fahrradstraße ausgewiesenen Strecke durch eine rote Markierung deutlicher sichtbar zu machen.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0812/23 wird die Umsetzung des Vorhabens bestätigt. Die Kreuzungsbereiche sollen durch zusätzliche Rotmarkierungen in Form von Streifen mit einer Breite von jeweils vier Metern verdeutlicht werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Durchführung dieser Markierungsarbeiten aufgrund der Witterungsverhältnisse voraussichtlich erst im zweiten Quartal des Jahres 2024 erfolgen kann. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Markierung Sedanstraße als FahrradstraßeZur Vorlage · 0700/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, GRÜNE sowie die FDP-Bezirksvertreter haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag zur Markierung der Sedanstraße als Fahrradstraße gestellt. Der Antrag bezieht sich auf den Abschnitt der Sedanstraße, der von der Feidikstraße bis zur Kreuzung Friedrich-/Bismarckstraße reicht.
Die Antragsteller fordern, dass die Kreuzungsbereiche sowie die Ein- und Ausfahrten der Fahrradstraße in diesem Bereich rot zu markieren sind. Dabei wird auf eine analoge Markierung in der Heithofer-Straße verwiesen. Als Begründung wird angeführt, dass der Verlauf der Fahrradstraße grundsätzlich unstrittig sei. Da die Erstellung eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts noch Zeit in Anspruch nehme, soll die rote Markierung als kurzfristig umsetzbare und kostengünstige Maßnahme dienen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Markierung Sedanstraße als Fahrradstraße
- 6.Verkehrssituation Lortzingstraße/AlleestraßeZur Vorlage · 0701/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, GRÜNE sowie die FDP-Bezirksvertretung haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag zur Verkehrssituation an der Einmündung Lortzingstraße in die Alleestraße gestellt. Als Begründung wird die Unübersichtlichkeit des Bereichs durch den Verschwenk der Fahrbahn angeführt. Laut Antrag müssen Autofahrende beim Abbiegen in die Alleestraße den Fahrradweg überqueren, was zu Beeinträchtigungen für Radfahrende führen könne. Zudem wird auf Gefahren bei Abbiegevorgängen nach Westen hingewiesen, bedingt durch die Anzahl der Fahrspuren und Rückstaus an der Ampel Richard-Wagner-/Goethestraße.
Ein weiterer Punkt des Antrags ist der Neubau an der Ecke Lortzingstraße, Alleestraße und Richard-Wagner-Straße. Durch diesen entstehen 33 zusätzliche Stellplätze im Erdgeschoss, wobei die Einfahrt über die Richard-Wagner-Straße und die Ausfahrt über die Lortzingstraße erfolgt. Die Antragsteller gehen davon aus, dass sich die Verkehrslage im Einmündungsbereich dadurch in Stoßzeiten verändern wird.
Die Verwaltung wird aufgefordert, Lösungsansätze zu entwickeln und vorzuschlagen. Als mögliche Maßnahmen werden eine Rotmarkierung des Radwegs als Sofortmaßnahme, eine Einbahnstraßenregelung, ein Linksabbiegeverbot aus der Lortzingstraße in Richtung Westen sowie der Rückbau des Zauns an der Alleestraße 70 genannt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in Abstimmung mit dem Investor des Neubaus sowie den beteiligten Firmen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Straßenausbau Wohngebiet BeisenkampZur Vorlage · 0704/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen eines Antrags die Überprüfung der Straßenbeschaffenheit im neuen Wohngebiet am Beisenkamp angeregt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer.
Dem Antrag zufolge wurden im Zuge des Straßenausbaus Entwässerungs- und Regenrinnen in den Straßenverlauf gepflastert. Diese verlaufen quer zur Fahrtrichtung. Laut der Bezirksfraktion sind die Rinnen nicht waagerecht oder halbierend eingebaut, sondern in einem Winkel angebracht. Dies erschwere das Überqueren der Rinnen mit dem Fahrrad. Die Fraktion verweist auf Berichte über bereits erfolgte Stürze und bittet die Verwaltung, Maßnahmen zur Behebung dieser Situation einzuleiten, um die Sicherheit im Wohngebiet zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Brücke Alte AhseZur Vorlage · 0705/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen eines Antrags der Vorlagennummer 0705/23_AT die Bezirksvertretung Hamm-Mitte dazu aufgefordert, die weitere Planung und Umsetzung des Neubaus der Brücke Alte Ahse einzustellen. Der Antrag bezieht sich auf einen zuvor am 30. Mai 2023 einstimmig beschlossenen Beschluss, der den Neubau einer Brücke im Zuge des Geh-Radweges Dr.-Johannes-Kroker-Weg vorsah.
Die Begründung der Fraktion stützt sich auf die veränderte Situation am betreffenden Standort. Zuvor wurden Sicherheitsaspekte im Hinblick auf den Begegnungsverkehr zwischen Radfahrerinnen, Radfahrern und Fußgängerinnen sowie Fußgängern als Argumente für den Neubau angeführt. Laut dem Antrag haben jedoch durch vorangegangene Umbauarbeiten und den Rückschnitt der Begrünung seitens der Verwaltung die Sichtverhältnisse an der Brücke verbessert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Brücke zu verschiedenen Tageszeiten nun gut einsehbar sei. Zudem habe die Erweiterung der gepflasterten Fläche den Ausweichradius für die Verkehrsteilnehmer vergrößert. Aus Sicht der Antragsteller ist ein Neubau der Brücke aufgrund der veränderten Gegebenheiten und der damit verbundenen Kosten nicht mehr erforderlich.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.KrampesiedlungZur Vorlage · 0706/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Vorlage 0706/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte gestellt, um die verkehrliche Situation in der Krampesiedlung im Hammer Süden zu verbessern. Hintergrund des Antrags sind Beschwerden von Anwohnern über zunehmenden Durchgangsverkehr sowie die Nichteinhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone. Das Wohngebiet wird laut Antrag von Autofahrern als Verbindung zwischen der Werlerstraße und der Bradfordstraße, der Eschenallee sowie dem Caldenhoferweg genutzt, wobei die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Rechts-vor-Links-Regelung häufig missachtet werden.
Die Bezirksfraktion bittet die Verwaltung, die Situation zu prüfen und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrslage zu erarbeiten. Als mögliche Maßnahmen werden eine deutlichere Kennzeichnung der Tempo-30-Zone durch zusätzliche Beschilderung sowie die Verwendung von Straßenmarkierungen vorgeschlagen. Zudem wird die Implementierung von Markierungen auf der Straßendecke, wie etwa Haifischzähne, oder zusätzlicher Verkehrsschilder zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung angeführt, um die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.LessingstraßeZur Vorlage · 0707/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Vorlage 0707/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte gestellt, der eine Veränderung der Straßenbegrünung in der Lessingstraße zum Gegenstand hat. Hintergrund der Initiative sind die in vorangegangenen Sitzungen diskutierten Blumenkübel, die aufgrund ihres Alters als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden.
Die Fraktion verfolgt mit dem Antrag das Ziel, die Sauberkeit, die Sicherheit sowie das optische Erscheinungsbild der Straße aufrechtzuerhalten. Dabei sollen die Funktionen der bisherigen Begrünung, wie die Entschleunigung des Verkehrs und die Verschönerung des Straßenbildes, weiterhin gewährleistet bleiben.
Anstelle der bestehenden Blumenkübel wird die Fachverwaltung beauftragt, die Eignung des Standortes für die Pflanzung von Bäumen zu prüfen. Die Antragsteller führen an, dass zusätzliche Baumstandorte einen langfristigen Nutzen bieten und eine pflegeleichtere Alternative darstellen könnten. Die zuständige Fachabteilung wird gebeten, die Prüfung sowie die Umsetzung des Vorhabens zu kommentieren und zu bearbeiten.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- I.Anfragen
- 1.Nr. 0446/23 mit Stellungnahme 0724/23 Spiegel
- J.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- K.Verschiedenes