Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024
- 2.2Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024
- 2.3Ausbauplan S 26/21 Bushaltestelle Fichtestraße - Marker Allee K2Zur Vorlage · BV-1645/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Fichtestraße“ an der Marker Allee vor. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der Haltestelleninfrastruktur, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Der Plan sieht bauliche Veränderungen an zwei Bussteigen vor.
Am nördlichen Bussteig soll ein neuer Buskapstein mit 18 cm Auftritt installiert und der Seitenraum verbreitert werden. In diesem Bereich wird eine neue Wartehalle errichtet, während der angrenzende Radweg verjüngt wird. Im südlichen Bereich der Marker Allee wird die bestehende Busbucht aufgelöst, sodass der Bussteig künftig am südlichen Fahrbahnrand liegt. Hierbei wird auch das Baumbeet erweitert und ein breiterer Wartebereich für Fahrgäste geschaffen. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden taktile Bodenindikatoren, kontrastreiche Markierungen sowie optimierte Bordhöhen an den Querungen eingesetzt.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 228.480 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des NWL in Höhe von 90 Prozent sowie durch eine Beteiligung der Stadtwerke Hamm; ein städtischer Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Für die Platzierung einer Wartehalle wurde die unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH vereinbart. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Ausbauplans im Herbst 2024 gingen keine Einwände ein.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.4Ausbauplan S 01/25 Dambergstraße von Von-Thünen-Straße bis Ewald-Wortmann-WegZur Vorlage · BV-3/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 01/25 für die Dambergstraße im Abschnitt von der Von-Thünen-Straße bis zum Ewald-Wortmann-Weg liegt zur Beschlussfassung vor. Nach der Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie der Straßenunterführung und des Kreisverkehrs an der Von-Thünen-Straße ist die Erweiterung der verbleibenden 110 Meter Straßenlänge vorgesehen. Die Planung berücksichtigt dabei aktuelle Richtlinien zur Straßenplanung sowie die Bedürfnisse der Anlieger.
Die technische Umsetzung umfasst eine sechs Meter breite Fahrbahn in Asphaltbauweise, beidseitige Gehwege und Längsparkstreifen mit Baumbeeten. Zudem werden die derzeit provisorischen Bushaltestellen dauerhaft in die Dambergstraße verlegt und barrierefrei ausgebaut. Die voraussichtlichen Auszahlungen belaufen sich auf insgesamt 505.000 Euro, verteilt auf 50.000 Euro im Jahr 2025 und 455.000 Euro im Jahr 2026. Der städtische Eigenanteil beträgt dabei 55.000 Euro, während Einzahlungen in Höhe von 450.000 Euro erwartet werden.
Der Baubeginn der Maßnahme ist für das laufende Jahr geplant. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wird der Ausbauplan im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss des Plans erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.5Baumpflanzungen im Straßenbestand der SteinstraßeZur Vorlage · BV-4/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Klimafolgenanpassungsstrategie plant die Stadt Hamm die Neupflanzung von elf Bäumen in der Steinstraße. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-4/25 sieht vor, die Maßnahme vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung umzusetzen. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 100.000 Euro, wobei jeweils 50.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt werden sollen.
Der rund 400 Meter lange Straßenabschnitt der Steinstraße verfügt derzeit nur über ein Baumbeet. Ursprünglich war die Anlage von Baumrigolen zur Speicherung von Niederschlagswasser vorgesehen. Aufgrund von Untersuchungen zu den Untergrundverhältnissen und dem Risiko einer Vernässung von Kellern in der angrenzenden Wohnbebauung wurde jedoch ein angepasstes Konzept entwickelt. Anstelle einer direkten Ableitung von Straßenabflüssen sollen hydrologisch angepasste Standorte mit wasserdurchlässigen Randeinfassungen realisiert werden. Die neuen Baumstandorte werden die Fahrbahn mit in Anspruch nehmen, was zusätzlich die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30er-Zone unterstützen soll.
Bei der Auswahl der Baumarten stehen Kriterien wie Klimafestigkeit, Verträglichkeit mit Streusalz sowie eine geeignete Wuchshöhe und -breite im Vordergrund. Die endgültige Festlegung der Arten erfolgt durch die Fachverwaltung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Offenlage des Ausbauplanes vorgesehen.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.6Ausbauplan S 07/23 Ausbau gem. Geh- und Radweg Schneckenweg - Afyonring bis HülskampZur Vorlage · BV-5/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Beschlussfassung des Ausbauplans S 07/23 für den gemeinsamen Geh- und Radweg Schneckenweg vor, der den Bereich zwischen Afyonring und Hülskamp umfasst. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Im Rahmen der Maßnahme soll die derzeit etwa zwei Meter breite wassergebundene Deckschicht durch eine 3,00 Meter breite Asphaltdeckschicht mit seitlichen Banketten ersetzt werden. Der betroffene Abschnitt hat eine Länge von circa 300 Metern. Zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit ist zudem die Installation von acht Leuchten vorgesehen. Aufgrund einer parallel verlaufenden Fernwärmeleitung wird die Entwässerung des Weges angepasst und in einen Graben am Westfalenkanal geleitet.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 310.000 Euro, wobei 210.000 Euro im Jahr 2025 und 100.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen. Die Mittel für das Jahr 2025 stammen aus einer Mehreinnahme beim Neubau des Kreisverkehrs Dasbecker Weg/Am Hämmschen/Rottkamp. Da die Maßnahme eine Flächenversiegelung beinhaltet, sind eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie eine Artenschutzprüfung erforderlich. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.7Ausbauplan S 30/21 Bushaltestelle Am Roten Läppchen - Dolberger Straße L507Zur Vorlage · BV-7/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Bushaltestelle „Am Roten Läppchen“ an der Dolberger Straße (L507) barrierefrei auszubauen. Der entsprechende Ausbauplan sieht vor, den Haltepunkt etwa 55 Meter nach Westen zu verlegen. Damit wird ein neuer Halt am Fahrbahnrand geschaffen, da die derzeitige Busbucht aus Platzgründen nicht barrierefrei umgestaltet werden kann.
Im Rahmen der Maßnahme sollen der südliche Bussteig mit einem 18 cm hohen Bord sowie Bodenindikatoren für sehbehinderte Menschen ausgestattet und eine neue Wartehalle errichtet werden. Der Gehwegbereich wird auf etwa 4,90 Meter verbreitert, um die Anforderungen an einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu erfüllen. Zudem ist der Rückbau der bisherigen Busbucht geplant, wodurch Platz für ein weiteres Baumbeet sowie drei Pkw-Parkplätze entsteht. Ein im Zuge des Umbaus zu entfernender Baum soll durch eine Neupflanzung ersetzt werden.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 218.500 Euro. Während 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen werden, übernimmt die Stadtwerke Hamm den verbleibenden Kostenanteil. Der Plan berücksichtigt zudem spezifische Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung, wie etwa taktile Leitsysteme und angepasste Bordhöhen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.8Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute HeessenZur Vorlage · BV-14/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-14/25 befasst sich das Tiefbau- und Grünflächenamt mit dem Ausbau der Hauptroute nach Heessen im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Bericht zum Ausbau dieser Route zur Kenntnis zu nehmen. Soweit erforderlich, sollen für einzelne Maßnahmen detaillierte Ausbaupläne zum Beschluss vorgelegt werden, wobei zudem die Beantrag<0xC2>ragung von Fördermitteln angestrebt wird. Mit der Planung dieser Route wird die Überplanung aller Hauptrouten im Radwegenetz der Stadt Hamm abgeschlossen.
Die geplante Route führt von der Fahrrad-Promenade über die Münsterstraße, den Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe bis zum „Erlebensraum Lippeaue“. Die Streckenführung nutzt teilweise gemeinsame Geh- und Radwege. Im Bereich der Kläranlage wird geprüft, ob eine Engstelle durch die Schaffung getrennter Wege für Fußgänger und Radfahrer behoben werden kann, was den Neubau einer Rampe sowie die Asphaltierung eines Schotterweges beinhalten würde. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Knotenpunktes Dolberger Straße, Fährstraße und Amtsstraße. Die Route setzt sich über die Amtsstraße fort und erschließt Wohngebiete, Schulen sowie das Bürgeramt. Nördlich der Heessener Dorfstraße ist eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h vorgesehen.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.9Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen im Zuge von Baumaßnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbHZur Vorlage · BV-17/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen von Kabelverlegearbeiten der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen und Fahrbahnen. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen betroffene Gehwegflächen, die derzeit wassergebunden, asphaltiert oder mit defektem Belag ausgeführt sind, durch neues Rechteckpflaster oder Asphalt erneuert werden.
Zu den geplanten Investitionsmaßnahmen gehören die Erneuerung von Gehwegen in der Josef-Schlichter-Allee, im Ammerweg, am Hagenkamp, im Rosengarten sowie in der Jahnstraße. Ergänzend dazu sind Sanierungen von Asphaltflächen im Fahrbahnbereich in der Beiseystraße und der Jahnstraße vorgesehen. Die Kosten für die Investitionstätigkeit belaufen sich für das Jahr 2025 auf 290.000 Euro, während die konsumptiven Aufwendungen bei 60.000 Euro liegen. Ein Teil dieser Kosten in Höhe von 232.000 Euro soll über die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erstattet werden.
Hinsichtlich der Vergabe sieht die Vorlage eine Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien vor. Eine freihändige Vergabe an Unternehmen, die bereits für die Stadtwerke Hamm tätig sind, wird angestrebt, um eine effiziente Umsetzung der Arbeiten zu gewährleisten und Nachteil durch die Trennung kleinerer Leistungen von größeren Auftragsvolumina zu vermeiden.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.10Instandsetzung von Straßen mittels einer Oberflächenbehandlung (OB)Zur Vorlage · BV-18/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Instandsetzung mehrerer Straßenabschnitte durch eine Oberflächenbehandlung. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-18/25 sieht vor, Schäden an den Fahrbahnen zu beheben, die durch Rissbildungen und eine offenporige Asphaltoberfläche entstanden sind. Für die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen ist ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 90.000 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung laut Dokument gesichert ist.
Die Maßnahmen betreffen drei spezifische Abschnitte in verschiedenen Stadtbezirken. Im Bezirk 3 sind Arbeiten am Caldenhofer Weg mit geschätzten Kosten von 55.000 Euro geplant. Im Bezirk 4 umfasst das Vorhaben die Wilhelm-Lange-Straße mit einem Budget von 15.000 Euro sowie den Bereich Kirchspiel, für den 20.000 Euro veranschlagt wurden.
Der Entscheidungsprozess sieht eine vorberatende Stellungnahme der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 18. März 2025 und der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025 vor. Die abschließende Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen soll im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 fallen.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.11Rückbau der Brücke über die ehemalige Hafenbahntrasse im Zuge der RadbodstraßeZur Vorlage · BV-26/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Rückbau der Brücke über die ehemalige Hafenbahntrasse im Bereich der Radbodstraße. Eine technische Prüfung im Jahr 2023 ergab einen Riss in einer Spannlitze eines Überbauplattenbalkens. Nachfolgende Berechnungen ergaben eine verbleibende Restnutzungsdauer von maximal zwei bis fünf Jahren, wobei ein plötzliches Versagen der Konstruktion möglich ist. Als vorübergehende Maßnahme wird derzeit eine Unterstützkonstruktion unter dem Bauwerk errichtet, um die Gewichtsbeschränkungen aufzuheben.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht einen ersatzlosen Entfall des Bauwerks vor. Da die ehemalige Hafenbahntrasse bereits zurückgebaut wurde, besteht keine technische Notwendigkeit für die Brücke mehr. Ein Neubau würde im Vergleich zum Rückbau längere Sperrzeiten der Radbodstraße sowie höhere Kosten verursachen. Die Hafen Hamm GmbH hat dem Verzicht auf das Bauwerk bereits zugestimmt. Für die Durchführung des Rückbaus werden Teilbereiche von Grundstücken der Hafen Hamm GmbH beansprucht; der entsprechende Grunderwerb wird vorbereitet.
Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2026 durchgeführt werden, um die Arbeiten mit einer geplanten Sanierung der Radbodstraße, einschließlich der Deckensanierung und der Erneuerung des westlichen Geh- und Radweges, zu kombinieren. Die veranschlagten Kosten für den Rückbau belaufen sich auf 250.000 Euro und sind für das Jahr 2026 vorgesehen.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.12Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des internationalen Fernradwegs Enschede-Münster (F35) nach HammZur Vorlage · BV-27/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Beteiligung an der Erweiterung des internationalen Fernradwegs F35, der bisher von Enschede über Münster führt, in Richtung Süden nach Hamm. Im Rahmen des Projekts „F 35+“ soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, um die Strecke zwischen Münster und Hamm planerisch zu entwickeln. An der Untersuchung beteiligen sich neben Hamm auch die Städte Drensteinfurt und Ascheberg sowie die Kreise Warendorf und Coesfeld.
Ziel der Studie ist die Ermittlung der genauen Routenführung sowie des erforderlichen Ausbaustandards, wobei eine Qualität als Radschnellweg angestrebt wird. Eine solche Verbindung soll sowohl den Freizeitverkehr als auch die Pendlerströme zwischen Münster, Hamm und dem südlichen Münsterland unterstützen. In Hamm ist zudem eine Verknüpfung mit dem Radschnellweg Ruhr (RS 1) sowie eine Anbindung an den ICE-Knotenbahnhof vorgesehen.
Die Stadt Hamm beteiligt sich im Rahmen einer Beschaffungsgemeinschaft auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an der Vergabe und Finanzierung der Studie. Während die Gesamtkosten für die Untersuchung auf etwa 30.000 Euro geschätzt werden, übernimmt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 7.500 Euro. Federführend bei der Beauftragung der Studie ist der Kreis Warendorf.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.13Umgestaltung Dasbecker MarktZur Vorlage · BV-31/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umgestaltung des Dasbecker Marktes im Stadtteil Heessen. Der Platz zwischen der Goldsternstraße und dem Irisweg soll durch eine Neugestaltung aufgewertet werden. Geplant ist unter anderem die Schaffung einer verkehrsfreien Zone vor der örtlichen Kindertagesstätte sowie vor dem Supermarkt „Dasmarkt“. Durch die Neuanordnung von Stellplätzen, die Installation neuer Sitzmöglichkeiten und die Ergänzung um sechs Fahrradstellplätze soll die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Zudem sollen Flächen entsiegelt und durch klimagerechte Bepflanzungen sowie Hochbeete ergänzt werden, um das Mikroklima zu verbessern.
Ein wesentlicher Aspekt der Maßnahme ist die Bereitstellung von rund 400 Quadratmetern Außengelände für den Betrieb der Kita, da die bisherige Fläche aufgrund eines beendeten Pachtvertrages nicht mehr zur Verfügung steht. Die Zufahrten für die Feuerwehr und die Pflege werden dabei weiterhin gewährleistet. Die städtischen Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 90.000 Euro, wobei die Finanzierung gesichert ist.
Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 7. März 2025 öffentlich ausgelegt. Nach der vorberatenden Sitzung in der Bezirksvertretung Heessen am 18. März 2025 soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 über die Vorlage entscheiden.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.14Fahrbahnerneuerung In Süddinker von Caldenhofer Weg bis zur OrtsdurchfahrtsgrenzeZur Vorlage · BV-38/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn „In Süddinker“ im Abschnitt zwischen dem Caldenhofer Weg und der Ortsdurchfahrtsgrenze. Laut der Beschlussvorlage BV-38/25 weist die Straße bereits Rissbildungen, Verdrückungen sowie aufgebrochene Asphaltflächen auf, weshalb eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnaufbaus notwendig ist, um den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden auf insgesamt 440.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2026 und 2027 verteilt sind. Zur Finanzierung soll ein Antrag auf Zuwendungen nach der Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau“ gestellt werden. Es wird mit Fördermitteln in Höhe von 330.000 Euro gerechnet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 110.000 Euro beläuft. Für die Anwohner entstehen durch das Bauvorhaben keine Beitragspflichten.
In der Sachdarstellung wird zudem auf die Stellungnahme der Inklusionsbeauftragten verwiesen, wonach die Maßnahme zur Barrierefreiheit beiträgt. Die Straßenverkehrsbehörde hat den geplanten Baubereich als unfallunauffällig eingestuft. Das Tiefbau- und Grünflächenamt ist für die Vorlage federführend.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.15Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2025 ff., hier: Einschaltung von Ingenieurbüros und LandschaftsarchitekturbürosZur Vorlage · BV-45/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage (BV-45/25) vorgelegt, um für das Tiefbau- und Grünflächenprogramm ab dem Jahr 2025 Ingenieur- und Landschaftsarchitekturbüros einzuschalten. Ziel ist die Durchführung von Maßnahmen aus dem Haushaltsplan 2024/2025 sowie dem Investitionsprogramm 2026 bis 2028 im Stadtgebiet von Hamm. Laut der Begründung ist eine externe Unterstützung notwendig, um den Umfang der Planungs- und Durchführungsaufgaben bei Tiefbauaufgaben und der grünen Infrastruktur zu bewältigen, da die personellen Kapazitäten des Amtes allein nicht ausreichen.
Die Vergabe der Aufträge soll abschnittsweise erfolgen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei vorhandener Kapazität weiterhin Personal des Tiefbau- und Grünflächenamtes für die Arbeiten eingesetzt werden kann. Die Leistungen umfassen sowohl die Planung als auch die Bauleitung für verschiedene Projekte. Zu den genannten Maßnahmen gehören unter anderem Arbeiten im Bereich Zum Dahl, Auf Kösters Kamp sowie der Endausbau des Baugebiets Michaelstraße. Weitere Vorhaben betreffen die Umgestaltung der Gustav-Heinemann-Straße, die Hochwassersicherung in Süddinker, die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Dolberger Straße sowie Maßnahmen an der Hesslerstraße und dem Sepp-Herberger-Weg. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ingenieurverträge sind im Haushalt ab 2025 vorgesehen.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.16Hellweg von Richard-Wagner-Straße bis zur südlichen Grenze der RLG-Trasse bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB.Zur Vorlage · BV-54/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-54/25 des Bauverwaltungsamtes befasst sich mit der rechtlichen Feststellung für den Ausbau des Hellwegs im Stadtbezert Hamm-Mitte. Gegenstand des Verfahrens ist der Abschnitt zwischen der Richard-Wagner-Straße und der südlichen Grenze der RLG-Trasse.
Das Vorhaben wird als bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Ziel ist die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage auf diesem Teilstück des Hellwegs, welcher als Kreisstraße (K3) geführt wird. Während für den Bereich von der südlichen Grenze der RLG-Trasse bis zu einer andersartig ausgebauten Anlage bereits durch den Bebauungsplan Nr. 01.033 – Im Ried – (6. Änderung) Festlegungen zur Linienführung und Straßenbreite bestehen, sind diese Parameter für den restlichen Verlauf bisher nicht rechtlich fixiert.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Bestätigung erfolgen, dass dieser Abschnitt die Anforderungen gemäß § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB erfüllt. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um den Hellweg in diesem Bereich endgültig als Erschließungsanlage festzulegen und die Straßenführung sowie die Breite rechtssicher zu etablieren.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.1Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.057 - Dambergstraße / Südfeldweg - und 1. ÄnderungZur Vorlage · BV-1620/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1620/2024 wird die Benennung neuer Straßenabschnitte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.057 – Dambergstraße / Südfeldweg – sowie dessen erster Änderung vorgeschlagen. Für den Abschnitt zwischen der Von-Thünen-Straße und der Dambergstraße ist die Vergabe des Namens „Dambergstraße“ vorgesehen. Ein weiterer Straßenabschnitt, der südlich der Von-Thünen-Straße bis zur Verdistraße bzw. zum Südfeldweg reicht, soll als „Heinz-Josef-Relmert-Straße“ bezeichnet werden.
Die Maßnahme ist notwendig, da die genannten Straßenabschnitte aktuell noch keine Namen besitzen. Eine Benennung dient der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Namensvorschläge wurden in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen den Vorschlag geäußert hat. Für das neue Straßenschild der „Heinz-Josef-Remmert-Straße“ ist zudem eine Ergänzung durch ein Zusatzschild vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern in ihrer Sitzung am 20. März 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den 1. April 2025 vorgesehen.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 05.055 - Kanaltrasse westlicher Teil -Zur Vorlage · BV-1751/2024 · Beschlussvorlage
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Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 05.055 – Kanaltrasse westlicher Teil – ist die Benennung einer bisher namenlosen Straße vorgesehen. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1751/2024 wird vorgeschlagen, die Straße als „Ilse-Bintig-Straße“ zu bezeichnen. Eine Namensvergabe ist erforderlich, da in diesem Gebiet zeitnah die Errichtung von Gebäuden geplant ist.
Der Vorschlag zur Benennung wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk erstellt. Die Verwaltung hat gegenüber dieser Namensgebung keine Einwendung erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Hamm-Herringen die Entscheidung trifft, wobei das Ergebnis unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht. Federführend für diese Angelegenheit ist das Vermessungs- und Katasteramt.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.33. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmeZur Vorlage · BV-1/2025 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1/2025 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (7. Fortschreibung 2024) vor. Gegenstand der Maßnahme ist die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstücks an der Kreuzung Lünener Straße und Johannes-Rau-Straße, auf dem der Investor Eurostar den Bau einer Halle sowie einer Ausstellungshalle mit Werkstatt plant.
Für dieses Vorhaben ist eine Verlängerung des öffentlichen Mischwasserkanals in der Lünener Straße bis zur Vorflut am Herringer Bach erforderlich. Im Rahmen eines im Jahr 2024 geschlossenen Ausbauvertrages wird der Lippeverband die Kosten für die öffentliche entwässerungstechnische Erschließung in Höhe von 100.000 Euro übernehmen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzliche Maßnahme in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.4Vorzugsvariante Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n), Ausbau der Rathenaustraße sowie externe Vergabe der IngenieurleistungenZur Vorlage · BV-9/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen der Beschlussvorlage BV-9/25 den Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n) sowie die Erweiterung der Rathenaustraße. Als Vorzugsvariante wurde die sogenannte Variante 6 festgelegt, welche den ehemaligen Verlauf des renaturierten Wiescher Baches nutzt. Die geplante Strecke soll die Kamener Straße über die Rathenaustraße mit der Weetfelder Straße verbinden. Parallel dazu ist der Ausbau der Rathenaustraße zwischen der K35n und der Straße „Auf dem Daberg“ vorgesehen, um eine leistungsfähige Anbindung des Gewerbegebietes Schieferstraße sowie des geplanten Multi Hub Westfalen zu gewährleisten. Zudem wird die externe Vergabe von Ingenieurleistungen beantragt.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung. Die geschätzten Investitionskosten für den Abschnitt der K35n belaufen sich auf etwa 11,7 Millionen Euro, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 75 Prozent angestrebt wird. Für den Ausbau der Rathenaustraße werden Kosten von rund 2,3 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel für die Ingenieurleistungen in Höhe von etwa 650.000 Euro sollen voraussichtlich ab 2026 bereitgestellt werden, während der Baubeginn der Straßenbauarbeiten für etwa 2029 geplant ist. Ziel der Maßnahmen ist es, dem prognostizierten Anstieg des Schwerlastverkehrs bis zum Jahr 2030 sowie den Anforderungen durch städtebauliche Entwicklungen wie das CreativRevier Heinrich-Robert zu begegnen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.5Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2025 für die Stadt HammZur Vorlage · BV-10/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Anerkennung des Mietspiegels 2025 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet durch eine Fortschreibung der Vorlage aus dem Jahr 2023. Als Grundlage für die Anpassung dient die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen November 2022 und November 2024, was einer Steigerung von etwa 5,45 Prozent entspricht. Diese Wertsteigerung wird auf die Basismieten übertragen, während alle weiteren Zu- und Abschläge gegenüber dem Mietspiegel 2023 unverändert bleiben.
Die methodische Umsetzung der Fortschreibung wurde durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH begleitet. In den Prozess des Arbeitskreises Mietspiegel wurden zudem die Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. einbezogen.
Die Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 ist zum 1. Juli 2025 auf der Website der Stadt Hamm vorgesehen. Mit diesem Termin tritt die neue Fassung in Kraft und bleibt bis spätestens 1. Juli 2027 gültig. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Mietspiegels wird auch der städtische Mietpreisrechner auf den neuen Stand aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.6Ausbauplan S 05/24 Hellweg (Richard-Wagner-Straße bis Paul-Klee-Weg)Zur Vorlage · BV-11/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-11/25 die Umsetzung des Ausbauplans S 05/24 für den Hellweg im Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Paul-Klee-Weg, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Vorhaben umfasst eine Strecke von etwa 860 Metern und beinhaltet die Sanierung der Fahrbahn, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Kanalisation.
Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte. Im südlichen Wohnbereich soll eine 7,50 Meter breite Fahrbahn mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer entstehen. Die angrenzenden Gehwege werden auf etwa zwei Meter verbreitert und durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im nördlichen Gewerbeabschnitt ist eine 6,50 Meter breite Fahrbahn mit 1,85 Meter breiten Radfahrstreifen vorgesehen. Dort sollen zudem Parkflächen mit Baumbeeten angelegt werden, die zur Begrünung beitragen.
Die technische Ausgestaltung sieht asphaltierte Fahrbahnen sowie Betonsteinpflaster für Gehwege und Parkflächen vor. Zur Barrierefreiheit gehören taktile Leitsysteme und barrierefreie Übergänge an Kreuzungen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von rund 3,6 Millionen Euro, wobei der städtische Eigenanteil etwa 923.000 Euro beträgt. Die Finanzierung setzt sich aus Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen sowie Landeszuwendungen zusammen. Eine Anwohnerbeteiligung wurde bereits durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.7Fahrbahn- und Gehwegerneuerung NeptunstraßeZur Vorlage · BV-13/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Neptunstraße ist die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege auf beiden Seiten vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme ist das Vorhaben des Lippeverbandes - Stadtentwässerung Hamm, das bestehende Trennsystem in ein Mischsystem umzuwandeln. Da die Kanalerneuerungsarbeiten den Straßenoberbau beeinträchtigen werden, soll im Zuge dieser Arbeiten auch die Fahrbahn auf ihrer gesamten Breite erneuert werden. Die Straße weist bereits jetzt Risse und Verdrückungen auf, zudem entspricht der aktuelle Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik.
Die voraussichtlichen Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 440.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027. Der Lippeverband übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse. Durch die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW werden 352.000 Euro erstattet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 88.000 Euro beläuft. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum soll die Erneuerung vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung beschließen.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.8Ausbauplan S 16/22 Bushaltestelle St.-Barbara-Klinik - Am Heessener WaldZur Vorlage · BV-15/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen berät über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „St.-Barbara-Klinik – Am Heessener Wald“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Haltestelle auf dem Grundstück der St. Barbara-Klinik umzugestalten. Im Rahmen der Maßnahme soll die Nebenanlage um etwa 1,10 Meter auf eine Breite von 2,50 Metern verbreitert und mit einem 18 Zentimeter hohen Bordstein ausgestattet werden. Zur Optimierung der Befahrbarkeit für Busse wird zudem der Bordverlauf vor dem Haupteingang der Klinik angepasst.
Durch die baulichen Veränderungen reduziert sich die Durchfahrbreite der Straße vor der Haltestelle von 5,10 Meter auf 4,00 Meter. Um die Nutzung für Menschen mit Sehbehinderung zu erleichtern, werden Einstiegsfelder und taktile Leitstreifen nach geltenden Regelwerken integriert. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 52.600 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Fördermittel des NWL gedeckt, während die restlichen Kosten von den Stadtwerken Hamm getragen werden. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich; ein Gestattungsvertrag regelt die Nutzung der Anlage sowie die Übertragung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht an die St. Barbara-Klinik.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.9Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-16/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für die Jahre 2026 und 2027 die Erneuerung verschiedener Wirtschaftswege im Stadtgebiet. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der aufgeführten Maßnahmen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Insgesamt sind Auszahlungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgesehen, wobei 800.000 Euro auf das Jahr 2026 und 300.000 Euro auf das Jahr 2027 entfallen. Ein Teil der Kosten soll durch Fördermittel aus dem Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) gedeckt werden, wobei die Zusage der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der hohen Nachfrage nicht garantiert werden kann.
Für das Jahr 2026 sind im Falle einer Förderung die Baumstraße, Auf der Breite, Kumper Heide sowie Enniger vorgesehen. Die technischen Arbeiten umfassen das Fräsen und Profilieren der Fahrbahn sowie den Einbau einer zehn Zentimeter dicken Asphaltdecke. Sollten keine Fördermittel beantragt werden können, sieht die Planung Ersatzmaßnahmen vor. Für 2026 sind in diesem Fall der Holtumer Weg, An der Barbecke, Neuer Weg und die Romberger Straße vorgesehen. Für das Jahr 2027 umfasst die Liste der optionalen Maßnahmen die Wege RH-17, Teinertstraße, Bornstraße und Enniger. Auch bei diesen Ersatzmaßnahmen ist eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch eine bituminöse Tragdeckschicht geplant.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.10Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.075 - Kupferstrasse-Zur Vorlage · BV-19/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.075 (Kupferstraße) sieht die Beschlussvorlage BV-19/25 die Benennung von zwei neu entstehenden Straßen vor. Das Vermessungs- und Katasteramt schlägt hierfür die Namen „Eisenweg“ und „Zinkweg“ vor, entsprechend der Darstellung in der beigefügten Karte.
Die Vergabe der Straßennamen ist erforderlich, um im Zuge der künftigen Bebauung des Gebiets die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Namenswahl orientiert sich thematisch an der bereits bestehenden Kupferstraße. Laut Sachdarstellung erfolgte die Abstimmung über die vorgeschlagenen Namen in Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk; seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Vorschlag.
Der Beschluss ist vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Entscheidung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 18. März 2025 vor, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 beratend mitwirken soll.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.11Satzung gem. § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“Zur Vorlage · BV-23/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beschließen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 02.126, welcher die planungsrechtliche Sicherung von Freiraum- und Naherholungsstrukturen vorsieht. Die Planung orientiert sich dabei an übergeordneten Zielen wie dem Masterplan Freiraum sowie den Inhalten des Klimaaktionsplans der Stadt.
Die Einrichtung der Veränderungssperre soll verhindern, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans bauliche Veränderungen stattfinden, die den Planungszielen entgegenstehen könnten. Als Anlass für die beantragte Sperre werden eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus nördlich der Ludwig-Teleky-Straße aus dem August 2024 sowie ein Bauantrag für eine Infrastrukturanlage südlich der Straße aus dem Januar 2025 angeführt. Da das Planungsverfahren voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann, dient die Sperre der Sicherung der städtebaulichen Ziele und soll einer möglichen Fehlentwicklung vorbeugen. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.12Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-30/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird um den Satzverkehrsentscheid für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Das Vorhaben betrifft eine rund 8.000 Quadratmeter große Fläche, auf der seit 2020 eine provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben wird. Durch den Bebauungsplan soll dieser Standort dauerhaft als Wertstoffhof rechtlich gesichert und ausgebaut werden.
Das Planungsziel sieht die Festsetzung eines Sondergebiets vor, das die Annahme und Zwischenlagerung verschiedener Abfall- und Wertstofffraktionen ermöglicht. Ausgenommen von der Annahme sind jedoch Hausmüll, gefährliche Stoffe sowie Bioabfälle und Speisereste. Baulich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Zur Umsetzung von Klimastandards sollen Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad begrünt werden; bei steileren Dachflächen ist die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Ergänzend zum Schutz bestehender Bäume sieht der Plan Pflanzungen von Hecken und Sträuchern vor, um die Abgrenzung zur Platzfläche sicherzustellen und die Klimaanpassung zu fördern.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Mark-Twain-Schule: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Kauf von 4 PavillonklassenZur Vorlage · BV-39/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erweiterung der Mark-Twain-Schule gebeten. Die Vorlage sieht den Kauf und die Errichtung von vier Pavillonklassen vor, um dem steigenden Bedarf an Unterrichtsflächen gerecht zu werden. Geplant ist die Aufstellung der Container auf einer Freifläche im nördlichen Bereich des Schulgrundstücks, wobei die Umsetzung für den Sommer 2025 vorgesehen ist. Die Maßnahme umfasst neben den Unterrichtsräumen mit jeweils etwa 60 Quadratmetern auch die Bereitstellung von sanitären Anlagen und Nebenräumen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Zunahme der Schülerzahlen an der Schule. Während im Schuljahr 2023/24 noch 67 Kinder in fünf Klassen unterrichtet wurden, sind es im aktuellen Schuljahr bereits 92 Schüler in sieben Klassen. Für das kommende Schuljahr wird mit mindestens acht Klassen gerechnet, wobei langfristig ein Zuwachs auf bis zu 120 Schüler und zehn Klassen erwartet wird. Auch der Bedarf an Räumlichkeiten für die offene Ganztagsschule (OGS) ist gestiegen.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund eine Million Euro. Die Finanzierung soll außerplanmäßig aus dem Investitionsbudget erfolgen. Da die reguläre Beratung im Hauptausschuss erst im April 2025 stattfindet, wird die Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um den zeitgerechten Aufbau der Pavillonklassen im Sommer zu gewährleisten. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.14Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-40/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.101 für die Hammer Straße sowie das Gebiet westlich der Breslauer Straße entscheiden. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der Nahversorgung im Ortsteil Bockum. Nach der Schließung eines bestehenden Supermarktes am 30. November 2024 sollen auf einer rund 5.650 Quadratmeter großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.000 Quadratmetern geschaffen werden.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Kerngebiets sowie von allgemeinen Wohngebieten vor, wobei auch bestehende Gebäude und ein Getränkefachmarkt in das Plangebiet einbezogen werden. Die Planung umfasst Vorgaben zur baulichen Gestaltung, wie etwa Dachformen, die verpflichtende Nutzung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten Dachflächen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Begrünung und eine Reduzierung der Bodenversiegelung. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, des Lippeverbandes sowie der Unteren Naturschutzbehörde im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.15Errichtung von drei Feuerwehrgebäuden in Heessen, Uentrop und BockumZur Vorlage · BV-41/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und den Betrieb von drei neuen Feuerwehrgebäuden in den Ortsteilen Heessen, Uentroper und Bockum beschließen. Die Umsetzung wird durch die Hamm.Invest GmbH vorgesehen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Zudem wird beantragt, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hamm.Invest GmbH anzuweisen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Mangel an baulicher Substanz bei bestehenden Liegenschaften. Eine Untersuchung der Verwaltung ergab, dass 20 der insgesamt 26 Feuerwehrgerätehäuser aufgrund zahlreicher Mängel nicht saniert werden können. Da der Bestandsschutz bereits seit 2020 abgelaufen ist, muss die Stadt gegenüber der Bezirksregierung und dem Unfallschutz NRW über die Maßnahmen zur Mängelbehebung berichten. Zur Umsetzung wurde ein standardisiertes Bausteinprinzip entwickelt, das durch einheitliche Funktionsbereiche die Wirtschaftlichkeit sicherstellen soll.
In Heessen ist der Ersatzbau eines Gebäudes aus dem Jahr 1964 geplant. Der Neubau mit einer Fläche von etwa 1.555 Quadratmetern und sieben Stellplätzen soll an der Kreuzung Frielicker Weg und Ahlener Straße entstehen. In Uentrop wird ein Gebäude mit rund 1.701 Quadratmetern Grundfläche und acht Stellplätzen nördlich der Kranstraße errichtet. Die finanziellen Auswirkungen beinhalten Investitionen sowie zukünftige Mietzahlungen, die ab dem Jahr 2030 auf jährlich zwei Millionen Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.03.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.16Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-43/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die Beschlussvorlage BV-43/25 umfasst zahlreiche Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen, die zusammen eine Fläche von etwa 68 Hektar ausmachen. Ziel der Satzung ist es, der Stadt Hamm einen rechtlichen Zugriff auf diese Grundstücke zu ermöglichen, um städtebauliche Maßnahmen im Rahmen der langfristigen Planung zu sichern, zu erleichtern oder zu beschleunigen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden die städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern aus dem Jahr 2021 sowie der Masterplan Wohnen vom Oktober 2024. Das betroffene Gebiet wird als wesentlicher Bestandteil zur Deckung des städtischen Wohnraumbedarfs eingestuft. Derzeit werden im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB die Voraussetzungen für eine mögliche weitere Entwicklung geprüft.
Durch das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB kann die Stadt bei Verkäufen an Dritte in bestehende Kaufverträge eintreten und die Grundstücksflächen zu den vereinbarten Konditionen erwerben. Diese Maßnahme dient der vorsorgenden Bodenbevorratung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Verkäufe zu verhindern, die den geplanten Entwicklungszielen entgegenstehen könnten.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.174. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04.018 - Carl-Zeiss-Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-44/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat mit der Beschlussvorlage BV-44/25 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.018 – Carl-Zeiss-Straße beantragt. Damit soll das Verfahren zur Änderung eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung durchgeführt werden. Der betroffene Bereich umfasst etwa 19 Hektar im Stadtbezirk Pelkum, konkret das Gewerbe- und Industriegebiet „Carl-Zeiss-Straße / Dieselstraße / Daimlerstraße“.
Ziel der Änderung ist eine qualitative Aufwertung und die Neustrukturierung der gewerblichen und städtebaulichen Strukturen. Das Gebiet weist derzeit eine heterogene Struktur aus Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sowie vereinzelten Wohnnutzungen auf. Die Planung sieht vor, die Art der zulässigen Gewerbebetriebe so anzupassen, dass vorwiegend produzierendes und arbeitsplatzintensives Gewerbe gefördert wird.
Zudem sollen die planungsrechtlichen Vorgaben an aktuelle stadtplanerische Zielsetzungen angepasst werden. Dazu gehören unter anderem der kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsplan, das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept sowie der „Masterplan Flächen für Arbeit“. Im Rahmen des Verfahrens sollen auch Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung untersucht und formuliert werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.1844. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · BV-46/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Tarnowitzer Bogen“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das Vorhaben umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Fläche liegt südöstlich der Tarnowitzer Straße und umfasst etwa 14 Hektar.
Ziel der Änderung ist es, Flächen, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, in Wohnbauflächen umzuwandeln. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum im Stadtbezirk Rechnung getragen werden. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 durchgeführt. Neben der Erweiterung der Wohnbebauung sieht die Planung die Aufnahme eines Grünzugs in den Flächennutzungsplan vor, um die sogenannte „grüne Magistrale“ zu realisieren. Zudem ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus am Kreuzungsbereich Tarnowitzer Straße und Südgeist vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Teil einer bestehenden Gemeinbedarfsfläche im Südosten des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.19Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-49/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ sieht die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Stadtbezirk Bockum-Hövel vor. Im Rahmen der Wohnbaulandinitiative sollen auf der Fläche zwischen der Horster Straße und der Stefanstraße etwa 70 bis 80 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern entstehen. Zudem ermöglicht die Planung die Bereitstellung eines Standortes für eine Kindertagesstätte.
Die Fläche, die ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, steht aufgrund einer Neuordnung der lokalen Sportlandschaft nun für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung. Der Plan umfasst zwei Straßenanbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße sowie die Gestaltung eines „Grünen Angers“, der als grüne Verbindung zum Eversbach-Grünzug fungiert. Im Bereich der ehemaligen Stefanhalle ist ein Funktionsbau für den Sportbetrieb vorgesehen, während bestehende Spielplätze erweitert werden können. Die Vorlage beinhaltet die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Behörden, wie dem Lippeverband und der Bezirksregierung Arnsberg, sowie die Berücksichtigung projektbezogener Klimastandards.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.20Fortschreibung der städtischen Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV)Zur Vorlage · BV-52/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV) fortzuschreiben. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln gemäß § 11 Absatz 2 des ÖPNVG-NRW an die im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Dabei werden ausschließlich Mittel aus Landeszuweisungen verwendet, ohne dass städtische Eigenmittel beansprucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Mittel aus der Nahverkehrspauschale, von denen die Stadt Hamm 80 Prozent an die Unternehmen weiterleiten muss.
Die vorliegende Anpassung der seit 2014 nicht mehr aktualisierten Richtlinie umfasst verschiedene inhaltliche Änderungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung der Bezuschussung für neue Busse mit alternativen Antrieben, wie etwa Batterie-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb. Zudem wurden die Kriterien für die Fahrzeugqualität an den aktuellen Nahverkehrsplan angepasst sowie die Förderraten für Zusatzausstattungen wie Klimaanlagen, Videoüberwachung und WLAN aktualisiert. Die Neufassung enthält darüber hinaus angepasste Zugangskriterien für eigenwirtschaftlich geführte Verkehrsunternehmen, geänderte Abgabefristen sowie Regelungen zur Kumulation verschiedener Förderprogramme. Die überarbeitete Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und findet erstmals für das Förderjahr 2025 Anwendung.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.21Selmigerheideschule - Sanierung, Umbau und ErweiterungZur Vorlage · BV-53/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Selmigerheideschule beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Maßnahme umfasst zudem die Aufstellung einer Containeranlage als Interimslösung sowie die Rodung von neun Bäumen auf dem Schulgelände. Zur Umsetzung der baulichen Veränderungen wird die Verwaltung beauftragt, externe Planer einzuschalten.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 18,1 Millionen Euro, wobei die Ausgaben über die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 verteilt sind. Ein Szenario sieht vor, dass sich der städtische Eigenanteil auf 13,5 Millionen Euro reduzieren könnte, falls eine Förderzusage in Höhe von 85 Prozent für den Bereich der Ganztagsbetreuung erfolgt.
Im Rahmen der energetischen Modernisierung ist der Einsatz von Photovoltaikanlagen und einer Luft-Wärmepumpe vorgesehen, wodurch die bestehende Gasheizung ersetzt wird. Die bauliche Erweiterung führt laut Vorlage zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Für den Artenschutz wird ein entsprechendes Gutachten beauftragt, während die Rodung durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden soll. Zudem sind die Schaffung von Fahrradstellplätzen sowie die Vorbereitung der Parkflächen für künftige E-Ladesäulen Bestandteil der Planung.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.221. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-55/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme zum Entwurf der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Festlegung von Windenergiebereichen gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Im vorliegenden Regionalplanentwurf sind für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen zehn Gebiete mit einer Fläche von insgesamt 170 Hektar auf das Stadtgebiet von Hamm.
Die Stadtverwaltung hat die Planunterlagen im Rahmen der Auslegungsfrist geprüft und dabei Hinweise zum Arten- und Naturschutz für bereits bestehende Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Bereiche eingebracht. Zudem regt die Verwaltung an, die Entfernung eines potenziellen Windenergiebereichs nordöstlich des Flugplatzes aus dem Entwurf erneut zu prüfen. Dieser Bereich außerhalb der Platzrunde sei aufgrund vorhandener Anlagen und geeigneter Flächen als Windenergiebereich geeignet. Die weiteren im Planentwurf dargestellten Flächen entsprechen weitgehend den Ergebnissen früherer städtischer Untersuchungen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.23Ausbauplan S 13/24 Marinestraße (Verbindungsweg)Zur Vorlage · BV-57/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 13/24 für die Marinestraße sieht die Anlage eines zwei Meter breiten Verbindungsweges vor. Durch den Abriss des Gebäudes in der Marinestraße 69 soll ein Durchstich zwischen der Marinestraße und der Parkplatzfläche an der Oswaldstraße realisiert werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, die fußläufige Verknüpfung der Geschäftsstandorte an der Oswaldstraße, der Marinestraße und dem Höveler Markt innerhalb des Stadtteilzentrums Bockum-Hövel zu ermöglichen.
Der Weg wird auf einer Länge von 40 Metern eine durchschnittliche Längsneigung von 2,2 Prozent aufweisen, um einen Höhenunterschied von knapp 90 Zentimetern zu überwinden. Die technische Gestaltung umfasst hellgraues Betonsteinpflaster sowie eine zweireihige Rinne zur Entwässerung in Richtung der Marinestraße. Zur Abgrenzung der privaten Zufahrt zum Grundstück Marinestraße 69 werden Winkelstützen verwendet. Für die Umsetzung sind Kosten in Höhe von 41.550 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung durch den städtischen Eigenanteil gesichert ist. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.24Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-58/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf nebst Begründung und dem Gutachten des zuständigen Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich zugänglich zu machen. Der betroffene Bereich umfasst etwa 1,7 Hektar am Ostring, einschließlich der Wohnbebauung Ostring 4 bis 15 sowie der angrenzenden öffentlichen Grünanlage mit Pergola, Musikpavillon und Bärenbrunnen.
Das Ziel der Satzung ist die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles, das aus Einzel- und Doppelvillen zwischen 1914 und 1924 besteht. Der Geltungsbereich umfasst zudem die zugehörigen Garten- und Freiflächen sowie den Straßenraum.
Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW. In den bisherigen Beteiligungsprozessen äußerten die LWL-Archäologie für Westfalen sowie das Polizeipräsidium Hamm keine Einwände gegen die Aufstellung der Satzung. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH gab Hinweise auf anstehende Verlegungen von Fernwärmeleitungen im Bereich des Ostrings. Die Verwaltung stellte dazu fest, dass die Erreichbarkeit und Betriebssicherheit der Versorgungssysteme durch die Satzung nicht beeinträchtigt werden, da bauliche Veränderungen an der Fahrbahndecke gemäß den Erlaubnispflichten der Satzung anzuzeigen und abzustimmen sind.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.25Jahnstadion, Sanierung Eingangsbereich und Neubau Platzwart- und HausmeisterwohnungZur Vorlage · BV-60/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm berät über eine Beschlussvorlage zur Sanierung des Eingangsbereichs des Jahnstadions sowie zum Neubau einer Platzwart- und Hausmeisterwohnung. Die geplanten Maßnahmen umfassen die energetische Modernisierung des bestehenden Gebäudeensembles aus den 1960er und 1970er Jahren.
Im Rahmen der Sanierung sollen Fassaden, Dächer und Kellerdecken gedämmt sowie Fenster und Türen erneuert werden. Die bisherige Gasheizung soll durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden, ergänzt durch hocheffiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Zur Steigerung der Energieeffizienz sind zudem die Installation von PV-Anlagen auf den Dachflächen sowie eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Umnutzung der derzeitigen Hausmeisterwohnung in Sport- und Fitnessräume sowie der Neubau einer neuen Wohnung für das Personal in unmittelbarer Nähe. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll zudem ein Aufzug am Umkleidegebäude errichtet werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen basiert maßgeblich auf einem Zuwendungsbescheid des EFRE/JTF-Programms NRW über rund 3,2 Millionen Euro für die energetischen Sanierungsschritte. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 1,6 Millionen Euro. Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist für das Jahr 2025 vorgesehen, wobei der Baubeginn im dritten Quartal 2026 geplant ist. Die Fertigstellung des Projekts wird für das erste Quartal 2028 erwartet.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.03.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.26Bebauungsplan Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-62/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande. Die Beschlussvorlage BV-62/25 sieht vor, das Verfahren für ein etwa 6.099 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Heessen einzuleiten. Das Gebiet wird im Nordwesten von der Ahlener Straße und im Nordosten von der Vogelstraße begrenzt. Mit dem neuen Plan soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 07.075 – Auf dem Flachslande – vollständig überplant werden.
Der Anlass für die Neugestaltung ist eine veränderte Zielsetzung der baulichen Entwicklung. Während der bisherige Plan Einzelhandel und Wohnnutzung vorsah, soll das neue Projekt primär Wohnraum schaffen. Dies erfolgt auf Initiative eines Investors und dient der Deckung des Wohnungsneubedarfs im Stadtbezirk Heessen. Die geplante Bebauung umfasst zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit der Option auf ein zusätzliches Staffelgeschoss sowie die Integration weiterer Wohnbauflächen im rückwärtigen Bereich.
Zudem sollen Vorgaben aus dem Rahmenplan Heessen und dem Masterplan Freiraum berücksichtigt werden, etwa durch die Einbindung von Grünstreifen entlang des Grabens 2 und einer Grünverbindung an der Vogelstraße. Die Aufstellung soll zudem den Standards einer klimagerechten Stadtentwicklung entsprechen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung vorgesehen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.27Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2025 ff.Zur Vorlage · BV-65/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2025 ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-65/25 soll die Grundlage geschaffen werden, um mögliche Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahmen, welche die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten umfassen, wird der Stadtwerke Hamm GmbH übertragen.
Die technischen Erneuerungen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die geplanten Arbeiten sollen teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm zu den Bereichen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom erfolgen, um die Betriebssicherheit der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt rund 1.149.913 Euro. Davon sind für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 400.000 Euro sowie für das Jahr 2027 etwa 349.913 Euro vorgesehen. Eine Erstattung von Kostenanteilen durch das Land ist nach Abschluss der Maßnahmen möglich, wobei die genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
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- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.28Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs Hamm – Finanzierung einer BaustraßeneinrichtungZur Vorlage · BV-66/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Übernahme von Kosten in Höhe von etwa 65.100 Euro für die Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs beschließen. Die Mittel sind für die Einrichtung einer Baustraße sowie die anschließende Wiederherstellung der Oberflächen vorgesehen.
Das betreffende Areal ist Teil des Grundstücksfonds NRW. Gemäß den Richtlinien des Fonds trägt die Kommune die Verantwortung für die Erschließung und die damit verbundenen Kosten. Aktuell kann die Baustellenzufahrt ausschließlich über den Parkplatz am Westausgang des Hauptbahnhofs erfolgen, da eine Zufahrt über die Hafenstraße durch ein Nachbargrundstück nach bisherigen Verhandlungen noch nicht gesichert ist. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um eine entsprechende Genehmigung. Sollte eine alternative Zufahrt vor der Veröffentlichung der Ausschreibung realisiert werden können, wäre die Einrichtung der Baustraße nicht erforderlich.
Der Beginn der Maßnahmen ist für das zweite Quartal 2025 geplant, wobei die Sanierungsarbeiten voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen werden. Die Verwaltung empfiehlt die Kostenübernahme, um den Fortbestand des Grundstücksfonds NRW für dieses Areal zu sichern und eine langfristige Nicht-Entwicklung der etwa 60.000 Quadratmeter großen Gewerbefläche zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Mündliche Berichte
- 4.1Sachstand Innenstadtbaustellen, Leiter d. Tiefbau- und Grünflächenamtes - Herr Gawin
- 4.2Bericht über die Ergebnisse der Wohnraumförderung 2024, Leiter des Stadtplanungsamtes, Herr Röhnert
- 5.Mitteilungen
- 5.1L667: Entlastung Brücke „Mühlengraben“Zur Vorlage · MI-299/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat mitgeteilt, dass die Fahrbahn der Brücke „Mühlengraben“ auf der L667 ab dem 12. Dezember 2024 eingeengt wird. Die Maßnahme betrifft den Bereich auf Höhe der Zollstraße bzw. Dolberger Straße. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Notwendigkeit einer Entlastung des Bauwerks, da eine zunehmende Verschlechterung des Zustands festgestellt wurde.
Trotz der baulichen Veränderung bleibt die Brücke für den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Um den Verkehrsfluss zu regeln, wird die Fahrbahn unter Einsatz einer mobilen Ampel auf eine einzige Spur reduziert. Die Stadt Hamm arbeitet in diesem Zusammenhang weiterhin gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW an der Planung und Umsetzung des geplanten Ersatzneubaus. Weitere Informationen zur Maßnahme sind der Pressemitteilung von Straßen.NRW sowie der entsprechenden Projektseite zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 5.2Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hamm 7. Fortschreibung 2024, Jahresmeldung für 2024Zur Vorlage · MI-5/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm informiert im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht über den aktuellen Stand des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024. Gemäß den Vorgaben des Rates werden der Rat sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität über die im Vorjahr umgesetzten und für das laufende Jahr geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
Im Jahr 2024 wurden durch den Lippeverband Investitionen in Höhe von 12,08 Millionen Euro im Bereich des Kanalsubstanzerhalts realisiert. Dieser Wert liegt unter der ursprünglichen Planung von 15,28 Millionen Euro für das Jahr 2024. Die langfristige Planung sieht für den Substanzerhalt des Kanalnetzes, einschließlich der Beteiligungen Dritter wie der RAG, der DB AG und der Stadtwerke, ein durchschnittliches Investitionsvolumen von 14,54 Millionen Euro pro Jahr vor.
Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen wurden die ursprünglichen Planungen für 2024 durch Ergänzungen angepasst. Während für den Lippeverband zunächst 30 Maßnahmen vorgesehen waren, erhöhte sich diese Zahl durch Ergänzungen auf 32. Ebenso wurden zwei zusätzliche Maßnahmen durch Erschließungsträger in die Planung aufgenommen. Die Vorlage enthält detaillierte Aufstellungen zu laufenden, verschobenen und bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen. Für das Jahr 2025 ist der Baubeginn von insgesamt 23 Maßnahmen vorgesehen, wovon 19 durch den Lippeverband, drei durch Erschließungsträger und eine Maßnahme durch die Stadt Hamm durchgeführt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Verschiedenes