Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024
- 2.2Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024
- 2.3Ausbauplan S 26/21 Bushaltestelle Fichtestraße - Marker Allee K2Zur Vorlage · BV-1645/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Fichtestraße“ an der Marker Allee vor. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der Haltestelleninfrastruktur, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Der Plan sieht bauliche Veränderungen an zwei Bussteigen vor.
Am nördlichen Bussteig soll ein neuer Buskapstein mit 18 cm Auftritt installiert und der Seitenraum verbreitert werden. In diesem Bereich wird eine neue Wartehalle errichtet, während der angrenzende Radweg verjüngt wird. Im südlichen Bereich der Marker Allee wird die bestehende Busbucht aufgelöst, sodass der Bussteig künftig am südlichen Fahrbahnrand liegt. Hierbei wird auch das Baumbeet erweitert und ein breiterer Wartebereich für Fahrgäste geschaffen. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden taktile Bodenindikatoren, kontrastreiche Markierungen sowie optimierte Bordhöhen an den Querungen eingesetzt.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 228.480 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des NWL in Höhe von 90 Prozent sowie durch eine Beteiligung der Stadtwerke Hamm; ein städtischer Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Für die Platzierung einer Wartehalle wurde die unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH vereinbart. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Ausbauplans im Herbst 2024 gingen keine Einwände ein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.4Ausbauplan S 01/25 Dambergstraße von Von-Thünen-Straße bis Ewald-Wortmann-WegZur Vorlage · BV-3/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 01/25 für die Dambergstraße im Abschnitt von der Von-Thünen-Straße bis zum Ewald-Wortmann-Weg liegt zur Beschlussfassung vor. Nach der Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie der Straßenunterführung und des Kreisverkehrs an der Von-Thünen-Straße ist die Erweiterung der verbleibenden 110 Meter Straßenlänge vorgesehen. Die Planung berücksichtigt dabei aktuelle Richtlinien zur Straßenplanung sowie die Bedürfnisse der Anlieger.
Die technische Umsetzung umfasst eine sechs Meter breite Fahrbahn in Asphaltbauweise, beidseitige Gehwege und Längsparkstreifen mit Baumbeeten. Zudem werden die derzeit provisorischen Bushaltestellen dauerhaft in die Dambergstraße verlegt und barrierefrei ausgebaut. Die voraussichtlichen Auszahlungen belaufen sich auf insgesamt 505.000 Euro, verteilt auf 50.000 Euro im Jahr 2025 und 455.000 Euro im Jahr 2026. Der städtische Eigenanteil beträgt dabei 55.000 Euro, während Einzahlungen in Höhe von 450.000 Euro erwartet werden.
Der Baubeginn der Maßnahme ist für das laufende Jahr geplant. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wird der Ausbauplan im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss des Plans erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.5Baumpflanzungen im Straßenbestand der SteinstraßeZur Vorlage · BV-4/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Klimafolgenanpassungsstrategie plant die Stadt Hamm die Neupflanzung von elf Bäumen in der Steinstraße. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-4/25 sieht vor, die Maßnahme vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung umzusetzen. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 100.000 Euro, wobei jeweils 50.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt werden sollen.
Der rund 400 Meter lange Straßenabschnitt der Steinstraße verfügt derzeit nur über ein Baumbeet. Ursprünglich war die Anlage von Baumrigolen zur Speicherung von Niederschlagswasser vorgesehen. Aufgrund von Untersuchungen zu den Untergrundverhältnissen und dem Risiko einer Vernässung von Kellern in der angrenzenden Wohnbebauung wurde jedoch ein angepasstes Konzept entwickelt. Anstelle einer direkten Ableitung von Straßenabflüssen sollen hydrologisch angepasste Standorte mit wasserdurchlässigen Randeinfassungen realisiert werden. Die neuen Baumstandorte werden die Fahrbahn mit in Anspruch nehmen, was zusätzlich die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30er-Zone unterstützen soll.
Bei der Auswahl der Baumarten stehen Kriterien wie Klimafestigkeit, Verträglichkeit mit Streusalz sowie eine geeignete Wuchshöhe und -breite im Vordergrund. Die endgültige Festlegung der Arten erfolgt durch die Fachverwaltung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Offenlage des Ausbauplanes vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.6Ausbauplan S 07/23 Ausbau gem. Geh- und Radweg Schneckenweg - Afyonring bis HülskampZur Vorlage · BV-5/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Beschlussfassung des Ausbauplans S 07/23 für den gemeinsamen Geh- und Radweg Schneckenweg vor, der den Bereich zwischen Afyonring und Hülskamp umfasst. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Im Rahmen der Maßnahme soll die derzeit etwa zwei Meter breite wassergebundene Deckschicht durch eine 3,00 Meter breite Asphaltdeckschicht mit seitlichen Banketten ersetzt werden. Der betroffene Abschnitt hat eine Länge von circa 300 Metern. Zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit ist zudem die Installation von acht Leuchten vorgesehen. Aufgrund einer parallel verlaufenden Fernwärmeleitung wird die Entwässerung des Weges angepasst und in einen Graben am Westfalenkanal geleitet.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 310.000 Euro, wobei 210.000 Euro im Jahr 2025 und 100.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen. Die Mittel für das Jahr 2025 stammen aus einer Mehreinnahme beim Neubau des Kreisverkehrs Dasbecker Weg/Am Hämmschen/Rottkamp. Da die Maßnahme eine Flächenversiegelung beinhaltet, sind eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie eine Artenschutzprüfung erforderlich. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.7Ausbauplan S 30/21 Bushaltestelle Am Roten Läppchen - Dolberger Straße L507Zur Vorlage · BV-7/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Bushaltestelle „Am Roten Läppchen“ an der Dolberger Straße (L507) barrierefrei auszubauen. Der entsprechende Ausbauplan sieht vor, den Haltepunkt etwa 55 Meter nach Westen zu verlegen. Damit wird ein neuer Halt am Fahrbahnrand geschaffen, da die derzeitige Busbucht aus Platzgründen nicht barrierefrei umgestaltet werden kann.
Im Rahmen der Maßnahme sollen der südliche Bussteig mit einem 18 cm hohen Bord sowie Bodenindikatoren für sehbehinderte Menschen ausgestattet und eine neue Wartehalle errichtet werden. Der Gehwegbereich wird auf etwa 4,90 Meter verbreitert, um die Anforderungen an einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu erfüllen. Zudem ist der Rückbau der bisherigen Busbucht geplant, wodurch Platz für ein weiteres Baumbeet sowie drei Pkw-Parkplätze entsteht. Ein im Zuge des Umbaus zu entfernender Baum soll durch eine Neupflanzung ersetzt werden.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 218.500 Euro. Während 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen werden, übernimmt die Stadtwerke Hamm den verbleibenden Kostenanteil. Der Plan berücksichtigt zudem spezifische Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung, wie etwa taktile Leitsysteme und angepasste Bordhöhen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.8Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute HeessenZur Vorlage · BV-14/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-14/25 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ und der Optimierung der Hauptroute Heessen. Ziel der Planung ist die Steigerung des Radverkehrsanteils sowie die Reduzierung von Umweltbeeinträchtigungen, wobei der Ausbau der Route, die von der Fahrrad-Promenade über die Münsterstraße bis zum Erlebensraum Lippeaue führt, bis zum Jahr 2030 erfolgen soll. Im Bereich der Kläranlage wird die Beseitigung einer Engstelle durch eine getrennte Führung von Geh- und Radwegen sowie der Neubau einer Rampe geprüft, um eine etwa 1,7 km lange Wegeführung zu realisieren.
Die Vorlage umfasst zudem Maßnahmen zur Optimierung von Radverkehrswegen und Knotenpunkten in den Gebieten Heessen, Dasbeck und Kötterberg. Geplant sind Unterhaltungsarbeiten wie Markierungen, Verbesserungen der Wegweisung sowie mittelfristige Überplanungen von Querungen. Konkrete Vorhaben beinhalten den Straßenendausbau in der Seeburger Straße, im Lohweg und in der Bramwiese sowie die Sanierung des westlichen Radweges in der Münsterstraße. Weitere Prüfschritte betreffen eine Rampenanlage am Deichweg, die Beleuchtung und Asphaltierung in der An der Mattenbecke, den Rückbau eines Parkplatzes in der Amtsstraße sowie eine Nord-West-Anbindung für den Haltepunkt Heessen. Auch die Lichtsignalanlage an der Münsterstraße soll überprüft werden. Die Umsetzung der Sofortmaßnahmen ist innerhalb des ersten Jahres nach Beschluss der Planung vorgesehen, während übrige Maßnahmen innerhalb von drei bis vier Jahren erfolgen sollen. Die Ausbaupläne sollen zur Landesförderung angemeldet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.9Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen im Zuge von Baumaßnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbHZur Vorlage · BV-17/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen von Kabelverlegearbeiten der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen und Fahrbahnen. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen betroffene Gehwegflächen, die derzeit wassergebunden, asphaltiert oder mit defektem Belag ausgeführt sind, durch neues Rechteckpflaster oder Asphalt erneuert werden.
Zu den geplanten Investitionsmaßnahmen gehören die Erneuerung von Gehwegen in der Josef-Schlichter-Allee, im Ammerweg, am Hagenkamp, im Rosengarten sowie in der Jahnstraße. Ergänzend dazu sind Sanierungen von Asphaltflächen im Fahrbahnbereich in der Beiseystraße und der Jahnstraße vorgesehen. Die Kosten für die Investitionstätigkeit belaufen sich für das Jahr 2025 auf 290.000 Euro, während die konsumptiven Aufwendungen bei 60.000 Euro liegen. Ein Teil dieser Kosten in Höhe von 232.000 Euro soll über die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erstattet werden.
Hinsichtlich der Vergabe sieht die Vorlage eine Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien vor. Eine freihändige Vergabe an Unternehmen, die bereits für die Stadtwerke Hamm tätig sind, wird angestrebt, um eine effiziente Umsetzung der Arbeiten zu gewährleisten und Nachteil durch die Trennung kleinerer Leistungen von größeren Auftragsvolumina zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.10Instandsetzung von Straßen mittels einer Oberflächenbehandlung (OB)Zur Vorlage · BV-18/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Instandsetzung mehrerer Straßenabschnitte durch eine Oberflächenbehandlung. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-18/25 sieht vor, Schäden an den Fahrbahnen zu beheben, die durch Rissbildungen und eine offenporige Asphaltoberfläche entstanden sind. Für die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen ist ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 90.000 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung laut Dokument gesichert ist.
Die Maßnahmen betreffen drei spezifische Abschnitte in verschiedenen Stadtbezirken. Im Bezirk 3 sind Arbeiten am Caldenhofer Weg mit geschätzten Kosten von 55.000 Euro geplant. Im Bezirk 4 umfasst das Vorhaben die Wilhelm-Lange-Straße mit einem Budget von 15.000 Euro sowie den Bereich Kirchspiel, für den 20.000 Euro veranschlagt wurden.
Der Entscheidungsprozess sieht eine vorberatende Stellungnahme der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 18. März 2025 und der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025 vor. Die abschließende Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen soll im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 fallen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.11Rückbau der Brücke über die ehemalige Hafenbahntrasse im Zuge der RadbodstraßeZur Vorlage · BV-26/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Rückbau der Brücke über die ehemalige Hafenbahntrasse im Bereich der Radbodstraße. Eine technische Prüfung im Jahr 2023 ergab einen Riss in einer Spannlitze eines Überbauplattenbalkens. Nachfolgende Berechnungen ergaben eine verbleibende Restnutzungsdauer von maximal zwei bis fünf Jahren, wobei ein plötzliches Versagen der Konstruktion möglich ist. Als vorübergehende Maßnahme wird derzeit eine Unterstützkonstruktion unter dem Bauwerk errichtet, um die Gewichtsbeschränkungen aufzuheben.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht einen ersatzlosen Entfall des Bauwerks vor. Da die ehemalige Hafenbahntrasse bereits zurückgebaut wurde, besteht keine technische Notwendigkeit für die Brücke mehr. Ein Neubau würde im Vergleich zum Rückbau längere Sperrzeiten der Radbodstraße sowie höhere Kosten verursachen. Die Hafen Hamm GmbH hat dem Verzicht auf das Bauwerk bereits zugestimmt. Für die Durchführung des Rückbaus werden Teilbereiche von Grundstücken der Hafen Hamm GmbH beansprucht; der entsprechende Grunderwerb wird vorbereitet.
Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2026 durchgeführt werden, um die Arbeiten mit einer geplanten Sanierung der Radbodstraße, einschließlich der Deckensanierung und der Erneuerung des westlichen Geh- und Radweges, zu kombinieren. Die veranschlagten Kosten für den Rückbau belaufen sich auf 250.000 Euro und sind für das Jahr 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.12Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des internationalen Fernradwegs Enschede-Münster (F35) nach HammZur Vorlage · BV-27/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Beteiligung an der Erweiterung des internationalen Fernradwegs F35, der bisher von Enschede über Münster führt, in Richtung Süden nach Hamm. Im Rahmen des Projekts „F 35+“ soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, um die Strecke zwischen Münster und Hamm planerisch zu entwickeln. An der Untersuchung beteiligen sich neben Hamm auch die Städte Drensteinfurt und Ascheberg sowie die Kreise Warendorf und Coesfeld.
Ziel der Studie ist die Ermittlung der genauen Routenführung sowie des erforderlichen Ausbaustandards, wobei eine Qualität als Radschnellweg angestrebt wird. Eine solche Verbindung soll sowohl den Freizeitverkehr als auch die Pendlerströme zwischen Münster, Hamm und dem südlichen Münsterland unterstützen. In Hamm ist zudem eine Verknüpfung mit dem Radschnellweg Ruhr (RS 1) sowie eine Anbindung an den ICE-Knotenbahnhof vorgesehen.
Die Stadt Hamm beteiligt sich im Rahmen einer Beschaffungsgemeinschaft auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an der Vergabe und Finanzierung der Studie. Während die Gesamtkosten für die Untersuchung auf etwa 30.000 Euro geschätzt werden, übernimmt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 7.500 Euro. Federführend bei der Beauftragung der Studie ist der Kreis Warendorf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.13Umgestaltung Dasbecker MarktZur Vorlage · BV-31/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umgestaltung des Dasbecker Marktes im Stadtteil Heessen. Der Platz zwischen der Goldsternstraße und dem Irisweg soll durch eine Neugestaltung aufgewertet werden. Geplant ist unter anderem die Schaffung einer verkehrsfreien Zone vor der örtlichen Kindertagesstätte sowie vor dem Supermarkt „Dasmarkt“. Durch die Neuanordnung von Stellplätzen, die Installation neuer Sitzmöglichkeiten und die Ergänzung um sechs Fahrradstellplätze soll die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Zudem sollen Flächen entsiegelt und durch klimagerechte Bepflanzungen sowie Hochbeete ergänzt werden, um das Mikroklima zu verbessern.
Ein wesentlicher Aspekt der Maßnahme ist die Bereitstellung von rund 400 Quadratmetern Außengelände für den Betrieb der Kita, da die bisherige Fläche aufgrund eines beendeten Pachtvertrages nicht mehr zur Verfügung steht. Die Zufahrten für die Feuerwehr und die Pflege werden dabei weiterhin gewährleistet. Die städtischen Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 90.000 Euro, wobei die Finanzierung gesichert ist.
Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 7. März 2025 öffentlich ausgelegt. Nach der vorberatenden Sitzung in der Bezirksvertretung Heessen am 18. März 2025 soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 über die Vorlage entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.14Fahrbahnerneuerung In Süddinker von Caldenhofer Weg bis zur OrtsdurchfahrtsgrenzeZur Vorlage · BV-38/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn „In Süddinker“ im Abschnitt zwischen dem Caldenhofer Weg und der Ortsdurchfahrtsgrenze. Laut der Beschlussvorlage BV-38/25 weist die Straße bereits Rissbildungen, Verdrückungen sowie aufgebrochene Asphaltflächen auf, weshalb eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnaufbaus notwendig ist, um den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden auf insgesamt 440.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2026 und 2027 verteilt sind. Zur Finanzierung soll ein Antrag auf Zuwendungen nach der Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau“ gestellt werden. Es wird mit Fördermitteln in Höhe von 330.000 Euro gerechnet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 110.000 Euro beläuft. Für die Anwohner entstehen durch das Bauvorhaben keine Beitragspflichten.
In der Sachdarstellung wird zudem auf die Stellungnahme der Inklusionsbeauftragten verwiesen, wonach die Maßnahme zur Barrierefreiheit beiträgt. Die Straßenverkehrsbehörde hat den geplanten Baubereich als unfallunauffällig eingestuft. Das Tiefbau- und Grünflächenamt ist für die Vorlage federführend.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.15Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2025 ff., hier: Einschaltung von Ingenieurbüros und LandschaftsarchitekturbürosZur Vorlage · BV-45/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage (BV-45/25) vorgelegt, um für das Tiefbau- und Grünflächenprogramm ab dem Jahr 2025 Ingenieur- und Landschaftsarchitekturbüros einzuschalten. Ziel ist die Durchführung von Maßnahmen aus dem Haushaltsplan 2024/2025 sowie dem Investitionsprogramm 2026 bis 2028 im Stadtgebiet von Hamm. Laut der Begründung ist eine externe Unterstützung notwendig, um den Umfang der Planungs- und Durchführungsaufgaben bei Tiefbauaufgaben und der grünen Infrastruktur zu bewältigen, da die personellen Kapazitäten des Amtes allein nicht ausreichen.
Die Vergabe der Aufträge soll abschnittsweise erfolgen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei vorhandener Kapazität weiterhin Personal des Tiefbau- und Grünflächenamtes für die Arbeiten eingesetzt werden kann. Die Leistungen umfassen sowohl die Planung als auch die Bauleitung für verschiedene Projekte. Zu den genannten Maßnahmen gehören unter anderem Arbeiten im Bereich Zum Dahl, Auf Kösters Kamp sowie der Endausbau des Baugebiets Michaelstraße. Weitere Vorhaben betreffen die Umgestaltung der Gustav-Heinemann-Straße, die Hochwassersicherung in Süddinker, die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Dolberger Straße sowie Maßnahmen an der Hesslerstraße und dem Sepp-Herberger-Weg. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ingenieurverträge sind im Haushalt ab 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.16Hellweg von Richard-Wagner-Straße bis zur südlichen Grenze der RLG-Trasse bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB.Zur Vorlage · BV-54/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-54/25 des Bauverwaltungsamtes befasst sich mit der rechtlichen Feststellung für den Ausbau des Hellwegs im Stadtbezert Hamm-Mitte. Gegenstand des Verfahrens ist der Abschnitt zwischen der Richard-Wagner-Straße und der südlichen Grenze der RLG-Trasse.
Das Vorhaben wird als bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Ziel ist die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage auf diesem Teilstück des Hellwegs, welcher als Kreisstraße (K3) geführt wird. Während für den Bereich von der südlichen Grenze der RLG-Trasse bis zu einer andersartig ausgebauten Anlage bereits durch den Bebauungsplan Nr. 01.033 – Im Ried – (6. Änderung) Festlegungen zur Linienführung und Straßenbreite bestehen, sind diese Parameter für den restlichen Verlauf bisher nicht rechtlich fixiert.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Bestätigung erfolgen, dass dieser Abschnitt die Anforderungen gemäß § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB erfüllt. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um den Hellweg in diesem Bereich endgültig als Erschließungsanlage festzulegen und die Straßenführung sowie die Breite rechtssicher zu etablieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.1Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.057 - Dambergstraße / Südfeldweg - und 1. ÄnderungZur Vorlage · BV-1620/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1620/2024 wird die Benennung neuer Straßenabschnitte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.057 – Dambergstraße / Südfeldweg – sowie dessen erster Änderung vorgeschlagen. Für den Abschnitt zwischen der Von-Thünen-Straße und der Dambergstraße ist die Vergabe des Namens „Dambergstraße“ vorgesehen. Ein weiterer Straßenabschnitt, der südlich der Von-Thünen-Straße bis zur Verdistraße bzw. zum Südfeldweg reicht, soll als „Heinz-Josef-Relmert-Straße“ bezeichnet werden.
Die Maßnahme ist notwendig, da die genannten Straßenabschnitte aktuell noch keine Namen besitzen. Eine Benennung dient der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Namensvorschläge wurden in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen den Vorschlag geäußert hat. Für das neue Straßenschild der „Heinz-Josef-Remmert-Straße“ ist zudem eine Ergänzung durch ein Zusatzschild vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern in ihrer Sitzung am 20. März 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den 1. April 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 05.055 - Kanaltrasse westlicher Teil -Zur Vorlage · BV-1751/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 05.055 – Kanaltrasse westlicher Teil – ist die Benennung einer bisher namenlosen Straße vorgesehen. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1751/2024 wird vorgeschlagen, die Straße als „Ilse-Bintig-Straße“ zu bezeichnen. Eine Namensvergabe ist erforderlich, da in diesem Gebiet zeitnah die Errichtung von Gebäuden geplant ist.
Der Vorschlag zur Benennung wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk erstellt. Die Verwaltung hat gegenüber dieser Namensgebung keine Einwendung erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Hamm-Herringen die Entscheidung trifft, wobei das Ergebnis unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht. Federführend für diese Angelegenheit ist das Vermessungs- und Katasteramt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.33. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmeZur Vorlage · BV-1/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1/2025 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (7. Fortschreibung 2024) vor. Gegenstand der Maßnahme ist die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstücks an der Kreuzung Lünener Straße und Johannes-Rau-Straße, auf dem der Investor Eurostar den Bau einer Halle sowie einer Ausstellungshalle mit Werkstatt plant.
Für dieses Vorhaben ist eine Verlängerung des öffentlichen Mischwasserkanals in der Lünener Straße bis zur Vorflut am Herringer Bach erforderlich. Im Rahmen eines im Jahr 2024 geschlossenen Ausbauvertrages wird der Lippeverband die Kosten für die öffentliche entwässerungstechnische Erschließung in Höhe von 100.000 Euro übernehmen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzliche Maßnahme in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.4Vorzugsvariante Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n), Ausbau der Rathenaustraße sowie externe Vergabe der IngenieurleistungenZur Vorlage · BV-9/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-9/25 des Tiefbauamtes sieht die Entscheidung über die Vorzugsvariante 6 (Wiescher Bach) für den Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n) sowie den Ausbau der Rathenaustraße vor. Ziel der Maßnahmen ist die Anbindung des Gewerbegebietes Schieferstraße und des Bahngeländes (Multi Hub Westfalen). Die Vorlage beantragt zudem die externe Vergabe von Ingenieurleistungen für die Fachplanungen, da die Kapazitäten des Tiefbau- und Grünflächenamtes für den gesamten Umfang nicht ausreichen.
Die geplanten Investitionskosten für die K35n werden auf etwa 11,7 Millionen Euro geschätzt, wobei eine Förderung durch das Land von 75 Prozent angestrebt wird. Der städtische Eigenanteil für dieses Projekt würde sich nach Erhalt der Förderung auf circa 3,0 Millionen Euro belaufen. Für den Ausbau der Rathenaustraße sind etwa 2,3 Millionen Euro veranschlagt, während für die Fachplanungen 650.000 Euro vorgesehen sind. Der Baubeginn der K35n ist ab etwa 2029 geplant.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Linienabstimmungsverfahrens wurden Einwendungen zu Themen wie Verkehrssicherheit, Lärmbelastung und landwirtschaftlichen Flächen betroffen. Die Verwaltung bewertet die Variante 6 als wirtschaftlichste Option. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange liegen vor: Während die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr die Planung unterstützt, äußerten die Landwirtschaftskammer NRW und der VCD Bedenken hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Nachbearbeitung des Umweltprüfungsberichts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.5Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2025 für die Stadt HammZur Vorlage · BV-10/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Anerkennung des Mietspiegels 2025 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet durch eine Fortschreibung der Vorlage aus dem Jahr 2023. Als Grundlage für die Anpassung dient die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen November 2022 und November 2024, was einer Steigerung von etwa 5,45 Prozent entspricht. Diese Wertsteigerung wird auf die Basismieten übertragen, während alle weiteren Zu- und Abschläge gegenüber dem Mietspiegel 2023 unverändert bleiben.
Die methodische Umsetzung der Fortschreibung wurde durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH begleitet. In den Prozess des Arbeitskreises Mietspiegel wurden zudem die Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. einbezogen.
Die Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 ist zum 1. Juli 2025 auf der Website der Stadt Hamm vorgesehen. Mit diesem Termin tritt die neue Fassung in Kraft und bleibt bis spätestens 1. Juli 2027 gültig. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Mietspiegels wird auch der städtische Mietpreisrechner auf den neuen Stand aktualisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.6Ausbauplan S 05/24 Hellweg (Richard-Wagner-Straße bis Paul-Klee-Weg)Zur Vorlage · BV-11/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-11/25 die Umsetzung des Ausbauplans S 05/24 für den Hellweg im Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Paul-Klee-Weg, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Vorhaben umfasst eine Strecke von etwa 860 Metern und beinhaltet die Sanierung der Fahrbahn, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Kanalisation.
Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte. Im südlichen Wohnbereich soll eine 7,50 Meter breite Fahrbahn mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer entstehen. Die angrenzenden Gehwege werden auf etwa zwei Meter verbreitert und durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im nördlichen Gewerbeabschnitt ist eine 6,50 Meter breite Fahrbahn mit 1,85 Meter breiten Radfahrstreifen vorgesehen. Dort sollen zudem Parkflächen mit Baumbeeten angelegt werden, die zur Begrünung beitragen.
Die technische Ausgestaltung sieht asphaltierte Fahrbahnen sowie Betonsteinpflaster für Gehwege und Parkflächen vor. Zur Barrierefreiheit gehören taktile Leitsysteme und barrierefreie Übergänge an Kreuzungen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von rund 3,6 Millionen Euro, wobei der städtische Eigenanteil etwa 923.000 Euro beträgt. Die Finanzierung setzt sich aus Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen sowie Landeszuwendungen zusammen. Eine Anwohnerbeteiligung wurde bereits durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.7Fahrbahn- und Gehwegerneuerung NeptunstraßeZur Vorlage · BV-13/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Neptunstraße ist die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege auf beiden Seiten vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme ist das Vorhaben des Lippeverbandes - Stadtentwässerung Hamm, das bestehende Trennsystem in ein Mischsystem umzuwandeln. Da die Kanalerneuerungsarbeiten den Straßenoberbau beeinträchtigen werden, soll im Zuge dieser Arbeiten auch die Fahrbahn auf ihrer gesamten Breite erneuert werden. Die Straße weist bereits jetzt Risse und Verdrückungen auf, zudem entspricht der aktuelle Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik.
Die voraussichtlichen Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 440.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027. Der Lippeverband übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse. Durch die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW werden 352.000 Euro erstattet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 88.000 Euro beläuft. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum soll die Erneuerung vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.8Ausbauplan S 16/22 Bushaltestelle St.-Barbara-Klinik - Am Heessener WaldZur Vorlage · BV-15/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen berät über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „St.-Barbara-Klinik – Am Heessener Wald“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Haltestelle auf dem Grundstück der St. Barbara-Klinik umzugestalten. Im Rahmen der Maßnahme soll die Nebenanlage um etwa 1,10 Meter auf eine Breite von 2,50 Metern verbreitert und mit einem 18 Zentimeter hohen Bordstein ausgestattet werden. Zur Optimierung der Befahrbarkeit für Busse wird zudem der Bordverlauf vor dem Haupteingang der Klinik angepasst.
Durch die baulichen Veränderungen reduziert sich die Durchfahrbreite der Straße vor der Haltestelle von 5,10 Meter auf 4,00 Meter. Um die Nutzung für Menschen mit Sehbehinderung zu erleichtern, werden Einstiegsfelder und taktile Leitstreifen nach geltenden Regelwerken integriert. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 52.600 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Fördermittel des NWL gedeckt, während die restlichen Kosten von den Stadtwerken Hamm getragen werden. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich; ein Gestattungsvertrag regelt die Nutzung der Anlage sowie die Übertragung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht an die St. Barbara-Klinik.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.9Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-16/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für die Jahre 2026 und 2027 die Erneuerung verschiedener Wirtschaftswege im Stadtgebiet. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der aufgeführten Maßnahmen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Insgesamt sind Auszahlungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgesehen, wobei 800.000 Euro auf das Jahr 2026 und 300.000 Euro auf das Jahr 2027 entfallen. Ein Teil der Kosten soll durch Fördermittel aus dem Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) gedeckt werden, wobei die Zusage der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der hohen Nachfrage nicht garantiert werden kann.
Für das Jahr 2026 sind im Falle einer Förderung die Baumstraße, Auf der Breite, Kumper Heide sowie Enniger vorgesehen. Die technischen Arbeiten umfassen das Fräsen und Profilieren der Fahrbahn sowie den Einbau einer zehn Zentimeter dicken Asphaltdecke. Sollten keine Fördermittel beantragt werden können, sieht die Planung Ersatzmaßnahmen vor. Für 2026 sind in diesem Fall der Holtumer Weg, An der Barbecke, Neuer Weg und die Romberger Straße vorgesehen. Für das Jahr 2027 umfasst die Liste der optionalen Maßnahmen die Wege RH-17, Teinertstraße, Bornstraße und Enniger. Auch bei diesen Ersatzmaßnahmen ist eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch eine bituminöse Tragdeckschicht geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.10Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.075 - Kupferstrasse-Zur Vorlage · BV-19/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.075 (Kupferstraße) sieht die Beschlussvorlage BV-19/25 die Benennung von zwei neu entstehenden Straßen vor. Das Vermessungs- und Katasteramt schlägt hierfür die Namen „Eisenweg“ und „Zinkweg“ vor, entsprechend der Darstellung in der beigefügten Karte.
Die Vergabe der Straßennamen ist erforderlich, um im Zuge der künftigen Bebauung des Gebiets die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Namenswahl orientiert sich thematisch an der bereits bestehenden Kupferstraße. Laut Sachdarstellung erfolgte die Abstimmung über die vorgeschlagenen Namen in Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk; seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Vorschlag.
Der Beschluss ist vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Entscheidung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 18. März 2025 vor, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 beratend mitwirken soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.11Satzung gem. § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“Zur Vorlage · BV-23/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beschließen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 02.126, welcher die planungsrechtliche Sicherung von Freiraum- und Naherholungsstrukturen vorsieht. Die Planung orientiert sich dabei an übergeordneten Zielen wie dem Masterplan Freiraum sowie den Inhalten des Klimaaktionsplans der Stadt.
Die Einrichtung der Veränderungssperre soll verhindern, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans bauliche Veränderungen stattfinden, die den Planungszielen entgegenstehen könnten. Als Anlass für die beantragte Sperre werden eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus nördlich der Ludwig-Teleky-Straße aus dem August 2024 sowie ein Bauantrag für eine Infrastrukturanlage südlich der Straße aus dem Januar 2025 angeführt. Da das Planungsverfahren voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann, dient die Sperre der Sicherung der städtebaulichen Ziele und soll einer möglichen Fehlentwicklung vorbeugen. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.12Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-30/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-30/25 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz vorgelegt. Ziel der Planung ist die rechtliche Sicherung einer etwa 8.000 m² großen Teilfläche für die dauerhafte Errichtung eines Wertstoffhofes. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Wertstoffhof“ vor. Die Annahme verschiedener Abfallfraktionen ist vorgesehen, wobei die Annahme von Hausmüll, Sonderabfall sowie Bioabfall ausgeschlossen ist. Baulich sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Bei Dachneigungen von bis zu 20 Grad sind Dachbegrünungen sowie die Nutzung von Solaranlagen vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen der Gemarkung Hamm, Flur 26, entlang der Grenzen der Flurstücke 1370, 428 und 431.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 24.07.2024. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, dem Hauptausschuss und dem Rat vor. Die Vorlage enthält zudem einen KlimaStandardCheck sowie einen Übersichtsplan. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Mark-Twain-Schule: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Kauf von 4 PavillonklassenZur Vorlage · BV-39/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erweiterung der Mark-Twain-Schule gebeten. Die Vorlage sieht den Kauf und die Errichtung von vier Pavillonklassen vor, um dem steigenden Bedarf an Unterrichtsflächen gerecht zu werden. Geplant ist die Aufstellung der Container auf einer Freifläche im nördlichen Bereich des Schulgrundstücks, wobei die Umsetzung für den Sommer 2025 vorgesehen ist. Die Maßnahme umfasst neben den Unterrichtsräumen mit jeweils etwa 60 Quadratmetern auch die Bereitstellung von sanitären Anlagen und Nebenräumen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Zunahme der Schülerzahlen an der Schule. Während im Schuljahr 2023/24 noch 67 Kinder in fünf Klassen unterrichtet wurden, sind es im aktuellen Schuljahr bereits 92 Schüler in sieben Klassen. Für das kommende Schuljahr wird mit mindestens acht Klassen gerechnet, wobei langfristig ein Zuwachs auf bis zu 120 Schüler und zehn Klassen erwartet wird. Auch der Bedarf an Räumlichkeiten für die offene Ganztagsschule (OGS) ist gestiegen.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund eine Million Euro. Die Finanzierung soll außerplanmäßig aus dem Investitionsbudget erfolgen. Da die reguläre Beratung im Hauptausschuss erst im April 2025 stattfindet, wird die Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um den zeitgerechten Aufbau der Pavillonklassen im Sommer zu gewährleisten. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.14Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-40/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-40/25 befasst sich das Stadtplanungsamt mit dem Bebauungsplan Nr. 06.101 für das Gebiet Hammer Straße / westlich Breslauer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der Nahversorgung im Ortskern von Bockum durch die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für einen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.000 m² auf einer Gesamtfläche von 5.650 m². Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf legt ein Kerngebiet sowie allgemeine Wohngebiete fest. Für das Kerngebiet sind eine Grundflächenzahl von 1,0 und eine Geschossflächenzahl von 3,0 vorgesehen, wobei Flach- und Pultdächer bis 15 Grad zulässig sind. In den Wohngebieten gelten eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie Geschossflächenzahlen zwischen 0,8 und 1,2. Die Dachgestaltung sieht für Wohngebiete Satteldächer mit einer Neigung von 20 bis 30 Grad vor. Zudem sind Dächer bis 20 Grad dauerhaft zu begrünen und Flächen ab 20 Grad mindestens zu 50 Prozent mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Grünfestsetzungen regeln die Begrünung nicht überbauter Flächen mit 10 Prozent im Kerngebiet und 30 Prozent in den Wohngebieten sowie spezifische Pflanzpflichten pro Grundstücksfläche und Stellplatz.
Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Mit Inkrafttreten des neuen Plans verlieren bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.037 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.15Errichtung von drei Feuerwehrgebäuden in Heessen, Uentrop und BockumZur Vorlage · BV-41/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-41/25 der Federführung Immobilienmanagement sieht die Errichtung von drei neuen Feuerwehrgebäuden in den Stadtteilen Heessen, Uentrop und Bockum vor. Die Umsetzung soll durch die Hamm.Invest GmbH erfolgen. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Zustimmung des Rates zum Bau und Betrieb der Gebäude unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie die Anweisung an die Vertretung der Hamm.Invest GmbH, die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 37 Millionen Euro beziffert, wobei eine jährliche Preissteigerung von etwa 2 Prozent bis zum Baustart einkalkuliert ist. Die Finanzierung der Bauarbeiten erfolgt über Darlehen der Hamm.Invest GmbH. Für den Standort Heessen ist ein Baubeginn im Jahr 2026 geplant, die Fertigstellung soll bis Januar 2028 erfolgen. Das Gebäude in Uentrop soll bis April 2029 fertiggestellt sein, wobei der Baubeginn für 2028 vorgesehen ist. Für Bockum ist eine Fertigstellung bis April 2030 bei einem Baubeginn im Jahr 2029 geplant.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Kapitalzuführungen zwischen 2026 und 2028 sowie Auszahlungen bis zum Jahr 2030. Nach der Fertigstellung der Gebäude werden jährliche Mietkosten von etwa 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen der Bezirksvertretungen Heessen, Bockum-Hövel und Uentrop im März 2025 sowie Ausschusssitzungen und eine Sitzung des Hauptausschusses im April 2025 vor. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.03.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.16Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-43/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/25 plant die Stadt Hamm die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die betroffene Fläche umfasst etwa 68 Hektar und beinhaltet verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen. Zweck der Satzung ist die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen zur Deckung des Wohnraumbedarfs sowie die frühzeitige Sicherung öffentlicher Flächen.
Nach Inkrafttreten der Satzung kann die Stadt Hamm das Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen ausüben, sofern die Maßnahme durch das Gemeinwohl gerechtfertigt ist und die städtebauliche Entwicklung erleichtert. Die Auswahl der Flächen erfolgt unter Berücksichtigung öffentlicher sowie privater Belange und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Eine Ausübung des Rechts setzt eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der städtebaulichen und wirtschaftlichen Eignung voraus. Verkäufer sind verpflichtet, der Gemeinde den Inhalt von Kaufverträgen unverzüglich mitzuteilen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss gemäß § 28 BauGB mittels Verwaltungsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages erfolgen.
Der Beratungsprozess sieht eine Vorberatung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 sowie den Hauptausschuss am 7. April 2025 vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.174. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04.018 - Carl-Zeiss-Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-44/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-44/25 wird der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.018 – Carl-Zeiss-Straße – beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst eine Fläche von etwa 189.284 m² und beinhaltet das Gewerbe- und Industriegebiet „Carl-Zeiss-Straße / Dieselstraße / Daimlerstraße“.
Das Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung sowie die städtebauliche Modernisierung der gewerblichen Strukturen. Die Änderung soll die zulässigen Nutzungsarten an aktuelle Planungsbedarfe anpassen, wobei die Förderung des produzierenden Gewerbes sowie der Ausschluss flächenintensiver Lagerflächen vorgesehen sind. Zudem soll die Steuerung von Einzelhandelsnutzungen im Einklang mit dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration von Klimaschutz- und Umweltschutzmaßnahmen, wie etwa der Begrünung von Dach- und Fassadenflächen. Die Planung knüpft an bereits abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2015 bis 2018 an.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen ist, um über die Ziele und Auswirkungen zu informieren. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Der Beratungsprozess umfasst Vorberatungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie im Hauptausschuss. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 geplant. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.1844. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · BV-46/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Tarnowitzer Bogen“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das Vorhaben umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Fläche liegt südöstlich der Tarnowitzer Straße und umfasst etwa 14 Hektar.
Ziel der Änderung ist es, Flächen, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, in Wohnbauflächen umzuwandeln. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum im Stadtbezirk Rechnung getragen werden. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 durchgeführt. Neben der Erweiterung der Wohnbebauung sieht die Planung die Aufnahme eines Grünzugs in den Flächennutzungsplan vor, um die sogenannte „grüne Magistrale“ zu realisieren. Zudem ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus am Kreuzungsbereich Tarnowitzer Straße und Südgeist vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Teil einer bestehenden Gemeinbedarfsfläche im Südosten des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.19Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-49/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-49/25 liegt dem Rat ein Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vor. Das Stadtplanungsamt plant in der Gemarkung Bockum-Hövel die Ausweisung eines etwa 4,6 Hektar großen Neubaugebiets. Das Areal soll eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 70 bis 80 Wohneinheiten sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte umfassen. Der Plan sieht zudem die Festsetzung von sieben allgemeinen Wohngebieten und einer Gemeinbedarfsfläche für Sport vor.
Der Geltungsbereich wird durch die Nordseite der Horster Straße sowie die Grenzen der Flurstücke 281, 121, 111, 148 und 280 definiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.074 im entsprechenden Bereich ihre Gültigkeit.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Abwägung der Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter der Lippeverband, die LWL Archäologie für Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Untere Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzbehörde. Zudem werden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und der Feuerwehr Hamm zur Kenntnis genommen. Die Satzung des Bebauungsplans nebst der Begründung vom 24. Juli 2024 soll verabschiedet werden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 8. April 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.20Fortschreibung der städtischen Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV)Zur Vorlage · BV-52/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV) fortzuschreiben. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln gemäß § 11 Absatz 2 des ÖPNVG-NRW an die im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Dabei werden ausschließlich Mittel aus Landeszuweisungen verwendet, ohne dass städtische Eigenmittel beansprucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Mittel aus der Nahverkehrspauschale, von denen die Stadt Hamm 80 Prozent an die Unternehmen weiterleiten muss.
Die vorliegende Anpassung der seit 2014 nicht mehr aktualisierten Richtlinie umfasst verschiedene inhaltliche Änderungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung der Bezuschussung für neue Busse mit alternativen Antrieben, wie etwa Batterie-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb. Zudem wurden die Kriterien für die Fahrzeugqualität an den aktuellen Nahverkehrsplan angepasst sowie die Förderraten für Zusatzausstattungen wie Klimaanlagen, Videoüberwachung und WLAN aktualisiert. Die Neufassung enthält darüber hinaus angepasste Zugangskriterien für eigenwirtschaftlich geführte Verkehrsunternehmen, geänderte Abgabefristen sowie Regelungen zur Kumulation verschiedener Förderprogramme. Die überarbeitete Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und findet erstmals für das Förderjahr 2025 Anwendung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.21Selmigerheideschule - Sanierung, Umbau und ErweiterungZur Vorlage · BV-53/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-53/25 sieht die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Selmigerheideschule vor. Hintergrund der Maßnahme ist ein Flächendefizit von etwa 600 m² sowie ein Mangel an Schulraumflächen und Kapazitäten im Betreuungsbereich. Das Bauvorhaben umfasst den Rückbau der Gebäudeteile A2 sowie der ehemaligen Hausmeisterwohnung und einen Neubau zur Erweiterung des Bestands A1. Geplant ist eine Holzrahmenstahlhybrid-Konstruktion mit einer einheitlichen Holzfassade, einer neuen Dachlandschaft sowie einer barrierefreien Erschließung. Für den laufenden Schulbetrieb ist eine dreigeschossige Containeranlage als Interimslösung vorgesehen. Die Schulhofgestaltung beinhaltet Entsiegelungsmaßnahmen und neue Spielangebote, wobei im Zuge der Arbeiten die Rodung von acht Bäumen sowie die Durchführung von Ersatzpflanzungen gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Hamm vorgesehen sind.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf bis zu 18.667.000 € beziffert, wobei die Bauaufwendungen auf die Jahre 2025 bis 2028 verteilt sind. Für die Einrichtung sind 1.640.000 € veranschlagt. Durch angestrebte Fördermittel, unter anderem aus dem Programm „Ganztagsausbau“, soll der städtische Eigenanteil reduziert werden. Der Beginn der Containerarbeiten ist für Oktober 2025 geplant, der Rückbau der genannten Gebäudeteile soll bis Mai 2026 abgeschlossen sein, während die Gesamtfertigstellung für Ende 2027 vorgesehen ist. Die Vorlage wird in den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum sowie die relevanten Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Schule und Ausbildung, beraten. Der Hauptausschuss soll die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.221. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-55/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-55/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich der Windenergie. Grundlage der Planung ist das Wind-an-Land-Gesetz, welches das Ziel verfolgt, bis Ende 2025 einen Flächenbeitragswert von 1,8 % zu erreichen. Im vorliegenden Entwurf sind für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr insgesamt 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen 170 Hektar auf zehn Bereiche innerhalb des Stadtgebiets von Hamm. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 3. März 2025 statt. Ein Inkrafttreten der Änderung wird für das dritte oder vierte Quartal 2025 erwartet, wobei die Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen feststellt.
Die Vorlage berücksichtigt zudem aktuelle gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene. Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes besteht kein berechtigtes Interesse an Vorbescheiden zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sofern sich ein Standort außerhalb ausgewiesener oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete befindet. Parallel dazu regelt das Landesplanungsgesetz NRW, dass Genehmigungsbehörden für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Entscheidungen über Anträge für Windenergieanlagen treffen dürfen, wenn diese außerhalb künftiger Windenergiebereiche geplant sind und die Erreichung der Flächenziele durch die Raumordnungspläne betroffen sind. Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme am 8. April 2025 beschließen, nachdem die Vorlage die entsprechenden Ausschüsse beraten haben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.23Ausbauplan S 13/24 Marinestraße (Verbindungsweg)Zur Vorlage · BV-57/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 13/24 für die Marinestraße sieht die Anlage eines zwei Meter breiten Verbindungsweges vor. Durch den Abriss des Gebäudes in der Marinestraße 69 soll ein Durchstich zwischen der Marinestraße und der Parkplatzfläche an der Oswaldstraße realisiert werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, die fußläufige Verknüpfung der Geschäftsstandorte an der Oswaldstraße, der Marinestraße und dem Höveler Markt innerhalb des Stadtteilzentrums Bockum-Hövel zu ermöglichen.
Der Weg wird auf einer Länge von 40 Metern eine durchschnittliche Längsneigung von 2,2 Prozent aufweisen, um einen Höhenunterschied von knapp 90 Zentimetern zu überwinden. Die technische Gestaltung umfasst hellgraues Betonsteinpflaster sowie eine zweireihige Rinne zur Entwässerung in Richtung der Marinestraße. Zur Abgrenzung der privaten Zufahrt zum Grundstück Marinestraße 69 werden Winkelstützen verwendet. Für die Umsetzung sind Kosten in Höhe von 41.550 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung durch den städtischen Eigenanteil gesichert ist. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.24Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-58/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-58/25 wird die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – beantragt. Der betreffende Bereich umfasst eine Fläche von etwa 17.311 m², welche die Grundstücke Ostring 4–15 sowie die öffentliche Schmuckanlage einschließt. Das Gebiet ist durch Einzel- und Doppelvillen aus dem Zeitraum zwischen 1914 und 1924 geprägt, deren städtebauliches Ensemble geschützt werden soll.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, das zwischen Oktober und November 2024 stattfand, haben verschiedene Institutionen Stellung genommen. Die LWL-Archäologie für Westfalen, das Polizeipräsidium Hamm, die Westnetz GmbH sowie die Ämter für Brandschutz, Stadtarchiv, Bauverwaltung, Stadtplanung, Umweltamt und Tief- und Grünflächenamt äußerten keine Bedenken gegen den Entwurf. Der Lippeverband und die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beteiligten sich ebenfalls am Verfahren. Während die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH auf geplante Fernwärmeleitungsverlegungen hinwies, bewertete die Verwaltung die Betriebssicherheit als nicht beeinträchtigt. Die IHK zu Dortmund sieht keine gesamtwirtschaftlichen Bedenken, empfiehlt jedoch Kompromisse zwischen dem Denkmalschutz und der energetischen Modernisierung.
Das Rechtsamt wies auf einen Formulierungsfehler in § 8 der Satzung hin, den die Verwaltung im Entwurf vom 06.02.2025 korrigiert hat. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Satzung nebst Begründung und Gutachten des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.25Jahnstadion, Sanierung Eingangsbereich und Neubau Platzwart- und HausmeisterwohnungZur Vorlage · BV-60/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-60/25 des Immobilienmanagements sieht die Sanierung des Eingangsbereichs des Jahnstadions sowie den Neubau einer Platzwart- und Hausmeisterwohnung vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen den energetischen Rückbau und Neuaufbau von Gebäudeteilen, die Installation einer Sole/Wasser-Wärmepumpe, die Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie die Schaffung von Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 4.803.374 Euro. Davon werden 3.211.235,83 Euro durch Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW gedeckt, was einer Förderquote von 80 Prozent der förderfähigen Kosten entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt 1.592.139 Euro; dieser deckt insbesondere die Kosten für den Aufzug und den Neubau des Hausmeisterhauses ab. Die finanziellen Auswirkungen sind auf den Zeitraum von 2025 bis 2028 verteilt.
Der Zeitplan sieht eine EU-weite Ausschreibung im Jahr 2025 vor, wobei der Baubeginn für das dritte Quartal 2026 und die Fertigstellung für das erste Quartal 2028 angesetzt ist. Für das Gebäudeensemble im Stadion werden jährliche Abschreibungen, Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten veranschlagt. Für das neue Wohnhaus sind ebenfalls entsprechende jährliche Kosten sowie Fremdkapitalzinsen einzuplanen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss die Umsetzung der Maßnahmen vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschließt und die Verwaltung mit der Durchführung beauftragt. Die Vorlage durchläuft im Frühjahr 2025 die Beratungsfolge der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, der Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und schließlich des Hauptausschusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.03.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.26Bebauungsplan Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-62/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande. Die Beschlussvorlage BV-62/25 sieht vor, das Verfahren für ein etwa 6.099 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Heessen einzuleiten. Das Gebiet wird im Nordwesten von der Ahlener Straße und im Nordosten von der Vogelstraße begrenzt. Mit dem neuen Plan soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 07.075 – Auf dem Flachslande – vollständig überplant werden.
Der Anlass für die Neugestaltung ist eine veränderte Zielsetzung der baulichen Entwicklung. Während der bisherige Plan Einzelhandel und Wohnnutzung vorsah, soll das neue Projekt primär Wohnraum schaffen. Dies erfolgt auf Initiative eines Investors und dient der Deckung des Wohnungsneubedarfs im Stadtbezirk Heessen. Die geplante Bebauung umfasst zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit der Option auf ein zusätzliches Staffelgeschoss sowie die Integration weiterer Wohnbauflächen im rückwärtigen Bereich.
Zudem sollen Vorgaben aus dem Rahmenplan Heessen und dem Masterplan Freiraum berücksichtigt werden, etwa durch die Einbindung von Grünstreifen entlang des Grabens 2 und einer Grünverbindung an der Vogelstraße. Die Aufstellung soll zudem den Standards einer klimagerechten Stadtentwicklung entsprechen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.27Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2025 ff.Zur Vorlage · BV-65/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2025 ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-65/25 soll die Grundlage geschaffen werden, um mögliche Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahmen, welche die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten umfassen, wird der Stadtwerke Hamm GmbH übertragen.
Die technischen Erneuerungen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die geplanten Arbeiten sollen teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm zu den Bereichen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom erfolgen, um die Betriebssicherheit der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt rund 1.149.913 Euro. Davon sind für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 400.000 Euro sowie für das Jahr 2027 etwa 349.913 Euro vorgesehen. Eine Erstattung von Kostenanteilen durch das Land ist nach Abschluss der Maßnahmen möglich, wobei die genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.28Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs Hamm – Finanzierung einer BaustraßeneinrichtungZur Vorlage · BV-66/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Übernahme von Kosten in Höhe von etwa 65.100 Euro für die Sanierung des NRW.URBAN-Areals westlich des Hauptbahnhofs beschließen. Die Mittel sind für die Einrichtung einer Baustraße sowie die anschließende Wiederherstellung der Oberflächen vorgesehen.
Das betreffende Areal ist Teil des Grundstücksfonds NRW. Gemäß den Richtlinien des Fonds trägt die Kommune die Verantwortung für die Erschließung und die damit verbundenen Kosten. Aktuell kann die Baustellenzufahrt ausschließlich über den Parkplatz am Westausgang des Hauptbahnhofs erfolgen, da eine Zufahrt über die Hafenstraße durch ein Nachbargrundstück nach bisherigen Verhandlungen noch nicht gesichert ist. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um eine entsprechende Genehmigung. Sollte eine alternative Zufahrt vor der Veröffentlichung der Ausschreibung realisiert werden können, wäre die Einrichtung der Baustraße nicht erforderlich.
Der Beginn der Maßnahmen ist für das zweite Quartal 2025 geplant, wobei die Sanierungsarbeiten voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen werden. Die Verwaltung empfiehlt die Kostenübernahme, um den Fortbestand des Grundstücksfonds NRW für dieses Areal zu sichern und eine langfristige Nicht-Entwicklung der etwa 60.000 Quadratmeter großen Gewerbefläche zu verhindern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Mündliche Berichte
- 4.1Sachstand Innenstadtbaustellen, Leiter d. Tiefbau- und Grünflächenamtes - Herr Gawin
- 4.2Bericht über die Ergebnisse der Wohnraumförderung 2024, Leiter des Stadtplanungsamtes, Herr Röhnert
- 5.Mitteilungen
- 5.1L667: Entlastung Brücke „Mühlengraben“Zur Vorlage · MI-299/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat mitgeteilt, dass die Fahrbahn der Brücke „Mühlengraben“ auf der L667 ab dem 12. Dezember 2024 eingeengt wird. Die Maßnahme betrifft den Bereich auf Höhe der Zollstraße bzw. Dolberger Straße. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Notwendigkeit einer Entlastung des Bauwerks, da eine zunehmende Verschlechterung des Zustands festgestellt wurde.
Trotz der baulichen Veränderung bleibt die Brücke für den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Um den Verkehrsfluss zu regeln, wird die Fahrbahn unter Einsatz einer mobilen Ampel auf eine einzige Spur reduziert. Die Stadt Hamm arbeitet in diesem Zusammenhang weiterhin gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW an der Planung und Umsetzung des geplanten Ersatzneubaus. Weitere Informationen zur Maßnahme sind der Pressemitteilung von Straßen.NRW sowie der entsprechenden Projektseite zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 5.2Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hamm 7. Fortschreibung 2024, Jahresmeldung für 2024Zur Vorlage · MI-5/25 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm informiert im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht über den aktuellen Stand des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024. Gemäß den Vorgaben des Rates werden der Rat sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität über die im Vorjahr umgesetzten und für das laufende Jahr geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
Im Jahr 2024 wurden durch den Lippeverband Investitionen in Höhe von 12,08 Millionen Euro im Bereich des Kanalsubstanzerhalts realisiert. Dieser Wert liegt unter der ursprünglichen Planung von 15,28 Millionen Euro für das Jahr 2024. Die langfristige Planung sieht für den Substanzerhalt des Kanalnetzes, einschließlich der Beteiligungen Dritter wie der RAG, der DB AG und der Stadtwerke, ein durchschnittliches Investitionsvolumen von 14,54 Millionen Euro pro Jahr vor.
Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen wurden die ursprünglichen Planungen für 2024 durch Ergänzungen angepasst. Während für den Lippeverband zunächst 30 Maßnahmen vorgesehen waren, erhöhte sich diese Zahl durch Ergänzungen auf 32. Ebenso wurden zwei zusätzliche Maßnahmen durch Erschließungsträger in die Planung aufgenommen. Die Vorlage enthält detaillierte Aufstellungen zu laufenden, verschobenen und bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen. Für das Jahr 2025 ist der Baubeginn von insgesamt 23 Maßnahmen vorgesehen, wovon 19 durch den Lippeverband, drei durch Erschließungsträger und eine Maßnahme durch die Stadt Hamm durchgeführt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Verschiedenes