Hellweg von Richard-Wagner-Straße bis zur südlichen Grenze der RLG-Trasse bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-54/25 des Bauverwaltungsamtes befasst sich mit der rechtlichen Feststellung für den Ausbau des Hellwegs im Stadtbezert Hamm-Mitte. Gegenstand des Verfahrens ist der Abschnitt zwischen der Richard-Wagner-Straße und der südlichen Grenze der RLG-Trasse.
Das Vorhaben wird als bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Ziel ist die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage auf diesem Teilstück des Hellwegs, welcher als Kreisstraße (K3) geführt wird. Während für den Bereich von der südlichen Grenze der RLG-Trasse bis zu einer andersartig ausgebauten Anlage bereits durch den Bebauungsplan Nr. 01.033 – Im Ried – (6. Änderung) Festlegungen zur Linienführung und Straßenbreite bestehen, sind diese Parameter für den restlichen Verlauf bisher nicht rechtlich fixiert.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Bestätigung erfolgen, dass dieser Abschnitt die Anforderungen gemäß § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB erfüllt. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um den Hellweg in diesem Bereich endgültig als Erschließungsanlage festzulegen und die Straßenführung sowie die Breite rechtssicher zu etablieren.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 18.03.2025kein Ergebnis hinterlegt