Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 05.055 - Kanaltrasse westlicher Teil -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 05.055 – Kanaltrasse westlicher Teil – ist die Benennung einer bisher namenlosen Straße vorgesehen. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1751/2024 wird vorgeschlagen, die Straße als „Ilse-Bintig-Straße“ zu bezeichnen. Eine Namensvergabe ist erforderlich, da in diesem Gebiet zeitnah die Errichtung von Gebäuden geplant ist.
Der Vorschlag zur Benennung wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk erstellt. Die Verwaltung hat gegenüber dieser Namensgebung keine Einwendung erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Hamm-Herringen die Entscheidung trifft, wobei das Ergebnis unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht. Federführend für diese Angelegenheit ist das Vermessungs- und Katasteramt.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 20.03.2025kein Ergebnis hinterlegt