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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Empfehlung an den Rat
- 1.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Stellenplan 2022 / 2023Zur Vorlage · 0560/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Stellenplan für die Jahre 2022 und 2023 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Plan umfasst insgesamt 2.145,15 Stellen, was einem Zuwachs von 65,74 Stellen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Demgegenüber stehen 1,84 eingesparte Stellen.
Der geplante Personal- und Versorgungsaufwand beläuft sich für das Jahr 2022 auf 178,5 Millionen Euro und für 2023 auf 184,1 Millionen Euro. Damit liegen die Ansätze über dem Planwert von 2021. Die Verwaltung führt diesen Anstieg auf verschiedene Faktoren zurück: eine Tarif- und Besoldungserhöhung für Beamte und Tarifbeschäftigte, eine Anpassung der Zuführungsbeträge zu den Pensions- und Beihilferückstellungen sowie einen erhöhten Personalbedarf im städtischen Rettungsdienst. Zudem wird ein gestiegener Ausbildungsbedarf aufgrund des demografischen Wandels berücksichtigt.
Ein Teil der neu geschaffenen Stellen dient der Umsetzung politischer Beschlüsse und strategischer Projekte, wie etwa der Digitalisierung, der Smart-City-Initiative oder der Umsetzung des ÖGD-Paktes. Einige Stellen wurden zudem aus bisher überplanmäßigen oder projektbezogenen Positionen in den festen Stellenplan überführt, da die entsprechenden Bedarfe als dauerhaft eingestuft wurden. Die Verwaltung plant, die Personalkosten im Haushalt weiterhin als primären Kostenfaktor zu beobachten und bei Vakanzen flexibler zu agieren, um den Verlust von Fachwissen zu begrenzen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 3.Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0592/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zur Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wurde eine Einwendung gegen den Entwurf vorgelegt. Die Einwendung bezieht sich auf die Thematik des Straßenverkehrslärms in der Alleestraße, konkret im Abschnitt zwischen der Goethestraße und der Bahnunterführung.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfs am 9. Oktober 2021 konnten Einwohner und Abgabepflichtige bis zum 29. Oktober 2021 Einwendungen erheben. Eine solche fristgerechte Einwendung liegt vor. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ist der Rat verpflichtet, in einer öffentlichen Sitzung über die Einwendung zu entscheiden, bevor die Haushaltssatzung beschlossen wird.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Lärmaktionsplanung als gesamtstädtische Planung alle fünf Jahre überprüft wird. Diese Planung basiert auf der Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates sowie auf den entsprechenden Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Alleestraße wurde in diesem Kontext als belastete Straße identifiziert. Aus der Lärmaktionsplanung selbst resultiert jedoch kein Rechtsanspruch auf spezifische lärmmindernde Maßnahmen, da diese mit den jeweiligen Baulastträgern abgestimmt werden müssen.
Nach einer Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfiehlt die Verwaltung, der Einwendung nicht stattzugeben. Der Rat wird daher angehalten, die Einwendung zur Kenntnis zu nehmen, die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 jedoch ohne Änderungen beizubehalten.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4.Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt HammZur Vorlage · 0558/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kernverwaltung sowie ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche abbildet. Dieser Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht.
Der vorliegende Entwurf weist zum Stichtag eine Bilanzsumme von 1.846,5 Millionen Euro aus. Das Ergebnis des Geschäftsjahres zeigt einen Jahresüberschuss von 8,4 Millionen Euro, während sich das Eigenkapital zum Ende des Jahres 2018 auf 155,9 Millionen Euro beläuft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Kenntnis nimmt. Zudem wird vorgesehen, den Entwurf zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Die Prüfung durch das Gremium dient der Feststellung, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Konzerns Stadt Hamm unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und Behandlung des JahresergebnissesZur Vorlage · 0504/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildeten der Prüfbericht der Kanzlei Dr. Steffen & Partner mbB sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Prüfinstanzen erteilten uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, welche die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestätigten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte zuvor in einer nichtöffentlichen Sitzung empfohlen, die Prüfberichte zu übernehmen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.536.878.485,04 € auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 6.620.710,64 €. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von 6.620.710,64 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Stadt Hamm erstellt für den Stichtag 31.12.2020 einen Gesamtabschluss gemäß den geltenden kommunalen Regelungen. In diesem Zusammenhang wurde auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts verzichtet, da die Stadt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements nicht zur Erstellung eines solchen Berichts verpflichtet ist. Der beschlossene Jahresabschluss wird der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 0506/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 14. Dezember 2021 wurde über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 0506/21_VL) sah vor, den Oberbürgermeister für das betreffende Haushaltsjahr vorbehaltlos zu entlasten.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet der vorgelegte Jahresabschluss 2020 sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 28. September 2021 den Bericht der beauftragten Kanzlei über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beraten. Der Ausschuss schloss sich dem Ergebnis der Prüfung an und übernahm den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In einer vorangegangenen Vorlage empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Die Entlastung dient der Feststellung der Ratsmitglieder, dass aufgrund der Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Da der Oberbürgermeister bei der Beschlussfassung über seine eigene Entlastung kein Stimmrecht besitzt, wurde die Entscheidung im Rat als separater Vorgang zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses behandelt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH und die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH im Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 0541/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0541/21 beschlossen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH jeweils eine außerplanmäßige Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 2 Mio. €.
Die Kapitalzuführung an die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH dient der Deckung eines zusätzlichen Kapitalbedarfs. Dieser ergibt sich aus der Umsetzung hoher ökologischer Standards bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, sowie aus konjunkturellen Steigerungen der Baukosten.
Für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH ist die Bereitstellung der Mittel mit der Gründung von zwei Projektgesellschaften im Rahmen des 5-Standorte-Programms verknüpft, die in Zusammenarbeit mit der Wasserstoffallianz Westfalen und der Entwicklungsagentur Rangierbahnhof erfolgt. Zudem soll die Zuführung die Finanzierung der Eigenanteile sicherstellen und die Weiterentwicklung der Gesellschaft zur neuen IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur unterstützen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über freie Mittel aus dem Baubereich sowie von der Feuerwehr. Es handelt sich dabei um Beträge aus Maßnahmen und Beschaffungen, die im laufenden Haushaltsjahr 2021 nicht mehr abgewickelt werden konnten und im Haushaltsplan 2022/23 neu veranschlagt sind.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8.IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften.Zur Vorlage · 0588/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0588/21_VL sieht eine Neuausrichtung und Neustrukturierung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie ihrer Tochtergesellschaften vor. Ziel der Maßnahme ist die Zusammenführung verschiedener Einrichtungen zur neuen „IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH“. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH verschmelzen. Zudem ist die Fusion der Hammer Technologie- und Gründerzentrum GmbH mit der Innovationszentrum Hamm GmbH geplant. Die neue Agentur wird voraussichtlich etwa 50 Mitarbeiter umfassen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Neuausrichtung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zur Kenntnis nehmen und der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zustimmen. Die Vorlage umfasst zudem Beschlüsse zum Verschmelzungsvertrag sowie zur Anpassung der Gesellschaftsverträge. Für die künftigen Gesellschaften „IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH“ und „Innovationszentren Hamm GmbH“ wird die Abberufung und Bestellung neuer Mitglieder für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Für die Durchführung der Verschmelzungen ist ein 100-prozentiger Anteilsbesitz der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erforderlich, wobei Anteile an der Hamtec GmbH und der Stadtmarketing GmbH zum Buchwert erworben werden sollen. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Veräußerung der Geschäftsanteile der MVA Hamm-Eigentümer GmbH und der MHB Betriebsführungsgesellschaft mbH an den Stadtwerke-Konzern zu prüfen, um Kapital zu aktivieren. Ein moderierter Prozess zur internen Strukturierung ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 9.Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm im Bereich Informationstechnik durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)Zur Vorlage · 0574/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) und der Aufsichtsbehörde zugestimmt. Gegenstand der Vorlage 0574/21 ist der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik der Stadtverwaltung im Jahr 2021. Die Prüfung, die unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt wurde, basierte auf Kennzahlenvergleichen mit anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2018.
Die Ergebnisse der Prüfung fallen insgesamt positiv aus. Die Verwaltung weist im interkommunalen Vergleich geringe IT-Kosten auf, wobei das angewandte IT-Betriebsmodell Steuerungsmöglichkeiten bietet. Zudem wird ein solides IT-Sicherheitsniveau festgestellt, das nur geringen Optimierungsbedarf aufweist.
Der Prüfbericht enthält jedoch auch Empfehlungen für die Zukunft. So wird vorgeschlagen, die operative IT stärker an den strategischen Grundlagen des Ratsbeschlusses „Smart City Hamm“ auszurichten und diese Ausrichtung zu formalisieren. Zudem wurden weitere Verbesserungsmöglichkeiten in einzelnen Prüffeldern aufgezeigt. Die Verwaltung hat Teile der Empfehlungen bereits umgesetzt. Der Rat beauftragte die Verwaltung, die weiteren Vorschläge zu prüfen und bei Bedarf den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Stellungnahme der Stadt wird neben dem Prüfbericht veröffentlicht.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 10.Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0577/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 0577/21 die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) für das Wirtschaftsjahr 2021. Der Vorschlag beinhaltet zudem eine Option auf eine Fortführung der Prüfung für weitere sechs Jahre.
Die Grundlage für die Durchführung der Wirtschaftsprüfung bildet die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Durch die Aufhebung von § 106 der Gemeindeordnung NRW ist eine Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Beauftragung eines externen Abschlussprüfers nicht mehr erforderlich. Gemäß der geltenden Regelungen des Rates der Stadt Hamm ist ein Wechsel der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen, wenn diese mehr als sieben Jahresabschlüsse geprüft haben, weshalb für den ASH ein Wechsel der Prüfinstanz erfolgt.
Die Entscheidung basiert auf der Auswertung der Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung Nr. 018/21/Ö/UVgO, wobei das Angebot der genannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als das wirtschaftlichste eingestuft wurde. Die Auftragssumme für das Wirtschaftsjahr 2021 beläuft sich auf 13.387,50 Euro inklusive Umsatzsteuer. Bei Inanspruchnahme der Option für weitere sechs Jahre ergibt sich eine Gesamtsumme von 93.712,50 Euro brutto. Der Rat der Stadt Hamm hat den entsprechenden Beschluss in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 gefasst.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0589/21_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2021 den Wirtschaftsplan 2022 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH.
Der Wirtschaftsplan umfasst verschiedene Bestandteile, darunter den Erfolgsplan für das Jahr 2022, eine Übersicht der Erfolgsplanung für die einzelnen Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2025 sowie einen Vermögensplan, einen Finanzplan und eine Stellenübersicht. Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen für Aufgaben wie die Straßenreinigung, Abfallsammlung, den Betrieb der Deponie und der Kompostierungsanlage sowie aus gewerblichen Leistungen in den Bereichen Entsorgung, Photovoltaik und Werkstattleistungen. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand sowie auf die Entsorgung.
Im Vermögensplan für das Jahr 2022 sind investive Auszahlungen für Sachanlagen in Höhe von 8.060 T€ vorgesehen, was vor allem Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfasst. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.100 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2025 veranschlagt, um die notwendigen Ersatzbeschaffungen und Investitionen zeitlich flexibel umsetzen zu können. Die Stellenübersicht führt die tariflich Beschäftigten des ASH auf, während Beamtenstellen weiterhin im Stellenplan der Stadt Hamm geführt werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 13.Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0562/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Schlammabfuhrgebührensatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Ziel der Satzung ist eine kostendeckende Erhebung der Gebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Nach der vorliegenden Berechnung sieht die Neuregelung Anpassungen bei zwei Gebührenbestandteilen vor. Die Grundgebühr pro Entleerung steigt von bisher 50,67 Euro auf 60,86 Euro. Zudem erhöht sich die Arbeitsgebühr von bisher 9,70 Euro pro 0,5 Kubikmeter auf 11,81 Euro. Die Abwasserabgabe bleibt mit 17,90 Euro pro pflichtiger Person unverändert.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erhöhungen auf der Grundlage der erwarteten Kosten und Leistungsumfänge für das Jahr 2022 erforderlich sind. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen werden in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen, wodurch die Anpassungen haushaltsneutral bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Der Rat hat der Satzung sowie der zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 zugestimmt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0587/21_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm beschlossen. Die Neuregelung basiert auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt im Rahmen der Kostendeckungsvorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Laut der Verwaltung wurde in den Jahren 2016 bis 2021 eine stabile Gebührenstruktur beibehalten, wobei die aktuelle Kalkulation eine teilweise Änderung der Sätze erforderlich macht. Hintergrund ist ein verändertes Nachfrageverhalten, das durch eine Zunahme von Urnenbeisetzungen gekennzeichnet ist.
Die vorliegende Kalkulation sieht eine Senkung der Gebühren im Bereich der Nutzungsrechte um insgesamt 3,1 % vor. Im Bereich der Bestattungsgebühren ergibt sich aufgrund von Unterdeckungen aus vorangegangenen Jahren ein Mehrbedarf von etwa 6,7 %. Alle weiteren Gebührensätze der Satzung bleiben unverändert. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich nach Abzug der Kosten für die Pflege von Vorratsflächen und öffentlichem Grün auf 99 %. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebühren im interkommunalen Vergleich im unteren Bereich liegen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2022Zur Vorlage · 0590/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0590/21 die Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Rat hat der Satzung auf Grundlage der vorliegenden Gebührenberechnung zugestimmt.
Die Kalkulation basiert auf den erwarteten Kosten und Erlösen für das Wirtschaftsjahr 2022. Laut der Vorlage resultiert die Anpassung der Gebühren aus gestiegenen Betriebs- und Entsorgungskosten, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden konnten. Zudem wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2018 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes NRW in die Berechnung einbezogen.
Konkret erhöht sich die Gebühr für sortenreinen Grünabfall von bisher 33,00 Euro auf 45,00 Euro pro Tonne. Bei Wurzelstöcken und Stammholz steigt der Preis von 47,00 Euro auf 75,00 Euro pro Tonne. Als Gründe für diese Entwicklung nennt die Verwaltung unter anderem gestiegene Personalkosten, höhere Energiepreise für Diesel sowie steigende Kosten für Ersatzteile, Geräte und Transporte. Ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung bei Wurzelstöcken und Stammholz ist der Einsatz externer Dienstleister für die Zerkleinerung von Material mit einem Durchmesser von mehr als 30 Zentimetern, da der betriebseigene Shredder hierfür nicht ausreicht. Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushter zur eigenen Nutzung bleibt weiterhin gebührenfrei.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.Abfallgebührensatzung 2022Zur Vorlage · 0591/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0591/21_VL die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Rat hat die Satzung auf Grundlage einer vorliegenden Gebührenkalkulation beschlossen.
Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 17,06 Millionen Euro. Davon entfallen wesentliche Positionen auf die Entsorgung mit 7,23 Millionen Euro, die Personalkosten mit 4,55 Millionen Euro sowie die Kosten für Fahrzeuge und Maschinen mit 1,96 Millionen Euro. Nach Abzug von Verwertungserlösen und sonstigen Einnahmen in Höhe von etwa 2,83 Millionen Euro ergibt sich ein zu deckender Betrag von 14,66 Millionen Euro. Dies entspricht einer Gebührenteigerung von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Als Gründe für den höheren Gebührenbedarf werden tarifliche Lohnkostensteigerungen, ein Anstieg der Entsorgungskosten an der MVA sowie gestiegene Energiekosten bei Treibstoff und Transporten angeführt. Zudem entstehen Kosten durch Serviceverbesserungen an der Sammelstelle an den Zentralhallen sowie durch einen erhöhten Aufwand für die Reinigung öffentlicher Bereiche und Straßenpapierkörbe.
Die neue Gebührenstruktur umfasst verschiedene Behältergrößen für Restmüll und Gewerbeabfall. Die Gebühren für die verschiedenen Mülltonnen im Eigentum des Abfallentsorgungsbetriebs Hamm (ASH) wurden entsprechend angepasst. Zudem wurde die Regelung für Behälter im Eigentum der Anschlussberechtigten gestrichen, da zukünftig ausschließlich Behälter im Eigentum der Stadt Hamm eingesetzt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.Fortführung Integrationskonzept: Implementation, Durchführung sowie Weiterentwicklung des Förderkonzepts der Stadt Hamm „Förderuniversum - Lösungen zur individuellen Förderung von formalen und sozialen Kompetenzen und selbstständigem Lernen“Zur Vorlage · 0585/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0585/21 die Fortführung des Förderkonzepts „Förderuniversum“ für die Jahre 2022 und 2023 beantragt. Das Projekt, das seit 2015 besteht, zielt darauf ab, individuelle Lösungen zur Förderung von Rechtschreib-, Selbstorganisations- und Sozialkompetenzen sowie der Lernmotivation in Lerngruppen bereitzustellen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung individueller Förderung innerhalb größerer Gruppen von bis zu zwölf Kindern.
Das Konzept ist seit 2019 als Teil des Kommunalen Integrationskonzepts der Stadt Hamm verankert und umfasst die psychologische Unterstützung der interkulturellen Schulentwicklung. Zu den bisherigen Entwicklungen gehören die Optimierung von Materialien für Lese-Rechtschreib-Schwäche, die Zusammenarbeit mit der Universität Essen sowie die Erweiterung des Angebots auf den Bereich der Rechenschwäche. Zudem werden Schulungen für Lehrkräfte und Eltern sowie Beratungsleistungen für die Integration zugewanderter Kinder durchgeführt.
Die Fortführung des Projekts soll durch die Schulpsychologie im Amt für schulische Bildung begleitet werden. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen sich auf jährlich 72.000 Euro für Personalkosten sowie 5.000 Euro für Sachkosten. Die Finanzierung ist durch die mittelfristige Finanzplanung sowie den Haushaltsplan 2022/23 gesichert. Der Rat hat den entsprechenden Beschluss gefasst.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 18.GremienbesetzungenZur Vorlage · 0569/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 14. Dezember 2021 wurde über personelle Veränderungen in verschiedenen Gremien und Gesellschaften der Stadt entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah die Neubesetzung von Vertretungen in mehreren Organen vor, die auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt.
Im Aufsichtsrat der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH wurde ein Mitglied abberufen und durch eine neue Vertretung ersetzt. Eine ähnliche Änderung wurde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH vorgenommen, wobei hier ebenfalls ein Mitglied abberufen und ein Nachfolger entsandt wurde.
Darüber hinaus betraf die Vorlage die Besetzung von Beiräten bei gemeinnützigen Gesellschaften. Im Beirat der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH wurde eine personelle Veränderung beschlossen, indem ein Mitglied abberufen und ein neues Mitglied entsandt wurde. Ebenso wurde im Beirat der Tierpark Hamm gGmbH eine Abberufung sowie die Entsendung einer neuen Vertretung festgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Anpassungen wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19.Gremienbesetzung BeteiligungenZur Vorlage · 0600/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2021 über die Neubesetzung von Vertretungen in zwei kommunalen Gesellschaften entschieden. Die Beschlussvorlage 0600/21 regelte die personellen Veränderungen auf den Besetzungsplätzen der AfD-Fraktion.
Im ersten Beschluss wurde der bisherige Vertreter der AfD-Fraktion aus dem Beirat der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH abberufen. An dessen Stelle wurde eine neue Person für dieses Gremium entsandt.
Der zweite Beschluss betraf die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Auch hier wurde der bisherige Vertreter der AfD-Fraktion abberufen und durch eine neue Person ersetzt.
Die Verwaltung begründete die personellen Änderungen mit dem Wunsch der AfD-Fraktion. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzungen wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Vorlage wurde zuvor im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- B.Verschiedenes