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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.-
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündlicher Bericht: Spielplätze in Heessen
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen vom 01.12.2020, Nr. 0012/20
- 2.Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0247/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2021 die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 auf die einzelnen Ansätze beschlossen. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung NRW, wonach Bezirksvertretungen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel wahrnehmen. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken eigene Mittel zur freien Verwendung zugewiesen, die sich aus einem Betrag von 0,30 Euro pro Einwohner sowie einem Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zusammensetzen. Die Verteilung des Budgets auf die Einzelansätze der Verwaltung erfolgt nach der Beratung der Haushaltsansätze, wobei der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets unveränderlich bleibt.
Zusätzlich zur Entscheidung über das Budget wirkt die Bezirksvertretung an den Beratungen der Haushaltssatzung mit. Hierbei können Vorschläge und Anregungen zu allen Haushaltspositionen eingebracht werden, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk und dessen Aufgaben haben. Die Details zur Verteilung sowie Informationen zu investiven Maßnahmen und überbezirklichen Projekten sind im beigefügten Bezirksplan sowie in einer separaten Liste der investiven Maßnahmen aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Ausbauplan S 19/20 Baugebiet Erich-Polkaehn-StraßeZur Vorlage · 0205/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 0205/20 zur Vorlage gebracht, mit der der Ausbauplan S 19/20 für das Baugebiet Erich-Polkaehn-Straße beschlossen werden soll. Das Baugebiet, welches durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH erschlossen wurde, weist einen Fertigstellungsgrad im Hochbau von etwa 95 Prozent auf. Ziel des Plans ist die endgültige Herstellung der Erschließungsstraßen als Mischflächen zur Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Die Planung sieht vor, die drei Planstraßen A-C in einer Breite von 6,50 Metern in Pflasterbauweise auszuführen. Dabei sollen abwechselnd Baumscheiben und Parkplätze angeordnet werden, wobei in den Straßen A und C zusätzliche Parkplätze in Senkrechtaufstellung vorgesehen sind. Zudem ist eine neue Straßenbeleuchtung sowie die Erneuerung des südlichen Gehwegs der Straße Am Sonnenknapp inklusive der Anpassung von Parkstreifen und Baumbeeten geplant. Die technische Umsetzung umfasst verschiedene Betonsteinpflaster-Typen in Grau, Rotbraun und Anthrazit.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Barrierefreiheit. Alle Übergänge im Straßenbereich, insbesondere in Mündungsbereichen, sollen barrierefrei gestaltet werden, wobei abgesenkte Borde taktil und optisch kontrastierend gekennzeichnet werden sollen. Die Oberflächen der Mischverkehrsflächen müssen so beschaffen sein, dass sie auch bei ungünstiger Witterung für Rollstuhlfahrer sicher befahrbar sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vollständig durch den Erschließungsträger. Der Ausbauplan wurde den Anliegern zugestellt und lag im Zeitraum vom 8. bis 22. Februar 2021 öffentlich aus.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Straßenbenennung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 07.098 -Heimshof Ost-Zur Vorlage · 0211/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0211/21 die Benennung von Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 07.098 – Heimshof Ost – beantragten. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist eine Vergabe von Straßennamen erforderlich.
Der Vorschlag sieht die Benennung der Straßen als „Heinrich-Wiese-Straße“ und „Helmut-Simshäuser-Straße“ vor. Diese Namensvorschläge wurden in Absprache mit dem zuständigen Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen die Benennung erhoben hat.
Die vorgeschlagenen Namen beziehen sich auf Personen mit lokalpolitischem und gesellschaftlichem Hintergrund. Die erste Benennung ehrt einen ehemaligen Ratsmitarbeiter der Stadt Hamm und ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Heessen, der zudem in verschiedenen Gremien der Wirtschaft und der Kirche tätig war. Die zweite Benennung bezieht sich auf einen ehemaligen Bürgermeister der Stadt Heessen sowie auf ein Mitglied der Stadtverwaltung und der lokalen Gewerkschaft, der sich unter anderem im Bereich der Stadtentwicklung und der Energieversorgung engagierte.
Der Beschluss der Straßenbenennung steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Hauptausschuss. Aufgrund der Corona-Pandemie entfielen die Sitzungen der Fachausschüsse in der März-Sitzungsrunde.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Straßenbenennung Zufahrt ModellflugplatzZur Vorlage · 0219/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0219/21_VL einen Beschlussvorschlag zur Benennung der Zuwegung zum Modellflugclub Immelmann e.V. vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Benennung des etwa 650 Meter langen Wirtschaftsweges als „Am Grünken“ festzulegen.
Der Hintergrund des Antrags ist ein Anliegen des Vereins aus dem Januar 2020. Die Verwaltung führt an, dass die Auffindbarkeit des Clubgeländes derzeit schwierig sei, was insbesondere bei überregionalen Veranstaltungen zu Problemen bei der Anfahrt führe. Eine offizielle Straßennamenvergabe soll die Orientierung für Besucher sowie für Sicherheits- und Ordnungsdienste, wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, verbessern.
Die Stadt Hamm ist Eigentümerin der betreffenden Zufahrt. Neben dem Modellflugclub dient der Weg als Zugang zu einer Windkraftanlage sowie zu landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der einzige Anlieger ist der genannte Verein. Der Eigentümer des an den Verein verpachteten Grundstücks wurde im Rahmen des Verfahrens angehört. Er hat keine Einwände gegen eine Benennung erhoben, bevorzugt jedoch einen neutralen Namen ohne direkten Bezug zum Verein. Als Name wird die bestehende Gewannenbezeichnung „Am Grünken“ vorgeschlagen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Seniorengerechter Fitnessparcours Piebrockskamp – BaubeschlussZur Vorlage · 0234/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0234/21 den Plan für die Errichtung eines seniorengerechten Fitnessparcours am Piebrockskamp vor. Das Projekt befindet sich im Stadium des Baubeschlusses II. Die geplante Anlage soll südlich der Sachsenhalle im Stadtbezirk Heessen entstehen. Die Fläche wurde als geeignet eingestuft, da sie bereits durch bestehende Sportangebote wie Bolz- und Basketballplätze genutzt wird und durch die Nähe zur Sachsenhalle über eine vorhandene Infrastruktur, einschließlich Parkplätzen und sanitärer Anlagen, verfügt.
Der geplante Parcours soll kreisförmig an einen bestehenden Fußweg angeschlossen werden, wobei der Zugang barrierefrei gestaltet ist. Geplant ist die Installation von fünf verschiedenen Geräten, die darauf ausgelegt sind, unterschiedliche Muskelgruppen, die Koordination sowie die Ausdauer zu trainieren. Die Wege- und Platzflächen sollen eine wassergebundene Wegedecke erhalten, ergänzt durch die Pflanzung von klimaresilienten Bäumen zur Beschattung. Die Gestaltung und Lage wurden vorab mit Vertretern der Bezirksvertretung, einer lokalen Senioren-Sportgruppe sowie einem Fitnesstrainer abgestimmt.
Die Umsetzung des Vorhabens ist an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. die entsprechenden Mittel freigibt. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 34.900 Euro, wobei die Mittel aus dem Haushalt für Neuanschaffungen von Park- und Gartenanlagen bereitstehen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung des Hauptausschusses.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 08.03.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0264/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0264/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016. Dieser regelt, dass die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden ist und mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode endet.
Gemäß der geltenden Regelungen sollen die Mitglieder des neuen Seniorenbeirates innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode bestimmt werden. Hierzu benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen. Voraussetzung für die Benennung ist, dass die betreffenden Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Heessen innehaben.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- C.Empfehlungen an den Rat
- 1.Masterplan Freiraum – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0202/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0202/20_VL befasst sich mit der Verabschiedung des Endberichts zum „Masterplan Freiraum“. Das Projekt wurde als Nachfolge des Freiraumentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1995 initiiert, um eine neue, gesamtstädtische Konzeption für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren zu erstellen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren durch die Verwaltung und ein externes Planungsbüro.
Der Masterplan umfasst verschiedene räumliche Leitthemen, darunter das Grün-Blaue Netz, die Nutzung von Freiräumen, Ortskerne sowie Siedlungen und Magistralen. Zudem werden strategische Themen wie die klimagerechte Stadtentwicklung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund sowie die Alltags- und Nahmobilität behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Masterplan als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die Verwaltung sowie private Akteure der Stadt Hamm festzulegen. Die Inhalte des Plans sollen bei allen zukünftigen Planverfahren und Entscheidungen, die freiraumrelevant sind, als Abwägungsgrundlage dienen. Für den Fall wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Plans während seiner Laufzeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 23. März 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Verkaufsoffene Sonntage 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und HeessenZur Vorlage · 0216/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0216/21 die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und Heessen beschlossen. Die Regelungen ermöglichen eine Ladenöffnung jeweils im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Grundlage für die Entscheidung sind Anträge der Stadtmarketing Hamm GmbH sowie der Heessener Werbegemeinschaft e.V. Für das Jahr 2021 wurden fünf Termine für die Stadtbezirke festgelegt: Der 2. Mobilitätstag am 11. April, der 9. Jan-Dümmelkamp-Sonntag am 12. September, das Hammer GenussFest am 26. September, der Hamms Bunte Herbst am 24. Oktober sowie der Familien-Weihnacht am 12. Dezember. Alle geplanten Termine finden im Bezirk Hamm-Mitte statt, während der Termin im Bezirk Heessen den 12. September betrifft.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des neuen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen für Adventssonntage eingehalten werden. Die Verwaltung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, etwa zur Belebung der Innenstädte oder zur Stärkung des Einzelhandels, als zulässig. Die Stellungnahmen der angehörten Akteure, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Industrie- und Handelskammer, wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Durchführung der Sonntagsöffnungen bleibt unter dem Vorbehalt der geltenden pandemiebedingten Regelungen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes sowie zur Sanierung ausgewählter Wirtschaftswege vorgelegt. Das Konzept dient der Anpassung des Wegenetzes an veränderte Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie an die gestiegene außerlandwirtschaftliche Nutzung. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch ein externes Planungsbüro unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe, des Stadtmarketings, der Verwaltung sowie der Bezirksregierung Arnsberg vertreten waren. Zudem fand eine Information der Öffentlichkeit über virtuelle Bürgerversammlungen statt.
Zusätzlich wird die Sanierung spezifischer Wirtschaftswege in den Stadtteilen Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel und Heessen vorgeschlagen. Die Maßnahmen umfassen die bituminöse Wegebefestigung sowie die Anlage von Banketten. Die Umsetzung der Sanierungen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Die Gesamtkosten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 832.000 Euro. Davon werden voraussichtlich 60 Prozent durch die Bezirksregierung Arnsberg gefördert, was einem Betrag von 499.200 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil wird auf 332.800 Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschätzt. Die Mittel für die Wirtschaftswege sind im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.6. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, hier: zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0251/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts aus dem Jahr 2018 um zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Die Beschlussvorlage 0251/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm ist die Erneuerung eines Mischwasserkanals am Pankratiusplatz aufgrund des baulichen Zustands vorgesehen. Zudem soll im Bereich des Dasbecker Weges eine Teilstrecke des alten Mischwasserkanals erneuert werden, um einen durch Bergsenkungen entstandenen Rückstau zu beseitigen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Erschließung neuer Baugebiete. Im Gebiet „Auf der Helle“ sowie im Gebiet „Kupferstraße“ ist der Neubau von Mischwasserkanälen in den geplanten Erschließungsstraßen durch die jeweiligen Erschließungsträger vorgesehen. Ebenso ist im Baugebiet Ostendorfstraße der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0279/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.
Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.
Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.„Erlebensraum Lippeaue“ – Info- und Aussichtspunkt Trafostation Münsterstraße, BaubeschlussZur Vorlage · 0257/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Umgestaltung der Trafostation an der Münsterstraße zu einer Info- und Aussichtsplattform im Rahmen des Projekts „Erlebensraum Lippeaue“ beschlossen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen vertraglichen Regelungen für den Bau und den späteren Betrieb mit der Eigentümerin der Station, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV), zu treffen. Zudem soll die Verwaltung die erforderlichen Schritte für die Umsetzung, einschließlich der Ingenieur- und Gutachterleistungen, in Auftrag geben.
Ziel der Maßnahme ist es, die Trafostation als Orientierungspunkt und Informationspunkt zu nutzen, um den Übergang zwischen dem Auenpark und den naturnahen Flächen der „Schweinemersch“ zu markieren. Da Teile der Auenlandschaft zum Schutz der ökologischen Wertigkeit nicht begehbar sein werden, soll die etwa fünf Meter hohe Plattform einen naturschonenden Blick auf die Lebensräume ermöglichen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 120.000 Euro, wobei ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg über eine 90-prozentige Förderung vorliegt. Der städtische Eigenanteil beträgt 12.000 Euro. Die Stadt beabsichtigt, die Trafostation zu übernehmen. Ein Entwurf für die Konstruktion aus Stahl liegt vor und berücksichtigt die bestehenden Erdleitungen im Umfeld der Anlage.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021 1. ErgänzungZur Vorlage · 0266/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0266/21 sieht die Verabschiedung der ersten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung oder Instandsetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Der Beschluss ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Er steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 340.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie 32.000 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Anträge
- 1.Planungsauftrag: landschaftsplanerische Gestaltung Umfeld Sachsenhalle und Brokhof – Entwicklung eines StadtparksZur Vorlage · 0106/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP-Vertreter in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen haben einen Antrag mit der Nummer 0106/21 gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, eine landschaftsplanerische Neugestaltung des Umfelds der Sachsenhalle und des Brokhofs zu erarbeiten. Ziel der Planung ist die Schaffung eines verbindenden Grüngürtels sowie die Entwicklung eines Stadtparks mit verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten.
Die Vorlage sieht vor, eine Sichtachse zwischen der Sachsenhalle und dem Brokhof herzustellen und dabei auch die fahrrad- und fußverkehrsgerechte Überquerung des Piebrockskamps zu prüfen. Die bestehende Nutzung der Grünflächen hinter der Sachsenhalle soll durch Elemente wie Picknickplätze, Verschattung, urbane Gärtnerei in Hochbeeten und Konzepte für einen „essbaren Stadtbezirk“ ergänzt werden. Zudem sollen Möglichkeiten für stabile Lagermöglichkeiten, etwa durch grün gestaltete Container, sowie Patenschaftsmodelle geprüft werden.
Für Jugendliche soll ein spezifischer Aufenthaltsbereich mit Sitzmöglichkeiten, etwa in Tribünenform, sowie entsprechende Müllentsorgungsmöglichkeiten geplant werden, wobei ein Fokus auf Lärmreduzierung und sozialverträgliche Gestaltung liegt. Die Verwaltung soll zudem die Attraktivitätssteigerung des Spielplatzes am Piebrockskamp sowie die Einrichtung einer E-Bike-Ladestation vor der Sachsenhalle prüfen. Die Wegeführung soll naturnah gestaltet und die bestehenden Planungen für Fitnessgeräte in die Gesamtplanung integriert werden. Die Umsetzung soll so konzipiert sein, dass sie in mehreren Bauabschnitten erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Sanierung historischer Markt und Gerichtsplatz HeessenZur Vorlage · 0107/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0107/21_AT einen Antrag auf Sanierung des historischen Markt- und Gerichtsplatzes Heessen gestellt. Hintergrund der Initiative ist die Auszeichnung des Platzes als „Kulturdenkmal 2021 / Historische Orte der Begegnung“ durch den Bund für Heimat und Umwelt Deutschland (BHU), eine Ehrung, die im Rahmen einer bundesweiten Auswahl für insgesamt dreizehn Orte vergeben wurde.
Die Fraktion geht davon aus, dass durch diese Auszeichnung ein erhöhtes Besucheraufkommen sowie ein gesteigertes Interesse an dem Areal zu erwarten sind. Um dem Status des Platzes gerecht zu werden, beantragt die Fraktion die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen sowie die Ergreifung von Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Zudem wird die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Bezirksbudget Heessen gefordert.
Als konkreter Sanierungsbedarf wird der Zustand des dort befindlichen Brunnens angeführt, dessen Mauerwerk Rissbildungen und abgeplatzte Ziegel aufweist. Des Weiteren wird die Instandsetzung der Pergola beantragt, da dort Risse in den Balken sowie ausgewaschene Mauerwerkständer festgestellt wurden. Im Zuge dieser Arbeiten soll zudem eine Holzplatte zwischen den Mauern unter der Pergola durch Mauerwerk ersetzt werden.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Erweiterung der Familien-Oase Heessen um ein AußenbeckenZur Vorlage · 0108/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0108/21_AT den Antrag gestellt, die Erweiterung der Familien-Oase Heessen um ein Außenbecken zu prüfen. Ziel des Antrags ist es, die Aufenthaltsqualität im Außenbereich der Einrichtung zu steigern und den Bäder-Standort Heessen auszubauen.
Nach der Fertigstellung des neuen Lehrschwimmbeckens wird die Realisierung eines zusätzlichen Außenbeckens als wirtschaftlich sinnvoll und integrierbar in den bestehenden Bäderbetrieb dargestellt. Die CDU-Fraktion regt an, dass der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm, die Realisierung und die Finanzierung eines solchen Außenbeckens zu untersuchen.
Hinsichtlich der Finanzierung wird vorgeschlagen, die Mittel über den Investitionsplan des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Hamm bereitzustellen. Bei einem positiven Prüfungsergebnis soll der Rat der Stadt Hamm sicherstellen, dass die Stadtwerke Hamm die entsprechenden Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Die Planungen für die Anlage des Außenbeckens sollten nach Angaben der Antragstellerin noch im Jahr 2021 beginnen.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0109/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0109/21_AT den Antrag gestellt, auf der Mansfelder Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der Uedingshoffstraße bis zur Münsterstraße.
Als Begründung für die beantragte Maßnahme führt die Fraktion die Zuwegungen zu verschiedenen Einrichtungen im genannten Bereich an. Dazu gehören die Josefsschule, die Katholische Kindertagesstätte St. Josef sowie das Seniorenzentrum St. Josef. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit soll der Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen dienen.
In dem Antrag wird zudem auf die rechtliche Grundlage gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung verwiesen. Dieser besagt, dass eine Tempobeschränkung auf 30 km/h vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnanlagen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich ist. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen wurde gebeten, die Einführung der Begrenzung zu beschließen.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0074/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit dem Antrag Nr. 0109/21 die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Mansfelder Straße beantragt. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen der Einmündung Uedingshoffstraße und der Münsterstraße. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen, da sich in diesem Bereich die Zuwegungen zur Josefsschule, zur Katholischen Kindertagesstätte St. Josef sowie zum Seniorenzentrum St. Josef befinden. Dabei wird auf die gesetzliche Grundlage der Straßenverkehrsordnung verwiesen, die eine Tempobeschränkung vor solchen Einrichtungen ermöglicht.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0074/21 die Umsetzung des Antrags abgelehnt. Nach einer erneuten Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Anordnung nicht vor. Zwar erlaubt die Straßenverkehrsordnung Geschwindigkeitsbegrenzungen im unmittelbaren Bereich von Schulen oder Pflegeheimen, die behördliche Überprüfung vor Ort ergab jedoch, dass die Zugänge der genannten Einrichtungen nicht im unmittelbaren Bereich liegen. Ein unmittelbarer Bereich würde bedeuten, dass das Verlassen der Einrichtungen ohne zeitliche Verzögerung zum Betreten der Straße führt, was für die betreffenden Einrichtungen nicht festgestellt werden konnte. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass für die Verkehrssicherung im Bereich des Kindergartens bereits ein durch eine Lichtzeichenanlage gesicherter Fußgängerübergang sowie entsprechende Verkehrszeichen vorhanden sind. Als ergänzende Maßnahme zur Verdeutlichung wird die zusätzliche Aufbringung eines Piktogramms auf der Fahrbahn in Erwägung gezogen.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- F.Anfragen
- 1.Photovoltaik in Hamm-HeessenZur Vorlage · 0015/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Photovoltaik Informationen von der Verwaltung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Verweis auf das Angebot „energieDACH“ der Stadtwerke Hamm, mit dem private Kunden für die Nutzung von Photovoltaikanlagen gewonnen werden sollen.
Die Antragsteller der Fraktion regen an, die Möglichkeiten zur Erzeugung von Sonnenstrom auch auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Hamm-Heessen zu prüfen. Dabei wird darauf verwiesen, dass öffentliche Gebäude aufgrund ihres Nutzungsprofils geeignet seien, da der erzeugte Strom während der Arbeitszeiten direkt verbraucht werden könne. Zudem wird die Ergänzung durch Speichertechnologien zur besseren Auslastung der Anlagen thematisiert.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zum aktuellen Bestand und zu künftigen Planungen. Die Verwaltung wird gebeten, aufzuführen, auf welchen öffentlichen Gebäuden, wie etwa Schulen, im Stadtbezirk bereits Photovoltaikanlagen installiert sind und wer diese betreibt. Des Weiteren soll dargelegt werden, auf welchen weiteren öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk der Bau solcher Anlagen möglich ist und ob für öffentliche Gebäude in Hamm-Heessen in absehbarer Zukunft die Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen ist.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Bericht Spielplätze in Hamm-HeessenZur Vorlage · 0016/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0016/20_AF einen Bericht der Verwaltung angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die aktuelle Situation der Spielplätze im Stadtbezirk Heessen sowie die Verwendung der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darstellung der Spielplatzsituation im Stadtbezirk. In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung Auskunft darüber geben, wie die im Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020 bereitgestellten Mittel in Höhe von jeweils 50.000 Euro für die Sanierung von Spielplätzen verwendet wurden. Darüber hinaus wird um Informationen zu den Planungen für das Jahr 2021 gebeten.
Als Begründung für die Anfrage führt die Fraktion an, dass in den vergangenen Jahren nur ein Teil der für die Sanierung vorgesehenen Haushaltsmittel in den Stadtbezirk Heessen geflossen sei. Ziel der Anfrage ist es, eine regelmäßige Berichterstattung der Verwaltung über die Verwendung dieser Mittel zu etablieren. Die Anfrage wurde am 24. November 2020 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 1. Dezember 2020 vorgesehen.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Sachstand Verbindungswege BrokbredeZur Vorlage · 0017/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Verbindungswege im Bereich Brokbrede um Auskunft gebeten. Hintergrund der Anfrage ist eine bereits im März 2019 gestellte Anfrage, mit der die Verwaltung beauftragt wurde, Möglichkeiten für eine kostengünstige Wiederherstellung der instandhaltungsbedürftigen Wege zu prüfen.
Nach einer vorangegangenen Stellungnahme der Verwaltung wurde festgestellt, dass die Wege im Bereich Brokbrede die für wassergebundene Wege typischen Abnutzungserscheinungen aufweisen. Damals wurde angekündigt, dass die Instandsetzung im Laufe des Jahres mit geschätzten Kosten in Höhe von 25.000 Euro durchgeführt werden sollte. Da die angekündigten Maßnahmen nach Angaben der Fraktion bisher nicht umgesetzt wurden, bittet die Fraktion nun um eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand der Arbeiten.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Markierungen in den Kreisverkehren Münsterstraße/Schacht III und Heessener Straße/AfyonringZur Vorlage · 0045/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssicherheit in den Kreisverkehr Münsterstraße/Schacht III sowie Heessener Straße/Afyonring Stellungnahme erbeten. Die Fraktion stellt die Frage, ob eine Anpassung der Fahrbahnbreite in diesen Kreisverkehren durch eine zusätzliche Markierung des Innenkreises realisierbar ist.
Als Referenz dient dabei die bestehende Gestaltung im Kreisverkehr Münsterstraße/Sachsenring. Die Antragstellerin begründet das Anliegen damit, dass Fahrzeugfahrer den Innenkreis in den betreffenden Bereichen derzeit häufig überfahren. Durch dieses Verhalten würden die Fahrer den Kreisverkehr mit erhöhter Geschwindigkeit nahezu geradlinig in Richtung Münsterstraße durchfahren, was nach Angaben der Fraktion zu Gefahrensituationen führe. Ziel der Anfrage ist die Prüfung, ob durch eine verkleinerte Fahrbahnbreite die Einhaltung der Kreisverkehrführung sichergestellt werden kann.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Markierungen in den Kreisverkehren Münsterstraße/Schacht III und Heessener Straße/AfyonringZur Vorlage · 0076/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Anfrage Nr. 0045/21 die Prüfung angefragt, ob die Fahrbahnbreite in den Kreisverkehren Münsterstraße/Schacht III sowie Heessener Straße/Afyonring durch eine zusätzliche Markierung des Innenkreises verkleinert werden kann. Ziel der Anfrage ist es, ein Durchfahren der Kreisverkehre auf einer geraden Linie zu verhindern, um das Überfahren des Innenkreises zu unterbinden.
Die Verwaltung hat die betreffenden Kreisverkehre einer Besichtigung unterzogen und nimmt dazu Stellung. Für den Kreisverkehr B63/Münsterstraße/Schacht III kommt die Einrichtung eines Innenkreises nach Ansicht der Verwaltung nicht in Betracht, da dieser Bereich nicht ohne Kurvenfahrt befahren werden kann und ein Schneiden der Kurve somit nahezu ausgeschlossen ist.
Bezüglich des Kreisverkehrs Heessener Straße/Afyonring stellt die Verwaltung fest, dass die Heessener Straße auf der südlichen Fahrbahnseite ohne Kurvenfahrt durch den Kreisverkehr befahren werden kann. Um hier eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen, ist vorgesehen, sobald Markierungsarbeiten möglich sind, eine taktile Innenkreismarkierung einzurichten.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Stand Ansiedlung des Mömax-Marktes auf dem ehemaligen Praktikergelände; Stand Entwicklungen des Mischgebiets gegenüber des ehemaligen Praktikergeländes am SachsenringZur Vorlage · 0046/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum aktuellen Stand zweier Bauvorhaben im Stadtbezirk angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Ansiedlung des Möbelmarktes Mömax auf dem Grundstück des ehemaligen Praktiker-Baumarktes. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob und welche Erkenntnisse zum aktuellen Stand der Ansiedlung vorliegen und mit welchem Zeitpunkt mit der Umsetzung der geplanten Ansiedlung zu rechnen ist. Grundlage hierfür ist der bereits beschlossene Bebauungsplan aus der Beschlussvorlage Nummer 1921/19.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach der Entwicklung eines Mischgebiets am Sachsenring. Konkret geht es um die Fläche südöstlich des Kreisverkehrs an der Ecke Münsterstraße/Sachsenring. In diesem Zusammenhang wird nach dem aktuellen Stand der Planungen für das dort bezeichnete Gebiet gefragt, wobei die Anfrage auf den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Beisenort“ vom 24. April 2018 Bezug nimmt. Die Anfrage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 23. Februar 2021 vorgelegt.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Stand Ansiedlung des Mömax-Marktes auf dem ehemaligen Praktikergelände; Stand Entwicklungen des Mischgebiets gegenüber des ehemaligen Praktikergeländes am SachsenringZur Vorlage · 0070/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der Ansiedlung eines Möbelmarktes der Kette Mömax auf dem ehemaligen Praktikergelände sowie zur Entwicklung des Mischgebiets am Sachsenring Auskunft gegeben. Bezüglich des Vorhabens auf dem Grundstück des ehemaligen Praktiker-Baumarktes informiert die Verwaltung, dass der Bauantrag vorliegt und sich derzeit im Genehmigungsverfahren befindet. Nach Rücksprache mit dem Projektentwickler und dem Investor wird eine Bauzeit von etwa einem Jahr veranschlagt, wobei eine Eröffnung des Möbelmarktes für den Sommer 2022 angestrebt wird.
Hinsichtlich der Planungen für das Grundstück am Eckgrundstück des Kreisverkehrs Münsterstraße/Sachsenring, das durch den Bebauungsplan Nr. 07.105 „Am Beisenort“ überplant ist, erläutert die Verwaltung die aktuelle Situation. Aufgrund der Lage an der Ortseingang und der damit verbundenen städtebaulich-architektonischen Anforderungen werden die Details eines Bebauungskonzepts derzeit in Abstimmung mit einem potenziellen Investor ermittelt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll auf Grundlage dieser Ergebnisse mit dem Schritt der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung fortgesetzt werden, sofern eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat erfolgt.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Naturschutz/Vogelschutz rund um die alte Bahntrasse am Killwinkel/Schacht IIIZur Vorlage · 0047/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Naturschutz und Vogelschutz am Killwinkel/Schacht III Informationen bei der Verwaltung angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Entwicklung einer brachliegenden Fläche rund um die alte Bahntrasse, auf der sich nach Angaben der Fraktion in den vergangenen Jahren ein Lebensraum für verschiedene Vogelarten gebildet hat.
Die Fraktion erkundigt sich in dem Schreiben, ob der Verwaltung die Entstehung dieser Fläche als Rückzugsort für die Tierwelt bekannt ist. Zudem werden Möglichkeiten erfragt, diesen Bereich unter Naturschutz zu stellen oder den Schutz der dort vorkommenden Vogelarten auf andere Weise für die Zukunft dauerhaft sicherzustellen. Die Anfrage wurde am 15. Februar 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 23. Februar 2021 vorgesehen.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Naturschutz/Vogelschutz rund um die alte Bahntrasse am Killwinkel/Schacht IIIZur Vorlage · 0078/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Anfrage Nr. 0047/21 die Frage aufgeworfen, ob der Verwaltung die Entwicklung einer ökologischen Fläche rund um die alte Bahntrasse am Killwinkel/Schacht III bekannt ist. Die Anfrage bezieht sich auf die Entstehung eines Lebensraums für verschiedene Vogelarten auf der brachliegenden Fläche und erkundigt sich nach Möglichkeiten, diesen Bereich unter Naturschutz zu stellen oder den Vogelschutz anderweitig für die Zukunft sicherzustellen.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass der Bereich an der alten Bahntrasse am Killwinkel/Schacht III nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet ist daher nicht möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ausweisung solcher Gebiete in der Regel auf Basis von Biotopkartierungen durch das LANUV im Regionalplan erfolgt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) weist die Bahntrasse bereits als Grünfläche aus, während die bewaldete Fläche im FNP als Wald eingestuft ist. Durch diese bestehende Ausweisung im Flächennutzungsplan ist bereits ein Schutzstatus für die betreffenden Flächen gegeben.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Straßenschäden KamillenwegZur Vorlage · 0048/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu den Zuständen im Kamillenweg angefordert. Gegenstand der Anfrage ist der vordere Abschnitt des Kamillenwegs, der aus der Perspektive der Habichtshöhe einsehbar ist.
Die Fraktion bittet um Klärung der Eigentumsverhältnisse für diesen Bereich und möchte wissen, ob die betreffende Straße im städtischen oder in privatem Eigentum steht. Für den Fall, dass die Straße der Stadt Hamm gehört, werden Informationen über die zu erwartenden Kosten für die Instandsetzung des vorderen Abschnitts angefordert. Zudem wird die Frage gestellt, ob eine solche Maßnahme zur Straßenbaubeitragspflicht führen würde. Die Anfrage bezieht sich auf sichtbare Schäden an der Straße, die durch beigefügte Bildmaterialien dokumentiert sind.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Straßenschäden KamillenwegZur Vorlage · 0073/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen den Eigentumsverhältnis sowie die Zuständigkeit für einen Abschnitt des Kamillenweges geklärt. Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf den vorderen Teil des Kamillenweges, der aus Sicht der Habichtshöhe betrachtet wird.
Im Rahmen der Anfrage wurden Informationen darüber erfragt, ob dieser Straßenabschnitt im städtischen oder in privatem Eigentum steht. Zudem wurde für den Fall eines städtischen Eigentums nach den anfallenden Kosten für die Instandhaltung des betroffenen Bereichs sowie nach der Frage gefragt, ob eine Straßenbaubeitragspflicht für diese Maßnahme bestehen würde.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass sich der vordere Teil des Kamillenweges in privatem Eigentum befindet. Damit ist die Zuständigkeit für die Instandsetzung dieses Abschnitts nicht bei der Stadt Hamm angesiedelt.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Sachstand Ziegelmauern „Am Roggenkamp“Zur Vorlage · 0049/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Ziegelmauern in der Bergarbeitersiedlung „Am Roggenkamp“ Informationen zum aktuellen Stand der Untersuchungen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein bereits im Juni 2020 gestellter Antrag, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die mögliche Denkmalwürdigkeit der geschwungenen Ziegelmauern zu prüfen und eine entsprechende Schutzstellung zu erwägen.
In einer vorangegangenen Stellungnahme der Verwaltung wurde zugesichert, eine Vorprüfung des Denkmalwertes durchzuführen. Zudem war vorgesehen, Kontakt zur Eigentümerin der Siedlung, der LEG, aufzunehmen, um Gespräche über Regelungen zum Erhalt sowie zu einer eventuellen Instandsetzung der Mauern zu führen. Die aktuelle Anfrage der Fraktion zielt darauf ab, den derzeitigen Fortschritt dieser Prüfung sowie den Stand der Abstimmungen mit der Eigentümerin zu ermitteln.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Sachstand Ziegelmauern „Am Roggenkamp“Zur Vorlage · 0081/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der Ziegelmauern in der Bergarbeitersiedlung „Am Roggenkamp“ über das Ergebnis einer Prüfung zum möglichen Denkmalwert informiert. Hintergrund der Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen war die Frage, ob die geschwungenen Einfriedungsmauern der Siedlung unter Denkmalschutz gestellt werden können.
Nach einer durchgeführten Überprüfung wurde ein Denkmalschutz im Einvernehmen mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen abgelehnt. Die Begründung der Verwaltung lautet, dass die Siedlung in ihrem heutigen Zustand gegenüber ihrer ursprünglichen Form den erforderlichen Zeugniswert verloren habe. Damit werden die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllt, um eine Eintragung in die Denkmalliste zu rechtfertigen. Infolgedessen können denkmalrechtliche Mittel nicht genutzt werden, um eine Sanierung der Mauern einzufordern.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise gab die Verwaltung an, dass die Gespräche mit der Eigentümerin, der LEG, zur Umsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen fortgeführt werden.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Verfahrensstand und weitere Verfahrensplanung Bebauungsplan Nr. 07.106 – Nördliche GehrZur Vorlage · 0051/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Bebauungsplan Nr. 07.106 „Nördliche Gehr“ Informationen zum aktuellen Verfahrensstand und zur weiteren Planung angefordert. Ziel der Planaufstellung ist die Bereitstellung neuer Wohnflächen im Rahmen der Wohnbaulandinitiative sowie eine geringfügige Arrondierung des Siedlungsrandes im Nordosten von Heessen. Der Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hamm erfolgte am 1. Oktober 2019.
Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 13b BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt, welches einen Abschluss des Prozesses bis zum 31. Dezember 2021 vorsieht. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden im Scoping-Verfahren wurde bereits im Zeitraum von November bis Dezember 2019 durchgeführt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie weit die Bearbeitung des Verfahrens fortgeschritten ist und ob Verzögerungen sowie deren Ursachen vorliegen. Zudem wird gefragt, ob bereits ein Entwurf für den Bebauungsplan vorliegt und seit wann dieser existiert. Abschließend werden die weiteren geplanten Verfahrensschritte sowie die vorgesehenen Zeiträume erfragt, um einen Satzungsbeschluss innerhalb der gesetzlichen Frist bis Ende 2021 zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Verfahrensstand und weitere Verfahrensplanung Bebauungsplan Nr. 07.106 – Nördliche GehrZur Vorlage · 0068/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 07.106 „Nördliche Gehr“ über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens informiert. Hintergrund der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen war der Sachstand der Planaufstellung sowie die Einhaltung der Fristen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB, welches einen Abschluss bis zum 31. Dezember 2021 vorsieht.
Nach Angaben der Verwaltung kam es im Verfahren zu Verzögerungen. Grund hierfür waren ein erhöhter Untersuchungs- und Abstimmungsbedarf in den Bereichen Entwässerung, Waldabstand und Artenschutz sowie erschwerte Kommunikationswege aufgrund der pandemischen Situation. Die Ergebnisse der hierfür notwendigen Untersuchungen durch private Fachbüros waren Voraussetzung für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs.
Ein Entwurf für den Bebauungsplan liegt seit Ende 2020 vor. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr sowie die öffentliche Auslegung im Sommer vorgesehen. Die Verwaltung strebt an, dem Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan in der Sitzung am 14. Dezember 2021 zum Satzungsbeschluss vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- H.Verschiedenes
- 2.Anhörung der Bezirksvertretung nach § 38 Abs. 3 Satz 1 GO NRW zur Bestellung der neuen Leitung des Bürgeramtes Heessen
- 3.Bestellung einer/ eines stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführers der Bezirksvertretung Hamm-Heessen