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Stlgnahme

Straßenschäden Kamillenweg

0073/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen den Eigentumsverhältnis sowie die Zuständigkeit für einen Abschnitt des Kamillenweges geklärt. Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf den vorderen Teil des Kamillenweges, der aus Sicht der Habichtshöhe betrachtet wird.

Im Rahmen der Anfrage wurden Informationen darüber erfragt, ob dieser Straßenabschnitt im städtischen oder in privatem Eigentum steht. Zudem wurde für den Fall eines städtischen Eigentums nach den anfallenden Kosten für die Instandhaltung des betroffenen Bereichs sowie nach der Frage gefragt, ob eine Straßenbaubeitragspflicht für diese Maßnahme bestehen würde.

Die Verwaltung teilte dazu mit, dass sich der vordere Teil des Kamillenweges in privatem Eigentum befindet. Damit ist die Zuständigkeit für die Instandsetzung dieses Abschnitts nicht bei der Stadt Hamm angesiedelt.

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