Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und Münsterstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0109/21_AT den Antrag gestellt, auf der Mansfelder Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der Uedingshoffstraße bis zur Münsterstraße.
Als Begründung für die beantragte Maßnahme führt die Fraktion die Zuwegungen zu verschiedenen Einrichtungen im genannten Bereich an. Dazu gehören die Josefsschule, die Katholische Kindertagesstätte St. Josef sowie das Seniorenzentrum St. Josef. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit soll der Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen dienen.
In dem Antrag wird zudem auf die rechtliche Grundlage gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung verwiesen. Dieser besagt, dass eine Tempobeschränkung auf 30 km/h vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnanlagen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich ist. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen wurde gebeten, die Einführung der Begrenzung zu beschließen.
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