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Stlgnahme

Verfahrensstand und weitere Verfahrensplanung Bebauungsplan Nr. 07.106 – Nördliche Gehr

0068/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 07.106 „Nördliche Gehr“ über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens informiert. Hintergrund der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen war der Sachstand der Planaufstellung sowie die Einhaltung der Fristen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB, welches einen Abschluss bis zum 31. Dezember 2021 vorsieht.

Nach Angaben der Verwaltung kam es im Verfahren zu Verzögerungen. Grund hierfür waren ein erhöhter Untersuchungs- und Abstimmungsbedarf in den Bereichen Entwässerung, Waldabstand und Artenschutz sowie erschwerte Kommunikationswege aufgrund der pandemischen Situation. Die Ergebnisse der hierfür notwendigen Untersuchungen durch private Fachbüros waren Voraussetzung für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs.

Ein Entwurf für den Bebauungsplan liegt seit Ende 2020 vor. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr sowie die öffentliche Auslegung im Sommer vorgesehen. Die Verwaltung strebt an, dem Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan in der Sitzung am 14. Dezember 2021 zum Satzungsbeschluss vorzulegen.

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