Sachstand Ziegelmauern „Am Roggenkamp“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der Ziegelmauern in der Bergarbeitersiedlung „Am Roggenkamp“ über das Ergebnis einer Prüfung zum möglichen Denkmalwert informiert. Hintergrund der Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen war die Frage, ob die geschwungenen Einfriedungsmauern der Siedlung unter Denkmalschutz gestellt werden können.
Nach einer durchgeführten Überprüfung wurde ein Denkmalschutz im Einvernehmen mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen abgelehnt. Die Begründung der Verwaltung lautet, dass die Siedlung in ihrem heutigen Zustand gegenüber ihrer ursprünglichen Form den erforderlichen Zeugniswert verloren habe. Damit werden die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllt, um eine Eintragung in die Denkmalliste zu rechtfertigen. Infolgedessen können denkmalrechtliche Mittel nicht genutzt werden, um eine Sanierung der Mauern einzufordern.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise gab die Verwaltung an, dass die Gespräche mit der Eigentümerin, der LEG, zur Umsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen fortgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen