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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm Rhynern vom 03.12.2020 Nr.: 0016/20
- 2.Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0243/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0243/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2021. Im Zentrum der Vorlage steht die Verteilung des Bezirksbudgets der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern auf die einzelnen Haushaltsansätze.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den bestehenden Beschlüssen des Rates stehen den Bezirksvertretungen Haushaltsmittel zur freien Verfügung zur Verfügung. Die Berechnung dieser Mittel erfolgt auf Basis eines Betrages von 0,30 Euro pro Einwohner sowie eines Festbetrages für bestehende Städtepartnerschaften. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung nach der Beratung über die Verteilung der Mittel die Entscheidung über die Einzelansätze der Verwaltung und dem Rat mitteilt, wobei der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets unverändert bleibt.
Zusätzlich zur Entscheidung über die Budgetverteilung umfasst die Vorlage die Kenntnisnahme der bezirksbezogenen Haushaltsansätze. Die Bezirksvertretung nimmt im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung Einfluss auf alle Haushaltspositionen, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk und dessen Aufgaben haben können. Der beigefügte Bezirksplan enthält zudem eine Übersicht über investive Maßnahmen sowie Informationen zu überbezirklichen Projekten, die mehreren Bezirken zugeordnet sind.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0260/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0260/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Gemäß einem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016 ist die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden und endet mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.
Die Neubesetzung des Seniorenbeirates erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, bei dem die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen benennen. Voraussetzung für die Nominierung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Rhynern haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Bestimmung der Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-RhynernZur Vorlage · 0283/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0283/21_VL der Verwaltung befasst sich mit der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-Rhynern. Im Zentrum steht die Durchführung von Baumaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs in Schulen und Liegenschaften als notwendig erachtet werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Behebung von Brandschutzmängeln im Jugendzentrum Rhynern. Hierzu sind bauliche Ertüchtigungen wie die Anpassung von Rettungswegen, Notausstiegen und Fluchttüren sowie die Überprüfung der Blitzschutzanlage vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 25.000 Euro sollen unter Einbindung externer Büros durchgeführt werden. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 150.000 Euro. Diese Mittel stammen aus einer Instandhaltungsrückstellung, die bereits im Haushaltsjahr 2020 gebildet wurde, sodass die Haushaltsjahre 2021 und 2022 nicht durch diese Ausgaben belastet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Arbeiten zu steuern.
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Beratungsfolge
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Masterplan Freiraum – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0202/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0202/20_VL befasst sich mit der Verabschiedung des Endberichts zum „Masterplan Freiraum“. Das Projekt wurde als Nachfolge des Freiraumentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1995 initiiert, um eine neue, gesamtstädtische Konzeption für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren zu erstellen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren durch die Verwaltung und ein externes Planungsbüro.
Der Masterplan umfasst verschiedene räumliche Leitthemen, darunter das Grün-Blaue Netz, die Nutzung von Freiräumen, Ortskerne sowie Siedlungen und Magistralen. Zudem werden strategische Themen wie die klimagerechte Stadtentwicklung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund sowie die Alltags- und Nahmobilität behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Masterplan als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die Verwaltung sowie private Akteure der Stadt Hamm festzulegen. Die Inhalte des Plans sollen bei allen zukünftigen Planverfahren und Entscheidungen, die freiraumrelevant sind, als Abwägungsgrundlage dienen. Für den Fall wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Plans während seiner Laufzeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 23. März 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0279/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.
Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.
Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.6. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, hier: zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0251/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts aus dem Jahr 2018 um zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Die Beschlussvorlage 0251/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm ist die Erneuerung eines Mischwasserkanals am Pankratiusplatz aufgrund des baulichen Zustands vorgesehen. Zudem soll im Bereich des Dasbecker Weges eine Teilstrecke des alten Mischwasserkanals erneuert werden, um einen durch Bergsenkungen entstandenen Rückstau zu beseitigen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Erschließung neuer Baugebiete. Im Gebiet „Auf der Helle“ sowie im Gebiet „Kupferstraße“ ist der Neubau von Mischwasserkanälen in den geplanten Erschließungsstraßen durch die jeweiligen Erschließungsträger vorgesehen. Ebenso ist im Baugebiet Ostendorfstraße der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes sowie zur Sanierung ausgewählter Wirtschaftswege vorgelegt. Das Konzept dient der Anpassung des Wegenetzes an veränderte Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie an die gestiegene außerlandwirtschaftliche Nutzung. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch ein externes Planungsbüro unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe, des Stadtmarketings, der Verwaltung sowie der Bezirksregierung Arnsberg vertreten waren. Zudem fand eine Information der Öffentlichkeit über virtuelle Bürgerversammlungen statt.
Zusätzlich wird die Sanierung spezifischer Wirtschaftswege in den Stadtteilen Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel und Heessen vorgeschlagen. Die Maßnahmen umfassen die bituminöse Wegebefestigung sowie die Anlage von Banketten. Die Umsetzung der Sanierungen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Die Gesamtkosten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 832.000 Euro. Davon werden voraussichtlich 60 Prozent durch die Bezirksregierung Arnsberg gefördert, was einem Betrag von 499.200 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil wird auf 332.800 Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschätzt. Die Mittel für die Wirtschaftswege sind im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021 1. ErgänzungZur Vorlage · 0266/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0266/21 sieht die Verabschiedung der ersten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung oder Instandsetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Der Beschluss ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Er steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 340.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie 32.000 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Ausbauplan S 18/2020 Errichtung einer neuen Sportanlage für den SV Westfalia Rhynern Hier: Ausbau einer Linksabbiegespur An der Lohschule zur Erschließung der neuen Sportanlage mit Anschluss eines GehwegesZur Vorlage · 0204/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0204/20 den Ausbauplan S 18/2020 zur Errichtung einer neuen Sportanlage für den SV Westfalia Rhynern vorgelegt. Der Plan sieht vor, die Erschließung der neuen Sportanlage durch den Ausbau einer Linksabbiegespur in der Straße An der Lohschule sowie den Anschluss eines Gehweges zu realisieren.
Die geplante Verkehrsführung umfasst eine Aufstellfläche und eine Verzögerungsstrecke, die sich in Richtung Norden in einer Sperrfläche fortsetzt. Die Fahrspuren sollen eine Breite von 3,00 Metern aufweisen. Die Verbreiterung der Fahrbahn erfolgt einseitig auf der Westseite im Bereich eines neu anzulegenden Straßenseitengrabens. Im Zuge dieser Maßnahme entfällt ein Teil des waldähnlichen Bestandes, wobei als Ersatz 17 neue Hochstämme gepflanzt werden sollen. Zudem wird ein Gehweg mit einer Breite von 3,00 Metern im Bereich des bisherigen Sportplatzes bis zur neuen Erschließungsstraße fortgesetzt. Die technische Umsetzung sieht Asphalt für die Fahrbahn sowie Betonsteinpflaster für den Gehweg vor. Die Gestaltung der Übergänge erfolgt barrierefrei und unter Berücksichtigung taktiler sowie optischer Kontraste.
Die Kosten für das Vorhaben werden auf 380.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt Hamm den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Die Mittel sind für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre.
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Beratungsfolge
- 13.03.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Bildung und Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0016/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0016/20_VL befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Stadt Hamm. Der Ausschuss ist mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Diese setzen sich aus neun Ratsmitgliedern beziehungsweise Personen mit Erfahrung in der Jugendarbeit sowie sechs vom Rat gewählten Vertretern der freien Jugendhilfe zusammen. Für die Besetzung der Vertretungen der freien Jugendhilfe sollen mindestens zwölf Vorschläge für Mitglieder und Stellvertreter eingereicht werden.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Berufung verschiedener beratender Mitglieder ohne Stimmrecht vor. Hierzu zählen Vertreter aus dem Oberbürgermeisteramt, der Jugendamtsverwaltung, der Arbeitsverwaltung, der Schulen sowie der Polizei. Ebenfalls beratende Funktion sollen Vertreter der Kirchen, des Integrationsrates, des Stadtjugendrings, der Sportjugend und der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII übernehmen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des AG-KJHG ist zudem ein beratendes Mitglied aus dem Jugendamtselternbeirat sowie eine Stellvertretung zu bestellen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf Basis der vorliegenden Vorschlagslisten vor, welche Vertreter verschiedener Träger der freien Jugendhilfe umfassen. Die Vorlage enthält zudem die Benennung der stellvertretenden Mitglieder. Ein rechtlicher Hinweis stellt klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung von Ausschüssen gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen der Neubesetzung sind in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Bestellung der Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 0022/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgelegt. Dem Gremium obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, die vom Rat angeordnet werden. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern zusammen, die über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen.
Die bisherige Bestellung der Ratsmitglieder im Ausschuss erfolgte für die Wahlperiode 2014 bis 2020. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder, die dem Ausschuss angehören, so lange im Amt, bis die Nachfolger aus dem neu gewählten Rat bestimmt wurden. Der Rat wird nun gebeten, die neuen Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, die dem Rat angehören. Die Vorlage sieht die Wahl von zwei Ratsmitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Ausbau des Radwegenetzes im Stadtbezirk Rhynern – speziell in WesttünnenZur Vorlage · 0030/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen eines Antrags den Ausbau des Radwegenetzes im Stadtbezirk Rhynern, mit einem besonderen Fokus auf den Stadtteil Westtünnen, beantragt. Die Fraktion verweist dabei auf die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs sowie auf den Zustand bestehender Wege, die teilweise nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen oder Lücken in der Durchgängigkeit aufweisen.
Ein zentrales Anliegen des Antrags ist die Schaffung einer sicheren Radroute, die von der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule zum Einkaufszentrum im Dreiländereck führen soll. Die Ausweisung dieser Route soll nach aktuellen Standards der Straßenverkehrsordnung erfolgen, unter anderem durch die Einrichtung von Bedarfsstreifen. Als Ziel der Maßnahme wird eine Verbesserung der Schulwegsicherung zu verschiedenen Schulen im Stadtteil sowie eine bessere Anbindung des Einkaufszentrums nach dem Umzug der Sparkasse genannt.
Für die Umsetzung der Route werden zwei mögliche Streckenführungen vorgeschlagen. Die erste Variante sieht einen Verlauf über die Rembrandtstraße, die Dietrich-Bonhoeffer-Straße, den Unteren Heideweg und den Heideweg vor. Die zweite Option umfasst eine Route über die Brehmstraße, die ehemalige Bahntrasse sowie die Kreuzung Dietrich-Bonhoeffer-Straße und Von-Thünen-Straße, mit einer Weiterführung über den Dierhagenweg oder – nach Fertigstellung des Haltepunktes Westtünnen – über den neuen Südfeldweg.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Ausbau des Radwegenetzes im Stadtbezirk Rhynern – speziell in WesttünnenZur Vorlage · 0048/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0030/20 den Ausbau des Radwegenetzes im Stadtbezirk Rhynern, insbesondere in Westtünnen, beantragt. Ziel der Fraktion ist die Schaffung einer durchgehenden Radroute von der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule zum Einkaufszentrum im Dreiländereck unter Einhaltung aktueller Standards für Radwege und Bedarfsstreifen. Als mögliche Routenführungen werden Wege über die Rembrandtstraße, die Dietrich-Bonhoeffer-Straße, den Unteren Heideweg sowie den Heideweg oder alternativ über die Brehmstraße, die ehemalige Bahntrasse und den Dierhagenweg bzw. den künftigen Südfeldweg vorgeschlagen. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sowie die Schulwegsicherung zu verschiedenen Schulen im Stadtteil.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass hochwertige Verbindungen zwischen Westtünnen und Berge Bestandteil des Radverkehrskonzepts Rhynern aus dem Jahr 2004 sind, welches schrittweise umgesetzt wird. Für die Realisierung der Radrouten im Korridor Berge-Westtünnen sieht die Verwaltung konkrete Schritte vor: Der Dierhagenweg soll mittelfristig als zentrale Radwegachse ausgebaut werden. Bei künftigen Aus- und Neubauarbeiten am Südfeldweg sind straßenbegleitende Radwege vorgesehen. Für die Verbindung auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen Brehmstraße und Von-Thünen-Straße sollen zunächst Unterhaltungsmaßnahmen geprüft werden, wobei ein perspektivischer Ausbau des Weges als sinnvoll erachtet wird. Der Antrag soll in der Sitzung der Bezirksvertretung in eine Anregung umgewandelt werden.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Aufnahme des Willi Bonnemeier Radweges in den Reinigungsplan der Straßen im Bezirk RhynernZur Vorlage · 0059/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0059/21_AT einen Antrag gestellt, den Willi Bonnemeier Radweg in den Reinigungsplan der Straßen im Bezirk Rhynern aufzunehmen. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu beauftragen, eine regelmäßige Reinigung des Radweges planmäßig durchzuführen, um die Befahrbarkeit und Begehbarkeit des Weges, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten, sicherzustellen.
Der Antrag bezieht sich auf eine vorangegangene Anregung der Fraktion, die von der Stadtverwaltung mit Verweis auf personelle und organisatorische Gründe sowie eine fehlende bisherige Vorgabe für eine Aufnahme in den Reinigungsplan abgelehnt wurde. Die Fraktion führt an, dass der Radweg eine wichtige Verbindung zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und der Innenstadt darstellt.
Zur Begründung des Antrags legt die Fraktion Auszüge aus dem Nationalen Radverkehrsplan vor. Darin wird ausgeführt, dass Radwege rechtlich der Fahrbahn gleichgestellt sind und somit im gleichen Umfang wie die eigentliche Fahrbahn zu reinigen sind. Zudem wird auf die Zuständigkeiten der Kommunen bei der Reinigung von Radverkehrsanlagen innerhalb geschlossener Ortslagen hingewiesen, wonach die Reinigungspflicht bei der Gemeinde liegt. Die Fraktion fordert die Übernahme dieser Verpflichtungen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wambelner StraßeZur Vorlage · 0074/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wambelner Straße beantragt. Hintergrund der Anfrage ist der Zustand der Bankette im Bereich eines kürzlich sanierten Straßenabschnitts, an dem bereits Schäden an den wiederhergestellten Seitenbereichen zu verzeichnen sind.
Die Fraktion führt an, dass die Nutzung der Seitenstreifen durch den Begegnungsverkehr von Lkw sowie durch Schleichverkehr zugenommen habe. Da die Straßenbreite an mehreren Stellen den Begegnungsverkehr, insbesondere durch schwere Nutzfahrzeuge, erschwere und die Sichtverhältnisse in den Sommermonaten durch Feldfrüchte eingeschränkt seien, wird die Verwaltung beauftragt, eine Reduzierung der Geschwindigkeit für Lkw auf 30 km/h zu prüfen. Ziel dieser Maßnahme ist die Minimierung von Gefahrensituationen im Begegnungsverkehr.
Zusätzlich regt die Fraktion an, Maßnahmen zur Sicherung der Randstreifen zu prüfen. Als mögliche technische Umsetzung wird die Verlegung von Gittersteinen oder andere geeignete Verfahren genannt, um die Bankette vor weiteren Schäden zu schützen.
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- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wambelner StraßeZur Vorlage · 0067/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0074/21 die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wambelner Straße beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Beobachtung von Schäden an den Banketten im Bereich eines kürzlich sanierten Straßenabschnitts. Die Fraktion führt an, dass die Nutzung der Seitenstreifen durch LKW und Schleichverkehr die Straßenränder beeinträchtigt. Aufgrund der begrenzten Straßenbreite für den Begegnungsverkehr und eingeschränkter Sichtverhältnisse in den Sommermonaten wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit für LKW auf 30 km/h angestrebt, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Zudem wird die Prüfung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen für die Randstreifen, etwa durch die Verlegung von Gittersteinen, angeregt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Wambelner Straße (L669) zur übergeordneten Straßenbaulast gehört. Geschwindigkeitsbeschränkungen können daher nur in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW, angeordnet werden. Die Verwaltung wird eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßen NRW richten, wobei die Unfallstatistik als Grundlage dient. Eine erneute Stellungnahme erfolgt nach Vorliegen der Antwort des Landesbetriebs.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Einstellung von Haushaltsmitteln zur Installierung von BeleuchtungZur Vorlage · 0078/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0078/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Installation von Beleuchtung im Bereich der Kreuzung Ursulastraße und Ostdorfstraße, konkret im Bereich des Friedhofs.
Die Fraktion beantragt hierfür eine Summe in Höhe von 20.000 Euro. Der Antrag wurde am 11. Februar 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Februar 2021 vorgesehen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Investitionen für den Bahnhof RhynernZur Vorlage · 0083/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0083/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags sind Investitionen für den Bahnhof Rhynern.
Die Fraktion beantragt, die im Haushalt bereits vorgesehene Investition in Höhe von 25.000 Euro für den Bahnhof Rhynern um eine spezifische Bezeichnung zu ergänzen. Die geplante Änderung sieht vor, den Investitionstitel um den Zusatz „Bücherei/Bürgertreff“ zu erweitern. Der Antrag wurde am 11. Februar 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Februar 2021 vorgesehen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Rahmenplanungskosten für den Bereich WesttünnenZur Vorlage · 0114/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0114/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags sind die Rahmenplanungskosten für den Bereich Westtünnen.
Die Fraktion beantragt, im Haushalt Mittel in Höhe von 25.000 Euro für diese Rahmenplanungskosten einzustellen. Der Antrag wurde am 16. Februar 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Februar 2021 vorgesehen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- G.Anfragen
- 1.Bebauung PapenlohZur Vorlage · 0019/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Bebauung am Papenloh verschiedene Fragen an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Anlass ist der Neubau eines Einfamilienhauses in unmittelbarer Nähe zum Papenloh-Wald. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Eichen am Waldrand im Bereich des Neubaus entastet wurden und die Abstände zwischen dem Gebäude sowie der Garage und dem Baumbestand deutlich unter der als üblich geltenden Grenze von 30 Metern liegen.
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen auf die Eigentumsrechte der Katholischen Kirchengemeinde, der der Wald gehört, und die daraus resultierenden Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zum Verhältnis von bebautem Raum zu Grundstücksfläche, zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zur Erteilung der Baugenehmigung inklusive etwaiger Auflagen. Zudem wird nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, insbesondere des Landesbetriebs Wald und Holz, sowie nach der Vorlage dessen Stellungnahme gefragt.
Des Weiteren werden Fragen zur Haftung bei Personenschäden oder Sachschäden durch Sturm oder Waldbrand sowie zur Einhaltung der Abstandsregelungen bei weiteren Bauvorhaben im Bezirk gestellt. Die Fraktion fordert eine Beantwortung der Fragen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 3. Dezember 2020 und regt die Einladung von Vertretern der Kirchengemeinde an.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Anfrage zum Sachstand der Lärmsanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG in Westtünnen – Hamm Knoten 3 (Selmigerheide/Westtünnen)Zur Vorlage · 0027/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Lärmsanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich Westtünnen – Hamm Knoten 3 Informationen angefordert. Gegenstand der Anfrage sind die geplanten Maßnahmen im Bereich Selmigerheide/Westtünnen, insbesondere die Planung der Schallschutzwände 18, 19, 20, 21 und 22 auf der Strecke 2930.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Informationen aus einer Veranstaltung der Deutschen Bahn AG vom 30. Januar 2020, in der ein Zeitplan vorgestellt wurde. Dieser Zeitplan sah eine Plangenehmigung für das Jahr 2020 sowie die Bauzeit der Schallschutzwände für das Jahr 2021 vor.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zum aktuellen Stand des Planungsverfahrens sowie zur Einhaltung des ursprünglichen Zeitplans hinsichtlich der Plangenehmigung. Zudem wird nach einem Termin für den Baubeginn sowie nach möglichen Gründen für etwaige Verzögerungen gefragt. Die Beantwortung dieser Fragen wurde für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung angefordert, um den Informationsbedarf der Bevölkerung zu adressieren.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Anfrage zum Sachstand der Lärmsanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG in Westtünnen – Hamm Knoten 3 (Selmigerheide/Westtünnen)Zur Vorlage · 0057/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern zum Sachstand der Lärmsanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich Westtünnen – Hamm Knoten 3 reagiert. Gegenstand der Anfrage waren der aktuelle Planungsstand, der Zeitpunkt der Plangenehmigung sowie mögliche Termine für den Bau der Schallschutzwände im Bereich der Strecke 2930.
Die Verwaltung führt aus, dass die Planung und Durchführung dieser Maßnahmen in der alleinigen Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG liegt, wessoit der Stadt Hamm keine tagesaktuellen Informationen vorliegen. Auf Anfrage der Verwaltung teilte die Deutsche Bahn AG jedoch mit, dass die Plangenehmigung für die Lärmsanierungsmaßnahmen im Bereich Berge/Westtünnen bereits vorliegt. Ein Baubeginn wird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2024 erfolgen können. Als Grund für die zeitliche Verschiebung wurde eine Verzögerung im Vergabeverfahren genannt, da die Ausschreibungsunterlagen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen angepasst werden mussten. Infolgedessen können die ursprünglich geplanten Sperrpausen nicht genutzt werden, sodass die Deutsche Bahn AG die nächstmöglichen Sperrpausen im Jahr 2024 anstrebt. Im Bereich des Haltepunkts Westtünnen erfolgt der Bau der Schallschutzwände nach der Fertigstellung der Bahnsteige. Die Verwaltung verweist für konkrete Anliegen betroffener Anwohner an die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten der Deutschen Bahn AG.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Eröffnung des neuen Sportkindergartens in RhynernZur Vorlage · 0031/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Eröffnung des neuen Sportkindergartens „Rabatz am Berg“ in Rhynern angefordert. Laut der Vorlage liegt für die neue Einrichtung bereits eine hohe Anmeldequote vor, wobei 61 von 65 möglichen Plätzen über das Kita-Portal der Stadt Hamm angemeldet wurden.
Der Bau des Neubaus am neuen Standort des Sportplatzes in Rhynern schreite planmäßig voran, sodass die Eröffnung zum 1. Dezember 2021 vorgesehen ist. Da für den Zeitraum zwischen dem Beginn des Kita-Jahres 2021/2022 und der endgültigen Inbetriebnahme eine Übergangslösung durch die Stadt zugesagt wurde, bittet die Fraktion um Klärung des aktuellen Sachstands. Konkret wird gefragt, welche Schritte zur Umsetzung dieser Übergangslösung durch die Verwaltung bereits eingeleitet wurden und zu welchem Zeitpunkt die angemeldeten Eltern über die Details informiert werden.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Eröffnung des neuen Sportkindergartens in RhynernZur Vorlage · 0052/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern Stellungnahme zum Bau und zur geplanten Eröffnung des neuen Sportkindergartens „Rabatz am Berg“ abgegeben. Der Neubau befindet sich derzeit im Bau und soll voraussichtlich am 1. Dezember 2021 den Betrieb aufnehmen. Nach Fertigstellung werden in der Einrichtung bis zu 65 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, aufgeteilt in 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren und bis zu 45 Plätze für Kinder im Alter von über drei Jahren bis zur Einschulung.
Da der bauliche Abschluss nicht zeitgleich mit dem Beginn des Kita-Jahres 2021/2022 realisierbar ist, wurde in Absprache zwischen dem Trägerverein und dem Jugendamt eine Übergangslösung entwickelt. Ab dem 1. August 2021 soll das im Ahsepark befindliche Haus 4 genutzt werden. Dort werden zwei Gruppen mit insgesamt 30 Kindern betreut, wobei die Kapazitäten für Kinder unter drei Jahren aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzt sind.
Die Verwaltung gibt an, dass die Plätze bereits seit Februar 2021 über das Kita-Portal vergeben wurden. Sollten nach dem 1. August 2021 dringende Bedarfe nicht gedeckt sein können, wird das Jugendamt die betroffenen Familien im üblichen Verfahren bei der Suche nach Betreuungsplätzen, etwa durch Tagespflege oder Überbelegungen, begleiten. Bei einem nachweisbaren Versorgungsengpass sollen zudem die Möglichkeiten für Übergangsgruppen geprüft werden.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Anfrage zur Anregung „Anbindung Sportplatz an das Rad- und Laufstreckennetz“Zur Vorlage · 0036/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0036/21 den aktuellen Sachstand zur Anbindung des Sportplatzes an das Rad- und Laufstreckennetz angefragt. Hintergrund der Anfrage ist eine bereits im Juni 2020 gestellte Anregung, bei der die Verwaltung zuvor mit der Stellungnahme 1958/20 mitgeteilt hatte, dass der Anregung gefolgt wird und eine Realisierung geprüft wird.
Mit der vorliegenden Anfrage möchte die Fraktion Informationen darüber einholen, ob mit einer zeitnahen Inbetriebnahme des geplanten Weges gerechnet werden kann. Zudem wird um Auskunft darüber gebeten, ob und in welcher Höhe sowie für welchen Zeitraum Finanzmittel für die Umsetzung der Maßnahme bereitgestellt wurden. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Anfrage zur Anregung „Anbindung Sportplatz an das Rad- und Laufstreckennetz“Zur Vorlage · 0058/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage Nr. 0036/21 den aktuellen Sachstand zur Anbindung eines Sportplatzes an das Rad- und Laufstreckennetz erfragt. Die Anfrage bezieht sich auf eine bereits bestehende Anregung aus dem Juni 2020, bei der die Verwaltung eine Prüfung der Realisierung zugesichert hatte. Die Fraktion möchte darüber informiert werden, ob mit einer zeitnahen Inbetriebnahme des Weges zu rechnen ist und welche Finanzmittel für das Vorhaben in welcher Höhe und für welchen Zeitraum vorgesehen sind.
Die Verwaltung teilte in der Stellungnahme mit, dass die Planung des Weges derzeit erarbeitet wird. Für den notwendigen Grunderwerb können Mittel aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Baumaßnahmen ist ab dem Haushalt 2022 vorgesehen. Zudem wird seitens der Verwaltung geprüft, ob für die Umsetzung des Projekts Zuschussmittel genutzt werden können.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Anfrage zum Planungsstand des Gebäudes „Am Klosterfeld“ ehemals Gaststätte Rehbein in RhynernZur Vorlage · 0037/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Planungsstand für das Gebäude „Am Klosterfeld“, ehemals Gaststätte Rehbein, angefragt. Hintergrund der Anfrage ist der Beginn der Abrissarbeiten an den Anbauten des Objekts am 21. Januar 2021. Das Gebäude wurde im Jahr 2020 von der Stadt Hamm erworben. Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, das Gebäude in seinen Ursprungszustand zurückzuversetzen und es nach einer anschließenden Renovierung der Öffentlichkeit in Rhynern zur Verfügung zu stellen.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf die verschiedenen Vorstellungen zur künftigen Nutzung des Gebäudes. Ein wesentlicher Bestandteil der bisherigen Planung war die Prüfung durch die Verwaltung, ob das Gebäude für die Unterbringung der Bezirksbücherei genutzt werden kann. Die Fraktion bittet nun um Informationen zum derzeitigen Stand der Planungen sowie um eine Auskunft darüber, wann mit einer Beschlussvorlage zur endgültigen Entscheidung über die weitere Verwendung des Gebäudes in der Bezirksvertretung zu rechnen ist.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Anfrage zum Planungsstand des Gebäudes „Am Klosterfeld“ ehemals Gaststätte Rehbein in RhynernZur Vorlage · 0064/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage Nr. 0037/21 Informationen zum Planungsstand des Gebäudes „Am Klosterfeld“ in Rhynern angefordert. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Stand der Planung sowie der Zeitpunkt für eine Beschlussvorlage zur weiteren Verwendung des Objekts, das im Jahr 2020 von der Stadt erworben wurde. Im Fokus steht dabei die Frage, wie das Gebäude nach der geplanten Renovierung und Rückführung in den Ursprungszustand genutzt werden soll, wobei insbesondere die Prüfung einer Unterbringung der Bezirksbücherei thematisiert wurde.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass parallel zum Erwerb des Gebäudes Überlegungen zur weiteren Nutzung und Entwicklung angestellt wurden. Ziel sei es, das Gebäude in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen und einen Ort für die Bürgerinnen und Bürger in Rhynern zu schaffen. Im Rahmen dieser Überlegungen wurde eine Nutzung als Bezirksbücherei untersucht, wobei sowohl das Bestandgebäude als auch die Möglichkeit eines modernen Anbaus geprüft wurden. Für die weitere Bearbeitung der Planung wurden im Haushaltsplanentwurf 2021 Mittel in Höhe von 25.000 Euro bereitgestellt. Die weiteren Planungen zur Nutzung des Gebäudes wurden in das Arbeitsprogramm 2021 aufgenommen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Sachstand BreitbandausbauZur Vorlage · 0040/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Internetverbindung für Bildungsangebote im Distanzunterricht sowie für die Ausweitung von Homeoffice-Tätigkeiten.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die laufenden Förderprogramme des Bundes und des Landes, nach deren Planung der Ausbau bis Ende 2021 abgeschlossen sein sollte. In der Anfrage wird auf die technischen Unterschiede zwischen bestehenden DSL-Anschlüssen und modernen Breitbandanschlüssen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf die Upload-Raten.
Mit der Anfrage wird eine Klärung über den aktuellen Stand der Ausbauarbeiten sowie die Netzabdeckung im Stadtbezirk Rhynern angestrebt. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, für Gebiete, die bislang nicht ausreichend versorgt sind, kurzfristige Alternativen aufzuzeigen, um die digitale Erreichbarkeit und die Durchführung berührungsloser Kontakte zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- H.Anregungen
- 1.Neue Verwendung für das Buswartehäuschen an der Goebel-von-Drechen-StraßeZur Vorlage · 0017/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0017/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Neunutzung eines Buswartehäuschens in der Goebel-von-Drechen-Straße, gelegen in der Nähe der Hausnummer 4. An dieser Haltestelle verkehren derzeit die Schulbuslinien 141 und 526.
Nach Angaben der Bezirksfraktion, die auf Hinweise aus der Nachbarschaft zurückgeht, findet das Wartehäuschen durch die Schulkinder keine Nutzung mehr. Aufgrund dieser veränderten Situation regt die Fraktion an, die Stadtwerke Hamm mit der Prüfung zu beauftragen, das Bauwerk an einem anderen Standort einer neuen Verwendung zuzuführen. Ziel der Anregung ist eine sinnvolle anderweitige Nutzung des Objekts.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Neue Verwendung für das Buswartehäuschen an der Goebel-von-Drechen-StraßeZur Vorlage · 0047/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0017/20 den Vorschlag eingebracht, die Nutzung eines Buswartehäuschens in der Goebel-von-Drechen-Straße zu verändern. Hintergrund sind Hinweise aus der Nachbarschaft, wonach die bisherige Nutzung des Wartehäuschens durch Schulkinder der Linien 141 und 526 entfallen sei und die Haltestelle somit nicht mehr genutzt werde. Die Fraktion regte an, die Stadtwerke Hamm mit einer neuen, sinnvollen Verwendung des Objekts zu beauftragen.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0047/21 wird die Umsetzung dieses Vorhabens dargelegt. Die Stadtwerke werden die Haltestelle in der Goebel-von-Drechen-Straße in Höhe der Hausnummer 4 aufheben. Das vorhandene Wartehäuschen soll gereinigt und an die Haltestelle „Wambelner Straße“ auf der Allener Straße versetzt werden. Dort soll das Objekt als Ersatz für das dort befindliche, ältere Wartehäuschen dienen. Die Entscheidung über die Anregung war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 25. Februar 2021 vorgesehen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Parkprobleme an der Menzelstraße 1 - 11Zur Vorlage · 0019/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern auf die Parksituation in der Menzelstraße aufmerksam gemacht. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 11.
Nach Angaben der Fraktion wurde Anfang Dezember ein Parkverbotsschild in diesem Bereich aufgestellt. Die Maßnahme diente dazu, eine kurzfristige Haltemöglichkeit für die Befüllung des dort befindlichen Altglascontainers zu schaffen. Laut der Anregung hat dies dazu geführt, dass der bereits zuvor bestehende Parkdruck in den angrenzenden Mehrfamilienhäusern, in denen überwiegend Familien mit mehreren Kraftfahrzeugen wohnen, zugenommen hat.
Die Fraktion bittet daher um eine Überprüfung des Standortes des Altglascontainers. Es wird darauf hingewiesen, dass der Container Platz für etwa vier Parkplätze beansprucht. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Februar 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Parkprobleme an der Menzelstraße 1 - 11Zur Vorlage · 0086/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Überprüfung des Standortes eines Altglascontainers in der Menzelstraße im Bereich der Hausnummern 1 bis 11 beantragt. Hintergrund ist die Bitte, den Container zu verlegen, um den Parkdruck in der Straße zu reduzieren. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Bewohner der anliegenden Mehrfamilienhäuser durch die Belegung des Raums durch den Container sowie durch ein im Dezember aufgestelltes, zeitlich befristetes Parkverbot zusätzliche Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche haben. Das Parkverbot wurde nach einer Bürgereingabe aus dem November 2020 eingerichtet und gilt werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr, um die Nutzung des öffentlichen Stellplatzes für Anwohner dennoch zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme erklärt, dass dem Wunsch nach einer Verlegung aus fachlicher Sicht nicht entsprochen werden kann. Der aktuelle Standort wurde unter Berücksichtigung der Kriterien der öffentlichen Zugänglichkeit gewählt, da er sowohl für Anwohner fußläufig erreichbar ist als auch Parkmöglichkeiten für Personen bietet, die den Standort nicht zu Fuß erreichen können. Nach einer Prüfung des Umfelds konnte laut Verwaltung kein vergleichbar geeigneter Standort ermittelt werden. Der derzeitige Standort wird daher als optimal bewertet.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Verbesserung der Aufenhaltsqualität und der Sicherheit im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0020/20_AR · Anregung
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Mit der Anregung 0020/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern wird eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit im Stadtbezirk gefordert. Im Fokus stehen dabei die Waldflächen des Bezirks, insbesondere der Papenlohwald.
Die Antragstellenden aus der Bürgerschaft weisen darauf hin, dass der aktuelle Zustand der Waldwege die Nutzung für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wie etwa Senioren oder Rollstuhlfahrer, erschwert. Konkret wird eine Grundsanierung des Hauptweges zwischen der Straße an der Lohschule und der Straße Am Sportplatz sowie von zwei bis drei Nebenwegen beantragt, da der Weg durch Bewuchs stark verengt ist.
Zudem wird die Erneuerung von Sitzgelegenheiten im Waldgebiet gefordert. Vier der fünf vorhandenen Baumstammbänke seien aufgrund von Schäden nicht mehr nutzbar. Im Zuge dessen wird vorgeschlagen, eine der Bänke an einen anderen Standort zu versetzen.
Ein weiterer Punkt der Anregung betrifft die Verkehrssicherungspflicht. Aufgrund von Astbruch und herabhängenden Ästen, die teilweise über die Straße an der Lohschule bis in den Bereich der Stromleitungen ragen, wird ein Rückschnitt der Bäume gefordert. Ziel der Maßnahmen ist es, die Sicherheit für die Bevölkerung, insbesondere für Familien und ältere Menschen, im Waldgebiet zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Verbesserung der Aufenhaltsqualität und der Sicherheit im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0060/21_ST · Stlgnahme
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Die Fraktion der Rhyneraner Bürger hat eine Anregung zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit im Stadtbezirk Rhynern eingereicht. Im Fokus steht dabei das Waldgebiet Papenloh. Die Antragsteller fordern eine Grundsanierung der Waldwege, da diese teilweise schwer begehbar seien, sowie die Erneuerung beschädigter Baumstammbänke. Zudem wurde auf die Gefahr durch herabstürzende Äste hingewiesen, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass das betreffende Waldgrundstück im Besitz der Katholischen Kirchengemeinde Sankt Franziskus von Assisi Hamm ist. Eine Vereinbarung aus dem Jahr 1972, die die Unterhaltung der Wege durch die Gemeinde vorsah, basierte auf der Nutzung einer Trimmanlage. Da diese Anlage bereits 2015 entfernt wurde, sei die Grundlage für eine Zuständigkeit der Stadt Hamm entfallen.
Nach Angaben der Verwaltung befinden sich die Wege aktuell in einem begehbaren Zustand und die Wegränder sind freigeschnitten. Ein Handlungsbedarf bestehe lediglich bei der Beseitigung von Fahrspuren im Bankettbereich, die durch Rückearbeiten des Eigentümers entstanden sind. Die Zuständigkeit der Stadt müsse hier neu geklärt werden. Während die Betreuung der Abfallbehälter durch die Stadt erfolgt, bedürfen die Bänke einer Überarbeitung, was kurzfristig umsetzbar sei. Bezüglich der Verkehrssicherung am Baumbestand sieht die Verwaltung keine Verantwortung bei der Stadt Hamm, da die Pflicht zur Sicherung nach Wegfall der Trimmanlage beim Grundstückseigentümer liege.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Anregung BezirksbudgetZur Vorlage · 0021/21_AR · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0021/21_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Verwendung des für den Stadtbezirk zugesagten Bezirksbudgets in Höhe von 100.000 Euro.
Die Fraktion regt an, diese Mittel für die Aufwertung der Spielplätze im Stadtbezirk einzusetzen. Konkret wird die Durchführung von Reparaturen, Sanierungen sowie die Aufstellung neuer Spielgeräte vorgeschlagen. Ziel der Maßnahme ist es, die Freizeitgestaltung für Familien und Kinder im Stadtbezirk zu fördern und die Attraktivität der Spielplätze zu steigern. Die Anregung wurde am 4. Februar 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Februar 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Anregung eines Ortstermins im Bereich Ostdorfstr/. OstdorfZur Vorlage · 0024/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0024/21_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Durchführung eines Ortstermins im Bereich der Ostdorfstraße und Ostdorf.
Die Fraktion führt an, dass sich die Straßen in diesem Bereich, mit Ausnahme der Abschnitte, die zur Marathonstrecke gehören, seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand befinden. In diesem Zusammenhang wird auf Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern verwiesen, die die Problematik bereits in der Vergangenheit thematisiert haben.
Ziel des vorgeschlagenen Ortstermins ist es, den betroffenen Bereich für Sanierungsmaßnahmen einzugrenzen. Zudem soll durch die Begehung eine Grundlage für eine Kostenermittlung geschaffen werden, die für die Planung der aktuellen Legislaturperiode dienen kann. Die Anregung wurde am 11. Februar 2021 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- I.Mitteilungen des Bezirksbürgermeister
- J.Verschiedenes