Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0243/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2021. Im Zentrum der Vorlage steht die Verteilung des Bezirksbudgets der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern auf die einzelnen Haushaltsansätze.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den bestehenden Beschlüssen des Rates stehen den Bezirksvertretungen Haushaltsmittel zur freien Verfügung zur Verfügung. Die Berechnung dieser Mittel erfolgt auf Basis eines Betrages von 0,30 Euro pro Einwohner sowie eines Festbetrages für bestehende Städtepartnerschaften. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung nach der Beratung über die Verteilung der Mittel die Entscheidung über die Einzelansätze der Verwaltung und dem Rat mitteilt, wobei der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets unverändert bleibt.
Zusätzlich zur Entscheidung über die Budgetverteilung umfasst die Vorlage die Kenntnisnahme der bezirksbezogenen Haushaltsansätze. Die Bezirksvertretung nimmt im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung Einfluss auf alle Haushaltspositionen, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk und dessen Aufgaben haben können. Der beigefügte Bezirksplan enthält zudem eine Übersicht über investive Maßnahmen sowie Informationen zu überbezirklichen Projekten, die mehreren Bezirken zugeordnet sind.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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