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Stlgnahme

Anfrage zum Sachstand der Lärmsanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG in Westtünnen – Hamm Knoten 3 (Selmigerheide/Westtünnen)

0057/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern zum Sachstand der Lärmsanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich Westtünnen – Hamm Knoten 3 reagiert. Gegenstand der Anfrage waren der aktuelle Planungsstand, der Zeitpunkt der Plangenehmigung sowie mögliche Termine für den Bau der Schallschutzwände im Bereich der Strecke 2930.

Die Verwaltung führt aus, dass die Planung und Durchführung dieser Maßnahmen in der alleinigen Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG liegt, wessoit der Stadt Hamm keine tagesaktuellen Informationen vorliegen. Auf Anfrage der Verwaltung teilte die Deutsche Bahn AG jedoch mit, dass die Plangenehmigung für die Lärmsanierungsmaßnahmen im Bereich Berge/Westtünnen bereits vorliegt. Ein Baubeginn wird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2024 erfolgen können. Als Grund für die zeitliche Verschiebung wurde eine Verzögerung im Vergabeverfahren genannt, da die Ausschreibungsunterlagen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen angepasst werden mussten. Infolgedessen können die ursprünglich geplanten Sperrpausen nicht genutzt werden, sodass die Deutsche Bahn AG die nächstmöglichen Sperrpausen im Jahr 2024 anstrebt. Im Bereich des Haltepunkts Westtünnen erfolgt der Bau der Schallschutzwände nach der Fertigstellung der Bahnsteige. Die Verwaltung verweist für konkrete Anliegen betroffener Anwohner an die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten der Deutschen Bahn AG.

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