Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0260/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Gemäß einem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016 ist die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden und endet mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.
Die Neubesetzung des Seniorenbeirates erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, bei dem die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen benennen. Voraussetzung für die Nominierung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Rhynern haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Bestimmung der Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
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