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Anfrage

Bebauung Papenloh

0019/20_AF

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Bebauung am Papenloh verschiedene Fragen an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Anlass ist der Neubau eines Einfamilienhauses in unmittelbarer Nähe zum Papenloh-Wald. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Eichen am Waldrand im Bereich des Neubaus entastet wurden und die Abstände zwischen dem Gebäude sowie der Garage und dem Baumbestand deutlich unter der als üblich geltenden Grenze von 30 Metern liegen.

Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen auf die Eigentumsrechte der Katholischen Kirchengemeinde, der der Wald gehört, und die daraus resultierenden Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zum Verhältnis von bebautem Raum zu Grundstücksfläche, zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zur Erteilung der Baugenehmigung inklusive etwaiger Auflagen. Zudem wird nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, insbesondere des Landesbetriebs Wald und Holz, sowie nach der Vorlage dessen Stellungnahme gefragt.

Des Weiteren werden Fragen zur Haftung bei Personenschäden oder Sachschäden durch Sturm oder Waldbrand sowie zur Einhaltung der Abstandsregelungen bei weiteren Bauvorhaben im Bezirk gestellt. Die Fraktion fordert eine Beantwortung der Fragen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 3. Dezember 2020 und regt die Einladung von Vertretern der Kirchengemeinde an.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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