Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Landesstraße L 667n: Stellungnahme der Stadt Hamm gem. §§ 38 ff. Straßen- und Wegegesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der Landesstraße L 667n eine Stellungnahme abgegeben. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage BV-1656/2024 erklärt die Verwaltung ihre grundsätzliche Zustimmung zum vorgelegten Straßenentwurf. Das Vorhaben sieht die L 667n als Zubringer zur neuen Anschlussstelle „Im Sutenkamp“ der A 445 sowie als südliche Umgehung der Ortslagen Freiske und Rhynern vor. Ein Teil des Projekts umfasst den Rückbau der Unnaer Straße, die künftig als Wirtschafts-, Rad- und Gehweg genutzt werden soll.
Die Verwaltung hat im Zuge der Stellungnahme verschiedene Anregungen für die weitere Ausführungsplanung formuliert. Zur Sicherstellung des Fuß- und Radverkehrs fordert die Stadt die Herstellung zusätzlicher Querungshilfen und Wegeanschlüsse, insbesondere an Schnittpunkten mit wichtigen Radrouten. Für den öffentlichen Personennahverkehr wird die Notwendigkeit betont, die Anbindung der Ortslage Freiske durch entsprechende Haltestellen zu gewährleisten. Im Bereich der Verkehrssicherheit wird eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h empfohlen. Zudem regt die Stadt die Anlage einer Baumallee entlang des Verlaufs sowie den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt an, um den Schutz der Anwohner zu unterstützen. Auch die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Wegeverbindungen und die Entwässerungssituation aufgrund der Hanglage sind Bestandteile der fachlichen Hinweise.
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