Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Einführung und Verpflichtung des sachkundigen Bürgers Norbert Kunze
- 2.Anträge zur Niederschrift Nr. 0022/20 vom 08.12.2020, Teil I
- 3.Anträge zur Niederschrift des Haupt-, Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses Nr. 0032/21 vom 13.01.2021 (Anlage 1)
- 4.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Unnaer Straße von Werler Straße bis Vöhde / KlostergartenZur Vorlage · 0302/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0302/21 einen Antrag auf Planungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Abschnitt der Unnaer Straße zwischen der Werler Straße und der Vöhde/Klostergarten vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, festzustellen, dass dieser Straßenabschnitt den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht.
Hintergrund der Entscheidung ist die veränderte Nutzung der Straße. Ursprünglich diente der Bereich nicht dem Anbau. Im Zuge der Ansiedlung der Galerie Mensing wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen, der eine getrennte Zu- und Abfahrt zur Unnaer Straße vorsieht. Durch diese Genehmigung hat sich der Status der Unnaer Straße in dem genannten Abschnitt zu einer Anbaustraße gewandelt. Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan vorliegt, ist die Feststellung der Konformität mit den Anforderungen des Baugesetzbuches notwendig, um die rechtliche Absicherung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu gewährleisten.
Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge bezieht sich auf die Teileinrichtungen der Straßenbeleuchtung, die Entwässerung sowie die Geh- und Radwege inklusive des Grünstreifens auf der Nordseite. Die im Jahr 2012 durchgeführten Maßnahmen an der Fahrbahn selbst sind hingegen nicht beitragsrechtlich refinanzierbar. Ein bereits fertiggestellter Abschnitt der Unnaer Straße im weiteren Verlauf ist bereits aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen, wessoald dort keine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlags.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Fahrradfreundliche Optimierung der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage Heßlerstr./ Marker AlleeZur Vorlage · 0315/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität eine Beschlussvorlage zur Optimierung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Heßlerstraße/Marker Allee vor. Ziel des Vorhabens ist eine fahrradfreundliche Anpassung der Signalsteuerung. Da die aktuelle Technik Radfahrer und Fußgänger erst an der Haltelinie zuverlässig erfasst, sollen die Grünphasen künftig bedarfsgerechter gestaltet werden.
Geplant ist der Einsatz eines neuen Detektionssystems namens „aware AI“. Dieses System nutzt Kameras und künstliche Intelligenz, um Verkehrsteilnehmer bereits in der Annäherung an den Knotenpunkt zu identifizieren und deren Position sowie Geschwindigkeit zu erfassen. Dadurch sollen Radfahrer frühzeitig erkannt und die Grünzeiten für Fußgänger an deren Anzahl angepasst werden können. Der Projektumfang umfasst die Installation von sechs Kameras inklusive Recheneinheiten sowie den Austausch von zwei Signalmast-Komponenten auf eine Höhe von 7,5 Metern. Zudem soll eine vollverkehrsabhängige Steuerung eingerichtet werden, wobei auf die bisherige Koordinierung mit der Lichtsignalanlage Heßlerstraße/Caldenhofer Weg verzichtet wird.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 80.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel gesichert ist. Die Verwaltung beantragt zudem die Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien, um den Auftrag aufgrund technischer Notwendigkeiten und Gewährleistungsgründen freihändig an die Herstellerfirma Siemens Mobility GmbH vergeben zu können. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2021 ff., hier: Einschaltung von IngenieurbürosZur Vorlage · 0317/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0317/21 vorgeschlagen, für das Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2021 und folgende externe Ingenieurbüros einzuschalten. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung der im Finanzplan 2021 sowie im Investitionsprogramm 2022–2025 eingestellten Projekte im gesamten Stadtgebiet.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass der Arbeitsumfang für die Planung und Durchführung der Tiefbauaufgaben durch das Personal des Tiefbau- und Grünflächenamtes allein nicht bewältigt werden kann. Dabei verbleibt ein Anteil von etwa einem Drittel der Projektarbeit, der die Erstellung und Abwicklung von Verträgen, Beratungen, die Grundlagenbeschaffung sowie Bürgerbeteiligungsverfahren umfasst, weiterhin bei der Verwaltung. Zudem müssen private Maßnahmen im Rahmen von Erschließungsverträgen betreut werden. Die Vergabe der Aufträge an Ingenieurbüros soll abschnittsweise erfolgen, um die Nutzung interner Kapazitäten des Amtes bei Verfügbarkeit zu ermöglichen.
Die Beauftragung umfasst sowohl die Planung als auch die Bauleitung für eine Vielzahl von Projekten. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen in der Wernerstraße, Eitelstraße, Paulstraße, Ringstraße, Ahornallee und Hugo-Küching-Straße sowie Arbeiten an der Werler Straße, dem Hellweg und der Heessener Straße. Weitere Projekte betreffen die Brücke im Selbachpark, die Radweghauptrouten, den Stadtpark Heessen sowie Straßen im Bereich des Bebauungsplans 02.061. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Finanzstellen der Maßnahmen im Haushalt 2021 und Folgejahren vorgesehen.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2021 ff., hier: Einschaltung von IngenieurbürosZur Vorlage · 0317/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0317/21_ER-1 befasst sich mit dem Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2021 ff. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über die Einschaltung von Ingenieurbüros im Rahmen dieses Programms.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Beauftragung bzw. Einbindung von Ingenieurbüros für die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des genannten Programms zu beschließen. Die Vorlage dient als Ergänzung zur ursprünglichen Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0317/21. Damit wird die Grundlage für die projektbezogene Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros im Bereich des Tiefbaus und der Grünflächenpflege für den Zeitraum ab 2021 geschaffen.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Fahrrad-Promenade um die Hammer InnenstadtZur Vorlage · 0325/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0325/21_VL den Ausbau der Fahrrad-Promenade im Bereich der Innenstadt thematisiert. Ziel des Projekts ist es, die Sicherheit und den Komfort auf der etwa 3,5 Kilometer langen Route zu erhöhen, um den gestiegenen Anforderungen des Radverkehrs gerecht zu werden. Die Planung sieht vor, die Promenade als zentralen Ring durch die grünen Ringanlagen zu optimieren und die Anbindung an die verschiedenen Hauptrouten in die Stadtbezirke zu verbessern.
Die Maßnahmen gliedern sich in verschiedene Zeitphasen. Kurzfristige Unterhaltungsarbeiten sowie Anpassungen bei der Beschilderung, der Beleuchtung und der Ampelschaltungen sind zum Teil bereits umgesetzt oder beauftragt. Mittelfristig sollen fehlende Abschnitte asphaltiert und beleuchtet werden, wobei insbesondere Knotenpunkte wie die Hafenstraße oder die Heßlerstraße/Marker Allee im Fokus stehen. Zudem ist eine Verbreiterung der Wege im Abschnitt zwischen Sternstraße und Westhofenstraße geplant, um eine Trennung von Rad- und Fußverkehr zu ermöglichen.
Für die größeren baulichen Maßnahmen sollen entsprechende Ausbaupläne erstellt und Fördermittel beim Land beantragt werden. Die finanziellen Mittel für kleinere Instandhaltungen und Anpassungen sind in den bestehenden Kostenstellen vorhanden. Ergänzend ist die Einrichtung von Zählstellen mit Echtzeit-Anzeigen vorgesehen, um die Verkehrsströme zu erfassen. Nach der Umsetzung der Promenade sollen sukzessive weitere Hauptrouten nach demselben Schema überplant werden.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Ausbauplan S 06/21 Dortmunder Straße L 736 von der Kreuzung Zum Torksfeld/ Fangstraße bis zum LippeparkZur Vorlage · 0344/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0344/21 einen Plan zum Ausbau der Dortmunder Straße L 736 vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt von der Kreuzung Zum Torksfeld/Fangstraße bis zum Lippepark. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung des Radverkehrs durch die Einrichtung von Radfahrstreifen. Hierzu sollen die bestehenden, etwa 1,75 Meter breiten Mehrzweckspuren auf eine Breite von 2,00 Metern ummarkiert werden. Die bisherige Markierung wird abgefräst und durch eine neue, rot markierte Linie ersetzt, die für den Individualverkehr nicht überfahrbar ist.
Zusätzlich ist die Anlage eines baulich abgesetzten Gehwegs auf der Südseite der Dortmunder Straße vorgesehen, der von der Fangstraße bis zur Zufahrt zum Fachmarktzentrum reicht. Die technische Umsetzung sieht für den Gehweg Betonsteinpflaster vor. Die Planung beinhaltet Vorgaben zur Barrierefreiheit, unter anderem durch die Gestaltung taktiler Bodenindikatoren an Übergängen, kontrastierende Kennzeichnungen abgesenkter Borde sowie die Sicherstellung einer erschütterungsarmen Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer.
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 250.000 Euro, wobei 210.000 Euro für Markierungsarbeiten und 40.000 Euro für den Gehweg vorgesehen sind. Die Finanzierung ist durch bereitgestellte Mittel gesichert. Der Ausbauplan wurde im Mai 2021 öffentlich ausgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Plans unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung vor.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 9.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 2. ErgänzungZur Vorlage · 0348/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0348/21_VL sieht die Verabschiedung der zweiten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Umsetzung der in der Sachdarstellung aufgeführten Arbeiten soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendungen ist ein entsprechender Beschluss des zuständigen Gremiums, sofern der Rat die Entscheidungskompetenz hierfür delegiert hat.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 124.600 Euro sowie konsumtive Aufwendungen von 21.250 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden. Da für die einzelnen Maßnahmen Anliegerbeiträge fällig werden können, sind konkrete Einzahlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die betroffenen Anlieger sollen vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbauplan S 07/2021 Lichtsignalanlage HafenstraßeZur Vorlage · 0349/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“ den Ausbauplan S 07/2021 für die Lichtsignalanlage an der Hafenstraße vorgelegt. Der Plan sieht die Errichtung einer zusätzlichen Fußgänger- und Radfahrerfurt vor, um die Anbindung des Kanaluferweges an die Innenstadt zu verbessern und die Wartezeiten an der Kreuzung zum Richard-Matthaei-Platz zu verkürzen.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Erweiterung der bestehenden Lichtsignalanlage um zwei Überwege. Der nördliche Überweg wird mit zusätzlichen Blinksignalen ausgestattet, um den abbiegenden Fahrzeugverkehr vor den freigegebenen Querungen zu warnen. Im Zuge der Umsetzung werden ein Mast versetzt und drei neue Masten errichtet. Zudem sind neue Fahrbahnmarkierungen sowie eine leichte Versetzung der Haltelinie für die Geradeausspuren aus westlicher Richtung erforderlich. Die Fahrbahn und die Beleuchtung bleiben unverändert, während die Grünstreifen durch die neuen Einbauten unterbrochen werden und zwei neue Bäume gepflanzt werden.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der Behindertenkoordination durch die Installation von Bodenindikatoren, Bordabsenkungen sowie akustischen und taktilen Signalgebern zur Unterstützung sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 100.000 Euro. Davon werden 90.000 Euro durch Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land gedeckt, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 10.000 Euro beläuft. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.Fortschreibung Parkraumkonzept Hammer Westen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung eines Teilbereiches der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089Zur Vorlage · 0098/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße – beschlossen. Die Änderung umfasst eine Anpassung des Planungsrechts, um den Verlauf der Geithe zu sichern und die Lage der Planstraße zu verändern. Das Plangebiet in der Gemarkung Schmehausen umfasst etwa 177.817 m², wobei der Großteil auf Industrieflächen entfällt.
Gegenstand der Planung ist die Sicherung des Bachlaufs der Geithe als Wasserfläche mit öffentlichem Grün sowie die Schaffung eines Hochwasserrückhalteraums. Zur Klimaanpassung wurde die Vorgabe zur Dachbegrünung auf 100 % der Dachflächen erhöht. Weitere ökologische Maßnahmen umfassen die Begrünung von Stellplatzanlagen, Fassadenbegrünungen bei Bürogebäuden sowie die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel zur Vermeidung von Lichtemissionen für Fledermausarten.
Aufgrund von Ausbauplänen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Datteln-Hamm-Kanal werden die Flurstücke 366, 369 und 351 aus dem Geltungsbereich der Planänderung ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans für diese Flächen aufgehoben.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen für Vogelarten und die Kreuzkröte festgelegt. Die Verwaltung sieht die Wirksamkeit von Ausweichlebensräumen sowie die Eignung der neuen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen als gegeben an. Die Anpassung der Planzeichnung und des Umweltberichts erfolgte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0199/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat die städtebauliche Rahmenplanung für die Stadtbezirksbereiche Berge, Westtünnen und Rhynern als Endbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Planung dient als informelle, planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets.
Der Planungsprozess wurde von der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern initiiert und umfasste eine Bestandsanalyse sowie die Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts. In den Prozess wurden die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange einbezogen, unter anderem durch Bürgerwerkstätten und die Auslegung der Planunterlagen. Die Verwaltung hat die daraus resultierenden Anregungen und Stellungnahmen in einer separaten Dokumentation gewürdigt.
Der Endbericht analysiert verschiedene Handlungsfelder wie Stadtgestaltung, Freiraum, Wohnen, Gewerbe, Versorgung, soziale Infrastruktur sowie Verkehr. Ein Schwerpunkt liegt auf zwei Vertiefungsbereichen: dem Areal südlich des Bahnhaltepunkts Westtünnen sowie der historischen Ortsmitte von Rhynern. Für die Entwicklung des Gebiets wurden zudem Strukturkonzepte und Entwurfsskizzen erarbeitet.
Die Rahmenplanung ist bei der Aufstellung künftiger Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Planung kontinuierlich an neue Erkenntnisse, insbesondere im Bereich der Klimafolgenanpassung, sowie an die Anforderungen der Verkehrswende und des Wohnungsbedarfs angepasst werden muss.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0200/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat die Städtebauliche Rahmenplanung für den Stadtbezirk Bockum-Hövel als Endbericht vor. Die Planung dient als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Stadtteilzentrums. Hintergrund der Erarbeitung war die Notwendigkeit, auf räumlich-strukturelle Veränderungen zu reagieren, die insbesondere durch die angekündigte Schließung des St. Josef-Krankenhauses entstanden sind.
Der vorliegende Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme in verschiedenen Handlungsfeldern, darunter Nutzung, Städtebau, Mobilität und Nahversorgung. Auf Basis einer SWOT-Analyse wurde ein Konzept entwickelt, das ein Leitbild sowie konkrete Handlungsfelder und Ziele definiert. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der Untersuchung des Standorts des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Hierbei sollen vertiefende Planungen in Auftrag gegeben werden, um die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums sowie die Prüfung eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes in Verbindung mit einer Mobilitätsstation zu untersuchen.
Ein weiteres Ziel der Rahmenplanung ist die Stärkung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sowie die Anpassung des Stadtbezirks an den Klimawandel. Hierzu sollen die Barrierewirkung von Hauptverkehrsstraßen gemindert und die klimafreundliche Mobilität ausgebaut werden. Für die Umsetzung der prioritären Teilbereiche, wie den Bereich um den Marktplatz und den Krankenhausstandort, sind weiterführende, konkretisierende Planungen vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 50.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0222/21_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0222/21_VL betrifft die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.104 – An der Erlöserkirche II. Das geplante Areal im Stadtbezirk Mitte umfasst etwa 21.600 m² zwischen dem Schleppweg, der Straße „An der Erlöserkirche“ und der Ahornallee. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen als allgemeines Wohngebiet, um etwa 50 neue Wohneinheiten zu schaffen. Das Vorhaben umfasst drei Eigenheime, drei kleinere Mehrfamilienhäuser sowie zwei größere Gebäude, die ein Angebot für betreutes Wohnen beinhalten können. Neben den Wohnflächen sind Erschließungsflächen sowie öffentliche Grünflächen, darunter eine Parkanlage und ein Kinderspielplatz, vorgesehen. Dabei sollen Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung und eine Begrenzung der Versiegelung, berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 1. Januar 2018 sowie die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Flurstücke 720 und 877 werden aus dem Entwurfsgebiet entnommen, da dort kein Planungsbedarf besteht. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Anregungen der Stadtwerke Hamm GmbH zur Erschließung und Löschwasserversorgung sowie des Lippeverbandes zur Entwässerung und Dachbegrünung in die Planung aufgenommen. Zudem wurden Hinweise der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. zum Artenschutz berücksichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplanes soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung vom 7. Mai 2021 öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt HammZur Vorlage · 0233/21_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Mit dem Beschluss wurde zudem die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung als Grundlage für die Arbeit des Gremiums verabschiedet.
Der Beirat soll als fachlich fundiertes Instrument dazu dienen, die architektonische und städtebauliche Qualität im Stadtgebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Er fungiert als beratendes Gremium, das Empfehlungen für Bauvorhaben ausspricht, die für das Stadtbild von Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl größere Projekte mit langen Planungsphasen als auch die Schließung von Baulücken oder die Bebauung ehemaliger Brachflächen. Durch die Einbindung externer Fachleute soll der Austausch zwischen Bauherren, Investoren und der Stadtverwaltung strukturiert und fachlich ergänzt werden.
Die Besetzung des Gremiums sieht sechs stimmberechtigte Mitglieder vor. Diese setzen sich aus drei externen Fachleuten, etwa Architekten oder Stadtplanenden, sowie Vertretern politischer Gremien und der Bauverwaltung zusammen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von drei Jahren durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berufen. Für die Arbeit des Beirates, der mindestens sechs Sitzungen pro Jahr vorsieht, sind jährliche Kosten in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 6.Neubekanntmachung des FlächennutzungsplansZur Vorlage · 0301/21_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans beschließen. Seit der letzten Bekanntmachung im Dezember 2008 sind insgesamt 17 Änderungen sowie 34 Berichtigungen wirksam geworden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diese einzelnen Anpassungen in einer neuen zeichnerischen Fassung des Plans zusammenzuführen. Ziel ist es, die Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit und die Behörden zu erhalten.
Im Rahmen dieser Neufassung werden zudem Planungen und Nutzungsregelungen auf Basis anderer gesetzlicher Grundlagen auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls als nachrichtliche Informationen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die Neubekanntmachung gemäß § 6 (6) BauGB hat dabei eine rein deklaratorische Wirkung. Es werden keine neuen planerischen Inhalte geschaffen; vielmehr wird der bestehende Plan in seiner aktualisierten Form neu veröffentlicht. Maßgeblich bleibt der formell aufgestellte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2008 inklusive aller vorangegangenen Änderungen und Berichtigungen. Ein neues Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist für diesen Vorgang nicht erforderlich. Die neuen Planunterlagen können im Stadtplanungsamt eingesehen oder über die Website der Stadt Hamm abgerufen werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 2.+3. BauabschnittZur Vorlage · 0319/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Baubeschluss für den zweiten und dritten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Umsetzung der Bauabschnitte 2, welcher eine Zweifachsporthalle und den Bauteil F umfasst, sowie des Bauabschnitts 3 mit der Sekundarstufe II (Bauteil E) unter Einbeziehung externer Planungsbüros zu beauftragen. Voraussetzung für diesen Beschluss sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
Die Bruttobaukosten für beide Abschnitte belaufen sich auf insgesamt 13.361.000 Euro. Der zweite Bauabschnitt ist mit etwa 7.404.000 Euro veranschlagt, während der dritte Bauabschnitt Kosten in Höhe von rund 5.957.000 Euro verursacht. Zur Finanzierung stehen 10.085.000 Euro aus dem Haushaltsplan 2021 sowie eine Differenz von 3.658.000 Euro aus einer Schulpauschale des Landes zur Verfügung.
Die Planung wurde gegenüber ursprünglichen Entwürfen angepasst. Neben der Erweiterung von einer Einfach- zur Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen wurden Anpassungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie klimaschutzrelevante Bauteile wie Gründächer, eine Photovoltaikanlage und ein Blockheizkraftwerk in die Planung aufgenommen. Der Bauabschnitt 2 soll Anfang 2022 beginnen und im Sommer 2023 abgeschlossen sein, während der dritte Bauabschnitt im Frühjahr oder Sommer 2023 startet und nach den Sommerferien 2024 endet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 9.Bebauungsplan Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0326/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0326/21_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße. Ziel der Planung ist die Aufstellung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für ein 808 m² großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Das Plangebiet befindet sich im Eckbereich der Martin-Luther-Straße, des Martin-Luther-Platzes und der Nassauerstraße. Die geplante Maßnahme dient der Baulückenschließung und sieht die Schaffung von Wohnraum mit einem Schwerpunkt auf Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten sowie die Bereitstellung von Flächen für gewerbliche Nutzungen vor.
Der Beschlussvorschlag umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Fläche unter Berücksichtigung der detaillierten Flurstücks- und Grenzverläufe. Die Planung integriert Teile des Martin-Luther-Platzes und orientiert sich an den Zielen des Klimaaktionsplans durch Innenentwicklung. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hamm das Gebiet als Wohnbaufläche definiert, können die Inhalte des Bebauungsplans direkt aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll eine frühzeitige Beteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Dies soll dazu dienen, über die Ziele, Zwecke, Lösungen und Auswirkungen der Planung zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Der Rat ist angehalten, die Vorlage in der Sitzung am 29.06.2022 zu beraten.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Errichtung einer Lernfabrik 4.0, BaubeschlussZur Vorlage · 0331/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0331/21_VL behandelt den Baubeschluss zur Errichtung und Ausstattung einer Lernfabrik 4.0 am Eduard-Spranger-Berufskolleg sowie die Ersatzpflanzung von zwölf Bäumen. Das Vorhaben umfasst einen Neubau mit einer Nutzungsfläche von etwa 995 Quadratmetern, der unter anderem einen Kfz-Raum sowie einen CNC-Maschinenraum beinhaltet, sowie Umbaumaßnahmen im Bestand.
Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich auf rund 5.877.000 Euro. Davon entfallen 4.029.300 Euro auf Einzahlungen, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 90 Prozent vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil beträgt 1.847.700 Euro. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird ein Mehrbedarf von etwa 1.400.000 Euro angemeldet.
Aufgrund veränderter Anforderungen wird das Projekt als Weiterbildungseinrichtung statt als Werkstatthalle realisiert. Dies führt durch technische Komplexität, eine neue Dachbegrünung und die Integration zusätzlicher Nutzungseinheiten wie eines barrierefreien WCs zu einer Nutzflächenmehrung von etwa 95 Quadratmetern sowie zu gestiegenen Materialpreisen. Die Kosten für den Baukörper werden mit 3.945.000 Euro veranschlagt, während die Kosten für die Ausstattung 1.931.900 Euro betragen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und Ausstattung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne beschließen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Fachplanungsbüros betraut. Der Baubeginn ist für Ende 2021 geplant, die Fertigstellung soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0336/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die erste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen finanziell zu entlasten. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept kann die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes über dieses Landesprogramm finanziert werden.
Die vorliegende Fortschreibung ergänzt das bereits im März 2021 beschlossene Konzept, welches sich auf Straßenbeleuchtungsanlagen konzentrierte. Die neue Fassung umfasst nun zusätzlich geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Zudem werden voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung aufgeführt. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept umfasst lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0340/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0340/21_VL behandelt die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.037 – Resedastraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf einem etwa 1.435 m² großen Grundstück im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das geplante Gebiet umfasst das Flurstück 592 sowie das Flurstück 661, welches zur Sicherung der Erschließung als Verkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr sowie als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist.
Die geplante Nutzung sieht ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,7 vor. Zulässig sind Einzel- oder Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen und einem optionalen Nicht-Vollgeschoss. Klimaschutzrelevante Festsetzungen beinhalten die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Dachbegrünungen, die Anpflanzung von Laubgehölz-Hecken sowie den Erhalt eines Laubbaums.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen unter anderem von den Stadtwerken und dem Lippeverband ein. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange umfassten Themen wie Entwässerung, Bergbau, Artenschutz, Archäologie sowie die Löschwasserversorgung und die Erdgeschossfußbodenhöhe. Der Rat wird um den Satzungsbeschluss zur Planänderung und zur Begründung vom 17.02.2021 gebeten. Mit der Verabschiedung und der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wodurch die 6. Änderung im Geltungsbereich außer Kraft tritt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 13.Masterplan Mobilität: 1. Untersuchungsinhalte, Beratungs- und Beteiligungsverfahren 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0341/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines „Masterplans Mobilität“ vorgelegt. Das Vorhaben dient als gesamtstädtisches Zielkonzept zur Sicherung der Klimaziele und umfasst fünf Teilbereiche: die Neuaufteilung des Straßenraums, die Förderung der Nahmobilität, die Entwicklung von Zielen für den ÖPNV inklusive On-Demand-Verkehr, die Gestaltung des Wirtschafts- und betrieblichen Verkehrs sowie die Förderung alternativer Antriebe. Ziel ist zudem die Modernisierung von Fahrzeugflotten durch Elektromobilität und Wasserstoffnutzung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung des Plans vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro vorgesehen ist. Die restlichen 120.000 Euro sollen durch Landesförderung gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess ist in drei Beteiligungsphasen unterteilt. Die erste Phase umfasst eine Zukunftswerkstatt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie einen öffentlichen Ideenwettbewerb. Die zweite Phase beinhaltet Themenworkshops und die Vorlage eines Zwischenberichts in den politischen Gremien. In der dritten Phase sind politische Beratung, eine Offenlegung, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Online-Beteiligung vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Aufstellungsbeschluss für den Sommer 2021 vor, gefolgt von der Ausschreibung im Herbst 2021. Die Analyse- und Beteiligungsphasen sollen im Jahr 2022 stattfinden, sodass der finale Beschluss des Masterplans für das Frühjahr 2023 geplant ist. Die Vorlage durchläuft die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.Bebauungsplan Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0382/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0382/21_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – im Stadtbezirk Pelkum vor. Das Vorhaben umfasst ein 9.724 m² großes Plangebiet, das im Rahmen der Wohnbaulandinitiative eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Geplant sind etwa 20 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Flächenverteilung umfasst Grundstücksflächen für Wohnen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft. Der Entwurf sieht eine aufgelockerte Bebauierung mit einer Grundflächenzahl von 0,3 vor, wobei maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Quartiersentwicklung. In bestimmten Gebieten ist die Installation von Photovoltaikmodulen oder Solarwärmekollektoren auf Dachflächen verpflichtend, während in anderen Bereichen eine Dachbegrünung vorgesehen ist. Weitere Maßnahmen umfassen ein Verbot von Schottergärten sowie eine Begrünungspflicht von 30 % der unbebauten Flächen. Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Einwände von Anwohnern eingereicht. Diese thematisieren alternative Nutzungen wie Obstgärten oder Hundewiesen, den Schutz von Wildtieren, die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sowie die Belastung durch Lärm, Feinstaub und Baustellenverkehr. Zudem wurde die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kritisiert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung im Auftrag der Wohnbaulandinitiative erfolgt und die bestehende ÖPNV-Anbindung als ausreichend bewertet wird. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände. Der Bebauungsplanentwurf soll gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 15.Smart City Hamm – Die Digitalisierungsstrategie für unsere Stadt.Zur Vorlage · 0400/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0400/21_VL sieht die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter dem Titel „Smart City“ für die Stadt Hamm vor. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diese Strategie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten, wobei insbesondere die Planung von Pilotprojekten im Fokus steht. Zu den geplanten Projekten gehören ein Digitaler Zwilling, eine Urbane Datenplattform, ein digitales Beteiligungsverfahren, ein digitales Familienrathaus sowie ein Klima-Quartier als Reallabor. Zudem sollen On-demand-Verkehrslösungen, die Weiterentwicklung der App „Hamm:“ sowie die Konkretisierung der digitalen Infrastruktur, etwa durch den Ausbau von 5G und LoRaWAN, realisiert werden. Für den Strategieprozess sind Aufwendungen in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil in gleicher Höhe beisteuert.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene Digitalisierungsschritte durch, wie etwa das Serviceportal mit zahlreichen Online-Antragsassistenten oder die flächendeckende WLAN-Versorgung in Schulen. Im Bereich der Bildung wurden bereits umfangreiche Investitionen in die Erneuerung strukturierter Datennetze sowie in die Ausstattung mit Endgeräten getätigt. Organisatorisch soll die Stabsstelle Digitalisierung zu einem Kernteam unter der Leitung eines Chief Digital Officers (CDO) weiterentwickelt werden, welches dem Büro des Oberbürgermeisters unterstellt ist. Ein Projektteam „Smart City Hamm“ soll die Planung und das Monitoring übernehmen. Zudem wird die Teilnahme am Förderverfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) „Smart Citys made in DE“ angestrebt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 16.ComeBack.Hamm. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bewältigen. Impulse für nachhaltigen wirtschaftlichen Aufbruch setzen.Zur Vorlage · 0411/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0411/21_VL sieht die Einführung des Programms „ComeBack.Hamm.“ vor, welches Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung nach der Corona-Krise und zur Förderung eines nachhaltigen Aufbruchs in Hamm umfasst. Ziel ist die Stärkung kleiner und mittelständischer Betriebe, des Einzelhandels, der Hotellerie sowie der Gastronomie. In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung des strategischen Beirats „Wirtschaft.Hamm.2030“ unterstützt. Zur Entlastung der Gastronomie sollen Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Werberitter bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden.
Für die Innenentwicklung sind die Nutzung der „Hammer Karte“ sowie zwei Verfügungsfonds vorgesehen: Ein Fonds zur Belebung von Leerständen mit rund 180.000 Euro und ein Fonds zur Steigerung der Aufenthaltsqualität mit etwa 500.000 Euro, beide gefördert durch Land, Bund und EU. Weitere Projekte umfassen den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Sinne einer Smart-City-Strategie sowie die Entwicklung des Bahnhofsquartiers und des CreativQuartiers Heinrich Robert.
Im Bereich der Energie- und Logistikinfrastruktur ist die Planung eines 20 MW Elektrolyseurs durch die Trianel GmbH und die Stadtwerke Hamm GmbH vorgesehen. Zudem wird die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs angestrebt. Zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung sieht die Vorlage die Verstetigung eines Investitionsprogramms für Bildung und Infrastruktur in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro über fünf Jahre vor. Zudem sollen Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Schulbetreuung halbiert werden. Die Vorlage fordert zudem die Übernahme von Altschulden und Corona-Folgeschäden durch Bund und Länder.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Friedrich-List-Berufskolleg, Berufskolleg und Berufliches Gymnasium der Stadt Hamm für Wirtschaft und Verwaltung, Informatik, Standort Vorheider Weg, 9. BauabschnittZur Vorlage · 0289/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Umsetzung des neunten Bauabschnitts zur Sanierung des Friedrich-List-Berufskollegs, Berufskollegs und Beruflichen Gymnasiums der Stadt Hamm für Wirtschaft und Verwaltung sowie Informatik am Standort Vorheider Weg vorgeschlagen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans ab dem Jahr 2021. Mit der Durchführung der Maßnahmen soll die Verwaltung externe Büros beauftragen.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Dach- und Betonsanierung des Schulgebäudes sowie der Verwaltung sowie die Erneuerung des Sonnenschutzes. Diese Maßnahmen dienen dazu, noch offene Punkte aus vorangegangenen Sanierungsphasen abzuschließen. Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 700.000 Euro, wobei die Stadt Hamm den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Die Kosten verteilen sich auf die Bauwerk-Baukonstruktionen, technische Anlagen sowie Baunebenkosten wie Architekten- und Ingenieurhonorare.
Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum zwischen Juni und August sowie im Oktober 2021 vorgesehen. Um den laufenden Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, liegt der Schwerpunkt der Arbeiten auf den Ferienzeiten.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und Ingenieurbauwerken sowie Erneuerung des Geh- und Radweges Adenauerallee zwischen Nordring und Abzweig in Höhe Haus-Nr. 14a.Zur Vorlage · 0346/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken sowie zur Erneuerung eines Abschnitts der Adenauerallee vorgelegt. Die Maßnahmen sind unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und sollen im Zeitraum von 2021 bis 2023 umgesetzt werden.
Der Plan umfasst die Erneuerung der Deckschicht an mehreren Geh- und Radwegen, darunter Abschnitte in der Ostwenemarsstraße, der Heithofer Allee, dem Pentlinger Holz, dem Markenweg und der Katzenkuhle. Zudem ist eine investive Maßnahme zur Asphaltbefestigung der Adenauerallee zwischen dem Nordring und dem Abzweig in Höhe der Hausnummer 14a vorgesehen, um eine durchgängige Asphaltierung entlang des Datteln-Hamm-Kanals zu gewährleisten.
Im Bereich der Fahrbahnen ist die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Straßen vorgesehen, unter anderem in der Werler Straße, der Eschenallee, der Ackerstraße, der Ostwenemarsstraße, der Ostenallee, der Eschenbuschstraße, der Sandbochumer Straße, dem Herbert-Sandhoff-Weg, der Münsterstraße, dem Afyonring sowie dem Ennigerweg. Ergänzend sollen Schäden an Asphaltstraßen durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau behoben werden.
Des Weiteren sind Instandsetzungen an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa im Pirolweg, Klostergarten oder Krußenkamp, sowie Erneuerungen der Fahrbahnbeläge an drei Brücken über die Ahse und die Geithe geplant. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 2.391.800 Euro für konsumtive Aufwendungen und 50.000 Euro für investive Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt über Instandhaltungsrückstellungen aus dem Jahr 2020.
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- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Neubau der Brücke „Die Dille / Geithe“ im Zuge der Radwege Hauptroute Braam-OstwennemarZur Vorlage · 0359/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0359/21 den Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Die Dille“ über die Geithe im Bereich Hamm-Braam-Ostwennemar vor. Die bestehende Stahlbetonbrücke aus dem Jahr 1977 weist eine Breite von etwa einem Meter auf, was im Rahmen der geplanten Fahrradhauptroute Braam-Ostwennemar nicht mehr den Anforderungen entspricht. Eine Verbreiterung des Bestandsbauwerks wird als technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft.
Der Entwurf sieht einen Neubau mit einer Breite von 4,0 Metern vor. In Abstimmung mit dem Lippeverband und der Unteren Wasserbehörde wird ein Durchlassbauwerk aus Fertigbetonteilen favorisiert, das der Länge des Bachbettes der Geithe entspricht. Parallel dazu plant der Lippeverband den Ausbau der Wege Mennenkamp und der Nord-Südverbindung zwischen der Geithebrücke und der Erlenbachbrücke zu einem 4,0 Meter breiten Betriebsweg mit wassergebundener Decke. Im Zuge dieser Maßnahmen soll die Straße Mennenkamp in diesem Abschnitt für den Autoverkehr gesperrt und als Geh-Radweg ausgewiesen werden.
Die voraussichtlichen Kosten für den Brückenneubau inklusive Ingenieurleistungen belaufen sich auf 165.000 Euro brutto, während die Asphaltierung der Wege 35.000 Euro brutto kosten wird. Die Gesamtausgaben werden auf 200.000 Euro geschätzt, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro anfällt. Eine Förderung durch die Richtlinie Nahmobilität NRW in Höhe von 170.000 Euro wird angestrebt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Benennung eines Wirtschaftsweges nördlich „Alte Freisker Straße“Zur Vorlage · 0300/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0300/21 die Benennung eines Wirtschaftsweges im Bereich nördlich der „Alten Freisker Straße“ beantragt. Der betreffende Weg verläuft hinter den Anwesen mit den Anschriften Alte Freisker Straße 10, 12, 12a und 14 und führt in nördlicher Richtung bis zum Hellweg. Da dieser Weg derzeit über keine offizielle Straßenbezeichnung verfügt, dient die Benennung der besseren Orientierung für Lieferdienste und Handwerksbetriebe bei der Anfahrt von Wirtschaftsgebäuden.
Als Name für den Wirtschaftsweg wurde „Hinter den Höfen“ vorgeschlagen. Dieser Vorschlag geht auf eine Anfrage einer Anwohnerin zurück, welche die bestehende Flurbezeichnung als Straßenname vorschlug. Die Verwaltung hat gegenüber dieser Benennung keine Einwände erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Namen „Hinter den Höfen“ festzulegen, wobei die Entscheidung unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Nachnutzung Gebäude Unnaer Straße 15Zur Vorlage · 0366/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat die Nachnutzung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 als neue Bezirksbücherei sowie als sogenannten „dritten Ort“ für weitere bezirkliche Nutzungen beschlossen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem baulichen Zustand und den räumlichen Einschränkungen der derzeitigen Bücherei in der Unnaer Straße 10. Die aktuellen Räumlichkeiten weisen bautechnische Defizite auf, bieten keinen barrierefreien Zugang und verfügen nicht über die notwendigen Kapazitäten für moderne Angebote, wie etwa Gruppenräume für Veranstaltungen oder Aufenthaltsmöglichkeiten. Die geplante Nutzung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 soll neben der Bibliothek auch Raum für gesellschaftliche Aktivitäten bieten und einen Ort der Begegnung schaffen. Um die Anforderungen an den Büchereibetrieb zu erfüllen, ist laut Verwaltung ein Anbau an das bestehende Gebäude erforderlich.
Für die Durchführung weiterer Grundlagenermittlungen im Jahr 2021 sind Kosten in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen, die aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Der weitere Zeitplan sieht die Erstellung einer Kostenprognose im Jahr 2021 sowie die EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen im Jahr 2022 vor. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2023 angestrebt, sodass die Umsetzung der Maßnahme bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein soll.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Fahrbahnerneuerung Robertstraße von Bittners Hof bis WielandstraßeZur Vorlage · 0312/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn in der Robertstraße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von Bittners Hof bis zur Wielandstraße. Hintergrund der Vorlage ist der Zustand der Asphaltdeckschicht, die Rissbildungen, Verdrückungen und Ausbrüche aufweist, wodurch eine Erneuerung des bituminösen Oberbaus erforderlich wird.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Fahrbahnerneuerung unter Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat der Stadt Hamm sowie unter Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der gesicherten Finanzierung vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 160.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 128.000 Euro gegenüber, die als Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 32.000 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm vorhanden. Die Anliegerbeiträge werden gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge zu 50 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neubau der Fußgängerbrücke im Selbachpark in Hamm-PelkumZur Vorlage · 0314/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0314/21_VL den Beschlussvorschlag für den Neubau der Fußgängerbrücke im Selbachpark in Hamm-Pelkum vor. Der Neubau soll unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung erfolgen.
Die bestehende Brücke über den Selbachteich wurde im Jahr 2007 als Eichenholzbalkenkonstruktion errichtet. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Hauptprüfung sowie eine darauf folgende objektorientierte Schadensanalyse im Jahr 2020 ergaben, dass neben einem Hauptträger auch die übrigen vier Träger sowie Teile der Belagsbohlen durch Pilzbefall geschädigt sind. Da sämtliche tragenden Bauteile betroffen sind, wurde festgestellt, dass eine Sanierung nicht möglich ist und einem Neubau gleichkommen würde.
Für den Ersatzneubau ist eine Stahlkonstruktion als Einfeldkonstruktion vorgesehen, die sich in Lage und Geometrie am Bestand orientiert. Um die Dauerhaftigkeit zu erhöhen und den Unterhaltungsaufwand im Vergleich zur bisherigen Holzkonstruktion zu senken, wird ein Überbau aus Stahl mit rutschhemmendem Belag geplant. Die bauliche Umsetzung umfasst die Erstellung einer neuen Gründung im Bereich der Widerlager sowie die Montage des Stahlüberbaus. Die voraussichtlichen Kosten für den Neubau inklusive der Ingenieurleistungen belaufen sich auf 350.000 Euro brutto, wobei die Mittel durch den städtischen Eigenanteil zur Verfügung stehen.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum Wiescherhöfen Beauftragung einer QuartiersberatungZur Vorlage · 0339/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Einrichtung einer Quartiersberatung zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für das Gebiet Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum-Wiescherhöfen. Ziel der Maßnahme ist die personelle und fachliche Unterstützung der Durchführung des Handlungskonzeptes. Hierzu soll ein externes Planungsbüro im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung für einen Zeitraum von drei Jahren beauftragt werden.
Die Aufgaben der Quartiersberatung umfassen die Erstberatung von Eigentümern und Investoren bei Bauvorhaben sowie zu Fördermitteln, die Erarbeitung von Fassaden- und Hofprogrammen sowie die Entwicklung städtebaulicher Konzepte für den öffentlichen Raum. Zudem soll die Beratung zur energetischen Gebäudesanierung und zur umweltgerechten Mobilität im Rahmen der energetischen Stadtsanierung integriert werden. Die Beratung soll vor Ort im Stadtteil präsent sein und die Bürgerbeteiligung sowie bürgerschaftliches Engagement begleiten.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes möglich, wobei ein erster Bewilligungsbescheid über rund 422.000 Euro avisiert wurde. Die geplanten Aufwendungen für die Quartiersberatung belaufen sich auf insgesamt 390.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2021 bis 2024. Davon werden 80 Prozent durch Zuwendungen gedeckt, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 78.000 Euro beläuft. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Weetfelder Straße im Bereich des LebensmittelmarktesZur Vorlage · 0364/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0364/21 den Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Weetfelder Straße im Bereich des Lebensmittelmarktes beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Querung der Weetfelder Straße für Kunden des neuen Netto-Lebensmittelmarktes zu erleichtern, da ein erheblicher Teil der besiedelten Fläche westlich der Straße liegt.
Nach einer Prüfung verschiedener Optionen wurde festgestellt, dass ein Zebrastreifen aufgrund der Sichtbehinderung durch Bäume nicht realisierbar ist. Eine Verkehrsinsel scheidet wegen der geringen Fahrbahnbreite aus, weshalb die Errichtung einer Lichtsignalanlage als einzige sichere Lösung verbleibt. Die Umsetzung umfasst neben der Signalanlage auch Tiefbauarbeiten zur Absenkung des vorhandenen Hochbordes. Die Anlage soll in hocheffizienter 1-Watt-LED-Technik errichtet und sehbehindertengerecht ausgestattet werden. Die Signale werden als sogenannte „schlafende Ampel“ konzipiert, die nach Betätigung eines Anforderungstasters in Betrieb gehen.
Aufgrund der technischen Spezifikationen der 1-Watt-LED-Technik, die derzeit nur von zwei Herstellern angeboten wird, wird eine Abweichung von der Vergabesatzung beantragt, um den Auftrag an den günstigeren der beiden Anbieter zu vergeben. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 33.000 Euro, wobei die Finanzierung durch das Bezirksbudget für das Jahr 2021 gesichert ist. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Fahrbahnerneuerung Lange Straße von Zum Trinkgut bis SchmiedestraßeZur Vorlage · 0310/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn in der Lange Straße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Kreuzung Zum Trinkgut bis zur Schmiedestraße. Grund für die geplante Erneuerung des bituminösen Oberbaus sind Schäden an der Asphaltdeckschicht, darunter Risse, Ausbrüche sowie Verdrückungen und Fahrspuren.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten unter Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Bedingung vor, dass das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm durch den Rat beschlossen wird und die Finanzierung gesichert ist.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 180.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 108.000 Euro gegenüber, die als Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 72.000 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm vorhanden. Die Anliegerbeiträge werden gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 50 Prozent bezuschusst.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Ausbauplan S 20/20 Stichweg Hammer StraßeZur Vorlage · 0206/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0206/20 zum Ausbauplan S 20/20 für den Stichweg Hammer Straße vor. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung des etwa 90 Meter langen Stichwegs im Bereich der Wohn- und Geschäftsbebauung Hausnummer 139 bis 145a, da die Fahrbahn und die Nebenanlagen einen schlechten Zustand aufweisen. Der Ausbau soll im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Hammer Straße erfolgen.
Der Plan sieht die Errichtung eines 2,50 Meter breiten Gehwegs auf der Nordseite sowie einer 5,00 Meter breiten Fahrbahn vor. Zudem ist ein Parkstreifen in Schrägaufstellung für 15 Pkw, einschließlich eines Behindertenparkplatzes, vorgesehen. Die Grünfläche am Parkstreifen soll durch zusätzliche Baumstandorte ergänzt werden. Technische Details umfassen die Verwendung von Gehwegplatten, Betonsteinpflaster in Anthrazit sowie eine neue Beleuchtung. Die Entwässerung erfolgt über Straßeneinläufe mit Anschluss an den Kanal des Lippeverbandes. Im Sinne der Barrierefreiheit sollen alle Übergänge, insbesondere Mündungsbereiche, taktil und optisch kontrastierend gestaltet werden, um die Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer zu gewährleisten.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 257.300 Euro. Davon werden 190.600 Euro durch Anliegerbeiträge und Landesförderung gedeckt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 66.700 Euro verbleibt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für 2021 und der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Eine Abstimmung mit den Anliegern sowie eine Planoffenlegung im Februar 2021 haben bereits stattgefunden.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Straßenbenennung im Bereich des Bebauunsplanes Nr. 06.088 – Am Hallohpark –Zur Vorlage · 0322/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Benennung einer Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06.088 – Am Hallohpark – vorgelegt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Straße unter dem Namen „Am Hallohpark“ zu führen. Dieser Namensvorschlag wurde in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel erarbeitet. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Entscheidung über die Benennung ist Teil der vorbereitenden Maßnahmen für die geplante Bebauung im betreffenden Bereich.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Ausbauplan S 4/21 Erweiterung Stellplätze Bahnhof Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · 0330/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0330/21_VL den Ausbauplan S 4/21 zur Erweiterung der Stellplätze am Bahnhof Hamm-Bockum-Hövel vor. Ziel der Maßnahme ist es, das bestehende Angebot für Bahnpendler zu vergrößern. Die Erweiterung sieht die Schaffung von 21 neuen Stellplätzen im westlichen Bereich der bestehenden Anlage vor, wodurch sich die Gesamtzahl der Parkplätze auf 116 erhöht.
Die baulichen Maßnahmen finden auf städtischem Grundstück statt. Die technische Umsetzung umfasst die Verwendung von Asphalt für die Fahrbahn sowie Betonsteinpflaster in Anthrazit für die Stellflächen. Im Zuge der Erweiterung ist die Entfernung von zwei Bäumen sowie das Versetzen einer Straßenleuchte und die Ergänzung um zwei neue Leuchten vorgesehen. Als Ausgleich werden zwei neue Purpurerlen gepflanzt. Die Belange für Menschen mit Behinderungen wurden bereits in der vorangegangenen Planung berücksichtigt, sodass für die Erweiterung keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 160.000 Euro. Bei Einzahlungen in Höhe von 126.000 Euro ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 34.000 Euro. Die Mittel sind auf der Finanzstelle für ÖPNV-Infrastruktur vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme des Plans unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung vor. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 17. Mai bis zum 31. Mai 2021 öffentlich ausgelegt.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Ausbauplan S 08/2021 Barsener Straße (Abschnitt Horster Straße bis zur Wegeverlängerung der Straße Reimanns Kotten)Zur Vorlage · 0351/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 08/2021 sieht die endgültige Umgestaltung der Barsener Straße im Bereich zwischen der Horster Straße und der Wegeverlängerung der Straße Reimanns Kotten vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Neugestaltung des Straßenraums zur Verdeutlichung einer Tempo-30-Zone, die Schaffung eines durchgehenden Gehwegs auf der östlichen Seite sowie die Installation von Straßenbegrünung. Zudem ist die barrierefreie Umgestaltung einer Bushaltestelle vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme des Plans unter der Voraussetzung vor, dass die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt und die Finanzierung gewährleistet ist. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 850.000 Euro. Davon sollen 600.000 Euro durch Förderungen und Anliegerbeiträge gedeckt werden, sodass ein städtischer Eigenanteil von 250.000 Euro verbleibt.
Die Frist für Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung endete am 10. Mai 2021. Der Ausbauplan liegt im Zeitraum vom 17. Mai 2021 bis zum 28. Mai 2021 zur öffentlichen Auslegung aus. Über die im Zuge dieser Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen wird in den zuständigen Sitzungen Bericht erstattet.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Erneuerung des Geh- und Radweges KornmerschZur Vorlage · 0371/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität einen Beschlussvorschlag zur Erneuerung des Geh- und Radweges „Kornmersch“ vor. Das Bauvorhaben umfasst den Abschnitt zwischen der Straße „Bänklerweg“ und der DB-Brücke.
Der bestehende Weg ist in wassergebundener Bauweise befestigt und weist Unebenheiten auf, was die Befahrbarkeit bei Nässe einschränkt. Geplant ist, die vorhandene Schotterbefestigung aufzureißen, zu planieren und zu verdichten, um anschließend eine Asphaltbefestigung aus Tragschicht und Decke einzubauen sowie beidseitige Bankette herzustellen. Um den Schutz von Amphibien zu gewährleisten, soll der Asphalt in einem hellen, sandfarbenen Farbton ausgeführt werden. Da der Weg außerhalb von Bebauungsgebieten liegt, sind keine Aufgrabungen für Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen vorgesehen.
Die geschätzten Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 250.000 Euro. Durch erwartete Einzahlungen in Höhe von 237.500 Euro ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 12.500 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Radwege-Erneuerungsprogramm, wobei die Mittel zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid aus dem Sonderprogramm Stadt und Land wurde bereits beantragt und die Förderung in Aussicht gestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den zuständigen Ausschuss sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- I.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.093 - Schlossmühle Heessen –Zur Vorlage · 0327/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.093 „Schlossmühle Heessen“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festlegung eines Namens für eine Straße, die sich derzeit noch im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes befindet und bislang über keine offizielle Bezeichnung verfügt.
Aufgrund der geplanten Errichtung von Gebäuden in diesem Gebiet ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich geworden. Die Verwaltung schlägt vor, die Straße unter dem Namen „An der Schlossmühle“ zu führen. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass ein kleiner Teil der Straße bereits unter dieser Bezeichnung geführt wird. Die Erweiterung des bestehenden Namens auf den neuen Straßenteil erfolgte in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hamm-Heessen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Benennung vorzunehmen, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 behandelt.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Brokhof, bauliche und funktionale Aufwertung der historischen Hofanlage, BaubeschlussZur Vorlage · 0332/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat die bauliche und funktionale Aufwertung der historischen Hofanlage Brokhof beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planungsbüros, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Das Vorhaben umfasst die Sanierung des Fachwerkhaupthauses aus dem Jahr 1806 sowie des Backsteingebäudes aus dem Jahr 1875 und die Gestaltung der Außenanlagen. Geplante Arbeiten am Haupthaus beinhalten den Rückbau eines ehemaligen Bades, die Sanierung der südwestlichen Giebelseite, die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen sowie den Austausch der Heizungsleitungen und Heizkörper. Zudem sind Reparaturen an Holzfenstern, neue Beleuchtung und die Anschaffung von Vitrinen vorgesehen. Im Nebengebäude sollen die Räumlichkeiten für die Dauerausstellung des Heimatvereins renoviert werden. Die Außenanlagen sollen durch die Anlage einer Streuobstwiese, eine Geschichtsstele und die Ergänzung eines Brunnenhaspels mit Galgen aufgewertet werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 409.000 Euro. Davon entfallen 44.300 Euro auf das Jahr 2021 und 365.000 Euro auf das Jahr 2022. Der städtische Eigenanteil beträgt 40.500 Euro, wobei die Finanzierung zu 90 Prozent über Mittel aus dem Förderprogramm „Heimat-Zeugnis“ erfolgt. Nach der Durchführung der Vergabeverfahren und der Planungsphase im Jahr 2021 ist die Fertigstellung der Maßnahmen für Ende 2022 vorgesehen. Durch die Sanierung soll die Restnutzungsdauer der Anlage von sechs auf 25 Jahre verlängert werden.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- J.Anträge
- 1.Fahrradstation InnenstadtZur Vorlage · 0129/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rat einen Antrag zur Einrichtung einer neuen Fahrradstation in der Hamm Innenstadt gestellt. Ziel des Antrags ist die Förderung der individuellen, klimafreundlichen Mobilität, um die Attraktivität der Innenstadt sowie der Stadtbezirkszentren zu steigern.
Die geplante Abstellanlage soll sich in zentraler Lage der historischen Altstadt befinden, konkret im Bereich rund um die Pauluskirche und die Kanalkante. Die Antragsteller verweisen dabei auf die Anbindung über das Kanalband am Nordringpark, welches als Zielort für Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen und Freizeitangebote dient. Mit der Schaffung dieser Infrastruktur sollen Alternativen zum Autoverkehr im innerstädtischen Bereich entwickelt werden.
Der Antrag sieht vor, die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Planung und dem Betrieb einer solchen Fahrradstation bzw. Abstellanlage zu beauftragen. Die Vorlage wurde im März 2021 zur Beratung im Rat vorgelegt.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 2.Abwassersatzung der Stadt Hamm überarbeitenZur Vorlage · 0150/21_AT · Antrag
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0150/21_AT einen Antrag gestellt, die Abwassersatzung der Stadt Hamm zu überarbeiten. Ziel des Antrags ist es, die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwasserkanäle zu unterbinden.
Der Antrag begründet, dass die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Annahme basiert, dass sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser zur Behandlung in eine Kläranlage geleitet werden. Da das Hammersche Kanalsystem jedoch mehrheitlich als Mischwassersystem ausgeführt ist und bei Starkregen Überlastungsableitungen in Bachläufe genutzt werden, fließt Schmutzwasser ohne Vorklärung in natürliche Gewässer.
Die Fraktion führt an, dass die geltende Abwassersatzung nicht mehr den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) entspreche. Während das WHG die ortsnahe Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser ohne Vermischung mit Schmutzwasser vorsieht, suggeriert die aktuelle Satzung eine Verpflichtung zur Einleitung in die Abwasseranlagen. Mit Verweis auf die Anforderungen des Klimawandels und die Vermeidung von Einleitungen in Gewässer, wie sie am Erlenbach thematisiert wurden, fordert die Antragstellerin eine Anpassung der Satzung, um Niederschlagswasser künftig nicht mehr in die Mischwasserkanäle zu leiten.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- Abwassersatzung der Stadt Hamm überarbeitenZur Vorlage · 0096/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0150/21 eine Überarbeitung der Abwassersatzung beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Einleitung von Niederschlagswasser in das bestehende Mischwassersystem zu unterbinden. Die Fraktion begründet dies mit den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Landeswassergesetzes NRW, wonach Niederschlagswasser bevorzugt ortsnah zu versickern oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser einzuleiten sei. Zudem wird auf die Notwendigkeit verwiesen, angesichts des Klimawandels den Naturhaushalt zu schützen und Überlastungen der Kanäle zu vermeiden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Stadt Hamm bereits seit dem 1. Januar 1996 neue Baugrundstücke nach Möglichkeit im Trennsystem erschließt. Ein vollständiger Umstieg auf eine Trennkanalisation würde laut Verwaltung eine umfassende Neuplanung des Kanalnetzes erfordern. Die Kosten für den Umbau der etwa 560 Kilometer langen Mischkanalstrecke werden auf rund 1.120 Millionen Euro geschätzt, zuzüglich der Kosten für weitere Sonderbauwerke. Die Verwaltung führt aus, dass ein solcher Umbau zu einer erheblichen Gebührenerhöhung führen würde, für die es keine wasserwirtschaftliche Rechtfertigung gebe. Ein kontinuierlicher Systemwechsel finde bereits im Rahmen des bestehenden Abwasserbeseitigungskonzepts statt. Eine Änderung der Abwassersatzung sei daher nicht erforderlich.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Baumpflanzung am Spielplatz (Schachtstraße) im LippeparkZur Vorlage · 0164/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm – Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen des Antrags 0164/21_AT die Durchführung einer Baumpflanzung am Spielplatz in der Schachtstraße im Lippepark beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von Beschattungsmöglichkeiten für die dortige Spielplatzanlage.
Der Antrag begründet, dass die bestehende Baumpflanzung aufgrund der räumlichen Distanz kaum Schatten auf den Spielplatz wirft. Da am Standort kein Sonnensegel vorhanden ist und die Sandflächen der Anlage Sonnenstrahlung reflektieren, sei die direkte Sonnenstrahlung für Kinder und Kleinkinder an Sommertagen zu hoch. Als Alternative zur Ablehnung eines Sonnensegels durch die Verwaltung schlägt die Fraktion die Anpflanzung von schnellwachsenden und großblättrigen Bäumen vor. Die Platzierung der Bäume soll so erfolgen, dass insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden eine Beschattung des Spielplatzes gewährleistet ist.
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen wird durch den Antrag dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung dieser Baumpflanzung am Spielplatz in der Schachtstraße zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- K.Mündliche Berichte
- 1.Vorstellung Btween – Herr Funke
- 2.Bericht zum Thema „Wohnraumförderung 2020“ – Herr Muhle (Stadtplanungsamt).
- 3.Bericht zum Thema „Baulandmobilisierungsgesetz – aktuelle Änderungen des Baugesetzbuches“ – Herr Muhle
- L.Verschiedenes