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Beschlussvorlage

Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 2. Ergänzung

0348/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 0348/21_VL sieht die Verabschiedung der zweiten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen zu reduzieren.

Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Umsetzung der in der Sachdarstellung aufgeführten Arbeiten soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendungen ist ein entsprechender Beschluss des zuständigen Gremiums, sofern der Rat die Entscheidungskompetenz hierfür delegiert hat.

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 124.600 Euro sowie konsumtive Aufwendungen von 21.250 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden. Da für die einzelnen Maßnahmen Anliegerbeiträge fällig werden können, sind konkrete Einzahlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die betroffenen Anlieger sollen vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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