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Beschlussvorlage

Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.093 - Schlossmühle Heessen –

0327/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.093 „Schlossmühle Heessen“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festlegung eines Namens für eine Straße, die sich derzeit noch im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes befindet und bislang über keine offizielle Bezeichnung verfügt.

Aufgrund der geplanten Errichtung von Gebäuden in diesem Gebiet ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich geworden. Die Verwaltung schlägt vor, die Straße unter dem Namen „An der Schlossmühle“ zu führen. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass ein kleiner Teil der Straße bereits unter dieser Bezeichnung geführt wird. Die Erweiterung des bestehenden Namens auf den neuen Straßenteil erfolgte in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hamm-Heessen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Benennung vorzunehmen, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 behandelt.

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