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Beschlussvorlage

Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Unnaer Straße von Werler Straße bis Vöhde / Klostergarten

0302/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0302/21 einen Antrag auf Planungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Abschnitt der Unnaer Straße zwischen der Werler Straße und der Vöhde/Klostergarten vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, festzustellen, dass dieser Straßenabschnitt den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht.

Hintergrund der Entscheidung ist die veränderte Nutzung der Straße. Ursprünglich diente der Bereich nicht dem Anbau. Im Zuge der Ansiedlung der Galerie Mensing wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen, der eine getrennte Zu- und Abfahrt zur Unnaer Straße vorsieht. Durch diese Genehmigung hat sich der Status der Unnaer Straße in dem genannten Abschnitt zu einer Anbaustraße gewandelt. Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan vorliegt, ist die Feststellung der Konformität mit den Anforderungen des Baugesetzbuches notwendig, um die rechtliche Absicherung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu gewährleisten.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge bezieht sich auf die Teileinrichtungen der Straßenbeleuchtung, die Entwässerung sowie die Geh- und Radwege inklusive des Grünstreifens auf der Nordseite. Die im Jahr 2012 durchgeführten Maßnahmen an der Fahrbahn selbst sind hingegen nicht beitragsrechtlich refinanzierbar. Ein bereits fertiggestellter Abschnitt der Unnaer Straße im weiteren Verlauf ist bereits aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen, wessoald dort keine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlags.

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