Straßenbenennung im Bereich des Bebauunsplanes Nr. 06.088 – Am Hallohpark –
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Benennung einer Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06.088 – Am Hallohpark – vorgelegt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Straße unter dem Namen „Am Hallohpark“ zu führen. Dieser Namensvorschlag wurde in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel erarbeitet. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Entscheidung über die Benennung ist Teil der vorbereitenden Maßnahmen für die geplante Bebauung im betreffenden Bereich.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 09.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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