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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 19.06.2023, Nr. 280/23
- 2.Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Neufchateau/FrankreichZur Vorlage · 1238/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1238/23_VL die Genehmigung für eine Dienstreise nach Neufchateau in Frankreich beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 7. bis zum 10. Oktober 2023 geplant.
Grundlage der Reise ist eine Einladung der Partnerstadt Neufchateau an eine Delegation der Bezirksvertretung Hamm-Herringen. An der Fahrt sollen der Bezirksbürgermeister sowie die stellvertretenden Bezirksbürgermeister teilnehmen. Die Durchführung der Reise ist für die Nutzung eines städtischen Dienstwagens vorgesehen.
In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt ausgewiesen. Zudem wird festgehalten, dass die Reise keine klimarelevanten Auswirkungen hat. Der Hauptausschuss hat die entsprechende Vorlage bereits im Rahmen seiner Sitzung am 25. September 2023 mit Zustimmung behandelt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 3.Fahrbahnerneuerung Wiescherhöfener Straße von westlichem Bahnübergang bis KohlmeisenwegZur Vorlage · 1211/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1211/23_VL den Beschluss zur Erneuerung der Fahrbahn in der Wiescherhöfener Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt vom westlichen Bahnübergang bis zum Kohlmeisenweg. Grund für die geplante Maßnahme ist der Zustand der bestehenden Fahrbahn, die Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus ist zur Beseitigung der Schäden erforderlich.
Im Zuge der Arbeiten wird auch der vorhandene Mischwasserkanal im Bereich der Fahrbahn durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm erneuert. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme erfolgt im Anschluss an die Arbeiten am Selmigerheideweg zwischen der Wiescherhöfener Straße und der Doenchstraße.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.078.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt sind. Die Finanzierung erfolgt durch Anliegerbeiträge in Höhe von 431.200 Euro sowie durch Zuwendungen aus der Förderrichtlinie FöRi-kom-Stra in Höhe von 495.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 151.800 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm vorhanden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Kita Villa Wolkenwunder, Stiftstr. 11, 59065 Hamm Anmietung von Containern für ÜbergangsgruppenZur Vorlage · 1230/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Planung, Errichtung und Anmietung von Containern für die Kita Villa Wolkenwunder beschlossen. Die Maßnahme dient der Schaffung von Übergangsgruppen, um den Betreuungsbedarf im Sozialraum Mitte abzusichern, bis der geplante Neubau am Caldenhofer Weg fertiggestellt ist. Da das aktuelle Gebäude in der Stiftstraße baulich nicht dauerhaft für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geeignet ist, sollen die Container im Hinterhofbereich der bestehenden Einrichtung aufgestellt werden. Dabei soll ein vorhandener Baum erhalten bleiben.
Die Umsetzung der temporären Ersatzlösung ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure umzusetzen. Die finanziellen Auswirkungen umfassen einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 1.101.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus Baukosten und Mietkosten zusammen, wobei die Auszahlungen für die Baukosten auf die Jahre 2023, 2024 und 2027 verteilt sind. Die Mietkosten für die Containergruppen sind für die Jahre 2024 bis 2027 veranschlagt. Die Mittel stehen im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 zur Verfügung. Die vorliegende Kostenermittlung dient als Orientierung, da verbindliche Aussagen zu den endgültigen Baukosten aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage noch nicht getroffen werden können.
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Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Einführung des Deutschlandtickets: Tarifanerkennung des Deutschlandtickets und Fortschreibung der bestehenden öffentlichen DienstleistungsaufträgeZur Vorlage · 1193/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Tarifanerkennung des Deutschlandtickets auf dem Stadtgebiet beschlossen. Damit wird die Anerkennung des Tickets im Sinne des Regionalisierungsgesetzes sowie die entsprechende Tarif- und Beförderungsbestimmungen bestätigt. Die Stadt übernimmt dabei die Rolle der zuständigen Behörde für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei den beteiligten Verkehrsunternehmen. Diese Anerkennung ist zunächst befristet auf den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023, da die entsprechenden Fördermittel von Bund und Ländern bis zu diesem Stichtag verbindlich zugesagt sind.
Um eine rechtskonforme Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten, wird die Verwaltung die bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zeitnah fortzuschreiben. Der Ausgleich der durch das neue Tarifangebot entstehenden Mindeneinnahmen erfolgt nach den geltenden Förderrichtlinien für das Deutschlandticket im ÖPNV Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da die Ausgaben in Höhe von etwa 2 Millionen Euro vollständig durch die Zuwendungen von Bund und Ländern refinanziert werden.
Die Maßnahme dient dazu, die Voraussetzungen für den Defizitausgleich der Verkehrsunternehmen zu schaffen, die durch die Einführung des preisgünstigen Angebots mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Vorgehensweise zur Ausreichung der Mittel wurde mit den anderen Aufgabenträgern im Raum Ruhr-Lippe abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Trägerhaus Hamm Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-WeststadtZur Vorlage · 1215/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Sachstandsbericht zum Projekt Trägerhaus Hamm zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Vorhaben als Bestandteil in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-Weststadt aufzunehmen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um Förderanträge im Rahmen der Städtebauförderung sowie der EFRE-Förderung stellen zu können.
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes auf einer Brachfläche an der Kreuzung Alleestraße und Schwarzer Weg. Die Planung sieht ein Gebäude vor, das verschiedene soziale Funktionen bündelt, darunter Flächen für die Hammer Tafel, eine Tagespflege, die Aidshilfe sowie ein Kontaktcafé mit Beratungsangeboten. Die Architektur ist auf eine flexible Nutzung ausgelegt, wobei die Konstruktion auf Prinzipien des zirkulären Bauens basiert. Hierbei sollen nachhaltige und rückbaubare Baustoffe wie Holz sowie Recyclingbeton zum Einsatz kommen. Zur energetischen Optimierung sind eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche, eine extensive Dachbegrünung sowie eine Beheizung mittels einer Sole-Wasserwärmepumpe vorgesehen.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 9,4 Millionen Euro an Nettobaukosten, was Bruttokosten von rund 11 Millionen Euro entspricht. Die Finanzierung soll unter Einbeziehung von Fördermitteln erfolgen, wobei die Eigenanteile im kommunalen Haushalt zu tragen sind. Die Planungsleistungen werden derzeit durch ein beauftragtes Architekturbüro weiter konkretisiert.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1224/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss inklusive Lagebericht an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Das Ergebnis des Jahresabschlusses beläuft sich auf 11,1 Millionen Euro, was nach Angaben der Verwaltung den siebten positiven Abschluss in Folge darstellt. Durch die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage erhöht sich das Eigenkapital auf 153,0 Millionen Euro. Im Haushaltsjahr 2022 konnten laut Vorlage sämtliche laufenden Vorsorgelasten, wie Abschreibungen für Reinvestitionen sowie Rückstellungen für Pensionen und Instandhaltungen, erwirtschaftet werden. Dies sei trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges durch positive Entwicklungen in den zentralen Finanzen sowie durch Hilfen von Bund und Land möglich gewesen. Eine Aktivierung von Schäden im Rahmen der Bilanzierungshilfe war nicht erforderlich.
Der Trend zur Entschuldung wurde im Jahr 2022 fortgesetzt, wobei die Stadt bereits das zehnte Jahr in Folge einen solchen Trend verzeichnet. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Rückstellungsabwicklung sowie die Umsetzung von Förderprogrammen in späteren Jahren Auswirkungen auf die Finanzen haben werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden zudem außer- und überplanmäßige Mittel für verschiedene Projekte, unter anderem für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm, Investitionszuschüsse für Sportanlagen sowie Sanierungsmaßnahmen am Kurhaus, beschlossen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2019 und 2020 des Konzerns Stadt HammZur Vorlage · 1240/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1240/23 die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für den Konzern Stadt Hamm zum Stichtag 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2020 vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, zum Jahresende einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kernverwaltung sowie ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche als wirtschaftliche Einheit darstellt. Dieser Abschluss umfasst unter anderem die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel.
Die Vorlage enthält zudem Informationen zur Erstellung der Abschlüsse. Während für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 die Entwürfe durch den Stadtkämmerer aufzustellen und durch den Oberbürgermeister zu bestätigen sind, wurde auf die Erstellung eines separaten Beteiligungsberichts verzichtet.
Die finanziellen Kennzahlen des Abschlusses zum 31. Dezember 2020 weisen eine Bilanzsumme von 1.920 Millionen Euro aus, verglichen mit 1.867 Millionen Euro im Vorjahr. Das Eigenkapital belief sich zum Ende des Jahres 2020 auf 145 Millionen Euro, während der Wert zum 31. Dezember 2019 noch bei 156 Millionen Euro lag. Das erwirtschaftete Gesamtergebnis betrug für das Jahr 2020 rund 4,7 Millionen Euro, nachdem im Jahr 2019 ein Ergebnis von 0,9 Millionen Euro erzielt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Entwürfe zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 5.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 1214/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen. Die Neufassung dient primär der rechtlichen Heilung eines zuvor beschlossenen Entwurfs, der aus formalen Gründen nicht rechtsgültig war, sowie der inhaltlichen Optimierung der organisatorischen Abläufe.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Anpassung der Kündigungsfristen und -termine. Um die Planung der Deputate für die Lehrkräfte verlässlicher zu gestalten, wurden die Kündigungsfristen im Kernbereich sowie im Programm „JeKits“ von einem auf zwei Monate verlängert. Zudem wurden die Kündigungstermine im Kernbereich vereinheitlicht und für das „JeKits“-Programm zusätzliche Termine zum Ende eines Schulhalbjahres eingeführt.
Die Neuregelung umfasst ferner die Festlegung von zwei zusätzlichen, beweglichen unterrichtsfreien Tagen im Kernbereich, um die Unterrichtsplanung trotz beweglicher Feiertage zu sichern. Inhaltliche Anpassungen betreffen zudem die Präzisierung von Kündigungsmöglichkeiten bei organisatorischen Veränderungen der Musikschule sowie die Erweiterung des Spektrums an Kooperationspartnern, unter anderem durch die Einbeziehung von Jugendzentren und Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Änderungen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 3.744 Euro zu erwarten sind, für die jedoch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Neuwahl von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · 1188/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 über die Neubesetzung von Mitgliedern im Behindertenbeirat entschieden. Die Beschlussvorlage 1188/23_VL basierte auf einem Antrag des Arbeitskreises für Behinderte, der die Durchführung von Neuwahlen für das Gremium beantragt hatte.
Im Zuge dieser Neubesetzung wurde ein ordentliches Mitglied für den Behindertenbeirat gewählt. Zudem wurden drei stellvertretende Mitglieder bestimmt. Die personellen Veränderungen im Beirat umfassen die Nachfolge von bisherigen Mitgliedern durch neu gewählte Personen für die jeweiligen Positionen als ordentliches Mitglied sowie als stellvertretende Mitglieder.
Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der personellen Veränderungen. Zudem wurde festgehalten, dass die Beschlüsse keine Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt haben. Der Beschluss wurde zuvor im zuständigen Hauptausschuss am 25. September 2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 7.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Familie, Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · 1197/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der Antrag, der auf ein Ersuchen der FDP-Fraktion zurückgeht, sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied im genannten Ausschuss zu ersetzen.
Konkret soll ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe gewählt werden, um die Position eines bisherigen Mitglieds aus der Bürgerschaft zu übernehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlussvorschlags. Die entsprechende Entscheidung wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 8.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1237/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat über eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entschieden. Auf Grundlage der Mitteilung der Sparkasse Hamm soll ein bisheriges Mitglied des Verwaltungsrates zum 30. November 2023 abberufen werden.
Als Nachfolge wurde ein neues Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagen, das bislang die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds innehatte. Die Berufung erfolgt zum 1. Dezember 2023. Mit dem Wechsel in das ordentliche Mandat wird gleichzeitig die Position des stellvertretenden Mitglieds neu besetzt. Die entsprechende Person soll ab dem 1. Dezember 2023 als neues stellvertretendes Mitglied für das nun reguläre Mitglied im Verwaltungsrat fungieren. Dieser Wahlvorschlag basiert auf der Entscheidung der Personalversammlung.
Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen aus und es werden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Der Beschluss wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 gefasst.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 9.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Wirtschaft und ArbeitZur Vorlage · 1239/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1239/23 eine Neubesetzung der Mitgliederstruktur im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vorgelegt. Der Antrag auf diese personellen Änderungen geht von der Ratsgruppe DIE LINKE aus.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses soll ein Wechsel in der Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder stattfinden. Ein Bürgervertreter soll als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen. Parallel dazu ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Hierbei soll eine Bürgervertreterin die Position eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds übernehmen.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 behandelt. Es wurden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Umbesetzungen festgestellt, und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussvorschlag wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 beraten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 10.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1241/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 über die Neubesetzung von beratenden Mitgliedern im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe entschieden. Hintergrund der Vorlage 1241/23_VL ist ein personeller Wechsel in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Frühkindliche Bildung.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm sind die Sprecher und Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VII als beratende Mitglieder in den Ausschuss zu berufen. Da es innerhalb der AG Frühkindliche Bildung zu einem Wechsel im Vorsitz sowie im stellvertretenden Vorsitz gekommen ist, wurde eine entsprechende Neubesetzung der Ausschussposten beantragt.
Auf Vorschlag der AG Frühkindliche Bildung wurde eine Person als beratendes Mitglied für den Ausschuss gewählt, um die Nachfolge der bisherigen beratenden Vertreterin anzutreten. Zudem wurde eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss bestimmt, um die Nachfolge der bisherigen stellvertretenden Vertreterin zu regeln. Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde im Hauptausschuss sowie im Rat mit dem entsprechenden Ergebnis verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 11.Umbesetzung im Aufsichtsrat der Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 1243/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der Maximilianpark Hamm GmbH beschlossen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat abberufen und ein neues Mitglied entsandt.
Die Vorlage mit der Nummer 1243/23_VL regelt den personellen Wechsel in diesem Gremium. Der Beschluss wurde nach einer vorherigen Beratung im Hauptausschuss am 25. September 2023 gefasst. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Eine Beteiligung des Dezernats V war für das Verfahren nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 12.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 1246/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 26. September 2023 wurde über eine personelle Neubesetzung im Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah vor, eine Änderung in der Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums vorzunehmen.
Konkret wurde beschlossen, eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt zu wählen. Diese Nachbesetzung erfolgt als Ersatz für eine ausgeschiedene Bürgervertreterin. Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der personellen Änderung. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 vorberaten.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation Bestimmung eines neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und MobilitätZur Vorlage · 1248/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung in zwei Ausschüssen vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation ein Wechsel in der Mitgliederstruktur stattfindet. Konkret soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden, um den Platz eines anderen Bürgervertreters einzunehmen.
Zudem umfasst die Vorlage die Bestimmung eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion soll ein Ratsmitglied diese Funktion übernehmen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 beraten und dem Rat zur Sitzung am 26. September 2023 vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Klimabilanz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 14.Grüne Umweltachse Werries Hier: 1. Bauabschnitt Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie FahrradterminalZur Vorlage · 1192/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau des ersten Bauabschnitts der Grünen Umweltachse Werries gemäß der vorliegenden Planung beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Projekt umfasst die Umgestaltung der Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie die Errichtung eines Fahrradterminals.
Die baulichen Maßnahmen sehen die Gestaltung eines kombinierten Fuß- und Radwegs vor, der durch Sitzgelegenheiten ergänzt wird. Im Bereich des Übergangs zur Ostwennemarstraße und zum Maxipark sollen ein Entréeplatz sowie ein Wasserelement mit Fontänen entstehen. Die Sportachse wird durch Anlagen wie einen Skatepark, eine Calisthenics-Anlage, Tischtennisplatten und ein Kleinspielfeld erweitert. Zudem soll der Eingangsbereich des Maxiparks aufgewertet und der Parkplatz am Bürgeramt durch ein Fahrradterminal mit Kapazitäten für 200 bis 250 Fahrräder, inklusive Lademöglichkeiten für E-Bikes, ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahmen werden 18 Bäume bzw. Großsträucher entfernt, während insgesamt 71 Neupflanzungen vorgesehen sind.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 6.667.000 Euro. Davon entfallen 5.101.000 Euro auf die Sport- und Bewegungsachse sowie 1.566.000 Euro auf das Fahrradterminal und die Parkplatzerweiterung. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 2.234.640 Euro sowie durch Fördermittel aus der Städtebauförderung und Programmen zur Nahmobilität. Die Mittel stehen voraussichtlich ab Frühjahr 2024 zur Verfügung.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1181/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (Nr. 1181/23_VL) vorgelegt, die den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ zum Gegenstand hat. Das etwa 17.390 m² große Plangebiet liegt in Heessen im nordöstlichen Randbereich des Gewerbegebietes „Zeche Sachsen“. Ziel der Planung ist die geordnete gewerbliche Entwicklung einer bislang teils brachliegenden Fläche sowie einer Parkpalette, die aufgrund ihres Zustands abgebrochen werden soll. Die Aufstellung sieht die Bereitstellung von Flächen für die Ansiedlung kleinteiliger, nicht störender Gewerbebetriebe vor.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamtes sowie von zwei Privatpersonen und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung führt aus, dass diese Anregungen durch eine Ergänzung der Begründung berücksichtigt werden, ohne dass eine Änderung des Bebauungsplans selbst erforderlich sei.
Die Erschließung der Flächen soll über die Dessauer Straße sowie durch einen neuen Stichweg erfolgen, um flexiblere Grundstückszuschnitte zu ermöglichen. Die Planung beinhaltet zudem Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie etwa Vorgaben zur Begrünung von Dächern und zur Vermeidung hitzespeichernder Elemente. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben mit der städtebaulichen Rahmenplanung für Heessen abgestimmt ist.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.ISEK Werries: Sachstand und Umsetzung weiterer MaßnahmenschwerpunkteZur Vorlage · 1112/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat hat den Sachbericht zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries zur Kenntnis genommen. Die Vorlage beschreibt den aktuellen Stand und die weiteren Planungsschritte für verschiedene Maßnahmen im Stadtteil, wobei die Entwicklung der „Grünen Umweltachse“ als zentrales Projekt im Fokus steht. Diese Achse soll Grünräume zwischen dem Maximilianpark und dem Datteln-Hamm-Kanal verknüpfen und die Klimaanpassung sowie die Lebensqualität fördern.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Gestaltung von Sport- und Bewegungsflächen, die barrierefreie Anbindung an den Kanal sowie die Umgestaltung der Maximilianstraße für den Rad- und Fußverkehr. Im Rahmen der IGA 2027 ist zudem die Schaffung eines Gartenkompetenzzentrums am östlichen Rand des Maximilianparks vorgesehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft das Handlungsfeld Verkehr und Mobilität. Ziel ist eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs, um städtebauliche Aufwertungen und neue Wohnbebauung zu ermöglichen. Hierzu sollen Parkflächen flächensparend umgestaltet, ein mehrgeschossiges Parkhaus sowie ein neuer Parkplatz für den Maxipark geschaffen und ein zentraler ZOB errichtet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungsleistungen für die beschriebenen Maßnahmen unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung extern zu vergeben. Die notwendigen Mittel sollen in den Haushalt eingestellt werden; Einzelmaßnahmen werden zu separaten Terminen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 17.ISEK Werries: Ausbau des Sportplatzes Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1216/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau der Sportanlage des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu einer Leichtathletikanlage des Typs C beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries und soll die multifunktionale Nutzung für den Schul- und Vereinssport sicherstellen. Die geplante Anlage umfasst ein Naturrasen-Großspielfeld, eine 400-Meter-Rundlaufbahn mit vier Bahnen, Hürdenlaufbahnen, Weitsprung-, Stabhochsprung- sowie Kugelstoß- und Speerwurfanlagen. Die Laufbahnen sollen mit einem gelenkschonenden Kunststoffbelag ausgestattet werden.
Zur Abgrenzung zur angrenzenden Wohnbebauung ist die Errichtung eines vier Meter hohen Erdwalls mit heimischen Wildsträuchern vorgesehen, der als Lärm- und Sichtschutz dient. Im Rahmen der Baumaßnahme werden drei Bäume im nördlichen Bereich der Anlage durch die Pflanzung von mindestens fünf neuen Bäumen ersetzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.550.000 Euro brutto, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 310.000 Euro trägt. Die Finanzierung der restlichen Kosten soll über Zuschüsse aus der Städtebauförderung im Programm „Lebendige Zentren“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren sowie die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die weitere Planung zu treffen. Ein Baubeginn ist für das Herbstjahr 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1184/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.160 – Stadthausstraße – vorgelegt. Das Vorhaben umfasst eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer etwa 1.006 Quadratmeter großen Fläche im Stadtbezirk Mitte, die derzeit als private Pkw-Stellfläche genutzt wird.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer öffentlichen Fahrradgarage im Erdgeschoss, um den Radverkehr in der Innenstadt zu fördern und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten für Besucher des Marktplatzes und der Fußgängerzone zu schaffen. Die darüber liegenden drei Obergeschosse sollen für Wohnzwecke oder kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen werden. Planungsrechtlich wird das Gebiet als Kerngebiet festgesetzt. Dabei ist eine viergeschossige Bebauung vorgesehen, wobei die Obergeschosse aus städtebaulichen Gründen von den Grundstücksgrenzen zurückspringen sollen.
Der Bebauungsplan sieht eine geschlossene Bauweise für den Bestand sowie die Fahrradgarage vor. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 13,50 Meter über Gelände begrenzt. Zudem sind Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen, wie die vollständige Begrünung der Flachdächer, um die Artenvielfalt und das Stadtklima zu unterstützen. Mit dem neuen Plan wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.003 überplant. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs soll für die Dauer eines Monats erfolgen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 1186/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 den Entwurf zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zur Kenntnis genommen und der im Beteiligungsverfahren erstellten Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese abschließende Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde zuzuleiten.
Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung raumordnerischer Zielsetzungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Änderung des Landesentwicklungsplans basiert auf bundesrechtlichen Vorgaben, wie dem Wind-an-Land-Gesetz und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Diese verpflichten das Land Nordrhein-Westfalen dazu, bis Ende 202
27 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für die Windenergienutzung einzuplanen. Zudem sieht die Änderung eine Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen vor, um die gesteigerten Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu unterstützen.
In der Stellungnahme der Stadt Hamm werden die beabsichtigten Änderungen grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung weist jedoch auf die Besonderheiten der Planungsregion Regionalverband Ruhr hin, in der aufgrund fehlender Flächenpotenziale anderer Städte ein höherer Flächenanteil für die Windenergienutzung erbracht werden muss. Die Stellungnahme enthält zudem spezifische Anregungen und Hinweise zu den für die Stadt relevanten Zielen und Grundsätzen des Entwurfs.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1198/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1198/23 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 56.000 m² im Bereich Hamm-Bockum-Hövel, begrenzt durch die Stefanstraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Berliner Straße. Ziel des Verfahrens ist die Sicherung des Schulstandortes der Sophie-Scholl-Gesamtschule sowie der Gebrüder-Grimm-Grundschule und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Standortes um eine weitere Dreifachsporthalle.
Durch die neue Planung soll das Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die bisherige Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der realen Entwicklung entspricht. Der Bebauungsplan legt für den Schulstandort eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ fest. Die bestehende öffentliche Grünfläche im westlichen Bereich wird als Spielplatz definiert. Für das wohnbaulich genutzte Grundstück an der Stefanstraße wird die Festsetzung als reines Wohngebiet fortgeführt.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen des Geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, der unteren Naturschutzbehörde und des Lippeverbandes berücksichtigt, während die Hinweise der Stadtwerke zur Kenntnis genommen wurden. Der Plan sieht zudem Vorgaben zur Dachgestaltung und zur Begrünung von Flächen vor.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 21.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.081 vorgelegt, der die Nachnutzung eines Teils des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert zum Ziel hat. Das etwa 51.647 m² große Plangebiet liegt am südlichen Rand des Geländes und grenzt an die Kamener Straße sowie den Stadtteil Pelkum. Die Planung sieht vor, einen Einzelhandelsstandort nördlich der Kamener Straße zu entwickeln, der die bestehende Versorgung im Stadtgebiet ergänzen soll.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung abgewogen. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V., der Stadt Werne sowie drei Einwendungen werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und der Gemeinden Bönen sowie Bergkamen werden teilweise berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt Dortmunds Stadtplanungs- und Bauordnungsbehörde sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen.
Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung für das rund 55 Hektar große Areal, die verschiedene Nutzungsschwerpunkte wie Wohnen, Gewerbe, Kultur und die Kreativwirtschaft vorsieht. Die geplante Konversion soll die funktionale Verknüpfung des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen stärken und zur Innenentwicklung beitragen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 04.077 vorgelegt, der die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II regelt. Das Plangebiet umfasst etwa 11 Hektar des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenstandortes am nördlichen Rand des Stadtteils Pelkum. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen östlich der Fangstraße und der Goerallee, ergänzt durch einen zentralen Grünzug.
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlegung wurden die Einwände der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines weiteren Einwenders nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden im Bebauungsplan teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund zur Kenntnis genommen wurden.
Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung, die das Areal als „Creativ-Quartier“ mit Schwerpunkten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie Kultur und Kreativwirtschaft entwickeln soll. Durch die Konversion der Brachfläche sollen neue Wegeverbindungen zu den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen geschaffen und die Innenentwicklung gefördert werden. Das Plangebiet umfasst voraussichtlich etwa 65,6 Prozent Wohnflächen sowie Anteile für Sondergebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen und Versorgungsflächen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.082 vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Absicherung der Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert, konkret für die Entwicklung eines sogenannten „CreativQuartiers“. Das etwa 22,5 Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenareals im Stadtteil Pelkum.
Die geplante Nutzung sieht unter anderem Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, nicht störendes Gewerbe sowie Wohnformen wie TinyHouses oder studentisches Wohnen vor. Zudem ist die Errichtung eines Parkhauses sowie eines Landschafts- und Sicherungsbauwerks vorgesehen, das zur Gewinnung regenerativer Energien durch Photovoltaik und Erdthermie genutzt werden soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erhaltung und Sanierung vorhandener Gebäudestrukturen.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Während die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden, fanden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und des LWL-Denkmalschutz teilweise Berücksichtigung. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Beschlussvorlage 1203/23 zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.083 vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert IV. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals im Südwesten der Stadt. Die geplante Entwicklung sieht eine Umnutzung der Flächen für Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie für die Kultur- und Kreativwirtschaft vor. Durch die Konversion soll eine funktionale Verknüprobung mit den angrenzenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen erreicht werden.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung behandelt. Die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines Einwenders werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes sowie der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen lediglich zur Kenntnis genommen wurden. Auch die Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet umfasst verschiedene Nutzungsarten, darunter Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen sowie Grün- und Wasserflächen. Die Planung dient der Innenentwicklung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die vorliegende Vorlage umfasst den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 25.Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1210/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Geltungsbereichs sowie zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 „Lippestraße / Richardstraße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 43.595 m² im Ortsteil Uentrop und soll die bestehende Siedlungsstruktur städtebaulich erweitern, um der Nachfrage nach Wohnbauland zu begegnen.
Der Entwurf sieht vor, den Bereich durch eine präzise Festlegung verschiedener Flurstücksgrenzen neu zu begrenzen. Die geplante Nutzung umfasst überwiegend Wohnbauflächen in Form von Allgemeinen Wohngebieten. Dabei sind vor allem freistehende Einzelhäuser und Doppelhäuser vorgesehen, während im östlichen Bereich auch kleinere Mehrfamilienhäuser mit bis zu acht Wohneinheiten zulässig sind. In bestimmten Gebieten sollen zudem Anforderungen an den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden.
Die Erschließung der Flächen soll über eine Hauptachse in Ost-West-Richtung erfolgen, die an die Hülshoffstraße angebunden ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung ökologischer Belange und der Klimaanpassung. Dies umfasst die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten, die Schaffung von Grünflächen sowie Vorgaben zur intensiven Durchgrünung, etwa durch Dachbegrünungen. Die Flächennutzung teilt sich in Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf. Mit der Vorlage wird zudem die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs beantragt.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule Ergänzung der Vorlage 0966/22 um: Rückbau Erdwall, Baumfällarbeiten und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 1235/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1235/23 den Rückbau eines Erdwalls, Baumfällarbeiten sowie Ersatzpflanzungen im Bereich der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschlossen. Diese Maßnahme dient als Ergänzung zum bereits im Dezember 2022 beschlossenen Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau. Um die Errichtung der neuen Halle zu ermöglichen und den Zeitplan sowie die wirtschaftliche Gestaltung der Generalunternehmerleitung zu sichern, muss das Baufeld vorab geräumt werden.
Im Zuge der Arbeiten ist die Entfernung eines vorhandenen Erdwalls sowie das Fällen verschiedener Bäume, darunter Platanen, Feldahorn, Eichen und Weiden, vorgesehen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll das Erdwallmaterial auf dem Grundstück umgelagert werden, wofür auch das Unterholz und weitere Bäume entfernt werden müssen. Die Verwaltung strebt dabei an, so viele der vorhandenen Bäume wie möglich zu erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der Außensportanlage wird der gesamte Außenbereich inklusive der Wallanlage überarbeitet. Dabei ist eine entsprechende Ersatzpflanzung geplant, die voraussichtlich in der Pflanzperiode Winter 2026/27 erfolgt. Während der Bauphase wird die neue Wallanlage vorläufig mit einer Saatmischung begrünt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die geplante 100-Meter-Kurzstreckenlaufbahn auf eine Länge von 75 Metern reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 400.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 27.Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr des RVRZur Vorlage · 1217/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Kenntnisnahme, die nachhaltige Mitwirkung und die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr beschlossen. Die Charta, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der Region entwickelt wurde, dient als Leitbild und strategische Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet. Sie fungiert als freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung, verfolgt jedoch das Ziel, die regionale Entwicklung durch gemeinsame Leitthemen und Oberziele zu koordinieren.
Die Vorlage beschreibt die Charta als Instrument, um die Anpassung an Herausforderungen wie den Klimawandel zu unterstützen und die multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums zu fördern. Die Stadt Hamm bekennt sich durch den Beschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Ziele. Als Beispiele für bereits bestehende oder geplante Maßnahmen in Hamm werden unter anderem die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue, die Erhöhung des Waldanteils, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Rahmen des Masterplans Mobilität angeführt. Zudem wird auf die Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Ratsvorlagen verwiesen.
Der Regionalverband Ruhr moderiert den weiteren Prozess, der nach der Festlegung der Charta in die Erarbeitung konkreter Handlungsziele und einer Strategie mündet. Ziel ist es, durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.Infrastrukturstrategie für das digitale HammZur Vorlage · 1231/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Infrastrukturstrategie für das digitale Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, diese Strategie als handlungsleitende Maßgabe für die Verwaltung sowie die damit verbundenen Unternehmen festzulegen. Die Strategie ist der bereits beschlossenen Digitalisierungsstrategie „Menschlich.Lebenswert.Innovativ“ untergeordnet und umfasst den Planungszeitraum von 2023 bis 2028. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Aktualisierung vorgesehen.
Die Erarbeitung der Strategie erfolgte in Zusammenarbeit mit städtischen Fachämtern, der Stadtwerke Hamm GmbH sowie der MICUS Strategieberatung GmbH in ihrer Funktion als Gigabitkoordination. Die in der Vorlage enthaltenen operativen Handlungskonzepte sollen von der Verwaltung und den zuständigen verbundenen Unternehmen erstellt, umgesetzt und fortgeschrieben werden. Sollten sich aus diesen Konzepten weitere politische Beschlüsse ergeben, werden diese separat herbeigeführt.
Zudem ist geplant, die Verwaltungsdigitalisierungsstrategie zu aktualisieren und eine zusätzliche Strategie für das kommunale Datenmanagement zu entwickeln. In der Sachdarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der digitalen Infrastruktur voraussichtlich zu einem höheren Energieverbrauch führen wird. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 18.09.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 29.Ahsepark, Bereitstellung von außerplanmäßigen Mittel für den Kauf von Modulbauten für GeflüchteteZur Vorlage · 1232/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die Planung und Errichtung von Modulbauten auf dem Grundstück Caldenhofer Weg 192 im Ahsepark beschlossen. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Kapazitäten für die Unterbringung von 50 bis 80 Asylsuchenden. Die Umsetzung der Bauvorhaben soll im Sommer 2024 erfolgen, wobei die Verwaltung mit der Unterstützung externer Ingenieure beauftragt wurde.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 2,5 Millionen Euro. Diese Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt und sind durch Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gedeckt. Die Finanzierung erfolgt somit ohne einen städtischen Eigenanteil.
Die geplanten zweigeschossigen Gebäude in modularer Bauweise sollen an die bestehende Infrastruktur des Standorts angebunden werden, um Synergien bei der Betreuung, Sicherheit und Reinigung zu nutzen. Die Konstruktion sieht eine Stahlrahmenstruktur mit Fassaden aus Putz oder Holz vor und soll den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Geplant sind Wohngruppen mit Schlaf-, Wohn- und Gemeinschaftsbereichen sowie sanitären Einrichtungen. Die Maßnahme umfasst zudem die Erschließung der Außenanlagen sowie die Erstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Nutzung des Grundstücks, welches im Eigentum der DFH steht, muss mit der entsprechenden Organisation vereinbart werden.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 30.18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 1256/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1256/23 die Benennung von drei Delegierten für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz findet am 13. Dezember 2023 in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger in den Meinungsbildungsprozess des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Gemäß den Satzungen des Städtetages steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation zur Verfügung, die aus Ratsmitgliedern der jeweiligen Kommune bestehen muss. Die Auswahl der Delegierten liegt in der Verantwortung der Stadt, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die drei Sitze mit Vertretenden der SPD-Fraktion sowie einem Mitglied der CDU-Fraktion zu besetzen. Gegenstand der Beratungen in der Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Teilnahme an der Konferenz keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- C.Verschiedenes