Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 19.06.2023, Nr. 280/23
- 2.Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Neufchateau/FrankreichZur Vorlage · 1238/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1238/23_VL die Genehmigung für eine Dienstreise nach Neufchateau in Frankreich beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 7. bis zum 10. Oktober 2023 geplant.
Grundlage der Reise ist eine Einladung der Partnerstadt Neufchateau an eine Delegation der Bezirksvertretung Hamm-Herringen. An der Fahrt sollen der Bezirksbürgermeister sowie die stellvertretenden Bezirksbürgermeister teilnehmen. Die Durchführung der Reise ist für die Nutzung eines städtischen Dienstwagens vorgesehen.
In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt ausgewiesen. Zudem wird festgehalten, dass die Reise keine klimarelevanten Auswirkungen hat. Der Hauptausschuss hat die entsprechende Vorlage bereits im Rahmen seiner Sitzung am 25. September 2023 mit Zustimmung behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 3.Fahrbahnerneuerung Wiescherhöfener Straße von westlichem Bahnübergang bis KohlmeisenwegZur Vorlage · 1211/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1211/23_VL den Beschluss zur Erneuerung der Fahrbahn in der Wiescherhöfener Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt vom westlichen Bahnübergang bis zum Kohlmeisenweg. Grund für die geplante Maßnahme ist der Zustand der bestehenden Fahrbahn, die Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus ist zur Beseitigung der Schäden erforderlich.
Im Zuge der Arbeiten wird auch der vorhandene Mischwasserkanal im Bereich der Fahrbahn durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm erneuert. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme erfolgt im Anschluss an die Arbeiten am Selmigerheideweg zwischen der Wiescherhöfener Straße und der Doenchstraße.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.078.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt sind. Die Finanzierung erfolgt durch Anliegerbeiträge in Höhe von 431.200 Euro sowie durch Zuwendungen aus der Förderrichtlinie FöRi-kom-Stra in Höhe von 495.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 151.800 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm vorhanden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Kita Villa Wolkenwunder, Stiftstr. 11, 59065 Hamm Anmietung von Containern für ÜbergangsgruppenZur Vorlage · 1230/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Planung, Errichtung und Anmietung von Containern für die Kita Villa Wolkenwunder beschlossen. Die Maßnahme dient der Schaffung von Übergangsgruppen, um den Betreuungsbedarf im Sozialraum Mitte abzusichern, bis der geplante Neubau am Caldenhofer Weg fertiggestellt ist. Da das aktuelle Gebäude in der Stiftstraße baulich nicht dauerhaft für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geeignet ist, sollen die Container im Hinterhofbereich der bestehenden Einrichtung aufgestellt werden. Dabei soll ein vorhandener Baum erhalten bleiben.
Die Umsetzung der temporären Ersatzlösung ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure umzusetzen. Die finanziellen Auswirkungen umfassen einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 1.101.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus Baukosten und Mietkosten zusammen, wobei die Auszahlungen für die Baukosten auf die Jahre 2023, 2024 und 2027 verteilt sind. Die Mietkosten für die Containergruppen sind für die Jahre 2024 bis 2027 veranschlagt. Die Mittel stehen im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 zur Verfügung. Die vorliegende Kostenermittlung dient als Orientierung, da verbindliche Aussagen zu den endgültigen Baukosten aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage noch nicht getroffen werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Einführung des Deutschlandtickets: Tarifanerkennung des Deutschlandtickets und Fortschreibung der bestehenden öffentlichen DienstleistungsaufträgeZur Vorlage · 1193/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Tarifanerkennung des Deutschlandtickets auf dem Stadtgebiet beschlossen. Damit wird die Anerkennung des Tickets im Sinne des Regionalisierungsgesetzes sowie die entsprechende Tarif- und Beförderungsbestimmungen bestätigt. Die Stadt übernimmt dabei die Rolle der zuständigen Behörde für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei den beteiligten Verkehrsunternehmen. Diese Anerkennung ist zunächst befristet auf den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023, da die entsprechenden Fördermittel von Bund und Ländern bis zu diesem Stichtag verbindlich zugesagt sind.
Um eine rechtskonforme Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten, wird die Verwaltung die bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zeitnah fortzuschreiben. Der Ausgleich der durch das neue Tarifangebot entstehenden Mindeneinnahmen erfolgt nach den geltenden Förderrichtlinien für das Deutschlandticket im ÖPNV Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da die Ausgaben in Höhe von etwa 2 Millionen Euro vollständig durch die Zuwendungen von Bund und Ländern refinanziert werden.
Die Maßnahme dient dazu, die Voraussetzungen für den Defizitausgleich der Verkehrsunternehmen zu schaffen, die durch die Einführung des preisgünstigen Angebots mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Vorgehensweise zur Ausreichung der Mittel wurde mit den anderen Aufgabenträgern im Raum Ruhr-Lippe abgestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Trägerhaus Hamm Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-WeststadtZur Vorlage · 1215/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Sachstandsbericht zum Projekt Trägerhaus Hamm zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Vorhaben als Bestandteil in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-Weststadt aufzunehmen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um Förderanträge im Rahmen der Städtebauförderung sowie der EFRE-Förderung stellen zu können.
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes auf einer Brachfläche an der Kreuzung Alleestraße und Schwarzer Weg. Die Planung sieht ein Gebäude vor, das verschiedene soziale Funktionen bündelt, darunter Flächen für die Hammer Tafel, eine Tagespflege, die Aidshilfe sowie ein Kontaktcafé mit Beratungsangeboten. Die Architektur ist auf eine flexible Nutzung ausgelegt, wobei die Konstruktion auf Prinzipien des zirkulären Bauens basiert. Hierbei sollen nachhaltige und rückbaubare Baustoffe wie Holz sowie Recyclingbeton zum Einsatz kommen. Zur energetischen Optimierung sind eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche, eine extensive Dachbegrünung sowie eine Beheizung mittels einer Sole-Wasserwärmepumpe vorgesehen.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 9,4 Millionen Euro an Nettobaukosten, was Bruttokosten von rund 11 Millionen Euro entspricht. Die Finanzierung soll unter Einbeziehung von Fördermitteln erfolgen, wobei die Eigenanteile im kommunalen Haushalt zu tragen sind. Die Planungsleistungen werden derzeit durch ein beauftragtes Architekturbüro weiter konkretisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1224/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss inklusive Lagebericht an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Das Ergebnis des Jahresabschlusses beläuft sich auf 11,1 Millionen Euro, was nach Angaben der Verwaltung den siebten positiven Abschluss in Folge darstellt. Durch die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage erhöht sich das Eigenkapital auf 153,0 Millionen Euro. Im Haushaltsjahr 2022 konnten laut Vorlage sämtliche laufenden Vorsorgelasten, wie Abschreibungen für Reinvestitionen sowie Rückstellungen für Pensionen und Instandhaltungen, erwirtschaftet werden. Dies sei trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges durch positive Entwicklungen in den zentralen Finanzen sowie durch Hilfen von Bund und Land möglich gewesen. Eine Aktivierung von Schäden im Rahmen der Bilanzierungshilfe war nicht erforderlich.
Der Trend zur Entschuldung wurde im Jahr 2022 fortgesetzt, wobei die Stadt bereits das zehnte Jahr in Folge einen solchen Trend verzeichnet. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Rückstellungsabwicklung sowie die Umsetzung von Förderprogrammen in späteren Jahren Auswirkungen auf die Finanzen haben werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden zudem außer- und überplanmäßige Mittel für verschiedene Projekte, unter anderem für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm, Investitionszuschüsse für Sportanlagen sowie Sanierungsmaßnahmen am Kurhaus, beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2019 und 2020 des Konzerns Stadt HammZur Vorlage · 1240/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1240/23 die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für den Konzern Stadt Hamm zum Stichtag 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2020 vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, zum Jahresende einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kernverwaltung sowie ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche als wirtschaftliche Einheit darstellt. Dieser Abschluss umfasst unter anderem die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel.
Die Vorlage enthält zudem Informationen zur Erstellung der Abschlüsse. Während für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 die Entwürfe durch den Stadtkämmerer aufzustellen und durch den Oberbürgermeister zu bestätigen sind, wurde auf die Erstellung eines separaten Beteiligungsberichts verzichtet.
Die finanziellen Kennzahlen des Abschlusses zum 31. Dezember 2020 weisen eine Bilanzsumme von 1.920 Millionen Euro aus, verglichen mit 1.867 Millionen Euro im Vorjahr. Das Eigenkapital belief sich zum Ende des Jahres 2020 auf 145 Millionen Euro, während der Wert zum 31. Dezember 2019 noch bei 156 Millionen Euro lag. Das erwirtschaftete Gesamtergebnis betrug für das Jahr 2020 rund 4,7 Millionen Euro, nachdem im Jahr 2019 ein Ergebnis von 0,9 Millionen Euro erzielt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Entwürfe zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 5.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 1214/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen. Die Neufassung dient primär der rechtlichen Heilung eines zuvor beschlossenen Entwurfs, der aus formalen Gründen nicht rechtsgültig war, sowie der inhaltlichen Optimierung der organisatorischen Abläufe.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Anpassung der Kündigungsfristen und -termine. Um die Planung der Deputate für die Lehrkräfte verlässlicher zu gestalten, wurden die Kündigungsfristen im Kernbereich sowie im Programm „JeKits“ von einem auf zwei Monate verlängert. Zudem wurden die Kündigungstermine im Kernbereich vereinheitlicht und für das „JeKits“-Programm zusätzliche Termine zum Ende eines Schulhalbjahres eingeführt.
Die Neuregelung umfasst ferner die Festlegung von zwei zusätzlichen, beweglichen unterrichtsfreien Tagen im Kernbereich, um die Unterrichtsplanung trotz beweglicher Feiertage zu sichern. Inhaltliche Anpassungen betreffen zudem die Präzisierung von Kündigungsmöglichkeiten bei organisatorischen Veränderungen der Musikschule sowie die Erweiterung des Spektrums an Kooperationspartnern, unter anderem durch die Einbeziehung von Jugendzentren und Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Änderungen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 3.744 Euro zu erwarten sind, für die jedoch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Neuwahl von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · 1188/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 über die Neubesetzung von Mitgliedern im Behindertenbeirat entschieden. Die Beschlussvorlage 1188/23_VL basierte auf einem Antrag des Arbeitskreises für Behinderte, der die Durchführung von Neuwahlen für das Gremium beantragt hatte.
Im Zuge dieser Neubesetzung wurde ein ordentliches Mitglied für den Behindertenbeirat gewählt. Zudem wurden drei stellvertretende Mitglieder bestimmt. Die personellen Veränderungen im Beirat umfassen die Nachfolge von bisherigen Mitgliedern durch neu gewählte Personen für die jeweiligen Positionen als ordentliches Mitglied sowie als stellvertretende Mitglieder.
Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der personellen Veränderungen. Zudem wurde festgehalten, dass die Beschlüsse keine Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt haben. Der Beschluss wurde zuvor im zuständigen Hauptausschuss am 25. September 2023 behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 7.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Familie, Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · 1197/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der Antrag, der auf ein Ersuchen der FDP-Fraktion zurückgeht, sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied im genannten Ausschuss zu ersetzen.
Konkret soll ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe gewählt werden, um die Position eines bisherigen Mitglieds aus der Bürgerschaft zu übernehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlussvorschlags. Die entsprechende Entscheidung wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 8.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1237/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat über eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entschieden. Auf Grundlage der Mitteilung der Sparkasse Hamm soll ein bisheriges Mitglied des Verwaltungsrates zum 30. November 2023 abberufen werden.
Als Nachfolge wurde ein neues Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagen, das bislang die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds innehatte. Die Berufung erfolgt zum 1. Dezember 2023. Mit dem Wechsel in das ordentliche Mandat wird gleichzeitig die Position des stellvertretenden Mitglieds neu besetzt. Die entsprechende Person soll ab dem 1. Dezember 2023 als neues stellvertretendes Mitglied für das nun reguläre Mitglied im Verwaltungsrat fungieren. Dieser Wahlvorschlag basiert auf der Entscheidung der Personalversammlung.
Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen aus und es werden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Der Beschluss wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 gefasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 9.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Wirtschaft und ArbeitZur Vorlage · 1239/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1239/23 eine Neubesetzung der Mitgliederstruktur im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vorgelegt. Der Antrag auf diese personellen Änderungen geht von der Ratsgruppe DIE LINKE aus.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses soll ein Wechsel in der Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder stattfinden. Ein Bürgervertreter soll als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen. Parallel dazu ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Hierbei soll eine Bürgervertreterin die Position eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds übernehmen.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 behandelt. Es wurden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Umbesetzungen festgestellt, und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussvorschlag wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 10.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1241/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 über die Neubesetzung von beratenden Mitgliedern im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe entschieden. Hintergrund der Vorlage 1241/23_VL ist ein personeller Wechsel in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Frühkindliche Bildung.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm sind die Sprecher und Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VII als beratende Mitglieder in den Ausschuss zu berufen. Da es innerhalb der AG Frühkindliche Bildung zu einem Wechsel im Vorsitz sowie im stellvertretenden Vorsitz gekommen ist, wurde eine entsprechende Neubesetzung der Ausschussposten beantragt.
Auf Vorschlag der AG Frühkindliche Bildung wurde eine Person als beratendes Mitglied für den Ausschuss gewählt, um die Nachfolge der bisherigen beratenden Vertreterin anzutreten. Zudem wurde eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss bestimmt, um die Nachfolge der bisherigen stellvertretenden Vertreterin zu regeln. Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde im Hauptausschuss sowie im Rat mit dem entsprechenden Ergebnis verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 11.Umbesetzung im Aufsichtsrat der Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 1243/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der Maximilianpark Hamm GmbH beschlossen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat abberufen und ein neues Mitglied entsandt.
Die Vorlage mit der Nummer 1243/23_VL regelt den personellen Wechsel in diesem Gremium. Der Beschluss wurde nach einer vorherigen Beratung im Hauptausschuss am 25. September 2023 gefasst. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Eine Beteiligung des Dezernats V war für das Verfahren nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 12.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 1246/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 26. September 2023 wurde über eine personelle Neubesetzung im Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah vor, eine Änderung in der Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums vorzunehmen.
Konkret wurde beschlossen, eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt zu wählen. Diese Nachbesetzung erfolgt als Ersatz für eine ausgeschiedene Bürgervertreterin. Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der personellen Änderung. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 vorberaten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation Bestimmung eines neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und MobilitätZur Vorlage · 1248/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung in zwei Ausschüssen vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation ein Wechsel in der Mitgliederstruktur stattfindet. Konkret soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden, um den Platz eines anderen Bürgervertreters einzunehmen.
Zudem umfasst die Vorlage die Bestimmung eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion soll ein Ratsmitglied diese Funktion übernehmen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 beraten und dem Rat zur Sitzung am 26. September 2023 vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Klimabilanz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 14.Grüne Umweltachse Werries Hier: 1. Bauabschnitt Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie FahrradterminalZur Vorlage · 1192/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau des ersten Bauabschnitts der Grünen Umweltachse Werries gemäß der vorliegenden Planung beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Projekt umfasst die Umgestaltung der Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie die Errichtung eines Fahrradterminals.
Die baulichen Maßnahmen sehen die Gestaltung eines kombinierten Fuß- und Radwegs vor, der durch Sitzgelegenheiten ergänzt wird. Im Bereich des Übergangs zur Ostwennemarstraße und zum Maxipark sollen ein Entréeplatz sowie ein Wasserelement mit Fontänen entstehen. Die Sportachse wird durch Anlagen wie einen Skatepark, eine Calisthenics-Anlage, Tischtennisplatten und ein Kleinspielfeld erweitert. Zudem soll der Eingangsbereich des Maxiparks aufgewertet und der Parkplatz am Bürgeramt durch ein Fahrradterminal mit Kapazitäten für 200 bis 250 Fahrräder, inklusive Lademöglichkeiten für E-Bikes, ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahmen werden 18 Bäume bzw. Großsträucher entfernt, während insgesamt 71 Neupflanzungen vorgesehen sind.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 6.667.000 Euro. Davon entfallen 5.101.000 Euro auf die Sport- und Bewegungsachse sowie 1.566.000 Euro auf das Fahrradterminal und die Parkplatzerweiterung. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 2.234.640 Euro sowie durch Fördermittel aus der Städtebauförderung und Programmen zur Nahmobilität. Die Mittel stehen voraussichtlich ab Frühjahr 2024 zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1181/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1181/23_VL betrifft den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ in Hamm-Heessen. Das etwa 17.390 m² große Areal am östlichen Rand des Gewerbegebiets „Zeche Sachsen“ ist für die Ansiedlung kleinteiliger, nicht störender Betriebe vorgesehen. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Plan sieht gewerbliche Bauflächen mit festgelegten Emissionswerten, öffentliche Verkehrsflächen sowie Grünflächen entlang der angrenzenden Bahnstrecke vor. Bauliche Vorgaben umfassen eine Geschossflächenzahl von 2,4, eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie variierende Gebäudehöhen und Vollgeschossanzahlen. Zur Klimaanpassung sind Dachbegrünungen, die Vermeidung hitzespeichernder Elemente sowie die verbindliche Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Parkplatzflächen vorgesehen. Zudem werden heimische Baumarten in der Pflanzliste festgeschrieben.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm GmbH, des Lippeverbandes, der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamtes sowie der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW E. V. ein. Ein Einwand eines Anliegers bezüglich der Wegeführung wurde von der Verwaltung als unbegründet zurückgewiesen. Die Anregungen der beteiligten Institutionen und Verbände führen zu Ergänzungen in der Begründung, erfordern jedoch keine inhaltlichen Änderungen am Plan selbst. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 24.07.2023 tritt der Plan nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – im Geltungsbereich außer Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.ISEK Werries: Sachstand und Umsetzung weiterer MaßnahmenschwerpunkteZur Vorlage · 1112/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1112/23_VL befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung einer „Grünen Umweltachse“ sowie die Erweiterung des Maxiparks im Hinblick auf die IGA 2027. Zu den geplanten Projekten gehören eine Sport- und Bewegungsachse, die barrierefreie Anbindung an den Dalser Kanal sowie die Neugestaltung von Verkehrsflächen zur Stärkung des Umweltverbundes. Für den ersten Bauabschnitt ist ein Antrag auf Städtebauförderung für Oktober vorgesehen.
Der Rat soll den Sachbericht zur Umsetzung des ISEK Werries zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die beschriebenen Maßnahmen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung extern zu vergeben. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist vorgesehen, wobei die Umsetzung der Einzelmaßnahmen an die sukzessive Schaffung von Ersatzparkplätzen gekoppelt ist. Zur Kompensation entfallender Schotterparkplätze sind der Bau eines mehrgeschossigen Parkhauses im Zentrum Werries sowie ein weiterer Parkplatz oder ein Parkhaus mit Anbindung an die Braamer Straße und Zugang zum Maxipark geplant. Ein dynamisches Parkleitsystem soll zudem Parksuchverkehre lenken.
Im Bereich des ÖPNV ist die Ersetzung der Haltestelle „Maxipark“ durch einen zentralen ZOB vorgesehen, um die Maximilianstraße in eine Fußgänger- und Fahrradachse umzuwandeln. Die Haltebucht in der Ostwenemarsstraße bleibt für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bestehen. Ab 2025 ist eine Taktverdichtung der Linien 1/3 auf Metrobus-Standard geplant. Die Maßnahmen dienen der ökologischen Aufwertung, der Klimafolgenanpassung und der Einrichtung eines Gartenkompetenzzentrums.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 17.ISEK Werries: Ausbau des Sportplatzes Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1216/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau der Sportanlage des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu einer Leichtathletikanlage des Typs C beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries und soll die multifunktionale Nutzung für den Schul- und Vereinssport sicherstellen. Die geplante Anlage umfasst ein Naturrasen-Großspielfeld, eine 400-Meter-Rundlaufbahn mit vier Bahnen, Hürdenlaufbahnen, Weitsprung-, Stabhochsprung- sowie Kugelstoß- und Speerwurfanlagen. Die Laufbahnen sollen mit einem gelenkschonenden Kunststoffbelag ausgestattet werden.
Zur Abgrenzung zur angrenzenden Wohnbebauung ist die Errichtung eines vier Meter hohen Erdwalls mit heimischen Wildsträuchern vorgesehen, der als Lärm- und Sichtschutz dient. Im Rahmen der Baumaßnahme werden drei Bäume im nördlichen Bereich der Anlage durch die Pflanzung von mindestens fünf neuen Bäumen ersetzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.550.000 Euro brutto, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 310.000 Euro trägt. Die Finanzierung der restlichen Kosten soll über Zuschüsse aus der Städtebauförderung im Programm „Lebendige Zentren“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren sowie die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die weitere Planung zu treffen. Ein Baubeginn ist für das Herbstjahr 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1184/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1184/23_VL behandelt den Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße im Stadtbezirk Mitte. Das Vorhaben wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB aufgestellt, um eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1006 m² zu ermöglichen. Geplant ist eine viergeschossige Bebauung, die im Erdgeschoss eine öffentliche Fahrradgarage vorsieht und in den Obergeschossen Wohnungen oder Nutzungen im Sinne eines Kerngebiets umfasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung vom 4. August 2023 soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Das Plangebiet wird als Kerngebiet festgesetzt, wobei eine maximale Gebäudehöhe von 13,50 Metern über Gelände festgelegt ist. Zudem sind spezifische Grundflächen- und Geschossflächenzahlen vorgesehen. Um das Mikroklima auf der bereits vollständig versiegelten Fläche zu verbessern, beinhaltet der Plan eine Pflicht zur Dachbegrünung.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren, einschließlich der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, sind im Dokument dokumentiert. Anregungen der Behörden zu Themen wie Entwässerung, Kampfmitteln und Bodendenkmalen wurden in die Planurkunde integriert. Eine Untersuchung zur Bodenbelastung soll zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nachgereicht werden. Der Aufstellungsbeschluss für das Projekt erfolgte bereits am 21. Juni 2022.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 1186/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1186/23_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Ziel der Änderung ist die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie und der Freiflächen-Solarenergie. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sieht das Land vor, bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Die rechtsverbindliche Festlegung der Teilflächenziele muss bis zum 31. Mai 2024 abgeschlossen sein.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Änderung des LEP NRW zur Kenntnis nehmen und der erstellten Stellungnahme zustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW zuzuleiten.
In der Stadt Hamm werden 147 Hektar Potenzialflächen benannt. Aufgrund der geringen Planungsspielräume im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) sieht der Beschlussvorschlag vor, den Grundsatz 10.2-5 zu streichen, da eine parallele Durchführung von Planänderungsverfahren derzeit nicht realisierbar ist. Zudem wird vorgeschlagen, auf das Ziel 10.2-13 zu verzichten und stattdessen auf das Windenergiegesetz sowie das Baugesetzbuch zu verweisen, da die Festlegung von Kernpotenzialflächen bis 2025 aufgrund von Verzögerungen in der Regionalplanung nicht umsetzbar ist. Für die Windenergie wird ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnbebauung vorgesehen. Im Bereich der Freiflächen-Solarenergie wird angeregt, die geplante Erweiterung der Flächenkulisse zurückzunehmen und die ursprüngliche Formulierung des Ziels 10.2-5 aus dem LEP 2019 wieder aufzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1198/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1198/23_VL behandelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel. Ziel des Verfahrens, das nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt wird, ist die Sicherung des Schulstandortes sowie die Erweiterung um eine Dreifachsporthalle auf einer Fläche von etwa 56.0erm 000 m² zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Der Plan legt eine Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sport sowie eine Grünfläche als Spielplatz fest. Für das angrenzende Wohngebiet an der Stefanstraße sind eine Grundflächenzahl von 0,35 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 bei maximal vier Vollgeschossen vorgesehen, während in der Gemeinbedarfsfläche maximal drei Vollgeschosse zulässig sind.
Der Entwurf enthält Vorgaben zur ökologischen Gestaltung, darunter eine Pflicht zur Begrünung von Dachflächen bei einer Neigung unter 20 Grad sowie eine Photovoltaik-Pflicht für Dachflächen ab 20 Grad. Zudem müssen mindestens 30 Prozent der nicht überbauten Flächen begrünt werden. Bei der Erstellung des Plans wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Der Geologische Dienst NRW und die Bezirksregierung Arnsberg gaben Hinweise zu Methanausgasungen, die in der Begründung und Planurkunde aufgenommen wurden. Die Untere Naturschutzbehörde veranlasste Anpassungen der Pflanzliste, und der Lippeverband forderte die Sicherung von Leitungstrassen durch ein entsprechendes Recht. Die Stadtwerke bestätigten die Löschwasserversorgung. Mit dem Beschluss des Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.028 – Sieboldstraße – im Geltungsbereich außer Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 21.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1200/23_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 05.081 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I vorgelegt. Das Plangebiet umfasst etwa 51.647 m², wobei der Großteil als Sondergebiet für die Ansiedlung von Einzelhandel ausgewiesen ist. Ergänzend sind Flächen für Verkehrsflächen, private Grünflächen, Gewerbe sowie Maßnahmen zum Naturschutz, zur Wasserwirtschaft und zur Versorgung vorgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sondergebiets zur Ergänzung des Nahversorgungszentrums Pelkum-Wiescherhöfen, wobei unter anderem ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.250 m² vorgesehen ist.
Die Planung integriert Klimaschutzstandards und sieht eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke, Erdkollektoren sowie Photovoltaikanlagen vor. Bauliche Festsetzungen umfassen eine reduzierte Grundflächenzahl von 0,75, die Begrünung von Fassaden ab 100 m² sowie die Beschränkung auf Flachdächer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der IHK Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie der Stadt Werne und dreier Einwender nicht zu berücksichtigen. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie der Gemeinden Bönen und Bergkamen sollen teilweise berücksichtigt werden, während die Beiträge der Stadt Dortmund (REHK) und des Lippeverbandes zur Kenntnis genommen werden. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Baugebietsplans Pelkum im betroffenen Bereich außer Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1201/23_VL behandelt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert II in der Gemarkung Herringen. Das Plangebiet umfasst etwa 107.831 m², wobei der Fokus auf rund 11 Hektar liegt. Die Planung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Entwicklung mit zwei Wohnquartieren vor, ergänzt durch Verkehrsflächen, öffentliche und private Grünflächen sowie Sondergebiete. Ein zentraler Grünzug und eine Verbindung zum „CreativQuartier“ sind Bestandteil des Entwurfs.
Das Energiekonzept strebt eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Wärmepumpen sowie die Nutzung von Photovoltaikflächen an, um Klimaschutzstandards zu erfüllen. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und zum Ausgleich von Waldverlusten durch Ersatzaufforstungen vorgesehen. Für bestimmte Gebiete ist eine Belegungsquote von mindestens 50 % für geförderten Wohnraum festgeschrieben.
Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise berücksichtigt werden, während die Eingaben der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden sollen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund sind zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Satzung sowie die dazugehörige Begründung vom 04.08.2023 beschließen. Die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht wird für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und Ende 2027 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1202/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.082 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III. Das Plangebiet umfasst etwa 220.676 m², wovon rund 22,5 Hektar im Bebauungsplan enthalten sind. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das sogenannte „CreativQuartier“, das Bildungs-, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen, Gewerbe, Wohnflächen sowie ein Parkhaus vorsieht. Zur Energieversorgung sind ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk sowie ein Landschafts- und Sicherungsbauwerk für Erdkollektoren und Photovoltaik vorgesehen.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie des LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen teilweise berücksichtigt. Die Beiträge der IHK Dortmund, des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund wurden zur Kenntnis genommen, während die Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden.
Die Planung beinhaltet Anpassungen des Entwurfs, etwa die Streichung der Pflicht für wassergebundene Wegeflächen im Bereich des Sicherungsbauwerks sowie eine geringfügige Verschiebung der Straßenfläche. Zudem wird die Grundflächenzahl im Mischgebiet von 0,6 auf 0,35 reduziert. Der Bebauungsplan sieht Vorgaben zu Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung und Photovoltaik vor. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 04.08.2023 verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Pelkum ihre Gültigkeit, sofern sie durch den neuen Geltungsbereich abgedeckt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1203/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert. Das Planungsgebiet umfasst etwa 161.647 m², wobei der Fokus auf rund 16,5 ha liegt. Die geplante Flächennutzung sieht Wohngebiete, Gewerbeflächen, Wald sowie Grünflächen vor. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und ein energieautarkes Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Der Entwurf sieht spezifische bauliche Festsetzungen vor, darunter eine Begrenzung der Gebäude-Grundfläche im Wohngebiet auf maximal 120 m² sowie Vorgaben zur Fassadenbegrünung und zur Anpflanzung von Bäumen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. So wurden Hinweise der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise einbezogen, während Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes, der LWL-Denkmalpflege, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Besondere Anforderungen betreffen den Waldausgleich und den Schutz von Hochspannungsfreileitungen. Für den geplanten Waldverlust ist eine Ersatzaufforstung vorgesehen, die durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Erschließungsträger gesichert werden soll. Bautechnische Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Methanausgasungen sind ebenfalls festgeschrieben. Die Umsetzung der Bebauungsplanziele ist an die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht und die erfolgte Bodensanierung gebunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 25.Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1210/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1210/23_VL behandelt die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 für das Gebiet Lippestraße / Richardstraße in Hamm-Uentrop. Der Planbereich umfasst etwa 43.595 m², wobei der Großteil als Wohnbaufläche, ein Anteil als Verkehrsfläche und ein Teil zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen ist. Die Bebauung ist auf Einfamilienhäuser, einschließlich Doppelhäuser, beschagränkt. In den Gebieten WA 1 und WA 2 sollen Anforderungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden, um die stadtweite Quote von 35 % zu unterstützen.
Die Verwaltung plant, die Geltungsbereichsgrenzen durch spezifische Flurstücksgrenzen anzupassen, um unter anderem die Erschließung an der Hülshoffstraße zu sichern. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Hinweise von verschiedenen Trägern zu Themen wie Entwässerung, Artenschutz, Boden und Kampfmittel sowie zur Gasleitung berücksichtigt. Die Verwaltung reagiert auf Einwendungen unter anderem durch die Anpassung der Planstraße nach Norden, um die Trennung von Plan- und Privatstraße zu gewährleisten und Straßenbaubeiträge für Anwohner auszuschließen.
Zur Klimaanpassung sind Standards zur Wahrung der Kaltluftfunktion sowie eine Photovoltaikpflicht auf geeigneten Dachflächen integriert. Zudem sind Maßnahmen wie Dachbegrünungen, die Verpflichtung zu Pflanzungen und die Vermeidung von Schottergärten vorgesehen. Der Entwurf soll gemäß BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule Ergänzung der Vorlage 0966/22 um: Rückbau Erdwall, Baumfällarbeiten und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 1235/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1235/23 den Rückbau eines Erdwalls, Baumfällarbeiten sowie Ersatzpflanzungen im Bereich der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschlossen. Diese Maßnahme dient als Ergänzung zum bereits im Dezember 2022 beschlossenen Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau. Um die Errichtung der neuen Halle zu ermöglichen und den Zeitplan sowie die wirtschaftliche Gestaltung der Generalunternehmerleitung zu sichern, muss das Baufeld vorab geräumt werden.
Im Zuge der Arbeiten ist die Entfernung eines vorhandenen Erdwalls sowie das Fällen verschiedener Bäume, darunter Platanen, Feldahorn, Eichen und Weiden, vorgesehen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll das Erdwallmaterial auf dem Grundstück umgelagert werden, wofür auch das Unterholz und weitere Bäume entfernt werden müssen. Die Verwaltung strebt dabei an, so viele der vorhandenen Bäume wie möglich zu erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der Außensportanlage wird der gesamte Außenbereich inklusive der Wallanlage überarbeitet. Dabei ist eine entsprechende Ersatzpflanzung geplant, die voraussichtlich in der Pflanzperiode Winter 2026/27 erfolgt. Während der Bauphase wird die neue Wallanlage vorläufig mit einer Saatmischung begrünt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die geplante 100-Meter-Kurzstreckenlaufbahn auf eine Länge von 75 Metern reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 400.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 27.Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr des RVRZur Vorlage · 1217/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Kenntnisnahme, die nachhaltige Mitwirkung und die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr beschlossen. Die Charta, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der Region entwickelt wurde, dient als Leitbild und strategische Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet. Sie fungiert als freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung, verfolgt jedoch das Ziel, die regionale Entwicklung durch gemeinsame Leitthemen und Oberziele zu koordinieren.
Die Vorlage beschreibt die Charta als Instrument, um die Anpassung an Herausforderungen wie den Klimawandel zu unterstützen und die multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums zu fördern. Die Stadt Hamm bekennt sich durch den Beschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Ziele. Als Beispiele für bereits bestehende oder geplante Maßnahmen in Hamm werden unter anderem die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue, die Erhöhung des Waldanteils, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Rahmen des Masterplans Mobilität angeführt. Zudem wird auf die Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Ratsvorlagen verwiesen.
Der Regionalverband Ruhr moderiert den weiteren Prozess, der nach der Festlegung der Charta in die Erarbeitung konkreter Handlungsziele und einer Strategie mündet. Ziel ist es, durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.Infrastrukturstrategie für das digitale HammZur Vorlage · 1231/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Infrastrukturstrategie für das digitale Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, diese Strategie als handlungsleitende Maßgabe für die Verwaltung sowie die damit verbundenen Unternehmen festzulegen. Die Strategie ist der bereits beschlossenen Digitalisierungsstrategie „Menschlich.Lebenswert.Innovativ“ untergeordnet und umfasst den Planungszeitraum von 2023 bis 2028. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Aktualisierung vorgesehen.
Die Erarbeitung der Strategie erfolgte in Zusammenarbeit mit städtischen Fachämtern, der Stadtwerke Hamm GmbH sowie der MICUS Strategieberatung GmbH in ihrer Funktion als Gigabitkoordination. Die in der Vorlage enthaltenen operativen Handlungskonzepte sollen von der Verwaltung und den zuständigen verbundenen Unternehmen erstellt, umgesetzt und fortgeschrieben werden. Sollten sich aus diesen Konzepten weitere politische Beschlüsse ergeben, werden diese separat herbeigeführt.
Zudem ist geplant, die Verwaltungsdigitalisierungsstrategie zu aktualisieren und eine zusätzliche Strategie für das kommunale Datenmanagement zu entwickeln. In der Sachdarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der digitalen Infrastruktur voraussichtlich zu einem höheren Energieverbrauch führen wird. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 18.09.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 29.Ahsepark, Bereitstellung von außerplanmäßigen Mittel für den Kauf von Modulbauten für GeflüchteteZur Vorlage · 1232/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Planung und Errichtung von Modulbauten auf dem Grundstück Caldenhofer Weg 192 im Ahsepark beschlossen. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Kapazitäten für die Unterbringung von 50 bis 80 Asylsuchenden. Die Umsetzung der Bauvorhaben soll im Sommer 2024 erfolgen, wobei die Verwaltung mit der Unterstützung externer Ingenieure beauftragt wurde.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 2,5 Millionen Euro. Diese Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt und sind durch Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gedeckt. Die Finanzierung erfolgt somit ohne einen städtischen Eigenanteil.
Die geplanten zweigeschossigen Gebäude in modularer Bauweise sollen an die bestehende Infrastruktur des Standorts angebunden werden, um Synergien bei der Betreuung, Sicherheit und Reinigung zu nutzen. Die Konstruktion sieht eine Stahlrahmenstruktur mit Fassaden aus Putz oder Holz vor und soll den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Geplant sind Wohngruppen mit Schlaf-, Wohn- und Gemeinschaftsbereichen sowie sanitären Einrichtungen. Die Maßnahme umfasst zudem die Erschließung der Außenanlagen sowie die Erstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Nutzung des Grundstücks, welches im Eigentum der DFH steht, muss mit der entsprechenden Organisation vereinbart werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 30.18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 1256/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1256/23 die Benennung von drei Delegierten für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz findet am 13. Dezember 2023 in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger in den Meinungsbildungsprozess des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Gemäß den Satzungen des Städtetages steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation zur Verfügung, die aus Ratsmitgliedern der jeweiligen Kommune bestehen muss. Die Auswahl der Delegierten liegt in der Verantwortung der Stadt, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die drei Sitze mit Vertretenden der SPD-Fraktion sowie einem Mitglied der CDU-Fraktion zu besetzen. Gegenstand der Beratungen in der Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Teilnahme an der Konferenz keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- C.Verschiedenes