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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Ulrich Reuter
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 44. Internationaler Hansetag vom 13. bis 16. Juni 2024 in Danzig/PolenZur Vorlage · 1479/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme am 44. Internationalen Hansetag vorgelegt, der vom 13. bis 16. Juni 2024 in Danzig stattfindet. Ziel der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, die Stadt Hamm bei dieser Veranstaltung zu präsentieren.
Für die Delegation wurden Vertreter aus verschiedenen Gremien vorgeschlagen. Die Besetzung soll den Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Personen umfassen: ein Ratsmitglied der SPD, ein Ratsmitglied der CDU und einen Bürgervertreter der B 90/DIE GRÜNEN. Die Reiseplanung sieht eine Anreise am 12. Juni und eine Abreise am 17. Juni 2024 vor.
Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für den 25. Juni 2024 angesetzt ist, wird im Rahmen der Vorlage eine Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung über die Teilnahme und die Zusammensetzung der Delegation rechtzeitig vor dem Termin des Hansetages getroffen werden kann.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 3.2Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stadt HammZur Vorlage · BV-1531/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1531/2024 des Amtes für Finanzen und Controlling legt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2023 vor. Die Ergebnisrechnung weist einen Überschuss von 39,4 Millionen Euro aus. Dieser Wert resultiert aus der Aktivierung von Schäden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den Folgen des Krieges in Höhe von 38,8 Millionen Euro. Ohne diese Aktivierung ergäbe sich ein Ergebnis von 0,6 Millionen Euro. Das Eigenkapital der Stadt beläuft sich auf 191,7 Millionen Euro.
In der Finanzrechnung wurden Investitionen in einem Volumen von 62 Millionen Euro umgesetzt, während die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 77,3 Millionen Euro betrugen. Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit liegt bei minus 5,1 Millionen Euro. Die Kredite für Investitionen und zur Sicherung der Liquidität stiegen von 222 Millionen Euro im Vorjahr auf 241 Millionen Euro an, was auf den Bedarf an Liquiditätskrediten zurückzuführen ist. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 1.585,6 Millionen Euro auf 1.644,7 Millionen Euro.
Zu den wesentlichen Kennzahlen für das Jahr 2023 gehören eine Eigenkapitalquote von 11,70 %, ein Aufwandsdeckungsgrad von 100,10 % sowie eine Netto-Steuerquote von 27,50 %. Die Stadt verzichtet gemäß der Gemeindeordnung auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des Jahresabschlusses zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Die Beratung erfolgt im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, im Hauptausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.3Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-1546/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes und der Stadtreinigung (ASH) zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 36.809.348,04 Euro sowie ein Jahresergebnis in Höhe von 1.531.045,11 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Behandlung der Ergebnisse der einzelnen Sparten des ASH sieht ebenfalls einen Vortrag auf neue Rechnung vor, wie aus den beigefügten Übersichten hervorgeht.
Zusätzlich zu den finanziellen Unterlagen wurde erstmals ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Dieser dient als rein informatorische Anlage und ist nicht Bestandteil des eigentlichen Jahresabschlusses. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.4Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2023Zur Vorlage · BV-1553/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den im Geschäftsjahr ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.424.168,11 Euro vollständig in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Einstellung in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind nicht vorgesehen.
Der Jahresabschluss und der dazugehörige Lagebericht wurden durch die Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Abschluss bereits in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 festgestellt und über die Verwendung des Überschusses beraten. Auf Grundlage dieses geprüften Abschlusses wird dem Rat vorgeschlagen, die Organe der Sparkasse Hamm für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 3.5Anpassung der Entgeltordnung der vhs zum 01.07.2024Zur Vorlage · BV-1504/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Hamm beabsichtigt, ihre Entgeltordnung zum 1. Juli 2024 anzupassen. Mit dem Ende des Juni 2024 wird die Möglichkeit der Barzahlung eingestellt. Zukünftig sollen Teilnehmendenentgelte per EC- oder Kreditkarte sowie per Lastschrift erhoben werden. In begründeten Einzelfällen bleibt die Erstellung von Rechnungen weiterhin möglich.
Die Änderung erfolgt aufgrund von Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes, welches das bisherige Barzahlungsverfahren als kritisch bewertete und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch dessen Abschaffung befürwortete. Zudem wurde im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Unfallkasse NRW auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen. Da Barzahlungen derzeit weniger als 10 Prozent der Einnahmen ausmachen, wird die Umstellung als umsetzbar eingestuft. Die Anpassung umfasst die Streichung von Verweisen auf Barzahlungen in den entsprechenden Abschnitten der Entgeltordnung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.6Wasserversorgungskonzept 2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-1445/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Verabschiedung des Wasserversorgungskonzepts 2024. Die Beschlussvorlage BV-1445/2024 basiert auf der Novelle des Landeswassergesetzes NRW, welche Kommunen zur Darstellung des aktuellen Stands und der zukünftigen Entwicklung der Wasserversorgung verpflichtet. Das Ziel des Konzepts ist die Sicherung der Wassergewinnung für den Alltag sowie für potenzielle Konfliktsituationen innerhalb der Infrastruktur.
Die vorliegende erste Fortschreibung des ursprünglich 2018 vorgelegten Plans umfasst wesentliche Aspekte der Wasserinfrastruktur. Dazu gehören Informationen zu Wassergewinnungsgebieten, dem Wasserdargebot, den Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung sowie die Beschaffenheit des Trinkwassers. Ebenfalls dokumentiert werden die Verteilungsanlagen und die Zuordnung der Versorgungsgebiete zu den jeweiligen Gewinnungsanlagen.
Erarbeitet wurde das Dokument durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie dem Gesundheitsamt. Die aktuelle Fassung folgt einer neuen Gliederung, deren Einführung im Juni 2023 eine Verlängerung der Vorlagefrist bis zum 30. Juni 2024 zur Folge hatte.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.71. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 7. Fortschreibung 2024, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1465/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Abwasserbeseitigungskonzept in seiner 7. Fortschreibung für das Jahr 2024 um spezifische Maßnahmen zu ergänzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Kanalbaumaßnahmen in den bestehenden Plan aufzunehmen und den Lippeverband mit der Integration in dessen Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen.
Im Stadtbezirk Hamm-Herringen ist im Bereich Zechenweg die Verlegung eines öffentlichen Mischwasserkanals vorgesehen. Hintergrund ist das Vorhaben der Krematorium Hamm GmbH, eine weitere Kühlkammer zu errichten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 400.000 Euro geschätzt, wobei ein Anteil von 90.000 Euro durch den Lippeverband getragen werden soll.
Ein weiteres Vorhaben betrifft den Stadtbezirk Hamm-Uentrop im Bereich der Alten Soester Straße. Zur Erschließung eines Wohngebiets durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH und die Ahse-Residenz GmbH ist der Neubau eines öffentlichen Mischwasserkanals erforderlich. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 300.000 Euro, ohne Beteiligung des Lippeverbandes.
Die Verwaltung sowie der Lippeverband sollen die erforderlichen Planungen erstellen und den gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.8Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1486/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt den Bericht zum „Masterplan Mobilität 2024“ sowie die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens. Der von dem Büro RAUMKOM erstellte Plan verfolgt das Ziel, den Stadtverkehr bis zum Jahr 2035 nachhaltig zu entwickeln. Zu den angestrebten Zielen gehören eine Reduktion der Treibhausgase um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf der Förderung des Radverkehrs mit einem Zielanteil von 30 %, der Stärkung des ÖPNV um 15 %, der Umgestaltung von Stadträumen sowie der nachhaltigen Mobilität im Wirtschaftsverkehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung werden die Förderung des Schienengüterverkehrs durch den MultiHub Westfalen, die Integration von Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie die Stärkung der City-Logistik durch Lastenräder und Kooperationen mit Paketdienstleistern thematisiert. Zudem werden der Aufbau einer Ladeinfrastruktur und die Einrichtung eines Mobilitätsbeirats vorgeschlagen.
Das Beteiligungsverfahren umfasst die Auslegung im Technischen Rathaus sowie die Einbindung von Verbänden im Juli 2024 und ein Online-Verfahren im August 2024. Nach der Beratung in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und dem Rat im Juni 2024 soll der Masterplan im Dezember 2024 beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2025 bis 2035 vorgesehen, wobei für das Jahr 2030 eine Überprüfung der Zielerreichung durch eine Haushaltsbefragung und einen Verkehrsbericht geplant ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.9Teilnahme am Landeswettbewerb ‚Ways2Work‘: Projekt ‚Neue Mobilität im Industriegebiet Uentrop‘Zur Vorlage · BV-1485/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, am Landeswettbewerb „Ways2Work“ mit dem Projekt „Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop“ teilzunehmen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-1485/2024 des Stadtplanungsamtes ist die Entwicklung eines Modellquartiers für betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Vorhaben zielt darauf ab, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verbessern, eine digitale Vernetzung zu schaffen und das Mobilitätsmanagement in Unternehmen zu fördern. Die Planung umfasst fünf Handlungsfelder mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen, zu denen unter anderem die Erweiterung des Busangebots, die Einrichtung von Mobilstationen sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das Rad- und Fußwegenetz gehören.
Das finanzielle Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von circa 180.000 Euro vorsieht. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilt. Der Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme am Wettbewerb unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Zudem soll die Verwaltung Förderanträge für die einzelnen Projektbausteine stellen und die entsprechenden Eigenmittel einplanen. Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben ist eine kurzfristige Einreichung der Anträge erforderlich, um die Berücksichtigung in der Haushaltsplanung des Landes zu ermöglichen. Über den weiteren Projektverlauf und den Fortschritt wird die Politik regelmäßig informiert. Je nach finanziellen Auswirkungen oder Zuständigkeiten können für einzelne Maßnahmen zusätzliche Beschlüsse notwendig werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.10Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-1518/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beschließt und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragt. Der Plan dient als strategische Grundlage für das Projekt „Feuerwehr Hamm 2035“ und umfasst die personelle, materielle sowie bauliche Planung. Die regelmäßige Aktualisierung der Einsatzplanung ist eine gesetzliche Vorgabe zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Kräften. Im hauptamtlichen Bereich wurde der Dienstbetrieb der Feuer- und Rettungswache 2 auf eine 24-Stunden-Wache umgestellt. Ein langfristiges Personalkonzept setzt auf die interne Gewinnung und Ausbildung von Personal, wobei für das Jahr 2025 weitere Stellen in der Leitstelle und im Brandschutz vorgesehen sind. Im Bereich der Ausrüstung wird ein Fahrzeugkonzept zur Standardisierung verfolgt, welches bereits die Ausschreibung von acht Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr beinhaltet.
Zudem umfasst die Vorlage Pläne zur Standortentwicklung. Für drei Standorte der Freiwilligen Feuerwehr werden Grundstücke erworben, um künftige Neubauten von Gerätehäusern vorzubereiten. Parallel dazu wird der Rettungsdienstbedarfsplan in Abstimmung mit den Krankenkassen aktualisiert. Auch im Katastrophenschutz wurden neue Strukturen geschaffen, etwa durch die Entwicklung von Konzepten zur Sicherstellung der Strom- und Treibstoffversorgung bei Ausfällen. Eine erneute Überprüfung des Plans ist in fünf Jahren vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.11Finanzierung Stadtteiljugendarbeit Hammer WestenZur Vorlage · BV-1517/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Finanzierung der Stadtteiljugendarbeit im Bereich Hamm-Westen entscheiden. Die Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm analog zur Finanzierung der Stadtteilzentren bis zum Ende des Jahres 2025 fortzuführen.
Die geplanten Ausgaben belaufen sich für das Jahr 2024 auf rund 216.449 Euro und für das Jahr 2025 auf etwa 208.020 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die tatsächlichen Bruttojahrespersonalkosten für zwei Stellen vollständig zu refinanzieren sowie eine Pauschale von 15 Prozent der Personalkosten für Sach- und Overheadkosten pro Vollzeitstelle zu leisten. Mit dieser Umstellung soll der strukturelle Fortbestand der Jugendarbeit gesichert und künftigen Personalkostensteigerungen flexibel begegnet werden können. Gleichzeitig soll durch die neue Finanzierungsregelung ein Fehlbedarf aus dem Jahr 2023 in Höhe von rund 8.429 Euro ausgeglichen werden, der durch gestiegene Personalausgaben und Inflation entstanden ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.12Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-1502/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1502/2024 des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ sowie des Landesprogramms „Rucksack Schule“ vor. Zur Durchführung der Programme sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems und der Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. beauftragt werden. Für das Kita-Jahr 2024/2025 sind kommunale Kosten in Höhe von 135.750,00 € für das Jahr 2024 und 225.000,00 € für das Jahr 2025 vorgesehen. Für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Dezember 2024 stehen Landesfördermittel in Höhe von 33.300,00 € zur Verfügung, woraus sich Gesamtkosten von 394.050,00 € ergeben. Die Beauftragung der Träger sowie die Erteilung der Bewilligungsbescheide durch die Verwaltung stehen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die aktualisierte Förderrichtlinie beinhaltet eine Grundqualifizierung der Elternbegleiter:innen in sechs Modulen. Die Landesstelle Schulische Integration entwickelt die entsprechenden Module und Materialien weiter und unterstützt die Kommunalen Integrationszentren. Die Richtlinie schreibt vor, dass Unterrichtsinhalte aus dem Sachunterricht und dem Herkunftssprachlichen Unterricht in den Elterngruppen thematisiert werden. Die Untere Schulaufsicht ermöglicht es ausgewählten Lehrkräften, die Elterngruppen aktiv mitzugestalten, um den Transfer aus dem Fachunterricht zu gewährleisten. Im Rahmen des Landesprogramms „Rucksack Schule“ übernehmen die Fach- und HSU-Lehrkräfte eine verstärkte Rolle beim Einsatz ehrenamtlicher Elternbegleiter:innen, während die teilnehmenden Grundschulen die Koordination vor Ort übernehmen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 25. Juni 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Integrationsrat
- 3.13Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des WohnungsnotfallhilfekonzeptsZur Vorlage · BV-1514/2024 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1514/2024 die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt. Das Vorhaben ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts der Stadt Hamm. Vorgesehen ist die Besetzung von drei Vollzeitstellen für eine Dauer von zwei Jahren, wobei eine optionale einjährige Verlängerung nach einer Evaluation der geleisteten Arbeit möglich ist.
Die Maßnahme knüpft an bestehende soziale Präventionskonzepte im Bahnhofsquartier und Innenstadtbereich an. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, wohnungslosen Menschen den Zugang zu existenziellen Leistungen sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst Beratung, Begleitung und die Vermittlung in soziale Angebote oder das Gesundheitssystem. Das Projektteam dient zudem als Ansprechpartner für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen von 266.000 Euro im Jahr 2025 sowie 280.000 Euro im Jahr 2026. Für den Fall einer einjährigen Verlängerung sind im Jahr 2027 Aufwendungen in Höhe von 294.000 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich über die genannten Zeiträume auf insgesamt 840.000 Euro.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.14Ausbau und Stärkung schulischer Betreuungs- und FörderangeboteZur Vorlage · BV-1554/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die angepasste Ausbauplanung für schulische Betreuungsangebote im Primarbereich für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht die bedarfsorientierte Einrichtung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Offenen Ganztagsschule sowie in der Übermidagsbetreuung vor. Zudem wird die Umsetzung weiterer Angebote im Primar- und Förderschulbereich sowie die Umsetzung der Säule III des Bundesprogramms „Startchancen-Programm“ im Rahmen des Kommunalen Unterstützungssystems an Schulen beauftragt.
Zur Kompensation einer Unterfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen wird eine einmalige Sonderfinanzierung in Höhe von 65.000 Euro aus städtischen Mitteln vorgesehen. Für das Programm „Geld oder Stelle“ an weiterführenden Schulen wird ab dem Schuljahr 2024/2025 eine städtische Finanzierung von 11,5 Prozent für Verwaltungstätigkeiten, Overhead-Kosten und pädagogische Begleitung beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen und Erträge von 591.500 Euro im Jahr 2024 sowie 765.000 Euro im Jahr 2025.
Die Umsetzung des Startchancen-Programms erfolgt in zwei Kohorten. Für die erste Kohorte ab dem Schuljahr 2024/2025 wurden von der Schulaufsicht sieben Schulen vorgeschlagen, darunter die Bodelschwinghschule, die Gutenbergschule, die Johannesschule, die Ludgerischule, die Matthias-Claudius-Schule, die Karlschule sowie die Friedrich-Ebert-Realschule. Eine Ausweitung des Kommunalen Unterstützungssystems Schule auf alle Schulen bis zum Schuljahr 2027/2028 ist geplant. Da die Förderrichtlinien des Landes noch ausstehen, ist die konkrete Ausgestaltung der Programmanteile derzeit noch offen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.15Anlagenübertragung auf den LippeverbandZur Vorlage · BV-1467/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll Gespräche mit dem Lippeverband aufnehmen, um die Übertragung technischer Anlagen zu prüfen. Zuvor wurde beschlossen, die Abwasserbeseitigung durch die Übertragung auf den Lippeverband neu zu regeln, wobei maschinentechnische Anlagen wie Pumpwerke, Regenklärbecken und Messeinrichtungen der Gewässerunterhaltung sowie der Straßenentwässerung aufgrund damaliger rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Stadt verblieben.
Da das entsprechende Fachpersonal im Zuge des Übergangs an den Lippeverband abgegeben wurde, erfolgt der Betrieb dieser Anlagen bereits durch den Verband. Derzeit trägt die Stadt Hamm die Verantwortung für Investitionen und Reparaturen, wofür regelmäßig externe Fachplaner beauftragt werden müssen. Eine Übertragung der Anlagen auf den Lippeverband ist nun möglich, da die entsprechenden Rechtsgrundlagen bestehen. In diesem Fall würde der Verband die erforderlichen Investitionen direkt durchführen und die Abrechnung über die jährlichen Beitragsbescheide erfolgen. Zudem soll geprüft werden, ob eine Übertragung der Ahse-Deiche an den Lippeverband realisierbar ist. Die Ergebnisse der Gespräche sollen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 3.16Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbHZur Vorlage · BV-1549/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG (TFP) sowie der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementärgesellschaft entscheiden. Nach dem Beschlussvorschlag beabsichtigt die Trianel, die TFP als alleinige Kommanditistin mit einem Anteil von 100 % zu gründen. Das vorgesehene Beteiligungsvolumen beträgt bis zu 15 Millionen Euro, wobei die anfängliche Kommanditeinlage auf 7,5 Millionen Euro festgesetzt ist. Diese Einlagen können als Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen erfolgen.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Vertreter der Stadtwerke Hamm GmbH in den Organen der Trianel zustimmen können, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei Einzelprojekten, deren Kostenanteil der TFP einen Betrag von 2 Millionen Euro überschreitet, ist eine Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats einzuholen. Die neue Gesellschaft soll die Entwicklung von Großbatteriespeichern und regionalen Wasserstoffprojekten zum Ziel haben. Zudem wird der TFP ermöglicht, weitere Beteiligungen zu erwerben oder Projektgesellschaften zu gründen, sofern diese den festgelegten Investitionskriterien entsprechen. Die Struktur der neuen Gesellschaft ist als Haftungsbarriere für die Trianel konzipiert, um die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energiespeicherung und Flexibilisierung des Energiesystems zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.17Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-1540/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortsetzung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht eine anteilige Finanzierung in Höhe von 133.838,00 Euro für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vor. Zudem ist die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2025 vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Stadtgebiet umfassen im Jahr 2024 Auszahlungen von 103.658 Euro sowie Einzahlungen von 37.926 Euro bei Erträgen von 65.732 Euro. Für das Jahr 2025 sind Aufwendungen in Höhe von 106.032 Euro und Einzahlungen von 37.926 Euro sowie ein städtischer Eigenanteil von 68.106 Euro geplant. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der Stadt unter der Finanzstelle (Zeile 2) vorgesehen. Vor der Entscheidung des Rates am 25. Juni 2024 sind Vorberatungen in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Wirtschaft und Arbeit sowie im Hauptausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.18Neubau Trägerhaus, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1530/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1530/2024 sieht den Neubau eines Trägerhauses in der Kleinen Alleestraße 4 vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung des Gebäudes unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung sowie der Beauftragung externer Planer betrauen.
Die Gesamtkosten des Bauvorhabens belaufen sich auf 10.825.876,90 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 9.348.747 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 1.477.129 Euro ergibt. Die Finanzierung soll durch Mittel der Städtebauförderung des Bundes und des Landes sowie durch einen Förderantrag des EFRE-Programms „Wohnquartiere im Wandel“ erfolgen, wobei ein Fördersatz von etwa 86 Prozent erwartet wird.
Die bauliche Planung umfasst den KfW 40 Standard, eine Photovoltaikanlage mit circa 52 kWp auf einer Dachfläche von 250 Quadratmetern sowie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Geothermie-Bohrungen. Das Konzept setzt auf zirkuläres Bauen unter Verwendung von Recyclingbeton und Holzbauteilen. Im Zuge der Errichtung ist die Fällung von sechs Bäumen bei gleichzeitiger Ersatzpflanzung vorgesehen.
Bei einem positiven Förderbescheid im Zeitraum Mai oder Juni 2024 ist ein Baubeginn im zweiten Halbjahr 2025 und eine Fertigstellung zu Beginn des Jahres 2027 geplant. Die jährlichen Folgekosten umfassen Abschreibungen, Fremdkapitalkosten sowie Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Dem stehen Mieteinnahmen sowie ein Personalanteil für die hausmeisterliche Betreuung gegenüber.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.191. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1459/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer Verkaufsfläche eines Lebensmittel-Discounters im Stadtteil Pelkum-Wiescherhöfen von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Damit soll die Nahversorgung an der Kamener Straße sowie der gemeinsame Standort mit einem benachbarten Lebensmittelladen gestärkt werden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage wird das Verfahren zur Aufstellung der Änderung vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf das Vollverfahren nach §§ 2ff BauGB umgestellt. Dieser Schritt erfolgt auf Wunsch des Investors. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren werden dabei zur Kenntnis genommen. Der Entwurf der Änderung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen.
Die planungsrechtliche Anpassung sieht neben der Vergrößerung der Verkaufsfläche auch Änderungen an der überbaubaren Fläche vor. Zudem sollen die Klimastandards der Stadt Hamm, wie etwa Vorgaben zur Dachbegrünung, in den Plan aufgenommen werden. Auch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden sind Bestandteil der Planung. In den bisherigen Beteiligungsschritten wurden keine Einwendungen gegen die Planung eingereicht.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.201. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1464/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1464/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.676 m². Geplant ist eine Nachverdichtung durch die Errichtung von zwei überbaubaren Grundstücksflächen, die insgesamt acht Wohneinheiten in Form von Einzelhäusern in einem reinen Wohngebiet vorsehen.
Die Flächennutzung setzt sich aus etwa 4.411 m² Wohnflächen, rund 981 m² öffentlichen Verkehrsflächen sowie etwa 284 m² öffentlichen Grünflächen zusammen. Die Erschließung soll über eine 6,50 Meter breite Verkehrsfläche erfolgen, wobei ein etwa vier Meter breiter Streifen zur Sicherung der Erschließung sowie die Aufnahme eines Fuß- und Radweges vorgesehen sind. Der Plan enthält zudem Festsetzungen zur Dachbegrünung, eine reduzierte Grundflächenzahl sowie ein Pflanzgebot für einen fünf Meter breiten Grünstreifen.
Der Rat soll die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse sowie die Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, darunter der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg, der EGLV – Lippeverband sowie die zuständige Naturschutz-, Abfallwirtschafts-, Bodenschutz- und Wasserbehörde, beschließen. Mit dem Satzungsbeschluss und der Begründung vom 12. März 2024 treten bestehende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 02.011 im Geltungsbereich außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet, die Planung wird als klimarelevant eingestuft.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.212. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 - Hülsweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1471/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 für den Bereich Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Entscheidung über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Das betroffene Areal umfasst etwa 7.160 Quadratmeter im Ortsteil Mark.
Ziel der Planung ist es, eine ergänzende wohnbauliche Nutzung nördlich eines bestehenden Wohngebäudes am Hülsweg zu ermöglichen. Die Eigentümer des Grundstücks beabsichtigen, neben dem vorhandenen Gebäude ein weiteres Wohnhaus zu errichten. Im Zuge dieser Entwicklung soll ein Teil der privaten Gartenfläche genutzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, einen etwa 15 Meter breiten Grünzug mit einem öffentlichen Fuß- und Radweg planungsrechtlich zu sichern. Dieser Weg soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufen und eine Verbindung zur städtischen Grünfläche herstellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Stattdessen bietet die Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung an. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung untersucht, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder Photovoltaik-Anlagen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.225. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1482/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die fünfte, vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 im Bereich Herringer Heide entscheiden. Das etwa 4.000 Quadratmeter große Areal im Stadtbezirk Herringen wird derzeit als Gartenfläche genutzt. Die vorliegende Vorlage sieht eine Neuausrichtung der überbaubaren Grundstücksflächen vor, um eine städtebaulich gewünschte Straßenkante zu schaffen. Im Gegensatz zum bisherigen Plan, der eine Bebauung parallel zur August-Bebel-Straße vorsah, soll die neue Regelung eine Errichtung entlang der Herringer Heide ermöglichen.
Die Änderung definiert das Gebiet als reines Wohngebiet mit drei bis vier zulässigen Vollgeschossen. Die überbaubare Fläche wird auf eine Breite von 17 Metern festgelegt, wobei die Grundflächenzahl auf 0,35 und die Geschossflächenzahl auf 1,1 festgesetzt werden. Der Plan umfasst zudem einen Gemeinschaftsstellplatz im Nordwesten sowie Festsetzungen zur Begrünung, um den Klimastandards der Stadt Hamm zu entsprechen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der unteren Naturschutz- und Abfall- sowie Bodenschutzbehörde sowie des EGLV – Lippeverband zur Kenntnis genommen. Ein eingegangener Einwand eines Bürgers wird nach erfolgter Abwägung nicht berücksichtigt. Der Rat soll die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschließen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.23Bebauungsplan Nr. 01.164 - An der Saarlandstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1484/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1484/2024 strebt die Stadtverwaltung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.164 „An der Saarlandstraße“ in Hamm-Mitte an. Das etwa 16.500 m² große Areal, das aktuell gewerblich genutzt wird, soll neu strukturiert werden. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, etwa durch einen Supermarkt und einen Drogeriemarkt, zu ermöglichen und gleichzeitig die städtebauliche Ordnung zu sichern. Durch die Festsetzung sollen ungesteuerte Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben verhindert und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, was eine gleichzeitige Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Die geplante Entwicklung sieht eine Mischung aus kleinteiligem Handel oder Dienstleistungen im westlichen Teil sowie überwiegend wohnbaulichen Entwicklungen im östlichen Teil vor. Letztere sollen auch besondere Wohnformen und Infrastrukturen wie Kindertagesstätten beinhalten. Zudem sollen Klimaschutzmaßnahmen in den Plan integriert werden, um einen Übergang zwischen den Mischnutzungen an der Werler Straße und den angrenzenden Wohnquartieren zu schaffen.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Der weitere Ablauf sieht Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat am 25. Juni 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.2441. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Neuenkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1488/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Östlich Neuenkamp“. Betroffen ist ein etwa 17.900 Quadratmeter großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Uentrop, gelegen in der Gemarkung Braam-Ostwennemar östlich der Straße Neuenkamp und nördlich der Soester Straße. Ziel der Planung ist die Umwidmung der derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen Gebiete in Wohnbauflächen, um neuen Wohnraum zu schaffen und die bestehende Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung zu ergänzen.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgt vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch. Da das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB nicht mehr anwendbar ist, muss das Vorhaben nun im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB umgesetzt werden. Dies erfordert eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 02.123.
Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits in früheren Verfahren und Bürgerversammlungen Informationen bereitgestellt und Diskussionen geführt wurden. Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach der Konkretisierung des Planentwurfs vorgesehen. Die Planung soll zudem die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung berücksichtigen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.25Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1487/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1487/2024 beantragt das Stadtplanungsamt eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“. Das etwa 17.786 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop soll nicht länger im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, sondern im sogenannten Vollverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Diese Umstellung begründet sich mit der Unvereinbarkeit der bisherigen Rechtsgrundlage mit Unionsrecht. In diesem Zusammenhang ist zudem eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans als 41. Änderung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da die Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits im Zeitraum vom 7. Dezember bis 21. Dezember 2020 erfolgt ist und keine bauleitplanerisch entgegenstehenden Anregungen eingingen. Die Zielausrichtungen der Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren 2019 und 2022 bleiben unverändert bestehen. Eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes im Rahmen der späteren Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeräumt.
Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht erwartet. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Hamm.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.2642. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Kirchweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1490/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1490/2024 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Südlich Kirchweg“ beantragt. Betroffen ist eine etwa 16.300 Quadratmeter große Fläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.124. Da das bisherige beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB aufgrund gesetzlicher Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen nicht mehr anwendbar ist, wird nun ein Vollverfahren durchgeführt, welches unter anderem eine Umweltprüfung umfasst. Im Rahmen dieser Vorlage wird zudem darauf verzichtet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, da entsprechende Beteiligungsverfahren bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens stattgefunden haben.
Die Planung soll zudem die Anforderungen des kommunalen Klimaaktionsplans sowie des Klimafolgenanpassungskonzeptes berücksichtigen, um klimagerechte Maßnahmen in die Stadtentwicklung zu integrieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.27Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1489/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1489/2024 des Stadtplanungsamtes sieht eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ vor. Das etwa 17.524 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop ist für die Entwicklung von Wohnraum durch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts soll das bisher geplante beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB in ein Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umgestellt werden. Diese Umstellung macht eine Umweltprüfung sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 42. Änderung erforderlich. Die in den Aufstellungsbeschlüssen vom 1. Oktober 2019 und 27. September 2022 festgelegten Zielsetzungen bleiben dabei unverändert.
Eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist nicht vorgesehen, da die entsprechenden Beteiligungsschritte bereits im Zeitraum vom 7. Dezember 2020 bis zum 21. Dezember 2020 durch die Vorstellung der Entwürfe und eine Online-Beteiligung durchgeführt wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht verzeichnet. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.28Bebauungsplan Nr. 02.054 - Grävinghoffstraße - 1. (vereinf.) Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1498/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.054 – Grävinghoffstraße im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Vorlage ist es, eine etwa 1.700 Quadratmeter große Verkehrsfläche, die derzeit als Stichstraße in der Grävinghoffstraße ausgewiesen ist, dem angrenzenden Gewerbegebiet zuzuordnen. Durch diese Änderung soll eine zusammenhängende Gewerbefläche für einen Betrieb entstehen, wodurch zudem der öffentliche Unterhalt der Verkehrsfläche entfällt.
Im Zuge dieser Anpassung wird die derzeitige Anbindung der Grävinghoffstraße an die Zollstraße aufgehoben. Als Ersatz dient eine bereits im Bebauungsplan Nr. 02.055 vorgesehene Straße, welche die Grävinghoffstraße in Höhe der Luickenstraße mit der Kranstraße verbindet. Die Rechtskraft der Änderung ist an die Nutzbarkeit dieser Alternativstrecke gebunden.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Ein Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt, da die Auswirkungen auf das weitere Umfeld als gering eingestuft werden. Die Planung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zum Flächentausch und Grundstückskauf zwischen der Stadt und einer Eigentümerin, welches auch Flächen für einen künftigen Standort der freiwilligen Feuerwehr umfasst.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.2943. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Freizeitnutzungen Haaren - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1510/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung der Freizeitnutzungen im Bereich Haaren. Der vorliegende Beschluss umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet östlich der Sundernstraße sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung.
Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines Areals, das derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Das betroffene Grundstück umfasst die Fläche einer ehemaligen Gärtnerei sowie ein angrenzendes Parkplatzareal. Die Erweiterung der bestehenden Wasserski-Anlage soll unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften beinhalten. Zudem werden Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte in Betracht gezogen.
Da das Gelände der ehemaligen Gärtnerei durch Gewächshäuser größtenteils versiegelt ist, sieht das Vorhaben den Rückbau dieser Gebäude und eine anschließende Bodenaufbereitung vor. Im Rahmen des Verfahrens werden ein Umweltbericht sowie Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Die Planungs- und Verwaltungskosten sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages von den Antragstellern übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.30Umbesetzung im Aufsichtsrat der Innovationszentren Hamm GmbHZur Vorlage · BV-1525/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einer personellen Umbesetzung im Aufsichtsrat der Innovationszentren Hamm GmbH. Laut der Beschlussvorlage BV-1525/2024 soll ein bisheriges Mitglied des Aufsichtsrats abberufen und durch eine neue Vertretung ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wird die Anweisung an die kommunalen Vertreter der Stadt Hamm erteilt, dieser Neubesetzung auch in den Gremien von IMPULS, der Hammer Wirtschaftsagentur GmbH sowie der Innovationszentren Hamm GmbH zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Änderung im Aufsichtsrat erfolgt auf Wunsch der Fraktion PRO-Hamm. Die Vorlage, die vom Amt für Konzernsteuerung erstellt wurde, durchläuft vor dem abschließenden Beschluss im Rat die Beratung in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.31Wahl eines Ersatzmitgliedes und eines stellvertretenden Ersatzmitgliedes für den Ausschuss für Familie, Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · BV-1552/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1552/2024 regelt die Neubesetzung von zwei Positionen im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund von Veränderungen im persönlichen Umfeld können zwei bisherige Mitglieder ihre Funktionen in diesem Gremium nicht mehr ausüben.
Die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems, hat Vorschläge zur Besetzung der vakanten Plätze unterbreitet. Es wird beantragt, ein neues stimmberechtigtes Mitglied sowie ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied zu wählen, um die Positionen der ausgeschiedenen Mitglieder einzunehmen. Das Verfahren zur Wahl der Ersatzmitglieder folgt den rechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie der Satzung des Jugendamtes. Diese sehen vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Verbandsvertretern aus dem Ausschuss ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle zu wählen ist, welche die ursprünglichen Mitglieder vorgeschlagen hatte.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 3.32Umbesetzung im Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Neuberufung eines stellvertretenden Mitgliedes mit beratender StimmeZur Vorlage · BV-1555/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1555/2024 wird die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule und Ausbildung behandelt. Auf Vorschlag der evangelischen Kirche soll eine neue Person in das Gremium berufen werden, um die Nachfolge eines bisherigen Mitglieds anzutreten. Mit dieser Berufung übernimmt die Vertreterin der evangelischen Kirche zudem die Stellvertretung, welche zuvor durch einen Pfarrer ausgeübt wurde.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Hauptausschuss am 24. Juni 2024 sowie im Rat am 25. Juni 2024 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass durch diesen personellen Wechsel keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 3.33Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · BV-1562/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1562/2024 wird eine personelle Änderung im Integrationsrat der Stadt Hamm vorgeschlagen. Auf Initiative der FDP-Fraktion soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in das Gremium gewählt werden. Diese Umbesetzung dient dazu, den Platz eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds neu zu besetzen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die personelle Lücke im Integrationsrat durch die Wahl des genannten Ratsmitglieds geschlossen wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass dieser Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Einzahlungen oder Erträge mit dieser personellen Neubesetzung verbunden. Zudem wurde keine Klimarelevanz für das Vorhaben festgestellt. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge im Hauptausschuss und im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 3.34Umbesetzungen in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbHZur Vorlage · BV-1563/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit personellen Veränderungen in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1563/2024 1. Ergänzung sieht die Abberufung von zwei Personen sowie die Entsendung neuer Mitglieder vor.
Im ersten Teil des Beschlussvorschlags ist die Abberufung eines Mitglieds aus der Gesellschafterversammlung vorgesehen, wobei eine neue Person als Ersatz entsandt werden soll. Dieser Vorgang erfolgt auf Wunsch der AfD-Fraktion. In einer ergänzenden Bestimmung wird zudem die Abberufung eines weiteren Mitglieds der Versammlung beantragt, um dieses durch eine neue Vertretung zu ersetzen. Auch diese Umbesetzung basiert auf einem Wunsch der CDU-Fraktion.
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Konzernsteuerung weist darauf hin, dass die geplanten personellen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Zudem wird festgehalten, dass das Vorhaben keine Relevanz für den Klimaschutz aufweist. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Umbesetzungen steht zur Beschlussfassung im Rat an.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 3.35Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Sport und FreizeitZur Vorlage · BV-1564/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1564/2024 eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Sport und Freizeit beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss gewählt wird, um die Position eines weiteren Bürgervertreters zu übernehmen.
Die Vorlage wurde im Büro des Rates erstellt und betrifft die personelle Zusammensetzung städtischer Ausschüsse. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen entstehen. Ebenso ist für das Vorhaben keine Klimarelevanz ersichtlich. Der Beschlussvorschlag war für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen, wobei der Hauptausschuss vorberatend und der Rat beschließend tätig wurde. Die Federführung liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 4.Anträge
- 4.1Kommunale SteuerprüfungZur Vorlage · AT-746/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-746/2024 eingebracht. Darin wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung ein Konzept zum Einsatz kommunaler Steuerprüferinnen und Steuerprüfer vorzulegen. Ziel des Vorhabens ist es, die Zusammenarbeit der Stadt mit den zuständigen Finanzämtern bei der Prüfung gewerbesteuerpflichtiger Unternehmen zu optimieren und insbesondere kürzere Prüfzyklen zu erreichen.
Hintergrund des Antrags ist die Vorgabe der Abgabenordnung, wonach Gewerbesteuernachforderungen maximal rückwirkend für vier Jahre durchgesetzt werden können. Da die aktuellen Prüfzyklen bei steuerpflichtigen Unternehmen deutlich mehr als vier Jahre umfassen, könnten der Stadt infolgedessen Einnahmen verloren gehen. Eine Verkürzung dieser Zyklen soll diesen Verlusten entgegenwirken.
Der Antrag verweist auf Erfahrungen aus anderen Kommunen, in denen das Modell kommunaler Gewerbesteuerprüfer bereits umgesetzt wurde. Dort sollen sich die geschaffenen Stellen nicht nur selbst finanzieren, sondern auch einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit leisten. Angesichts der aktuellen Haushaltslage wird die Einführung solcher Stellen als Maßnahme zur Sicherung von Einnahmen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 4.2Ergänzungsantrag zu Vorlagen 1487/24 und 1489/24 (Östlich. Neuenkamp und Südlich. Kirchweg)Zur Vorlage · AT-771/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Vorlage AT-771/2024 einen Ergänzungsantrag zu den Bebauungsplänen „Östlich. Neuenkamp“ und „Südlich. Kirchweg“ eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Ziele und Inhalte dieser beiden Bauleitverfahren an die aktuellen Leitbilder zur klimaresilienten Stadt anzupassen.
Im Zuge dessen soll zudem geprüft werden, ob der Aufbau einer Nahwärmeinsel in Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung möglich ist. Da eine Anbindung der betreffenden Gebiete an das Fernwärmenetz nach aktueller Einschätzung nicht realisierbar sein wird, soll die Einrichtung einer lokalen Wärmeversorgung untersucht werden. Dabei sollen etwaige räumliche Anforderungen, wie beispielsweise Flächen für ein zentrales Versorgungsgebäude, frühzeitig in die weitere Planung einbezogen werden. Der Antrag sieht vor, dass im weiteren Verlauf konkrete Absprachen zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadtwerke Hamm GmbH zu treffen sind.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 4.3„Bike to School“ an Hammer SchulenZur Vorlage · AT-772/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-772/2024 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um ein Wettbewerbskonzept namens „Bike to School“ für Schulen in Hamm zu initiieren. Das Vorhaben orientiert sich an einem bestehenden Modell aus Dortmund, bei dem Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse durch das Radfahren Punkte sammeln können.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein vergleichbares Konzept entwickelt, um die Nutzung des Fahrrads auf dem Schulweg zu fördern. Zur Erfassung der zurückgelegten Kilometer und zur Darstellung eines Rankings soll nach Möglichkeit die Hamm-App genutzt werden. Ziel der Initiative ist es, die körperliche Gesundheit zu stärken, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten sowie die Verkehrssicherheit und die Unabhängigkeit von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Zudem soll durch den Wettbewerb die Anzahl der Fahrten durch Eltern im Auto reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 4.4Konzept zur Stärkung des Wochenmarktes in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · AT-773/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-773/2024 der CDU-Fraktion werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Wochenmärkte und der Innenstadt in Hamm vorgeschlagen. Im Zentrum steht die Klärung der Zuständigkeiten für die Koordination der Märkte sowie die Steigerung der Marktattraktivität. Als Beschlussvorschlag wird eine temporäre Halbierung der Marktgebühren für die Märkte an der Pauluskirche sowie in den Bezirken beantragt. Diese Gebührenreduzierung soll zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gelten, wobei eine anschließende Berichterstattung vorgesehen ist. Die Händler sollen dabei 50 Prozent der daraus resultierenden Ersparnis in einen Verfügungsfonds einzahlen, der für Veranstaltungen und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung genutzt werden kann.
Des Weiteren wird eine Testphase zur Aufhebung des Glasverbotes am Samstagsmarkt zwischen April 2025 und September 2025 vorgeschlagen, wobei der KOD die Marktleitung unterstützen soll. Zudem wird eine Überprüfung der Öffnungszeiten angestrebt, um die Nutzung der Mittagspause an Dienstagen und Donnerstagen zu verbessern und die Samstagszeiten im Sinne der Händlerinteressen zu verkürzen. Zur Weiterentwicklung der Marktstruktur werden Konzepte für Feierabendmärkte mit Eventcharakter sowie saisonale Themenmärkte, Kinder- oder Spielemärkte und Kombinationen mit Kunsthandwerk oder Mode vorgeschlagen. Für Kunsthandwerk wird ein Rhythmus am ersten Samstag im Monat während der warmen Jahreszeit in Betracht gezogen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Kosten Aufstellung und weitere Verwendung als Kunst im öffentlichen Raum: Kubikmeter-Symbol für Grünschnitt-Anlieferung am Ökonomierat-Peitzmeier-PlatzZur Vorlage · AF 535/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF 535/2024 Informationen zum Einsatz eines Symbolwürfels am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz angefordert. Das Objekt wurde zur Visualisierung einer Mengenbegrenzung für Grünschnitt-Anlieferungen an der dortigen Abfall-Sammelstelle aufgestellt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, durch welche Institution die Entscheidung zur Aufstellung getroffen wurde und ob eine Prüfung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie notwendige Genehmigungen vorlagen. Zudem werden Details zu den Kosten für die Aufstellung des Würfels sowie zu den Kosten einer etwaigen Entfernung erfragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die geplante Anschlussverwendung des Objekts durch die Stadtverwaltung, beispielsweise als Kunst oder Denkmal im öffentlichen Raum. Hierbei wird nach der Finanzierung und der Kostenübernahme gefragt. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorübergehende Regelung zur Begrenzung von Grünschnitt-Mengen, die nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft wieder aufgehoben wurde.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.1.1Kosten Aufstellung und weitere Verwendung als Kunst im öffentlichen Raum: Kubikmeter-Symbol für Grünschnitt-Anlieferung am Ökonomierat-Peitzmeier-PlatzZur Vorlage · AT-535/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm Fragen zur Aufstellung eines Symbolwürfels am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gestellt. Der Würfel dient als Visualisierung für ein Fassungsvolumen von einem Kubikmeter und wurde an der Abfall-Sammelstelle aufgestellt, um die Menge für Grünschnitt-Anlieferungen zu verdeutlichen. Hintergrund war eine Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit beim Abladen großer Anhänger aufgrund erhöhter Anliefermengen.
Die Verwaltung erklärte, dass die Entscheidung über die Aufstellung Anfang 2024 durch das zuständige Dezernat erfolgte. Eine Genehmigung war nicht erforderlich, da der Würfel stand- und verkehrssicher konstruiert wurde. Die Materialkosten für den Bau durch die städtische Schlosserei beliefen sich auf etwa 900 Euro, bei einem Arbeitsaufwand von rund 20 Stunden inklusive Transport. Der Würfel soll dauerhaft am Standort verbleiben und dient als Orientierungshilfe für Anliefernde, um größere Mengen direkt zum Recyclinghof Am Lausbach zu leiten und so den Ablauf an der Sammelstelle zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.2Gewalt im öffentlichen Raum, sowie an Hammer Schulen/ BildungseinrichtungenZur Vorlage · AF-906/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit der Anfrage AF-906/2024 Informationen zur Gewalt im öffentlichen Raum sowie an Schulen und Bildungseinrichtungen in Hamm angefordert. Im Fokus der Anfrage steht die Entwicklung von Gewalttaten an Hammer Schulen über die letzten fünf Jahre sowie die Frage nach einem Zusammenhang zwischen der Kriminalitätsentwicklung an Schulen und der allgemeinen Kriminalitätslage in der Stadt.
Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung der Straftaten nach Anzahl, Art und Ort, um ein Lagebild zu erstellen. Erfragt werden zudem der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund bei Delikten im schulischen Bereich sowie die Anzahl von Sexualstraftaten an Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus wird nach der Gesamtzahl der Messerdelikte in Hamm und deren Vorkommen an Schulen gefragt.
Als Begründung für die Anfrage führt die Fraktion die Kriminalstatistik der Polizei Hamm für das Jahr 2023 an. Darin werden Veränderungen bei den Tatverdächtigen sowie eine Zunahme von Straftaten im schulischen Kontext thematisiert. Die Anfrage ist so formuliert, dass die Beantwortung unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte im öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt werden kann.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.3FrühplakatierungZur Vorlage · AF-907/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen einer Anfrage (AF-907/2024) den Oberbürgermeister zur Thematik der Frühplakatierung befragt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob Parteien, die Plakate ohne entsprechende Genehmigung vor dem offiziellen Termin angebracht haben, von der Stadtverwaltung angesprochen oder mit Sanktionen belegt wurden. Falls dies der Fall ist, werden Details zu den betroffenen Parteien und den ausgesprochenen Maßnahmen erbeten.
Die Fraktion führt an, dass bereits im April 2024 Plakate in der Innenstadt sichtbar waren, obwohl die offizielle Genehmigung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlag. Es wird angefragt, ob eine solche Praxis seitens der Stadtverwaltung toleriert wird und ob dadurch die Chancengleichheit im Wahlkampf beeinträchtigt wird. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung plant, um eine Wettbewerbsverzerrung durch Plakatierungen vor dem zulässigen Zeitpunkt zu unterbinden und einen rechtmäßigen Start des Wahlkampfs zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.4FrühsexualisierungZur Vorlage · AF-908/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-908/2024 Fragen zur Existenz und Planung von Bereichen zur Frühsexualisierung in städtischen Kindertagesstätten und Krippen an den Oberbürgermeister gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung, ob es in den Einrichtungen der Stadt Hamm bereits Räume oder Zonen gibt, die der frühsexuellen Entwicklung von Kindern dienen. Falls solche Bereiche existieren, bittet die Fraktion um Angaben zur Anzahl, zum Standort sowie zum konkreten Ziel und dem Nutzungskontext dieser Flächen.
Zudem wird angefragt, ob für die Zukunft sogenannte „Kuschelecken“ oder vergleichbare Flächen in den Kitas und Krippen geplant sind. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft das Spiel „Original Play“. Hierbei wird gefragt, ob eine Einführung dieses Spiels beabsichtigt ist, welches laut der Begründung der Fraktion den Kontakt zwischen fremden Erwachsenen und Kindern durch engen Körperkontakt ermöglichen würde. Die Anfrage bezieht sich auf Diskussionen über Konzepte, bei denen Kinder unter Aufsicht von Erziehern sexuelle Erfahrungen in speziellen Bereichen machen sollen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.4.1FrühsexualisierungZur Vorlage · AF-908/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-908/2024-ST Fragen zu den räumlichen Gegebenheiten und pädagogischen Praktiken in städtischen Kindertagesstätten und Krippen an die Verwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Erkundigungen, ob es in diesen Einrichtungen spezifische Bereiche oder Zonen zur Frühsexualisierung von Kindern gibt. Zudem wurde nach der Planung zukünftiger Flächen, wie etwa sogenannter „Kuschelecken“, gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betraf das sogenannte Spiel „Original Play“. Hierbei wurde geklärt, ob dieses Spiel bereits in den Kitas zum Einsatz kommt oder eine Einführung geplant ist, wobei ein enger Körperkontakt zwischen fremden Erwachsenen und Kindern vorgesehen wäre.
Die Verwaltung hat zu diesen Fragen eine Stellungnahme abgegeben, die dem Rat am 25. Juni 2024 zur Kenntnis vorgelegt werden soll. Die Antwort der zuständigen Stelle auf die Frage nach der Existenz oder Planung von Bereichen zur Frühsexualisierung fiel negativ aus. Ebenso wurde die Frage nach der Anwendung oder geplanten Einführung des Spiels „Original Play“ verneint.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 6.Verschiedenes